Regelungsvorhaben
Eine novellierte EU-Vergaberichtlinie muss ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten
Angegeben von:
Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)
am
27.05.2026
Beschreibung:
Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt.
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
- Architektur, Normung
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.11.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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SG2605270030 (PDF - 24 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.11.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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