Stellungnahmen/Gutachten
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1.186 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.186)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der djb kritisiert den vorgelegten Referentenentwurf aus verfassungsrechtlicher und familienrechtlicher Perspektive und lehnt ihn deshalb ab. Der Entwurf bringt ein nicht gerechtfertigtes Misstrauen gegenüber allen Familien zum Ausdruck, in denen zwischen der Mutter und dem Anerkennenden ein vom Referentenentwurf sogenanntes „Aufenthaltsrechtsgefälle“ besteht und beide nicht verheiratet sind. Sie werden pauschal der Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde zur Vaterschaftsanerkennung unterworfen. Sie sind jedoch keine Familien „zweiter Klasse“ und können sich insbesondere auch auf den Schutz des Art. 6 GG und das Willkürverbot berufen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vaterschaft (§ 1592 Nr. 2 BGB) vom Gesetzgeber aus familienpolitischen..., ...Vaterschaft (§§ 1706, 1709 BGB a.F.) abgeschafft wurde..., ...Mittel: Vollzug von § 1597a BGB wirksamer gestalten Die..., ... den Vollzug von § 1597a BGB wirksamer zu gestalten...., ...Vollzugsprobleme, wie sie dem § 1597a BGB zugeschrieben werden, kein..., ...ihre Pflichten aus § 1597a BGB zu erfüllen, sowie ggf...., ...jedoch, dass die in § 1600 IV BGB unnötig weit gefassten ..., ...bisherigen § 1595 Abs. 1 BGB entnommene Legaldefinition...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV
Als Bitkom fordern wir den kontinuierlichen Bürokratieabbau durch die Digitalisierung von (Verwaltungs-)Prozessen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative der Bundesregierung, Bürokratiekosten zu mindern. Der Gesetzentwurf weist jedoch eine Reihe von Schwächen auf. Wir setzen uns vor allem dafür ein, Schriftformerfordernisse abzubauen, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden und den automatisierten Datenaustausch zwischen Behörden voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...elektronischen Form (§ 126a BGB) ermöglicht werden. Schnellere..., ...weiteren Absatz im §312ff. BGB: §312 [XYZ] Vertragsänderungen..., ...Verbraucherverträgen der § 312ff. BGB gewählt, statt einer negativen..., ...etwa in den §§ 308 oder 309 BGB. Hintergrund ist, dass ..., ...AGB-Inhaltskontrolle nach § 307 BGB ist, da das Anpassungsrecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der WärmeLV zum besseren Schutz von Mieter:innen vor überhöhten Wärmelieferkosten
Das Vorhaben bezweckt, Mieter:innen besser vor überhöhten Kosten bei der Wärmelieferung zu schützen. Künftig sollen alle gewerblichen Wärmelieferungen bei vermietetem Wohnraum der WärmeLV unterstellt werden, die verbindliche Vorgaben für die Gestaltung von Wärmelieferverträgen enthalten und einen besseren Schutz vor hohen Wärmelieferkosten gewährleisten soll.
- Bereitgestellt von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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07.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...AVBFernwärmeV) auch der § 556c BGB und die Wärmeliefer-verordnung..., ...Kostenneutralität (§ 556c BGB) regelt, dass Vermieter..., ... nur durch das in § 556c BGB und der WärmeLV verankerte..., ... 2013 eingeführte § 556c BGB sowie die Wärmelieferverordnung..., ...Zeitpunkt der Umstellung (§ 556c BGB) greift. Zudem zeigt dieser..., ...Wärmelieferverordnung und § 556c BGB: Mieter:innen besser schützen..., ...der WärmeLV und dem § 556c BGB zu unterstellen. Hierfür..., ...Das bedeutet, der § 556c BGB und die WärmeLV greifen..., ...Voraussetzungen des § 556c BGB (Gebot der Kostenneutralität..., ... frei wählen. Der § 556c BGB muss auch für die Umstellung..., ...Wortlaut in § 556c Abs. 1 BGB ist entsprechend zu erweitern..., ...556c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB können Mieter:innen verpflichtet..., ...WärmeLV in § 556c Abs. 3 BGB umfasst aktuell nur Regelungen..., ...nach § 556c Abs. 1 und 2 BGB zu erlassen. 20 Aktuell..., ...Kostenvergleichsrechnung nach § 556c BGB, Eigene Darstellung DMB...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Gesetzesentwurfs im Sinne der Streichung der starren Frist für "Überlassung zum vorübergehenden Gebrauch" sowie Anpassung der Regelungen zur Berechnung des Möblierungszuschlags hinsichtlich der besseren Berücksichtigung von Instandhaltung und Anschaffungskosten.
- Bereitgestellt von: Wunderflats GmbH am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... vom § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB einführen will, ist er ..., ...wie Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB) oder Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB). 8. Die Festlegung einer..., ...Sinne vom § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB sind am Maßstab von Art..., ...Sinne von § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB (dazu unter II) vor. ..., ... zur Mietpreisbremse im BGB auch das möblierte Wohnen..., ...ein neuer § 556d Abs. 1a BGB bestimmen: „Bei Wohnraum..., .... 4 Vgl. § 556g Abs. 1b BGB-E. 5 Art. 1 Nr. 5 des ..., ...nach § 556d Abs. 1 Satz 1 BGB der folgenden Absatz 1a..., ...8 Nach § 556g Absatz 1a BGB soll der folgenden Absatz..., ... von § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu konkretisieren, indem..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB in der Praxis vereinfacht..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB nur berufen können, wenn..., ...mietrechtlichen Normen im BGB an diese Vorgaben halten..., ..., die gemäß § 535 Abs. 2 BGB gegen ein Entgelt erbracht..., ...Wucher gemäß § 138 Abs. 2 BGB oder Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB. Die Formulierung einer..., ... neue § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB, wonach auf Wohnraum, ..., ...i.S.d. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB liege nur bis zu einer ..., ... (§ 138 Abs. 1 BGB) begegnet werden. 3) Regelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche)
Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S..., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche).
Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S..., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche)
Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S...., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Das Petita bestehen im Aufzeigen von Spielraum bei der anstehenden Richtlinienumsetzung: - harmonisierte, praxisgerechte Umsetzung in Koordination mit der RL 2023/2225/EU - bes. Berücksichtigung des Subsidiaritäts- und Rechtssicherheitsgedanken der RL 2023/2673/EU - Schaffung von gesetzl. Mustern und sog. Gesetzlichkeitsfiktion - Regelung analog Art. 229 § 38 Abs. 3 EGBGB für Immo-FörderdarlehensV - Breite Interpretation der Regelung der Erlöschensregelung des Art. 16b Abs. 1 UAbs. 2 S. 3 RL 2023/2673/EU - Rechtssichere Gestaltung Widerrufsbutton ohne matielll-rechtliche Determination der Ausübung dieses Rechts sowie Klarstellung Anwendungsbereich - Abschaffung Widerrufsrecht (Finanzdienstleistungen) beim AußergeschäftsraumV; hilfsweise Schaffung sozialpolitischer Ausnahmen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Immobiliarförderdarlehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarförderdarlehen..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösenden..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wünschenswerte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Die Petita bestehen im Aufzeigen von Spielraum bei der anstehenden Richtlinienumsetzung: - harmonisierte, praxisgerechte Umsetzung in Koordination mit der RL 2023/2225/EU - bes. Berücksichtigung des Subsidiaritäts- und Rechtssicherheitsgedanken der RL 2023/2673/EU - Schaffung von gesetzl. Mustern und sog. Gesetzlichkeitsfiktion - Regelung analog Art. 229 § 38 Abs. 3 EGBGB für Immo-FörderdarlehensV - Breite Interpretation der Regelung der Erlöschensregelung des Art. 16b Abs. 1 UAbs. 2 S. 3 RL 2023/2673/EU - Rechtssichere Gestaltung Widerrufsbutton ohne matielll-rechtliche Determination der Ausübung dieses Rechts sowie Klarstellung Anwendungsbereich - Abschaffung Widerrufsrecht (Finanzdienstleistungen) beim AußergeschäftsraumV; hilfsweise Schaffung sozialpolitischer Ausnahmen
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Immobiliarförderdarlehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarförderdarlehen..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösenden..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wünschenswerte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der 3. Verbraucherkreditrichtlinie (CCD3)
Wir regen an, die Muster-Widerrufsbelehrung beizubehalten, die Änderungen zu § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG nachzuschärfen, im Sinne einer echten Digitalisierung, sowohl für Darlehensverträge als auch Darlehensvermittlungsverträge nur die Willenserklärung des Verbrauchers unter ein entsprechendes Textformerfordernis zu stellen und die Formerfordernisse für den Darlehensgeber bzw. Darlehensvermittler gänzlich aufzuheben, § 30 Abs. 2 BDSG nachzuschärfen. Zudem erbitten wir um Unterstützung der Bundesregierung auf EU-Ebene bezüglich der in Art. 46 (2) der CCD3 niedergelegten Prüfpflicht der EU-Kommission.
- Bereitgestellt von: Digital Lending Association e.V. am 21.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 492 Abs. 9 S. 1 und 2 BGB Ein Allgemein- Verbraucherdarlehensvertrag..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG Die für die Kreditwürdigkeitsprüfung..., ...Darlehensvermittlungsverträgen § 655b Abs. 1 BGB Ebenso wie der Darlehensvertrag...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sollte im Hinblick auf die überarbeiteten Vorgaben zum Widerrufsrecht sparten- und vertriebsartübergreifend im VVG erfolgen. Das muss insbesondere auch für die Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts nach einem Jahr bei fehlerhafter Erteilung der (zusätzlichen) Verbraucherinformationen gelten. Daneben wird auch eine Klarstellung im Hinblick auf die Implementierung einer Schaltfläche für den Widerruf angeregt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 07.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Bezugnahme auf § 356a BGB dahingehend präzisiert..., ...Widerrufsfunktion gem. § 356a BGB aufmerksam zu machen, sollte..., ..., wie bislang, nach dem BGB. Durch die Vereinheitlichung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft ab. Es fehlt eine gesetzgeberische Begründung für den Bedarf, da bestehende Rechtsinstrumente bereits die wesentlichen Inhalte abdecken. Die Module „Vertretung, Fürsorge und gemeinsame Lebensgestaltung“ (Module 1–3) enthalten Regelungen, die durch Vollmachten realisierbar sind, während Modul 4 „Zugewinngemeinschaft“ steuerliche Nachteile mit sich bringt. Das Notariatserfordernis stellt eine unnötige Hürde dar. Da keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet werden, entsteht für die Beteiligten eine trügerische Sicherheit. Der DAV sieht zudem eine fehlende Einordnung des Instituts in das bestehende Familien- und Erbrecht und fordert eine klare Abgrenzung zu bestehenden Rechtsformen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausgleichsforderung nach § 1378 BGB nicht zum Erwerb im Sinne..., ...Ausgleichsforderung nach § 1378 Abs. 1 BGB und die Zahlungen hierauf..., ...Forderung, eben § 1378 Abs. 1 BGB, zugrunde liegt; es wird..., ..., der nach § 1378 Abs. 1 BGB zur Hälfte dem anderen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Immobiliarförderdarlehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarförderdarlehen..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösenden..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wünschenswerte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Immobiliarförderdarlehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarförderdarlehen..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösenden..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wünschenswerte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Immobiliarförderdar-lehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., ...z. B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarför-derdarlehen..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösen-den..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wün-schenswerte...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Fernabsatzrichtlinie / Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts
Der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung und den mit ihr verbundenen rechtlichen Wirkungen kommt in der Praxis eine immense Bedeutung zu. Vor allem bei den langlaufenden Versicherungsverträgen wird dadurch ein erhebliches Mehr an Rechtssicherheit sowohl zugunsten von Unternehmen als auch von Kunden gewährt und Streitigkeiten vorgebeugt. Mit Blick hierauf ist es wichtig, den Inhalt des Musters an die vorgesehenen Änderungen der gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 19.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Bezugnahme auf § 356a BGB dahingehend präzisiert..., ...Widerrufsfunktion gem. § 356a BGB aufmerksam zu machen, sollte..., ..., wie bislang, nach dem BGB. Durch die Vereinheitlichung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um der Mietpreisbremse mehr Geltung zu verschaffen, den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen zu erweitern und so Mietende finanziell zu entlasten. Mietende sollen auch durch die Regulierung der Indexmieten und Einführung der Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 16.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgesehene vereinfachte..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB von den dort genannten ..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB nur berufen können, wenn..., ...einem neuen § 556d Absatz 2 BGB ausdrücklich geregelt werden..., ...einem neuen § 556g Absatz 1b BGB verpflichtet werden, den..., ... Sanierungen Laut § 559 BGB dürfen Vermietende die ..., ...Gebäudemodernisierungsgesetzes Laut § 559 BGB ist eine Mieterhöhung ausgeschlossen..., ...sollte auch im Mietrecht des BGB konsequent umgesetzt werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schriftformerleichterung im Gesellschaftsrecht
Wir sprechen uns bei § 108 Abs. 3 AktG und § 35 Abs. 1, 2 SEAG für eine Formerleichterung von der Schriftform auf die Textform im Sinne von § 126b BGB aus. Das Formerfordernis sollte jedoch nicht ganz aufgegeben werden. Ferner regen wir an, weitere Schriftformerfordernisse zu prüfen. Das Schriftformerfordernis im Rahmen des § 122 AktG sollte dagegen aus unser Sicht erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 19.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...strenge Schriftform des § 126 BGB erforderlich ist, so muss..., ...Textform im Sinne von § 126b BGB aus, das Formerfordernis..., ...Textform im Sinne von § 126b BGB sollte auch bei § 35 Abs...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherdarlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB). Dortige Erleichterungen..., ...einer Änderung des § 492 BGB, keine Erwähnung im neuen..., ...Verbraucherdarlehen (§ 492 BGB) hinweisen: Das deutsche..., ... 126 Abs. 3, 126a Abs. 1 BGB die qualifizierte elektronische..., ...sollte die in § 492 Abs. 1 BGB erforderliche Schriftform..., ...Sollzinssatzes (vgl. § 493 Abs. 3 BGB i.V.m. § 492 Abs. 5 BGB..., ... gilt nach § 309 Nr. 12b BGB, wonach die Empfangsbestätigung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband spricht sich gegen eine überschießende Umsetzung der geänderten Richtlinie 2011/83/EU im Hinblick auf Außergeschäftsraumverträge über Finanzdienstleistungen aus. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sollten die gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster beibehalten werden. Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen setzen wir uns für eine Änderung der Verbraucherrechte-Richtlinie im Hinblick auf ein europäisches Widerrufsbelehrungsmuster oder zumindest für eine Öffnungsklausel für nationale Widerrufsbelehrungsmuster ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außergeschäftsraumverträgen nach § 312b BGB über Finanzdienstleistungen..., ...Fernabsatzverträge i.S.d. § 312c Abs. 1 BGB entsprechend den Vorgaben..., ...Außergeschäftsraumverträge i.S.d. § 312b Abs. 1 BGB für Finanzdienstleistungen..., ...Außergeschäftsraumverträge i.S.d. § 312b Abs. 1 BGB für Finanzdienstleistungen..., ...Widerrufsbelehrungsmuster nach § 312d Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 246b § 1 ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
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Adressatenkreis:
-
11.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...lehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarför..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösen..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wün...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...lehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarför..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösen..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wün...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... 3 | § 365b Abs. 2 S. 5 BGB-neu) 8 1.2 Widerrufsinformation..., ...Artikel 1 Nr. 8 | § 491 Abs. 2 BGB-neu) 13 3 Digitaler Kredit..., ...10 b | § 492 Abs. 1 S. 1 BGB-neu) 14 4 Produktbündelung..., ...Artikel 1 Nr. 11 | § 492a BGB-neu – zu Artikel 10 | §..., ...1 Nr. 17 | § 497a Abs. 1 BGB-neu) 22 III Anmerkungen..., .... 3 | § 365b Abs. 2 S. 5 BGB-neu) Petitum des ..., ...sieht in § 365b Abs. 2 S. 5 BGB-neu für den Widerruf von..., ...Artikel 1 Nr. 8 | § 491 Abs. 2 BGB-neu) Petitum des ..., ...10 b | § 492 Abs. 1 S. 1 BGB-neu) Petitum des ..., ... BGB) zu-gunsten der digitalfreundlichen Textform (§ 126b BGB) abgeschafft werden soll..., ... Gemäß § 492 Abs. 1 S. 1 BGB-neu soll es künftig zur..., ...Text-form im Sinne des § 126b BGB eingehalten wird. Als..., ...§ 126 Abs. 3 i.V.m. 126a BGB). Diese ist aber technisch..., ...Artikel 1 Nr. 11 | § 492a BGB-neu – zu Artikel 10 | §..., ...1 Nr. 17 | § 497a Abs. 1 BGB-neu) Petitum des ..., ...künftig gemäß § 497a Abs. 1 BGB-neu dazu verpflichtet sein..., ...Umsetzung des § 497a Abs. 1 BGB-neu im besten Sinne des..., ...Bezug auf § 505a Abs. 1 S. 3 BGB-neu auf unsere vorherigen..., ... sind im Wesentlichen im BGB geregelt (§§ 490 ff. BGB...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Verbraucherkreditrichtlinie
Es wird gefordert, dass der Kauf auf Rechnung erhalten bleibt und die Vorgaben in einem angemessenen Verhältnis stehen. Es soll eine rechtssichere Anwendung der Vorschriften für Online-Händler gewährleistet werden. Es soll klargestellt werden, dass Marktplätze und Plattformen, die die Zahlungsabwicklung für Händler übernehmen, die über sie Verkäufe tätigen, nicht als "Dritte" i.S. des Art. 2 Abs. 2h) der RL gelten. Gleiches soll in Bezug auf organisatorisch oder gesellschaftlich in die Händlergruppe integrierte Zahlungsanbieter, die unternehmensintern Zahlungsabwicklungen durchführen, gelten. Ebenso sollen Factoring-Anbieter nicht als "Dritte" gelten. Die vollständige Nutzung der Ausnahmemöglichkeiten für den Kauf auf Rechnung soll ausgeschöpft werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 29.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... anpassen (§ 506 Abs. 1 BGB-neu) Die Unterscheidung..., .... 1 S. 2 Nr. 4 und S. 3 BGB-neu erlaubt Nicht-KMU-Händlern..., ...Globalzessionen (§§ 398 ff. BGB) zu Sicherungszwecken ..., ...1 S. 2 Ziffer 4 und S. 3 BGB-neu aus, insbesondere für..., ...Einschränkungen in § 506 Abs. 1 S. 3 BGB-neu vor (Anpassungsvorschläge..., ...Sinne von § 312l Absatz 4 BGB, wenn der Vertrag über..., ...Sinne von § 312l Absatz 3 BGB zustande kommt, sowie mit..., ...insbesondere § 505b Abs. 2 BGB- neu) Kreditwürdigkeitsprüfungen..., ...des § 506 Abs. 1 Satz 3 BGB-neu viele Anbieter von ..., ...Eigentumsvorbehalt) formal unter § 506 BGB-neu fällt, ist der Warnhinweis...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG
Der bpa begrüßt die Intention des Gesetzgebers, Erleichterungen für Unternehmende im Rahmen des VSBG zu ermöglichen und unnötige Bürokratie abzubauen. Daher ist die in dem Referentenentwurf vorgesehene Entbürokratisierung ausdrücklich als richtiger Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Verbraucherstreitbeilegungsverfahrens zu begrüßen. Insbesondere der Wegfall der Kostenlast für die vollständig obsiegenden Unternehmenden sowie die Reduzierungen der Informationspflichten, die in der Vergangenheit nicht selten zu Abmahnungen von Unternehmenden führten, sind grundsätzlich positiv hervorzuheben, wenn auch einzelne Punkte aus Sicht des bpa noch verbesserungsbedürftig sind.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 20.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereichs des § 356 BGB Sowohl Verträge nach ..., ...Anwendungsbereich des § 356 BGB (Widerrufsrecht) ausgenom-men..., ...Wider-rufsrechts nach § 356 Abs. 4 BGB und Erklärung zum Beginn..., ...Verbraucher gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit kündigen kann..., ...Anwendungsbereich des § 356 BGB auszunehmen. Änderungsvorschlag § 312g Abs. 2 BGB wird um folgende Ausnahme...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines deutschen Recht auf Reparaturs
Ziel ist die 1:1 Umsetzung der europäischen Richtlinie. Dabei werden vor allem Hersteller verpflich-tet defekte Geräte auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu einem angemessenen Preis und in einer angemessenen Dauer zu reparieren, wenn das Gerät bereits innerhalb der Ökodesign-Verordnung Reparaturanforderungen erfüllen muss. Zudem wird bei einer Reparatur innerhalb der Gewährleistungsfrist die Gewährleistungsfrist um 12 Monate verlängert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband reicht konkrete Änderungsvorschläge für den Gesetzesentwurf ein und fordert weite-re Schritte sowohl auf europäischer Ebene als auch im Warenkaufrecht, um Reparieren für Verbrau-cher:innen im Alltag einfacher, schneller und bezahlbarer zu machen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 10.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der vzbv: • § 479b (3) BGB-E muss an die Formulierung..., ...aufgeführt werden • § 479c (1) BGB-E muss entsprechend des..., ...Begründung zu § 475 Absatz 6 BGB-E aufgeführt werden. Verbraucherzentrale..., ...Entgelt “ aus § 479b Absatz 3 BGB-E des Referentenentwurfs..., ...informieren hat (§ 475 Absatz 4 BGB-E). Auch begrüßt der vzbv..., ...durchzuführen (§ 475 Absatz 6 BGB-E). Gleichzeitig sieht..., ...Nacherfüllung gemäß § 439 BGB die Reparatur statt der..., ...Verjährungsfrist gemäß § 475e Absatz 5 BGB-E einmalig um weitere zwölf..., ...abschrecken. Nach § 439 Abs. 4 BGB haben Unternehmer das Recht..., ...Begründung zu § 475 Absatz 6 BGB-E ist angeführt, dass es..., ...Begründung zu § 475 Absatz 6 BGB-E aufgeführt bleiben. ..., ...Begründung zu § 475 Absatz 6 BGB-E aufgeführt werden. 4.4..., ...von § 434 Absatz 3 Satz 2 BGB ausmachen. Die Vorschrift..., ... § 476 Absatz 1, Satz 2 BGB, dass beim Verbrauchsgüterkauf..., ...führen, dass § 434 Absatz 3 BGB-E in der Praxis vermehrt...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns gegen eine überschießende Umsetzung der geänderten Richtlinie 2011/83/EU im Hinblick auf Außergeschäftsraumverträge über Finanzdienstleistungen aus. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sollten die gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster beibehalten werden. Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen setzen wir uns für eine Änderung der Verbraucherrechte-RL im Hinblick auf ein europäisches Widerrufsbelehrungsmuster oder zumindest für eine Öffnungsklausel für nationale Widerrufsbelehrungsmuster ein.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 27.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außergeschäftsraumverträgen nach § 312b BGB über Finanzdienstleistungen..., ...Fernabsatzverträge i.S.d. § 312c Abs. 1 BGB entsprechend den Vorgaben..., ...Außergeschäftsraumverträge i.S.d. § 312b Abs. 1 BGB für Finanzdienstleistungen..., ...Außergeschäftsraumverträge i.S.d. § 312b Abs. 1 BGB für Finanzdienstleistungen..., ...Widerrufsbelehrungsmuster nach § 312d Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 246b § 1 ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...deutsches Recht (zu § 492 Abs. 1 BGB-neu, Einführung der Textform..., ...Papier (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB). Zwar steht mit der qualifizierten..., ...§ 126 Abs. 3 i.V.m. 126a BGB). Diese ist aber technisch..., ...Verzögerungen via Textform (§ 126b BGB) abge-schlossen werden ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein "Viertes Bürokratieentlastungsgesetz"
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines befreienden IFRS-Einzelabschlusses in Deutschlan und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherdarlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB). Dortige Erleichterungen..., ...einer Änderung des § 492 BGB, keine Erwähnung im neuen..., ...Verbraucherdarlehen (§ 492 BGB) hinweisen: Das deutsche..., ... 126 Abs. 3, 126a Abs. 1 BGB die qualifizierte elektronische..., ...sollte die in § 492 Abs. 1 BGB erforderliche Schriftform..., ...Sollzinssatzes (vgl. § 493 Abs. 3 BGB i.V.m. § 492 Abs. 5 BGB..., ... gilt nach § 309 Nr. 12b BGB, wonach die Empfangsbestätigung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen zur Ausgestaltung der elektronischen Widerrufsfunktion im Verbrauchervertragsrecht
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur elektronischen Widerrufsfunktion. Ziel ist die Klärung des verpflichteten Unternehmenskreises, die Vermeidung unnötiger Buttons bei nicht widerrufbaren Verträgen sowie die Festlegung, dass die Funktion im geschützten Login-Bereich platziert wird. So sollen Rechtsunsicherheiten und Missbrauchsrisiken verhindert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ihr Vorschlag aus § 356a BGB n. F. zur Einführung einer..., ...jedoch nach § 356 Abs. 5 BGB so abgeschlossen werden..., ...nach der in § 356a Abs. 1 BGB n. F. geplanten gesetzlichen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen zur Ausgestaltung der elektronischen Widerrufsfunktion im Verbrauchervertragsrecht
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur elektronischen Widerrufsfunktion. Ziel ist die Klärung des verpflichteten Unternehmenskreises, die Vermeidung unnötiger Buttons bei nicht widerrufbaren Verträgen sowie die Festlegung, dass die Funktion im geschützten Login-Bereich platziert wird. So sollen Rechtsunsicherheiten und Missbrauchsrisiken verhindert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Vorschlag aus § 356a BGB n. F. zur Einführung einer..., ...jedoch nach § 356 Abs. 5 BGB so abgeschlossen werden..., ...nach der in § 356a Abs. 1 BGB n. F. geplanten gesetzlichen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Neuregelungen zur Bekämpfung von missbräuchlichen Vaterschaften zu Lasten der Kinder/Familien
Mit den Gesetzesänderungen sollen die bestehenden Regelungen geändert werden, die verhindern sollen, dass Männer eine Vaterschaft missbräuchlich anerkennen, um Kindern die deutsche Staatsangehörigkeit oder dem Kind und einem Elternteil ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen. Besteht zwischen den Elternteilen ein Statusgefälle, soll für das Wirksamwerden einer (vorgeburtlichen) Vaterschaftsanerkennung und eine Eintragung ins Geburtsregister eine Zustimmung der Ausländerbehörde zwingend sein, sofern nicht biologische Vaterschaft durch Gentest nachgewiesen wird. Die Frist für einen möglichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes wird verlängert. Diese Gesetzesänderungen sollen verhindert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verschaffen (vgl. §1597a Abs. 1 BGB, § 85a Abs. 3 AufenthG-GE..., ...Jahre möglich (§ 1598 Abs. 2 BGB-GE), selbst wenn die Betroffenen..., ...Vater-schaftsanerkennung nach § 1594 Abs. 4 BGB in der Praxis erschweren..., ...Personenstandregister § 1592 Abs. 1 Nr. 2 BGB regelt die Anerkennung ..., ...verheirateten Eltern. Gem. § 1595 BGB muss die Mutter zustimmen..., ...Standesamt zu übersenden. § 1597a BGB sieht bisher vor, dass ..., ...worden ist (§ 1597a Abs. 2 BGB). Mit der Neuregelung wird..., ... des § 1600 Abs. 2 und 3 BGB. Allerdings sind diese ..., ... Anders als gem. § 1597a BGB soll das Prüfverfahren ..., ...Vaterschaftsanerkennung führen (§ 1598 Abs. 2 BGB-GE). Die Vaterschaftsanerkennung..., ...mitzuteilen. In § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB-GE ist klarzustellen, dass..., ...Gem. § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB-GE sind die Zustimmung ..., ... gem. § 1598 Abs. 2 S. 1 BGB-GE wirksam, auch wenn die...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung soll dazu bewegt werden, sich auf Europäischer Ebene mit Blick auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr für einen Ansatz einzusetzen, der die unternehmerische Vertragsfreiheit wahrt und mit dem in Deutschland bestehenden System der Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen vereinbar ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.10.2025
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Adressatenkreis:
-
15.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in AGB (vgl. § 308 Nr.1a BGB); hier ist wegen der extremen..., ...vgl. § 310 Abs. 1a Nr. 2 BGB) denkbar. Sonstige Elemente..., ...Deutschland § 308 Nr. 1a BGB). Jedenfalls sollte die..., ... derzeit in das deutsche BGB umgesetzte Zahlungsverzugsrichtlinie..., ...(vgl. § 271a Abs. 1 S. 1 BGB) auf AGB- wie individualvertraglich...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV
Als Bitkom fordern wir den kontinuierlichen Bürokratieabbau durch die Digitalisierung von (Verwaltungs-)Prozessen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative der Bundesregierung, Bürokratiekosten zu mindern. Der Gesetzentwurf weist jedoch eine Reihe von Schwächen auf. Wir setzen uns vor allem dafür ein, Schriftformerfordernisse abzubauen, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden und den automatisierten Datenaustausch zwischen Behörden voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nutzung der Textform (§ 126b BGB) im Nachweisgesetz zulassen..., ...Signaturen i. S. d. § 126a BGB erweist sich nur dann als..., ...der Textform nach § 126b BGB unter Voraussetzung eines..., ...elektronischen Form (§ 126a BGB) könnte der Arbeitsvertragsschluss..., ... (§ 109 GewO sowie § 630 BGB) Befristung von Arbeitsverträgen..., ...Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB) Begründung eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages..., ...eine Änderung des § 126 ff. BGB vereinfacht und digitalisiert..., ...Unternehmen i. S. d. § 14 BGB die Textform als Regelfall...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Angemessene Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCDII-Umsetzungsgesetz)
Wir sprechen uns für eine angemessene Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie im Rahmen des CCDII-Umsetzungsgesetzes aus und setzen uns dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Bereitgestellt von: Volkswagen Financial Services AG am 25.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nr. 10 b) // § 492 Abs. 1 BGB VerbKrRL-UmsG) Bevor..., ... 1 Nr. 10b, § 492 Abs. 1 BGB des Entwurfes des VerbKrRL-UmsG..., ...neue § 492 Abs. 1 Satz 1 BGB sieht vor, dass Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge..., ...b) // § 356b Abs. 2 S. 5 BGB VerbKrRL-UmsG) Mit Art..., ... § 356 b Absatz 2 Satz 5 BGB VerbKrRL wird Art. 26 Absatz..., ...gemäß § 356b Absatz 1a des BGB, den der Darlehensnehmer..., ...18 // §§ 497a, 498 Abs. 1 BGB // Art. 2 Nr. 4 // Art....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steuererleichterungen für das Ehrenamt und Erleichterungen im Zuwendungsrecht
Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine- und verbände zur Bewältigung dieser aktuellen Aufgaben an einigen Stellen klarzustellen und notwendigen Optimierungsbedarf aufzuzeigen, haben wir das Positionspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erstellt. Das Papier ist ein Ergebnis unserer bundesweiten „Arbeitsgruppe Gemeinnützigkeit“, die sich aus fachkundigen Spezialist*innen unserer Mitgliedsorganisationen und Steuerexpert*innen rekrutiert. Ziel der Interessensvertretung ist es, Änderungen u.a. im Umsatzsteuer-, im Einkommenssteuerrecht oder in der Abgabenordnung anzuregen. Das Papier wurde 2025 aktualisiert und um Vorschläge für ein Verbesserungen und Erleichterungen im Zuwendungsrecht ergänzt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 05.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tätigkeit im Sport ab. Die im BGB verankerte und an die maximale..., ...Haftungsbegrenzung im Ehrenamt § 31 a BGB Ein zusätzliches Argument..., ...gemäß § 31 a Absatz 1 Satz 1 BGB von ehrenamtlich Tätigen..., ...Vergütungsgrenze in § 31 a f. BGB auf den kumulierten Betrag..., ...Vergütungsgrenze von 3.300 EUR in § 31a BGB des Gesetzesentwurfs der..., ...für Tätigkeiten nach § 31b BGB (Wahrnehmung von satzungsmäßigen..., ...Haftungsprivileg nach § 31a BGB bis 3.300 EUR zu erhalten...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Wahlfreiheit bei mit neuen genomischen Techniken hergestellten Pflanzen
Beeinflussung der Meinung der Bundesregierung zur Haltung im EU-Gesetzgebungsverfahren zur Regelung von Pflanzen, die mit sogenannter neuer Gentechnik (NGT) hergestellt wurden. Auch für NGT der Kategorie 1 soll eine Kennzeichnung entlang der gesamten Herstellungskette aufrechterhalten werden. Für alle NGT sollen verbindliche Koexistenzmaßnahmen verankert werden. Bei Antragsstellung auf Import- oder Anbauzulassung für NGT soll der Antragsteller verpflichtet werden ein Nachweisverfahren, Referenzmaterial und Detailinformationen über die genetische Veränderung bereit zu stellen. Nur so kann die Wahlfreiheit für Unternehmen und Verbraucher:innen gesichert werden.
- Bereitgestellt von: Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2 8 § 434 Abs. 2 Nr. 1 BGB für Kaufverträge, § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB für Werkverträge. 9 § 434 Abs. 2 Nr. 2 BGB für Kaufverträge, § 633..., ...Grüneberg, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 280 ..., ...Grüneberg, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 280 ..., ... Kohler, in: Staudinger, BGB, Um- welthaftungsrecht..., ...an Grundstücken in § 906 BGB konzipiert. Danach hat..., ... 5 Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., ... in: Hau/Poseck, BeckOK BGB, 71. Ed. 2024, §823 Rn...., ...8 Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., ...9 Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., .... Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., .... Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., ...3 Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., ...6 Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., ... § 3 Rn. 3 und BGB § 823 Rn. 1068. Dokumentnummer..., ...67 Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., ... Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2024, § 823 Rn..., ... Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2024, § 823 Rn..., ... Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2024, § 823...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Recht auf Reparatur wirksam umsetzen
Der Referentenentwurf setzt die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren um.
- Bereitgestellt von: Runder Tisch Reparatur am 09.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Besonderer Teil Zu § 479b BGB-E – Reparaturverpflichtung..., ...auf Zellebene. Zu § 479e BGB-E – Unzulässige Handlungen..., ...etabliert werden. Zu § 479f BGB-E – Prüfpflichten für Online-Plattformen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Impulse für Wachstum und Wohlstand
Der Bankenverband setzt sich dafür ein, die Investitionsbedingungen in Deutschland zu verbessern, um damit das Wirtschaftswachstum nachhaltig zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts zu stärken. Konkret schlägt er Anpassungen in folgenden Handlungsfeldern vor: 1. Bankenregulierung überprüfen, Komplexität reduzieren; 2. International vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sicherstellen; 3. Kapitalmarktunion ausbauen und Verbriefungsmarkt stärken; 4. Kreditkosten für Kunden senken; 5. Private Altersvorsorge reformieren und Finanzbildung stärken; 6. Chancen der Digitalisierung im Finanzbereich nutzen; 7. Wirtschafts- und Finanzstandort steuerlich attraktiver machen; 8. ESG-Anforderungen zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels anpassen
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 04.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Empfangsbestätigungen (§ 309 Nr. 12 BGB) 11 Schaffung eines rechtssicheren..., ... 492 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB (n. F.); Art. 229 EGBGB..., ...• In § 492 Abs. 1 Satz 2 BGB n. F. sollte gesetzlich..., ...dass die nach § 492 Abs. 2 BGB bereitzustellende Abschrift..., ...Empfangsbestätigungen (§ 309 Nr. 12 BGB) Regelung: • § 309 Nr. 12 BGB Dadurch hervorgerufene..., ...geforderten Reform des § 492 BGB. Eine Harmonisierung beider..., ... Regelung: • §§ 305 ff. BGB, § 675g BGB. Dadurch hervorgerufene..., ...Lösung“ (Ergänzung von § 675g BGB) würde der aktuellen Misere..., ...im AGB-Recht, §§ 305 ff. BGB) wäre hilfreich. Vorschlag § 675g Absatz 3 BGB: • „1 Eine Vereinbarung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit durch Einführung des "Gebäudetyps E"
Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik ist derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Um Bauen individueller zu machen, braucht es mehr Rechtssicherheit für die am Bau beteiligten Verkehrskreise.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 10.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 1 Nr. 2: Dem § 650a (BGB) wird folgender Absatz ..., ...Artikel 1 Nr. 4: Nach § 650n (BGB) wird folgendes Kapitel..., ...Neuregelung in § 650o Absatz 2 BGB-E unterstützen wir ausdrücklich..., ...Neuregelung in § 650o Absatz 3 BGB-E halten wir in dieser ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Versorgungsqualität von Patient:innen
Der vorliegende Referentenentwurf enthält Verschärfungen der NRW-Systematik im Hinblick auf Kooperationen, die möglicherweise zu einer Verschlechterung und Gefährdung der Herzinfarktversorgung in Deutschland führen könnten. Zugunsten der Umsetzbarkeit im Klinikalltag und des Erhalts einer guten Notfallversorgung in Ballungsgebieten, wie im ländlichen Raum, wurden Vorschläge formuliert.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...darlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB). Dortige Erleichterungen..., ...einer Änderung des § 492 BGB, keine Erwähnung im neuen..., ...Verbraucherdarlehen (§ 492 BGB) hinweisen: Das..., ... 126 Abs. 3, 126a Abs. 1 BGB die qualifizierte elekt..., ...sollte die in § 492 Abs. 1 BGB erforderliche Schriftform..., ...Sollzinssatzes (vgl. § 493 Abs. 3 BGB i.V.m. § 492 Abs. 5 BGB..., ...gilt nach § 309 Nr. 12b BGB, wonach die Empfangsbestätigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherdarlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB). Dortige Erleichterungen..., ...einer Änderung des § 492 BGB, keine Erwähnung im neuen..., ...Verbraucherdarlehen (§ 492 BGB) hinweisen: Das deutsche..., ... 126 Abs. 3, 126a Abs. 1 BGB die qualifizierte elekt-ronische..., ...sollte die in § 492 Abs. 1 BGB erforderliche Schriftform..., ...Sollzinssatzes (vgl. § 493 Abs. 3 BGB i.V.m. § 492 Abs. 5 BGB..., ... gilt nach § 309 Nr. 12b BGB, wonach die Empfangsbestätigung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucher-darlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB). Dortige Erleichterungen..., ...einer Änderung des § 492 BGB, keine Erwähnung im neuen..., ...Verbraucherdarlehen (§ 492 BGB) hinweisen: Das deutsche..., ... 126 Abs. 3, 126a Abs. 1 BGB die qualifizierte elekt-ronische..., ...sollte die in § 492 Abs. 1 BGB erforderliche Schriftform..., ...Sollzinssatzes (vgl. § 493 Abs. 3 BGB i.V.m. § 492 Abs. 5 BGB..., ... gilt nach § 309 Nr. 12b BGB, wonach die Empfangsbestätigung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...darlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB). Dortige Erleichterungen..., ...einer Änderung des § 492 BGB, keine Erwähnung im neuen..., ...Verbraucherdarlehen (§ 492 BGB) hinweisen: Das..., ... 126 Abs. 3, 126a Abs. 1 BGB die qualifizierte elekt..., ...sollte die in § 492 Abs. 1 BGB erforderliche Schriftform..., ...Sollzinssatzes (vgl. § 493 Abs. 3 BGB i.V.m. § 492 Abs. 5 BGB..., ...gilt nach § 309 Nr. 12b BGB, wonach die Empfangsbestätigung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucher-darlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB). Dortige Erleichterungen..., ...einer Änderung des § 492 BGB, keine Erwähnung im neuen..., ...Verbraucherdarlehen (§ 492 BGB) hinweisen: Das deutsche..., ... 126 Abs. 3, 126a Abs. 1 BGB die qualifizierte elekt-ronische..., ...sollte die in § 492 Abs. 1 BGB erforderliche Schriftform..., ...Sollzinssatzes (vgl. § 493 Abs. 3 BGB i.V.m. § 492 Abs. 5 BGB..., ... gilt nach § 309 Nr. 12b BGB, wonach die Empfangsbestätigung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD)
Der VDA unterstützt die verbraucherfreundliche Umsetzung der CCD und setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus setzt sich der VDA dafür ein, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 15.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... 10 b) // § 492 Abs. 1 BGB VerbKrRL-UmsG) Bevor wir..., ... 1 Nr. 10b, § 492 Abs. 1 BGB des Entwurfes des VerbKrRL-UmsG..., ...neue § 492 Abs. 1 Satz 1 BGB sieht vor, dass Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge..., ...b) // § 356b Abs. 2 S. 5 BGB VerbKrRL-UmsG) Mit Art..., ... § 356 b Absatz 2 Satz 5 BGB VerbKrRL wird Art. 26 Absatz..., ...gemäß § 356b Absatz 1a des BGB, den der Darlehensnehmer..., ... // §§ 497a, 498 Abs. 1 BGB // Art. 2 Nr. 4 // Art....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern bei der nationalen Umsetzung der CSRD
Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Deliktsrecht nach § 823 BGB in Betracht. Ein Durchgriff..., ... eine Haftung nach § 826 BGB ist ebenso nicht ausgeschlossen..., ...deliktische Ansprüche (§§ 823 ff. BGB) in Be-tracht. (19) ..., ...gegenüber Dritten nach § 826 BGB wird die Haftung diskutiert...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des AGB-Änderungsmechanismus
Bei der Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die DKB bestrebt, ihren Kund*innen Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und einen bürokratiearmen Prozess zu bieten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Kreditbank AG am 01.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beispiel in Ergänzung von § 311 BGB, statt einer negativen ..., ...etwa in den §§ 308 oder 309 BGB. Dem Verbraucherschutz ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung auf Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäudetyp-E-Gesetz) 1. Zu §650a (3) BGB: Die klärende Definition..., ...Ergänzung in § 650 a Abs. 3 BGB vor: "Es wird vermutet..., ...sind.“ 2. Zu §650o (1) BGB: Bauunternehmen geben..., ... 3. Zu §650o (3) Nr. 2 BGB: Das Gesetz sollte ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mobilisierung von nachrichtenlosen Vermögenswerte zur Schaffung eines Social Impact Fonds
Gegenstand der Interessenvertretung ist die rechtliche Regelung zur Nutzung nachrichtenloser Vermögen. Ziel ist es, im Rahmen der Gesetzgebung sicherzustellen, dass die bisher ungenutzten Mittel systematisch mobilisiert und für gemeinwohlorientierte Zwecke verfügbar gemacht werden können. Dabei soll insbesondere die Schaffung klarer Verfahren und Strukturen für die Erfassung, Verwaltung und zweckgebundene Verwendung dieser Vermögenswerte berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt steht die Etablierung eines rechtlichen Rahmens, der die gezielte Zuführung der nachrichtenlosen Vermögen zur Finanzierung gemeinwohlorientierter Projekte, wie im Rahmen der Initiative Zukunftsmilliarden vorgesehen, ermöglicht.
- Bereitgestellt von: Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 299/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener -
BT-Drs. 20/1534
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener -
BT-Drs. 21/1396
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
-
BR-Drs. 299/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nicht fremd (vgl. § 951 BGB) 4. Interessengerechte..., ...Fristbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB) Schritt 10: Der Berechtigte..., ...tragenden Grundprinzipien des BGB Umgang mit Pflichten ..., ...Verjährung eines Rechts im BGB absolut unüblich Verjährungseinrede..., ...Erbrecht des Fiskus" § 1936 BGB analog, Staat erbt den ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein setzt sich gegenüber dem Deutschen Gesetzgeber dafür ein, dass dieser die verbleibenden Spielräume bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853 (Produkthaftungsrichtlinie) im Interesse größtmöglicher Rechtssicherheit ausnutzt. Er setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung insbesondere unter größtmöglicher Wahrung der deutschen Schadensersatzsystematik erfolgt und die in seinen Stellungnahmen DAV-Stellungnahme Nr. 71/22, vgl. ferner Nr. 11/22). geäußerten Kritikpunkte berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4297
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
-
BT-Drs. 21/4297
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...grobe Fahrlässigkeit (§ 521 BGB). Die produkthaftungsrechtliche..., ...Hemmungstatbestände nach § 204 BGB entsprechend gelten. Besser..., ...umgesetzt wurden, etwa § 477 BGB (RL 1999/44/EG), § 280 Abs. 1 S. 2 BGB (RL 93/13/EWG), § 630h BGB (RL 2011/24/EU). Die Beweislastverteilung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der klimaschutzorientierten Transformation in der Wärmelieferverordnung
In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (WärmeLV) i.V.m. § 556c BGB. Die Regelungen sollen..., ... (siehe §§ 559 und 559e BGB) auf die gewerbliche Wärmelieferung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts
Mit Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts will das BMJ die Elternnautonomie stärken. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führen kann, insb. bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie etwa in Fällen häuslicher Gewalt. Eine gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab, wie auch eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge. Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV. Insgesamt darf eine weitreichende Autonomie der Eltern, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln, jedoch nicht Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...schon gibt es gem. § 1687 b BGB die Möglichkeit der Einräumung..., ...Abänderungsverfahren nach § 1696 Abs. 1 BGB erfolgen. Voraussetzung..., ...nach § 1626a Abs. 3 S. 1 BGB. Diese Regelungen sollen..., ...Buches 4 (Familienrecht) des BGB, der die gesetzlichen Regelungen..., ...sollte daher im Titel 5 des BGB, der die gesetzlichen Regelungen..., ...diese nach § 1684 Abs. 3 S.3 BGB erst angeordnet werden,..., ...Aus der in § 1684 Abs. 2 BGB normierten Verpflichtung..., ...1684 Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB). Bewertung: Für einen..., ...Regelvermutung des § 1626 Abs. 3 S.1 BGB dahingehend, dass der Umgang..., ...Regelvermutung des § 1626 Abs. 3 S. 1 BGB eine Vermutung dahingehend..., ...Umgang gem. § 1685 Abs. 1 BGB, wenn der Um-gang dem Kindeswohl..., ...(derzeit § 1696 Absatz 1 BGB) soll neu gefasst werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Anpassung des AGB-Änderungsmechanismus
Ziel ist, durch eine gesetzliche Regelung angemessene Anpassungen von Bedingungen und Preisen bei laufenden Dauerschuldverhältnissen im Verbraucher-Massengeschäft rechtssicher zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: ING-DiBa AG am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beispiel in Ergänzung von § 311 BGB, statt einer negativen ..., ...etwa in den §§ 308 oder 309 BGB. Dem Verbraucherschutz ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Insgesamt erkennen wir in dem Gesetz wertvolle Impulse für eine zukunftsfähige Pflege. Um das volle Potenzial auszuschöpfen, empfehlen wir jedoch eine konsequente Weiterentwicklung in den Bereichen Digitalisierung, Prävention und interprofessioneller Zusammenarbeit – mit starker Einbindung der akademischen Pflege.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz Pflegekompetenzgesetz PKG
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir haben uns für die Vereinfachung der Bedingungen für Balkonsolar eingesetzt, die auch gekommen sind.
- Bereitgestellt von: Klimaschutz im Bundestag e. V. am 22.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vereinheitlichung von WEG und BGB dienlich ist und gewährt..., ...Vereinheitlichung von WEG und BGB aufgrund Tendenz einer ..., ...Steckersolargerätes aufgrund § 242 BGB tendenziell eher gestattet..., ...hier den Anspruch WEG und BGB zu harmonisieren. ..., ...lediglich die Änderungen im BGB und WEG thematisiert, unsere...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zum Gebäudetyp E
Wir begrüßen die Initiative des Bundesjustizministeriums, Erleichterungen für das Bauwesen zu schaffen und mit dem Gebäudetyp E die Schwierigkeiten lösen zu wollen, die sich regelmäßig aus der geschuldeten Bauleistung in Bezug auf die anerkannten Regeln der Technik ergeben. Wir halten den Entwurf für nicht konkret genug. Wir befürchten, dass die Zielsetzung des einfacheren und damit kostengünstigeren Bauens nicht erreicht werden wird. Wir vermuten, dass durch ein Gesetz in der vorliegenden Fassung die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten noch weiter zunehmen könnte. Ein potentielles Risiko des Gebäude-Typ-E-Gesetzes wird in der Regelung des §650o Abs. 2 gesehen, wonach fachkundige Unternehmer in Beschaffenheitsvereinbarungen nicht über Abweichungen von aRdT aufklären müssen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 19.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Formulierung in §650a Abs. 3 (BGB): „Es wird vermutet, dass..., ...sollte für §650a Abs. 3 (BGB) folgende Formulierung ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Versorgungsqualität von Patient:innen
Der vorliegende Referentenentwurf enthält Verschärfungen der NRW-Systematik im Hinblick auf Kooperationen, die möglicherweise zu einer Verschlechterung und Gefährdung der Herzinfarktversorgung in Deutschland führen könnten. Zugunsten der Umsetzbarkeit im Klinikalltag und des Erhalts einer guten Notfallversorgung in Ballungsgebieten, wie im ländlichen Raum, wurden Vorschläge formuliert.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Stellungnahme zu dem Referentenentwurf aus verwaltungsgerichtlicher und ausländerrechtlicher Sicht
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. am 19.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... zu § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB a.F. (BVerfG, Beschluss..., ...bei § 1600 Abs. 3 Satz 2 BGB Anleihe genommen zu werden..., ...von § 1600 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit der Mutter des Kindes..., ...Sinne des § 1597a Abs. 1 BGB gezielt gerade zu dem Zweck..., ...sollte § 1598 Abs. 1 Satz 2 BGB-E aus Gründen der Klarstellung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen Regelungen des Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV gehen für die baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie nicht weit genug. Für einen wirksamen Beitrag zur Entlastung der Unternehmen und zur Digitalisierung müssen weitere bürokratische Hürden bei der Arbeitsvertragsgestaltung beseitigt werden. Hierzu muss die Textform endlich weitestgehend die alte Schriftform ersetzen.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gesetzliche Regelung in § 630 BGB derzeit, dass Arbeitszeugnisse..., ...Schriftform bei Zeugnis § 630 BGB, § 109 Gewerbeordnung ..., ...Arbeitszeugnissen (§ 630 BGB, § 109 Gewerbeordnung) ..., ... eine Änderung von § 623 BGB sinnvoll und geboten. ..., ...Eine Neufassung des § 623 BGB sollte mit folgendem Wortlaut...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt im Grundsatz das Gesetzesvorhaben und das erklärte Ziel, die Digitalisierung bei Genossenschaften zu fördern und die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform zu stärken, hält jedoch insbesondere Anpassungen zu den geplanten Regelungen zu folgenden Punkten für notwendig: Virtuelle Sitzungen des Vorstands und Aufsichtsrats, Anmeldung der Genossenschaft, Mindestanzahl des Vorstands, Weisungsgebundenheit des Vorstands, Prüfung durch den Verband, Elektronischer Prüfungsbericht, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane, Ausweitung der Qualitätskontrolle, Staatsaufsicht, Auflösung auf Antrag der obersten Landesbehörde.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Signatur i.S.v. § 126a Abs. 1 BGB versehen. Insofern ist ..., ...Schriftform i.S.v. § 126 BGB sinnvoll bleibt. Bereits..., ...besteht gemäß § 126 Abs. 3 BGB die Möglichkeit, die Schriftform..., ...elektronische Form i.S.v. § 126a BGB zu ersetzen und den (elektronischen..., ...Prüfungsbericht nach § 126a Abs. 1 BGB mit einer qualifizierten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...2007 in Para- graf 675g BGB ein unkompliziertes Verfah..., ...Klarstellung in Paragraf 675g BGB zu beenden. Eine ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Früherkennung und Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen
betr. Regelungsvorhaben "Gesundes-Herz-Gesetz" (keine Drucksachennummer bekannt) Durch Früherkennungsmaßnahmen und Screenings sollen Herz-Kreislauf-Erkrankungen frühzeitig und in der breiten Bevölkerung erkannt werden. Es soll eine Nationale Herz-Kreislauf-Strategie erarbeitet und etabliert werden. Dies betrifft Bereiche in der Forschung, Ausbildung, Förderung und Versorgung und die damit einhergehenden Verankerungen im Gesetz
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention von Wohnungsverlusten
Neuregelung der ordentlichen Kündigung analog zu den Regelungen der außerordentlichen Kündigung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zur Sicherstellung einer „Heilung“ einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aufgrund von Mietrückständen. Mietschuldenübernahme als Beihilfe auch für Beziehende von SGB II-Leistungen (Hilfen zur Sicherung der Unterkunft nach § 22 Abs. 8 SGB II) analog der Regelungen in § 36 Abs. 1 SGB XII. Ausweitung der Mitteilungspflichten der Amtsgerichte bezüglich Räumungsklagen (§ 22 Abs. 9 SGB II sowie § 36 Abs. 2 SGB XII) auf alle Räumungsklagen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 05.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...außerordentlich fristlos (§ 543 BGB) oder ordentlich fristgebunden (§ 573, Fristen: § 573c BGB) gekündigt werden kann,..., ...außerordentlichen Kündigung nach § 543 BGB mit einer ordentlichen Kündigung nach § 573 BGB,27 die mittlerweile seitens..., ... nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB. Denn danach lässt sich..., ...vorlegt (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Aufgrund der herausragenden..., ... 490–500. 32 Nach § 574 BGB haben Mieterinnen und Mieter..., ... gekündigt werden (§ 543 BGB), auch in Verbindung mit..., ...ordentlichen Kündigung nach § 573 BGB. Da die Regelung des Art..., ...240 § 2 BGBEG setzt § 366 BGB nicht außer Kraft. In § 366 Abs. 2 BGB ist geregelt, dass ohne...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unterstützung und sodann mit § 675g BGB (Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags..., ...Leitbild des § 675g Abs. 2 BGB entsprach, erklärte der..., ... befürworten: In § 675g BGB ist folgender neuer Absatz..., ...AGB-Recht in den §§ 305 ff. BGB mit einer Regelung zu ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG) verabschieden
Anpassung des Rechtsrahmens mit Blick auf den Transport von CO2 und den Aufbau einer entsprechenden CO2-Transportinfrastruktur ist notwendig, um den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für die Emittenten und Nutzer von CO2 zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 22.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Grundsätzen (§§ 823ff. BGB). Es handelt sich um ..., ... zusätzliche, über das BGB und HaftPflG OGE Forderungen..., ... trifft. Verpflichteter BGB: Eigentümer und / oder ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der kooperierende Mittelstand unterstützt ausdrücklich die Zielsetzung des europäischen Gesetzgebers, Reparaturen zu stärken, Produktlebenszyklen zu verlängern und Ressourcen zu schonen. Reparaturkompetenz ist integraler Bestandteil vieler mittelständischer Geschäftsmodelle. Damit das Recht auf Reparatur in der Praxis funktioniert, dürfen die Mittelstandskooperationen bei der Umsetzung der neuen Informationspflichten nicht überfordert werden. Zudem braucht es eine Preisgestaltung, bei der die Personalkosten ausreichend berücksichtigt werden und die Reparatur trotzdem preislich attraktiv gegenüber dem Neukauf ist.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 16.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationspflicht, § 475 Absatz 4 BGB-neu Die in § 475 Absatz 4 BGB n. F. vorgesehene Informationspflicht..., ...Reparaturen, § 479 Absatz 3 BGB-neu Ein wesentlicher Erfolgsfaktor...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratierückbaumaßnahmen - Reduktion von Berichtspflichten im Handel
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 17.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Widerrufsfunktion Betroffene Gesetze BGB, RL über im Fernabsatz ..., ...Finanzdienstleistungsverträge Thema § 356a Abs. 2 BGB-E sieht eine Widerrufsfunktion..., .... 244 ff EGBGB §§ 312d-l BGB, New Deal for Consumers..., ...Betroffene Gesetze § 506 Abs. 1 BGB-E, EU-Verbraucherkreditrichtlinie...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 29.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...unbestimmte Rechtsbegriffe ins BGB ein und wirft zudem Fragen..., ...fest, den Gebäudetyp E im BGB zu verankern, sollten im...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 29.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...unbestimmte Rechtsbegriffe ins BGB ein und wirft zudem Fragen..., ...fest, den Gebäudetyp E im BGB zu verankern, sollten im...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren
Die Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren soll ohne weitere Verpflichtungen für die Wirtschaft ("eins zu eins") in deutsches Recht umgesetzt werden. Zusätzliche Belastungen für den Einzelhandel werden abgelehnt. Insbesondere soll die Richtlinienumsetzung nicht zum Anlass für die (nationale) Verlängerung von Gewährleistungsfristen über die europäischen Vorgaben hinaus genutzt werden.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 18.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungen im Kaufrecht des BGB ist die Beweislastumkehrfrist..., ...Lieferanten in § 445 a und b BGB nachvollzogen werden, damit..., ...achten, dass in § 445a Abs. 1 BGB auf die Regelung Bezug ..., ...den Lieferanten in § 445b BGB führen. Fazit: Keine..., ...Regressvorschriften der §§ 445 a und 445b BGB ist die für Ansprüche des...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Initiative von Wirtschaftsverbänden, die sich für die Beibehaltung des Fairness-Schutzes im unternehmerischen Geschäftsverkehr einsetzen.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 24.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 29.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...unbestimmte Rechtsbegriffe ins BGB ein und wirft zudem Fragen..., ...fest, den Gebäudetyp E im BGB zu verankern, sollten im...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 29.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...unbestimmte Rechtsbegriffe ins BGB ein und wirft zudem Fragen..., ...fest, den Gebäudetyp E im BGB zu verankern, sollten im...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes in dieser Legislaturperiode
Angemessene Vergütung für Berufsbetreuer unter Berücksichtigung der übernommenen Verantwortung für Menschen mit schweren Erkrankungen und Behinderungen und des im Zuge der Reform des Betreuungsrechts gestiegenen Aufwandes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... § 1814 Abs. 2 Nrn. 1-2 BGB) sollte daher eine gesonderte..., ...oder nicht, gemäß § 1880 BGB seit dem 01.01.2023 keine..., ...Berichtspflichten in § 1863 BGB; vor allem aus der Pflicht..., ... Angehörigen nach § 1822 BGB, die Ausweitung der Besprechungspflicht in § 1821 Abs. 5 BGB und in geringem Umfang ..., ...Innenverhältnisses in § 1821 BGB seit dem 01.01.2023 ein..., ...zulässig ist (§ 1821 Abs. 3 BGB) und den damit ggf. einhergehenden..., ...hat die Regelung in § 1872 BGB geführt. Hier sollte an...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regulierung des Immobilienteilverkaufs
Regulierung der vertraglichen Möglichkeiten des Immobilienteilverkaufs; Schutz der Verbraucher*innen vor benachteiligenden Klausen (z.B. intransparente Änderungsmöglichkeiten der Nutzungsentschädigung; einseitige Verteilung der Instandsetzungskosten, Vermarktungskosten), mangelnder Absicherung im Insolvenzfall des Teilkäufers, Festschreibung von fiktiven Immobilienwertsteigerungen
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 03.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder einem Sondergesetz..., ... vereinbart wird (§ 1093 BGB). Im Gegensatz zum Nießbrauchsrecht..., ...Grundbesitzabgaben. Gemäß § 1041 BGB tragen sie zudem die laufenden..., ...übertragen, weil § 1041 Satz 2 BGB zu Lasten des Nießbrauchsberechtigten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Elterngeld weiterentwickeln - Väterbeteiligung am Familienleben stärken
Das Elterngeld ist auch als gleichstellungsorientiertes Instrument konzipiert. Zu diskutieren ist, wie es weiterentwickelt werden kann, damit beiden Geschlechtern die gleichberechtigte Teilhabe am Familien- und Erwerbsleben möglich ist und auch mit Blick auf den Lebensverlauf Chancen und Risiken ausgewogen verteilt sind. Der Deutsche Verein begrüßt die positiven Effekte der Partnermonate beim Elterngeld und spricht sich für Maßnahmen aus, die eine Stärkung der Väterbeteiligung begünstigen. Insoweit ist eine Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld zu empfehlen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...überträgt (§ 1626a Abs. 1 BGB). Letzteres ist nur zu ..., ... des § 1684 Abs. 2 BGB haben Eltern schließlich..., ...Elternschaft (§§ 1591, 1592 BGB) – automatisch auch dann..., ...nach § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BGB ist der Aufwand an sich..., ...1626a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB. 25 Stellungnahme des ..., ...die Regelung des § 1626a BGB bewährt habe. Die Regelung..., ...Stiefelternteil (§ 1687b BGB) zu nennen. Dieses wird..., ...Nach § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB gehört der Umgang zu beiden..., ...Elternteilen, § 1684 Abs. 1 BGB.40 Die Eltern haben nicht..., ...sind.55 Nach § 1684 Abs. 4 BGB kann das Familiengericht..., ...ist (§ 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB). Eine Beschränkung des..., ...wäre (§ 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB). Die Hürde für einen ..., ...Rahmen des § 1684 Abs. 4 BGB noch einmal genauer zu ..., ...1606 Abs. 3 Satz 1, 1610 BGB der angemessene Unterhalt..., ...orientiert (§ 1612a Abs. 1 BGB), erhöht sich daher der..., ... des Kindes nach § 1612b BGB, grundsätzlich beiden ..., ...Kindesunterhalts (§ 1628 BGB) oder die Bestellung eines..., ...Ergänzungspflegers (§ 1909 BGB) beantragt werden. Hier..., ...den Beistand (§§ 1712 ff. BGB i.V.m. § 55 SGB VIII) ..., ...nach § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB umfasst.79 In Fällen der...
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
Wir wollen das FernUSG abschaffen und schlagen eine Übergangsregelung dazu vor
- Bereitgestellt von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gewährleistet, insbesondere..., ...verbraucherfreundlicher als das BGB. Die entsprechende Regelung..., ... (NKR) empfohlen, in das BGB aufgenommen werden. Angesichts...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Versorgungsqualität von Patient:innen
Der vorliegende Referentenentwurf enthält Verschärfungen der NRW-Systematik im Hinblick auf Kooperationen, die möglicherweise zu einer Verschlechterung und Gefährdung der Herzinfarktversorgung in Deutschland führen könnten. Zugunsten der Umsetzbarkeit im Klinikalltag und des Erhalts einer guten Notfallversorgung in Ballungsgebieten, wie im ländlichen Raum, wurden Vorschläge formuliert.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 14.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes: Benachteiligung von dezentralen Lösungen beenden
Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Der Fokus liegt aktuell auf die Fernwärmeversorgung. Dezentrale Lösungen werden oftmals benachteiligt, obwohl sie i.d.R. eine deutlich höhere Energieeffizienz erzielen und oftmals weniger kostenintensiv als Fernwärmelösungen sind. Es gilt, dezentrale Lösungen gleichberechtigt zur Fernwärme zu behandeln, weiter zu stärken und deren Potenziale zu nutzen. Die unterschiedlichen Anforderungen an Heizungsanlagen für Gebäude- und Wärmenetze sind im GEG anzupassen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1. Umstellen nach § 556c BGB im Wohngebäudebestand ermöglichen..., ...ausgerichtet ist. Die i.V.m. §556c BGB geforderte Kostenneutralität...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Verfahrens zur Verhinderung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen
Beibehaltung des geltenden Verfahrens, in dem erst bei konkreten Anhaltspunkten geprüft wird, ob ggf. eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung gegeben ist. Kommt es zu dem nun vorgesehenen Verfahren allein auf Grund eines „schwachen“ ausländerrechtlichen Status bei einem Elternteil, müssen wenigstens weitere Optionen geschaffen werden, um eine wirksame vorgeburtliche Anerkennung zu ermöglichen. Die Frist den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes darf nicht länger sein als bei anderen Verlustgründen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...möglich sein (§ 1598 Abs. 2 BGB-E), selbst wenn die Betroffenen..., ...Wirk-samkeitsvoraussetzung § 1592 Abs. 1 Nr. 2 BGB regelt die Anerkennung ..., ...verheirateten Eltern. Gem. § 1595 BGB muss die Mutter der Vaterschaftsanerkennung..., ... zu übersenden. § 1597a BGB, der bisher das Prozedere..., ... neue § 1598 Abs. 1 S. 1 BGB-E regelt, unter welchen..., ... ist. § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB-E sieht eine spezifische..., ... gem. § 1598 Abs. 2 S. 1 BGB-E wirksam, auch wenn die..., ...Begriffsbestimmung in § 1597a Abs. 1 BGB. Die Ausländerbehörde ..., ...als derzeit gem. § 1597a BGB soll das Prüfverfahren ..., ...Vater-schaftsanerkennung führen (§ 1598 Abs. 2 BGB-E). Wird eine Vaterschaftsanerkennung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1. Umstellen nach § 556c BGB im Wohngebäudebestand ermöglichen..., ...ausgerichtet ist. Die i.V.m. §556c BGB geforderte Kostenneutralität...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Wärmeplanungsgesetzes: bessere Rahmenbedingungen für dezentrale Lösungen schaffen
Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1. Umstellen nach § 556c BGB im Wohngebäudebestand ermöglichen..., ...ausgerichtet ist. Die i.V.m. §556c BGB geforderte Kostenneutralität...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Früherkennung und Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen
betr. Regelungsvorhaben "Gesundes-Herz-Gesetz" (keine Drucksachennummer bekannt) Durch Früherkennungsmaßnahmen und Screenings sollen Herz-Kreislauf-Erkrankungen frühzeitig und in der breiten Bevölkerung erkannt werden. Es soll eine Nationale Herz-Kreislauf-Strategie erarbeitet und etabliert werden. Dies betrifft Bereiche in der Forschung, Ausbildung, Förderung und Versorgung und die damit einhergehenden Verankerungen im Gesetz
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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16.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsprechung auf die §§ 273 und 320 BGB gestützt. Es stellt damit..., ... 675 Abs. 1, 667 2. Alt. BGB, sondern sie sind Gegenstand..., ...Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB zu. Abgesehen davon,..., ... nach §§ 675, 273 Abs. 1 BGB. Die Datenschutzbehörden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Referentenentwurfs Umsetzungsgesetz Verbraucherkreditrichtlinie
Stellungnahme des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge I. Allgemeine Anmerkungen II. Vorschläge Vorschlag 1: Klarstellung bezüglich des Umgangs mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 Vorschlag 2: Wegfall von doppelten Prüfungspflichten bei einer Erhöhung des Nettodarlehensbetrages Vorschlag 3: Leerlaufende Norm zur sog. „Forbearance“ streichen
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 21.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...679 § 505 b Abs. 2 S. 2 BGB-RefE sollte wie folgt gefasst..., ...Begründung: § 505 b Abs. 2 S. 2 BGB-RefE verlangt, dass die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf behält die grundsätzliche Entscheidung, die Zustimmung der Ausländerbehörde als Wirksamkeitsvoraussetzung eines Vaterschaftsanerkenntnisses bei Vorliegen eines Gefälles der Aufenthaltsrechte der Beteiligten zu statuieren. Der DAV lehnt diesen Ansatz ab, da hier weit in die durch Art. 6 Abs. 1 GG geschaffene Rechtspositionen eingegriffen wird. Diese werden für den betroffenen Personenkreis gewissermaßen suspendiert und unter behördlichen Zustimmungsvorbehalt gestellt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anerkennung gem. § 1592 Nr. 2 BGB und Zustimmung der (unverheirateten..., ...deutschen) Mutter gem. § 1595 BGB erlangt er die Vaterschaft..., ... zu ermöglichen (§ 1597a BGB), liegt aufgrund der geplanten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Preiskontrolle und Transparenz bei der Lieferung von Fernwärme
Die Interessenvertretung bezweckt die Verbesserung der Preistransparenz und -kontrolle bei der Fernwärmeversorgung von Mieterinnen und Mietern. Neben der Einführung einer behördlichen Preisaufsicht und -kontrolle werden mieterorientierte Änderungen der AVBFernwärmeV und der WärmeLV gefordert, um klare Vorgaben für Preisanpassungsklauseln in laufenden Lieferverhältnissen und bei der erstmaligen Umstellung von der Eigenversorgung des Vermieters auf eine gewerbliche Wärmelieferung zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
10.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kostenneutralität nach § 556c BGB. Die Vorschrift wurde im..., ... diesem Grund den § 556c BGB ein.29 Seitdem können Vermie-tende..., ...Jahr 2023 wurden der § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung..., ...Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 556c Kosten der Wärmelieferung..., ...244/06. 29 Sowohl § 556c BGB als auch die WärmelieferV..., ...gem. § 556c Abs. 1 Nr. 2 BGB sollen die Kosten der Wärmelieferung..., .... 31 Vgl. § 556c Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§ 8 ..., ...WärmeLV in § 556c Abs. 3 BGB sowie der Anwendungsbereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Anerkennung der Ehefrau der Geburtsmutter als zweite Elternstelle (§ 1592 BGB-E), fordert jedoch klare Rückwirkungsregelungen. Die geplante Elternschaftsvereinbarung (§ 1598a BGB-E) sieht der DAV kritisch, da sie ohne Kontrolle eine unanfechtbare Elternstellung begründen und Missbrauch begünstigen könnte. Der Ausschluss der Anfechtung (§ 1600 BGB-E) wird abgelehnt, ebenso die Einschränkung der Anerkennung nach Einleitung eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens (§ 1595 BGB-E). Die Möglichkeit zur standesamtlichen Korrektur der Elternschaft (§ 1755 BGB-E) wird als risikobehaftet bewertet, da sie Statussicherheit und Statuswahrheit beeinträchtigen könnte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
-
12.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... die Beurkundung (§ 1595 BGB) durch einen gesetzlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Danach sollen auf Werbeanrufen basierende Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen nur dann wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot gegenüber dem Verbraucher anschließend auf einem dauerhaften Datenträger - beispielsweise per Post, E-Mail, Fax oder SMS - bestätigt und der Verbraucher den Vertrag in Textform genehmigt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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10.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Umsetzung im Bürgerlichen Recht (BGB) Ein konkreter Gesetzesentwurf..., ...eine Änderung des § 312c BGB-E vor, in deren zentraler..., ... (§ 123 Abs. 1 iVm § 143 BGB). Aus Sicht der Vertragsdogmatik..., ... zu verhelfen, kennt das BGB grundsätzlich nicht. Das..., ...europarechtlich harmonisierten BGB, namentlich den Widerrufsrechten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Die vorgesehenen Regelungen verletzen Art. 6 GG und das Persönlichkeitsrecht. Eine Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde bei „aufenthaltsrechtlichem Gefälle“ lehnen wir ab. Kinder haben ein Recht auf die Zuordnung und Fürsorge durch beide Elternteile, besonders wenn ein zweites Elternteil Verantwortung übernehmen möchte. Wir kritisieren die Priorisierung biologischer Elternschaft und fordern die Gleichstellung ehelicher und nicht ehelicher Kinder. Im Sinne des Kindeswohls müssen Nachteile wie eine mögliche Aberkennung der Staatsangehörigkeit verhindert werden. Die Kosten für die angeordneten DNA Tests sollen Behörden tragen. Statt Verschärfungen fordern wir diskriminierungsfreie Regelungen, die allen Familien schützen und Zusammenleben ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BR-Drs. 773/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Jetzige Regelungen dazu im BGB § 1597a ermöglichen bereits..., ...Verdachtsfälle vorliegen – nach BGB § 1597a Absatz 2 bei Menschen..., ...Verdachtsfällen gemäß §1597a BGB hin zu einer behördlichen..., ...gesetzlichen Regelungen gemäß BGB § 1597a weiterhin nur anlassbezogen..., ...Vaterschaft gemäß § 1592 Nr. 1 BGB aufgrund der Ehe fest, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau der digitalen Infrastruktur zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung sowie Forschung
Die DGK fordert eine bessere Verzahnung von DiGA und Telemedizin.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Kindesunterhaltsrechts
Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...genheit aus § 1603 Abs. 2 BGB. Ist ein Elternteil nur..., ... gem. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB und der Bemessung des Unterhalts..., ...1612 b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB wird unverändert beibehalten..., ...steht nach § 1606 Abs. 3 S.2 BGB weiterhin allein der mitbetreuende..., ...gesetzliche Klarstellung im § 1607 BGB zu schließen. Ein aktuelles..., ...entsprechende Ergän¬zung des § 1607 BGB. Insgesamt ist es bei...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Früherkennung und Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen
betr. Regelungsvorhaben "Gesundes-Herz-Gesetz" (keine Drucksachennummer bekannt) Durch Früherkennungsmaßnahmen und Screenings sollen Herz-Kreislauf-Erkrankungen frühzeitig und in der breiten Bevölkerung erkannt werden. Es soll eine Nationale Herz-Kreislauf-Strategie erarbeitet und etabliert werden. Dies betrifft Bereiche in der Forschung, Ausbildung, Förderung und Versorgung und die damit einhergehenden Verankerungen im Gesetz
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 12.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (GHG)
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG); Unterstützung der verfolgten Zwecke des Gesetzesentwurfs zur Stärkung der Herzgesundheit
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) am 12.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11578
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Mai 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/11578
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bewertungen zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)
Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie plädiert nachdrücklich für eine Regelung der sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRGs) innerhalb des KHAG.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für PV-Investitionen
Weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Investitionen in PV. Kernforderungen des VKU sind - Erweiterung der gesetzlichen Duldungspflicht (§ 11a EEG) auf private Grundstücke - Entfall der Kopplung der Fernsteuerbarkeitvon EEG-Anlagen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen für EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2023 - Angleichung der vertragsbezogenen Regelungen des§ 42a EnWG an die allgemeinen Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand zu vermeiden - Konkretisierung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) - Entwicklung von Ressortübergreifenden Förderprogrammen für Bestandsgebäude - Erweiterung der Flächenkulisse für PV - Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht - Denkmalschutz: Priorisierung des Windkraftausbaus
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand..., ...Regelungen nach § 309 Nr. 9 BGB Die speziellen Regelungen..., ...allgemeinen Regelungen nach BGB ist anzustreben. § 309 Nr. 9 BGB Allgemeine Regelung Verbraucher i.S.d. § 13 BGB § 42a EnWG Spezielle ..., ... Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und Gewerbe Erstlaufzeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts
Der Referentenentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sieht eine verpflichtende elektronische Widerrufsfunktion für alle Fernabsatzverträge vor. Bitkom lehnt die geplante Ausgestaltung in ihrer jetzigen Form ab. Verbraucher können bereits heute auf einfachem Weg – etwa per Retourenlabel, E-Mail, Telefon oder im Kundenkonto – widerrufen. Die verpflichtende, offene Platzierung einer Widerrufsfunktion auf der Hauptseite birgt erhebliche technische, rechtliche und sicherheitsrelevante Risiken, führt zu Rechtsunsicherheit und verursacht deutlich höhere Kosten als im Entwurf veranschlagt. Um Missbrauch zu vermeiden und europarechtskonform zu handeln, sollte die Widerrufsfunktion ausschließlich im Login-Bereich bereitgestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beabsichtigt, einen neuen § 356a BGB zu schaffen, welcher die..., ...geplanten § 356 a Abs. 2 BGB ermöglichen, dem Unternehmer..., ...dem neuen § 356 a Abs. 4 BGB vor, dass dem Verbraucher..., ... was genau § 356a Abs. 5 BGB n.F. fingieren möchte. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der WärmeLV i.V.m. §556c BGB anerkennen Nach aktueller..., ...Ermächtigungsgrundlage §556c BGB Abs. 1 Nr. 2 BGB Variante..., ...Kostenvergleich nach §556c BGB nicht mehr aus. Die stark...
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Zu Regelungsvorhaben: