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Bündnis Sorgearbeit fair teilen
Beim Bündnis handelt es sich um einen Zusammenschluss von aktuell 32 zivilgesellschaftlichen Organisationen. Die Koordinierungsstelle des Bündnisses liegt in Trägerschaft des Deutschen Frauenrat e.V.
- Registernummer: R002692
- Ersteintrag: 02.03.2022
- Letzte Änderung: 19.07.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bündnis Sorgearbeitc/o Deutscher Frauenrat e.V.Schiffbauerdamm 1910117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49302045690
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E-Mail-Adressen:
- kontakt@sorgearbeit-fair-teilen.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2320.001 bis 30.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,25
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Dr. Bettina Rainer
- Franziska Weck
- Dr. Beate von Miquel
- Anja Weusthoff
- Claudia Altwasser
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Gesamtzahl der Mitglieder:
32 Mitglieder am 02.07.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (8):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Pflege; Zivilrecht; Rente/Alterssicherung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen hat sich im Sommer 2020 gegründet. Anliegen des Bündnisses ist es, die geschlechtergerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit im Lebensverlauf zu fördern und darauf hinzuwirken, dass sich die Sorgelücke zwischen den Geschlechtern schließt, um damit die Gleichstellung zu befördern. Bündnisziel ist es, dass Geschlechterstereotype abgebaut und Rahmenbedingungen geschaffen werden, die allen Menschen die gleichen Verwirklichungschancen und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit über den gesamten Lebensverlauf hinweg ermöglichen, ohne dafür Nachteile für die eigene Existenzsicherung oder dauernde Überforderung in Kauf nehmen zu müssen. Um die Arbeit des Bündnisses zu unterstützen, wurde im Januar 2021 eine aktuell in Trägerschaft des Deutschen Frauenrats befindliche Koordinierungsstelle eingerichtet. Die Koordinierungsstelle wird derzeit durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziell gefördert. Gemeinsam sensibilisieren die derzeit 32 Mitglieder des Bündnisses, u.a. der DGB, die dbb Bundesfrauenvertretung und der Deutsche Frauenrat, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für die gerechte Verteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern von Anfang an und dafür, wie sie gesamtgesellschaftlich organisiert ist. Das Bündnis begleitet und forciert den gesellschaftlichen und politischen Diskurs, verdeutlicht die Auswirkungen des Gender Care Gap und formuliert Forderungen zur Schließung der Sorgelücke an die Politik. Zum Zweck der Interessenvertretung erarbeitet und veröffentlicht das Bündnis Positionierungen, Bewertungen und andere Formate und versendet diese an Mitglieder des Deutschen Bundestages, an das Bundeskanzleramt, an Bundes- und Landesminister*innen bzw. auch an Vertreter*innen der Ministerialverwaltung. Zum direkten Austausch werden Formate wie Parlamentarische Frühstücke oder Fachveranstaltungen durchgeführt, zu denen Abgeordnete aus bestimmten Fachausschüssen und deren Mitarbeiter*innen sowie Vertreter*innen aus Bundesministerien eingeladen werden. Zudem finden Austauschgespräche insbesondere mit Vertreter*innen der Ministerialverwaltung im Rahmen von Plenumssitzungen des Bündnisses statt. Schließlich werden auch Einzelgespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Minister*innen und Vertreter*innen aus Bundesministerien geführt. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen, die die faire und partnerschaftliche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern befördern, wie beispielsweise eine Ausweitung der Partner*innen-Monate beim Elterngeld, der Ausbau einer qualitativ hochwertigen Infrastruktur für Bildung und Betreuung bzw. Pflege oder die Förderung partnerschaftlicher Arbeitszeitmodelle.
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Einführung einer bezahlten Freistellung für den/die Partner*in nach Geburt ("Familienstartzeit")
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Beschreibung:
Um Väter bzw. zweite Elternteile in Regenbogenfamilien so früh wie möglich aktiv in die Betreuung und Erziehung des Kindes einzubeziehen, soll eine zehntägige, voll bezahlte Freistellung rund um die Geburt als eigenständige Leistung eingeführt werden. Damit soll die partnerschaftliche Arbeitsteilung von Anfang an unterstützt werden. Zu diesem Vorhaben wurde vom BMFSFJ im März 2023 ein Referentenentwurf für ein Familienstartzeit-Gesetz vorgelegt.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Ausweitung der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate
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Beschreibung:
Die Anzahl der Elterngeldmonate, die für einen Elternteil reserviert sind und nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden können, soll auf mindestens vier Monate erhöht werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen und Reform der Pflegezeiten
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Beschreibung:
Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Pflege [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Abschaffung Lohnsteuerklassenkombination III/V und Einführung einer Individualbesteuerung
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Beschreibung:
Aktuell setzt das Steuerrecht in Ehen immer noch starke Anreize für das sogenannte Ernährermodell bzw. das Zuverdienermodell aus (meist männlichem) Hauptverdiener und „Zuverdienerin“. Um die existenzsichernde Erwerbstätigkeit von Ehefrauen zu fördern, fordern wir die Abschaffung der Lohnsteuerklassenkombination III/V und die Einführung einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Berücksichtigung einer ungleichen Arbeitsteilung vor Trennung bei einer Unterhaltsrechtsreform
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Beschreibung:
Sorgearbeit fair zu teilen steht in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur an geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen. Die Verteilung der Lasten in Trennungsfamilien muss sich an der Arbeitsteilung in der vorangegangenen Paarfamilie orientieren, um zu fairen Ergebnissen zu kommen. Das bedeutet konkret, unterschiedliche Erwerbsmöglichkeiten aufgrund der vorherigen Betreuungsarrangements zu berücksichtigen. Die partnerschaftliche Betreuung gemeinsamer Kinder vor Trennung und Scheidung muss dringend wirksam gefördert werden, damit sie auch danach funktionieren kann.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Mehr Haushaltsmittel für Gleichstellung und das Schließen der Sorgelücke
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Beschreibung:
Es müssen mehr finanzielle Mittel für gleichstellungspolitische Maßnahmen zur geschlechtergerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zur Verfügung gestellt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Zeitverwendungserhebung 2022: Care-Arbeit von Männern und Erwerbstätigkeit von Frauen stärken
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Beschreibung:
Frauen arbeiten mehr als Männer, aber überwiegend unbezahlt. Arbeitgeber*innen und Betriebe sind aufgefordert, sorgearbeitsgerechte Arbeitszeitmodelle anzubieten. Die Politik ist in der Pflicht, Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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BMFSFJ
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 280.001 bis 290.000 EuroProjektförderung für das Bündnis Sorgearbeit fair teilen aus Mitteln des Bundes
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro