Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2507100013
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Ust./Mwst. auf Gesundheitsleistungen bzgl. Stammzelleneinlagerung
Unser Ziel ist eine gesetzliche Klarstellung bzw. Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung gemäß §4 Nr. 14 UStG auf Vorsorgeleistungen wie die Einlagerung von Stammzellen zur zukünftigen therapeutischen Nutzung. Wir wollen einen Mehrwert für unser aller Gesundheit in der Zukunft schaffen und einen Baustein zur künftigen Entlastung unseres Gesundheitssystems leisten. Obwohl FamiCord Dienstleistungen erbringt, die als Gesundheitsleistungen behandelt werden, unterliegen diese der Mehrwertsteuer. Nicht konsequent erscheint es daher, dass die FamiCord Leistungen für gesunde Menschen durch Stammzellen-Einlagerung einer steuerlichen Begünstigung nicht unterfallen, da der Zugriff auf diese Stammzellen und die Entwicklung maßgeschneiderter Behandlungsoptionen schwere Krankheitsverläufe abwenden kann.
Bereitgestellt von:
FamiCord AG (R000606)
am
10.07.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.03.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
- Gesundheitsförderung [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]