Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605270026 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Eine novellierte EU-Vergaberichtlinie muss ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten

Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt.

Bereitgestellt von:
Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429) am 27.05.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 04.11.2025 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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