Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2507100013 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Regulatorische Einordnung der Einlagerung von Stammzellen als medizinische Gewebeleistung und Einbindung in die gesundheitliche Vorsorge

Ziel des Regelungsvorhabens ist eine Klarstellung der rechtlichen Einordnung von Stammzellen und Nabelschnurblut als Gewebe und nicht als Arzneimittel. Die Einlagerung zur zukünftigen therapeutischen Nutzung soll als medizinische Gewebedienstleistung der Gesundheitsvorsorge eingeordnet werden. Vor dem Hintergrund europäischer Regelungen (SoHO) und des EU-Pharmapakets soll eine konsistente Einordnung im deutschen Rechtsrahmen unterstützt werden, unter Berücksichtigung bestehender Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten. Zudem wird angestrebt, Beratung und Einlagerung stärker in die gesundheitliche Vorsorge, insbesondere die Schwangerschaftsvorsorge, zu integrieren. Eine solche Klarstellung kann langfristig die Grundlage für steuerliche Bewertungen bilden.

Bereitgestellt von:
FamiCord AG (R000606) am 10.07.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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