Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605270032
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Eine novellierte EU-Vergaberichtlinie muss ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten
Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt.
Bereitgestellt von:
Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)
am
27.05.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.05.2026 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle SG hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle SG hierzu]
- Architektur, Normung