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346 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"UStG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (346)

    • Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 26.06.2024
    • Beschreibung: - Nutzung der Übergangsfrist von § 2b UStG zur Klärung der mit der Neuregelung verbundenen Folgen für wissenschaftliche Kooperationen - Besteuerung von gemeinsamen Berufungen und weiteren Kooperationen in der Wissenschaft verhindern durch Einführung einer Bereichsausnahme für Forschungskooperationen auf nationaler Ebene oder Einführung einer bereichsspezifischen Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen in der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre ..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre...., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und..., ...Übergangsregelung zu § 2b UStG verlängert werden. 5. ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Rechnungsprüfungsausschuss zur Änderung des UstG zum Beibehalt oder sogar..., ... (§ 6 Absatz 3a Satz 2 UStG): Fortführung der derzeitigen..., ...7 (§ 6 Absatz 3a Satz 2 UStG) Fortführung der derzeitigen..., ...in § 6 Absatz 3a Satz 2 UStG vorgesehen, geboten: •...
    • Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG soll auch für private Bildungsträger erhalten bleiben. Die mit dem Jahressteuergesetz 2024 geplante Änderung, dass private Fortbildungsangebote zukünftig umsatzsteuerpflichtig sein sollen, lehnen wir ab. Zudem sollte die geplante Änderung bei den umsatzsteuerlichen Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte (§ 24 Abs. 5 S. 4 UStG), die auch für die genossenschaftliche Landwirtschaft problematisch wäre, mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf für die Anwendung in der Praxis in Kraft treten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...1 - Änderungen des § 24 UStG Mit der geplanten Änderung des § 24 UStG wird die Praxis vor eine..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG ab 1. Januar 2025 Das ..., ...Leistungen gemäß § 4 Nr. 21 b) UStG. Eine entsprechende Anpassung des § 4 Nr. 21 b) UStG im Rahmen des Jahressteuergesetzes..., ...Hochschulunterricht" in das deutsche UStG zu übernehmen. Die darüber..., ...Bildungseinrichtungen des § 4 Nr. 21 a) UStG-E werden ohne zwingende..., ...Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG an Artikel 133 orientiert..., ...Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahressteuergesetz..., ...Leistungen im Sinne des UStG zwingend erforderlich ist...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Neuregelung von § 4 Nr. 21 UStG zum 1. Januar 2025 Die..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG Stellung zu nehmen. Gemeinsam..., ...im Rahmen des § 4 Nr. 21 UStG im Kontext des Schul- und..., ...Neure-gelung von § 4 Nr. 21 UstG nicht in der vorliegenden..., ...Voraussetzungen § 4 Nr. 21 UStG n. F. i. d. F. d. Art...., ...Anwendung des § 4 Nr. 21 UStG n. F. sicherzustellen und..., ...Änderung wird § 4 Nummer 21 UStG an die unionsrechtlichen..., ...Anwendung des § 4 Nr. 21 UStG n. F. für die Akteure im..., ...des § 4 Nummer 21 Satz 1 UStG, die mit den vorgenannten..., ...Nummer 21 Satz 1 Buchstabe c UStG umfasst nur natürliche ..., ... Grenzen in § 4 Nr. 21 UStG n. F. unverändert erhalten..., ...Änderungen des § 4 Nr. 21 UStG sollten Regelungsumfang..., ...nach § 4 Nr. 23 Satz 1 a UStG. Ziff. 4.21.2 Abs. 1 Satz..., ...Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG und § 4 Nr. 22 UStG Der..., ...Verhältnis zwischen § 4 Nr. 22 UStG und § 4 Nr. 21 UStG Rücksicht..., ...im Rahmen des § 4 Nr. 21 UStG abheben, Rechnung tragen..., ...Erwachsenenbildung in § 4 Nr. 22 UStG ergänzt § 4 Nr. 21 UStG..., .... a UStG auf das Bescheinigungs-verfahren..., ... Kontext des § 4 Nr. 22 UStG für den Bereich des Sports..., ...in Bezug auf § 4 Nr. 22 UStG vermieden werden. Dies ...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
    • Beschreibung: Das BMF soll in einem BMF-Schreiben insbes. klarstellen, ob Handwerkskammern aufgrund des neuen Wortlauts des § 4 Nr. 21 UStG ab 1.1.2025 noch eine Bescheinigung zur Erlangung der Umsatzsteuerbefreiung ihrer Bildungsleistungen benötigen und, falls das nicht der Fall ist, die Befreiung von der Bescheinigungspflicht auch gegenüber selbständigen Lehrkräften gilt.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahressteuergesetz..., ...Änderungen des § 4 Nr. 21 UStG Stellung. Bildung ist ..., ... so nicht in § 4 Nr. 21 UStG enthalten. Vielmehr steht..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG dem entgegen, da die in..., ...sollte § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG so gefasst werden, dass..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG auch die Einrichtungen ..., ...nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG. Petitum: Zur Klarstellung..., ...Befreiungsnormen In § 4 Nr. 21 Satz 2 UStG wurde aufgenommen, dass..., ...Maßnahmen i.S. von § 4 Nr. 15b UStG zur Aktivierung und beruflichen..., .... des § 4 Nr. 15b / 15c UStG auch die gesetzlichen Voraussetzungen..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG, wenn die für die Erteilung..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG, die als Grundlage für ..., ... § 4 Nr.15b und Nr. 15c UStG gegenüber § 4 Nr. 21 UStG..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG weitergegeben werden. Die..., ...Einordnung des § 4 Nr. 21 UStG würde also dazu führen,..., ...§ 4 Nr. 15b und Nr. 15c UStG sollte klargestellt werden..., ...21 und Nr. 22 Buchst. a UStG wäre eine Klarstellung ..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG materiell-rechtliche 5..., ... das Wahlrecht nach § 9 UStG entfallen lassen. Ggf. ..., ...Wahlrechts ähnlich dem des § 9 UStG einsetzen. Damit könnten...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen..., ...i. V. m. § 27 Absatz 38 UStG eine Verpflichtung zur ..., ...Anforderungen der §§ 14, 14a UStG." Wir bitten um eine..., ... (i. S.) der §§ 14, 14a UStG im struktu-rierten Teil...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
    • Beschreibung: Das IDW begrüßt den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG. Die im Entwurf vorgeschlagene Segmentierung erscheint sinnvoll und ist durch die (graphische) Darstellung nachvollziehbar. Zu begrüßen ist die für die Kreditinstitute bestehende Möglichkeit der Berechnung des Vorsteuerabzugs für Eingangsleistungen, der auf den Anteil der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Ausgangsumsätze entfällt. Eine grundsätzliche Verpflichtung oder Beschränkung der Kreditinstitute auf die dargelegte Zuordnung erscheint verfehlt. Zu begrüßen ist, dass die Rechtsprechung des BFH konsequent umgesetzt werden soll und Anregungen aus der Wirtschaft und Beraterschaft zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten aufgenommen wurden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG an die Verbände versandt..., ...stattdessen auf § 15 Abs. 2 UStG zu verweisen, da inhaltlich..., ...Sinne von § 15 Absatz 2 UStG mit optierten bzw. nicht...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
    • Beschreibung: Verhinderung der Einführung neuer Sanktionen bei der Kassenführung (§ 379 AO), Vereinfachung bei der Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 S. 2 AO), Verhinderung der Anhebung der Kleinunternehmergrenze (§ 19 UStG), Erhalt des Bescheinigungsverfahrens für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG), Verschiebung der Einschränkung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Ist-Versteuerern (§§ 14, 15 UStG), Bereitstellung eines kostenfreien Softwaretools zum Auslesen von E-Rechnungen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... zur Anwendung des § 2b UStG durch juristische Personen..., ... nach § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG-E) Mit der Änderung wird..., ...Wortlaut des § 3 Abs. 4 UStG-E nur vor, wenn ein „fremder..., ...nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG auf Montagelieferungen ..., ...nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG sollte auf Montagelieferungen..., ...Artikel 22 Nummer 10 (§ 24 UStG-E – Durchschnittssatz und..., ...Bildungsleistungen, § 4 Nr. 21 UStG-E Die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG ist im Hinblick auf entgegenstehende..., ...Umstrukturierung des § 4 Nr. 21 UStG geplant. Dabei soll auch..., ...Buchst. a) Doppelbuchst. bb) UStG führt teilweise aufgrund..., ... Nr. 21 Buchst. a) S. 2 UStG-E Allgemein Entsprechend..., ...Nr. 21 Buchst. a) Satz 2 UStG-E sollen private Einrichtungen..., ...Optionsrechts im Sinne des § 9 UStG einsetzen. Ausschluss ..., ...S. d. § 4 Nr. 21 Satz 1 UStG-E sichergestellt werden..., ...Regelung des § 4 Nr. 21 UStG nur die EU-rechtlich unbedingt..., ... 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG-E und § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG-E) Durch die geplante ..., ... Ist-Versteuerung (§ 20 UStG) in Deutschland massiv ..., ... zur Anwendung des § 2b UStG, § 27 Abs. 22a Satz 1 UStG-E..., ...der Vorschriften des § 2b UStG soll mit der Regelung nochmals...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Durchschnittssteuersatzes in § 24 UStG Die in dem nun vorliegenden..., ...der Umsatzgrenze in § 24 UStG im Rahmen des Wachstumschancengesetzes..., ...Pauschalierungsgrenze des § 24 UStG auf die IST-Besteuerung nach § 20 UStG und die Buchführungs-grenze..., ...auf 800.000 Euro in § 24 UStG nicht nachvoll-ziehbar ..., ...Die Vorschrift des § 24 UStG ist - als nationales Instrument...
  • Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft

    Aktiv vom 02.01.2025 bis 01.07.2026

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... i. S. von § 14c Abs. 1 UStG unrichtig ist, auch für...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 22.10.2026
    • Beschreibung: Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 8...., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 ..., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
    • Angegeben von: Deutscher Reiseverband e.V. am 14.01.2025
    • Beschreibung: Es wird das BMF um Prüfung gebeten, ob es entgegen dem Schreiben vom 25.10.2023 (GZ III C 2 - S 7287-a/23/10001 :006) doch eine Ausnahme zur verpflichteten E-Rechnung bei den Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund ist der, dass auf einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und die Höhe der Margensteuer zum Zeitpunkt der Rechnungstellung in der Regel nicht final feststeht. Insofern kann die Umsatzsteuer zu diesem Zeitpunkt nicht an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Von daher sollten die Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Reiseleistungen nach § 25 UstG Es wird erneut um Prüfung..., ...Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund..., ...einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen..., ...Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten..., ...Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen..., ...einem der in § 1 Absatz 3 UStG bezeichneten Gebiete ..., ...einem der in § 1 Absatz 3 UStG bezeichneten Gebiete liegt..., ...Übergangsregelung des § 27 Abs. 38 UStG fallen und während des..., ...Hybride Formate und § 14c UstG Gemäß Rn. 28 führt eine..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sind. Art. 203..., ... § 14c UStG bezwecken einer Gefährdung..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG geprüft werden müssen..., ...2 Nummer 1, 2. Halbsatz UStG ist bei Umsätzen zwischen..., ...2 UStG entfällt die Verpflichtung..., ...nach § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG um zwei Jahre zu verlängern..., ... von § 14 Abs. 1 Satz 4 UStG durch den Rechnungsempfänger..., ...Reiseleistungen nach §25 UstG Wir bedauern, dass die..., ...Reiseleistungen nach § 25 UStG gelten soll. Hintergrund..., ...einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen..., ...Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 7 UStG kann eine Rechnung im Namen...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 22.10.2026
    • Beschreibung: Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 ..., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 22.10.2026
    • Beschreibung: Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 8...., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 8...., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 22.10.2026
    • Beschreibung: Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
    • Angegeben von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 03.06.2024
    • Beschreibung: Die Interessenvertretung betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsleistungen, wie sie im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) vorgesehen ist. Ziel der Interessenvertretung des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. (DVV) ist es, sicherzustellen, dass die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22a UStG für vhs-Kursangebote weiterhin europarechtskonform bestehen bleibt. Zudem soll durch eine ergänzende Erläuterung in der Gesetzesbegründung das Zusammenspiel des § 4 Nr. 22a UStG mit § 4 Nr. 21 UStG präzisiert und die Anwendung der Befreiungsvorschriften langfristig praktikabel gestaltet werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13419 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regelung des § 4 Nr. 22a UStG unverändert bestehen bleibt..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG wünschenswert, das Verhältnis..., ...daher, dass der § 4 Nr. 22a UStG in der Gesetzesbegründung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG erwähnt wird. Aus unserer..., ...Anwendbarkeit des § 4 Nr. 22a UStG und dessen konkreten Anwendungs-bereich..., ...Regelung des § 4 Nr. 22a UStG unverändert bestehen bleibt..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG auf das Kriterium der Teilnehmer..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG folgt dieser Argumentation..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG ist es erforderlich, das..., ...daher, dass der § 4 Nr. 22a UStG in der Gesetzesbegründung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG erwähnt wird. Aus unserer..., ...Anwendbarkeit des § 4 Nr. 22a UStG und dessen konkreten Anwendungsbereich..., ...Anpassungen des § 4 Nr. 21 UStG durch das JStG 2024 Der..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG wie folgt Stellung zu nehmen..., ...Regelung des § 4 Nr. 21 UStG an die unionsrechtlichen..., ...Begründung zu § 4 Nr. 21 UStG in der Beschlussempfehlung..., ...des § 4 Nr. 23 Satz 1 a) UStG, also als Erziehungsleistungen..., ... mit der Bund-Länder-AG UstG Bildungsleistungen erarbeiteten..., ...Anwendungserlasses zu § 4 Nr. 22a UStG sind. Vor diesem Hintergrund...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Streichung § 6a Abs. 3a S. 2 UStG) Der Referentenentwurf..., .... Nach § 6 Abs. 3a S. 2 UStG sollte die Regelung zum..., ...Neuregelung Organschaft (§ 2c UStG-E) 1. Konstitutive Erklärungserfordernisse (§ 2c Abs. 1 UStG-E) Mit der Neuregelung des § 2c UStG-E soll die Rechtsprechung..., ...Organschaft (§ 2c Abs. 1 S. 5 UStG-E) schafft zudem erhebliche..., ... gemäß § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E, da die Möglichkeit besteht..., ...vorgeschlagen § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E wie folgt zu ergänzen..., ...Rückabwicklungsverfahren (§ 2c Abs. 2 und 3 UStG-E) Die verfahrensrechtlichen..., ...Regelung des § 2c Abs. 2 S. 3 UStG-E – wonach der Ablauf der..., ...Steuerausfälle“ in § 2c Abs. 3 S. 1 UStG-E wäre wünschenswert. ..., ...vorgeschlagen, § 2c Abs. 3 S. 2 UStG-E wie folgt zu ergänzen..., ...Haftungsregelungen (§ 2c Abs. 5 Nr. 1 UStG-E) Die Haftungsregelung...
    • Angegeben von: Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Im Rahmen des JStG 2024 soll der Umsatzsteuerpauschalsatz im ersten Schritt noch im Jahr 2024 abgesenkt und erneut zum 1.1.2025 geändert werden. Die Regelung zur Absenkung des Pauschalsteuersatzes soll einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für die Umstellung des Steuersatzes ist nicht nur ein angemessener zeitlicher Vorlauf notwendig, der in der Regel bei einem Inkrafttreten einen Tag nach der Verkündung mangels rechtzeitiger Kenntnis nicht gegeben ist. Darüber hinaus stellt die Umstellung mitten innerhalb eines Lieferzeitraums die Unternehmen zusätzlich vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...1 - Änderungen des § 24 UStG Mit der geplanten Änderung des § 24 UStG wird die Praxis vor eine..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG ab 1. Januar 2025 Das ..., ...Leistungen gemäß § 4 Nr. 21 b) UStG. Eine entsprechende Anpassung des § 4 Nr. 21 b) UStG im Rahmen des Jahressteuergesetzes..., ...Hochschulunterricht" in das deutsche UStG zu übernehmen. Die darüber..., ...Bildungseinrichtungen des § 4 Nr. 21 a) UStG-E werden ohne zwingende..., ...Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG an Artikel 133 orientiert...
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Forderung einer Klarstellung, dass kommunale Bäderbetriebe keine „Einrichtungen ohne Gewinnstreben“ i.S.d. § 4 Nr. 2 Buchst c UStG-E und sie somit nicht steuerbefreit sind. Streichung der geplanten Ergänzung des § 15 UStG, wonach der Vorsteuerabzug für Leistungen eines Ist-Versteuerers erst möglich ist, nachdem die Rechnung bezahlt wurde. Umsetzungsaufwand für Netzbetreiber enorm bzw. kaum umsetzbar.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG anzusehen. Somit fehlt..., ...in § 4 Nr. 8 a) und g) UStG die umsatzsteuerlichen ..., ... Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...Jahressteuergesetz 2024  § 4 UStG Bundesministerium der ...
    • Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Im Rahmen des JStG 2024 soll der Umsatzsteuerpauschalsatz im ersten Schritt noch im Jahr 2024 abgesenkt und erneut zum 1.1.2025 geändert werden. Die Regelung zur Absenkung des Pauschalsteuersatzes soll einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für die Umstellung des Steuersatzes ist nicht nur ein angemessener zeitlicher Vorlauf notwendig, der in der Regel bei einem Inkrafttreten einen Tag nach der Verkündung mangels rechtzeitiger Kenntnis nicht gegeben ist. Darüber hinaus stellt die Umstellung mitten innerhalb eines Lieferzeitraums die Unternehmen zusätzlich vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Abschaffung des Bescheinigungsverfahrens für Bildungsleistungen im JStG 2024 (§ 4 Nr. 21 Buchst. a UStG) führt zu einer Umsatzsteuerbelastung der Fortbildungsleistungen privater Lehrer und einer Verteuerung der beruflichen Fortbildung. Die Umsatzsteuerfreiheit sollte durch Beibehaltung des Bescheinigungsverfahrens erhalten werden. Die Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 25.000 Euro (§ 19 UStG) fördert den unfairen Wettbewerb durch Soloselbständige und sollte unterbleiben. Die Umsetzung des EuGH-Urteils v. 10.2.2022, Rs. C-9/20 in §§ 14, 15 UStG führt zu einer Einschränkung der Anwendbarkeit der Ist-Versteuerung und bedroht die Liquidität von KMU. Die Umsetzung sollte verschoben und auf EU-Ebene für eine Option zur Aufrechterhaltung der bisherigen Regelung geworben werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...] Zu 4.: § 4 Nummer 21 UStG-E, Steuerbefreiung von ..., ... 21 S. 1 Buchst. a S. 1 UStG-E anzusehen. Für diese ..., ...4 Nr. 22 Buchst. a S. 2 UStG-E das Fehlen einer systematischen..., ...Vorschrift des § 4 Nr. 21 UStG an EU-Recht notwendig. ..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG-E ausreichend Rechnung ..., ...Regelung des § 4 Nr. 21 UStG unverändert bleiben, um..., ...verhindern. Zu 15.: § 19 UStG-E, Besteuerung der Kleinunternehmer..., ...Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG wird zum 1.1.2025 umfassend..., ...22.: § 27 Abs. 22a S. 1 UStG-E, Fristverlängerung für die Anwendung des § 2b UStG Der Zeitpunkt für die verpflichtende Anwendung des § 2b UStG durch öffentlich-rechtliche..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E, Zeitpunkt der Abziehbarkeit..., ...Ist- Versteuerung (§ 20 UStG) in Deutschland massiv ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderung von § 15 Abs. 4 UStG vorgesehen. Nach Satz 3..., ...auch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG; eine Aufteilung nach Umsatzanteilen..., ...Änderung von § 15 Abs. 4 UStG sollte unterbleiben. Das..., ...dass die Änderung des § 15 UStG zu einem Jahreswechsel,..., ...Änderung des § 15 Abs. 4 UStG entgegen unserem Petitum...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... nach § 4 Nr. 21 und 22 UstG-Neu-E hat komplexe steuerrechtliche..., ...Bildungsanbieter nach § 4 Nr. 21 a) UstG Neu-E Bisher ist die Erteilung..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG Neu-E würde diese Änderung..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Neu-E handelt es sich um..., ...auf § 4 Nr. 21 a) Satz 2 UstG Neu-E zu verzichten. 4..., ...Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a, bb UStG für den bezeichneten Unterrichtsbereich..., ...Gesetzgebers in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen...
    • Angegeben von: Weiterbildung Hessen e.V. am 10.06.2025
    • Beschreibung: Diskriminierung gewerblicher Bildungsträger gegenüber Bildungsträgern ohne Gewinnerzielungsabsicht aufheben. Neuregelung des § 4 Ziffer 21 UStG in Anpassung an die Mehrwertsteuersystemrichtlinie praxisgerecht gestalten und das Länderzustimmungsverfahren vorerst beibehalten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre...., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre ..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre...., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und..., ...Übergangsregelung zu § 2b UStG verlängert werden. 5...
    • Angegeben von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 04.10.2024
    • Beschreibung: Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre ..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre ..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre...., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Neufassung § 4 Nr. 21 UStG-E – Umsatzsteuerbefreiung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG-E bei der Umsatzsteuerbefreiung..., ... 21 Buchstabe a) Satz 2 UStG steuerbegünstigte Körperschaften..., ...23 Buchstabe c) des § 4 UStG, die die gleiche Terminologie..., ...Neufassung des § 4 Nummer 21 UStG-E soll für die Steuerfreiheit..., ...Nach § 4 Nummer 21 Satz 2 USTG-E sind Bildungsleistungen..., ... § 4 Nummer 15b und 15c UStG umsatzsteuerfrei Die..., ...unveränderten § 4 Nummer 15 UStG grundsätzlich nicht in ...
  • Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Neuregelung § 14c Abs. 2 S. 2 UStG-E – zu Unrecht ausgewiesene..., ...Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG entstehen, da die notwendigen..., ...Neuregelung des § 14c Abs. 2 S. 2 UStG …das Gleiche gilt, wenn..., ...nach § 14 c Abs. 2 S. 2 UStG-E nur dann entstehen kann..., ...Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG erfasst werden, wenn sie..., ... Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG-E – Vorsteuerabzug bei ..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig..., ...Nummer 10 (Anpassung § 24 UStG – Durchschnittssatz und...
    • Angegeben von: DEKRA SE am 28.06.2024
    • Beschreibung: Bisher steuerbefreite Bildungsangebote müssten gemäß Gesetzesentwurf umsatzsteuerpflichtig angeboten werden. Die Ungleichbehandlung von gewerblichen und nicht gewerblichen Anbietern beeinflusst das Weiterbildungsangebot negativ. Wir empfehlen deshalb, die Beschränkung des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Entwurf zu streichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bildungsleistungen – § 4 Nr. 21 a) UStG des o.g. Entwurfes. Hier..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG fallen - DEKRA Konzernrepräsentanz..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Gesetzentwurf ..., ...Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a) UStG beruht auf Art. 132 Abs..., ...allerdings § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG, der (gemäß Gesetzesbegründung..., ...neuen § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Gebrauch zu machen. In ..., ...steht § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG auch der Gesetzesintention..., ...MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 UStG entgegen. Seite 3/7 ▪..., ...Gesetzgebers in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG ist aus dem Gesetzentwurf...
    • Angegeben von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 29.08.2024
    • Beschreibung: Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024

    Aktiv vom 24.06.2024 bis 12.03.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG im Jahressteuergesetz 2024..., ... gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG für Bildungseinrichtungen..., ... 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) juristische Personen des..., ... gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG i. d. F. bis 31.12.2024..., ...Neufassung von § 4 Nummer 21 UStG wird gemeinsam mit dem bestehenden § 4 Nummer 23 UStG an Artikel 132 Absatz 1..., ... Dabei wurde § 2 Abs. 3 UStG aufgehoben und § 2b UStG..., ... zur Anwendung des § 2b UStG um weitere zwei Jahre bis..., ... § 4 Nr. 21 Buchstabe a UStG ist ausreichend, dass die..., ... gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG erteilt werden durften ..., ...4 Nr. 21 Buchst. a) bb) UStG ist gegebenenfalls auch..., ...73.75 - Buchholz 401.2 § 4 UStG Nr. 1 S. 3). (Rn.8) Die..., ... des § 4 Nr. 21 UstG. Zweck der Regelung ist..., ...73.75 - Buchholz 401.2 § 4 UStG Nr. 1 S. 3). (Rn.8) Wie..., ... gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG. In dieser sind die zu ..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UstG i. d. F. bis 31.12.2024..., ...Novellierung von § 4 Nr. 21 UstG. werden nicht, wie bis ..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UstG i. d. F. bis 31.12.2024..., ... gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG zu verweisen, denn ein ..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG entspricht künftig den ...
  • Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024

    Aktiv vom 26.06.2024 bis 12.03.2025

  • Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024

    Aktiv vom 24.06.2024 bis 12.03.2025

  • Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025

  • Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025

  • Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025

  • Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025

  • Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Kleinunternehmer, § 19 UStG-E Mit der vorgeschlagenen..., ...erhoben“ wird (§ 19 Abs. 1 UStG in der aktuellen Fassung..., ... 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG die Pflicht zur Ausstellung..., ...Übergangsfrist für § 2b UStG, § 27 Abs. 22a Satz 1 UStG..., ... Satz 1 Nummer 1 Satz 2 UStG-E) eine neue Pflichtangabe..., ...Nummer 1 Satz 2 Buchst. b UStG-E geltend machen dürfen..., ... Kleinunternehmer, § 19 UStG-E Mit der vorgeschlagenen..., ...Übergangsfrist für § 2b UStG, § 27 Abs. 22a Satz 1 UStG..., ...14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6a UStG-E und Nummer 8 Buchst. ..., ... 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG-E Der Entwurf sieht in..., ...Abs. 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E). Zeitgleich sieht..., ... 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG vor. Durch die Neuregelung..., ...Nummer 1 Satz 2 Buchst. b UStG-E geltend machen darf. ..., ...Abs. 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E fehlt. Für den Fall, ..., ..., ob diese auch in § 15 UStG gesetzlich geregelt werden..., ...Abs. 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E fehlt. Für den Fall, ..., ... in Artikel 22 Nummer 8 UStG-E erst zum 01.01.2028..., ...§ 4 Nr. 21 Buchst. a) UStG an die europarechtlichen..., ...öffentlichen Hand (§ 2b UStG), gelungen, ausreichende..., ... (§ 4 Nr. 22 Buchst. c) UStG-E) ersatzlos gestrichen...
    • Angegeben von: Deutscher Tonkünstlerverband e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der aktuellen Gesetzeslage. Die Möglichkeit, eine Befreiung von der Mehrwertsteuer auf qualifizierten Musikunterricht zu zu erwirken, muss erhalten bleiben - auch für freiberuflichen Musikunterricht. Beibehaltung des Bescheinigungsverfahrens bei den Regierungsbehörden, nicht bei den Finanzämtern. Keine Bindung an die Gemeinnützigkeit. UStG §4 Nr. 21
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Absatz 3 Ziffer 2 lit. b UStG größere Wettbewerbsverzerrungen..., ...Umsatzsteuerprivileg“ in § 2 b UStG) dafür, dass Kommunen diese...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Neufassung § 4 Nr. 21 UStG-E – Umsatzsteuerbefreiung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UstG-E bei der Umsatzsteuerbefreiung..., ...wenn sich MwStSystRL und UStG im Wortlaut unterscheiden..., ... 21 Buchstabe a) Satz 2 UStG steuerbegünstigte Körperschaften..., ...23 Buchstabe c) des § 4 UStG, die die gleiche Terminologie..., ...Nr. 21. a) Satz 2 und 3 UStG werden die Leistungen privater..., ...Weise die Nr. 15b des § 4 UStG. Demnach sind steuerfrei..., ...Neufassung des § 4 Nummer 21 UStG-E soll für die Steuerfreiheit..., ...Nach § 4 Nummer 21 Satz 2 USTG-E sind Bildungsleistungen..., ... § 4 Nummer 15b und 15c UStG umsatzsteuerbefreit. ..., ...unveränderten § 4 Nummer 15 UStG grundsätzlich nicht in ...
    • Angegeben von: Institut für Digitalisierung im Steuerrecht am 27.06.2024
    • Beschreibung: Wir befürworten die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze. Jedoch bedarf es weiterer Spezifizierungen, Konkretisierungen und Erweiterungen des europäischen Rechnungsstandards EN 16391, um den geplanten Einsatzszenarien im B2B-Kontext gerecht zu werden. Gleiches gilt für die geplanten Änderungen und Erweiterungen des § 14 UStG.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8628 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 19.12.2025
    • Beschreibung: Nach aktueller Rechtslage besteht die Gefahr, dass die Vergütung des Kunden durch das bidirektionale Laden zum einen Einkommensteuerrelevant und zum anderen Gewerbesteuerrelevant sind, sprich dem Kunden völlig unnötiger bürokratischer Aufwand aufgebürdet wird. Durch kurzfristige Anpassungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren, bspw. durch Änderungen im EStG, GewStG oder UStG, könnten entsprechende Erleichterungen herbeigeführt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
      2. BT-Drs. 21/1974 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gewerbesteuerpflichten. 3. Umsatzsteuer (UstG) Auch umsatzsteuerlich..., ...Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Da für die Umsatzsteuer..., ...Kleinunternehmerreglung gem. § 19 UStG nicht greift, würden ..., ...Umsatzsteueranwendungserlass (zu § 2 UStG) Privatpersonen, die über..., ...Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG begründet. Alternative..., ...Ergänzung von § 12 Abs. 3 UStG sowie eine Anpassung von § 19 Abs. 2 UStG könnten die V2G-Leistungen..., ...Umsatzgrenzen nach § 19 UStG. Fazit: Bidirektionales...
    • Angegeben von: Fraport AG am 21.07.2025
    • Beschreibung: Sicherstellung der weiterhin zulässigen Nutzung alternativer Ausfuhrnachweise (Scan-Verfahren) im Rahmen des umsatzsteuerfreien Verkaufs im Sicherheitsbereich von Flughäfen gemäß Abschnitt 6.6 Abs. 6 UStAE, um langfristige Planungs- und Investitionssicherheit für die Fraport AG sowie den Einzelhandel an den Flughäfen zu gewährleisten. Idealerweise sollte dies durch Anpassungen im UStAE und gegebenenfalls im UStG erfolgen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
    • Beschreibung: Die Einfuhrumsatzsteuer soll in einem neuen Verfahren direkt mit der Vorsteuer verrechnet und Liquiditätsnachteile für die Betriebe beseitigt werden. Bei der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 UStG) soll ein Antragsverfahren geschaffen werden, das den Automatismus des Eintritts/Wegfalls der Organschaft verhindert. Gleichzeitig sollen die Anforderungen an die Kriterien, die zu einer Organschaft führen, gesenkt werden. Damit soll Rechtssicherheit für die Betriebe erreicht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§ 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG Der EEB Bundesverband ..., ... § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG. Für Veranstaltungen, die...
    • Angegeben von: Deutsches Verkehrsforum am 25.06.2024
    • Beschreibung: Änderung der Gesetzeslage dergestalt, dass die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer nach dem sogenannten Verrechnungsmodell ermöglicht wird. Dies betrifft insbesondere § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG). Nach EU-Recht dürfen die Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend gewähren, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet wird. Von diesem sogenannten Verrechnungsmodell machen praktisch alle EU-Mitgliedstaaten Gebrauch, Deutschland bislang jedoch nicht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Der MVFP Medienverband der freien Presse e.V. begrüßt auch im Namen der professionellen Seminaranbieter in Deutschland grundsätzlich den Entwurf zur Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG, mit dem die Vorgaben und die Terminologie des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Vor allem ist für die gewerblichen Seminaranbieter aufgrund des Vorsteuerabzugsrechts aus den Eingangsleistungen besonders begrüßenswert, dass Fortbildungsleistungen weiterhin steuerpflichtig sind, wenn die Seminaranbieter mit Gewinnerzielungsstreben aktiv sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG, mit dem die Vorgaben und..., ... 21 S. 1 Buchst. a S. 2 UStG i.d.F. des JStG-E) sollten..., ...4 Nr. 21 Buchst. a S. 1 UStG i.d.F. des JStG-E enger..., ...Referentenentwurfs zu § 4 Nr. 21 UStG ist zu entnehmen, dass ..., ... 21 S. 1 Buchst. a S. 1 UStG i.d.F. des JStG-E aufzunehmen...
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 15.07.2026
    • Beschreibung: Der BDEW setzt sich für eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Emissions-, Gas- und Elektrizitätszertifikaten sowie weiteren handelbaren Nachweisinstrumenten ein. Der BDEW fordert insbesondere eine Erweiterung und Klarstellung des Anwendungsbereichs des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG, die ausdrückliche Einbeziehung von Emissionszertifikaten des EU ETS 2 sowie weiterer Zertifikate und Nachweisinstrumente, die Übernahme gesetzlicher Vereinfachungsregelungen in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen sowie eine rechtzeitige und unionsrechtskonforme Fortführung der umsatzsteuerlichen Sonderregelungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG Der Bundesverband der..., ...nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG. Erfasst sind insbesondere..., ...des § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass..., ...Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG. Die Leistung wird regelmä..., ...der in § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG genannten Emissions-, Gas..., ...in Verbindung mit Abs. 5 UStG kann auch für die Hauptleistung..., ...gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG Abschnitt 13b.1 Abs. ..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG erfasst sind, sollte dies..., ...Soweit § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG diese Umsätze nicht bereits..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG und deren unionsrechtliche..., ...nach § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG Seit dem 1. April 2024..., ...des § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG auch für Umsätze nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG. Diese Erweiterung begrüßen..., .... § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG lautet: „Sind Leistungsempfänger..., ...13b Abs. 2 Nr. 7 bis 12 UStG. Petitum Wir bitten..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG Mit der Einführung des..., ...werden. § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG erfasst derzeit die Übertragung..., ...bezeichnet. § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG verweist bislang nicht..., ...darum, § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG ausdrücklich um Emissionszertifikate...
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.09.2026
    • Beschreibung: Der BDEW fordert praxisgerechte Anpassungen und Klarstellungen zur obligatorischen E-Rechnung. Abschlagspläne der Energie- und Wasserwirtschaft sollen rechtssicher in E-Rechnungen abgebildet und die Erleichterungen für Dauerschuldverhältnisse entsprechend angewendet werden können. Der BDEW setzt sich für die weitere Anerkennung des interoperablen EDI@Energy-INVOIC-Formats ein. Zudem fordert er eine Übergangsregelung für Gebühren- und Beitragsbescheide sowie eine Klarstellung, dass für die Übergangsregelung nach § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG der Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgeblich ist.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des § 27 Abs. 38 Nr. 1 UstG..........................., ... des § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG bei Rechnungsstellung ..., ...Voraussetzungen des § 14 UStG eine Rech nung dar, in..., ... Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG, die grundsätzlich zum ..., ...nach § 15 Abs. 1 Satz 3 UStG berechtigen. Aufgrund technischer..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 10 UStG erfüllt ist. Petitum:..., ...Rechnungspflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG in den Folge zeiträumen..., ...und die nach §§ 14, 14a UStG erforderlichen Angaben ..., ...sonstiger nach §§ 14, 14a UStG erforderlicher Angaben..., ...im Sinne des § 14 Abs. 1 UStG weiterverwendet werden..., ...Energy-INVOIC Format die nach dem UStG erforderlichen Angaben ..., ... 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG richtig und vollständig..., ... Rechnung i. S. d. § 14 UStG. In Tz. 52 des BMF-Schreibens..., ...Abs. 2 und § 27 Abs. 38 UStG als sonstige Rechnung..., ... des § 27 Abs. 38 Nr. 1 UstG Nach unserem Verständnis..., ...des § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG der Zeitpunkt der Ausführung...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.04.2025
    • Beschreibung: Das IDW hat zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) an die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG Stellung genommen. Die Neuregelung, die mit dem Jahressteuergesetz 2024 zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, sieht unter anderem eine Änderung des sog. Bescheinigungsverfahrens vor und erweitert den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen. Das IDW merkt an, dass für gewerbliche Bildungsanbieter, die bislang umsatzsteuerpflichtig waren, weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit besteht. Vor diesem Hintergrund fordert das IDW großzügige und anwenderfreundliche Übergangsregelungen für das Jahr 2025.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahres-steuergesetz..., ...Neuregelung von § 4 Nr. 21 UStG zum 01.01.2025 Stellung..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG. Nachdem zwischenzeitlich..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Umsätze geschaffen..., ...geändert (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG). Entsprechend dieser Neuregelung..., ...Optionsmöglichkeiten des § 9 UStG, die jedoch einer entsprechenden..., ...MwStSystRL noch aus § 4 Nr. 21 UStG lässt sich ableiten, dass..., ...01.01.2025 (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG) regen wir an, näher zu..., ...Online-Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG) dürften nun auch viele..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Umsätze für das..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Umsätze für das..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Bildungsleistungen...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
    • Beschreibung: Mit dem JStG 2024 soll der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Ist-Versteuern ab 1.1.2025 neu geregelt werden (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 und § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b UStG). Die vom BMF angedachte Nichtbeanstandungsregelung in Form einer Verwaltungsvorschrift betreffend den sofortigen Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Ist-Versteuerern, die ihre Eigenschaft als Ist-Versteuerer nicht auf der Rechnung angegeben haben, muss in Form einer gesetzlichen Regelung erfolgen und sollte in das JStG 2024 aufgenommen werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Absatz 4 Satz 1 Nr. 6a UStG die Angabe „Versteuerung..., ...seine Umsätze nach § 20 UStG versteuert, steht dem ..., ...Voraussetzungen des § 15 UStG der Vorsteuerabzug gemäß..., .... 1 Satz 2 Buchstabe a) UStG bereits vor dem Zeitpunkt..., ...gesetzliche Änderung des § 15 UStG daher frühestens zum 1....
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Umsatzsteuergesetzes (UStG) wird als Instrument der..., ...Anpassung des § 4 Nr. 11b UStG im Jahressteuergesetz 2026...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
    • Beschreibung: Minderung von bürokratischen Lasten durch: Vermeidung wiederholter Abfragen von UStID-Nummern; Entfallen der Belegausgabepflicht bei Umsätzen von nicht mehr als 10 Euro (Bagatellgrenze); Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft; Einführung eines Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Schaffung einer praxistauglichen Regelung für innergemeinschaftliche Lieferungen mit Abholung durch den letzten Abnehmer; Einrichtung einer Datenbank für die Abfrage von Bauträgerbescheinigung USt 1 TG in Fällen der Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG; Einführung von Schätzungsmöglichkeiten für entnommene Strommengen und klare Regelungen für das produzierende Gewerbe im Fall von Mischbetrieben
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nur auf Antrag 5. Umsatzsteuer..., ...über Bauträger nach § 13b UStG einrichten 7. Strom- und..., ...Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nur auf Antrag Hintergrund..., ...den in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG geregelten Automatismus..., ...Reihengeschäften (§ 3 Abs. 6a UStG) nicht erkennbar, ob ..., ...über Bauträger nach § 13b UStG einrichten Hintergrund..., ...gemäß § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, wenn er selbst nachhaltig..., ...Anwendbarkeit des § 13b UStG – zu den Akten nehmen und...
    • Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Forderungen für Bürokratieabbau: - Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege in Handels- und Steuerrecht auf 5 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 Satz 1 AO, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG ), Harmonisierung mit Sozialrecht - Digitalisierung der Hotelmeldescheine für ausländische Touristen - Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerlichen Kleinbetragsrechnungen auf 400 € - keine zu hohen Anforderungen an einen Vertragsschluss in Textform - Einführung einer „One in, two out“-Regel - Einführung des Once-Only-Prinzips - Weiterentwicklung des Verfahrens zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zu Verrechnungsmodell - Digitalisierung der Verwaltung sowie des Besteuerungsverfahrens, eine digitaltaugliche Gesetzgebung - Erleichterung bei den Abschlussprüfungen des Kurzarbeitergeldes
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (8):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Rechnungen, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG-E Da es sich bei den Buchungsbelegen..., ...Rechnungen i. S. d. § 14 UStG handelt, begrüßt der DStV..., ... in § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG-E, regt jedoch in Übereinstimmung..., ...Euro, § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG-E Der Schwellenwert zur..., ...Umsatzsteuer-Voranmeldungen in § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG soll von aktuell 7.500 ..., ...Schwellenwertes in § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG-E mit Blick auf die Zeitersparnis..., ...Differenzbesteuerung, § 25a Abs. 4 Satz 2 UStG-E Für Unternehmer, die..., ...Differenzbesteuerung i. S. d. § 25a UStG anwenden, wird der Umsatz..., ...übersteigt. § 25a Abs. 4 Satz 2 UStG ermöglicht die Ermittlung..., ... in § 25a Abs. 4 Satz 2 UStG-E auf 750 Euro positiv...., ...Bußgeldvorschriften, § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG-E Die Bußgeldvorschriften..., ...werden, § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG-E. Dies ist folgerichtig..., ...Bußgeldvorschrift, § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG-E, an die verkürzte Aufbewahrungspflicht..., ... in § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG wäre auch die Bußgeldvorschrift..., ...Nummer 5 – § 27 Abs. 40 UStG-E In § 27 Abs. 40 UStG-E..., ...nach § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG n.F. auf alle Rechnungen..., ...Regelung in § 27 Abs. 40 UStG-E wird zugestimmt. Artikel..., ...Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 4 UStG erfüllt sind. Petitum...
    • Angegeben von: DER AGRARHANDEL-Bundesverband Agrarhandel und Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. am 08.07.2024
    • Beschreibung: Der DAH kritisiert die Absenkung des Umsatzsteuer-Pauschalierungssatzes in 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 UStG durch Art. 20 Nr. 13. Dadurch, dass keine Übergangszeit, bzw. ein konkretes Datum des Inkrafttretens des neuen Steuersatzes im Entwurf aufgenommen wurde, ist dieser am Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt verpflichtend anzusetzen. Dies wird zu Unsicherheiten und einem hohen bürokratischen Aufwand in der Praxis führen, zumal zum 1.1.2025 die nächste Absenkung geplant ist und somit innerhalb kurzer Zeit mit hohem Aufwand buchhalterische Umstellungen in den Unternehmen vorgenommen werden müssen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 UStG durch Art. 20 Nr. 13 des...
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Bzgl. der geplanten Änderungen im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) wird angeregt, die Änderung erst zum 1.1.2027 vorzunehmen oder hilfsweise einen großzügigen Nichtbeanstandungszeitraum zu implementieren. Bei der Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 EStG) wird für eine Anhebung der jährlichen Wertgrenze plädiert. Aus Sicht des VDA besteht bzgl. der Regelung zum elektronischen Datenaustausch mit Finanzbehörden (§ 87a AO) noch Klarstellungbedarf. Zudem wird um erneute Prüfung von § 3 Abs. 2a UmwStG-E gebeten, um unverhältnismäßige Folgewirkungen für die Steuerpflichtigen zu vermeiden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11522 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Eine Befreiung für Umsatzsteuergeschäfte zwischen gemeinsamen Einrichtungen untereinander und Gleichstellung mit den Sozialversicherungsträgern ist erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit des Arbeitgebermeldeverfahrens sicherzustellen. Andernfalls müssten die am Verfahren teilnehmenden gemeinsamen Einrichtungen pro Datensatz Umsatzsteuer an die jeweilige Datenannahmestelle entrichten. Da sie dieselbe Leistung zur Daseinsvorsorge wie die gesetzlichen Sozialversicherungsträge erbringen und einen sozialen Zweck wie diese erfüllen, ist eine Gleichstellung - auch unter europarechtlichen Vorzeichen (vgl. Art. 132 Abs. 1 lit. g) RL 2006/112/EG) – zulässig und funktionsgerecht. § 4 Nr. 15 UStG ist entsprechend zu ergänzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Beschreibung: Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) durch Ersetzung des Automatismus durch ein optionales Erklärungsverfahren. Einführung eines gesonderten, in die Umsatzsteuerveranlagung integrierten Feststellungsverfahrens sowie Verkürzung der Festsetzungsverjährung für diese Feststellung auf ein Jahr. Die organisatorische Eingliederung soll als erfüllt gelten, wenn Organträger und Organgesellschaft die Organschaft gemeinsam erklären. Der Wegfall der Organschaft soll grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) erfolgen; ein rückwirkendes Ende ist auf die Insolvenzeröffnung zu beschränken. Gesetzliche Begrenzung der Haftung einer Organgesellschaft auf ihre eigene Geschäftstätigkeit.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorsteuerabzug nach § 15 UStG bzw. eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG zu prüfen sein. Seitens..., ...Streichung § 6 Absatz 3a Satz 2 UStG) Die Mehrwertsteuer soll..., ...Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 UStG eingeführt. Diese Regelung..., ...gem. § 6 Abs. 3a Satz 2 UStG obsolet werden, weil dann..., ...Petitum: § 6 Abs 3a Satz 2 UStG sollte nicht gestrichen..., ...Abs. 3a Satz 1 Nummer 3 UStG sollte unbedingt wie vorgesehen..., ...des Absatzes 1 Satz 1 UStG hinzu. Unabhängig von der..., ...sieht § 2c Absatz 1 Satz 6 UStG-E eine unverzügliche Anzeigepflicht..., ...Erklärungsverfahrens nach § 2c UStG-E und den damit verbundenen..., ...Gesetzentwurf Zu § 2c Absatz 1 UStG-E – Konstitutive Erklärungserfordernisse..., ... gemäß § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E, da die Möglichkeit besteht..., ...vorgeschlagen § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E wie folgt zu ergänzen..., ... Zu § 2c Absatz 2 und 3 UStG-E – Korrektur- und Rückabwicklungsverfahren..., ... des § 2c Abs. 2 S. 3 UStG-E – wonach der Ablauf der..., ...Steuerausfälle“ in § 2c Abs. 3 S. 1 UStG-E ist notwendig. Um mehr..., ... gem. § 2c Abs. 1 S. 5 UStG-E) und Haftungsregelungen (z. B. § 2c Abs. 5 UStG-E) gesichert werden kann...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...umsatzsteuerliche Organschaft, § 2c UStG-E § 2c UStG-E soll die..., ...sollte § 2c Absatz 1 Satz 6 UStG-E klarstellen, dass die..., ...Nach § 2c Abs. 1 Satz 5 UStG-E sollen die Rechtsfolgen..., ...vorliegen. Nicht in § 2c UStG-E ist hingegen der Fall..., ...Organschaft § 2c Absatz 2 UStG-E soll die Rückabwicklung..., ...Hilfsweise sollte § 2c Absatz 2 UStG-E klarstellen, dass die..., ...Organschaft § 2c Absatz 3 UStG-E soll einen Verzicht auf..., ... regt an, § 2c Absatz 4 UStG-E bei Einführung eines ..., ... regt an, § 2c Absatz 5 UStG-E bei Einführung eines ..., ...Organschaft, § 27 Abs. 42 UStG-E Nach Artikel 32 Absatz..., ...in Kraft. § 27 Absatz 42 UStG-E soll den Übergang zur..., ...nach § 2c Abs. 1 Satz 5 UStG-E abzugeben ist. Andernfalls..., ...umsatzsteuerliche Organschaft, § 2c UStG-E § 2c UStG-E soll die..., ...sollte § 2c Absatz 1 Satz 7 UStG-E klarstellen, dass die..., ...Organschaft § 2c Absatz 2 UStG-E soll die Rückabwicklung..., ...Organschaft § 2c Absatz 3 UStG-E soll einen Verzicht auf..., ... regt an, § 2c Absatz 4 UStG-E bei Einführung eines ..., ... regt an, § 2c Absatz 5 UStG-E bei Einführung eines ..., ...Organschaft, § 27 Abs. 42 UStG-E § 27 Abs. 42 UStG-E ..., ...nach § 2c Abs. 1 Satz 5 UStG-E sollen bereits ab dem...
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 30.06.2024
    • Beschreibung: In dem vom Bundeskabinett am 5. Juni 2024 beschlossenen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 findet sich in Artikel 21 Nr. 4b eine Regelung zu § 4 Nr. 21 UStG, die sich auf die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen bezieht. Der bpa befürchtet, dass dadurch Fortbildungen privater Träger womöglich künftig einer Umsatzsteuerpflicht unterliegen könnten, da sie bei der Befreiung nicht ausdrücklich genannt werden. Dieses hätte fatale Auswirkungen auf die privaten Träger und damit auch auf die Fachkräftesituation in der Pflege insgesamt. Deswegen spricht sich der bpa dafür aus, dass die Umsatzsteuerbefreiung auch für Fortbildungen gelten soll, die von privaten Trägern erbracht werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Regelung zu § 4 Nr. 21 UStG, die sich auf die Umsatzsteuerbefreiung...
    • Angegeben von: edna Bundesverband Energiemarkt und Kommunikation e.V. am 25.07.2024
    • Beschreibung: Das Dokument 2024/0530244 „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“ enthält Klarstellungen und Erläuterungen im Kontext der Umsetzung der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung für bestimmte Umsätze ab dem 1. Januar 2025. Aus Sicht der edna Mitgliedsunternehmen sind Punkte und Fragen in Bezug auf die E-Rechnung im Kontext der Energiewirtschaft offen. Ziel von edna ist es, die Prozesse und Definitionen um die elektronische Rechnung soweit zu ergänzen bzw. anzupassen, dass die Unternehmen der Energiewirtschaft wie z. B. Stadtwerke, Versorger, etc. ihre konkreten Anforderungen aus der Energiewirtschaft heraus an die elektronische Rechnung erfüllen können.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sind.“ Würde..., ...Extraktion der nach dem UStG erforderlichen Angaben ..., ...ist mit den Angaben im UStG nicht vereinbar. Wird ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... die Anwendung des § 2b UStG ab dem 01.01.2027 in bestimmten..., ... auf § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG. Zum 01.01.2027 wird der..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG aufgenommen werden. Zu-dem..., ...setzt nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG voraus, dass eine juristische..., ... nach § 2 Abs, 2 Nr. 2 UStG neigt. 2019 veröffentliche..., ... Organträgers. Mit § 2c UStG-E wird eine solch umfassende..., ...Änderungsbedarf bei § 2c USTG-E aufzeigen: 4 / 10 1..., ...der in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG zugrundeliegende Ansatz..., ...öffentlichen Rechts zwingend § 2b UStG anwenden. Dabei gehen ..., ... Die Anwendung des § 2b UStG wird in vielen Kommunen..., ... des § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG können diese Formen der..., ... der im Rahmen des § 2b UStG steuerbar und regelmäßig..., ...Vorgaben § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG stehen der Begründung einer..., ...Die Einführung des § 2b UStG ist aus unionsrechtlichen..., ...daher vor, dass in § 2c UStG-E ein neuer Satz 2 eingefügt..., ...diesem Zweck sieht § 2c UStG vor, dass die Rechtsfolgen..., ...des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG..., ...des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG erfasst. Zudem kommt wegen..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG erforderlich, um Zertifikate..., ...des § 13b Abs. 2 Nr. 6 USTG aufgenommen werden. III...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahressteuergesetz..., ...Änderungen des § 4 Nr. 21 UStG Stellung. Bildung ist ..., ... so nicht in § 4 Nr. 21 UStG enthalten. Vielmehr steht..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG dem entgegen, da die in..., ...sollte § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG so gefasst werden, dass..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG auch die Einrichtungen ..., ...nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG. Petitum: Zur Klarstellung..., ...Befreiungsnormen In § 4 Nr. 21 Satz 2 UStG wurde aufgenommen, dass..., ...Maßnahmen i.S. von § 4 Nr. 15b UStG zur Aktivierung und beruflichen..., .... des § 4 Nr. 15b / 15c UStG auch die gesetzlichen Voraussetzungen..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG, wenn die für die Erteilung..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG, die als Grundlage für ..., ... § 4 Nr.15b und Nr. 15c UStG gegenüber § 4 Nr. 21 UStG..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG weitergegeben werden. Die..., ...Einordnung des § 4 Nr. 21 UStG würde also dazu führen,..., ...§ 4 Nr. 15b und Nr. 15c UStG sollte klargestellt werden..., ...21 und Nr. 22 Buchst. a UStG wäre eine Klarstellung ..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG materiell-rechtliche 5..., ... das Wahlrecht nach § 9 UStG entfallen lassen. Ggf. ..., ...Wahlrechts ähnlich dem des § 9 UStG einsetzen. Damit könnten...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Bitkom setzt sich dafür ein, dass die geplanten steuerrechtlichen Neuregelungen, insbesondere zur umsatzsteuerlichen Organschaft, praxisgerecht und rechtssicher ausgestaltet werden. Dazu gehören Anpassungen bei Mitteilungs-, Korrektur- und Rückabwicklungsregelungen, eine ausgewogene Haftungsregelung, die Konkretisierung relevanter Tatbestände, verbindliche Bearbeitungsfristen sowie ein früheres Inkrafttreten. Zudem setzt sich Bitkom gegen die Pflicht zur Ausweisung steuerfreier Reisekostenerstattungen in der Lohnsteuerbescheinigung und für die Abschaffung der 50-Euro-Wertgrenze bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Streichung § 6 Abs. 3a Satz 2 UStG Der Referentenentwurf ..., ...Artikel 14 Nummer 2 – § 2c UStG-E Konstitutive Erklärungserfordernisse (§ 2c Abs. 1 UStG-E) Mit der Neuregelung des § 2c UStG-E soll die Rechtsprechung..., ...Organschaft (§ 2c Abs. 1 S. 5 UStG-E) schafft zudem erhebliche..., ... gemäß § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E, da die Möglichkeit besteht..., ...Pflichtverletzungen § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E wie folgt zu ergänzen..., ...Rückabwicklungsverfahren (§ 2c Abs. 2 und 3 UStG-E) Die verfahrensrechtlichen..., ... des § 2c Abs. 2 Satz 3 UStG-E, wonach der Ablauf 4..., ...Steuerausfälle“ in § 2c Abs. 3 S. 1 UStG-E aufzunehmen. Zudem sollte..., ...vorgeschlagen, § 2c Abs. 3 S. 2 UStG-E wie folgt zu ergänzen..., ...Haftungsregelungen (§ 2c Abs. 5 Nr. 1 UStG-E) Die Haftungsregelung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Begründung § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG  Anhebung der Umsatzgrenze..., ...Umsatzsteuerpauschalierung gem. § 24 UStG im Zusammenhang mit Anhebung..., ...für Ist-Besteuerung § 20 UStG von 600.000 € auf 800.000..., ...des § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG zum 1. Januar 2020 angehoben..., ...in § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG wurde auf die IST-Besteuerungsgrenze..., ...die Umsatzgrenze des § 24 UStG systemwidrig nicht der ..., ...ist § 24 Absatz 1 Satz 1 USTG ebenfalls anzupassen. § 24 UStG  Erweiterte Übergangsfrist..., ...Papierform ermöglichen § 14 UStG  e-Rechnung ab 2025 einheitliche...
    • Angegeben von: E.ON SE am 21.10.2025
    • Beschreibung: E.ON setzt sich für gesetzliche Klarstellungen ein, damit Privatkundinnen und -kunden Vehicle-to-Grid (V2G) ohne Gewerbeanmeldung und steuerliche Pflichten nutzen können. Die Einspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen ins Netz soll wie bei kleinen PV-Anlagen steuerfrei gestellt werden. Ziel ist, bürokratische Hürden zu beseitigen, die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern und die Flexibilitätspotenziale von E-Fahrzeugen für Netzstabilität und Integration erneuerbarer Energien nutzbar zu machen.
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gewerbesteuerpflichten. 3. Umsatzsteuer (UstG) Auch umsatzsteuerlich..., ...Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Da für die Umsatzsteuer..., ...Kleinunternehmerreglung gem. § 19 UStG nicht greift, würden die..., ...Umsatzsteueranwendungserlass (zu § 2 UStG) Privatpersonen, die über..., ...Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG begründet. Alternative..., ...Ergänzung von § 12 Abs. 3 UStG sowie eine Anpas-sung von § 19 Abs. 2 UStG könnten die V2G-Leistungen..., ...Umsatzgrenzen nach § 19 UStG. Fazit: Bidirektionales...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...13b Umsatzsteuergesetz (UStG) eingeführt werden. - ..., ...Regelungsbereich des §13 b (2) Nr. 6 UstG, um Betrugsrisiken zu minimieren..., ...Kapazitätszertifikaten in §13b (2) Nr. 6 UStG an. - Deutschland sollte..., ...des Umsatzsteuergesetzes (UStG) a) Evaluierung der Tatbestände des § 13b UStG Der nationale Anwendungsbereich..., ...Umsatzsteuerrecht §13 b (2) Nr. 6 UStG umfasst aktuell den Übergang..., ... der Regelung des §13b UStG erfasst. Hier ist unseres..., ...Regelungsbereich des §13 b (2) Nr. 6 UstG einzubeziehen und so Betrugsrisiken..., ...daher an, §13b (2) Nr. 6 UStG auch für vergleichbare ..., ...heute unter §13b (2) Nr. 6 UStG „[…] Elektrizitätszertifikaten..., ...eine Ausweitung des §13b UstG angezeigt. Wir regen daher..., ...Kapazitätszertifikaten in §13b (2) Nr. 6 UStG als auch eine Erweiterung..., ...insoweit sinnvoll, da §13b (2) UStG keine Befristung enthält...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.09.2024
    • Beschreibung: Im Rahmen der Stellungnahme zur angedachten Nichtbeanstandungsregelung regt das IDW nunmehr eine Gesetzesänderung an, die dazu beitragen würde, die möglicherweise entstehende Unsicherheit hinsichtlich des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger – ohne die Notwendigkeit einer Nichtbeanstandungsregelung – zu beseitigen. Die vorgeschlagene Änderung überträgt das Risiko einer unvollständigen Rechnung verursachungsgerecht vom Rechnungsempfänger auf den Aussteller der Rechnung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG einzubringen. Wir bedanken..., ...gesetzliche Regelung des § 20 UStG, um einen neuen Satz 2 ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG erteilt. Eine Änderung ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG ist nicht möglich. Die..., ...vorgeschlagene Ergänzung des § 20 UStG würde zunächst dazu führen..., ...14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6a UStG-E trotz Ist-Versteuerung..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG-E entsteht bereits mit ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG-E erst mit deren Bezahlung...
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.06.2026
    • Beschreibung: Die Abwicklung der Umsatzsteuer im Massenverfahren und sich daraus ergebende Fragestellungen sind für die Unternehmen der Automobilindustrie von hoher Relevanz. Die Unternehmen führen die Umsatzsteuer für den Staat ab und sind mit komplexen Regelungen sowie weitreichenden Dokumentations- und Nachprüfungsanforderungen konfrontiert. Dies führt zu Zweifelsfragen, administrativen Belastungen und steuerlichen Risiken für die Unternehmen. Der VDA setzt sich dafür ein, die umsatzsteuerlichen Anforderungen und Verfahren zu vereinfachen und praxisgerecht auszugestalten. Ansatzpunkte hierfür sind u.a. Digitalisierung, Bürokratieabbau und die konsequente Berücksichtigung der Belange der Unternehmen. Aktuelle Herausforderungen bestehen u.a. bzgl. der nationalen Umsetzung der E-Rechnungspflicht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des § 14 Abs. 1 Satz 2 UStG. 1. Rechtliche Einordnung..., ...der Systematik des § 14 UStG ableiten. 2. Verhältnis..., ...fließender Übergang“ zu § 17 UStG Zusätzliche Komplexität..., ...Rechnungsberichtigung (§ 14 UStG) und Entgeltminderung/-änderung (§ 17 UStG) abzugrenzen. Dies wird..., ...Korrekturfällen nach § 14 und § 17 UStG hochgradig einzelfallabhängig..., ...im Sinne des § 14 Abs. 1 UStG zuzulassen. Dies beinhaltet..., ...Gutschriftsverfahren (§ 14 Abs. 2 Satz UStG) ausgestellt werden. Eine...
    • Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 29.07.2026
    • Beschreibung: Einflussnahme auf das geplante Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht sowie auf die begleitende Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung. Ziel ist eine praxistaugliche, verhältnismäßige und risikoorientierte Ausgestaltung der geplanten Registrierkassenpflicht. Die Kassenpflicht soll an relevante Barumsätze statt pauschal an den Gesamtumsatz anknüpfen. Zudem sollen sachgerechte Ausnahmen, insbesondere für bargeldarme Tätigkeiten, Freiberufler und steuerberatende Berufe, gesetzlich abgesichert sowie unnötige Melde-, Anschaffungs- und Umstellungsbelastungen vermieden werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG den Betrag von 100.000 ..., ...i.S.d. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG überschreitet 100.000 €..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG Den Gesamtumsatz über ..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG zu bestimmen, führt zu ..., ...Ergebnissen. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG bestimmt, dass bei der ..., ...gem. § 4 Nummer 11 bis 29 UStG außen vorbleiben. Damit..., ... Heilberufe (§ 4 Nr. 14 UStG), Pflegedienste (§ 4 Nr. 16 UStG), Bildungseinrichtungen (§ 4 Nr. 21 UStG), Kultureinrichtungen (§ 4 Nr. 20 UStG) oder Versicherungs- und..., ...an Umsatzverständnis des UStG § 146b Abs. 1 AO-E knüpft..., ...umfasst (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG). Daraus folgen ungeklärte..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG gekoppelt werden, sondern..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG (§ 146b Abs. 1 AO-E) Nach..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG. Der Gesamtumsatz von 100.000..., ...nur an § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG anzuknüpfen. Petitum..., ... kompletten § 19 Abs. 2 UStG angeknüpft werden. Dies..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG. Zu Nr. 5: Beginn der..., ... 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG bleiben sie damit bei der..., ... Option gem. § 9 Abs. 1 UStG Gebrauch gemacht. Petitum...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom begrüßt die im vergangenen Jahr getroffenen Verbesserungen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Startups zu beteiligen. Um die praktische Umsetzung weiter zu erleichtern, unterstützen wir die im Referentenentwurf des JStG 2024 vorgesehene Einführung einer „Konzernklausel“ in § 19a Absatz 1 Satz 3 – neu – EStG. Die „Konzernklausel“ ermöglicht es Startups, auch bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeitende verbundener Unternehmen zu profitieren und ermöglicht so eine breite und praxistaugliche Anwendung von §19a EStG. Um eine weitere Verbesserung zu ermöglichen, fordern wir Anpassungen im GmbHG und die Einführung von stimmrechtslosen Geschäftsanteilen, die ohne notarielle Verträge an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen werden können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ...4) Nach § 4 Nr. 21 a) UstG-E ist eine Änderung bezüglich..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG-E fallen - auch wenn sich..., ...Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a) UStG beruht auf Art. 132 Abs..., ...allerdings § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG, der (gemäß Gesetzesbegründung..., ...neuen § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Gebrauch zu machen. In..., ...beurteilen. § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG steht daneben auch der ..., ...MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 UStG entgegen. 6 Das Ziel..., ...in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Gesetzentwurf..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Umsätze nach § 24 Abs. 1 UStG genutzt wurden, nicht der..., ...gesetzlichen Regelung (§ 24 UStG): Durch das Jahressteuergesetz..., ... in Anlage 5 Satz 6 des UStG bezieht ausdrücklich Umsätze..., ...Umsätzen nach § 24 Absatz 1 UStG verwendet wurden. Dies ..., ...24 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 UStG gedeckt, der sich auf „...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns für die Anpassung einer Vielzahl steuerrechtlicher Regelungen ein, die zu einer klareren Besteuerungspraxis beitragen und eine weitergehende Digitalisierung der Kommunikation zwischen Unternehmen und der Finanzverwaltung fördern sollen. Dazu bedarf es u.a. der Vereinfachung der lohnsteuerlichen Behandlung von Mobilitätsbudgets und der Einführung einer Kassenpflicht für Unternehmen (Kassenfiskalisierung).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1974 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ...4) Nach § 4 Nr. 21 a) UstG-E ist eine Änderung bezüglich..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG-E fallen - auch wenn sich..., ...Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a) UStG beruht auf Art. 132 Abs..., ...allerdings § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG, der (gemäß Gesetzesbegründung..., ...neuen § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Gebrauch zu machen. In ..., ...beurteilen. § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG steht daneben auch der ..., ...MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 UStG entgegen. Das Ziel der..., ...in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Gesetzentwurf zu..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Leistungen nach § 4 Nr. 22 b, c UStG Status quo: Es besteht..., ... des neuen § 4 Nr. 22 c UStG in Form einer ausnahmslosen..., ... Sinne des § 4 Nr. 22 b UStG notwendig. Sowohl bei..., ...Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22 c UStG wie folgt zu formulieren..., ...dann gemäß § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit..., ...Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG für Sportlehrgänge von ..., ...Zwecken gemäß § 3 Abs. 1 b UStG umsatzsteuerpflichtig ..., ...gemäß § 3 Abs. 1b Satz 3 UStG sollen um Sachspenden..., ...Status quo: Gemäß § 4 Nr. 29 UStG sind sonstige Leistungen..., ...Umsatzsteuerbefreiung des § $ Nr. 29 UStG einbezogen werden. 5..., ...Leistungen nach § 4 Nr. 22 b, c UStG Status quo: Es besteht..., ... des neuen § 4 Nr. 22 c UStG in Form einer ausnahmslosen..., ... Sinne des § 4 Nr. 22 b UStG notwendig. Sowohl bei der..., ...Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22 c UStG wie folgt zu formulieren..., ...Zwecken gemäß § 3 Abs. 1 b UStG umsatzsteuerpflichtig behandelt..., ...gemäß § 3 Abs. 1b Satz 3 UStG sollen um Sachspenden an..., ... dann gemäß § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit..., ...Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG für Sportlehrgänge von ..., ...Status quo: Durch § 4 Nr. 29 UStG sind sonstige Leistungen..., ...Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 29 UStG einbezogen werden. Unmittelbare...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG insbesondere dann vor, ..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sein, wenn der..., ...Regel kein Fall des § 14c UStG vorliegt. Zudem ist fraglich..., ...inwieweit ein Fall von § 14c UStG vorliegen soll, wenn der..., ...sie alle nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Angaben ..., ...um einen nach § 4 Nr. 10 UStG umsatzsteuerfreien und ..., ... 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG-neu keine Verpflichtung..., ... des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UstG lediglich allgemeine Aussagen..., ...dass in § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG nicht geregelt ist, dass...
    • Angegeben von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 03.02.2026
    • Beschreibung: Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie die damit eng verbundenen Umsätze der öffentlichen Krankenhäuser sind von der Umsatzsteuer befreit. Seit jeher umfasst die Umsatzsteuerfreiheit die damit eng verbundenen Umsätze der wahlärztlichen Leistungen sowie der Entgelte für Unterkunftswahlleistungen. Gleichwohl besteht in der Praxis immer wieder Unsicherheit zur Umsetzung dieses Grundsatzes. Zur grundsätzlichen Klärung dieser Frage wird ein direkter Austausch mit dem Bundesministerium der Finanzen angeregt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§ 14 Nr. 14 Buchstabe b UStG). Seit jeher umfasst die..., ...BMF-Einführungsschreiben zu § 4 Nr. 14 UStG vom 26.06.2009 zum Ausdruck..., ...sich § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG. Danach sind Krankenhausbehandlungen..., ...Einführungsschreiben zu § 4 Nr. 14 UStG in der ab dem 1. Januar..., ... § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG.“ Eine entsprechende..., ... Entgelte sind nach § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit..., ...des § 4 Abs. 4 Buchst. b UStG nicht mehr als steuerfrei...
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die Wirtschaft braucht dringend strukturelle Vereinfachungen und Entlastungen insbesondere im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Hierzu zählen insbesondere eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, eine weitere Verbesserung von Abschreibungsbedingungen und die Flexibilisierung der Verlustverrechnung und der steuerlichen Forschungszulage sowie die Einführung der Investitionsprämie, um Investitionen in den Klimaschutz und die Digitalisierung zu fördern. Zudem sind dringend steuerliche Vereinfachungen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau notwendig, um die Wirtschaft von den überbordenden Compliance-Pflichten zu entlasten. Insbesondere eine Anzeigepflicht auch für nationale Steuergestaltungsmodelle lehnen wir ab.
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abs. 1 Satz 1 Num- mer 1 UStG) Gemäß dem vorliegenden..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG die Sätze 2 und 3 durch..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG führt in der Unterneh- ..., ... Entgelten (siehe § 20 UStG) berechnet) nur dann eintreten..., ...Absatz 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E kenntlich gemacht hat..., ...Absatz 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E) bei der Erweiterung...
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