Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605260013 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) - Tiergesundheit

Eine GOT-Novellierung darf nicht alleine auf pauschale Gebührenerhöhungen zielen. Entscheidend sind strukturelle Verbesserungen: klare Leistungsbeschreibungen, eindeutige Abgrenzungen zusammenhängender Leistungen und mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung der Gebührenordnung. So ist etwa der einfache Gebührensatz nach dem gesetzgeberischen Leitbild eine eigenständige, tragfähige und auskömmliche Vergütungseinheit – nicht bloß eine rechnerische Untergrenze für regelmäßige Faktorsteigerungen. Zuschläge sind für besondere Umstände des Einzelfalls vorgesehen, dürfen aber nicht zum faktischen Regelfall werden. Daher braucht es gesetzliche Konkretisierungen insbesondere bei § 2 GOT zur Gebührenbemessung, aber auch an anderen Stellen der GOT.

Bereitgestellt von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774) am 26.05.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 15.04.2026 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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