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Institut für Digitalisierung im Steuerrecht
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000437
- Ersteintrag: 12.02.2022
- Letzte Änderung: 27.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Eduard-Schmid-Straße 2981541 MünchenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +498954197805
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E-Mail-Adressen:
- info@idst.tax
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Georg Geberth
- Jens Schäperclaus
- Stefan Groß
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Gesamtzahl der Mitglieder:
257 Mitglieder am 05.06.2024, davon:
- 56 natürliche Personen
- 201 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Recht"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zweck des Instituts ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung, beides auf dem Gebiet der Digitalisierung als einer der wesentlichen Zukunftsaufgaben für die Bundesrepublik Deutschland. Das Institut konzentriert sich dabei auf den Bereich des Steuer- und Abgabenrechts, ohne auf dieses Rechtsgebiet beschränkt zu sein. Dies betrifft insbesondere digitale Anwendungsprozesse der Steuerpflichtigen und der Verwaltung mit Blick auf das Besteuerungsverfahren, aber auch die praxis- und automationsgerechte Weiterentwicklung von Rechtsvorschriften. Das Institut unterstützt die steuerwissenschaftliche Fachdiskussion, insbesondere zwischen politischen Funktionsträgern, Steuerjuristen, Angehörigen der steuerberatenden Berufe, Richterschaft, Verwaltung, in Forschung und Lehre tätigen Personen sowie sonstigen im Steuerwesen tätigen Personen. Daneben kann das Institut auf dem Gebiet der Digitalisierung des Steuerrechts andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts fördern.
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Buchführungsdatenschnittstellenverordnung (DSFinVBV)
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Beschreibung:
- Steigerung der Effizienz der steuerlichen Außenprüfung durch Implementierung einer einheitlichen digitalen Schnittstelle (§ 147b AO) - Sicherstellung der Konsistenz der Regelungen gemäß DSFinVBV mit anderen Vorschriften zum Datenzugriff
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze
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Beschreibung:
Wir befürworten die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze. Jedoch bedarf es weiterer Spezifizierungen, Konkretisierungen und Erweiterungen des europäischen Rechnungsstandards EN 16391, um den geplanten Einsatzszenarien im B2B-Kontext gerecht zu werden. Gleiches gilt für die geplanten Änderungen und Erweiterungen des § 14 UStG.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8628 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (1):
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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Betrag: 10.001 bis 20.000 EuroErlass einer geschuldeten Vergütung (Sachspende)
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
140.001 bis 150.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23