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176 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"ArbZG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (176)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) aufzuweichen und die ..., ...ZaPF die Einhaltung des ArbZG an Hochschulen und Forschungseinrichtungen..., ... als auch die durch das ArbZG vorgegebenen Arbeitszeitbegrenzungen..., ...oben genannten Ziele des ArbZG (z.B. Studie der Universität...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
    • Angegeben von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 03.07.2026
    • Beschreibung: Das Bündnis befürwortet die Beibehaltung der Regelung des Arbeitszeitgesetzes zur Tageshöchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG) und lehnt die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit ab.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) am 24.06.2025
    • Beschreibung: Umstellung von der täglichen Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG auf eine Wochenarbeitszeit mit in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehen. Berücksichtigung moderner Arbeitsformen wie „Blended Travel“ oder „Workation“.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: METRO AG am 08.09.2026
    • Beschreibung: METRO setzt sich dafür ein, den europarechtlichen Gestaltungsspielraum der EU-Arbeitszeitrichtlinie zu nutzen und die nach § 3 ArbZG geregelte tägliche Höchstarbeitszeit durch eine Wochenhöchstarbeitszeit zu ersetzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. am 03.08.2026
    • Beschreibung: Freizeiteinrichtungen unterliegen besonderen betrieblichen Anforderungen: Öffnungszeiten an Wochenenden und Feiertagen, saisonale Spitzen und wetterbedingte Schwankungen erfordern flexible Arbeitszeitgestaltung. Das geltende ArbZG mit seiner starren täglichen Höchstarbeitszeit erschwert die betriebliche Praxis erheblich. Der VDFU setzt sich für den Übergang zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG ein. Zudem setzt sich der VDFU dafür ein, dass die Sonntagsbeschäftigungserlaubnis nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG praxistauglich bleibt und die saisonalen Besonderheiten der Branche berücksichtigt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: BASF SE am 01.10.2025
    • Beschreibung: Wir setzen und dafür ein, die tägliche Höchstarbeitszeit im ArbZG durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Sinne der EUArbeitszeitrechtrichtlinie zu ersetzen und Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit weiterhin zu ermöglichen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 16.07.2024
    • Beschreibung: Wir treten ein für eine Wochen- statt Tageshöchstgrenze (vgl. EU-RL 2003/88/EG): Hilfreich wäre, die zulässige Höchstarbeitszeit auf Basis einer Woche zu ermitteln (48/60 Std.), ohne gesetzlich vorzugeben, wie viele Stunden/Tag höchstens gearbeitet werden können. Dann würden Einschränkungen nur noch aus der Mindestruhezeit folgen. Für die Ruhezeit nach § 5 II bietet das ArbZG eine Flexibilisierung etwa für (humanmedizinische) Krankenhäuser, die für Tierärzte nicht gilt. Auch hier sind laut EU-RL Flexibilisierungen durchaus zulässig. Wenig hilfreich sind derzeit allenfalls mögliche, einzelfallbezogene (je Arbeitsstätte separat) Ausnahmegenehmigungen, vgl. § 7 V ArbZG). Sie führen zu Wettbewerbsverzerrungen. Da deutschlandweit eine Problematik besteht, reichen punktuelle Lockerungen nicht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
    • Beschreibung: Der DF fordert: - an den täglichen Höchstarbeitszeiten und den geltenden Ruhezeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie festzuhalten. - durch Gewährung kurzfristiger Time-outs (Vereinbarkeitspausen) die Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz zu ergänzen, wobei die geltenden gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden müssen. - den Anspruch auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) unabhängig von der Unternehmensgröße auszugestalten. - einen echten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer*innen in Teilzeit zu schaffen. - die Verkürzung der Vollzeitarbeit - keine finanziellen Anreize zur Verlängerung der Arbeitszeit
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Nach § 10 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen erlaubt, sich in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Herstellung, dem Austragen oder Ausfahren von Konditoreiwaren und an diesem Tag zum Verkauf kommenden Bäckereiwaren zu beschäftigen. Die Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sollten auf acht Stunden ausgeweitet werden – und zwar unmittelbar kraft Gesetzes, unabhängig von einem Tarifvertrag, so wie es im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart ist. Nämlich, den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung um das Bäckereihandwerk zu erweitern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist es Arbeitnehmern ..., ...beschäftigen. § 10 Abs. 3 ArbZG nicht mehr ausreichend..., ... sich die im § 10 Abs.3 ArbZG formulierte 3-Stunden..., ...Vorschrift des § 10 Abs. 3 ArbZG. Wir sehen hierin einen..., ... Der jetzige § 10 Abs.3 ArbZG wurde im Jahr 1996 in ..., ...wiederholt Verstöße gegen das ArbZG festgestellt worden. Die..., ...Änderung von § 10 Abs.3 ArbZG vornehmen: Die Arbeitszeiten...
  • Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung vorlegen

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 29.07.2026

    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: In 2022 hat das BAG den Gesetzgeber aufgefordert, die Vorgaben des EuGHs umzusetzen und im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Umsetzung zur Arbeitszeiterfassung zu regeln. Tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer muss elektronisch erfasst werden. Im April 2023 wurde ein sog. Referentenentwurf des BMAS bekannt, der einige Gestaltungsmöglichkeiten nach der EU -Richtlinie nicht zuließ. Bis heute hat die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Lediglich ein Antrag der Opposition dokumentiert den Sachstand. Ford fordert eine klare, rechtssichere Regelung im Rahmen eines Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung vorzulegen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6909 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Arbeitszeiterfassung bürokratiearm ausgestalten - Mehr flexibles Arbeiten ermöglichen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Zentrale Forderung ist nicht die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens in § 3 ArbZG, sind keine neuen Gesetze zur Teilzeit oder Wahlarbeitszeit. Vielmehr wird eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit gefordert; weg von der täglichen Betrachtungsweise, hin zu einer wöchentlichen. Auch stehen flexible Lösungen für Wochenend- und Schichtarbeit sowie die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Branchen und Betriebe im Fokus. Das fordert der CCV darum bundesweit: Eine flexible Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtungsweise. Eine einheitliche Regelung der Sonn- und Feiertagsarbeit, welche Mitarbeiter- und Kundenwünschen gleichermaßen gerecht wird. Hingegen keine Erhöhung des Arbeitszeitvolumens.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 24.02.2026
    • Beschreibung: Es bedarf einer grundlegenden Anpassung der arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen an die Realität des modernen Arbeitsmarktes. Da diese im Wesentlichen durch die europäische Arbeitszeitrichtlinie determiniert sind, bedarf es auch einer Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene. Im Sinne von Sofortmaßnahmen müssen auch bereits im Rahmen der bestehenden europäischen Arbeitszeitrichtlinie jedenfalls die vorhandenen Flexibilisierungsmöglichkeiten für das deutsche Arbeitszeitrecht genutzt werden. Zudem sollte eine Flexibilisierung der Wochenhöchstarbeitszeit nicht unter einen Tarifvorbehalt gestellt werden: Für Wirtschaftskanzleien als freiberuflich organisierte Strukturen ist eine tarifvertragliche Öffnung kein praktikabler Regelungsweg.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ausnahmetatbestände des § 14 ArbZG. Doch dies bleibt häufig..., ...Ausnahmemöglichkeiten im ArbZG, passt jedoch nicht zu..., ..., insbesondere auf § 14 ArbZG, greift für anwaltliche..., ...Beschäftigte. Dass § 18 ArbZG nicht greift, ist formal..., ...liegen müssen (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Zusammenfassung: ..., ...errei-chen kann. Nach § 5 Abs. 1 ArbZG müssen zwischen zwei Arbeitseinsätzen..., ...ausnahmsweise 10 Stunden nach § 3 ArbZG. Die europäische Grenze..., ...sollten – wie schon nach § 7 ArbZG – weitergehende Ab-weichungen..., ... über § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG und damit über den Begriff..., ...Ausnahmetatbestände des § 14 ArbZG. Doch dies bleibt häufig..., ...Ausnahmemög-lichkeiten im ArbZG, passt nicht zu den systemimmanenten..., ... insbesonde-re auf § 14 ArbZG, greift für anwaltliche..., ...Beschäftigte. Dass § 18 ArbZG laut der Entscheidung ..., ...Arbeitszeit? Nach § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit grundsätzlich...
    • Angegeben von: ADAC Luftrettung gGmbH am 06.11.2025
    • Beschreibung: Die Luftrettung bildet eine tragende Säule der Notfallversorgung in Deutschland – insbesondere für die Versorgung besonders komplexer und zeitkritischer Fälle sowie im ländlichen Raum. Bestehende Regelungslücken im Bereich der täglichen Höchstarbeitszeit und der Arbeitnehmerüberlassung können jedoch zu Versorgungslücken im Luftrettungsdienst führen, sollte der Gesetzgeber hier nicht korrigierend eingreifen. Dabei geht es nicht um Arbeitszeitverlängerungen „um jeden Preis“, sondern um praxisnahe Regelungen, die Rechtssicherheit für Betreiber und Personal schaffen. Es gilt die Arbeits- und Ruhezeiten für Hubschrauberpersonal im Luftrettungsdienst zu harmonisieren sowie die Arbeitnehmerüberlassung an die Bedürfnisse im Rettungsdienst anzupassen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Arbeitszeitgesetztes (ArbZG) oder der 2. Durchführungsverordnung..., ...unterliegen damit gem. § 20 ArbZG i.V.m. § 1 Abs. 1 der ..., ...die als lex specialis zum ArbZG gilt. Im 8. Abschnitt ..., ...mit der Folge, dass das ArbZG mit einer täglich zulässigen..., ... Stunden gilt, § 3 S. 2 ArbZG . • Die beiden Vorschriften..., ... ist. Daher sind die im ArbZG bereits angelegten Möglichkeiten..., ...„Opt-Out“ (§§ 7 Abs. 2a ArbZG i.V.m. § 7 Abs. 7 ArbZG..., ...Notarzt nach § 5 Abs. 1 ArbZG (§ 5 Abs. 2 und 3 ArbZG..., ... beispielsweise in § 20 ArbZG. Der bestehende § 20 ArbZG..., ... erweitert: § 20 S.2 ArbZG n. F. Beschäftigung in..., ...dargestellt, eine Änderung des ArbZG wäre demgegenüber jedoch..., ...Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG durch eine wöchentliche..., ...eine Neufassung von § 3 ArbZG möglich: § 3 ArbZG ..., ...(z. B. Opt-out gem. § 7 ArbZG) bleibt wegen der nicht..., ...Ausnahmetatbestände von § 18 ArbZG würde zu einer Nichtanwendbarkeit..., ...führen: § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG n. F. Nichtanwendung des..., ...Bewilligung nach § 15 Abs. 2 ArbZG o Der Weg, bei den jeweils..., ...Bewilligungen nach § 15 Abs. 2 ArbZG zu beantragen, ist diesseits..., ...Bundesregierung gem. § 7 Abs. 6 ArbZG o Von der Möglichkeit..., ... Abs. 1 oder § 7 Abs. 2 ArbZG zulässt, wurde bisher ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... und Feiertagsruhe (§ 9 ArbZG) Nach § 9 Abs. 1 ArbZG..., ...Ordnungswidrigkeit dar (§ 22 ArbZG) und können mit Bußgeldern..., ...strafrechtliche Konsequenzen (§ 23 ArbZG).⁴ Zudem erfolgt bei gewerblichen..., ...Gesetzliche Ausnahmen (§ 10 ArbZG) § 10 ArbZG erlaubt..., ... • § 10 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG (Musikaufführungen, Theater..., ...), • § 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG (Sport, Freizeit, Erholung), • § 10 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG (Messen, Ausstellungen..., ..., • § 10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG (Reinigung und Instandhaltung..., ... oder Bewilligung (§ 13 ArbZG) Besteht Unsicherheit..., ... nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 ArbZG eine behördliche Feststellung..., ...nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 b) ArbZG eine Bewilligung für bis..., ...der Tatbestände des § 10 ArbZG variiert zwischen den ..., ...eine Ausnahme nach § 10 ArbZG berufen oder eine Bewilligung nach § 13 ArbZG beantragen. Eine ausdrückliche..., ...Rechtfertigungsgrund enthält das ArbZG bislang nicht. Ergänzend..., ... der Auslegung des § 10 ArbZG durch eine abgestimmte..., ... Ergänzung des § 10 ArbZG: Ausweitung und Vereinheitlichung..., ...eines „Projektmodells“ im ArbZG: Projektbezogenen Sonderregelung..., ... Regelungen der §§ 9–13 ArbZG tragen den strukturellen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... von Beschäftigten § 3 ArbZG sieht heute starre Höchstarbeitszeiten..., ...verpflichtenden Ruhezeiten gemäß § 5 ArbZG ist damit die Flexibilität..., ...die über den in § 3 S. 2 ArbZG vorgesehenen Ausgleichszeitraum..., ...Ruhezeit kommt nach § 5 Abs. 2 ArbZG nur in ganz bestimmten..., ...Ruhezeit gemäß § 7 Abs. 2 ArbZG durch eine tarifliche ..., ...der Gesetzgeber über § 7 ArbZG auch bisher zumindest ..., ...Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 ArbZG momentan Ausnahmeregelungen..., ...bei der Regelung in § 7 ArbZG bleibt der deutsche Gesetzgeber..., ...dafür muss insbesondere § 7 ArbZG im Sinne der Richtlinie..., ...gesetzlichen Regelung in § 18 ArbZG grundsätzlich im Industriebereich..., ...der Arbeitszeit) sind im ArbZG analog zu den aktuellen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Arbeitszeitgesetz (kurz: ArbZG) entspricht den Vorgaben..., ...Höchstarbeitszeit gemäß § 3 ArbZG im Einklang mit Art...., ... sind. Nach § 10 Abs. 3 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an..., ...Verständnis des § 10 Abs. 3 ArbZG seit langem kritisiert..., ...Regelung des § 10 Abs. 3 ArbZG ist deswegen dringend ..., .... 12, § 7 Abs. .2 Nr. 2 ArbZG). Von den erleichterten...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Dafür muss insbesondere § 7 ArbZG im Sinne der Richtlinie..., ...Angestellte und Chefärzte (§ 18 ArbZG). Die vbw fordert ..., ...bietet § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) ArbZG. Hierbei handelt es sich..., ...in § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) ArbZG nachgedacht werden, für..., ...bietet § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG. Diese Vorschrift ..., ...Bußgeldvorschrift in § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG muss abgeschafft oder ..., ... dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet, die über..., ...erhalten In § 13 Abs. 1 und 2 ArbZG ist eine Ermächtigung ..., ...nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 c) ArbZG (aus Gründen des Gemeinwohls..., ...fertiggestellt werden. Das ArbZG erlaubt aber nicht einmal..., ...Dafür muss insbesondere § 7 ArbZG im Sinne der Richtlinie..., ...Angestellte und Chefärzte (§ 18 ArbZG). In Österreich wurde..., ...bietet § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) ArbZG. Hierbei handelt es sich..., ...in § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) ArbZG nachgedacht werden, für..., ...bietet § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG. Diese Vorschrift ..., ...Bußgeldvorschrift in § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG muss abgeschafft oder ..., ... dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet, die über..., ...erhalten In § 13 Abs. 1 und 2 ArbZG ist eine Ermächtigung ..., ...nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 c) ArbZG (aus Gründen des Gemeinwohls..., ...fertiggestellt werden. Das ArbZG erlaubt aber nicht einmal...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eine tägliche Höchstarbeitszeit..., ...2003/88/EG), welche dem ArbZG zu Grunde liegt, hat die..., ... Ferner sieht § 5 ArbZG eine 11-stündige Ruhezeit..., ... Monaten erfolgen. § 3 ArbZG sollte daher wie folgt..., ... § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG könnte lauten: (1) ..., ... neuer Absatz 4 des § 5 ArbZG könnte lauten: (4) ..., ...Entscheidungsbefugnis vom ArbZG ausgenommen werden. Derzeit..., ...schließt § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG nur sog. leitende Angestellte..., ...aus. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG lautet: (1) Dieses ..., ... § 18 Abs. 1 Nr. 1 des ArbZG sollte daher wie folgt...
    • Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
    • Beschreibung: Eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung (Unterschreitungsmöglichkeiten, Ausgleichsmöglichkeiten etc.) trägt internationalen, digitalisierten Arbeitsumfeldern Rechnung und verbessert Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch des Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...derzeitige Regelung in § 5 ArbZG zur elfstündigen Ruhezeit...
  • Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 27.06.2025

    • Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
    • Beschreibung: Im Zuge einer Novellierung des Arbeitszeitgesetzes befürwortet die BMW Group eine grundlegende Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Rahmen der Europäischen Vorgaben. Konkret bedeutet dies die Schaffung von größeren Flexibilitätsspielräumen bei der Arbeitszeit durch die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstgrenze und Anpassungen bei den Ruhezeiten. Eine mögliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung sollte die gelebte betriebliche Praxis berücksichtigten und die bestehenden Gestaltungsspielräume nutzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beschäftigte darf nach § 5 Abs. 1 ArbZG die Arbeit frühestens ...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
    • Beschreibung: Die EU-Kommission konsultiert, um nationale Übererfüllungen unionsrechtlicher Vorgaben sichtbar zu machen und deren Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Rechtsanwendung und Rechtssicherheit zu untersuchen. Der DAV übermittelt dazu eine Auswahl von Praxisbeispielen aus unterschiedlichen Bereichen des deutschen Rechts.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...aktualisiertes Arbeitszeitgesetzt (ArbZG-E) grundsätzlich, Beginn..., ...die in § 16 Abs. 2 S. 1 ArbZG-E normierte Pflicht können gem. § 22 Abs. 2 ArbZG-E mit Bußgeldern bis zu...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... nach § 3 S. 1 und S. 2 ArbZG. Es gibt bei unseren...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Betroffene Norm: §§ 3,4,5 ArbZG Problem/Belastung: -..., ...10-Stunden-Regel des § 3 ArbZG berücksichtigt nicht die..., ...Ruhepausenregelung in § 4 ArbZG. Die Arbeit in internationalen..., ...Ruhezeitregelung in § 5 ArbZG. Lösung/Entlastung: - § 3 ArbZG (Regelung der maximalen..., ...ausgeglichen wird. - § 4 ArbZG (Regelung der Ruhepausen..., ...kann. - § 5 Abs. 2 und 3 ArbZG (Regelung der Ruhezeiten...
    • Angegeben von: ADAC Luftrettung gGmbH am 10.12.2024
    • Beschreibung: Die Patientensteuerung in der Notfallversorgung verbessern; Eine zukunftsweisende Neugestaltung der Notfallversorgung setzt eine enge (digitale) Vernetzung aller Beteiligten der Rettungskette voraus; Die bestehenden und künftigen Leitstellen müssen digital vernetzt werden; Die Sicherstellung einer 24/7-telemedizinischen Versorgung kann einen wichtigen Beitrag zu einer effizienteren medizinischen Versorgung für Hilfesuchende leisten; Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für medizinisches Personal im Rettungsdienst; Arbeitszeitrechtliche Anpassung des fliegerischen Personals und dem ärztlichen Personal in der Luftrettung; Länderübergreifende Planung und Koordination der Luftrettungsmittel; Gesetzliches Festhalten einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 379/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dies verkompliziert ..., ...erreichen. Alternativ könnte im ArbZG eine im dringenden öffentlichen..., ...Luftrettungsdienst eine längere, von § 3 ArbZG abweichende, tägliche ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr..., ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
  • Beibehaltung des kirchlichen Arbeitsrechts

    Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...„Die Nichtanwendung des ArbZG auf den gesamten liturgischen..., ...sind.“ § 18 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG regelt die Nichtanwendung..., ... Anwendungsbereich des ArbZG aufgrund der geltenden..., ...den Anwendungsbereich des ArbZG. • Ver.di: „Zudem insgesamt...
    • Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
    • Beschreibung: Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten mit sich, die erheblich über die bisherigen gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne darüberhinausgehende Regelungen ist anzustreben, um die bürokratischen Aufwände möglichst gering zu halten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
    • Beschreibung: Oftmals ergeben sich Doppelerhebungen, da Behörden und Datenquellen nicht ausreichend genug untereinander vernetzt sind. Dadurch ergeben sich vermeidbare bürokratische Lasten. Für die öffentliche Statistik sollen primär bereits erhobene Daten genutzt werden (z.B. aus amtlicher Preisstatistik). Steuerliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sollten im Zuge der Digitalisierung verkürzt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
    • Beschreibung: Mit Blick auf die Stromsteuer und die Schaffung von Ladeinfrastruktur hat ALDI Vorschläge erarbeitet, um Bürokratie abzubauen und digitale Lösungen zu schaffen (Schaffung einer Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Stromsteueranmeldungen, Einführung einer digitalen Akte für den Steuerpflichtigen, Rechtsanspruch auf ein zentral zuständiges Hauptzollamt bei Unternehmensgruppen, Einheitliche Verfahren für die Schaffung von Ladeinfrastruktur).
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
    • Beschreibung: Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten mit sich, die erheblich über die bisherigen gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne darüberhinausgehende Regelungen ist anzustreben, um die bürokratischen Aufwände möglichst gering zu halten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
    • Beschreibung: Oftmals ergeben sich Doppelerhebungen, da Behörden und Datenquellen nicht ausreichend genug untereinander vernetzt sind. Dadurch ergeben sich vermeidbare bürokratische Lasten. Für die öffentliche Statistik sollten primär bereits erhobene Daten genutzt werden (z.B. aus amtlicher Preisstatistik). Steuerliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sollten im Zuge der Digitalisierung verkürzt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
    • Beschreibung: Mit Blick auf die Stromsteuer und die Schaffung von Ladeinfrastruktur hat ALDI Vorschläge erarbeitet, um Bürokratie abzubauen und digitale Lösungen zu schaffen (Schaffung einer Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Stromsteueranmeldungen, Einführung einer digitalen Akte für den Steuerpflichtigen, Rechtsanspruch auf ein zentral zuständiges Hauptzollamt bei Unternehmensgruppen, einheitliche Verfahren für die Schaffung von Ladeinfrastruktur).
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 30.04.2024
    • Beschreibung: Ein im Februar 2023 erstmalig aus dem BMEL bekannt gewordener Entwurf für ein KLWG sieht weitreichende Werbeverbote für rund 70 Prozent der Lebensmittel vor. Die auch nach verschiedenen Überarbeitungen durch das BMEL weiterhin enthaltenen, teils sehr allgemein gehaltenen Formulierungen für betroffene Formate wie „Presseprodukte oder andere gedruckte Veröffentlichungen“ können demnach auch kostenlose Wochenzeitungen einschließen. Der BVDA setzt sich dafür ein, dass das geplante Gesetz an die moderateren Formulierungen aus dem aktuellen Koalitionsvertrag angelehnt wird, in dem es heißt: „An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben.“
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
    • Angegeben von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 30.04.2024
    • Beschreibung: Der BVDA fordert die Beibehaltung des aktuellen Opt-out-Aufklebersystems für Haushaltswerbung, da ein Opt-in-System mit der Pressefreiheit kollidieren kann und die wirtschaftliche Grundlage von kostenlosem Journalismus gefährdet.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
  • Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.09.2024

    • Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sein, das von einer werktäglichen..., ...Problem: Gem. § 3 Satz 1 ArbZG darf die werktägliche ..., ...Sie kann gem. § 3 Satz 2 ArbZG auf bis zu zehn Stunden..., ...gestalten, indem in § 3 ArbZG auf eine wöchentliche ..., ...gestalten Problem: § 5 ArbZG sieht vor, dass die Arbeitnehmer..., ...Ausnahmemöglichkeit in § 7 Abs. 3 Nr. 3 ArbZG, wonach die Ruhezeit per..., ...15, 16 BEEG; §7, Abs. 7 ArbZG; §623 BGB Beschreibung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
    • Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.08.2025
    • Beschreibung: Der DSLV lehnt das Vorhaben ab, da eine höhere Tarifbindung nicht durch Regulierungen, sondern nur durch moderne und praxistaugliche Tarifverträge erreicht werden kann. Die Nach- und Hinweispflichten müssen so weit wie möglich reduziert werden und deren Erfüllung auch digital möglich sein. Die Nachunternehmerhaftung ist nicht erforderlich. Das Gesetz darf zudem nicht zu einer Verdrängung von Haustarifverträgen führen. Zudem muss das Gesetz rechtssicher vorgeben, welcher regionale Flächentarif im Zweifelsfall repräsentativ ist und dessen Auswahl darf nicht zur Verdrängung anderer Tarifverträge führen. Im Sinne einer kooperativen Sozialpartnerschaft sollte der Antrag zur Festlegung verbindlicher Tarifbedingungen nur von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam gestellt werden dürfen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sowie des Strafgesetzbuches...
    • Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 20.11.2024
    • Beschreibung: Der DSLV lehnt das Tariftreuegesetz grundsätzlich ab. Im vorliegenden Entwurf plädiert der DSLV dafür, Lieferleistungen von der Nachunternehmerhaftung (§ 3 Abs. 2 BTTG) auszunehmen, da Tariftreue hier unverhältnismäßig ist. Zusätzlich sollten die Nachweispflichten (§ 9 Abs. 1 BTTG) begrenzt werden, um parallele Bürokratie zu vermeiden. Ebenfalls bedarf es aufgrund der bestehenden Haftungsregeln keiner Nachunternehmerhaftung (§ 11 BTTG). Weitergehend plädiert der DSLV dafür, die vorgesehenen Rechtsverordnungen an höhere Anforderungen und eine angemessene Beteiligung der Tarifpartner zu knüpfen, sowie die Voraussetzungen für die Online-Betriebsratswahlen möglichst niederschwellig anzusetzen. Die Einstufung der Behinderung von Betriebsratsarbeit oder -wahlen als Offizialdelikt ist abzulehnen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14345 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...) Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sowie des Strafgesetzbuches...
  • Bürokratieentlastungsgesetz IV

    Aktiv vom 26.06.2024 bis 13.05.2026

    • Angegeben von: Pfizer Manufacturing Deutschland GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Optimierung Produktionsbedingungen in Deutschland: Die aktuelle Fülle an bürokratischen Anforderungen und Doppelstrukturen bremst Innovationen und Investitionen. Pfizer setzt sich daher ein für den Abbau von Bürokratie in den Bereichen: Versand und Export von hergestellten Arzneimitteln, Arbeitsrecht, Technische Regeln für Arbeitsstätten, Prüfung von Produktions- und Kontrollschritten durch eine sachkundige Person (Qualified Person), Genehmigungsverfahren und Ausstellung bzw. Verlängerung der Herstellerlaubnis.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 10 Stunden (§ 3 Satz 2 ArbZG). Dazwischen sind Ruhezeiten...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Beschreibung: Stromsteuersenkung für alle Betriebe; klare, verlässliche Transformationspfade und sichere Energieversorgung; Anpassung der Sonn- und Feiertagsarbeit; handwerksgerechte Umsetzung der EU-Abfallregeln; Begrenzung behördlicher Auslegungsspielräume; transparente, reduzierte Gebühren; Erhalt der befallsunabhängigen Dauerbeköderung; Nachbesserung des Verpackungsrechts zugunsten von Mehrweg und weniger Bürokratie.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ausnahmekatalog des § 10 Abs. 1 ArbZG muss nun zügig und schnell...
    • Angegeben von: Private Brauereien Deutschland e.V. am 08.05.2024
    • Beschreibung: Stärkung und Aufrechterhaltung der deutschen Mehrweg- und Pfandsysteme im Getränkebereich auch vor dem Hintergrund der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Der Verband Private Brauereien Deutschland setzt sich dafür ein, die bestehenden Getränkemehrwegsysteme in Deutschland in ihrer Arbeitsweise beizubehalten und zu fördern. Er fordert zudem die Einführung einer Lenkungsabgabe auf ökologisch nachteilige Einweggetränkeverpackungen zur Stärkung von Mehrweg.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ausnahmekatalog des§ 10 Abs . 1 ArbZG muss nun zügig und schnell...
    • Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 20.04.2026
    • Beschreibung: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens setzt sich der BWD vor allem für folgende Änderungen der berufsrechtlichen Regelungen ein: 1. Grundlegende Neuausrichtung der Regelungen zur Interessenkollision beim Sozietätswechsel, § 43 a Abs. 4 bis 6 BRAO, § 3 BORA 2. Einführung einer berufsrechtlich verankerten Bereichsausnahme hinsichtlich des Arbeitszeitgesetzes 3. Berufsrechtliche Absicherung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Mandatsarbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten 4. Einführung eines gesetzlichen Rahmens für interne Untersuchungen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4298 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ausnahmemöglichkeiten im ArbZG, passt nicht zu den systemimmanenten...
    • Angegeben von: AUDI AG am 29.09.2026
    • Beschreibung: Die AUDI AG plädiert für die Einführung einer gesetzlich verankerten flexiblen wöchentlichen Höchstarbeitszeit, in Anlehnung an die europäische Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Hermes Germany GmbH am 25.08.2026
    • Beschreibung: Wir begrüßen das Ziel der Bundesregierung, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit einzuführen. Unvorhersehbare Ereignisse wie Staus, Wetterverzögerungen oder Sendungsspitzen lassen sich jedoch oft nicht mit festen Zeitrastern vereinbaren. Daher sehen wir Änderungsbedarf bei der Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Gleichzeitig befürworten wir eine digitale, überprüfbare und technologieoffene Arbeitszeiterfassung im Gesetz für gewerbliche Tätigkeiten, unabhängig von der Betriebsgröße. Um Bürokratie zu vermeiden, sollten zu erfassende Daten auf ein Minimum beschränkt werden und nachträgliche Korrekturen möglich sein. Zudem müssen Ausnahmen für das Modell der Vertrauensarbeitszeit (z. B. bei Kreativ-, Spezial- und Leitungsfunktionen) zugelassen werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 25.08.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits IT KG am 25.08.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 25.08.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 25.08.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 25.08.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft am 19.05.2026
    • Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz muss umgehend wie vereinbart von täglicher auf wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden – und zwar für alle Betriebe. Gleichzeitig muss es weiter die Möglichkeit der Vertrauensarbeitszeit ohne bürokratische Arbeitszeiterfassung geben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutsche Telekom AG am 06.05.2026
    • Beschreibung: Im Koalitionsvertrag ist eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes angekündigt. In der Diskussion sind insbesondere Änderungen zur täglichen/wöchentlichen Höchstarbeitszeit, zu Ruhepausen und zur Zeiterfassung. Ziel der Interessenvertretung ist es, die betriebliche Situation und die Notwendigkeiten in Bezug auf die in Diskussion befindlichen Änderungen darzustellen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 23.03.2026
    • Beschreibung: Der DSLV befürwortet eine Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in Übereinstimmung mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie und spricht sich dafür aus, die Neurege-lung bei allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern einheitlich anzuwenden. Die in der EU Arbeitszeitricht-linie verankerten, darüberhinausgehenden Flexibilisierungsmöglichkeiten für Tarifpartner sollen eben-falls in deutsches Recht übernommen werden. Eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung muss aus Sicht des DSLV so unbürokratisch und flexibel wie möglich erfolgen. Bereits bestehende Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung sollten vereinheitlicht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 16.03.2026
    • Beschreibung: Die Mercedes-Benz Group AG unterstützt eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und damit die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Umsetzung von der Tageshöchstarbeitszeit in die Wochenarbeitszeit entsprechend den europäischen Regelungen. Auch die Ruhezeiten lassen sich ohne eine zeitliche Absenkung durch Blockeinteilung flexibler gestalten. Eine vereinbarte Vertrauensarbeitszeit muss von einer Dokumentationspflicht der individuellen Arbeitszeiten ausgenommen bleiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes

    Aktiv vom 23.12.2025 bis 09.10.2026

    • Angegeben von: Live Musik Kommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. am 08.10.2025
    • Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen, flexibilisierung des Jugendarbeitschutzgesetzes in Anlehnung an die Gastronomie. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, dass es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Privaten Hochschulen e.V. am 03.07.2025
    • Beschreibung: Bei der möglicherweise anstehenden, in der 20. Legislatur nicht abgeschlossenen Anpassung der Regelung der Arbeitszeiterfassung aufgrund des BAG-Beschlusses vom 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 -, sind die Regelungen für Professorinnen und Professoren, die in den jeweiligen Landeshochschul- und Landesbeamtengesetzen gelten, auch auf die Lehrenden an Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft anzuwenden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Der BDZV hat sich in dem Brief an den Bundesminister der Justiz gegen die digitale Arbeitszeiterfassung gewandt. Die Änderung nimmt den Beschäftigten die Möglichkeit, in Vertrauensarbeitszeit zu arbeiten. Die elektronische Zeiterfassung widerspricht der betrieblichen Praxis und den verfassungsrechtlichen Grundsätzen, was sich besonders bei Redakteuren und Zustellern zeigt, die ihre Arbeitszeit frei gestalten und oft mobil tätig sind. Zwar sieht der Gesetzesentwurf Abweichungen vor, diese sind jedoch auf eine tarifvertragliche Öffnungsklausel reduziert, was den Grundrechtsschutz der autonom arbeitenden Journalisten sowie der tendenzgeschützten Presseverlage in Frage stellt. Auch lässt der Entwurf die Regelungen der MiLoAufzV für mobile Tätigkeiten wie die Pressezustellung ins Leere laufen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11651 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Arbeitszeiterfassung - Aktueller Stand und Umsetzungszeitplan
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Personalmanager e.V. am 05.06.2025
    • Beschreibung: Regelungsvorhaben: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und an-derer Vorschriften Der BPM bezweckt zu den Themen Pflicht zur elektronischen Erfassung am Tag der Erbringung, Zielgruppe, Fortbestand der Vertrauensarbeitszeit, Tarifbindung und Bußgeldbewährung eine Änderung im Vergleich zum RefE herbeizuführen. So soll die Bußgeldhöhe angepasst werden, Ausnahme auch für Unternehmen ohne Tarifbindung möglich sein, eine Anpassung der Ruhe- und Höchstarbeitszeit vorgenommen werden, eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen auf Angestellte mit einem Bruttogehalt über der BBG und eine freie Wahl bei der Aufzeichnungsform.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 07.05.2025
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.04.2025
    • Beschreibung: Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit durch eine Harmonisierung einer nationalen Gesetzgebung und der europäischen Arbeitszeitrichtlinie
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
    • Beschreibung: Das deutsche Arbeitszeitrecht muss flexibler, d. h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestaltet werden. Alle Möglichkeiten der Flexibilisierung, die die europäischen Vorgaben zulassen, müssen genutzt werden, z. B. eine Wochenhöchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Das Arbeitszeitrecht muss alle europarechtlich zulässigen Möglichkeiten der Flexibilisierung nutzen, insbesondere muss der Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit erfolgen. Auch eine eventuelle Regulierung der Arbeitszeiterfassung muss die europarechtlichen Freiräume nutzen und z. B. solche Beschäftigte ausnehmen, die ihre Arbeitszeiten selbst gestalten können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
    • Beschreibung: Um den Wohlstand Deutschlands nachhaltig zu sichern, braucht der Mittelstand aus Sicht des BVMW ein modernes, praxisnahes und bürokratiearmes Arbeitszeitgesetz mit flexiblen Rahmenbedingungen. In seinem Positionspapier zu einer Reform des Arbeitszeitgesetzes zeigt der BVMW Kernforderungen des Mittelstands auf: - Ehrenamtliche Tätigkeiten von Arbeitszeit ausnehmen - Wochenarbeitszeit statt starrer Tagesarbeitszeit - Monats- und Jahresarbeitszeitkonten einführen - Vertrauensarbeitszeit fördern - Ausnahmen für Neugründungen zulassen - Nichtanwendungsbereich des Gesetzes klarer definieren - Keine verpflichtende Vier-Tage-Woche - Lange Übergangsfristen regeln
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 09.01.2025
    • Beschreibung: Ziel des Wirtschaftsrates: Die Arbeitszeit soll durch Fokussierung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit statt eine tägliche Höchstarbeitszeit flexibilisiert werden. Dies sieht der Koalitionsvertrag vor, in diesem Sinne ist der zwischenzeitlich kursierende Gesetzentwurf aus dem BMAS anzupassen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 09.12.2024
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 09.12.2024
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 09.12.2024
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-) Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Siemens AG am 13.08.2024
    • Beschreibung: Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch der Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Allianz der Chancen am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Allianz der Chancen setzt sich für eine zeitgemäße Regelung im Arbeitszeitgesetz ein, die nicht über den Rahmen des europäischen Rechts hinausgeht und die betriebliche Praxis unterstützt. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in Deutschland ist eine wettbewerbsfähige und praxistaugliche Regelung, die moderne Lebens- und Arbeitsumstände abbildet wichtig. Tarifliche Öffnung muss dabei Vereinbarungen eines flexiblen und vertrauensbasierten Arbeitssystems ermöglichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist auf eine Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie der EU in Deutschland hinzuwirken, nach der die Wochen- und nicht die Tagesarbeitszeit maßgeblich ist. Dies würde für die Agenturen erhebliche Spielräume bei der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeiten mit sich bringen und den für Projekt-getriebene Geschäftsmodelle wie Agenturen volatilen Anfall von Arbeitsumfängen besser gerecht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) am 20.06.2024
    • Beschreibung: Der dbv fordert eine bundeseinheitliche Regelung für die Möglichkeit der Sonntagsöffnung durch eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Dafür muss die Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Bundesarbeitszeitgesetz auf alle Bibliotheken ausgeweitet werden. Für Bibliotheken soll damit lediglich die Möglichkeit, aber kein Zwang bestehen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Weitere Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/sonntagsoeffnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Flexibilisierung der Arbeitszeitgesetzgebung

    Aktiv vom 19.06.2024 bis 05.06.2025

    • Angegeben von: Bundesverband der Personalmanager e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Regelungsvorhaben: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und an-derer Vorschriften Der BPM bezweckt zu den Themen Pflicht zur elektronischen Erfassung am Tag der Erbringung, Zielgruppe, Fortbestand der Vertrauensarbeitszeit, Tarifbindung und Bußgeldbewährung eine Änderung im Vergleich zum RefE herbeizuführen. So soll die Bußgeldhöhe angepasst werden, Ausnahme auch für Unternehmen ohne Tarifbindung möglich sein, eine Anpassung der Ruhe- und Höchstarbeitszeit vorgenommen werden, eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen auf Angestellte mit einem Bruttogehalt über der BBG und eine freue Wahl bei der Aufzeichnungsform.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk am 21.03.2024
    • Beschreibung: Es geht um die Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Hier ist im ersten Referentenentwurf vorgesehen, dass auch mitarbeitende Familienangehörige (Eltern, Geschwister, Kinder) die Arbeitszeiten erfassen sollen. Dies ist vollkommen sinnfrei, da gerade in familiengeführten Betrieben die angestellten Familienangehörigen aushelfen, wann immer es notwendig ist. Wenn dies nur noch in der Grenze von 8 Stunden möglich sein soll, dann wird dies zu Problemen bei Betriebsabläufen führen. Weiterhin fehlt im Referentenentwurf eine flexible Wochenarbeitszeit. Diese haben andere EU-Staaten bereits eingeführt. Die Herausforderungen des demografischen Wandels in Deutschland, werden wir nicht mit einer starren 40-Stunden-Woche oder gar weniger begegnen können. Flexibilität ist oberste Maxime.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) am 13.03.2024
    • Beschreibung: Der Unternehmerverband Handwerk NRW spricht sich gegen Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus, die Arbeitgeber zu neuen Pflichten bei der Arbeitszeiterfassung verpflichten. Danach sollen künftig generell Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufgezeichnet werden. Im Handwerk mit seiner dezentralen Betriebsstruktur und häufig auswärtigen Tätigkeiten sind besondere Probleme bei der Umsetzung von digitalen Arbeitszeitaufzeichnungen zu erwarten, die vom Gesetzgeber bei der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes zu berücksichtigen sind.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits IT KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 21.09.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften/
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG am 25.08.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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