Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (20.976)
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg begrüßt das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz als positive politische Entwicklung, erkennt jedoch aufgrund der komplexen Neuregelungen und des Fehlens klarer Vereinfachungen noch Raum für Verbesserungen. Um eine nachhaltige Veränderung in der Fachkräftegewinnung zu erzielen, ist es entscheidend, dass die Prozesse nicht nur klarer strukturiert werden, sondern mit einer erheblichen personellen Aufstockung der ausführenden Behörden einhergehen, begleitet von einer effektiven Digitalisierung.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 27.11.2025
- Beschreibung: Strategische Ausrichtung und Koordinierung der Tourismuspolitik der Bundesregierung
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 27.11.2025
- Beschreibung: Der Masterplan Infrastruktur 2030 enthält Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen und den Ausbau von privater und öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland verbessern und fördern sollen. Der ADAC setzt sich für einen bedarfsgerechten, flächendeckenden und verbraucherorientierten Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Deutschland ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Der VDA spricht sich gegen verpflichtende Quoten in betrieblichen Fahrzeugflotten aus.
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für einen zügigen Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und Australien ein, dazu gehört der Abbau von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen.
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für einen zügigen Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und Malaysia ein.
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für einen zügigen Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indonesien ein.
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für einen zügigen Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den Philippinen ein, dazu gehört der Abbau von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen.
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- Angegeben von: L'Oreal Deutschland GmbH am 27.11.2025
- Beschreibung: Die Verordnung regelt kosmetische Mittel umfassend mit dem Ziel, dem Verbraucher sichere Produkte zu bieten. Die geplante Novelle muss sicherstellen, dass die dringend von der Industrie erwarteten Vereinfachungen umgesetzt werden und die bewährten Sicherheitsvorgaben grundsätzlich erhalten bleiben. Dabei müssen unverhältnismäßige bürokratische Belastungen reduziert werden z. B. hinsichtlich der Regelung von Stoffen oder Kennzeichnungsvorschriften, beispielsweise mehr Öffnung für Optionen zur digitalen Kennzeichnung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 27.11.2025
- Beschreibung: Der DVTA befürwortet nicht die Neuregelung in Artikel 1 Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung, insbesondere in § 2 Abs. 3 n.F., da die in § 145 Abs. 2 Satz 1 Nummer 5 StrlSchV benannten Personen genauso vom Fachkräftemangel betroffen sind, wie die MTR und die fachkundigen ärztlichen Personen. Zudem besteht eine klare teleradiologische Regelung, die sich in der Praxis bewährt hat und auch für das Mammographie Screening zur Anwendung kommen kann. Ein qualitätsgesichertes und den Patientenschutz wahrendes Mammographie Screening kann nur durch MTR oder fachkundige ärztliche Personen, die die „ständige Aufsicht und Verantwortung“ über Personen nach § 145 Abs. 2 Satz 1 Nummer 5 StrlSchV haben, gewährleistet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 27.11.2025
- Beschreibung: Der DVTA sieht Bedarf, die MT-Berufe und deren Ausbildung praxisnah weiterzuentwickeln und dementsprechend das MTBG anzupassen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 27.11.2025
- Beschreibung: In die geplanten gesetzlichen Regelungen zur sog. „Aktivrente“ müssen von Beginn an die Selbstständigen einbezogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Der bpa bewertet bpa die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung kritisch. Viele Anforderungen sind zu hoch angesetzt für eine Fachassistenzausbildung von achtzehn Monaten. So ist beispielsweise die Dauer für die schriftlichen Abschlussprüfungen länger vorgesehen als in einigen bestehenden acht-zehnmonatigen Assistenzausbildungen auf Landesebene. Es erscheint so, als ob der Verordnungsgeber bewusst besonders strenge und hohe Anforderungen verankern will, dabei aber verkennt, dass sich hierbei nicht um eine Ausbildung zur Fachkraft, sondern für eine Fachassistenz handelt. Aus Sicht des bpa muss eine solche neue Fachassistenzausbildung auch einen Beitrag leisten, um der drohenden Versorgungskrise in der Pflege zu begegnen. Dazu benötigen wir u.a. viele Pflegeassistenzkräfte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Kältemittel Wirtschaft (BVKMW) am 27.11.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtrichtlinie, insbesondere die dort vorgesehenen neuen §27d sowie §27e im Chemikaliengesetz, da sie einen wichtigen Schritt bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit F-Gasen darstellen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Das Medizinregistergesetz soll die Nutzung von Daten aus medizinischen Registern für Forschung und Versorgung erleichtern und deren Qualität sowie Transparenz durch Mindeststandards sichern. Es sieht die Einrichtung eines Zentrums für Medizinregister beim BfArM vor, das ein Registerverzeichnis führt und ein freiwilliges Qualifizierungsverfahren anbietet. Pharma Deutschland begrüßt den Entwurf in seiner Zielsetzung, Medizinregister in einem gemeinsamen Katalog zu erfassen, die Qualität der Daten in den Medizinregister zu verbessern und Deutschland auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) für Medizinregister vorzubereiten, bemängelt jedoch, dass der Aufwand zum Erreichen des beabsichtigten Nutzens des Referentenentwurfs außer Verhältnis steht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Bayerischen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Einführung eines ermäßigten Strompreises für das produzierende Gewerbe, bis die Erneuerbaren Energien den Strompreis in Deutschland auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau gesenkt haben.
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- Angegeben von: Verband der Bayerischen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Maßnahmen zur deutlichen Senkung der Energie- und Bürokratiekosten sind eine vordringliche Aufgabe der Bundesregierung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: GIH Bundesverband e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: GIH-Vorschläge für die Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie in nationales Recht, insb. in Bezug auf das Gebäudeenergie-Gesetz. Die Bedingungen sollen für Energieberatende, die Baubranche und deren Kunden pragmatisch und sinnvoll ausgestaltet sein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Messstellen für Umwelt- und Arbeitsschutz e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Am Beispiel bezugnehmend auf Punkt 5.4.7.2 a,b,c, stellvertretend für alle weiteren Anlagenarten (5.4.7.2f, 5.4.7.12.1.1) werden nachfolgend unsere Bedenken hinsichtlich der geplanten Messstrategie auf offenen Flächenfiltern erläutert: Die im Unterpunkt „Messung und Überwachung“ bei den einzelnen Anlagen aufgeführte Messvorschrift für organische Stoffe gemaß VDI 3880 (Oktober 2011) soll gestrichen werden. Messungen sollen erst dann durchgeführt werden, wenn hierfür von einem Expertengremium eine neue, für diesen Fall anzuwendende Messvorschrift erarbeitet wurde. Die Durchführung von Messungen für Ammoniak und Schwefelwasserstoff soll vor dem Biofilter festgeschrieben werden mit Forderung der Einrichtung von geeigneten Messstellen.
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: Deutsche Kreditbank AG am 26.11.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns im Rahmen der nationalen Umsetzung der Richtlinie für innovative, praxisnahe und digitale Lösungen ein. Dabei soll die Umsetzung wirksamen Verbraucherschutz gewährleisten und unnötige Hürden beim Produktabschluss vermeiden. Von der Möglichkeit der Ausnahmeregelung für klassische Kreditkarten mit Zahlungsaufschub sollte Gebrauch gemacht werden. Ebenso sollte die Ausnahmeregelung für die Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeten Überziehungen angewendet werden. Darüber hinaus sollte, wie in der Richtlinie vorgesehen, die freiwillige Produktbündelung bei Restschuldversicherungen ermöglicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 26.11.2025
- Beschreibung: Ziel der Übersendung des Beschlusses Ic-127 des 129. Deutschen Ärztetages 2025 ist, dass die o. g. Ministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Anregungen im Beschluss aufgreifen und in konkrete politische Maßnahmen umsetzen, um schwangere Ärztinnen in der Ausübung ihrer Berufstätigkeit und bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten zu unterstützen. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium hat nach Auffassung von Ärztinnen nicht die erhofften Verbesserungen herbeigeführt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 26.11.2025
- Beschreibung: Das Früherkennungsprogramm für Lungenkrebs basiert auf der Lungen-krebsfrüherkennungsverordnung (LuKrFrühErkV) des Bundesumweltministeriums (BMUV) und der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) des G-BA. Die KFE-RL regelt für die beteiligten Ärztinnen und Ärzte Fortbildungspflichten. Im Auftrag des Vorstands des Bundesärztekammer appelliert der Präsident an die Ministerin, überzogenen und kleinteiligen Regularien zur Fortbildungspflicht in Bezug auf bestimmte Leistungen entgegenzuwirken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. Ziel der Einflussnahme ist die Ausgestaltung der vorgesehenen bundesweiten Strukturen der Notfallrettung, der Ersteinschätzung, der integrierten Notfallzentren sowie der Finanzierung zusätzlicher Notdienststrukturen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Der vorliegende Antrag greift alte, bereits eindeutig beanstandete Forderungen erneut auf und ist in weiten Teilen von einer ablehnenden Sichtweise geprägt. Einzelne Anliegen mögen aus politischer Perspektive nachvollziehbar erscheinen, insgesamt jedoch bleibt der Vorschlag weitgehend realitätsfern und lässt die praktischen Gegebenheiten der ambulanten Versorgung unberücksichtigt. In unserer Stellungnahme wird dargelegt, welche Vorschläge rechtlich nicht haltbar sind und weshalb eine entsprechende Umsetzung in der vorgeschlagenen Form nicht erfolgen kann. Grundsätzlich besteht aus Sicht des BBMV kein Handlungsbedarf, der sich auf einzelne Träger- und Inhaberstrukturen von Medizinischen Versorgungszentren bezieht. Somit wird die grundlegende Prämisse des Antrages der insgesamt abgelehnt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1667
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Medizinische Versorgungszentren reformieren
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BT-Drs. 21/1667
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Initiative zielt darauf ab, dass bei der Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) neue Melde- und Informationspflichten vermieden werden, die für Personenkraftverkehrsunternehmen einen bürokratischen Mehraufwand bedeuten. Statt dessen wird empfohlen, einen automatischen Datenabruf zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1498
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
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BT-Drs. 21/1498
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) am 26.11.2025
- Beschreibung: Die KKW ist bezogen auf die Bruttowertschöpfung eine der größten Branchen in Deutschland und rangiert noch vor dem Maschinenbau und der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Daher sind nun endlich auch für sie geeignete Strategien und Rahmenbedingungen zu scha]en, damit sie ihre Wirtschafts-, Innovations- und Integrationskraft im internationalen Wettbewerb voll und nachhaltig entfalten kann. Zugleich braucht es eine besondere Aufmerksamkeit für jene Bereiche der KKW, die zentrale kulturelle Infrastruktur bereitstellen, dabei erheblich zur wirtschaftlichen Wertschöpfung beitragen und deren Bedingungen sich jedoch durch globalen Wettbewerbsdruck und zunehmende regulatorische Anforderungen spürbar verschärft haben.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: GRÜNE LIGA e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: DE: Tierhaltung, -wohl, Klimaschutz, Gentechnik EU: Öko-Regelungen Weidehaltung/Biodiversität, GAP, WVO, Pestizide, Nitrat
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband der Niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Hämatologie und Medizinische Onkologie in Deutschland e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Befürwortung der geplanten Absenkung der Altersgrenze für das Mammographie-Screening auf 45 Jahre sowie Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung zur Sicherstellung der Qualität bei der Durchführung von Mammografien durch beaufsichtigte Personen mit sonstiger medizinischer Ausbildung, einschließlich der Spezifizierung der maximalen Anzahl fernbeaufsichtigter Personen pro Ärztin/Arzt sowie der regelmäßigen Überprüfung einer spezifizierten Anzahl selbstständig durchgeführter Mammographien durch beaufsichtigte Personen pro Zeitraum.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bund der Selbständigen/Gewerbeverband Deutschland e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Ziel ist es, die Aktivrente vollständig statusneutral auszugestalten und alle Formen aktiver Erwerbstätigkeit im Rentenalter steuerlich gleich zu behandeln. Dies schafft Gerechtigkeit, stärkt die Selbständigkeit, erhöht die Wirksamkeit der Reform und verhindert neue systemische Ungleichheiten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Einführung eines verständlichen Altersvorsorgedepots mit maximalen Gesamtkosten von einem Prozent. Abbildung der Kapitalanlage in den globalen Aktien- oder Anleihenmarkt über breit gestreute ETFs. Steuerfreiheit von Erträgen in der Anspar- und Auszahlungsphase, dafür keine steuerliche Begünstigung von Sparbeiträgen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Schaffung einheitlicher, gesetzlich normierter Regeln für Scoring-Verfahren. Insbesondere eine transparente, diskriminierungsfreie und standardisierte Bonitätsbewertung sowie ein generelles Verbot von “Social-Scoring”. Verpflichtende jährliche Zusendung einer DSGVO-Datenkopie, Anspruch auf eine kostenfreie Bonitätsauskunft pro Jahr sowie Schaffung eines unbürokratischen Korrekturverfahren bei falschen Einträgen. „Scoringfreiheit“ für Verträge der Daseinsvorsorge: Verbot bzw. besonders strenge Anforderungen und Kontrollen der Nutzung von Scoring-Werten bei existenzsichernden Leistungen zur Gewährleistung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
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- Angegeben von: VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Einführung verbindlicher gesetzlicher Vorgaben zur Reduktion von Medikamentenrückständen im Wasser, insbesondere Kennzeichnungspflicht umweltfreundlicher Arzneimittel auf der Verpackung von Medikamenten durch Hersteller, sowie passgenaue Verpackungseinheiten zur Vermeidung von Medikamentenresten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Kunststoffrohrverband e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Sicherstellung des Anschlusses von Biomethanleitungen, zügige Planung der Wasserstoffverteilnetze
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 26.11.2025
- Beschreibung: Der Bosch Health Campus setzt sich für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen durch strukturelle Reformen ein. Ziel ist die langfristige finanzielle Tragfähigkeit bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgungsqualität. Befürwortet werden: transparente Finanzierungsmechanismen mit Anbindung der Leistungsausgaben an wirtschaftliche Kennzahlen, ausgewogene Finanzierungsmodelle unter Einbeziehung von Bundesmitteln, Effizienzsteigerungen durch Abbau von Doppelstrukturen sowie Anreizsysteme zur Stärkung von Prävention und Gesundheitskompetenz.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 26.11.2025
- Beschreibung: Der Bosch Health Campus setzt sich für die Weiterentwicklung der Primärversorgung durch innovative, patientenzentrierte Strukturen ein. Befürwortet werden: gesetzliche Verankerung von Primärversorgungszentren als multiprofessionelle Versorgungseinrichtungen, Etablierung von Gesundheitskiosken als niederschwellige Anlaufstellen, rechtliche Rahmenbedingungen für Gesundheitsregionen, Integration neuer Gesundheitsberufe (insbesondere Community Health Nurses), Förderung telemedizinischer Vernetzung sowie angemessene Vergütungsstrukturen für multiprofessionelle Zusammenarbeit.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 26.11.2025
- Beschreibung: Der Bosch Health Campus setzt sich für eine umfassende Reform der Notfallversorgung mit nahtloser Integration von ambulanter und stationärer Versorgung ein. Befürwortet werden: Etablierung integrierter Notfallzentren als zentrale Anlaufstellen, qualifizierte Ersteinschätzung durch geschultes Personal, Weiterentwicklung der telefonischen Erstberatung (116117), angemessene Vergütungsstrukturen für integrierte Notfallversorgung, Berücksichtigung regionaler Besonderheiten sowie Förderung der Digitalisierung zur Verbesserung von Kommunikation und Versorgungskoordination.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Im August 2025 haben BaFin und Bundesbank ein Non-Paper zur Einführung eines Kleinbankenregimes in der EU verfasst. Unser Ziel ist es, dass dieser Vorschlag Eingang in die europäische Gesetzgebung findet (Änderung CRR und CRD). Dabei setzen wir uns dafür ein, dass übermäßige strenge Zugangskriterien vermieden werden, der Zutritt zum Kleinbankenregime freiwillig wäre (Opt-in) und die Verbundprivilegien bei der Berechnung der Leverage Ratio auch in einem Kleinbankenregime halten bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Mitteilung der EU-Kommission zur Spar- und Investitionsunion (SIU) ( Kapitalmarktunion) beinhaltet viele Gesetzgebungsinitiativen für Banken und Finanzdienstleister. Wir setzen uns dafür ein, dass zukünftige Initiativen, die im Rahmen der SIU ergriffen werden, die europäischen Kapitalmärkte sowie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Marktakteure stärken. Konkret fordern wir, dass die Kreditfinanzierung stärker berücksichtigt und die Bedingungen dafür verbessert werden, z.B. durch Abbau bürokratischer Regulierung. Zudem fordern wir die Einführung eines Kleinbankenregimes in der EU. Umstrittene Gesetzesvorhaben zur europäischen Einlagensicherung (EDIS) und der Kleinanlegerstrategie (RIS) sollten dagegen nicht weiterverfolgt werden und aus der SIU-Strategie ausgeklammert werden.
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) soll neben einer Übergangsregelung zur Rechtsklarheit auch §§ 32, 33 Abs. 10 und 34 GasNZV einbeziehen. Ab 2026 braucht es eine Nachfolgeregelung im EnWG, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und europarechtliche Vorgaben einzuhalten. Zentrale Punkte sind: vorrangiger Gasnetzanschluss von Biogasanlagen einschließlich Speicher, eine Kostenprivilegierung bei Netzanschlüssen zur Entlastung von KMU und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, sowie mehr Flexibilität durch individuelle vertragliche Abweichungen. Zudem muss klargestellt werden, dass Biomasse-Verbrennung mit null Emissionen anzusetzen ist. Parallel sind Anpassungen im EEG erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt den Referentenentwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz, sieht aber Nachbesserungsbedarf für Bioenergie. Flexible Biogas-BHKW benötigen Wärmespeicher, um Strom- und Wärmeerzeugung zu entkoppeln – hierfür soll § 35 BauGB um eine Privilegierung von Behälterspeichern ergänzt werden. Zudem sind die vorgesehenen Erleichterungen bei der Genehmigung von Wärmeleitungen unzureichend, da UVP-Schwellenwerte im UVPG zu niedrig angesetzt bleiben. Schließlich fordert die Branche, dass Wärmeleitungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie dauerhaft im überragenden öffentlichen Interesse liegen, ohne Befristung bis 2040. So können Bioenergie und Holzenergie ihre Rolle in klimafreundlichen Wärmenetzen sichern.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände begrüßen den Entwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote als wichtigen Schritt zur Umsetzung von RED III. Positiv sind u. a. die Erhöhung und Fortschreibung der Quote bis 2040, die Einbeziehung von Luft- und Schiffsverkehr sowie Maßnahmen zur Betrugsprävention. Nachhaltige Biokraftstoffe bleiben zentrale Säule des Klimaschutzes im Verkehr. Kritisch sehen die Verbände jedoch Verordnungsermächtigungen für wesentliche Systemelemente, die parlamentarisch geregelt gehören, sowie den engen Zeitplan. Da die EU-Umsetzungsfrist bereits überschritten ist, fordern die Verbände eine zügige Verabschiedung des Gesetzes noch 2025, um Investitionssicherheit, Technologieoffenheit und Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände fordern, das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs zu einem umfassenden Gesetz für grüne Gase weiterzuentwickeln. Neben Elektrolyse-Wasserstoff müssen auch biogener Wasserstoff aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse, Biomethan sowie alle Wasserstoffderivate einbezogen werden. Die dezentrale Einspeisung von Biomethan auf Verteilnetzebene erleichtert die Umstellung von Hochdruckleitungen auf Wasserstoff. Zudem ist eine Nachfolgeregelung zur GasNZV im EnWG erforderlich, um Einspeisung erneuerbarer Gase ab 2026 abzusichern. Schließlich sollen Biomasseanlagen für die gekoppelte Erzeugung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten rechtlich privilegiert werden, um den Hochlauf schnell und klimawirksam voranzubringen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände fordern, die Industrieemissionsrichtlinie (IED) strikt EU-konform und ohne nationale Verschärfungen umzusetzen. Zusätzliche Auflagen, die mehr Biogasanlagen als nötig erfassen oder allgemeine Anforderungen auf alle genehmigungsbedürftigen Anlagen ausweiten, sind abzulehnen. Eine Verdoppelung der Durchsatzkapazität für Altholz auf < 6 t/h stärkt KMU, sichert Kaskadennutzung und unterstützt die industrielle Defossilisierung. Die verpflichtende Einführung kostenintensiver Umweltmanagementsysteme für erneuerbare Anlagen ist unverhältnismäßig. Statt zusätzlicher Melde- und Prüfpflichten braucht es den im Koalitionsvertrag verankerten Bürokratieabbau, um Planungssicherheit, Investitionen und das volle Potenzial der Bioenergie zu sichern.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Bioenergie ist unverzichtbar für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Wertschöpfung im ländlichen Raum. Sie liefert flexible, steuerbare Leistung, nutzt heimische Rohstoffe und entlastet Strom- und Wärmenetze. Die BR muss das Biomassepaket weiterentwickeln, Übergangsregeln für Bestandsanlagen schaffen, Ausschreibungsvolumina ab 2027 erhöhen und sachlich unbegründete Restriktionen wie die Maisdeckelung abschaffen. Im neuen Strommarktdesign braucht es faire Rahmenbedingungen für steuerbare, klimaneutrale Bioenergie. Biomethaneinspeisung muss erleichtert und durch eine nationale Strategie für Grüne Gase flankiert werden. Zudem sind Bürokratieabbau, praxisgerechte Umsetzung der RED III und ein klares politisches Bekenntnis zu Bioenergie als Innovationsmotor und Wirtschaftsfaktor nötig.
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände begrüßen das Biomassepaket, sehen aber akuten Anpassungsbedarf für ein tragfähiges EEG. Kernforderungen sind: Einführung eines Strommengenmodells für mehr betriebswirtschaftliche Freiheit und flexible Fahrweise, Erhöhung von Vergütungssätzen, Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag sowie Zulassung von Biomethan. Kleinanlagen benötigen verbesserte Bedingungen durch höhere Zuschläge, verlängerte Anschlussregelungen und Anerkennung ökologisch wertvoller Substrate. Ziel ist die Sicherung bestehender Anlagen, Anreize für neue Investitionen und die volle Nutzung der Bioenergiepotenziale für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennsoffrestriktonen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen al sim überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgesteltet, Hemnisse für Wrtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Viele Biogasanlagen mit Inbetriebnahme 2004–2005 verlieren 2025 ihre EEG-Vergütung und konnten wegen überzeichneter Ausschreibungen keine Anschlussförderung sichern. Ohne Unterstützung droht ihre Stilllegung, mit Verlust flexibler Strom- und Wärmekapazitäten. Der Fachverband Biogas fordert daher die Einführung einer bundesfinanzierten De-minimis-Beihilfe von bis zu 300.000 € je Anlage über maximal drei Jahre. Die Hilfe soll Capex-Kosten decken, aus ungenutzten EEG-Haushaltsmitteln finanziert werden und kurzfristig ohne Gesetzesänderung oder EU-Notifizierung eingeführt werden können. So bleibt Versorgungssicherheit gewahrt und regionale Wertschöpfung gestärkt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände begrüßen die 1:1-Umsetzung der RED III, kritisieren aber übermäßige nationale Verschärfungen. Der Entwurf der BioSt-NachV greift mit neuen Definitionen wie „nachhaltige Waldnutzung“ oder „großer Kahlschlag“ in Länderkompetenzen ein und schafft Doppelregelungen zum Forstrecht. Gefordert werden die Streichung unnötiger Definitionen, die Wahrung des Bestandsschutzes auch für Flächenkriterien, praktikable Übergangsfristen und vereinfachte nationale Überprüfungssysteme für kleine Anlagen. Zudem sollen die Nutzung von Biomasse aus Landschaftspflegeheiden erlaubt, bestehende Zertifizierungen anerkannt und die bewährte BLE-Anerkennung von Zertifizierungsstellen beibehalten werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die unterzeichnenden Bioenergieverbände begrüßen die Novelle der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV) zur besseren Betrugsprävention, fordern jedoch Nachbesserungen in zentralen Punkten. Sie sprechen sich für die Beibehaltung der BLE-Anerkennung von Zertifizierungsstellen, die Einführung eines staatlichen Registrierungsverfahrens für ausländische Produzenten und eine praxisgerechte Einführung der Unionsdatenbank (UDB) ohne doppelte Dateneingaben aus. Zudem soll die energetische Nutzung von Biomasse aus Heideflächen zur Landschaftspflege erlaubt bleiben. Ziel ist eine wirksame, unbürokratische und rechtssichere Umsetzung der RED III-Vorgaben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände begrüßen die geplante Übergangsregelung zur Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) als wichtigen Schritt zum Investitionsschutz laufender Projekte. Um Rechtsklarheit zu schaffen, sollten jedoch auch §32, §33 Abs.10 und §34 GasNZV einbezogen werden. Zudem muss die künftige Behandlung von Biomethan im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden, um den Wegfall der GasNZV ab 2026 auszugleichen. Dabei fordert die Branche: vorrangigen Netzanschluss für Biogasanlagen, Übernahme der Anschlusskosten durch Netzbetreiber sowie flexible Vertragsoptionen. CO2-Emissionen aus Biomasse sind weiterhin mit null anzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Das Positionspapier fordert, Biomethan und Bio-LNG als gleichwertige Säule der Energiewende anzuerkennen. Erneuerbares Methan bietet Speicherkapazität, Versorgungssicherheit und Kostenersparnis und sollte in allen energiepolitischen Strategien verankert werden. Nötig sind eine Nachfolgeregelung zur GasNZV, erleichterter Anlagenbau und Netzanschluss, vereinfachte Zertifizierung sowie faire Marktbedingungen im Vergleich zu Wasserstoff und importiertem Biomethan. Zudem sollen steuerliche Vorteile, THG-Quotenanreize und Förderinstrumente Biomethan im Verkehr, in der Wärmeversorgung und Stromproduktion stärken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Biogasanlagen sind steuerbare Erzeuger, deren flexible Einspeisung Netzengpässe vermeiden und Versorgungssicherheit stärken kann. Der bestehende Förderrahmen kollidiert jedoch mit starren Netzanschlussprozessen, sodass effiziente Flexibilisierung ausgebremst wird. Der Fachverband Biogas fordert daher die verpflichtende Einführung flexibler Netzanschlussvereinbarungen nach §8a EEG, differenziert nach steuerbaren und fluktuierenden Technologien. Statt starrer Zeitscheiben sollen dynamische Kriterien wie Spannung und Frequenz genutzt werden. So können Redispatch- und Netzausbaukosten gesenkt, Investitionen erleichtert und die Integration von Biogas in das Energiesystem beschleunigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände begrüßen das Biomassepaket, sehen aber akuten Anpassungsbedarf für ein tragfähiges EEG. Kernforderungen sind: Einführung eines Strommengenmodells für mehr betriebswirtschaftliche Freiheit und flexible Fahrweise, Erhöhung von Vergütungssätzen, Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag sowie Zulassung von Biomethan. Kleinanlagen benötigen verbesserte Bedingungen durch höhere Zuschläge, verlängerte Anschlussregelungen und Anerkennung ökologisch wertvoller Substrate. Ziel ist die Sicherung bestehender Anlagen, Anreize für neue Investitionen und die volle Nutzung der Bioenergiepotenziale für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt die Weiterentwicklung der THG-Quote, fordert aber Nachbesserungen. Zentrale Punkte: Die Erhöhung der Quote auf 17,5 % sollte bereits 2027 erfolgen, um Preisverfall zu verhindern. Die Diskriminierung fortschrittlicher Biokraftstoffe durch den Wegfall der Mehrfachanrechnung ab 2026 ist abzulehnen; der Mindestanteil muss daher ab 2026 auf 3 % und bis 2030 auf 4,5 % steigen. Für Ladestrom aus Biogasanlagen soll der reale THG-Wert angesetzt werden dürfen. Zur Betrugsprävention sind strengere Registerverfahren für importierte Biokraftstoffe nötig. Zudem darf staatlich gefördertes importiertes Biomethan nicht anrechenbar sein. Biogener Wasserstoff muss umfassend auf die THG-Quote angerechnet werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Der Fachverband Biogas e.V. fordert, die Novelle der BioSt-NachV und Biokraft-NachV so auszugestalten, dass Doppelregelungen vermieden und Übergangsfristen für neue Anlagen gesichert werden. Die Aufnahme von Heidelandflächen muss nachgebessert werden, da auch naturschutzdienliche Nutzung betroffen wäre. Positiv wird die vorgesehene Ausnahme für Bestandsanlagen bewertet, diese soll auch Flächenkriterien einschließen. Die Unionsdatenbank darf erst mit funktionierender Schnittstelle zu Nabisy eingeführt werden, um Mehrfachbuchungen zu vermeiden. Zudem soll die bisherige Anerkennungspraxis für Zertifizierungsstellen fortgeführt werden, um RED III ohne zusätzlichen Bürokratieaufbau umzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Viele Biogasanlagen mit Inbetriebnahme 2004–2005 verlieren 2025 ihre EEG-Vergütung und konnten wegen überzeichneter Ausschreibungen keine Anschlussförderung sichern. Ohne Unterstützung droht ihre Stilllegung, mit Verlust flexibler Strom- und Wärmekapazitäten. Der Fachverband Biogas fordert daher die Einführung einer bundesfinanzierten De-minimis-Beihilfe von bis zu 300.000 € je Anlage über maximal drei Jahre. Die Hilfe soll Capex-Kosten decken, aus ungenutzten EEG-Haushaltsmitteln finanziert werden und kurzfristig ohne Gesetzesänderung oder EU-Notifizierung eingeführt werden können. So bleibt Versorgungssicherheit gewahrt und regionale Wertschöpfung gestärkt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) soll neben einer Übergangsregelung zur Rechtsklarheit auch §§ 32, 33 Abs. 10 und 34 GasNZV einbeziehen. Ab 2026 braucht es eine Nachfolgeregelung im EnWG, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und europarechtliche Vorgaben einzuhalten. Zentrale Punkte sind: vorrangiger Gasnetzanschluss von Biogasanlagen einschließlich Speicher, eine Kostenprivilegierung bei Netzanschlüssen zur Entlastung von KMU und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, sowie mehr Flexibilität durch individuelle vertragliche Abweichungen. Zudem muss klargestellt werden, dass Biomasse-Verbrennung mit null Emissionen anzusetzen ist. Parallel sind Anpassungen im EEG erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände begrüßen den Entwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote als wichtigen Schritt zur Umsetzung von RED III. Positiv sind u. a. die Erhöhung und Fortschreibung der Quote bis 2040, die Einbeziehung von Luft- und Schiffsverkehr sowie Maßnahmen zur Betrugsprävention. Nachhaltige Biokraftstoffe bleiben zentrale Säule des Klimaschutzes im Verkehr. Kritisch sehen die Verbände jedoch Verordnungsermächtigungen für wesentliche Systemelemente, die parlamentarisch geregelt gehören, sowie den engen Zeitplan. Da die EU-Umsetzungsfrist bereits überschritten ist, fordern die Verbände eine zügige Verabschiedung des Gesetzes noch 2025, um Investitionssicherheit, Technologieoffenheit und Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände fordern, die Industrieemissionsrichtlinie (IED) strikt EU-konform und ohne nationale Verschärfungen umzusetzen. Zusätzliche Auflagen, die mehr Biogasanlagen als nötig erfassen oder allgemeine Anforderungen auf alle genehmigungsbedürftigen Anlagen ausweiten, sind abzulehnen. Eine Verdoppelung der Durchsatzkapazität für Altholz auf < 6 t/h stärkt KMU, sichert Kaskadennutzung und unterstützt die industrielle Defossilisierung. Die verpflichtende Einführung kostenintensiver Umweltmanagementsysteme für erneuerbare Anlagen ist unverhältnismäßig. Statt zusätzlicher Melde- und Prüfpflichten braucht es den im Koalitionsvertrag verankerten Bürokratieabbau, um Planungssicherheit, Investitionen und das volle Potenzial der Bioenergie zu sichern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennstoffrestriktionen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen als im überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgestaltet, Hemmnisse für Wirtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt den Entwurf zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV). Die Verordnung erwies sich für Biogasanlagen als untauglich, erzeugte erheblichen Bürokratieaufwand und lieferte weder mehr Transparenz noch Nachvollziehbarkeit von Nährstoffflüssen. Die Systemaußengrenzen sind unklar, Lagerbestände bleiben unberücksichtigt, Standardwerte weichen stark von realen Nährstoffgehalten ab. Der Verband unterstützt daher die unverzügliche Außerkraftsetzung als Beitrag zu Rechts- und Planungssicherheit. Gleichzeitig soll Transparenz künftig durch Nutzung bereits bestehender Dokumentations- und Meldepflichten gesichert werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt den Referentenentwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz, sieht aber Nachbesserungsbedarf für Bioenergie. Flexible Biogas-BHKW benötigen Wärmespeicher, um Strom- und Wärmeerzeugung zu entkoppeln – hierfür soll § 35 BauGB um eine Privilegierung von Behälterspeichern ergänzt werden. Zudem sind die vorgesehenen Erleichterungen bei der Genehmigung von Wärmeleitungen unzureichend, da UVP-Schwellenwerte im UVPG zu niedrig angesetzt bleiben. Schließlich fordert die Branche, dass Wärmeleitungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie dauerhaft im überragenden öffentlichen Interesse liegen, ohne Befristung bis 2040. So können Bioenergie und Holzenergie ihre Rolle in klimafreundlichen Wärmenetzen sichern.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände fordern, das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs zu einem umfassenden Gesetz für grüne Gase weiterzuentwickeln. Neben Elektrolyse-Wasserstoff müssen auch biogener Wasserstoff aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse, Biomethan sowie alle Wasserstoffderivate einbezogen werden. Die dezentrale Einspeisung von Biomethan auf Verteilnetzebene erleichtert die Umstellung von Hochdruckleitungen auf Wasserstoff. Zudem ist eine Nachfolgeregelung zur GasNZV im EnWG erforderlich, um Einspeisung erneuerbarer Gase ab 2026 abzusichern. Schließlich sollen Biomasseanlagen für die gekoppelte Erzeugung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten rechtlich privilegiert werden, um den Hochlauf schnell und klimawirksam voranzubringen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Der Fachverband Biogas begrüßt die geplante Übergangsregelung zur Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) als wichtigen Schritt zum Investitionsschutz laufender Projekte. Um Rechtsklarheit zu schaffen, sollten jedoch auch §32, §33 Abs.10 und §34 GasNZV einbezogen werden. Zudem muss die künftige Behandlung von Biomethan im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden, um den Wegfall der GasNZV ab 2026 auszugleichen. Dabei fordert die Branche: vorrangigen Netzanschluss für Biogasanlagen, Übernahme der Anschlusskosten durch Netzbetreiber sowie flexible Vertragsoptionen. CO2-Emissionen aus Biomasse sind weiterhin mit null anzusetzen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Das Positionspapier fordert, Biomethan und Bio-LNG als gleichwertige Säule der Energiewende anzuerkennen. Erneuerbares Methan bietet Speicherkapazität, Versorgungssicherheit und Kostenersparnis und sollte in allen energiepolitischen Strategien verankert werden. Nötig sind eine Nachfolgeregelung zur GasNZV, erleichterter Anlagenbau und Netzanschluss, vereinfachte Zertifizierung sowie faire Marktbedingungen im Vergleich zu Wasserstoff und importiertem Biomethan. Zudem sollen steuerliche Vorteile, THG-Quotenanreize und Förderinstrumente Biomethan im Verkehr, in der Wärmeversorgung und Stromproduktion stärken.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: ProVeg e. V. am 26.11.2025
- Beschreibung: In Deutschland gibt es eine etablierte Praxis zur Kennzeichnung pflanzlicher Fleischalternativen, die Transparenz für Verbraucher und Rechtssicherheit für Unternehmen schafft. Auf EU-Ebene liegen jedoch Vorschläge vor, bestimmte Begriffe ausschließlich tierischen Produkten vorzubehalten, sodass Bezeichnungen wie „pflanzlicher Speck“ oder „nach Hühnchenart“ künftig verboten wären. ProVeg e.V. fordert daher, dass die Bundesregierung diese Einschränkungen ablehnt und sich gegen wettbewerbsverzerrende Marktbarrieren einsetzt, um sowohl Verbraucherinteressen zu schützen als auch die Position deutscher Unternehmen zu stärken.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: EWE AG am 26.11.2025
- Beschreibung: - Anpassung des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes, um den Hochlauf des Wasserstoffmarktes nicht durch unverhältnismäßige Vergabeanforderungen zu verzögern. - Einstufung von Tätigkeiten im Bereich Wasserstoff (Erzeugung, Transport, Speicherung, Verteiler) soll als Sektorentätigkeite nach § 102 GWB und SektVO bis zur vollständigen Regulierung ausgesetzt werden. - Einführung von Übergangsregelungen und die Möglichekeit beschleunigter Verhandlungsverfahren, um Investitionsdynamik und Planungssicherheit zu gewährleisten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Salesforce.com Germany GmbH am 26.11.2025
- Beschreibung: Salesforce setzt sich für einen kohärenten, technologieneutralen Ansatz der Digitalregulierung ein und befürwortet einen Regulierungsrahmen, der agil und zukunftsorientiert ist, um sich an die neuesten technologischen Entwicklungen wie generative KI und agentenbasierte KI anzupassen. Eine Vereinfachung des Regulierungsrahmens würde die Rechtssicherheit schaffen, die Unternehmen benötigen, um vertrauensvoll in KI-Lösungen zu investieren und diese einzusetzen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: STACKIT GmbH & Co. KG am 26.11.2025
- Beschreibung: Begleitung der Diskussionen zum Aufbau eines interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, sowie der Umsetzung der Anforderungen an den Deutschland-Stack, um den spezifischen Anforderungen der digitalen Verwaltung gerecht zu werden.
-
- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 26.11.2025
- Beschreibung: Begleitung der Diskussionen zum Aufbau eines interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, sowie der Umsetzung der Anforderungen an den Deutschland-Stack, um den spezifischen Anforderungen der digitalen Verwaltung gerecht zu werden.
-
- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 26.11.2025
- Beschreibung: Begleitung der Diskussionen zum Aufbau eines interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, sowie der Umsetzung der Anforderungen an den Deutschland-Stack, um den spezifischen Anforderungen der digitalen Verwaltung gerecht zu werden.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 25.11.2025
- Beschreibung: Ziel der Verordnung ist die Änderung der bestehenden Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung, damit künftig auch Frauen zwischen 45 bis 49 Jahren die Früherkennungsuntersuchung wahrnehmen können, gestützt auf eine Bewertung des Bundesamts für Strahlenschutz, wonach diese Maßnahme mehr Nutzen als Risiken beinhalte. Die Bundesärztekammer stellt diese Bewertung nicht in Frage. Problematisch ist aus Sicht der Bundesärztekammer der absehbaren Mangel an Assistenzpersonal, welches die Mammografien durchführen soll, und die damit verbundene Absicht, bedarfsweise auf durch ihre Ausbildung qualifizierte MTR zu verzichten und durch MFA zu ersetzen, die mittlerweile gleichfalls als Mangelberuf gelten können.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Volkswagen AG am 25.11.2025
- Beschreibung: Unterstützung bei der Festlegung der strategischen Zielsetzung einer Gesetzgebung. Wenn eingeführt sollten LCR realistisch, wettbewerbsfähig und industriepolitisch kohärent gestaltet werden. Mit einer Einführung sind Herausforderungen verbunden, deren Bewältigung eine Umsetzung spezifischer Maßnahmen erfordert.
-
- Angegeben von: Volkswagen AG am 25.11.2025
- Beschreibung: Realistische Ausgestaltung der Anforderungen des EU Circular Economy Act. Z.B. umsetzbare Rezyklingquoten und Rezyklateinsatzquoten anhand von Verfügbarkeitsanalysen mit ausreichendem Vorlauf. Einführung des Prinzipes Repair-as-Produced. Harmonisierung der erweiterten Hersteller-Verantwortung innerhalb der EU.
-
- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Die Umsetzung der EU-Batterienverordnung in Bundesrecht sollte praktikabel erfolgen, ohne zusätzliche Hürden zu schaffen. Eine verpflichtende Markenregistrierung erzeugt unnötigen Aufwand, da die EU sie nur bei vorhandenen Marken vorsieht. Bei der Sicherheitsleistung im Insolvenzfall von Herstellerverantwortungsorganisationen sollte die realistisch zu erwartende Rücklaufmenge statt der in Verkehr gebrachten Menge gelten. Ökologische Kriterien sollten nicht zusätzlich in die Beitragsbemessung der Rücknahme einfließen, da die EU-Verordnung bereits ausreichend Anreize setzt. Für eine effiziente Rücknahme benötigt es eine bundesweit zuständige notifizierende Behörde sowie eine Harmonisierung auf Bundesebene. Zudem muss die Struktur der Stiftung ear an die neuen Anforderungen angepasst werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
-
BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Aufklärung von verantwortlichen Fachreferaten und MdB über aktuelle Entwicklungen bei Unternehmen, die in der Ladeinfrastruktur tätig sind. Verbesserung der Koordination zwischen unterschiedlichen Fachreferaten verschiedener Ministerien, die an unterschiedlichen Teilthemen der Gestaltung der Rahmenbedingungen von Ladeinfrastruktur arbeiten. Vermittlung eines progressiven Zielbildes. Stärkung des Marktgeschehens, Prävention staatlicher Eingriffe in einen funktionierenden Markt.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der BVES setzt sich dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Bau, Netzanschluss, Betrieb, Vergütung, Entgeltbelastung- und Abrechnung, die Speicher neben Erzeugungsanlagen und Großverbrauchern betreffen, verbessert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der BVES setzt sich für den Erhalt oder die Anpassung gesetzlicher Regelungen ein, die das Netzanschlussverfahren für Speicher betreffen, inbs.: - vollständig digitalisierte Anschlussverfahren, - Vorgaben für Bearbeitungsfristen für Netzanschlussbegehren, - ein für Flexibilität (und nicht Erzeuger oder Verbraucher) optimiertes Netzanschlussverfahren - sowie den Erhalt der Privilegien der KraftNAV soweit und so lange kein anderes gesetzlich gesichertes Netzanschlussverfahren für Speicher besteht, dass hinreichende Planungs- und Investitionssicherheit bietet - einen Rabatt von bis zu 100% bei Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung auf den Baukostenzuschuss
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Anpassung der Multiplikatoren von Ladestrom an die Multiplikatoren von synthetischen Kraftstoffen, um level playing field für Strom zu erreichen. Vorschlag besserer rechtlicher Integration von Speichern in der Ladeinfrastruktur. Lob für Maßnahmen des BMUKN zur Stabilisierung der THG-Quote.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Hinwirken auf einfachere und vor allem sicherere Rahmenbedingungen für die Projektierung von Wasserstoffinfrastrukturvorhaben insb. in Sachen Baugenehmigungsfragen. Schaffung eines förderlichen Marktumfeldes für die Vorhaben darüber hinaus.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 25.11.2025
- Beschreibung: FNB Gas setzt sich für die Aufnahme der Belange des Wasserstoff-Kernnetzes und der Wasserstoffinfrastruktur in das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 25.11.2025
- Beschreibung: Die KOM plant, die EU-weiten Berichtspflichten um mindestens 25 % zu reduzieren, um die Wirtschaft zu entlasten. Dabei stehen CSDDD, CSRD/ESRS sowie Taxonomie-VO im Fokus. Bei der CSDDD sollte der Umfang der Sorgfaltspflichten sowie der mit der Richtlinie verbundene administrative Aufwand auf ein verhältnismäßiges Maß reduziert und das EU-Haftungsregime gestrichen werden. Außerdem sind rechtssichere Anforderungen zur risikogerechten Umsetzung der Sorgfaltspflichten erforderlich. Bei der CSRD/ den ESRS ist eine weitgehende Umfangsreduzierung der Berichtsstandards und Datenpunkte (um mehr als 25 %) wichtig, außerdem deren rechtssichere/praktikable Formulierung. Auf branchenspezifische Standards sollte verzichtet werden.
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt weiterhin den Versuch, das IRG grundlegend zu reformieren und in diesem Zuge zu vereinfachen und zu systematisieren, sowie den grenzüberschreitenden Rechtsschutz zu stärken. Positiv hervorzuheben ist, dass der Entwurf insgesamt präziser und übersichtlicher als das aktuelle IRG ist. Auch wurden aktuelle EuGH-Rechtsprechung und aktuelle europäische Rechtsinstrumente umgesetzt und der Entwurf enthält einige Stärkungen und Klarstellungen von Verfahrensrechten. Der DAV bedauert jedoch den im Vergleich zum Strafprozess sowie auch im internationalen Vergleich leider nach wie vor mangelhaften Rechtsschutz, der im Vergleich zum vorherigen Referentenentwurf sogar noch weiter verkürzt wurde.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 73/25, dass der Entwurf die EU-Richtlinie vielerorts schonend umsetzt und von dem verfügbaren Freiraum Gebrauch macht. Es ist aber zweifelhaft, ob die Definition des „Ökosystems“ im Entwurf aus strafrechtlicher Sicht als taugliches Kriterium für einen handhabbaren Straftatbestand dienen kann. Zudem empfiehlt der DAV, die in §§324 ff. StGB-E vorausgesetzte „erhebliche Schädigung“ im Gesetz zu definieren. Ferner sollte nach Auffassung des DAV das Recht des Beschuldigten auf Mitwirkung an der Auswahl von Sachverständigen in §73 StPO geregelt werden und mit einem Beweisverwertungsverbot für den Fall des Verstoßes gegen diese Verfahrensvorschrift verbunden werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- StGB [alle RV hierzu]
- OWiG 1968 [alle RV hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle RV hierzu]
- BJagdG [alle RV hierzu]
- BWildSchV [alle RV hierzu]
- UVPG [alle RV hierzu]
- AbfVerbrG 2007 [alle RV hierzu]
- PflSchG 2012 [alle RV hierzu]
- ChemG [alle RV hierzu]
- ChemSanktionsV [alle RV hierzu]
- ChemOzonSchichtV [alle RV hierzu]
- ChemKlimaschutzV [alle RV hierzu]
- ChemVerbotsV 2017 [alle RV hierzu]
- ChemBiozidDV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der DAV kritisiert am vorliegenden Referentenentwurf, dass an mehreren Stellen die Rechte der Betroffenen deutlich verkürzt werden sollen und damit u. a. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Brunswick Group am 25.11.2025
- Beschreibung: Brunswick unterstützt die M31 Beteiligungsgesellschaft im Bereich der Interessenvertretung zur Sicherstellung einer risikoadäquaten und marktfähigen Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer regulatorischer Rahmenbedingungen als Voraussetzung für die Mobilisierung des im Rahmen der Energiewende erforderlichen Eigenkapitals für die Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- M 31 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Energie KG
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- Angegeben von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 25.11.2025
- Beschreibung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 04.11.2025 die Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaketes eingeleitet. Der geltende Rechtsrahmen für den Erdgasbinnenmarkt umfassend weiterentwickelt sowie ein Ordnungsrahmen für erneuerbare Gase und Wasserstoff geschaffen, um die Dekarbonisierung der Energiemärkte und das Ziel der Klimaneutralität in der Europäischen Union weiter voranzutreiben. Damit liegt auch erstmals ein umfassender europäischer Ordnungsrahmen für den entstehenden Wasserstoffmarkt vor.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Prof. Dr. Wolfgang Herrmann am 24.11.2025
- Beschreibung: Modernisierung des Regulierungsrahmens auf EU-Ebene (NGT Verordnungsentwurf ) und national, um die Potentiale der NZT nutzen und klimaresiliente und an lokale Umweltbedingungen angepasste sowie ertragsstarke Pflanzen verfügbar zu machen. Vor diesem Hintergrund Förderung eines starken und verlässlichen Schutz des geistigen Eigentums durch Wissensaustausch für Innovationen und einheitliche Transparenz- und Kennzeichnungsregelung von NGT-Produkten auf EU-Ebene.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Prof. Dr. Wolfgang Herrmann
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 24.11.2025
- Beschreibung: Familienunternehmen wachsen mit zunehmender Größe in den Kontext der internationalen Besteuerung hinein. Dadurch werden auch die Bestimmungen des Außensteuergesetzes sowohl für das Unternehmen (insbesondere Verrechnungspreise und Hinzurechnungsbesteuerung) als auch die dahinterstehende Familie (insbesondere Wegzugsbesteuerung, ausländische Familienstiftungen) relevant. Ziel ist die Umsetzung der Vorschläge der BMF-Expertenkommission "Vereinfachte Unternehmenssteuer", vgl. Kommissionsbericht vom 12. Juli 2024.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 24.11.2025
- Beschreibung: Deutschlands Arbeitsmarkt steht vor dramatischen Herausforderungen: Die hohe Zahl unbesetzter Stellen trifft auf sinkende Arbeitszeit pro Kopf. Bis 2035 droht ein Verlust von 7,2 Millionen Arbeitskräften. Doch Deutschland verfügt über erhebliches ungenutztes Potenzial. Hier könnte eine konsequente Aktivierung von Teilzeitkräften durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf helfen. So auch die Mobilisierung Älterer durch flexiblere Übergänge in den Ruhestand, der Abbau bürokratischer Hürden bei der Fachkräfteeinwanderung und schnellere Anerkennungsverfahren sowie gezielte Qualifizierungsoffensiven für Un- und Angelernte. Nur durch entschlossenes Handeln in diesen Bereichen lässt sich das Erwerbspersonenpotenzial nachhaltig stärken und Deutschlands Wohlstand langfristig sichern.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 24.11.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung verbindlicher regulatorischer Vorgaben zum schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von PFAS. Dazu zählen ein kurzfristiges ordnungsrechtliches Phasing-Out für Anwendungen mit verfügbaren Alternativen sowie ein mittelfristiges Phasing-Out für Anwendungen ohne Alternativen. Zudem sollen Regelungen geschaffen werden, die Transparenz über PFAS-Einsätze herstellen, den Marktzugang beschränken und eine erweiterte Herstellerverantwortung rechtlich verankern, einschließlich der Beteiligung an Folgekosten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 24.11.2025
- Beschreibung: Die Reform des GEAS, die ab dem 12. Juni 2026 Anwendung finden wird, schafft vielfältige Möglichkeiten der Freiheitsbeschränkung bis hin zu Freiheitsentziehung zu Lasten von asylsuchenden Menschen. Mit Sorge nimmt das DRK wahr, dass die vorliegende Gesetzesentwürfe Handlungsspielräume über das erforderliche Maß hinaus ausschöpfen und dabei wichtige Garantien für die Betroffenen nicht ausreichend berücksichtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1848
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1848
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 24.11.2025
- Beschreibung: Das DRK befürwortet ausdrücklich die Beibehaltung und Stärkung des Prinzips der Freiwilligkeit im Wehrdienstmodernisierungsgesetz. Gleichzeitig plädiert das DRK dafür, das Gesetz im Sinne einer ganzheitlichen Gesamtverteidigung auszugestalten, die auch den Zivil- und Katastrophenschutz als gleichrangigen Bestandteil berücksichtigt. Nur durch die enge Verzahnung militärischer und ziviler Strukturen, den Ausbau bestehender Freiwilligendienste sowie die klare gesetzliche Verankerung eines zivilen Ersatzdienstes kann eine moderne, resiliente und gesellschaftlich breit getragene Sicherheitsarchitektur entstehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
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BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 24.11.2025
- Beschreibung: Die Ausgestaltung von Digitalisierungsprozessen wird künftig den Sozial- und Gesundheitssektor verändern. Damit die Zugangsmodalitäten und Nutzbarkeit digitaler Prozesse und Anwendungen für die vielfältigen gesellschaftlichen Gruppen gewährleistet sind, setzt sich das Deutsche Rote Kreuz für die inklusive Ausgestaltung ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesschülerkonferenz am 24.11.2025
- Beschreibung: Die Bundesschülerkonferenz (BSK) tritt dafür ein, dass sich junge Menschen aktiv in politische Prozesse einbringen können und damit ein grundlegendes Demokratieverständnis entwickeln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
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BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 24.11.2025
- Beschreibung: Hinsichtlich der EU-Wiederherstellungsverordnung wird angestrebt, diese dahingehend zu ändern, dass keine strikten Maßnahmen vorgesehen sind, sondern Eigentümer und auch Nutzer in die Entwicklung mit einbezogen werden und nicht mehr Bürokratie geschaffen wird, zusätzlich sollen die Maßnahmen, aufgrund von finanziellen Anreizen, auf mehr Freiwilligkeit setzen. Gefordert wird außerdem ein produktionsintegrierter Naturschutz.
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- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 24.11.2025
- Beschreibung: Ausnahmen für § 13a Abs. 2 und 3 DüV - Einführung einer Ausnahme von den Einschränkungen nach §13a, Absatz 2 & 3 in „roten Gebieten“ für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) am 24.11.2025
- Beschreibung: Gesundheit ist ein Menschenrecht. Dies ist im Sozialstaat Deutschland nicht für alle Menschen gleichermaßen und ausreichend sichergestellt. Dringender Handlungsbedarf ist gegeben, insbesondere für vulnerable Personengruppen wie Geflüchtete, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen ohne Krankenversicherungsschutz oder Menschen ohne festen Wohnsitz. Der Zugang zu Beratung sowie zu medizinischen und psychosozialen Gesundheitsleistungen ist durch unterschiedliche Maßnahmen zu gewährleisten, unter anderem durch angemessene existenzsichernde Leistungen, niedrischwellige Unterstützungsleistungen und die Verringerung von gesundheitszlicher und sozialer Ungleichheit. Gesundheit ist unteilbar.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):