Regelungsvorhaben
Flexibilisierung Arbeitszeit
Angegeben von:
Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. (R000503)
am
03.08.2026
Beschreibung:
Freizeiteinrichtungen unterliegen besonderen betrieblichen Anforderungen: Öffnungszeiten an Wochenenden und Feiertagen, saisonale Spitzen und wetterbedingte Schwankungen erfordern flexible Arbeitszeitgestaltung. Das geltende ArbZG mit seiner starren täglichen Höchstarbeitszeit erschwert die betriebliche Praxis erheblich. Der VDFU setzt sich für den Übergang zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG ein. Zudem setzt sich der VDFU dafür ein, dass die Sonntagsbeschäftigungserlaubnis nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG praxistauglich bleibt und die saisonalen Besonderheiten der Branche berücksichtigt werden.
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus" [alle RV hierzu]