Regelungsvorhaben
Paragraf 34 I BDSG für Auskunftsanfragen und Paragraf 20 III zur Vermeidung paralleler Verfahren
Angegeben von:
DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. (R000076)
am
24.04.2024
Beschreibung:
Der DDV setzt sich für eine gesetzliche Regelungen auf Basis aktueller Rechtsprechung des EuGH zur Speicherfrist für Auskunftsanfragen hinsichtlich der Empfänger von Daten ein. Im Weiteren gäbe das Änderungsgesetz die Möglichkeit, das Problem der doppelten Rechtswege (Zivil- und Verwaltungsrechtsweg) zu lösen, indem ein Rechtsweg ausgesetzt würde unter Priorisierung des Zivilrechtsweges. Nicht zuletzt weist der DDV auf werberechtliche Missverständnisse im Zusammenhang mit dem so genannten Lettershop-Verfahren hin.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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