Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2507100013 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Ust./Mwst. auf Gesundheitsleistungen bzgl. Stammzelleneinlagerung

Unser Ziel ist eine gesetzliche Klarstellung bzw. Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung gemäß §4 Nr. 14 UStG auf Vorsorgeleistungen wie die Einlagerung von Stammzellen zur zukünftigen therapeutischen Nutzung. Wir wollen einen Mehrwert für unser aller Gesundheit in der Zukunft schaffen und einen Baustein zur künftigen Entlastung unseres Gesundheitssystems leisten. Obwohl FamiCord Dienstleistungen erbringt, die als Gesundheitsleistungen behandelt werden, unterliegen diese der Mehrwertsteuer. Nicht konsequent erscheint es daher, dass die FamiCord Leistungen für gesunde Menschen durch Stammzellen-Einlagerung einer steuerlichen Begünstigung nicht unterfallen, da der Zugriff auf diese Stammzellen und die Entwicklung maßgeschneiderter Behandlungsoptionen schwere Krankheitsverläufe abwenden kann.

Bereitgestellt von:
FamiCord AG (R000606) am 10.07.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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