Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606260038
(PDF - 9 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
EPBD, GModG und GEIG-Novellierung
Die EPBD-Richtlinie muss 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und sieht vor, dass 20 % aller Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssen. Sie soll das bislang geltende GEIG-Gesetz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes ergänzen bzw. ablösen. Das GEIG schreibt vor, dass in bestehenden „Nichtwohngebäuden“ – somit auch in Parkhäusern und Tiefgaragen – mit mehr als 20 Stellplätzen jeder zehnte SP einen Ladepunkt anbieten muss. Da die GEIG-Novelle im Rahmen des GeModG diese Regelung auch weiterhin vorsieht, möchte der Bundesverband Parken e.V. darauf hinwirken, dass in der GEIG-Novelle eine Kappungsgrenze ab möglichst 100 SP oder zumindest ab 500 SP eingefügt wird. Ein Überangebot an ungenutzten E-Ladepunkten in Parkobjekten soll so vermieden werden.
Bereitgestellt von:
Bundesverband Parken e.V. (R004083)
am
29.06.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.05.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich Datum des Referentenentwurfs: 05.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle SG hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle SG hierzu]