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- Registernummer: R000503
- Ersteintrag: 15.02.2022
- Letzte Änderung: 03.08.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 03.08.2026
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Schillstraße 910785 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930233606730
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E-Mail-Adressen:
- info@vdfu.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/2560.001 bis 70.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,40
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Jürgen Gevers
- Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen
- Stone Manuela
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Gesamtzahl der Mitglieder:
385 Mitglieder am 16.06.2026, davon:
- 2 natürliche Personen
- 383 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (6):
- Deutscher Tourismusverband e.V.
- Deutscher Reiseverband e.V.
- Deutscher Schaustellerbund e.V.
- Deutsches Institut für Normung e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V.
- Union der Wirtschaft e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (24):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Energie"; Rechte von Menschen mit Behinderung; Kultur; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Werbung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Politisches Leben, Parteien; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Tourismus; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verkehrsinfrastruktur; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der VDFU e.V. ist die Interessenvertretung der deutschen Freizeitwirtschaft. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen rund 150 Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Zoos, Wildparks, Indoorspielplätze, Brandlands und andere Erlebniswelten sowie etwa 250 branchenübergreifende Zulieferbetriebe. Die Mitgliedsunternehmen begrüßen jährlich über 78 Millionen Besucher aller Altersklassen und aus allen sozialen Schichten. Allein die parkeigenen Hotels und Unterkünfte generieren über 6,5 Millionen Übernachtungen. So sichern die Mitglieder des VDFU rund 150.000 mittelbar und unmittelbar Beschäftigten aller Qualifikationslevel ihren Arbeitsplatz. Freizeitparks und Erlebniseinrichtungen leisten einen bedeutenden Beitrag zur Attraktivität des Reiselandes Deutschland. Eine aktuelle Umfrage der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) unter internationalen Touristen ergab, dass sich allein unter den Top 10 Sehenswürdigkeiten hierzulande fünf Freizeiteinrichtungen befinden. Freizeit- und Erlebniseinrichtungen sind damit nicht nur für weite Teile der Bevölkerung eine emissionsarme und kostengünstige Alternative zum Auslandsurlaub, sondern auch ein Magnet für internationale Gäste. Vielfach sichern sie gerade in ländlich geprägten Regionen Prosperität und Wohlstand und sorgen für touristische Entwicklung. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit der Mitgliedsunternehmen - auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten - zu verbessern. Schwerpunkte der Interessenvertretung sind die steuerliche Gleichbehandlung von Vergnügungsparks, die Beibehaltung der geringfügigen Beschäftigung (Minijobs), die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, die Fachkräftesicherung, der Bürokratieabbau sowie standort- und energiepolitische Fragen. Im Zuge dessen werden parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden Stellungnahmen und Positionspapiere zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
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Steuerliche Gleichbehandlung von Vergnügungsparks
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Beschreibung:
Die EU-Richtlinie 2006/112/EG berechtigt nach Anhang III, Ziffer 7 zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Eintrittsentgelte u.a. für Vergnügungsparks, Zoos, Museen und Kinos. Während alle Nachbarländer sämtliche genannten Einrichtungsarten ermäßigt besteuern oder befreien, werden in Deutschland ausschließlich Vergnügungsparks mit dem vollen Umsatzsteuersatz belegt. Alle übrigen Einrichtungsarten werden mit 7 % oder 0 % besteuert. Diese Ungleichbehandlung verursacht Wettbewerbsnachteile im europäischen Vergleich, hemmt Investitionen und gefährdet Standorte insbesondere im ländlichen Raum. Der VDFU setzt sich für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Eintrittsentgelte von Freizeitparks ein. Weitere Informationen: www.diefairesieben.de
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus" [alle RV hierzu];
- Tourismus [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Beibehaltung und Weiterentwicklung der geringfügigen Beschäftigung (Minijobs)
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Beschreibung:
Freizeitparks, Zoos und andere Freizeiteinrichtungen sind auf geringfügig Beschäftigte angewiesen. Saisonale Besucherspitzen, Wochenend- und Feiertagsbetrieb sowie wetterbedingte Schwankungen erfordern flexible Personalstrukturen, die ohne Minijobs nicht darstellbar wären. Die Empfehlung 26 der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme sieht die Abschaffung oder erhebliche Einschränkung der geringfügigen Beschäftigung vor. Dies hätte für die Freizeitwirtschaft gravierende Auswirkungen: Betriebsmodelle insbesondere im ländlichen Raum wären gefährdet, saisonale Beschäftigungsmöglichkeiten für Schüler, Studierende und Rentner entfielen. Der VDFU setzt sich für die Beibehaltung der Minijobs als bewährtes Instrument der Arbeitsmarktflexibilität ein.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Flexibilisierung Arbeitszeit
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Beschreibung:
Freizeiteinrichtungen unterliegen besonderen betrieblichen Anforderungen: Öffnungszeiten an Wochenenden und Feiertagen, saisonale Spitzen und wetterbedingte Schwankungen erfordern flexible Arbeitszeitgestaltung. Das geltende ArbZG mit seiner starren täglichen Höchstarbeitszeit erschwert die betriebliche Praxis erheblich. Der VDFU setzt sich für den Übergang zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG ein. Zudem setzt sich der VDFU dafür ein, dass die Sonntagsbeschäftigungserlaubnis nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG praxistauglich bleibt und die saisonalen Besonderheiten der Branche berücksichtigt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Steuerliche Begünstigung freiwilliger Samstagszuschläge
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Beschreibung:
Freizeiteinrichtungen erzielen einen Großteil ihrer Umsätze an Samstagen. Die Personalgewinnung für diese besucherstarken Tage stellt die Branche vor erhebliche Herausforderungen. Viele Betriebe wären bereit, freiwillige Samstagszuschläge zu zahlen, um die Attraktivität der Samstagsarbeit zu steigern. Nach derzeitiger Rechtslage werden solche Zuschläge jedoch - anders als Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG - voll versteuert und verbeitragt. Damit entfalten sie für Arbeitnehmer kaum Anreizwirkung und bleiben als Instrument der Personalgewinnung wirkungslos. Der VDFU setzt sich für eine steuerliche Gleichbehandlung freiwilliger Samstagszuschläge analog der Befreiung für Sonntagszuschläge ein, um der Branche ein wirksames Instrument zur Personalgewinnung zu ermöglichen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Bayern Innovativ GmbH im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Deutsche Öffentliche Hand – LandBayernBetrag: 20.001 bis 30.000 EuroZuwendung im Rahmen der Kongressinitiative für die Bayerische Tourismuswirtschaft (Kongresse in Bayern – KiB)
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Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
690.001 bis 700.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25