Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (139)
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- Angegeben von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Reform der GEIG um E-Mobilität für weitere Teile der Bevölkerung (insb. in Mehrparteienhäusern lebende Menschen) zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...von Bestandsgebäuden im GEIG einführen (2027: 15 %,..., ...bestehenden Nichtwohngebäuden im GEIG verbessern (2030: 15 % ..., ...Arbeitsplatz durch eine Reform des GEIG über die EPBD hinaus sicherstellen..., ...Vorverkabelung sowohl im GEIG als auch in der novellierten..., ...Handlungsempfehlungen zur Reform des GEIG: Wohngebäude Nichtwohngebäude..., ...Ladepunkte: Änderung des GEIG (bis spätestens Mai 2026..., ...entwickeln: Vorgaben im GEIG zur Nachrüstung bestehender..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) nun konsequent angeht..., ...Entwurf in § 10 Abs. 4 des GEIG-Entwurfs nationale Spielräume..., ...Mio. Stellplätze durchs GEIG erreicht. Für über 5,5 ..., ... verfügen nur 27 % über GEIG-relevante Stellplätze. ..., ... vorliegende Reform des GEIG ist ein notwendiger Schritt..., ...gesetzliche Vorgaben im GEIG/GModG wird der Umstieg ...
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- Angegeben von: Bundesverband Parken e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Die EPBD-Richtlinie muss 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und sieht vor, dass 20 % aller Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssen. Sie soll das bislang geltende GEIG-Gesetz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes ergänzen bzw. ablösen. Das GEIG schreibt vor, dass in bestehenden „Nichtwohngebäuden“ – somit auch in Parkhäusern und Tiefgaragen – mit mehr als 20 Stellplätzen jeder zehnte SP einen Ladepunkt anbieten muss. Da die GEIG-Novelle im Rahmen des GeModG diese Regelung auch weiterhin vorsieht, möchte der Bundesverband Parken e.V. darauf hinwirken, dass in der GEIG-Novelle eine Kappungsgrenze ab möglichst 100 SP oder zumindest ab 500 SP eingefügt wird. Ein Überangebot an ungenutzten E-Ladepunkten in Parkobjekten soll so vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes GEIG übermitteln. Gleichzeitig..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes GEIG übermitteln. Gleichzeitig...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.02.2026
- Beschreibung: Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht eine bestimmte Anzahl an Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Sie wird im GEIG umgesetzt. Ziel des VDA: Ambitionierte Umsetzung der EBPD ins GEIG, d.h. eine Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden gegenüber den Vorgaben der EPBD. Dies führt zu einer flächendeckenden Verfügbarkeit nicht-öffentlicher Ladepunkte am Wohn- und Arbeitsort.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) Stellung zu nehmen. ..., ...Umsetzbarkeit - - Das GEIG schafft klare Rechtsfolgen..., ...Umsetzungspflichten das GEIG schnellstmöglich in Kraft..., ...wirtschaftlicher Zumutbarkeit - Das GEIG verankert explizit Ausnahmen..., ...Gewerbeimmobilien verhindert das GEIG Überregulierung und wahrt..., ...anderen Seite ignorieren die GEIG-Pflichten regional stark...
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- Angegeben von: LichtBlick SE am 29.05.2024
- Beschreibung: Das Ziel besteht darin, im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) Regelungen einzuführen, die die Durchleitung von Fahrstrom an der Ladesäuleninfrastruktur ermöglichen. Damit soll allen Fahrstromanbietern ermöglicht werden, in diskriminierungsfreier Form Ihre Produkte an den Ladesäulen anzubieten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fastned Deutschland GmbH & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Tankstellen dazu verpflichtet werden, Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) begonnen. Der Entwurf ...
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- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Forderung nach einer anspruchsvolleren nationalen Umsetzung der EU-Vorgaben zur Ausstattung von Parkplätzen mit Ladepunkten im deutschen GEIG. Ausstattung von Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur proportional zum Anteil von Elektrofahrzeugen im Markt und Vorbereitung für eine vereinfachte Nachrüstung. Die Verfügbarkeit ausreichender Ladeinfrastruktur am Wohnort, Arbeitsplatz, beim Einkauf und öffentlichen Einrichtungen von ist die Basis für den Hochlauf der Elektromobilität im Massenmarkt. Eine unambitionierte Ausgestaltung erhöht den Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur signifikant und erschwert den Zugang zu erschwinglichem Landestrom.
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Versorgungsauflage Tankstellen
Aktiv vom 26.06.2024 bis 30.09.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Unternehmen, die an Tankstellen die Preissetzungshoheit für den Kraftstoff haben, dazu verpflichtet werden, an öffentlichen Tankstellen Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verpflichtung innerhalb des GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes (GEIG) verwerfen Eine einseitige..., ...Rahmenbedingungen (bspw. AFIR, GEIG und LSV) haben für diesen...
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- Angegeben von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Tankstellen müssen Ladeinfrastruktur bereitstellen - wir halten dies für übermäßige Bürokratie
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes (GEIG) - Tankstellen Der ZDK...
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- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 28.05.2026
- Beschreibung: - Massenbilanzielle Anrechnung bei Grünheizölquote und Bio-Treppe ermöglichen - Länderregelung gem. § 9 GModG konkretisieren - Technische Erfüllungsoptionen für kleine Wohngebäude erleichtern - Änderung des Kohlendioxidkostenaufteilungskostengesetzes - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) aktualisieren - Ausnahmeregelung für die geplante Änderung des § 14 Absatz 3 GEIG-E
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...UNITI zu geplanten Änderung GEIG im Rahmen des GModG Der..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG). ➢ Die Pflicht zur Errichtung..., ...dabei strenger geregelt: GEIG bislang Geplante Änderung GEIG § 7 Zu errichtende Nichtwohngebäude..., ...geänderte § 14 Absatz 3 GEIG-E sieht vor, dass diese..., ...So sollte in § 14 Abs. 3 GEIG-E folgender Satz zwei hinzugefügt..., ...nicht entgegenstehen.“ Im GEIG-E ist eine solche Einschränkung..., ...(siehe neuer § 4 Satz 4 GEIG-E). Diese Einschränkung..., ...Ausnahmeregelung in § 14 Abs. 3 GEIG-E: Die durch die Gesetzesänderung..., ...Absatz 3 und § 10 Abs. 4 GEIG-E) – gerade für Handelsunternehmen..., ...Ausnahmetatbestände in das GEIG bestehen Bedenken hinsichtlich..., ...des Nichtwohngebäudes im GEIG ausgenommen werden sollten...
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- Angegeben von: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG am 28.06.2024
- Beschreibung: Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), und des Mobilitätsdatengesetzes...
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- Angegeben von: Orangegas Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Unternehmen, die an Tankstellen die Preissetzungshoheit für den Kraftstoff haben, dazu verpflichtet werden, an öffentlichen Tankstellen Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine praxisgerechte Ausgestaltung des Gesetzes und eine Vermeidung von unwirtschaftlichen Maßnahmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Shell Deutschland GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Mehr Flexibilität bei der Erfüllung der geplanten Einführung einer Versorgungsauflage von Ladeinfrastruktur an Tankstellen sowie Ausschluss von Standorten, bei welchen im Umkreis von 10 km staatlich geförderte Ladeinfrastruktur in Betrieb ist (Deutschlandnetz).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Christ Capital GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Deutsche Shell Holding GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Mehr Flexibilität bei der Erfüllung der geplanten Einführung einer Versorgungsauflage von Ladeinfrastruktur an Tankstellen sowie Ausschluss von Standorten, bei welchen im Umkreis von 10 km staatlich geförderter Ladeinfrastruktur in Betrieb ist (Deutschlandnetz).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre..., ...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre...
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. 2. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. 2. Verkehre...
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...rechtlichen Wirkung von GEIG und EPBD kommt es auf Seiten..., ...eine zügige Novelle des GEIG adressiert und behoben ..., ... Umsetzungszeitraum des GEIG mit der EPBD synchronisieren..., ...aktuell gültige Fassung des GEIG eine Umsetzungspflicht ..., ...Nichteinhaltung nach dem GEIG sanktioniert werden, wodurch..., ...zur aktuellen Fassung des GEIG weniger Möglichkeit, den..., ...Tabelle: Gegenüberstellung GEIG und EPBD hinsichtlich des..., ... nach aktuell geltendem GEIG sowohl zentral an einem..., ...getragen (§ 10 Abs. 2 S. 1 GEIG). Diese Regelung sollte..., ...möglich eins-zu-eins in das GEIG überführt werden. Soweit..., ... Die Vorschrift des § 2 GEIG wird um die zur Umsetzung..., ...Nummer 3 (Neufassung des § 7 GEIG) Mit dem neu gefassten..., ...Anfügung der §§ 14 und 14a GEIG. Zu Nummer 6 (Neufassung des § 14 GEIG) Absatz 1 dient der Umsetzung..., ...nationalen Umsetzung ins GEIG zu wählen. Diesen Ansatz..., ...zur aktuellen Fassung des GEIG weniger Möglichkeit, den..., ... nach aktuell geltendem GEIG sowohl zentral an einem..., ...zur aktuellen Fassung des GEIG weniger Möglichkeit, den..., ... nach aktuell geltendem GEIG sowohl zentral an einem..., ...getragen (§ 10 Abs. 2 S. 1 GEIG). Diese Regelung sollte...
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- Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 07.05.2025
- Beschreibung: Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: bft Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Tankstellenunternehmen, die mindestens 200 Tankstellen in Deutschland betreiben, müssen sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich an jeder Tankstelle mindestens ein öffentlich zugänglicher Schnellladepunkt (mindestens 150 kW) betrieben wird. Hier soll eine realisierbare und praktische Umsetzung in Bezug auf Härtefallklausel, Flexibilitätsmechanismus sowie auf den juristische Verpflichteten erreicht werden. Die geplanten Änderungen sollten auf die bestehenden Geschäftsmodelle anwendbar sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Beibehaltung der aktuellen Fassung des GEIG-Regierungsentwurfs
Aktiv vom 29.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Die vorgesehene Ausnahme für bewirtschaftete Rastanlagen an Autobahnen mit Blick auf die speziellen gesetzlichen Regelungen im Bundesfernstraßen- und Schnellladegesetz soll beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 11.05.2026
- Beschreibung: Der ZVEI unterstützt die Zielsetzungen im Gebäudesektor zu Bezahlbarkeit, Effizienz, Resilienz und Klimaneutralität. Ziel ist, die 1:1 Umsetzung der EPBD, praxistaugliche Anforderungen an Gebäude und Produkte sowie die Realisierung der Einspar- und Effizienzpotenziale elektrischer und digitaler Technologien im Gebäude. Das GModG sowie die Änderungen des GEIG zusammen mit den Anpassungen des BGB und des CO 2KostAufG stellen wichtige Weichen für die notwendige Transformation des Gebäudesektors. Wesentliche Neuerungen sind die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die Abschaffung der Anforderung zum Einsatz 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen, die neue Anforderung zum Einsatz biogener Energieträger sowie die Energiekostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) zusammen mit den Anpassungen..., ... Entwürfe von GmodG und GEIG viele Maßgaben der EU-Gebäuderichtlinie...
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Änderung des Gesetzes zur Änderung des GEIG für den bedarfsorientierten Ausbau von LIS
Aktiv vom 28.06.2024 bis 24.02.2026
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Gesetzesänderung ist die Ausstattung eines bedeutenden Anteils öffentlicher Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur, um einen Beitrag zum bedarfs- und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur zu leisten und das Vertrauen in die Elektromobilität zu steigern. Dies begrüßt der ADAC, verweist aber darauf, dass der Ausbau von LIS darüber hinaus bedarfsorientiert stattfinden und an den Bedürfnissen der Verbraucher orientiert werden sollte. Der Ausbau der LIS im ländlichen Raum, in kleineren Kommunen, in Mehrfamilienhäusern etc. sollte stärker im Fokus stehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 27.6.2024 Der ADAC e.V..., ...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 2/3 27.6.2024 Markteingriff..., ...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 3/3 27.6.2024 Kommunen...
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- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Ablehnung des Gesetzesentwurfs in Gänze
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die geplante Änderung des GEIG nicht fortzuführen. ..., ... gibt. Die Änderung des GEIG ist damit obsolet. ..., ...2024; im Folgenden auch „GEIG-E“)4 . Der GEIG-E sieht..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) vor. Während das GEIG ..., ...nach der Begründung des GEIG-E folgende Zielsetzung:..., ...des Gesetzentwurfs). 6 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 1 f...., ...und dies bei einer kon7 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 9 f. 8 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 9. 9 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 14. ..., ... So auch hier: Mit dem GEIG-E legt der Gesetzgeber ..., ... 12 Abs. 1 Rn. 174. 32 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 19. ..., ... Versorgungsauflage des GEIG-E sei für die Erreichung..., ... Abs. 3 GEIG-E vorgesehenen Flexibilitätsregelungen..., ... des § 14c GEIG-E führt zu keiner anderen..., ...nach § 14a Abs. 1 S. 1 GEIG-E geschuldeten Pflicht...., ...53 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 22, ..., ...§§ 14a Abs. 1 S. 1, 14b GEIG-E vorgesehenen Inhalts..., ...74061929-1 28/32 GEIG-E an.60 Nach dieser ist..., ...61 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 22. ..., ... erfüllen und nach dem GEIG-E zur Errichtung neuer ...
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. 2. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. 2. Verkehre..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) der gesetzgeberische Spielraum..., ...Anzahl der Ladepunkte im GEIG normieren. • Die in § 10 Absatz 4 GEIG-E verankerte Möglichkeit..., ...Nichtwohngebäuden (2,2 kW) (§ 7 GEIG-E) und bestehenden Nichtwohngebäuden (1,1 kW) (§ 10 GEIG-E) mit Blick auf Netzkapazitäten..., ...beibehalten. • In § 10 Abs. 3 GEIG-E die Bündelung von Ladepunkten...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.10.2024
- Beschreibung: Bedarfsgerechter und nutzerfreundlicher Ausbau von Ladeinfrastruktur
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) angelegt ist, sollten ..., ...Gesetzgeber hat im Paragraf 12 GEIG mit Blick auf die Beplanung..., ...der Quartiersansatz des GEIG lässt es zu, dass bei diesen...
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ladeinfrastruktur – Änderung des GEIG Stand: Mai 2026 ..., ...Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) der gesetzgeberische Spielraum..., ...Anzahl der Ladepunkte im GEIG normieren. • Die in § 10 Absatz 4 GEIG-E verankerte Möglichkeit..., ...Nichtwohngebäuden (2,2 kW) (§ 7 GEIG-E) und bestehenden Nichtwohngebäuden (1,1 kW) (§ 10 GEIG-E) mit Blick auf Netzkapazitäten..., ...beibehalten. • In § 10 Abs. 3 GEIG-E die Bündelung von Ladepunkten...
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- Angegeben von: BP Europa SE am 18.12.2025
- Beschreibung: Rahmenbedingungen verbessern: 1) Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen 2) Standardisierung & Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit gesetzlich geregelten Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten. Alternativvorschläge: 1) Tankstellenunternehmen werden verpflichtet, bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Gesamtladeleistung zu installieren 2) Tankstellenunternehmen müssen standortunabhängig bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten installieren, die der Anzahl ihrer deutschlandweit betriebenen Eigentümerstandorte entspricht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rahmen der Anpassungen des GEIG sieht vor, dass Tankstellenunternehmen...
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Verschiedene Änderungen: Versorgungsauflage (Masterplan LIS 2 - Maßnahme 5)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 18.12.2025
- Angegeben von: BP Europa SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Rahmenbedingungen verbessern: 1) Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen 2) Standardisierung & Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit gesetzlich geregelten Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten. Alternativvorschläge: 1) Tankstellenunternehmen werden verpflichtet, bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Gesamtladeleistung zu installieren 2) Tankstellenunternehmen müssen standortunabhängig bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten installieren, die der Anzahl ihrer deutschlandweit betriebenen Eigentümerstandorte entspricht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rahmen der Anpassungen des GEIG sieht vor, dass Tankstellenunternehmen...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Gesetzentwurf werden größere Tankstellenunternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 die Verfügbarkeit von mindestens einem Schnellladepunkt je öffentlicher Tankstelle sicherzustellen. Der VKU setzt sich für das Erreichen der klimapolitischen Ziele – auch im Verkehrssektor - ein. Für eine erfolgreiche Verkehrswende spielt der weitere Ausbau der Elektromobilität eine zentrale Rolle. Es ist geboten, dass die Tankstellenbetreiber ihre verbindlichen Standortplanungen frühzeitig und proaktiv mit den jeweiligen Verteilnetzbetreibern rückkoppeln.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) angelegt ist, sollten ..., ...Gesetzgeber hat im Paragraf 12 GEIG mit Blick auf die Beplanung..., ...der Quartiersansatz des GEIG lässt es zu, dass bei diesen...
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- Angegeben von: Initiative Klimaneutrales Deutschland gUG (haftungsbeschränkt) am 04.03.2025
- Beschreibung: Übermittlung von Handlungsempfehlungen zum Ausbau von Elektromobilität im ländlichen Raum.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetz (GEIG) in deutsches Recht überführt...
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 19.12.2025
- Beschreibung: en2x setzt sich dafür ein, dass sich die Investitionsbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines Ladeangebotes in Deutschland verbessern werden. Hierzu gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder eine Vereinfachung von Netzanschlussprozessen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung adressiert 41 Maßnahmen, die in Gesetzesinitiativen münden werden und zu denen en2x mit unterschiedlicher Priorisierung mit den Ministerien im Austausch steht.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) 1. Unklare Definition...
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 03.12.2025
- Beschreibung: Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich für einen konsequenten Vollzug der Verkehrswende, als zentraler Bestandteil der Energiewende, ein. Der Verband empfiehlt hierzu ein Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen und Technologien, u. a.: 1) Der Erhalt und die ambitionierte Anhebung der THG-Minderungsquote 2) Die Einführung unterschiedlicher Kaufanreize für Elektroautos 3) Die steuerrechtliche Besserstellung erneuerbarer Kraftstoffe 4) Die Ausweitung der Mautbefreiung für LKW , die nachweislich erneuerbare Kraftstoffe nutzen 5) Der Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur für alle auf Erneuerbaren Energien basierenden Antriebstechnologien
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG). Zielgerichtete Vorgaben...
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 05.03.2025
- Beschreibung: en2x appelliert an die neue BReg folgende Punkte anzupacken: 1. Wettbewerbsfähigkeit des Raffineriestandorts Deutschland gewährleisten 2. Verantwortung der Zuständigkeiten neu ordnen 3. Rechtsrahmen zur Errichtung einer Transport- und Speicherinfrastruktur für Kohlendioxid zügig schaffen 4. Differenzierung der Energiesteuer bei Kraft- und Brennstoffen nach CO2-Intensität 5. Rasche Umsetzung von RED III 6. Rechtssicherheit beim Einsatz flüssiger erneuerbarer Brennstoffe schaffen 7. Abschaffung der nationalen Quote für E-Kerosin im Luftverkehr 8. Alle Klimaschutzoptionen im Straßenverkehr nutzen
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes (GEIG) verwerfen Eine einseitige..., ...Rahmenbedingungen (bspw. AFIR, GEIG und LSV) haben für diesen...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.03.2025
- Beschreibung: Die Preise beim öffentlichen Laden von Elektrofahrzeugen übersteigen die Kosten für Laden im privaten Bereich deutlich. Hohe Preise und Komplexität greifen vor allem bei Endkunden, die über keine Lademöglichkeit im privaten Bereich verfügen und somit auf öffentliche Infrastruktur angewiesen sind. Das erschwert den Umstieg auf die Elektromobilität und verzögert den Hochlauf. Der VDA spricht sich daher in diesem Papier für folgende Maßnahmen aus: -Senkung der Stromnebenkosten (Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen) -Konkretisierung AFIR (Angemessenheit von Preisen und Preisdiskriminierung) -Eindämmung willkürlicher Stand-/Blockiergebühren -Förderung des Wettbewerbs
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). • Der Handel von H...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 08.06.2026
- Beschreibung: Verlässlichen Transformationspfad sicherstellen: Die Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe darf nicht zu einer Abschwächung der klimapolitischen Steuerungswirkung führen. Erforderlich sind klare, konsistente und investitionssichere Leitplanken, die den Klimapfad einhalten können. Nachsteuerungsrisiken vermeiden: Es muss verhindert werden, dass Investitionen in fossile Heizsysteme zu nachträglichen ordnungsrechtlichen Verschärfungen für den gesamten Gebäudesektor führen und damit Akteure, die bereits um-fangreiche Investitionen in die Dekarbonisierung getätigt haben, benachteiligen.Systemkohärenz wahren: Neue Regelungen müssen eng mit bestehenden Instrumenten (ETS 2/CO2-Bepreisung, Förderung, EU-Gesetzgebung) abgestimmt werden und dürfen keine gegenläufigen Anreize setzen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ladeinfrastrukturpflichten nach GEIG scheitert in vielen Fällen..., ...verlängern (§§ 6-10, § 16 GEIG) Die im Referentenentwurf..., ...Bestandspflicht nach § 10 GEIG, wonach Nichtwohngebäude..., ...und Baumaßnahmen. § 16 GEIG regelt die Übergangsbestimmungen..., ...Übergangsfristen in § 16 GEIG sowie eine gestaffelte ..., ...Übergangsfristen in § 16 GEIG auf alle Vorhaben, deren..., ...erweitern (§ 10 Abs. 3-4 GEIG) Der Referentenentwurf..., ... in § 10 Absatz 3 und 4 GEIG zwar die Möglichkeit vor..., ...vorgelegt wird. § 10 Absatz 4 GEIG lässt auch offen, ob damit..., ...technische Umsetzung der GEIG-Anforderungen hängt maßgeb-lich..., ...Umsetzungsverordnungen zum GEIG harmonisierende Anforderungen..., ...unwirtschaftlich (§§ 6-10 GEIG) Die in §§ 6 bis 10 GEIG..., ...Lastmanagementsysteme ausrichten (§ 4 GEIG) § 4 GEIG schreibt vor..., ... Harmonisierung von § 4 GEIG mit den technischen Möglich-keiten...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens sollte ein technologieoffener, praxistauglicher und investitionssicherer Rahmen für die Wärmewende im Gebäudesektor sein. Die Wahlfreiheit bei Heiztechnologien sowie der Verzicht auf faktische Anschlusszwänge an Fernwärme sind sicherzustellen. Die Ausgestaltung der „Bio-Treppe“ muss an die tatsächliche Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe angepasst werden, um neue geopolitische Energieabhängigkeiten und zusätzliche Belastungen für Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden. Förderstrukturen sowie Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen sind langfristig verlässlich und rechtssicher auszugestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur Gesetzes (GEIG) setzt die Vorgaben des..., ... 3 – Änderungen des § 5 GEIG Artikel 7 Nr. 3 des Referentenentwurfs ändert § 5 GEIG. Dabei wird vorgesehen,..., ...entsprechend der EPBD im GEIG verankert werden. Zu ..., ...8 – Änderungen des § 10 GEIG Artikel 7 Nr. 8 des Referentenentwurfs..., ...ändert den bestehenden § 10 GEIG zu bestehenden Nichtwohngebäuden..., ...bereits im aktuellen § 10 GEIG, die es nun dringend zu..., ...10 – Änderungen des § 15 GEIG Artikel 7 Nr. 10 des ..., ...Bußgeldvorschriften des § 15 GEIG. Während Stellplätze ..., ...gemeinsam in § 10 Abs. 1 GEIG geregelt waren, differenziert..., ...nunmehr zwischen § 10 Abs. 1 GEIG-E und § 10 Abs. 2 GEIG-E..., ... Der neue § 10 Abs. 2 GEIG-E wird in der Aufzählung...
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- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Netzdienlicher, ausreichender und naturverträglicher Ausbau von Ladeinfrastruktur Pkw/Lkw für mehr Elektrifizierung im Straßenverkehr im Sinne des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorgaben im Rahmen des GEIG bis April 2026, die über..., ...Umsetzung der EPBD in das GEIG Die geplante Umsetzung..., ...Artikel 14 der EPBD in das GEIG bleibt hinter dem tatsächlichen..., ...Bundesregierung muss im Rahmen der GEIG-Novelle über die EU-Min...
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
- Beschreibung: Kernforderungen: - Der Wegfall des 65%-EE-Ziels muss mit gleichwertiger Steuerungswirkung kompensiert werden und ein verbindlicher, rechtssicherer Ausstiegspfad für fossile Heizsysteme gesetzlich festlegt werden, um Lock-in-Effekte zu vermeiden und Investitionssicherheit zu schaffen. - Kommunale Wärmeplanung verbindlich absichern - Die Bio-Treppe zu einem Transformationsmechanismus weiterentwickeln - Kohärenz zwischen GModG, EnWG und KANU 2.0 herstellen - Wärmenetze als zentrale Dekarbonisierungsoption regulatorisch stärken - Den Umstieg im Bestand auf Fernwärme ermöglichen - Eine Preisanpassungsregel in der AVBFernwärmeV verankern - BEW verstetigen und ausbauen - Die Grüngasquote führt zu ineffizienter Ressourcenallokation und sollte daher gestrichen werden
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und zur Änderung weiterer...
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 12.02.2026
- Beschreibung: Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruk- tur-Gesetzes (GEIG) vorlegen. Dieser wird ...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
- Beschreibung: Der VKU setzt sich daher für umfassende Technologieoffenheit für Wasserstoff, die Einbeziehung von KWK-Technologien in Hybridheizungen und die ersatzlose Streichung der Biomasse-Deckelung ein, um Flexibilität und Effizienz in der Wärmewende sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zudem sollte § 10 Abs. 4 GEIG-E für große öffentlich ..., ...Konstellationen in § 14 GEIG-E sind zu begrüßen, greifen..., ...Leitungsinfrastruktur in § 6 GEIG-E durch klarstellende Hinweise..., ...Vorgaben nach §§ 7, 9 und 10 GEIG-E geprüft werden. Begründung..., ...ist dabei, dass über § 5 GEIG-E auch Anforderungen an..., ...bleibt jedoch, dass § 6 GEIG zugleich mindestens einen..., ...die Pflichten nach § 10 GEIG-E angerechnet werden, soweit..., ...Standorte, die die bisherigen GEIG-Vorgaben bereits erfüllen..., ... zugleich die Ziele des GEIG wirksam erreicht werden..., ...Pflichten nach § 10 Abs. 2 GEIG. Der Wortlaut „… ab dem..., ...2,2 kW pro Stellplatz im GEIG geht über die Systematik..., ... Hintergrund sollte das GEIG an die AFIR angelehnt ...
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Möglichst unbürokratische Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur
Aktiv vom 28.06.2024 bis 11.06.2026
- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Möglichst unbürokratische Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): 4. Novelle der Ladesäulenverordnung (LSV)
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- LSV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Revision des deutschen GEIG wird, ist im Spätsommer..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) normiert werden. Auf diese..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) normiert werden. Auf diese..., ...Umsetzung des aktuell geltenden GEIG (1.1.2025) verlängert wird..., ...bündeln bzw. zu kumulieren (GEIG 2021 § 10 Abs. 2). Auf ..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) normiert werden. Auf diese...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Konkrete Rückmeldefristen für Verteilnetzbetreiber (VNB), vor allem konkrete Fristen für die gesamte Bearbeitung von Netzanschlussanfragen bis zur Netzanschlusszusage (oder -absage), Prüfbehörde zur Überwachung der Einhaltung der Fristen durch VNB, Pönale für VNB bei Verstößen gegen festgelegte Fristen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetz, GEIG) Bußgelder, wenn sie die..., ...verschiedenen Bereichen (z.B. GEIG) Bußgelder zu entrichten..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetz, GEIG) Bußgelder, wenn sie die..., ...verschiedenen Bereichen (z.B. GEIG) Bußgelder zu entrichten...
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZVEI unterstützt das Ziel der EU-Kommission, den Gebäudebestand bis 2050 zu dekarbonisieren und begrüßt die Maßnahmen der EU-Renovierungswelle zur Erhöhung der Renovierungsraten und -tiefe. Mit Blick auf die EPBD-Neufassung 2024 setzen wir uns für eine zügige und umfassende Umsetzung der Richtlinie in Deutschland ein. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf den Ausbau erneuerbarer Energien und Ladeinfrastruktur, die flächendeckende Implementierung von Energiemanagementsystemen und steuerbaren Verbrauchseinheiten sowie die Nutzung effizienter Technologien. Angesichts des Ziels der Bundesregierung, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, halten wir eine ambitionierte nationale Umsetzung der EPBD für angemessen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ladepunkten bei Bürogebäuden im GEIG ergänzen (Art. 14). • ..., ...hauptsächlich für das GEG, EEG und GEIG. 2 • Hemmnisse für ...
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- Angegeben von: Westfalen AG & Co. KG am 12.11.2025
- Beschreibung: Einsatz für finanzielle Förderung sowie für vereinfachte und beschleunigte Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren beim Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist ein bedarfsgerechter, marktwirtschaftlicher Ausbau unter Berücksichtigung der Interessen mittelständischer Betreiber. Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) weisen wir darauf hin,...
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Masterplan Ladeinfrastruktur 2030, Förderung und Vereinfachung des Ausbaus von LKW-Ladeinfrastruktur
Aktiv vom 10.11.2025 bis 12.11.2025
- Angegeben von: Westfalen AG am 10.11.2025
- Beschreibung: Einsatz für finanzielle Förderung sowie für vereinfachte und beschleunigte Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren beim Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist ein bedarfsgerechter, marktwirtschaftlicher Ausbau unter Berücksichtigung der Interessen mittelständischer Betreiber. Bezug zu Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) weisen wir darauf hin,...
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 06.12.2024
- Beschreibung: Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (6):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des GEIG und zur Änderung weiterer...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Harmonisierung mit anderen Verordnungen/Gesetzen wie KRITIS-Dach; Erweiterung um Angriffserkennung und -prävention wurde angesprochen; Erwägungsgrund 15 der NIS-2-Richtlinie: Bei Ladepunktbetreibern und Betreibern von Erzeugungsanlagen sollte nicht allein die Größe des Unternehmens nach Mitarbeiteranzahl und Umsatzgröße entscheidend sein, sondern Kritikalität der Ladepunkte/Erzeugungsanlagen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetz (GEIG). Das Gleiche gilt für ...
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- Angegeben von: Greenpeace e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Das GModG ist in der vorliegenden Form eine klimapolitische Katastrophe und ein volkswirtschaftlicher Irrweg. Es beerdigt den Klimaschutz im Gebäudesektor, ist rechtlich angreifbar, täuscht Verbraucher:innen über fossile Brennstoffe und schützt Mieter:innen unzureichend vor Kostenrisiken. Zudem untergräbt es die kommunale Planungssicherheit. Dass die Evaluation der Klimaschutzwirkung (§ 9a) erst für 2030 und ohne das zuständige Klimaschutzministerium vorgesehen ist, gleicht einer Flucht aus der Regierungsverantwortung. Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Entwurf zurückzuziehen. Ein „Weiter-so“ bei fossilen Verbrennungstechnologien und Scheinlösungen wie der „Bio-Treppe“ sind angesichts der Klimakrise und ökonomischer Realitäten nicht vertretbar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf zur Änderung des GEIG nutzt die Spielräume jedoch..., ...EU-Flottengrenzwerte nötig ist, sollte das GEIG ein ambitionierteres Ziel...
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- Angegeben von: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG am 28.06.2024
- Beschreibung: Ermöglichung und Verbesserung multimodaler Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationssysteme, Sicherstellung einer verbesserten Datenverfügbarkeit und -qualität. Ziel ist ein sorgfältiger Umgang mit Echtzeitdaten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
-
Beschreibungen der Aufträge
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), und des Mobilitätsdatengesetzes...
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Kohlendioxid Speicherungsgesetz
Aktiv vom 26.06.2024 bis 10.07.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Das Kohlendioxid Speicherungsgesetz soll geändert werden, um den Transport für alle Anwendungszwecke zu öffnen und die zum Transport per Pipeline berechtigten Industriesektoren zu definieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes (GEIG) verwerfen Eine einseitige..., ...Rahmenbedingungen (bspw. AFIR, GEIG und LSV) haben für diesen...
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Neun Handlungsfelder für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort Deutschland
Aktiv vom 25.08.2025 bis 31.12.2025
- Angegeben von: Made for Germany am 25.08.2025
- Beschreibung: „Made for Germany“ (M4G) ist eine branchenübergreifende Initiative, in der sich Unternehmen und Investoren zusammengeschlossen haben, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunfts- und wettbewerbsfähiger zu machen – mit dem Ziel einer umfassenden Wachstumswende. Neben weitreichenden Investitionen der beteiligten Unternehmen und Investoren am Standort Deutschland setzt eine erfolgreiche Wirtschaftswende innovationsfreundliche und verlässliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen voraus. Die M4G erarbeitet hierfür fortlaufend in zentralen Handlungsfeldern Prioritäten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) C. Maßnahmen zur bedarfsgerechten...
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 03.09.2024
- Beschreibung: Ein Gebäudetyp-E kann positive Effekte im Bausektor auslösen. Dafür ist es jedoch entscheidend, eine Balance zwischen der Einhaltung bestehender Gesetze und Normen, insbesondere der Sicherheitsanforderungen, sowie einer schnelleren Planung und Umsetzung zu finden. Eine gute Kommunikation mit dem Markt und den relevanten beteiligten Gruppen ist dabei ebenfalls von großer Bedeutung. Eine klare Unterscheidung zwischen sicherheitsrelevanten technischen Normen und nicht sicherheitsrelevanten Komfortstandards ist im Bereich der genannten elektrotechnischen Normen allerdings weder möglich noch gegeben. Die bestehenden Standards sollten daher weiterhin zur Erhaltung des hohen Sicherheitsniveaus in Deutschland beitragen und als Vertragsbestandteil bei Bauvorhaben beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Elektrofahrzeugen (siehe GEIG) (4) Die oben genannten...
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Thermische Abfallbehandlungsanlagen dürfen nicht mit Kohle- oder Gas-Kraftwerken im Rahmen energierechtlicher Betrachtungen gleichgesetzt werden.
Aktiv vom 26.09.2025 bis 19.03.2026
- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 26.09.2025
- Beschreibung: ITAD fordert, dass thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) nicht mit konventionellen Energieerzeugungsanlagen im Sinne des EnWG gleichgestgellt werden. ITAD fordert in ihrer Stellungnahme, die Einführung von bestimmten Größenklassen (Anzahl von Kunden, Arbeits- bzw. Leistungsgrenzen) ab denen die umfangreichen Berichts- und Dokumentationspflichten gelten. Da die meisten TAB kleinere Unternehmen, ohne eigene Energieabteilung, sind, wären die vollumfänglichen Berichts- und Dokumentationspflichten nicht angemessen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...giewirtschaftsrecht (EnEfG, GEIG, GEG, WPG, GWKHV/HKNRG ...
-
- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Technische Anschlussbedingungen (TABs) sollen bundesweit vereinheitlicht werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 193/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung -
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BR-Drs. 193/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...schreibt das aktuell geltende GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz...
-
- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 09.12.2024
- Beschreibung: Hinwirken auf verbesserte Baubedingungen durch Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen: Stärkung der gemeindlichen Kompetenzen bei der Bauleitplanung; zeitliche Verkürzung von Bebauungsplanverfahren; Vereinfachung und Verschlankung in Rechtsschutzverfahren; Genehmigungsfiktion von Baugenehmigungen nach Ablauf von Fristen; Vereinheitlichung der länderspezifischen Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels (Landesentwicklungspläne); Flexibilisierung des Umgangs mit geltenden Bebauungsplänen sowie Anpassung der Technischen Anleitung Lärm, indem eine Verlagerung der Messpunkte („Innenmessung statt Außenmessung“) sowie eine signifikante Erhöhung der Lärmwertgrenzen in Betracht gezogen wird.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
KinderlebensmittelWG: Grds. Unterstützung Ziel Regulierungsvorhabens; Plädoyer f. andere Instrumente
- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praktikable und dem Kinderschutz entsprechende Regelungen, die auch den Bereich der Verpackungsdesigns erfassen.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
- Angegeben von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 10.10.2025
- Beschreibung: Einführung eines Social Leasing Programms für Deutschland
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...infrastruktur-Gesetzes (GEIG), um insbesondere Mietenden..., ...infrastruktur-Gesetzes (GEIG), um insbesondere Mietenden...
-
- Angegeben von: VDIK e.V. am 12.05.2026
- Beschreibung: Der VDIK sieht insbesondere die Notwendigkeit, regulatorische Hürden für gemeinschaftliche Ladeansätze konsequent abzubauen. Gerade in Mehrfamilienhäusern können zentrale Lösungen häufig wirtschaftlicher und effizienter umgesetzt werden als individuelle Einzelerschließungen. Hierfür bedarf es jedoch eines klaren, rechtssicheren und investitionsfreundlichen Rahmens.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Michael Odenwald am 20.03.2026
- Beschreibung: Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Michael Odenwald
-
- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 12.02.2026
- Beschreibung: Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (13):
-
Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden
Aktiv vom 27.06.2025 bis 20.07.2026
- Angegeben von: Hager Electro GmbH & Co. KG am 27.06.2025
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Entwurfs zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes im Hinblick auf die Integration von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in die elektrische und digitale Gebäudeinfrastruktur. Ziel ist es, eine technisch und wirtschaftlich praktikable Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zu ermöglichen. Ein besonderer Fokus liegt auf der digitalen Einbindung der Ladeinfrastruktur in die Energiesysteme der Endkundinnen und Endkunden sowie der Energieversorgung, insbesondere im Zusammenhang mit Energiemanagement, Lastmanagement und Netzintegration. Darüber hinaus werden die gesetzlichen Anforderungen für den Einsatz von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern analysiert und bewertet.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Umsetzung des Masterplan Ladeinfrastruktur
Aktiv vom 04.06.2025 bis 24.11.2025
- Angegeben von: Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. am 04.06.2025
- Beschreibung: Pro Mobilität fordert den beschleunigten Aufbau einer flächendeckenden, sicheren und leistungsfähigen Lade- und Tankinfrastruktur für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben. Ziel ist es, die technischen und logistischen Voraussetzungen für die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs zu schaffen und Planungs- sowie Investitionssicherheit für die Logistikbranche herzustellen. Erforderlich sind verbindliche Ausbauziele, klare Zuständigkeiten und unterstützende rechtliche Rahmenbedingungen.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 31.07.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine aufwandsarme und wirtschaftlich tragfähige Umsetzung der Vorgaben der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ein, um eine kosteneffiziente Transformation der Unternehmensstandorte zu gewährleisten. Ziele des VDA sind u.a. eine Verlängerung der Umsetzungsfristen für Mindesteffizienzstandards, eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen sowie standortübergreifende Pooling-Lösungen. Die Solarpflicht sollte flexibel und über Solarkonten aufwandsarm ausgestaltet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollten Erleichterungen für industrielle Wärmenetze ausgeweitet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität
- Angegeben von: REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group) am 28.06.2024
- Beschreibung: Begleitung der Umsetzung der EU Energy Performance of Buildings Directive in nationales Recht; Umsetzung sollte so erfolgen, dass die installierte Ladeleistung im Fokus steht und nicht eine bloße Anzahl an Ladepunkten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: ACE Auto Club Europa e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Ein flächendeckendes und leistungsfähiges Ladenetz ist eine entscheidende Voraussetzung, damit die Verbreitung von E-Mobilität nicht durch mangelnde Lademöglichkeiten gebremst wird. Der Ausbau der Tankstellen mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist dafür geeignet.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Verpflichtung von Tankstellenunternehmen mit Preissetzungshoheit für mindestens 200 Tankstellen zum Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur an Tankstellen. Ziel von Ford ist eine flächendeckende Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur für den Markthochlauf der Elektromobilität aufzubauen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung einer gesetzlichen Regelung für die Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BDI setzt sich dafür ein, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene so genannte Versorgungsauflage für Tankstellen zur Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur nicht eingeführt wird. Der BDI unterstützt das Ziel der Bundesregierung, den raschen Hochlauf der Elektromobilität durch einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für Pkw zu flankieren. Eine grundsätzliche Verpflichtung von Tankstellenunternehmen zum Aufbau von Schnellladeinfrastruktur lehnt der BDI allerdings ab. Die Maßnahme ist nicht zielgenau und belastet einseitig Tankstellenbetreiber.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Verpflichtung von Tankstellenunternehmen mit Preissetzungshoheit für mindestens 200 Tankstellen zum Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur an Tankstellen. Ziel des VDA ist eine flächendeckende Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur für den Markthochlauf der Elektromobilität aufzubauen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: METRO AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Für den stationären Handel ist das Thema Elektromobilität insbesondere mit Blick auf die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für unsere Kunden interessant. Dabei ist besonders wichtig, dass wir die Ladeinfrastruktur an die Bedürfnisse unserer Kunden anpassen. Da Kunden häufig nur 30-45 Minuten in unseren Märkten sind sind hier wenige Schnellladestationen deutlich effektiver als viele 23KW-Ladestationen. Daher setzen wir uns bei der nationalen Umsetzung für einen qualitativen Ansatz bei der Ladeleistung statt einem quantitativen Ansatz bei den Ladepunkten ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 09.12.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-) Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf weitere Tierarten sowie auf die Außer-Haus-Verpflegung. Zielsetzung ist die Realisierung eines identischen Transparenzniveaus in der Außer-Haus-Verpflegung, wie es im Lebensmitteleinzelhandel vorgesehen ist; Hinwirken auf praktikable Downgrading-Optionen, ohne die Erforderlichkeit der Kennzeichnung des Rohstoffanteils aus höherer Haltungsform; Hinwirken auf einheitliche Auslegung und Stärkung der deutschen Landwirtschaft durch Verbindung von Haltung und Herkunft.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/327
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/327
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
- Angegeben von: Volkmar Vogel am 20.03.2026
- Beschreibung: Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Volkmar Vogel
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bernd Westphal am 13.02.2026
- Beschreibung: Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Bernd Westphal
-
- Angegeben von: Marco Wanderwitz am 12.02.2026
- Beschreibung: Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Marco Wanderwitz
-
Verpflichtung von Tankstellenbetreibern zum Aufbau von Ladeinfrastruktur
Aktiv vom 25.03.2025 bis 09.02.2026
- Angegeben von: Westfalen AG am 25.03.2025
- Beschreibung: Nichteinführung einer neuen rechtlichen Regelung: Ablehnung einer Verpflichtung zur Errichtung von E-Ladesäulen an Tankstellen durch die Tankstellenbetreiber.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anzahl der Ladepunkte ist ein falsches Kriterium für den Ausbau von Ladeinfrastrukur an Handelsstandorten aufgrund des besonderen Ladeverhaltens und der aktuell sehr niedrigen Auslastung an bereits aufgebauten Ladepunkten. Sehr wichtig ist außerdem die Beachtung der Stuation in den Verteilnetzen im Zusammenhang mit den Ausbaupflichten für Ladeinfrastruktur.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Die Versorgungsauflage für Tankstellen zur Sicherstellung der E-Mobilität soll eingeführt werden.
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versorgungsauflage für Tankstellen zur Sicherstellung der E-Mobilität (durch Schnellladeinfrastruktur) soll eingeführt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Tank- und Ladeinfrastruktur (Umsetzung Masterplan Ladeinfrastruktur)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG am 25.06.2024
- Beschreibung: T&R beschäftigt sich intensiv mit unterschiedlichen Überlegungen zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs und dem damit einhergehenden Aufbau von alternativen Tank- und Ladeinfrastrukturen. Unter anderem setzt sich T&R daher im Rahmen der Konzessionsverträge für die Bewirtschaftung von Rastanlagen dafür ein, ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Netz an E-Ladeinfrastruktur für Pkw und Nutzfahrzeuge an Autobahnen aufzubauen, um den Hochlauf der Elektromobilität zu unterstützen.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung einer gesetzlichen Regelung für die Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. (ZTG) am 28.05.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf verpflichtet Tankstellenunternehmen dazu, an öffentlichen Tankstellen für die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur zu sorgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 26.09.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass Voraussetzungen geschaffen werden, unter denen eine Einbeziehung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Emissionshandelssystemen (sowohl nationale als auch europäische) einen abfallwirtschaftlichen Nutzen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft und auch einen Klimanutzen entfalten können. Solche Systeme müssen durch die betroffenen Anlagen umsetzbar sein und auch Aspekte hinsichtlich notwendiger Infrastruktur und marktwirtschaftlichen Regelungen zur aktiven Reduktion unvermeidbarer CO2-Emissionen durch Carbon Capture berücksichtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...), Energierecht (EnEfG, GEIG, GEG etc.) und Klimarecht...
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 23.10.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der Weiterbildungspflichten gem. § 34c GewO; Erweiterung des zeitlichen Umfangs der Weiterbildungspflicht auf 15h/Jahr; Einführung eines anerkannten Ausbildungsberufs WEG-Verwalter.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...den Vorschriften des GEG, GEIG) konfrontiert, die eine...
-
- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 05.12.2024
- Beschreibung: Etablierung einer Nachhaltigkeitskennzeichnung für Lebensmittel, damit Kundinnen und Kunden die Klimawirkung ihres Einkaufs erkennen können.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 05.12.2024
- Beschreibung: Beschleunigung der Zulassungsverfahren und stärkere Unterstützung für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die auf Smart Proteins basieren.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Plädoyer für nachhaltige öffentliche Finanzierung der Transformation der Tierhaltung in Deutschland.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 27.11.2025
- Beschreibung: Der Masterplan Infrastruktur 2030 enthält Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen und den Ausbau von privater und öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland verbessern und fördern sollen. Der ADAC setzt sich für einen bedarfsgerechten, flächendeckenden und verbraucherorientierten Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Deutschland ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2025
- Beschreibung: Änderung des Entwurfs eines Gebäudemodernisierungsgesetzes mit dem Ziel, verlässliche, praktikable und EPBD-konforme Vorgaben für die Wärmewende im Gebäude zu schaffen. Erhalt klarer Anforderungen für klimafreundliche Heizungen, Gebäudeautomation und den Austausch sehr alter Heizkessel, praxistaugliche Ausgestaltung von Bio-Brennstoff-Vorgaben ohne falsche Erwartungen an Gasinfrastrukturen, Vermeidung von Investitionsaufschub sowie Sicherung eines stabilen Förderrahmens für klimafreundliche Heizungen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Forderung einer pragmatischen Umsetzung der EU-Richtlinie und Sensibilisierung für die Herausforderungen der Vorschriften im Handel. Damit die Installation von Ladepunkten nicht am Bedarf vorbei geht, sollte die erreichte Ladeleistung in kW als Zielgröße genutzt werden. Somit kann eine bedarfsorientierte, maßgeschneiderte und flexible Installation von Ladesäulen erfolgen. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Vorzug für Ladeinfrastruktur zu normieren. Ein entsprechende Bestimmung könnte in § 17 EnWG (Netzanschluss) und § 20 EnWG (Netzzugang) verankert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des Status quo des gegenwärtig gültigen und über die UTP-Richtlinie bereits in weiten Teilen hinausgehenden Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.06.2026
- Beschreibung: Der Paritätische Gesamtverband begleitet das Gesetzgebungsvorhaben zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit dem Ziel einer sozial gerechten Wärmewende. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere die soziale Absicherung energetischer Sanierungen, die Förderung gemeinnütziger sozialer Träger, die Vereinbarkeit klimafreundlicher Heizsysteme mit sozialrechtlichen Wirtschaftlichkeitsanforderungen, ein wirksamer Mieter*innenschutz sowie verbindlichere klimapolitische Vorgaben im Gebäudesektor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 10.06.2026
- Beschreibung: Das Gebäudemodernisierungsgesetz umfasst Änderungen am Gebäudeenergiegesetz sowie angrenzenden Vorschriften im Wärme- und Gebäudebereich. Ziel ist eine stärkere Ausrichtung auf Energieeffizienz, Klimaschutz und die Modernisierung des Gebäudebestands. Vorgesehen sind Regelungen zur energetischen Sanierung, Wärmeversorgung und Förderung energieeffizienter Gebäude sowie zur Umsetzung europäischer Vorgaben.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Techem am 21.03.2025
- Beschreibung: Mit der Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) von 2024 sind für verschiedene Bereiche zusätzliche Anforderungen vorgesehen. Die Umsetzung ins deutsche Recht muss bis Mai 2026 erfolgen. Für uns von Interesse sind die Anforderungen an gebäudetechnische Systeme, die Installation von Ladesäulen, die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz sowie die Datenbank für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Ferner sind für uns von Interesse die Anforderungen von Inspektionen bzw. alternative digitale Monitoring-Lösungen. Wir sprechen uns für eine zügige Umsetzung der Richtlinie aus, bei der die Potentiale der Digitalisierung genutzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Elektrifizierung von geteilten Fahrzeugflotten
Aktiv vom 27.06.2024 bis 20.03.2026
- Angegeben von: Enterprise Autovermietung Deutschland B.V. & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Unternehmen setzt sich für passgenaue Rahmenbedingungen mit Blick auf die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte ein. Schwerpunkt der Arbeit liegt auf Aspekten wie der Verfügbarkeit von (Schnell-) Ladeinfrastruktur sowie der Steigerung der Nutzerakzeptanz und –nachfrage.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: ECE Marketplaces GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir streben eine für die Immobilienbranche praktikable Umsetzung der EPBD in nationales Recht an, insbesondere soll die Ausgestaltung des Energieausweises sowie die Festlegung der MEPS in einer praktikablen Weise erfolgen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine praktikable und wirtschaftlich tragfähige Ausgestaltung der Anforderungen an die Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität für große Handelsimmobilien ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich -
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: HEA-Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Umsetzungsfragen in die Praxis
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.07.2025
- Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Verhältnismäßige und möglichst bürokratiearme Weiterentwicklung der Gewerbeabfallverordnung mit dem Ziel, die Getrenntsammlung und Recyclingquote von gewerblichen Abfällen zu verbessern. Beibehaltung der bisherigen Ausnahmeregelung bei der Vorbehandlungspflicht und der Zulässigkeit der Kaskadenvorbehandlung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...