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154 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (154)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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16.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zumindest teilweise Rechnung..., ...) mit einen neuen § 37a BDSG zum Anlass genommen wird..., ...nicht-öffentlichen Bereich (§ 4 BDSG) für die Praxis der Unternehmen..., ... Anmerkungen: 1. § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen..., ... ausreichend. Mit § 40a BDSG wird zwar eine als solche..., ...einer Stimme sprechen. Die BDSG-Novelle könnte hierfür ..., ...Bereich fortführen § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...vorgesehene Beschränkung des § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...erforderlich, zumal der § 4 BDSG eine wichtige Hilfestellung..., ...Hinweispflicht in § 4 Absatz 2 BDSG erheblichen Anpassungsbedarf..., ...Verbesserungsbedarf: Erhaltung des § 26 BDSG als kollektivrechtliches..., ...2023 – C-34/21 wurde § 26 BDSG zum Beschäftigtendatenschutz..., ...Beschäftigtendatenschutzgesetz sollte § 26 BDSG zumindest vorläufig in ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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16.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...desdatenschutzgesetzes (BDSG) zumindest teilweise Rechnung..., ...) mit einen neuen § 37a BDSG zum Anlass genommen wird..., ...nicht-öffentlichen Bereich (§ 4 BDSG) für die Praxis der Unternehmen..., ...Anmerkungen: 1. § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Sco- ring von..., ... brin- gen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen..., ... ausreichend. Mit § 40a BDSG wird zwar eine als solche..., ...einer Stimme sprechen. Die BDSG-Novelle könnte hierfür ..., ... entsprechen. 3. § 4 BDSG - Videoüberwachung öffentlich..., ...Bereich fortführen § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...vorgesehene Beschränkung des § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...erforderlich, zumal der § 4 BDSG eine wichtige Hilfestellung..., ...Hinweispflicht in § 4 Absatz 2 BDSG erheblichen An- passungsbedarf..., ...Verbesserungsbedarf: Erhaltung des § 26 BDSG als kollektivrechtli- ..., ...2023 – C-34/21 wurde § 26 BDSG zum Beschäftigtendaten-...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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16.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bun-desdatenschutzgesetzes (BDSG) zumindest teilweise Rechnung..., ...) mit einen neuen § 37a BDSG zum Anlass genommen wird..., ...nicht-öffentlichen Bereich (§ 4 BDSG) für die Praxis der Unternehmen..., ...Anmerkungen: 1. § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Sco¬ring von ..., ...zu brin¬gen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidun-gen..., ... ausreichend. Mit § 40a BDSG wird zwar eine als solche..., ...einer Stimme sprechen. Die BDSG-Novelle könnte hierfür ..., ...entsprechen. 3. § 4 BDSG - Videoüberwachung öffentlich..., ...Bereich fortführen § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...vorgesehene Beschränkung des § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...erforderlich, zumal der § 4 BDSG eine wichtige Hilfestellung..., ...Hinweis-pflicht in § 4 Absatz 2 BDSG erheblichen An¬passungsbedarf..., ...Verbesserungsbedarf: Erhaltung des § 26 BDSG als kollektivrechtli¬ches..., ...2023 – C-34/21 wurde § 26 BDSG zum Beschäftigten¬daten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zumindest teilweise Rechnung..., ...) mit einen neuen § 37a BDSG zum Anlass genommen wird..., ...nicht-öffentlichen Bereich (§ 4 BDSG) für die Praxis der Unternehmen..., ... Anmerkungen: 1. § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen..., ... ausreichend. Mit § 40a BDSG wird zwar eine als solche..., ...einer Stimme sprechen. Die BDSG-Novelle könnte hierfür ..., ...Bereich fortführen § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...vorgesehene Beschränkung des § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...erforderlich, zumal der § 4 BDSG eine wichtige Hilfestellung..., ...Hinweispflicht in § 4 Absatz 2 BDSG erheblichen Anpassungsbedarf..., ...Verbesserungsbedarf: Erhaltung des § 26 BDSG als kollektivrechtliches..., ...2023 – C-34/21 wurde § 26 BDSG zum Beschäftigtendatenschutz..., ...Beschäftigtendatenschutzgesetz sollte § 26 BDSG zumindest vorläufig in ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zumindest teilweise Rechnung..., ...) mit einen neuen § 37a BDSG zum Anlass genommen wird..., ...nicht-öffentlichen Bereich (§ 4 BDSG) für die Praxis der Unternehmen..., ... Anmerkungen: 1. § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen..., ... ausreichend. Mit § 40a BDSG wird zwar eine als solche..., ...einer Stimme sprechen. Die BDSG-Novelle könnte hierfür ..., ...Bereich fortführen § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...vorgesehene Beschränkung des § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...erforderlich, zu-mal der § 4 BDSG eine wichtige Hilfestellung..., ...Hinweispflicht in § 4 Absatz 2 BDSG erheblichen Anpassungsbedarf..., ...Verbesserungsbedarf: Erhaltung des § 26 BDSG als kollektivrechtliches..., ...2023 – C-34/21 wurde § 26 BDSG zum Beschäftigtendatenschutz..., ...Beschäftigtendatenschutzgesetz sollte § 26 BDSG zumindest vorläufig in ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
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16.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...desdatenschutzgesetzes (BDSG) zumindest teilweise Rechnung..., ...) mit einen neuen § 37a BDSG zum Anlass genommen wird..., ...nicht-öffentlichen Bereich (§ 4 BDSG) für die Praxis der Unternehmen..., ...Anmerkungen: 1. § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Sco- ring von..., ... brin- gen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen..., ... ausreichend. Mit § 40a BDSG wird zwar eine als solche..., ...einer Stimme sprechen. Die BDSG-Novelle könnte hierfür ..., ... entsprechen. 3. § 4 BDSG - Videoüberwachung öffentlich..., ...Bereich fortführen § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...vorgesehene Beschränkung des § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...erforderlich, zumal der § 4 BDSG eine wichtige Hilfestellung..., ...Hinweispflicht in § 4 Absatz 2 BDSG erheblichen An- passungsbedarf..., ...Verbesserungsbedarf: Erhaltung des § 26 BDSG als kollektivrechtli- ..., ...2023 – C-34/21 wurde § 26 BDSG zum Beschäftigtendaten-...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des §37a BDSG für mehr Rechtssicherheit
Mit dem Ersten Änderungsgesetz zum Bundesdatenschutzgesetz möchte der Gesetzgeber unter anderem die Anforderungen aus dem EUGH Urteil C-634/21 umsetzen und damit einen Rechtsrahmen für das Scoring in Deutschland schaffen. Die derzeitige Entwurfsfassung der Regelung des §37a BDSG halten wir in Teilen für europarechtswidrig, weil Regelungen getroffen werden, die zulässigerweise nicht vom nationalen Gesetzgeber getroffen werden können. Hier verkennt der Gesetzgeber auch die Auswirkungen des vorbezeichneten EUGH Urteils. Im Übrigen regen wir an einigen Passagen Klarstellungen an, um für alle am Wirtschaftsverkehr Beteiligten einen rechtssicheren Handlungsspielraum zu schaffen.
- Bereitgestellt von: CRIF GmbH am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der CRIF GmbH zu § 37a BDSG-E vom 05. März 2024 ..., ...bezüglich der §§ 34, 37 a BDSG-E vorstellen. Dr. Simon..., ... der CRIF GmbH zu § 37a BDSG-E vom 05. März 2024 ..., ...durch einen neuen § 37a BDSG ersetzt werden. Sowohl..., ... sein sollen und § 37a BDSG-E im Wesentlichen (nur)..., ...der Fortführung von § 31 BDSG (Über-schrift „Schutz des..., ... legen nahe, dass § 37a BDSG-E nur die Auskunfteien ..., ... des § 37a Abs. 1 Nr. 2 BDSG-E abgetrennt. Betroffen..., ...Variante des § 37a Abs. 1 BDSG-E die Auflagen des § 37a Abs. 2 und 4 BDSG-E geknüpft, während nur..., ... des § 37a Abs. 3 BDSG-E gelten sollen. Umgekehrt..., ... von § 37a Abs. 2 Nr. 1 BDSG-E auf. Zunächst ist ..., ...37 Abs. 2 N1 Buchst. b) BDSG-E undeutlich, worauf sich..., ...Anwendungsbereiches § 37a BDSG-E die Verarbeitung von ..., ...Feststellung, wonach § 37a BDSG-E keine Rechtsgrundlage..., ...Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) BDSG-E beinhaltet nicht nur ..., ... Zunächst soll in § 34 BDSG-E in Absatz 1 noch ein ..., ...neuen § 34 Abs. 1 Satz 2 BDSG-E würden sie danach auch..., .... Da aber § 37a Abs. 5 BDSG-E auf den gesamten Abs...., ...zur Umsetzung des § 37a BDSG-E einen Erfüllungsaufwand...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfes
- Bereitgestellt von: Die Wirtschaftsauskunfteien e. V. am 12.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme·zum Ersten BDSG-Änderungsgesetz, Kabinettsentwurf..., ...durch einen neuen § 37a BDSG ersetzt werden. 1 Sowohl..., ...aktuell noch bestehenden§ 31 BDSG entnommen werden, der (..., ...Einleitungssatz des§ 37a BDSG-E knüpft aber an die Erstellung..., ...37a Abs. 2 Nr. 3 lit. b BDSG-E Problem: Die Vorschrift..., ...37a Abs. 2 Nr. 3 _lit. b BDSG-E sollte gestrichen werden..., ...37a Abs. 2 Nr. 3 lit. b BDSG-E schlägt der Bundesrat..., ...verstärken. IV. § 37a BDSG-E erfasst auch Kreditscoring..., ...B2B-Bereich Problem: § 37a BDSG-E findet auc_h Anwendung..., ...37a Abs. 2 Nr. 1 lit. d BDSG-E will die Nutzung von ..., ...Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) BDSG-E aus Kontoinformationsdiensten..., ...bisherigen Konzeption des§ 37a BDSG-E ni.cht ausgeschlossen..., ...Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d) BDSG-E gegenüber§ 31 dahingehend..., ...Anwendungsbereiches§ 37a BDSG-E die Verarbeitung von ..., ...Feststellung, wonach § 37a BDSG-E keine Rechtsgrundlage..., ... Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BDSG-E werfen sowohl fü sich..., ...rechtliche Bedenken auf: § 34 BDSG-E stellt die Wahrung von..., ...Abs. 4 DSGVO. § 37 Abs. 5 BDSG-E ist sehr wahrscheinlich..., .... 1 S. 2 und§ 37 Abs. 5 BDSG-E sollten gestrichen werden..., ...prüfen, ob§ 34 Abs. 1 S. 2 BDSG-E gestrichen werden sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des §37a BDSG für mehr Rechtssicherheit
Mit dem Ersten Änderungsgesetz zum Bundesdatenschutzgesetz möchte der Gesetzgeber unter anderem die Anforderungen aus dem EUGH Urteil C-634/21 umsetzen und damit einen Rechtsrahmen für das Scoring in Deutschland schaffen. Die derzeitige Entwurfsfassung der Regelung des §37a BDSG halten wir in Teilen für europarechtswidrig, weil Regelungen getroffen werden, die zulässigerweise nicht vom nationalen Gesetzgeber getroffen werden können. Hier verkennt der Gesetzgeber auch die Auswirkungen des vorbezeichneten EUGH Urteils. Im Übrigen regen wir an einigen Passagen Klarstellungen an, um für alle am Wirtschaftsverkehr Beteiligten einen rechtssicheren Handlungsspielraum zu schaffen.
- Bereitgestellt von: CRIF GmbH am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der CRIF GmbH zu § 37a BDSG-E vom 05. März 2024 ..., ...bezüglich der §§ 34, 37 a BDSG-E vorstellen. Dr. Simon..., ... der CRIF GmbH zu § 37a BDSG-E vom 05. März 2024 ..., ...durch einen neuen § 37a BDSG ersetzt werden. Sowohl..., ... sein sollen und § 37a BDSG-E im Wesentlichen (nur)..., ...der Fortführung von § 31 BDSG (Über-schrift „Schutz des..., ... legen nahe, dass § 37a BDSG-E nur die Auskunfteien ..., ... des § 37a Abs. 1 Nr. 2 BDSG-E abgetrennt. Betroffen..., ...Variante des § 37a Abs. 1 BDSG-E die Auflagen des § 37a Abs. 2 und 4 BDSG-E geknüpft, während nur..., ... des § 37a Abs. 3 BDSG-E gelten sollen. Umgekehrt..., ... von § 37a Abs. 2 Nr. 1 BDSG-E auf. Zunächst ist ..., ...37 Abs. 2 N1 Buchst. b) BDSG-E undeutlich, worauf sich..., ...Anwendungsbereiches § 37a BDSG-E die Verarbeitung von ..., ...Feststellung, wonach § 37a BDSG-E keine Rechtsgrundlage..., ...Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) BDSG-E beinhaltet nicht nur ..., ... Zunächst soll in § 34 BDSG-E in Absatz 1 noch ein ..., ...neuen § 34 Abs. 1 Satz 2 BDSG-E würden sie danach auch..., .... Da aber § 37a Abs. 5 BDSG-E auf den gesamten Abs...., ...zur Umsetzung des § 37a BDSG-E einen Erfüllungsaufwand...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des §37a BDSG für mehr Rechtssicherheit
Mit dem Ersten Änderungsgesetz zum Bundesdatenschutzgesetz möchte der Gesetzgeber unter anderem die Anforderungen aus dem EUGH Urteil C-634/21 umsetzen und damit einen Rechtsrahmen für das Scoring in Deutschland schaffen. Die derzeitige Entwurfsfassung der Regelung des §37a BDSG halten wir in Teilen für europarechtswidrig, weil Regelungen getroffen werden, die zulässigerweise nicht vom nationalen Gesetzgeber getroffen werden können. Hier verkennt der Gesetzgeber auch die Auswirkungen des vorbezeichneten EUGH Urteils. Im Übrigen regen wir an einigen Passagen Klarstellungen an, um für alle am Wirtschaftsverkehr Beteiligten einen rechtssicheren Handlungsspielraum zu schaffen.
- Bereitgestellt von: CRIF GmbH am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zum Ersten BDSG-Änderungsgesetz, Kabinettsentwurf..., ...durch einen neuen § 37a BDSG ersetzt werden. Sowohl..., ...aktuell noch bestehenden § 31 BDSG entnommen werden, der (..., ...37a Abs. 2 Nr. 3 lit. b BDSG-E Problem: Die Vorschrift..., ...37a Abs. 2 Nr. 3 lit. b BDSG-E sollte gestrichen werden..., ...37a Abs. 2 Nr. 3 lit. b BDSG-E schlägt der Bundesrat..., ... verstärken. IV. § 37a BDSG-E erfasst auch Kreditscoring..., ...B2B-Bereich Problem: § 37a BDSG-E findet auch Anwendung..., ...37a Abs. 2 Nr. 1 lit. d BDSG-E will die Nutzung von ..., ...Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) BDSG-E aus Kontoinformationsdiensten..., ...bisherigen Konzeption des § 37a BDSG-E nicht ausgeschlossen ..., ...Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d) BDSG-E gegenüber § 31 dahingehend..., ...Anwendungsbereiches § 37a BDSG-E die Verarbeitung von ..., ...Feststellung, wonach § 37a BDSG-E keine Rechtsgrundlage..., ...Dogmatisch wird durch § 37a BDSG-E über Art. 22 Abs. 2 DSGVO..., ... Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BDSG-E werfen sowohl für sich..., ...rechtliche Bedenken auf: § 34 BDSG-E stellt die Wahrung von..., ...Abs. 4 DSGVO. § 37 Abs. 5 BDSG-E ist sehr wahrscheinlich..., ... 1 S. 2 und § 37 Abs. 5 BDSG-E sollten gestrichen werden..., ...prüfen, ob § 34 Abs. 1 S. 2 BDSG-E gestrichen werden sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
BDSG-Novelle: Rechtssicherheit bei der Verwendung bonitätsrelevanter Daten schaffen
Problem: Aktuelle, sich widersprechende Urteile bezüglich der Verwendung bonitätsrelevanter Daten sorgen für erhebliche Rechtsunsicherheit. Die von der zuständigen Datenschutzaufsicht genehmigten und von der DSK einstimmig unterstützten Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten (Code of Conduct, CoC) werden dabei von einzelnen Gerichten nicht mehr anerkannt. Bonitätsrelevante Informationen können daher nicht mehr rechtssicher verarbeitet werden. Faire Bedingungen für alle beteiligten Akteure (Level-Playing-Field) fehlen. Lösung: Aufwertung des Code of Conducts durch den Gesetzgeber sowie eine gesetzliche Verankerung der Speicherfristen für Informationen über erledigte Zahlungsstörungen im Rahmen der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Bereitgestellt von: SCHUFA Holding AG am 21.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.05.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BDSG-Novelle unter den Maßgaben..., ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Im Koalitionsvertrag..., ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geplant und weit fortgeschritten..., ... Diese Novellierung des BDSG sollte nun zügig entsprechend..., ...Bisherige (Rechts-) Grundlage: BDSG, DSGVO, Code of Conduct BDSG-Novelle 20. WP 2. Neuverhandlung..., ...Bisherige (Rechts-) Grundlage: BDSG, DSGVO, Code of Conduct..., ...damaligen § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG (alt) gesetzlich verankert..., ...und Speicherfrist aus dem BDSG. An ihre Stelle trat, wie..., ...Speicherfristen des § 35 BDSG (alt) als von der Datenschutzaufsicht..., ...nahezu unverändert fort. Im BDSG verblieben wichtige Regeln..., ...anerkannt. Die Kombination aus BDSG und dem CoC gewährte somit..., ...Gerichtsurteile Schluss. BDSG-Novelle 20. WP (nicht abgeschlossen..., ... § 37a Abs. 2 Nr. 3 b) BDSG-E enthält hinsichtlich ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist möglich, geeignet ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Bedürfnisse des Versandhandels bei Einführung des § 37a BDSG-E
Der neue § 37a BDSG-E zur Regelung des Scoring ist hochproblematisch für Versandhändler. Ein generelles Verbot der Nutzung von Anschriftendaten (Abs. 2) würde die Betrugsprävention stark beeinträchtigen. Einer Beschränkung der Datenverarbeitung für andere Zwecke nach § 37a Abs. 2 Nr. 3b steht die DSGVO entgegen.
- Bereitgestellt von: Otto GmbH & Co. KGaA am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes -
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf zur Änderung des BDSG beinhaltet neben neuen ..., ...einer Regelung in § 37a BDSG-E ist aus unserer Sicht..., ...Vorschrift in § 31 Abs.1 BDSG nicht europarechtskonform..., .... Der Entwurf des § 37a BDSG-E führt jedoch zu eben ..., ...erfolgen, wenn man den § 37a BDSG auf die Datenverarbeitung..., ...Regelung in § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E gestrichen werden. Dies..., ... werden. C. § 37a Abs.2 BDSG-E muss die Ausnahmetatbestände..., ...Vorschrift in § 37a Abs.2 BDSG-E ist von ihrem Wortlaut..., ... in § 37a Abs.2 Nr.3 b) BDSG-E ist nicht mit den Grundsätzen..., ...eingeschränkt § 37a Abs.6 BDSG-E soll sich vermutlich ..., ...beschränken und § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E streichen. ■ § 37a Abs.2 BDSG-E eindeutig formulieren..., ...in § 37a Abs. 2 Nr.3 b) BDSG-E streichen. ■ § 37a Abs 6 BDSG-E umformulieren und auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung d. § 37aAbs.2Ziff.1d) BDSG-E vorges. Verbots jeder Nutzung v. Anschriftendaten
Wir plädieren daher dafür, in § 37a Abs. 2 Ziffer 1d) BDSG-E anstelle eines vollständigen Verbotes der Nutzung von Anschriftendaten die bewährte Vorschrift des aktuell geltenden § 31 Abs. 1 Ziffer 3 BDSG (wie auch die begleitende Verpflichtung zur Vorabinformation des Betroffenen, § 31 Abs. 1 Ziffer 4 BDSG) sinngemäß aufzunehmen bzw. fortzuführen. Die in der Entwurfsbegründung enthaltene generische, nicht näher erläuterte Erklärung, der bisherige § 31 Abs. 1 Nummer 3 BDSG trage „dem Diskriminierungsrisiko von Anschriftendaten nicht hinreichend Rechnung“, lässt dagegen jede sachliche Herleitung vermissen, ist durch keine Fakten unterlegt und ersetzt keine Begründung.
- Bereitgestellt von: Creditreform Boniversum GmbH am 28.04.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-E) befassen. Das in § 37a..., ... § 37a Abs.2 Ziffer 1d) BDSG-E vorgesehene Verbot jeder..., ...vgl. § 31 Abs. 1 Ziffer 3 BDSG. Das wirkt qualitätssichernd..., ...§ 37a Abs. 2 Ziffer 1d) BDSG-E anstelle eines vollständigen..., ...geltenden § 31 Abs. 1 Ziffer 3 BDSG sinngemäß aufzunehmen bzw..., ...bisherige § 31 Abs. 1 Nummer 3 BDSG trage „dem Diskriminierungsrisiko...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Auskunftsanspruchs (§ 34 BDSG) an, noch weitere, über..., ...hinausgehende Regelungen in das BDSG aufzunehmen. Im Einzelnen..., ...folgenden Ergänzungen in das BDSG: 1. Auskunftsanspruch..., ...Ansprüche. § 34 Abs. 1 BDSG enthält bereits heute entsprechende..., ...weiteren Vorschriften des BDSG hat der Gesetzgeber von..., ...B. in den §§ 29, 32, 33 BDSG. In Art. 1 Ziff. 10 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-ÄndG) ist bereits eine Ergänzung des § 34 Abs. 1 BDSG vorgesehen, indem das Auskunftsrecht..., ...Art. 15 DSGVO über § 34 BDSG eine weitere Einschränkung..., ...Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. a) BDSG geregelten Einschränkungen..., ...Art. 15 DSGVO über § 34 BDSG zur Durchsetzung zivilrechtlicher..., ...solche Regelung in § 34 BDSG zu ergänzen. 2..., ...ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG für eine entsprechende ..., ...Kontext eine Klarstellung im BDSG vorzunehmen. Wie bereits..., ...praxisgerechten Ergänzung des BDSG erhoben werden. Umso dringender...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschränkung des datenschutzrechtlichen Auskunftsrechts im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verhindern
Ziel ist es zu verhindern, dass sich Unternehmen bei der Geltendmachung von Betroffenenrechten zu leicht auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse berufen können und Verbraucher:innen dadurch in ihren Betroffenenrechten enorm beschnitten werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...hinsichtlich der anstehenden BDSG-Novelle zu übermitteln:..., ...Auskunftsanspruchs - § 34 Abs. 1 BDSG RegE1 Kernstück der datenschutzrechtlichen..., ...Gesetzgeber hat in § 34 BDSG Ausnahmen von Art. 15 DS-GVO..., ...aktuellen Regierungsentwurf (BDSG RegE) um folgenden Satz..., ...6). Durch die laut § 34 BDSG RegE vorgesehene Ausnahmeregelung..., ...Ausnahmeregelung in § 34 Abs. 1 Satz 2 BDSG RegE sollte demnach ersatzlos..., ... von § 34 Abs. 1 Satz 2 BDSG RegE würde auch die in § 37a Abs. 5 BDSG RegE vorgesehene Rückausnahme..., ...Informationspflichten bzgl. Scoring - § 37a BDSG RegE In § 37a Abs. 4 BDSG...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Regelungen zum Scoring im Ersten BDSG-Änderungsgesetz im Sinne des Handels
Beibehaltung der bestehenden Möglichkeiten für Scoring. Insbesondere: Beschränkung der Neuregelungen auf Auskunfteien. Kein Verbot der Verwendung von Anschriftendaten. Keine gesondere Zweckbindungsvorschrift über die Vorgaben der DSGVO hinaus. Klarstellungen.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neuregelung des Scorings in § 37a BDSG. Diese Regelungen hätten..., ...folgende Regelungen des §37a BDSG: 1. § 37a BDSG-E..., ...nach § 37a Abs. 1 Nr. 1 BDSG-E. Die Regelungen des § 37a BDSG sollten daher auf die Erstellung..., ...werden. §37a Abs. 1 Nr. 1 BDSG-E sollte gestrichen werden..., ...Anwendungsbereich des § 37a Abs. 2 BDSG-E klarstellen In § 37a..., ...Anwendung. § 37a Abs.1 BDSG-E erwähnt nämlich auch ..., ...Dies muss in §37a Abs. 2 BDSG-E aber klarer zum Ausdruck..., ...37a Abs. 2 Buchstabe d) BDSG) Das pauschale Verbot..., ...zu weitgehend. Nach § 31 BDSG in der aktuellen Fassung..., ...Zwecke (§ 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E) Die vorgesehene ..., ... § 37a Abs. 2 Nr. 3b) BDSG-E sieht dagegen vor, dass..., ... 5. Zu § 37a Abs. 5 BDSG-E - Ausnahme von der Regelung..., ...des Art. 34 Abs. 1 S. 2 BDSG-E Die Regelung des Art. 37a Abs. 5 BDSG-E sieht vor, dass § 34 Abs. 1 S. 2 BDSG-E keine Anwendung auf Verantwortliche..., ...gewollt sein. § 37 a Abs. 5 BDSG-E muss daher so geändert..., ...die Regelungen des § 37a BDSG-E folgender Änderungsbedarf..., ...nach § 37a Abs. 1 Nr. 2 BDSG-E beschränkt werden. ..., ...nach § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E muss gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf zum BDSG soll in der vorgeschlagenen Fassung verabschiedet werden.
Diese Anpassungen sind grundsätzlich richtig, um die Gestaltung des gesetzlichen Rahmens des Datenschutzes praxisnah zu halten. Die Praxistauglichkeit gesetzlicher Pflichten ist für Handwerksbetriebe mit ihren begrenzten personellen Kapazitäten von immenser Bedeutung. Die Einfügung eines Kapitels über „Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden“ wird unterstützt. Die Einschränkung des Auskunftsrechts betroffener Person ist eine praxisrelevante Maßnahme. Mit Blick auf erforderliche Rechtssicherheit der Praxis ist es ein richtiger Schritt, die Rechtsprechung des EuGH gesetzlich zu konkretisieren.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...öffentliche Stellen (§ 4 BDSG) ist etwa mit Blick auf..., ...zur Videoüberwachung im BDSG abzusehen. So ergeben sich..., ...Datenschutzrechts von DSGVO über das BDSG bis hin zu 16 Landesdatenschutzgesetzen..., ...Anwendungspraktikabilität des BDSG stärker Rechnung getragen..., ...Einzelnen § 4 Absatz 1 BDSG Die vorgesehene Beschränkung..., ...Regelung des § 4 Absatz 1 BDSG für öffentliche Stellen..., ...konsequent, § 4 Absatz 1 BDSG zu streichen und in diesem..., ...unterziehen. §§ 16a BDSG Die Einfügung eines ..., ... § 17 Absatz 2 BDSG Die Neufassung des § 17 Absatz 2 BDSG greift unter Berücksichtigung..., ... § 18 Absatz 1 BDSG Die nach wie vor zu beobachtende..., ...von 5 § 34 Absatz 1 BDSG Die vorgesehene Einschränkung..., ...Rechtssicherheit. § 37a BDSG Die Regelung der zulässigen..., ...Verortung des bisherigen § 31 BDSG dar. Die vorgese- hene..., ...Anwendung. § 40a BDSG Die ergänzende Zuständigkeitsregelung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für die PKV müssen hinreichend klare datenschutzrechtliche Verarbeitungsbefugnisse gescshaffen werden, um rechtssicher Gesundheits- und Präventionsprogramme anbieten und durchführen zu können.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorzunehmen und hierbei..., ...bei der Streichung § 37a BDSG-RegE. Es muss sichergestellt..., ...Nr. 12 (§ 34 Abs. 1 S. 2 BDSG-RegE – Beschränkung des..., ...Regelung Unter § 34 Abs. 1 BDSG soll auf der Grundlage ..., ... aus § 29 Abs. 1 Satz 2 BDSG herleiten. Die vorgesehene Klarstellung in § 34 BDSG trägt zur Rechtssicherheit..., ...Geschäftsgeheimnissen im BDSG nicht die Gefahr, dass ..., ...Vorgeschlagene Regelung § 37a BDSG-RegE soll den bisherigen § 31 BDSG in eine neue Ausnahmeregelung..., ... des § 37a Abs. 1 Nr. 1 BDSG-RegE betrifft die Erstellung..., ...gegenüber dem bisherigen § 31 BDSG ergänzten) Bedingungen,..., ... sollen in § 37a Abs. 2 BDSG-RegE geregelt werden. Nicht..., ...37a Abs. 2 Nr. 1 lit. a BDSG-RegE) und die genutzten..., ...37a Abs. 2 Nr. 3 lit. b BDSG-RegE). Bewertung Die in § 37a Abs. 1 BDSG-RegE vorgesehene neue Ausnahme..., ...Das in § 37a Abs. 2 Nr. 1 BDSG-RegE vorgesehene Verbot..., ...37a Abs. 2 Nr. 3 lit. b BDSG-RegE vorgesehene Restriktion..., ...REGELUNGSBEDARF § 22 BDSG – Klarstellung der Berechtigung..., ... 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG. Allerdings können ..., ...ermöglichen, sollte § 22 BDSG als datenschutzrechtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbindlichkeit der Entscheidungen der Datenschutzkonferenz durch Änderung des BDSG
Ermöglichung der Datenschutzkonferenz (DSK) verbindliche Entscheidungen treffen zu können, um eine einheitlichere Anwendung und Durchsetzung der DSGVO in Deutschland zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bvdw.org Stellungnahme zur BDSG-Reform: Reformbedarf besteht..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit der Vorschrift des § 16a BDSG. Dies begrüßt der BVDW...., ... enthält der neue § 16a BDSG keine ausreichenden Neuerungen..., ...Durchsetzung der DSGVO und des BDSG in Deutschland sicherzustellen..., ...spiegelt sich zwar in § 37a BDSG wider. Es sollte jedoch..., ...der Überschrift des § 37a BDSG ausdrücklich festzuhalten..., ...dass die Regelungen des BDSG praxisnah und anwendbar...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Die Versicherungswirtschaft begrüßt die in § 40a und § 27 Abs. 5 BDSG-E geschaffene Möglichkeit, die Zuständigkeit einer einzelnen Landesdatenschutzbehörde zu begründen und setzten uns für eine Ausdehnung dieser Regelungen ein, um divergierende Entscheidungen verschiedener Behörden zu vermeiden. Die Streichung von § 31 BDSG und die Einführung des § 37a BDSG-E schaffen mehr Rechtssicherheit für Scoring. § 37a ist jedoch teilweise zu weit gefasst. § 37 BDSG sollte erweitert werden, um im Massengeschäft der Versicherer schnelle automatisierte Vertragsabschlüsse und Schadenregulierungen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes -
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
22.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
18.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Inhalt 1. § 37a RegE BDSG .........................., ...Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) BDSG-RegE) ...................., ...Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) BDSG-RegE) ..... 4 1.3 Keine..., ...DSGVO durch § 37a Abs. 2 BDSG-RegE ....................., ...Die Streichung von § 31 BDSG und die Einfügung von § 37a BDSG-RegE sind wichtige Schritte..., ...Ziffer 1). Die in § 37 BDSG geregelten Ausnahmen für..., ...§ 27 Abs. 5 und § 40a BDSG-RegE sind ein guter Ansatz..., ... § 31 BDSG und der Einfügung des neuen § 37a BDSGRegE hat die Bundesregierung..., ...Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) BDSG-RegE) § 37a Abs. 2 Nr..., ...im Sinne von § 37 Abs. 1 BDSG-RegE keine Informationen..., ...Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) BDSG-RegE hinaus. Denn hier ..., ...Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) BDSG-RegE verlassen zu müssen..., ...Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) BDSG-RegE) Nach § 37a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) BDSG-RegE dürfen die genutzten..., ...Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) BDSG-RegE sollte gestrichen ..., ... des § 37a Abs. 1 Nr. 2 BDSG für keine anderen Zwecke..., ... des § 37a BDSG-RegE vollständig aus. ..., ... in § 37a Abs. 1 BDSG-RegE, dass Artikel 22 Abs...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessen der Inkassodienstleister bei der Änderung des Datenschutzgesetzes berücksichtigen
Bei der anstehenden Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sollen die Interessen der Inkassodienstleister berücksichtigt werden: Anschriftendaten sollen weiterhin für das Erstellen von Wahrscheinlichkeitswerten im Sinne von § 37a Abs. 1 BDSG-RegE verwendet werden dürfen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes -
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...d.h. dem bisherigen § 31 BDSG. Diese sollen in einen § 37a BDSG-RegE überführt und dort..., ... hingewiesen, dass § 31 BDSG eine grundsätzlich zulässige..., .... Insofern soll § 37a BDSG-RegE bestehende Zweifel..., ...Änderungen in § 37a Abs. 2 BDSG-RegE für erforderlich, ..., ... 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 BDSG müssen Auskunfteien beim..., ...(vgl. § 31 Abs. 1 Nr. 3 BDSG). Außerdem darf gem. § 31 Abs. 1 Nr. 3 BDSG die Wahrscheinlichkeit ..., ...2. Änderung durch § 37a BDSG-RegE Nach dem neuen § 37a BDSG-RegE soll die mathematisch-statistische..., ... § 37a BDSG-RegE, insbesondere dessen..., ...Änderung des § 37a Abs. 2 BDSG-RegE vor (Änderungen sind..., ...Deutschland, deren Scores § 37a BDSG-RegE regelt. § 31 BDSG..., ...bestimmen (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 BDSG). Erlaubt ist also die ..., ...Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d) BDSG-RegE verbietet also gerade..., ...2. Änderung durch § 37a BDSG-RegE Diese europaweit ..., ...Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b) BDSG-RegE verstößt nicht nur..., ...Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b) BDSG-RegE insgesamt infrage ..., ...neuen § 34 Abs. 1 Satz 2 BDSG-RegE zu verzichten. ..., ...Abwicklungsklausel des Art. 15 Abs. 4 BDSG zu belassen....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatengesetzes
In Bezug auf den BDSG-E haben wir uns als Bitkom u. a. für folgende Punkte eingesetzt: Notwendigkeit der Anpassung von § 37a BDSG-E, da diese die Regelungsbefugnisse aus Art. 22 II lit. b) DSGVO deutlich überschreitet – wir fordern einen Wortlaut, der die EuGH-Rechtsprechung deutlicher aufgreift und Rechtsunsicherheiten vermeidet. Insb. die offene Ausgestaltung der Nr. 1 in Absatz 1 würde für Unternehmen und Verbraucher ohne Bezug zum Bonitätsscoring weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Daher wird die Streichung der Nr. 1 gefordert. Des Weiteren werden die Auswirkungen der Ausnahmetatbestände des Absatzes II, insb. auf das Fraudscoring, thematisiert und eine grundlegende Schärfung und Einschränkung des Gesetzestextes gefordert (II.)
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für ScoringZwecke (§ 37a BDSG-E, „Scoring“) Mai 2024..., ...Referentenentwurf zu § 37a BDSG-Entwurf (BDSG-E) sieht ..., ...einen neu gefassten § 37a BDSG zu ersetzen. Der Koalitionsvertrag..., ...der Einführung des § 37a BDSG-E die Vorgaben des Urteils..., ...die Einordnung des § 37a BDSG-E als Ausnahmevorschrift..., ...mögliche Neufassung des § 37a BDSG-E angeregt, welche den ..., ...Gesetzesbegründung zu § 37a BDSG-E wird ausgeführt, dass § 37a BDSG-E keine Rechtsgrundlage..., ...37a Abs. 2 Nr. 1 lit. d) BDSG-E gegenüber § 31 BDSG dahingehend..., ... 37 a III Nr. 3 lit. a) BDSG-E; Erwägungsgrund 71, S..., ...Recht darauf, dass § 37a BDSG-E, wie für Einschränkungen..., ... dass der geplante §37a BDSG-E, insbesondere in seinem..., ...Insbesondere § 37a I Nr. 1 BDSG-E, der als Alternative ..., ... § 37a II Nr. 1 lit. d) BDSG-E formulierte Verbot der..., ...(§ 37a II Nr. 1 lit. b) BDSG-E) sowie Informationen ..., ...Formulierungen des § 37 II BDSG-E, insbesondere die des § 37a II Nr. 1 lit. c) BDSG-E, erscheinen zunehmend..., ... II Nr. 3 lit. b) BDSG-E mit einer Zweckbindung..., ...Fällen des § 37a I Nr. 2 BDSG-E nicht für andere Zwecke..., ...erforderlich, den § 37a BDSG-E mit einem neuen Absatz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Bundeskabinett hat am 07.02.2024 den Entwurf eines 1. Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf setzt das Vorhaben für mehr Transparenz im Kredit-Scoring aus dem Ampel-Koalitionsvertrag um. Darüber hinaus reagiert die BDSG-Novelle auf das EuGH-Urteil zum Scoring ( C-634/21) und schafft mit dem neuen § 37a BDSG einen sicheren Rechtsrahmen, der die verbraucherschützenden Regelungen des alten § 31 BDSG absichert und ausbaut. Um die reibungslose Anwendung dieser Neuerungen zu gewährleisten und seine Regelungen klarer zu gestalten, schlagen wir 2 Anpassungen vor: 1. Übergangsfrist von 6 Monaten zur Umsetzung der neuen Anforderungen und Transparenzpflichten 2. Konkretisierung d. Zweckbindung, um Betrugs- und Geldwäscheprävention weiterhin zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: SCHUFA Holding AG am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-E) Umsetzung der Transparenzanforderungen..., ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-E) beschlossen. Der Entwurf..., ...Darüber hinaus reagiert die BDSG-Novelle auf das EuGH-Urteil..., ...schafft mit dem neuen § 37a BDSG einen sicheren Rechtsrahmen..., ...Regelungen des alten § 31 BDSG absichert und ausbaut. ..., ...Absatz 4 des neuen § 37a BDSG formuliert weitreichende..., ...Anwendungsbereich von § 37a BDSG angemessen bedient werden..., ... § 37a Abs. 2 Nr. 3 b) BDSG enthält hinsichtlich der..., ...Score-Werten im Sinne des § 37a BDSG jedoch nur einen Teilaspekt..., ...Scoring im Sinne des § 37a BDSG hinausgehenden Zwecke, ..., ... ihren Empfehlungen zum BDSG-E auf und fordern eine ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Staatsvertrag für erweiterte Befugnisse der DSK
Der DAV - hat verschiedentlich konkrete Formulierungsvorschläge zur Klarstellung einzelner Aspekte. Beispielsweise regt er die Einführung/Aufnahme eines festen Fristbeginns bei der Speicherpflicht der Wahrscheinlichkeitswerte an - fordert die Nichteinführung einer Regelung (§ 37a Abs. 3 Nr.2 BDSG-E), nach der personenbezogene Daten, die für das Scoring verwendet werden, nicht für andere Zwecke verarbeitet werden dürfen - sieht Normkonflikte mit der DSGVO bei der neu vorgesehenen Mitteilungspflicht, da das Verhältnis zu den Art.13-15 DSGVO und der weitergehende mögliche Regelungsinhalt unklar bleiben und fordert die Einführung klarstellender Regelungen - fordert, erweiterte Befugnisse der DSK in einem Staatsvertrag einzuführen
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sieht allerdings an einigen..., ...genug hält der DAV die im BDSG geplanten Regelungen für..., ...sinnvoll. Der bisherige § 31 BDSG soll durch einen neuen § 37a BDSG ersetzt werden. Die Norm..., ... Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BDSG-E) ist nachvollziehbar ..., ... Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a BDSG-E, bislang § 31 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Diese Voraussetzung ist..., ... 2 Nr. 2 DSGVO in § 37a BDSG-E ist zu begrüßen. III..., ...steht auch fest, dass § 37a BDSG-E nur die Verwendung aus..., ...Die in § 37a Abs. 3 Nr.2 BDSG-E vorgesehene Regelung,..., ... 1. § 37a Abs. 1 Nr. 2 BDSG-E ist unklar formuliert..., ...37a Abs. 2 Nr. 1 lit. b BDSG-E) und von Informationen..., ...37a Abs. 2 Nr. 1 lit. c BDSG-E). Zu § 37a Abs. 2 Nr. 1 lit. c BDSG-E heißt es in der Entwurfsbegründung..., ...37a Abs. 2 Nr. 1 lit. d BDSG-E (s.o. IV. 2.) erübrigen..., ... bei § 37a Abs. 3 Nr. 5 BDSG-E: Hier reicht der für ..., ...verlangen (§ 37a Abs. 6 BDSG-E). Diese stellt sicher..., ...weist die in § 37a Abs. 4 BDSG-E vorgesehene umfassende..., ...Auskunftsplicht in § 34 BDSG-E neu geplante Ausnahme..., ... auf § 37a Abs. 5 BDSG-E verzichtet werden. Interesse...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bonitäts-Scoring fair und transparent gestalten
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die gesetzlichen Vorgaben für Auskunfteien ein transparentes und faires Bonitäts-Scoring anhand von korrekten Daten und einem hilfreichen Kundenservice sicherstellen. Die Anwendbarkeit von verbraucherschützenden Regelungen muss gesetzlich angenommen werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) 28. März 2024 Impressum..., ...EINZELNEN 7 1. Zu § 37a BDSG-E – Scoring 7 1.1 Zu § 37a Abs. 2 Nr. 1 und 2 BDSG-E – Ausschluss bestimmter..., ...Zu § 37a Abs. 2 Nr. 3 a) BDSG-E – Qualitätsanforderungen..., ... 9 1.4 Zu § 37a Abs. 4 BDSG-E - Transparenzanforderungen..., ...10 1.5 Zu § 37a Abs. 5 BDSG-E – Sicherstellung des ..., ...11 1.6 Zu § 37a Abs. 6 BDSG-E – Eingriffsrechte der..., ...innen 11 2. zu § 34 Abs. 1 BDSG-E – Auskunftsrecht der ..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-E) und nimmt im Einzelnen..., ...Person nach § 37a Abs.6 BDSG-E ist wesentlich, damit..., ...DSGVO sowie § 29 Abs. 1 BDSG berücksichtigen bereits..., ... neuen § 37a BDSG-E definiert den Anwendungsbereich..., ...Anforderungen des § 37a BDSG-E für die Erstellung und..., ... des § 37a Abs. 2 Nr. 1 BDSG-E. Der Ausschluss von ..., ... alte Regelung des § 31 BDSG übernommen, wonach die ..., ... § 37a Abs. 4 BDSG-E stellt mehrere Anforderungen..., ...“ in § 37a Abs. 4 Nr. 2 BDSG-E und der dazugehörigen..., ...Anwendungsbereich des § 34 BDSG aus. Nach § 34 BDSG haben..., ... für § 34 BDSG-E dennoch übernommen werden..., .... 1.6 Zu § 37a Abs. 6 BDSG-E – Eingriffsrechte der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des BDSG zugunsten des Arbeitnehmerschutzes und der Rechtssicherheit von Arbeitgebenden
Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt, die mit einer Umgestaltung der Arbeitsplätze einhergeht, stellt den Arbeitnehmerdatenschutz vor neue gesetzliche Aufgaben. Der RDÖ Formuliert Regularien um Arbeitnehmer vor willkürlicher Überwachung zu schützen und Arbeitgeber vor Rechtssicherheit zu stellen.
- Bereitgestellt von: Rat für Digitale Ökologie am 27.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 846/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
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BR-Drs. 846/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.08.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arbeitsplatz 32 DSGVO 32 BDSG 35 BetrVG 36 Rolle von..., ... verstieß Amazon gegen BDSG und DSGVO (genauer: § 26 Abs. 5 BDSG in Verbindung mit Art. ..., ...Datenverarbeitung auf die DSGVO und das BDSG (genauer: Art. 88 Abs. ..., ... in Verbindung mit § 26 BDSG) gestützt werden könne ..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt (Wedde, 2019, ..., ...Beschäftigtendatenschutz Gebrauch gemacht: BDSG (2) In Deutschland wird..., ...Bundesdatenschutzgesetz BDSG geregelt. Durch das BDSG..., ...ist der Paragraf 26 des BDSG ausschlaggebend. Paragraph 26 BDSG regelt zunächst einmal ..., ...Einhaltung der DSGVO und des BDSG sind Betriebsräte oder ..., ...gibt mit der DSGVO und dem BDSG zwar eine Reihe von Vorschriften..., ...Bundesdatenschutzgesetzes (vgl. § 26 BDSG) blass und rudimentär. ..., ...Positiv ist mit Blick auf das BDSG festzuhalten, dass es von..., ...DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 4 BDSG), auf Betriebsebene per..., ...New-Work-Haelfte-arbeitet-im-Homeoffice BDSG (2024). https://www.gesetze-im-internet.de...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Verbot biometrischer Massenüberwachung, etwa durch automatisierte Gesichtserkennung in der Strafverfolgung
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... die Aufnahme von § 16a BDSG-E. Die Institutionalisierung..., ...Gelegenheit der Reform des BDSG zu nutzen, den Gesetzentwurf..., ...durch § 34 Abs. 1 Satz 2 BDSG-E und § 83 Abs. 1 Satz ..., ...sowohl in § 34 Abs. 1 Satz 2 BDSG als auch in § 83 Abs. 1..., ...den status-quo der DSK im BDSG. Sie gibt derzeit bereits..., ... Reformbestrebungen des BDSG sollten deshalb genutzt..., ...im öffentlichen Raum im BDSG zu verankern (II). Das ..., ...aus § 1 Abs. 1 Satz 2 BDSG. Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG gelten die Regelungen des BDSG für öffentliche Stellen..., ... 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG): Existiert landesspezifisches..., ...hat dieses Vorrang. Das BDSG gilt aber dann („soweit..., .... 2 Satz 2 BDSG). Das BDSG gilt also subsidiär..., ... Eine Verankerung im BDSG bietet sich deshalb an,..., ...anordnet, dass Teil 3 des BDSG entsprechend anzuwenden..., ...repressiven Bereich das BDSG gilt. Die §§ 45 ff. BDSG..., ...Stellen im Sinne des § 2 BDSG gelten, und zwar sowohl..., ... unzulässig.“ In § 23 BDSG könnte folgender neuer ..., ...unzulässig.“ In § 24 BDSG könnte folgender neuer ..., ... unzulässig.“ In § 49 BDSG könnte folgender neuer ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten in der Versicherungswirtschaft
Der Verband setzt sich dafür ein, dass - wie in anderen Mitgliedstaaten der EU auch – eine klare gesetzliche Erlaubnis für die in bestimmten Versicherungssparten notwendige Verarbeitung von Gesundheitsdaten geschaffen wird. Ebenso sollte klargestellt werden, dass die aufgrund von versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben und im Rahmen der Durchführung einiger Versicherungsverträge notwendige Verarbeitung von Daten über Straftaten zulässig ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
05.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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06.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BMI geplante Änderung des BDSG sollte zum Anlass genommen..., ...siehe Punkt 1.). → § 37 BDSG sollte vollautomatisierte..., ... geplanten Änderung des BDSG behoben werden könnten..., ...Versicherungszwecken (§ 22 BDSG) Vorschlag: In § 22 BDSG..., ...schon eine Klarstellung im BDSG, dass die Verarbeitung ..., ... 1 und Abs. 2 BDSG sollten vollautomatisierte..., ...Beispielen wären nach § 37 BDSG keine vollautomatisier..., ...einer Änderung des § 37 BDSG Rechnung getragen werden..., ...Kugelmann, Datenschutz-GVO/BDSG, 2. Aufl. 2020, Art. 10..., ... aktuellen Änderung des BDSG behoben werden könnten..., ... des § 32 Abs. 2 Satz 3 BDSG in § 33 Abs. 2 BDSG Vorschlag..., ...Die in § 32 Abs. 2 Satz 3 BDSG getroffene Regelung zum..., ... Satz 3 und § 33 Abs. 2 BDSG. Nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BDSG kann auf eine Information..., ... 32 Abs. 2 Satz 1 und 2 BDSG nicht gelten. Dies würde..., ... Abs. 1 Nr. 2 a) und b) BDSG bezieht, fehlt jedoch eine..., ...33 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) BDSG in § 34 BDSG Vorschlag..., ...33 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) BDSG erstrecken. Es sollte..., ...: In § 34 Abs. 1 Nr. 1 BDSG befindet sich derzeit eine..., ... Abs. 1 Nr. 2 lit. b) BDSG nicht informiert werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Paragraf 34 I BDSG für Auskunftsanfragen und Paragraf 20 III zur Vermeidung paralleler Verfahren
Der DDV setzt sich für eine gesetzliche Regelungen auf Basis aktueller Rechtsprechung des EuGH zur Speicherfrist für Auskunftsanfragen hinsichtlich der Empfänger von Daten ein. Im Weiteren gäbe das Änderungsgesetz die Möglichkeit, das Problem der doppelten Rechtswege (Zivil- und Verwaltungsrechtsweg) zu lösen, indem ein Rechtsweg ausgesetzt würde unter Priorisierung des Zivilrechtsweges. Nicht zuletzt weist der DDV auf werberechtliche Missverständnisse im Zusammenhang mit dem so genannten Lettershop-Verfahren hin.
- Bereitgestellt von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. am 24.04.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grund..., ...Gesetzentwurf trifft in § 40a BDSG (neu) eine Regelung zu ..., ...Vorschläge zur Nachbesserung des BDSG aufgrund aktueller Entscheidungen..., ...beispielsweise § 34 Abs. 1 BDSG um eine neue Ziffer 3 wie..., ...beispielsweise § 20 Abs. 3 BDSG wie folgt um einen zweiten...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist es, im Rahmen der Umsetzung des EHDS sowie der Weiterentwicklung nationaler datenschutzrechtlicher Regelungen Rechtssicherheit für die Nutzung pseudonymisierter Gesundheitsdaten zu schaffen. Angestrebt wird die Erweiterung bestehender Rechtsgrundlagen für die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Produktentwicklung und KI-Training, eine Klarstellung des Anonymisierungsbegriffs sowie eine innovationsfördernde Ausgestaltung der Datenschutzaufsicht im Gesundheitsbereich.
- Bereitgestellt von: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA am 17.12.2025
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Adressatenkreis:
-
16.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erweitert und in § 27 Abs. 3 BDSG Klarstellungen vorgenommen..., ...parallel in § 27 Abs. 3 BDSG klarstellen, dass für Forschungszwecke..., ...Rechtsgrundlage des § 27 BDSG berufen dürften – das GDNG..., ...Rechtsgrundlage des § 27 Abs. 1 BDSG für innovationsgetriebene Zwecke § 27 Abs. 1 BDSG sollte als Rechtsgrundlage..., ...Forschung im Sinne des § 27 BDSG nicht ausschließlich auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Gesetzentwurf
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.06.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Verweis in § 12 Abs. 3 BDSG auf das Bundesministergesetz..., ...anstehende Überarbeitung des BDSG sollte daher genutzt werden..., ...Entsprechende Anpassungen im § 12 BDSG würden hier eine schnelle..., ...Ergänzung des § 12 Abs. 1 BDSG vor: Die Rechte und Pflichten..., ...gleichwertigen Anpassung des § 12 BDSG einer Lösung zuführen und..., ...Gesetzgebungsverfahren zum BDSG bietet dafür eine schnelle...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Betrugspävention im Onlinehandel ermöglichen
Zalando setzt sich für eine Anpassung des Anwendungsbereichs des neuen §37a. Um weiter eine effektive Betrugspävention im Onlinehandel zu ermöglichen, muss Anti-Betrug-Scoring aus dem neuen §37a ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Zalando am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf zur Änderung des BDSG beinhaltet neben neuen ..., ...einer Regelung in § 37a BDSG-E ist aus unserer Sicht..., ...Vorschrift in § 31 Abs.1 BDSG nicht europarechtskonform..., .... Der Entwurf des § 37a BDSG-E führt jedoch zu eben ..., ...erfolgen, wenn man den § 37a BDSG auf die Datenverarbeitung..., ...Regelung in § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E gestrichen werden. Dies..., ...werden. C. § 37a Abs.2 BDSG-E muss die Ausnahmetatbestände..., ...Vorschrift in § 37a Abs.2 BDSG-E ist von ihrem Wortlaut..., ... in § 37a Abs.2 Nr.3 b) BDSG-E ist nicht mit den Grundsätzen..., ...eingeschränkt § 37a Abs.6 BDSG-E soll sich vermutlich ..., ...beschränken und § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E streichen. ■ § 37a Abs.2 BDSG-E eindeutig formulieren..., ...in § 37a Abs. 2 Nr.3 b) BDSG-E streichen. ■ § 37a Abs 6 BDSG-E umformulieren und auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Menschenrechte schützen - Biometrische Fernidentifizierung verbieten
D64 fordert den Deutschen Bundestag auf, jede Form der biometrischen Fernidentifizierung in Deutschland zu verbieten. Obwohl der AI Act der EU biometrische Überwachung im öffentlichen Raum grundsätzlich verbietet, erlauben zahlreiche Ausnahmen dies für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden. Ein nationales Verbot soll den Schutz der Menschenrechte sicherstellen und das ständige Gefühl der Überwachung vermeiden. Dies steht im Einklang mit dem Koalitionsvertrag, der biometrische Erkennung im öffentlichen Raum ablehnt und das Recht auf Anonymität betont.
- Bereitgestellt von: D64 - Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. am 13.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/1199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 28. Februar bis 4. März 2022) -
BT-Drs. 20/12806
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung -
BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
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BT-Drs. 20/1199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bietet an dieser Stelle..., ...innen in der Anhörung zur BDSG-Novelle im Innenausschuss..., ...Ebene und im Rahmen der BDSG-Novellierung die Chance..., ...Digitales dafür ein, dass das BDSG in 2. Lesung um ein Verbot...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie durch nationale Regelungen. Im Mittelpunkt steht die Schaffung klarer rechtlicher Grundlagen im Bundesdatenschutzgesetz, um den Einsatz bonitätsrelevanter Daten rechtssicher zu gestalten, Überschneidungen mit bestehenden Vorgaben zu vermeiden und Kreditwürdigkeitsprüfungen als verpflichteten Bestandteil des Verbraucherschutzes praktikabel umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...betraf insbesondere den § 31 BDSG, eine zentrale Vorschrift..., ...Kreditwürdigkeitsprüfungen relevanten § 30 BDSG. Im Zuge dieser Anpassungen..., .... Wir schlagen vor, im BDSG eine Regelung als Ausnahme..., ...erledigte Zahlungsstörungen im BDSG eine schnelle und zielgerichtete...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der DSGVO-konformen Harmonisierung bei Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes
Aus Sicht des Bitkom ist es essenziell, dass nationale Regelungen im Beschäftigtendatenschutz immer die europäische Perspektive und den Harmonisierungsgedanken der DSGVO im Blicke haben. Nationale Sonderwege sollten vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Überarbeitung von § 26 BDSG Im Hinblick auf die Entscheidung..., ...absehbaren Konsequenz für § 26 BDSG ist es notwendig, den bisherigen § 26 BDSG nachzubessern. Er ist unzweckmäßig..., ...der Neufassung des § 26 BDSG klargestellt werden, dass..., ...beseitigt werden. § 24 Abs. 2 BDSG enthält einen solchen Fehler..., ...geltenden § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG und der im Positionspapier..., ...Regelungen der DS-GVO und des BDSG bereits auf das Bewerbungsverfahren..., ...Nach § 26 Abs. 8 Satz 2 BDSG sind auch Bewerberinnen..., ...Direkterhebung (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 BDSG a.F.) ist in der DS-GVO..., ...bereits in der DS-GVO und im BDSG geregelt ist. Der Schutz..., ...geregelt. Im § 26 Abs. 3 BDSG findet sich eine Konkretisierung..., ...engeren Sinne bereits in § 26 BDSG normiert. Eine Ergänzung..., ...weder in der DS-GVO noch im BDSG geregelt. Vielmehr ist ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Neuregelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige
Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontogutha-ben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
-
BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ...der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 07.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ...der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ...2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Ent- scheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 07.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ... der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Ent-scheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 07.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ... der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Ent-scheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 08.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ...der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ...der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ...der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ...2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Ent- scheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 07.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ... der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Ent-scheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Amazon setzt sich für eine praktikable Umsetzung der EU Verbraucherkreditrichtlinie 2.0 um, die den Fokus auf Digitalisierung, Verbraucherschutz und Verhältnismäßigkeit legt.
- Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
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-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zulässig; siehe § 1 Abs. 5 BDSG. Auch mögliche Anforderungen..., ...ermöglichen (zu § 30 Abs. 2 BDSG-E) Der neue § 30 Abs. 2 BDSG-E soll Art. 19 Abs. 2 der..., ...Begriffswahl in § 30 Abs. 2 BDSG-E, wonach Kreditgeber einer..., ...werden, dass § 30 Abs. 2 BDSG-E kei-nerlei Aussage zur..., ...Aus-kunftsbeziehungsermächtigung“, wie in § 30 Abs. 2 BDSG-E dargestellt, erscheint..., ...werden, dass § 30 Abs. 2 BDSG-E im Einklang mit Art. ..., ...werden, dass § 30 Abs. 2 BDSG-E ausschließlich die Kreditwürdigkeitsprüfung..., ...vermeiden (zu § 30 Abs. 5 BDSG-E) Der in § 30 Abs. 5 BDSG-E und Art. 19 Abs. 5 der..., ...ausgestalten (zu § 30 Abs. 6 BDSG-E) Mit § 30 Abs. 6 BDSG-E..., ...abweichende Regelung im BDSG, die ein allgemeines Recht..., ...Scoring schaffen (zu § 30 BDSG-E) Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie..., ... die Auslegung von § 31 BDSG sowie die rechtliche Bewertung..., ...gezielte Anpas-sungen am BDSG vorzunehmen, um Rechtssicherheit..., ...bereits einen neuen §37a BDSG-E im Sinne einer Ausnahmevorschrift...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des § 476 StPO hinsichtlich Auskünften durch die Strafverfolgungsbehörden
Ergänzung der Auskunftsbefugnis von Strafverfolgungsbehörden in § 476 StPO um den Zweck der statistischen Erhebung. Mit dieser Anpassung wird das Ziel verfolgt, eine verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die es Strafverfolgungsbehörden erlaubt, statistische Daten mit gemeinnützigen Körperschaften abzugleichen, die im öffentlichen Interesse zu unterschiedlichen Phänomenen der Hasskriminalität statistische Erhebungen durchführen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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31.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 476 StPO bzw. von § 50 BDSG möglich wäre, soweit RIAS..., ...Verarbeitungsgrundlagendes BDSG, hier §§ 45 ff. BDSG für..., ...Gefahrenabwehr (vgl. § 46 BDSG mit seinen Begriffsbestimmungen..., ... weiterführend, da § 49 BDSG jede Datenverarbeitung an die Zwecke des § 45 BDSG bindet und auch § 50 BDSG..., ... die Aufgaben des § 45 BDSG zurückbindet. § 57 BDSG..., ...Einschlägigkeit von § 27 bzw. § 22 BDSG? § 27 BDSG kommt als Sondernorm..., ...besondere Bedeutung zu: § 27 BDSG schafft eine Rechtsgrundlage..., ...Anonymisierung sind in § 27 Abs. 3 BDSG vorgesehen. § 27 Abs. 4 BDSG trifft zudem eine Regelung..., ...DS-GVO Art. 89 Rn. 3). § 27 BDSG schafft zwar eine eigene..., ...Koch, 46. Ed. 1.11.2023, BDSG § 27 Rn. 11). 19Ähnliches gilt für § 22 BDSG als weitere Sondernorm ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratierückbaumaßnahmen - Reduktion von Berichtspflichten im Handel
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 17.09.2025
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betroffenenrechte in den §§ 32 bis 37 BDSG maßvoll begrenzen Betroffene..., ...Gesetze Art. 15 DSGVO, BDSG Thema Das seiner Reichweite..., ... der in 34 Abs. 1 Nr. 2 BDSG normierte Verhältnismäßigkeitseinrede..., ...12 Abs. 5 S. 2 DSGVO im BDSG. Siehe dazu auch unsere Anmerkungen aus der BDSG-Evaluation: https://cloud.bevh.org...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Datenschutzregelungen und deren Interpretation im Gesundheitswesen
Wir treten ein für eine zielführende gesetzliche Lösung bezüglich der vielfältigen Datenschutzregelungen auf verschiedenen Ebenen, die im deutschen Gesundheitswesen für verschiedene Anwendungsbereiche gelten und darüber hinaus unterschiedlich interpretiert werden, obwohl es eine EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung gibt.
- Bereitgestellt von: Johnson & Johnson Medical GmbH am 10.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutz-gesetz („BDSG“) und Landesdatenschutzgesetzen..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der deutsche Gesetzgeber..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einige ge-setzliche Regelungen..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b) BDSG ist eine Verarbeitung zu..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b) BDSG wiederholt hierbei Art...., ...Anforderungen des § 22 Abs. 2 BDSG zu beachten. Der für die..., ...der in § 22 Abs. 2 Satz 2 BDSG beispielhaft aufgezähl-ten..., ...Verfahrensregelungen. Auch in § 22 Abs. 2 BDSG werden in großen Teilen..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. c) BDSG die Verarbeitung von Ge-sundheitsdaten..., ...Anforderungen des § 22 Abs. 2 BDSG zu beachten. Zudem sind..., ...Gesetzgeber hat mit § 27 BDSG von der Öffnungsklausel..., ...erlaubt nach § 27 Abs. 1 BDSG eine Verarbei-tung von ..., ...Ergänzend zu den in § 22 Abs. 2 BDSG genannten Maßnahmen sind gem. § 27 Abs. 3 BDSG zu wissenschaftlichen Forschungszwecken..., ...sich aus der DS-GVO, dem BDSG, dem Berliner Da-tenschutzgesetz..., ... die Regelungen aus dem BDSG gelten (so Baden-Württemberg..., ...des Gesetzesentwurfs zum BDSG ist eine bundesgesetzliche..., ...hat und hiervon mit dem BDSG und den bereichsspezifische..., ...Bezug auf im Rahmen des BDSG und/oder in bereichsspezifi-schen..., ...gelten die Regelungen des BDSG sowie bundesgesetzlicher...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Klarheit des Anwendungsbereich und der Verpflichtungen im Bereich Kredit-Scoring
Klarna setzt sich dafür ein Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung der neuen Regeln zu vermeiden und den Anwendungsbereich genau zu regeln (Beschränkung des Art. 37a auf Bonitätsbewertungen).
- Bereitgestellt von: Klarna Bank AB, German Branch am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Klarna Position - BDSG Art. 37a Klarna begrüßt..., ...im vorgeschlagenen § 37a BDSG-E nicht zielführend und..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG-E über die Kreditwürdigkeitsprüfung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Cloud- und Auslagerungsunternehmen müssen in die Pflicht genommen werden
Der DAV begrüßt die gründliche Umsetzung der NIS-2-RL, regt jedoch die Einführung neuer Regelungen an, - um Cloud-Anbieter deutlicher in die Pflicht zu nehmen, da ein Großteil der Kritis-relevanten Unternehmen diese Anbieter nutzt; - um Auslagerungsunternehmen entweder selbst in die Pflicht zu nehmen oder jedenfalls deren jeweiligen Auftraggeber zu verpflichten, - um Auslagerungsunternehmen nach dem Vorbild der datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung zu Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen vertraglich zu verpflichten; - die den Vorrang der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen vor Meldepflichten gesetzlich festzuschreiben.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wurde etwa schon in § 11 BDSG a.F. vorgesehen sowie sodann..., ...Datenschutzrecht in § 11 Abs. 1 S. 1 BDSG a.F. – geregelt werden,..., ...letztgenannten Fall (§ 11 BDSG a.F.) nur eine mittelbare..., ...Artikel 28 DSGVO (bzw. § 11 BDSG a.F.) vorzusehen und zumindest...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicheres digitales Bezahlen durch effektive Betrugsprävention
Ein klar formulierter Anwendungsbereich der neuen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz kann dabei helfen, effektive Betrugsprävention zugunsten sicherer Online-Zahlungen auch in Zukunft zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Stripe Deutschland GmbH am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) liefert die Bundesregierung..., ...Wahrscheinlichkeitswerten im Entwurf des BDSG betrifft auch die digitalen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG)
Drohende Zersplitterung des Geheim- und Sabotageschutzes verhinden, Sicherheitsniveau der Überprüfungen erhöhen, Beschleunigung der Überprüfungen, Keine Doppelüberprüfungen
- Bereitgestellt von: Verband für Sicherheit in der Wirtschaft, Bundesverband e.V. - VSW-Bundesverband am 25.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
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BT-Drs. 20/14041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ersatzweise auf Normen des BDSG zurück. Das BDSG dient ..., ...Einzelvorschriften des BDSG teilweise explizit ausgenommen..., ...Gesamtwerk aus DS-GVO und BDSG, obwohl das Gesamtwerk ..., ...Einschlüsse und Ausschlüsse von BDSG-Vorschriften anzuwenden..., ...wird stattdessen auf § 26 BDSG Bezug genommen, welcher..., ...Allerdings bezieht sich § 26 BDSG auf die DS-GVO, welche ..., ...der Datenschutz nach § 26 BDSG richtet. Diese Personen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 22 15. Formvorgabe des..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ... der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ...April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ... der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ...April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ... der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Datenschutzregelungen und deren Interpretation im Gesundheitswesen
Wir treten ein für eine zielführende gesetzliche Lösung bezüglich der vielfältigen Datenschutzregelungen auf verschiedenen Ebenen, die im deutschen Gesundheitswesen für verschiedene Anwendungsbereiche gelten und darüber hinaus unterschiedlich interpretiert werden, obwohl es eine EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung gibt.
- Bereitgestellt von: Janssen-Cilag GmbH am 10.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutz-gesetz („BDSG“) und Landesdatenschutzgesetzen..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der deutsche Gesetzgeber..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einige ge-setzliche Regelungen..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b) BDSG ist eine Verarbeitung zu..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b) BDSG wiederholt hierbei Art...., ...Anforderungen des § 22 Abs. 2 BDSG zu beachten. Der für die..., ...der in § 22 Abs. 2 Satz 2 BDSG beispielhaft aufgezähl-ten..., ...Verfahrensregelungen. Auch in § 22 Abs. 2 BDSG werden in großen Teilen..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. c) BDSG die Verarbeitung von Ge-sundheitsdaten..., ...Anforderungen des § 22 Abs. 2 BDSG zu beachten. Zudem sind..., ...Gesetzgeber hat mit § 27 BDSG von der Öffnungsklausel..., ...erlaubt nach § 27 Abs. 1 BDSG eine Verarbei-tung von ..., ...Ergänzend zu den in § 22 Abs. 2 BDSG genannten Maßnahmen sind gem. § 27 Abs. 3 BDSG zu wissenschaftlichen Forschungszwecken..., ...sich aus der DS-GVO, dem BDSG, dem Berliner Da-tenschutzgesetz..., ... die Regelungen aus dem BDSG gelten (so Baden-Württemberg..., ...des Gesetzesentwurfs zum BDSG ist eine bundesgesetzliche..., ...hat und hiervon mit dem BDSG und den bereichsspezifische..., ...Bezug auf im Rahmen des BDSG und/oder in bereichsspezifi-schen..., ...gelten die Regelungen des BDSG sowie bundesgesetzlicher...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes
Die Verabschiedung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes soll verhindert werden, da es bereits ausreichenden Schutz der Beschäftigten durch die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz gibt. Aus Sicht der vbw ist ein Beschäftigtendatenschutzgesetz überflüssig.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 25.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetz zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt
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Adressatenkreis:
-
24.09.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt. Die geplanten..., ...Aufwand. Die DS-GVO und das BDSG sorgen für ein sehr hohes...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes
Die Verabschiedung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes soll verhindert werden, da es bereits ausreichenden Schutz der Beschäftigten durch die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz gibt. Aus Sicht der vbw ist ein Beschäftigtendatenschutzgesetz überflüssig.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 25.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetz zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt
-
Adressatenkreis:
-
18.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt. Die geplanten..., ...Aufwand. Die DS-GVO und das BDSG sorgen für ein sehr hohes...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 30 Abs. 3 und Abs. 4 BDSG-neu) 24 2 Externe Scoring-Verfahren..., ...Rechtssicherheit (zu Artikel 3 | § 37a BDSG-neu) 26 IV Anmerkungen..., ... § 30 Abs. 3 und Abs. 4 BDSG-neu) Petitum des ..., ...Regelung (z.B. in § 30 Abs. 3 BDSG-neu) zur Dauer der Speicherung..., ...mit Verkürzungsoption) im BDSG abgebildet werden. Eine solche BDSG-Regelung ist unionsrechtlich..., ...Ergänzung des § 30 Abs. 4 BDSG-neu erwägenswert sein mit..., ...VKRL 2023 soll § 30 Abs. 3 BDSG-neu normieren, welche..., ...Zahlungsstörungen eine Regelung in das BDSG aufzu-nehmen, um Rechtsklarheit..., ...dreijährige Speicherdauer in das BDSG überführt werden. Ebenso..., ...Ergänzung des § 30 Abs. 4 BDSG-neu in Betracht. Nach § 30 Abs. 4 S. 1 BDSG-neu müssen Datenbanken ..., ...Rechtssicherheit (zu Artikel 3 | § 37a BDSG-neu) Petitum des ..., ...Legislaturperiode im Rahmen einer BDSG-Novelle geplanten neuen § 37a BDSG anlässlich der Um-setzung..., ...Neuwahlen nicht be-endeten BDSG-Novelle angedachte Regelung..., ...Ent-wurf eines neuen § 37a BDSG) wieder aufzugreifen und..., ...externen Scoring in das BDSG aufzunehmen. Die in der..., ...vergangenen Legislatur geplante BDSG-Vorgabe zu externen Scoring-Verfahren..., ...betroffenen Personen. Eine BDSG-Regelung zum externen Scoring...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bonitäts-Scoring fair und transparent gestalten
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die gesetzlichen Vorgaben für Auskunfteien ein transparentes und faires Bonitäts-Scoring anhand von korrekten Daten und einem hilfreichen Kundenservice sicherstellen. Die Anwendbarkeit von verbraucherschützenden Regelungen muss gesetzlich angenommen werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 29.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... darin enthaltene § 37a BDSG-E sah im Rahmen der DSGVO4..., ...bestehenden Regelungen des § 31 BDSG und die Stärkung der Verbraucherrechte..., ... 1 lit. h DSGVO 8 § 37a BDSG-E, https://www.bmi.bund.de..., ...Bundesregierung für einen neuen § 37a BDSG-E sah wesentliche Fortschritte..., ...zuletzt diskutierte § 37a BDSG-E sah das Verbot der Verarbeitung..., ...zuletzt diskutierte § 37a BDSG-E sah ein Verbot für die...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherheitsüberprüfungsgesetz SÜG
Beschleunigung der Sicherheitsüberprüfung für Beschäftigte auf Werften
- Bereitgestellt von: Verband für Schiffbau und Meerestechnik am 09.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG)
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ersatzweise auf Normen des BDSG zurück. Das BDSG dient ..., ...Einzelvorschriften des BDSG teilweise explizit ausgenommen..., ...Gesamtwerk aus DS-GVO und BDSG, obwohl das Gesamtwerk ..., ...Einschlüsse und Ausschlüsse von BDSG-Vorschriften anzuwenden..., ...wird stattdessen auf § 26 BDSG Bezug genommen, welcher..., ...Allerdings bezieht sich § 26 BDSG auf die DS-GVO, welche ..., ...der Datenschutz nach § 26 BDSG richtet. Diese Personen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG)
Veränderung von Teilaspekten des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. am 05.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/14041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ersatzweise auf Normen des BDSG zurück. Das BDSG dient ..., ...Einzelvorschriften des BDSG teilweise explizit ausgenommen..., ...Gesamtwerk aus DS-GVO und BDSG, obwohl das Gesamtwerk ..., ...Einschlüsse und Ausschlüsse von BDSG-Vorschriften anzuwenden..., ...wird stattdessen auf § 26 BDSG Bezug genommen, welcher..., ...Allerdings bezieht sich § 26 BDSG auf die DS-GVO, welche ..., ...der Datenschutz nach § 26 BDSG richtet. Diese Personen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
Der Bitkom setzt sich u.a. dafür ein, dass die Verfahren im vorbeugenden personellen Sabotageschutz und Geheimschutz über die bisherige Sicherheitsüberprüfung hinaus angepasst werden. Zudem sollen gesetzliche Normierungen sicherstellen, dass Unternehmen für die erheblichen Kosten, die durch Sicherheitsüberprüfungen entstehen, entschädigt werden. Weiterhin fordert der Bitkom die Festlegung einer Frist bis zum 1. Januar 2026, um die im Entwurf angeführten Digitalisierungsmaßnahmen umzusetzen und die Nutzung bereits eingeführter digitaler Verfahren zu fördern.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 02.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/14041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ersatzweise auf Normen des BDSG zurück. Das BDSG dient ..., ...Einzelvorschriften des BDSG teilweise explizit ausgenommen..., ...Gesamtwerk aus DS-GVO und BDSG, obwohl das Gesamtwerk ..., ...Einschlüsse und Ausschlüsse von BDSG-Vorschriften 13 anzuwenden..., ...wird stattdessen auf § 26 BDSG Bezug genommen, welcher..., ...Allerdings bezieht sich § 26 BDSG auf die DS-GVO, welche ..., ...der Datenschutz nach § 26 BDSG richtet. Diese Personen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 17.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ...der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ...April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ... der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme einer datenschutzrechtlichen Regelung in das geplante Forschungsdatengesetz
Aufnahme einer Aufgabenübertragungsnorm im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO in das geplante Forschungsdatengesetz. Die Norm soll die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu den von wissenschaftlichen Einrichtungen im öffentlichen Interesse verfolgten Forschungs- sowie forschungsbasierten Dienstleistungszwecken erlauben.
- Bereitgestellt von: GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften e.V. am 22.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (im Folgenden „BDSG“), das GWK-Abkommen („Verwaltungsabkommen..., ... bzw. zusätzlich zu § 3 BDSG, der die Verarbeitung personenbezogener...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ...der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Datenschutzregelungen und deren Interpretation im Gesundheitswesen
Wir treten ein für eine zielführende gesetzliche Lösung bezüglich der vielfältigen Datenschutzregelungen auf verschiedenen Ebenen, die im deutschen Gesundheitswesen für verschiedene Anwendungsbereiche gelten und darüber hinaus unterschiedlich interpretiert werden, obwohl es eine EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung gibt.
- Bereitgestellt von: Johnson & Johnson Medical GmbH am 08.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...hat und hiervon mit dem BDSG und den bereichsspezifische..., ...Bezug auf im Rahmen des BDSG und/oder in bereichsspezifischen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der 3. Verbraucherkreditrichtlinie (CCD3)
Wir regen an, die Muster-Widerrufsbelehrung beizubehalten, die Änderungen zu § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG nachzuschärfen, im Sinne einer echten Digitalisierung, sowohl für Darlehensverträge als auch Darlehensvermittlungsverträge nur die Willenserklärung des Verbrauchers unter ein entsprechendes Textformerfordernis zu stellen und die Formerfordernisse für den Darlehensgeber bzw. Darlehensvermittler gänzlich aufzuheben, § 30 Abs. 2 BDSG nachzuschärfen. Zudem erbitten wir um Unterstützung der Bundesregierung auf EU-Ebene bezüglich der in Art. 46 (2) der CCD3 niedergelegten Prüfpflicht der EU-Kommission.
- Bereitgestellt von: Digital Lending Association e.V. am 21.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zulässig; siehe § 1 Abs. 5 BDSG. Schon jetzt sollten..., ...Auskunfteidaten § 30 Abs. 2 BDSG Anbieter von Bonitätsauskünften...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), Änderung der §§ 6-11 IFG
Der DAV fordert eine Änderung der §§ 6-11 IFG und ist der Auffassung, dass klargestellt werden sollte, dass das Erstveröffentlichungsrecht des Urhebers dem Informationszugang nicht zwingend entgegensteht, auch pseudonym oder anonym gestellte Anträge zulässig sein sollten, das Drittbeteiligungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden muss, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) als Widerspruchsbehörde bei abgelehntem Informationszugang zuständig sein sollte, Fallgruppen definiert werden sollten, in denen einstweiliger Rechtsschutz nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist und mittels Veröffentlichungs- und Aktenführungspflichten der Behörden mehr Transparenz erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 04.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für Datenschutz nach dem BDSG zukommen. Dadurch nimmt..., ...§ 24 Abs. 1 und 3 bis 5 BDSG wahr und hat das Recht ..., ...Satz 2 und Abs. 2 und 3 BDSG. Schließlich kommen ihm..., ...gemäß § 26 Abs. 1 bis 3 BDSG zu. Seine Kompetenzen im..., ... weder das IFG noch das BDSG (Schoch, in: Schoch, 2....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forschungsfreundliche Ausgestaltung der Gesundheitsdateninfrastruktur auf nationaler und EU-Ebene
Das GDNG auf nationaler Ebene mitsamt nachgelagerten Verordnungen & der EHDS auf EU Ebene legen die Grundlagen für ein digital vernetztes Gesundheitssystem & verbessern die Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten für Forschung maßgeblich. MSD setzt sich dafür ein, das Antragsrecht zu Gesundheitsdaten für Forschungszwecke so zu gestalten, dass es keine Diskriminierung privater Forschung gibt & Anträge unbürokratisch gestellt werden können, der Schutz von geistigem Eigentum & Geschäftsgeheimnissen von privaten forschenden Unternehmen müssen sichergestellt sein. Ziel ist auch bessere Interoperabilität durch international anerkannte Standards & Schnittstellen sowie die Förderung von digitalen Gesundheitskompetenzen, sowie eine rechtsichere Nutzung von Gesundheitsdaten & praktikablen Datenschutz.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 31.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Art. 89 DSGVO und § 27 BDSG. Dabei ergibt sich die ..., ...Art. 89 DSGVO oder § 27 BDSG führen zu Verzögerungen..., ...privatwirtschaftlicher Forschung im BDSG. Länder wie Dänemark oder..., ...Forschungsgleichstellung im BDSG auch für privatwirtschaftliche..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sollte eindeutig festhalten..., ...Art. 89 DSGVO bzw. § 27 BDSG) wird von Prüfzentren und..., ...Art. 89 DSGVO bzw. § 27 BDSG führt dazu, dass manche...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Menschenrechte schützen - Biometrische Fernidentifizierung verbieten
D64 fordert den Deutschen Bundestag auf, jede Form der biometrischen Fernidentifizierung in Deutschland zu verbieten. Obwohl der AI Act der EU biometrische Überwachung im öffentlichen Raum grundsätzlich verbietet, erlauben zahlreiche Ausnahmen dies für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden. Ein nationales Verbot soll den Schutz der Menschenrechte sicherstellen und das ständige Gefühl der Überwachung vermeiden. Dies steht im Einklang mit dem Koalitionsvertrag, der biometrische Erkennung im öffentlichen Raum ablehnt und das Recht auf Anonymität betont.
- Bereitgestellt von: D64 - Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/1199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 28. Februar bis 4. März 2022) -
BT-Drs. 20/12806
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung -
BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
-
BT-Drs. 20/1199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rahmen einer Anhörung zur BDSG-Novelle für ein solches...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau für mittelständisches Kfz-Gewerbe
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung der §§ 67 u. 70 BDSG, deren Nachweispflichten..., ...Verarbeitungsverzeichnisses gem. § 70 BDSG u. Datenschutzfolgeabschätzung gem. § 67 BDSG) derzeit durch den damit..., ...Bundesregierung sollte das BDSG hier auf die Vorgaben aus..., ...Personengrenze des § 38 Absatz 1 BDSG jedoch von zehn auf 20 ..., ...in § 38 Absatz 1 Satz 2 BDSG i.V.m. Artikel 35 DSGVO..., ...von § 38 Absatz 1 Satz 1 BDSG ist nicht erforderlich...., ...von § 38 Absatz 1 Satz 1 BDSG kein Raum ist und die gegenwärtigen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Verbraucherkreditrichtlinie - Überschuldungs- und Datenschutz
Detaillierte Positionsierung zur Umsetzung der Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung und den Nachsichtsmaßnahmen im Rahmen der nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regierungsentwurfes zum neuen § 37a BDSG herangezogen werden 18..., ...Ersten Regierungsentwurf BDSG, 2024, https://www.bmi.bund.de..., ...ebd. § 37a Abs. 4 und 6 BDSG-E 20 ebd. § 37a Abs. 4 Nr. 2 BDSG-E Verbraucherzentrale ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verringerung von Bürokratie und Dokumentationspflichten für den Mittelstand
Der insgesamt hohe Bürokratieaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen soll durch geeignete Maßnahmen verringert werden. Dazu gehört die deutliche Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und weitere Unterlagen. Zudem sollten vor allem die Möglichkeiten zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie der Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden über einheitliche Schnittstellen ausgeschöpft werden.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 10.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzgeber 2018 dazu, in § 40 BDSG eine Parallelstruktur von...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt des Rechnungskaufs im Onlinehandel, angemessene Regulierung der Absatzfinanzierung
Zalando setzt sich dafür ein, dass vorvertragliche Informationen und Kreditwürdigkeitsprüfungen in vertretbarem und verbraucherfreundlichem Rahmen bleiben.
- Bereitgestellt von: Zalando am 25.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gehalt des § 30 Abs. 5 BDSG-neu im Lichte der DSGVO..., ...Referentenentwurf führt mit § 30 Abs. 5 BDSG-neu jedoch ein absolutes..., ...Begriff ist in § 30 Abs. 5 BDSG-neu und in Art. 19 Abs...., ... sieht in § 30 Absatz 6 BDSG-neu ein weitreichendes ..., ...Umsetzung des § 30 Abs. 6 BDSG, die das Recht auf menschliche..., ...abweichende Regelung im BDSG, die ein allgemeines Recht...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Maßnahmen zur Stärkung von Datenwirtschaft und Dateninitiativen
Es ist essenziell, eine gemeinsame Datenwirtschaft und effektive deutsche/europäische Datenplattformen zu etablieren, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden sowie unzugängliche Datensilos zu überwinden. Um diese Ziele zu erreichen, sind eine hohe Datenqualität und ein zuverlässiger Datenzugang notwendige Bedingungen für den Erfolg von datengetriebenen Geschäftsmodellen. Internationale Datentransfers müssen rechtlich abgesichert und Aufsichtsbehörden mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Erfolgreiche Datenökosysteme erfordern eine souveräne Digitalpolitik. Wir plädieren für einen kohärenten Rechtsrahmen für die deutsche Datenwirtschaft, um Innovationen zu fördern und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 05.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8260
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Nationale Datenstrategie der Bundesregierung - Weiterentwicklung - Fortschritt durch Datennutzung - Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung
-
BT-Drs. 20/8260
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...weiter mangelhaft; Die BDSG-Reform bietet Chancen für..., ...(ggf. durch Änderung im BDSG) eingeführt werden können..., ...bedürfte Änderungen in GG und BDSG. (18) In Bezug auf Datentreuhändermodelle..., .... Dieser könnte in § 27 BDSG gesetzlich verankert und..., ... z.B. als Ergänzung zum BDSG, institutionalisiert werden..., ... Sie hierbei? (56) Die BDSG-Novelle sieht eine DSK-Institutionalisierung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für einen branchengerechten Beschäftigtendatenschutz
Der CCV setzt sich seit langem für gesetzliche Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz ein, die branchenspezifische Besonderheiten aufgreifen. Denn in der Call- und Contactcenter-Branche stellt das gesprochene Wort des Mitarbeitenden die zu erbringende Dienstleistung dar. Diese muss nach gängigen Qualitätsstandards gemessen und ohne Verletzung von Datenschutzinteressen optimiert werden können. Nach Verabschiedung der DSGVO und der für unsere Branche unbefriedigenden Novellierung des BDSG bedarf es einer weiteren Reform und Anpassung des BDSG oder eines gesonderten Beschäftigendatenschutzgesetzes, das künftig den deutschen Arbeitnehmerdatenschutz auf eine klare gesetzliche und praxistaugliche Grundlage stellt.
- Bereitgestellt von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 01.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...begrüßt wurde. In § 32i des BDSG-Entwurfs war hier ein vom..., ...Bundesgesetzgeber in § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG getroffen. Im April 2023..., ... aktuell in § 26 Abs. 1 BDSG geregelt – wird mit § 7...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschäftigtendatenschutzgesetz - Zweifel an der Erforderlichkeit
Inwieweit neben den Regelungen in der DSGVO noch ein spezielles Beschäftigtendatenschutzgesetz erforderlich ist, muss sorgfältig geprüft werden. Es muss möglich bleiben, dass der Arbeitgeber mit Einwilligung der Beschäftigten Versicherungsverträge in deren Interesse abschließt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bisher gemäß § 26 Abs. 4 BDSG – keine Rechtsgrundlage...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen Regelungen des Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV gehen für die baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie nicht weit genug. Für einen wirksamen Beitrag zur Entlastung der Unternehmen und zur Digitalisierung müssen weitere bürokratische Hürden bei der Arbeitsvertragsgestaltung beseitigt werden. Hierzu muss die Textform endlich weitestgehend die alte Schriftform ersetzen.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Formulierungsvorschlag für § 2 Abs. 2 S. 3 BDSG § 2 Abs. 2 S. 3 BDSG sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GHG: Ganzheitliches Verständnis von Prävention verankern, Datenverarbeitungsbefugnisse sicherstellen
Prävention umfasst mehr als Vorsorgeuntersuchungen und kurative Behandlungen. Verhaltens- und Verhältnisprävention sowie Gesundheitskompetenz können Strukturen und Lebensweisen nachhaltig positiv beeinflussen. Ein zentraler Faktor für das bevölkerungsweite Angebot und die Durchführung von Präventionsmaßnahmen sind hinreichend klare Datenverarbeitungsbefugnisse.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 09.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesundes-Herz-Gesetz
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG. Allerdings können die..., ...Ausle-gungsbedürftigkeit des § 22 BDSG nicht hinreichend sicher..., ...ermöglichen, sollte § 22 BDSG als datenschutz-rechtliche...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GHG: Einführung von Screeningprogrammen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen überlassen
Der PKV-Verband setzt sich für einen Verzicht auf die gesetzliche Einführung neuer Screeningprogramme durch den Gesetzgeber ein; dies ist eine originäre Aufgabe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 16.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG. Allerdings können die..., ...Ausle-gungsbedürftigkeit des § 22 BDSG nicht hinreichend sicher..., ...ermöglichen, sollte § 22 BDSG als datenschutz-rechtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen zu Cloud-Computing im Digital-Gesetz des BMG
Mit dem den im DigiG enthaltenen Regelungen zu Cloud-Computing sind. Diese Regelungen werden diverse Fragen zu Möglichkeiten, Daten in der Cloud zu verarbeiten, zur Cloud-Definition, zum Ort der Cloud-Verarbeitung, zum C5-Testat des BSI und zu Auswirkungen auf die europäische Zertifizierungsvorgaben, zu denen mit dem Regelungsvorhaben Klarheit geschaffen werden soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Gesundheits-IT am 20.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9788
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9048 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz - DigiG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/4670 - Medizinbürokratismus stoppen - Behandeln statt verwalten
-
BT-Drs. 20/9788
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorgaben aus der DSGVO und dem BDSG zu bestimmen. Ab Seite..., ...Vorgaben aus der DSGVO und dem BDSG zu bestimmen. Ab Seite..., ...Vorschriften aus dem SGB X und dem BDSG unberührt bleiben. Dass..., ...dass die Vorschriften des BDSG unberührt bleiben, ist..., ...SGB V. Denn lediglich im BDSG und bspw. auch SGB kann..., ...nur einen Verweis auf das BDSG aufgenommen und nicht auch..., ...Abs. 8 SGB V bleibt das BDSG unberührt. Das sollte ..., ... die Regelungen aus dem BDSG weiterhin genauso gelten..., ...Vorgaben aus der DSGVO und dem BDSG zu bestimmen. • 1. 2) ..., ...Vorgaben aus der DSGVO und dem BDSG zu bestimmen. 2.2.1. Antwort..., ... 2 DSGVO und ggf. § 26 BDSG enthalten und nicht automatisch..., ...Bestimmungen aus der DSGVO und dem BDSG zu prüfen, ob es für die..., ...und ggf. zusätzlich dem BDSG ergeben. 2.2.3. Antwort..., ...Vorschriften aus dem SGB X und dem BDSG unberührt bleiben. Es ist...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Überregulierung digitaler Terminvermittlungsplattformen
Streichung der beabsichtigten Regelung über die Vereinbarung über technische Verfahren zur Nutzung digitaler Terminbuchungsplattformen Keine Vereinbarung über Anforderungen an digitale Terminbuchungsplattformen, die von den Vertragsärzten und den Vertragszahnärzten zur Vereinbarung von Terminen in der gesetzlichen Krankenversicherung verwendet werden können
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 27.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicher-gestellt. Der SpiFa...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMWK und des BMDV eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU)
Die Datenverordnung (Data Act) ist eine Verordnung der Europäischen Union, welche darauf abzielt, den Austausch und die Nutzung von Daten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu erleichtern und zu fördern. Der Rechtsakt wurde am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet. Jetzt liegt die Umsetzung in nationales Recht an.
- Bereitgestellt von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 20.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
Referentenentwurf (BMWK) (20. WP):
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Referentenentwurf (BMWK) (20. WP):
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...perso-nenbezogene Daten nach DSGVO und BDSG unberührt bleibt. • Auskunftserteilung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reduzierung von Bürokratielasten im Datenschutzrecht
Informationspflichten sollen reduziert und eine Verlinkung auf eine Internetseite ermöglicht werden. Die Pflicht zur Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses und zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten soll sich nach dem Risiko der Datenverarbeitung richten. Die Durchführung von Videoüberwachung soll erleichtert werden. Für die Plattformnutzung und Anonymisierung sowie Datentransfer in Drittstaaten ist mehr Rechtssicherheit erforderlich.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... sich bringt. Nach § 38 BDSG ist außerdem ein Datenschutzbeauftragter..., ...Regelung des § 38 Abs. 1 S. 1 BDSG sollte entfallen. 6. Bußgelder...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines Forschungsdatengesetzes zur erleichterten Nutzung von Forschungsdaten
Der VDA setzt sich dafür ein, dass ein zu schaffendes Forschungsdatengesetz (FDG) den Zugang zu Daten für die öffentliche und private Forschung verbessert und damit ungenutztes Potenzial für Innovation erschlossen werden. Mit dem FDG sollte beim Umgang mit Forschungsdaten mehr Sicherheit und Effizienz auch hinsichtlich des Datenschutzes angestrebt werden. Regelungen zum rechtsicheren Datenaustausch zwischen Kooperationspartnern sollten auch für die private FuE gelten. Wesentlich bei der Gestaltung dieses Gesetzes ist aus Sicht des VDA, dass sich Datenteilungspflichten primär an öffentliche bzw. institutionell geförderte Forschungseinrichtungen richten (inkl. Datenübermittlung an ein "Micro Data Center"), während dieses im Rahmen der allg. Gesetze für Unternehmen freiwillig bleibt.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesregierung zur Novellierung des BDSG. Die vorgesehene Institutionalisierung..., ...stellungnahmen/VII4/aendg-bdsg-vda-automobilindustrie.pdf...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV fordert mehr Alignment in der europäischen Digitalgesetzgebung
Der DAV begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der europäischen Digitalgesetzgebung. Dazu unterbreitet der DAV Vorschläge: Unter anderem zwischen der DSGVO und der E-Privacy-Richtlinie besteht Bedarf nach Kohärenz im Hinblick auf Cookie-Banner beim Webtracking. Darüber hinaus bedarf es Änderungen in Bezug auf die Meldepflicht nach Artikel 33 DSGVO, da die vorgesehene niedrige Schwelle zur Überforderung der Datenschutzbehörden führt. Schließlich sieht der DAV Klarstellungsbedarf zwischen Artikel 6 DSGVO und der KI-Verordnung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Reform am alten § 42a BDSG orientieren, der ein „schwerwiegendes...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung des BEG IV um weitere Entlastungsmaßnahmen.
Der Entwurf zum BEG IV wird unterstützt und muss um weitere Entlastungsmaßnahmen ergänzt werden. Die Verfahrensgestaltung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss von einer Holschuld der Arbeitgeber zu einer Bringschuld der Krankenkassen umgekehrt werden. Abschaffung der Schriftform im Nachweisgesetz für alle Betriebe. Einführung einer Bagatellgrenze für die Belegausgabepflicht. Rechtsanspruch auf verbindliche Auskunft durch Finanzbehörden einführen. Ausnahme für Kleinbetriebe von der Bestellungspflicht von Abfallbeauftragten. Streichung der Anzeigepflicht für nicht gewerbsmäßige Transporte ungefährlicher Abfälle. Berücksichtigung der geänderten Geringfügigkeitsschwelle auch im Künstlersozialversicherungsgesetz.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Personengrenze des § 38 Absatz 1 BDSG jedoch von zehn auf 20..., ...in § 38 Absatz 1 Satz 2 BDSG i.V.m. Artikel 35 DSGVO..., ...von § 38 Absatz 1 Satz 1 BDSG ist nicht erforderlich..., ...von § 38 Absatz 1 Satz 1 BDSG kein Raum ist und die..., ...gemäß § 2 Absatz 4 Satz 2 BDSG erfolgen. Die Klassifizierung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge der Stadtwerke München GmbH zum Bürokratieabbau auf europäischer, nationaler und bayerischer Ebene
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 10.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- BBauG [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- BDSG 2018 [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- VgV 2016 [alle SG hierzu]
- BetrVG [alle SG hierzu]
- AÜG [alle SG hierzu]
- SGB 4 [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
- LkSG [alle SG hierzu]
- UStatG 2005 [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- EnWG 2005 [alle SG hierzu]
- EnEfG [alle SG hierzu]
- BImSchV 44 [alle SG hierzu]
- WHG 2009 [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- VwVfG [alle SG hierzu]
- MessbG [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Art der Speicherung, § 35 BDSG Verursachte Belastung:..., ... Die Ausnahme in § 35 I BDSG bezieht sich aber nur auf..., ...: Anpassung von § 35 I BDSG: „ … (1) Ist eine Löschung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hebung Effizienzpotenziale - Stärkung Digitalisierung im Gesundheitswesen
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen sollte gestärkt werden, um Effizienzpotenziale im Gesundheitswesen zu heben (z. B. Vermeidung von Doppeluntersuchungen, effizienter Mitteleinsatz).
- Bereitgestellt von: Leo Dautzenberg am 18.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Leo Dautzenberg
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Im Zweifel ist die Einwilligung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines sektorspezifischen Once-Only-Prinzips in der Energiewirtschaft
Der BDEW setzt sich für die Einführung eines sektorspezifischen Once-Only-Prinzips (OOP) in der Energiewirtschaft ein. Ziel ist es, die Mehrfachmeldung identischer Daten durch Energieunternehmen an verschiedene Behörden zu vermeiden und ein koordiniertes, digitales Datenökosystem zu schaffen. Der BDEW fordert eine rechtliche Grundlage für eine vernetzte und interoperable Dateninfrastruktur, die eine einmalige Erhebung und mehrfachen verwaltungsinternen Zugriff ermöglicht. Dies soll zur Reduktion von Bürokratiekosten beitragen und die Effizienz sowohl in Unternehmen als auch in der Verwaltung steigern.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stadt- und Raumforschung BDSG Bundesdatenschutzgesetz..., ...Seite 12 von 13 • DSGVO/BDSG: Sicherstellung von Datenschutzkonformität...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
RegE Gesetz zur Änderung d. Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes u. weiterer Rechtsvorschriften
Die bayrische Staatsregierung möchte erneut das Polizeiaufgabegesetz ändern und der Landespolizei die Befugnis für weitere empfindliche Grundrechtseingriffe einräumen. Von besonderem Gewicht sind die beabsichtigen Neuregelungen im Bereich der Videoüberwachung und der automatisierten Datenauswertung, auf die sich diese Stellungnahme konzentriert. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die Neuregelungen und die damit verbundene Ausweitung der Überwachung des öffentlichen Raumes. Die angestrebte Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von Auswertungs- und Analysesoftware hält der DAV für verfassungsrechtlich unzureichend.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Datenverarbeitung aus, § 4 Abs. 2 BDSG, Art 24 Abs. 2 BayDSG. ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Der HDE setzt sich dafür ein, dass der Kauf auf Rechnung und die Möglichkeiten der Absatzfinanzierung weitestgehend erhalten bleiben. Hierfür sollen im Rahmen der Richtlinienumsetzung bürokratiearme Regelungen geschaffen werden. Verschärfungen über die EU-Vorgaben hinaus werden abgelehnt, Öffnungsklauseln, die zu Erleichterungen im Sinne des Einzelhandels führen, sollen genutzt werden. Das Bündelungsverbot nach § 7 Abs. 5a VVG soll wieder abgeschafft werden.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 19.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Person nach § 30 Abs. 6 BDSG § 30 Abs. 6 sieht ein ..., ...Person nach § 30 Abs. 6 BDSG bitten wir zu prüfen, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit
Der nun vorgeschlagene § 370c SGB V und dessen Einfluss auf den Zugang der Bevölkerung zur Vergabe von Arztterminen. Die neu vorgeschlagene Regelung würde Onlinetermin-Buchungsportale für Arzttermine stark einschränken und somit dafür sorgen, dass die Terminvergabe für Ärzte an Patienten weiter erschwert werden würde. Online-Terminbuchungsportale sorgen für erheblich Entlastungen im Praxisalltag und ermöglichen somit der Bevölkerung einen deutlich vereinfachten Zugang zu Terminen. Dies gilt für alle Bestandteile der Bevölkerung, weil auch Leute ohne Internetaffinität leichter telefonische Buchungen vornehmen können. Eine Einschränkung dieser Plattformen würde dem Interesse der Bevölkerung zuwiderlaufen.
- Bereitgestellt von: jameda GmbH am 29.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und im Digitalgesetz (...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.07.2025
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...genutzt werden. Nach § 37 BDSG sind vollautomatisierte..., ... Die Erlaubnis in § 37 BDSG sollte daher auf alle vollau..., ... und § 22 Abs. 2 Satz 2 BDSG vorgesehen sind, Rechnung..., ... sollte daher in § 22 BDSG eine eindeutige gesetzliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung von Fristen und Sanktionen im Data Governance Act
Die EU-Kommission hat am 23.05.2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da keine zuständige Behörde für die Durchführung des Data Governance Acts (DGA) benannt wurde, obwohl dieser seit dem 24.09.2023 anwendbar ist. Wir fordern Bund und Länder auf, dieses Gesetzgebungsverfahren ohne weitere Verzögerung abzuschließen. Die Benennung der BNetzA als zuständige Aufsichtsbehörde für Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen begrüßen wir. Ebenso, dass wenig bis kein „Gold-Plating“ durch das Durchführungsgesetz stattfindet. Verbesserungspotenzial sehen wir vor allem bei verfahrens- und sanktionsrechtlichen Aspekten: Die vorgesehenen Maximalfristen sind unangemessen und der Bußgeldrahmen für fahrlässige Verstöße erscheint unverhältnismäßig.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 15.11.2024
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Adressatenkreis:
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10.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Korrektur von missglückten BDSG-Regelungen sind dringend..., ...aktuell bekannte Stand zur BDSG-Novelle ist vor diesem ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des EU AI Acts in Deutschland
Wir begrüßen das europäische Vorhaben, einen rechtlichen Rahmen für den sicheren Einsatz von KI-Systemen zu schaffen. Zugleich kann das Zusammenspiel zwischen der KI-VO und bspw. dem Medizinprodukterecht zu überlappenden und widersprüchlichen Anforderungen führen. Wir setzen uns daher für eine innovationsfreundliche und praxistaugliche Umsetzung des AI Acts in Deutschland ein – mit rechtssicheren Leitlinien zur Auslegung, klaren behördlichen Zuständigkeiten sowie unbürokratischen, deutschlandweit einheitlichen und möglichst europäisch harmonisierten Verfahren. Ein weiteres Anliegen ist ein einfacher und gleichberechtigter Zugang zu zu etablierenden KI-Reallaboren, die als praxisnahe Erprobungsräume Innovation und Patientensicherheit gleichermaßen fördern.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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31.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verarbeitungsvorhaben nach § 27 BDSG ● Regulatorik: Begleitdialog...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherkreditrichtlinie rechtssicherer umsetzen
Bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie soll es nicht zur ungewollten Benachteiligung von Händlern und Inkassodienstleistern kommen: Händler sollen nicht versehentlich in die Rolle von Darlehensgebern im Sinne der Richtlinie geraten und Inkassodienstleister sollen nicht in die Gefahr geraten, dass sie wegen Verstößen gegen das UWG, die der Auftraggeber zu verantworten hat, zusätzlich selbst verantwortlich gemacht werden können. Schließlich fordert der BDIU, den unbestimmten Rechtsbegriff "Nachsicht" zu konkretisieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...übernehmen. c) §§ 30 und 31 BDSG (Verbraucherschutz im Datenschutzrecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durch die Begriffsbestimmungen „stoffliches Recycling“ und „werkstoffliches Recycling“ würde die thermische Abfallbehandlung mit Carbon-Capture-Anlagen für die Rückgewinnung von Kohlenstoff faktisch ausgeschlossen. Das Gesetz muss technologieoffen gestaltet werden, dass auch die thermische Abfallbehandlung mit nachgeschalteter Carbon-Capture-Technologie, oder andere Verfahren zur Rückgewinnung von Kohlenstoff aus Verpackungen, Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 09.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Demnach ist es dem BMUKN...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) grundlegend weiterentwickelt wird. Ziel ist ein modernes, digitalisiertes und effizientes Sicherheitsüberprüfungsverfahren mit gebündelten Zuständigkeiten, verbindlichen Fristen und klaren Ansprechpartnern. Bestehende Doppelstrukturen sollen abgebaut, Verfahren beschleunigt und freiwillige Vertrauenswürdigkeitsprüfungen für sicherheitsrelevante Wirtschaftsbereiche ohne unmittelbaren VS-Bezug rechtssicher ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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25.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wie dies in § 6, Abs. 4 BDSG für den Datenschutzbeauftragten...
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Zu Regelungsvorhaben: