Regelungsvorhaben
Regulatorische Einordnung der Einlagerung von Stammzellen als medizinische Gewebeleistung und Einbindung in die gesundheitliche Vorsorge
Angegeben von:
FamiCord AG (R000606)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Ziel des Regelungsvorhabens ist eine Klarstellung der rechtlichen Einordnung von Stammzellen und Nabelschnurblut als Gewebe und nicht als Arzneimittel. Die Einlagerung zur zukünftigen therapeutischen Nutzung soll als medizinische Gewebedienstleistung der Gesundheitsvorsorge eingeordnet werden.
Vor dem Hintergrund europäischer Regelungen (SoHO) und des EU-Pharmapakets soll eine konsistente Einordnung im deutschen Rechtsrahmen unterstützt werden, unter Berücksichtigung bestehender Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Zudem wird angestrebt, Beratung und Einlagerung stärker in die gesundheitliche Vorsorge, insbesondere die Schwangerschaftsvorsorge, zu integrieren. Eine solche Klarstellung kann langfristig die Grundlage für steuerliche Bewertungen bilden.
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.03.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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