Regelungsvorhaben

Steuerliche Begünstigung freiwilliger Samstagszuschläge

Angegeben von:
Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. (R000503) am 03.08.2026

Beschreibung:
Freizeiteinrichtungen erzielen einen Großteil ihrer Umsätze an Samstagen. Die Personalgewinnung für diese besucherstarken Tage stellt die Branche vor erhebliche Herausforderungen. Viele Betriebe wären bereit, freiwillige Samstagszuschläge zu zahlen, um die Attraktivität der Samstagsarbeit zu steigern. Nach derzeitiger Rechtslage werden solche Zuschläge jedoch - anders als Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG - voll versteuert und verbeitragt. Damit entfalten sie für Arbeitnehmer kaum Anreizwirkung und bleiben als Instrument der Personalgewinnung wirkungslos. Der VDFU setzt sich für eine steuerliche Gleichbehandlung freiwilliger Samstagszuschläge analog der Befreiung für Sonntagszuschläge ein, um der Branche ein wirksames Instrument zur Personalgewinnung zu ermöglichen.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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