Stellungnahmen/Gutachten
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1.391 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.391)
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage i.R.d. EU-VO-E COM(2023) 533 final
Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.07.2024
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Adressatenkreis:
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22.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die ..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Potenziale zur Kosteneinsparung bei Netzausbau und -betrieb sowie damit verbundenen Themen
Einsparvorschläge zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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23.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Fälle des §§ 1882, 1884 BGB. Die Pflegschaft für unbekannte..., ...Abwesenheitspflegschaft gem. § 1884 BGB bestellen die zuständigen..., ... ein Antrag gemäß § 1884 BGB auf Abwesenheitspflegschaft oder gemäß § 1882 BGB an das zuständige Betreuungs..., ...Art 233 § 2 EGBGB, § 1884 BGB) erfordern, welche aufgrund..., ...Art 233 § 2 EGBGB, § 1884 BGB und erforderlicher Besitzeinweisungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
Der Gesetzgeber soll dazu bewogen werden, neben dem wichtigen Zeichen der Ächtung der Minderjährigenehe, auch tatsächlich die Rechte der im einzelnen betroffenen Minderjährigen zu schützen. Statt einer pauschalen Unwirksamkeit der betroffenen Ehen sollten über Lösungen im Einzelfall Schutzlücken in den Bereichen Abstammung, Erbrecht und Weiterwanderung geschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzentwurf 2.1 Zu § 1305 Abs. 1 BGB-E, Folgen und Heilung unwirksamer..., ...Minderjährigenehen 2.2 Zu § 1305 Abs. 2 BGB-E, Folgen und Heilung unwirksamer..., ...Gesetzentwurf 2.1 Zu § 1305 Abs. 1 BGB-E, Folgen und Heilung unwirksamer..., ...einzuführen. 2.2 Zu § 1305 Abs. 2 BGB-E, Folgen und Heilung unwirksamer..., ...Minderjährigenehen Mit § 1305 Abs. 2 BGB-E wird eine Möglichkeit..., ...Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Abs. 1 BGB. In Zweifel zu ziehen ..., ...Pflichten des § 1305 Abs. 1 BGB-E befreien und insofern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Der im Bundestag eingebrachten Entwurf des Umsetzungsgesetzes behält eine signifikante Ausweitung des Anwendungsbereichs, die über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgeht und unter anderem auch Wertpapierkredite umfasst, obwohl diese von der Richtlinie ausdrücklich ausgenommen sind. Durch dieses Goldplating entsteht eine zusätzliche bürokratische Belastung für deutsche Institute, die die Chancengleichheit im europäischen Wettbewerb beeinträchtigt.
- Bereitgestellt von: Scalable GmbH am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- BGBEG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- BDSG 2018 [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- UKlaG [alle SG hierzu]
- VVG 2008 [alle SG hierzu]
- GewO [alle SG hierzu]
- PAngV 2022 [alle SG hierzu]
- KredWG [alle SG hierzu]
- VSchDG [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... an. § 491 Abs. 2 Satz 2 BGB-E nimmt bestimmte Verträge..., ...Anwendungsbereich der §§ 491 ff. BGB-neu [...] entsprechend ..., ... des § 491 Abs. 2 Satz 2 BGB sollen so angepasst werden..., ...Anwendungsbereich der §§ 491 ff. BGB-E vollständig unterworfen..., ...Anwendungsbereich der §§ 491 ff. BGB-E würden diese strenger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz sollte nicht beschlossen werden. Die Mietpreisbremse hat sich in den letzten zehn Jahren nicht bewährt. Sie wurde 2015 als vorübergehendes Instrument geschaffen. Eine Verlängerung bis Ende 2029 lähmt den Wohnungsbau weiter.
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 23.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/322
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
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BT-Drs. 21/322
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Vormiete nach § 556e BGB, Neubauausnahme nach § 556f Satz 1 BGB, umfassende Modernisierung nach § 556f Satz 2 BGB), • sie lässt eine marktorientierte..., ...Neubauausnahme nach § 556f Satz 1 BGB Eine rückwirkende Einbeziehung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Amazon setzt sich für eine praktikable Umsetzung der EU Verbraucherkreditrichtlinie 2.0 um, die den Fokus auf Digitalisierung, Verbraucherschutz und Verhältnismäßigkeit legt.
- Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 358 Abs. 1 und Abs. 2 BGB-E) Mit § 358 Abs. 1 BGB-E..., ...geregelt. Mit § 358 Abs. 2 BGB-E geht der deutsche Ge-setzgeber..., ...Streichung von § 358 Abs. 2 BGB-E aus. Goldplating bei..., ...492 Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 BGB-E) Die derzeitige Formulierung des § 492 Abs. 1 S. 3 BGB-E „Die Erklärung des Darlehensge-bers..., ... wir an, in § 492 Abs. 2 BGB-E eindeutig festzuschreiben..., ...Umsetzung in § 492 Abs. 1 S. 3 BGB-E aus unserer Sicht nicht..., ...übernommen wurde (§ 655b Abs. 1 BGB). Dies erscheint nicht ..., ...gewährleisten (zu § 492 Abs. 1a BGB-E) Die Richtlinie (EU)..., ...gewährleisten (zu § 492 Abs. 8 BGB-E) § 492 Abs. 8 BGB-E ..., ...vor-sehen (zu § 492 Abs. 9 BGB-E) Mit § 492 Abs. 9 BGB-E..., ...Verbrauchers knüp-fen (zu § 492a BGB-E) Das verschärfte Verbot..., ...Ausnahme in § 492a Abs. 1a BGB-E zu eng gefasst. Diese..., ...ausschließen (zu § 504 Abs. 2 BGB-E) § 504 Abs. 2 BGB-E ..., ...sicherstellen (zu § 505b BGB-E) Die zu erhebenden Informationen..., ... in § 505b Abs. 2 Satz 2 BGB ist insge-samt nicht so..., ...EGBGB-E und § 491a Abs. 3 BGB-E) Der Referentenentwurf..., ...Auswirkungen in § 491a Abs. 3 BGB-E eine erhebliche Ausweitung..., ...unsere Ausführungen zu § 505b BGB-E und regen als Bitkom ..., ...Rückausnahme in § 506 Abs. 1 S. 3 BGB-E deutlich mehr Händler...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherfreundliche Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
Bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie wird sich der vzbv für einen höheren Schutz von Verbraucher:innen vor Überschuldung und gegen ausufernden Datenverarbeitung einsetzen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.10.2025
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Adressatenkreis:
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17.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Krediten (§ 505b Abs. 2 BGB-E) Mit der Ausweitung ..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505b BGB-E genau berücksichtigt ..., ... ohne 5 § 505b Abs. 2 BGB-E 6 Verbraucherzentrale..., ...Kreditverträge (§ 492 Abs. 1 BGB-E) Die Unterschrift als..., ...Verbraucherdarlehensverträgen nach § 492 Abs. 1 BGB-E muss erhalten werden...., ...492 Abs. 1 und Abs. 1a BGB-E sollten gestrichen werden..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505a Abs. 1 BGB-E festgestellt werden, ..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung im Sinne des § 505a BGB-E und § 18a KWG-E bei der..., ...Überziehungsmöglichkeit nach § 504 BGB vorschreiben. 11 § 504 Abs. 2 BGB-E Verbraucherzentrale ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ratenzahlungsvereinbarungen nicht unter die Regularien des Verbrauchervertragsrechts fallen lassen
Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sollen die Teile der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) umgesetzt werden, die durch die Richtlinien 2023/2673 und 2024/825 geändert und ergänzt wurden. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge. Insbesondere sollen umfassende Informationspflichten und eine elektronische Widerrufsfunktion bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen eingeführt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass Zahlungsvereinbarungen im Inkasso nicht den verbraucherschützenden Vorschriften unterfallen, die eigentlich nur für Kreditverträge gelten sollen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 05.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts -
BT-Drs. 21/3345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1856, 21/2463, 21/2669 Nr. 20 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Sinne des § 312 Abs. 5 BGB. Weiterhin handelt ein..., ...im Sinne des § 312 Abs. 1 BGB dar, da sie keine neue ..., ... Hinblick auf §§ 312 ff. BGB, § 356a BGB-E sowie Art...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche und rechtssichere Umsetzung der Richtlinie Fernabsatz-Finanzdienstleistungsverträge
Die Modernisierung der Verbraucherschutzvorgaben im digitalen Bereich ist richtig und notwendig. Für eine praxisnahe und rechtssichere Umsetzung schlägt der PKV-Verband Anpassungen vor.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 17.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einschränkung des § 356a BGB zweifelsfrei auch für ..., ...Widerrufsfunktion gemäß § 356a BGB-E in Verbindung mit § 8..., ... m. Art. 1 Nr. 5 (§ 356a BGB-E) – Einführung einer ..., ...Vorgeschlagene Regelung: § 356a BGB-E regelt die zwingende ..., ...Regelung sollte die in § 356a BGB-E vorgesehene Einschränkung..., ... Bezugnahme auf § 356a BGB keine Ausweitung der Vorgaben..., ...Versicherungsverträgen insbesondere an die im BGB für Fernabsatzverträge...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Finanzstandortes Deutschland
Liberalisierung der Inhaltskontrolle von AGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr durch die Schaffung von Bereichsausnahmen bei Finanzverträgen zwischen professionellen Vertragsparteien, die nach objektiven Kriterien in der Lage sind, ihre Interessen selbständig zu wahren
- Bereitgestellt von: Aareal Bank AG am 15.09.2025
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Adressatenkreis:
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15.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bereichsausnahme in § 310 Abs. 1a BGB für Finanzgeschäfte bereits..., ...Bereichsausnahme im § 310 Abs. 1a BGB sollte aus diesen Gründen..., ...Formulierung für § 310 Abs. 1a BGB vor: (1a) Die §§ 307 und..., ...§ 308 Nr. 5, 675g Abs. 2 BGB gesetzlich klargestellt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserte Statistik, örtliche Zuständigkeit und Fallzahlen für die Vormundschaft
In die Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit soll als Kriterium Wille und Wohl des Kindes einfließen (§ 87c SGB VIII). In der Statistik sollen die vier Vormundschaftstypen künftig erfasst werden sowie unter anderem Fluchthintergrund und evtl. weitere Merkmale der betroffenen Kinder und Jugendlichen (§ 99 Abs. 4 SGB VIII). Die Fallzahlen für die Amtsvormundschaft sollten auf ein Wert von 30 Fällen pro VZÄ reduziert werden, um den Kindern und Jugendlichen gerecht werden zu können (§ 55 Abs. 2 SGB VIII).
- Bereitgestellt von: Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
-
22.03.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Subjektstellung (u.a. §§ 1788 BGB; 1790, 1795 BGB) sowie ..., ...der Kinder (§ 1788 Abs. 2 BGB, § 1803 BGB) gestärkt und..., ...z.B. §§ 1776, 1779, 1781 BGB, § 53 SGB VIII). Die ..., ...dieselbe Person (§ 1775 Abs.2 BGB) verunmöglicht wird. ..., ...des § 1804 Abs. 3 Satz 1 BGB“ (Lange, Burkhardt: JAmt..., ...Notwendige Anpassungen im BGB sind zu prüfen. 1.3..., ...hingewiesen werden, dass die im BGB nun ausschließlich vorgesehene..., ...eingeführt werden (§ 1774 BGB). 2.3 Vergütung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der ambulanten Versorgung
Einführung innovativer Versorgungsformen (Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren) zur Stärkung der Primärversorgung durch Hausärzte, Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Menschen und von Menschen mit Behinderung, Stärkung der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sowie die in § 1827 Absatz 4 BGB-E vorgesehene Reflexion..., ...Gesetzbuch § 1827 Absatz 4 BGB-E – Patientenverfügung ..., ...neue) von § 1827 Absatz 4 BGB-E vor: „... In diesem..., ...werden.“ § 1828 Absatz 3 BGB-E – Gespräch zur Feststellung..., ...(neu) in § 1828 Absatz 3 BGB-E vor: “... Diese Dokumentation..., ...übermitteln.” § 1832 Absatz 2 BGB-E – Ärztliche Zwangsmaßnahmen..., ... § 1832 Absatz 3 Satz 2 BGB-E Die vorgesehene Soll-Regelung..., ...Voraussetzungen des § 1832 Absatz 2 BGB erstrecken muss. Der Referentenentwurf..., ...nach § 1832 Absatz 1 Nr. 4 BGB, die sinnvollerweise als...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Schaffung eines möglichst bundeseinheitlichen verfahrensrechtlichen Rahmens für die rechtssichere und praktikable Ausgestaltung der Überwachung von Patientinnen und Patienten bei 5- oder 7-Punkt-Fixierungen im Krankenhaus. Vor dem Hintergrund anhaltender Personalknappheit sollen ergänzend zur Eins-zu-eins-Betreuung geeignete technische Unterstützungsinstrumente, etwa alarmgestützte oder KI-basierte Systeme, rechtlich geprüft und modellhaft erprobt werden können. Damit sollen Patientensicherheit, Praxistauglichkeit und Rechtssicherheit für Mitarbeitende und Einrichtungen verbessert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Grundlage von § 1906 Absatz 4 BGB angeordneten 5-Punkt- ..., ...Grundlage von § 1906 Absatz 4 BGB daher nunmehr anhand ..., ...Untergebrachte gemäß § 1906 BGB Die an zivilrechtliche..., ... ergeben sich aus § 1906 BGB. Die Anforderungen an frei..., ...dem Absatz4 des § 1906 BGB. Danach werden die Absätze 1 bis 3 von §1906 BGB für entsprechend anwendbar..., ...Unterbringung aus § 1906 Absatz 2 BGB für freiheitsent- ziehende..., ...geltenden Fassung von § 1906 BGB das Genehmigungserfordernis..., ... die Regelung aus § 1906 BGB dem Wortlaut nach nur..., ...Zwangsmaßnahme nach § 1906 Absatz 4 BGB ist, dass der Pa- tient..., ...gilt gemäß § 1906 Absatz 5 BGB dasselbe wie für Betreuer..., ...Sinne von § 1906 Absatz 4 BGB der Genehmigung des Betreuungsgerichts..., ...Sinne von § 1906 Absatz 4 BGB erteilt wird. Eine Generalvollmacht..., ...Genehmigungserfordernis von § 1906 Absatz 4 BGB in diesem Zusammenhang ..., ...einzustufen ist. § 1906 Absatz 4 BGB de- finiert keinen festen..., ... gemäß § 1906 Absatz 4 BGB zweckgerichtet stets zur..., ...Unterbringung gemäß § 1906 BGB Vor der oben genannten..., ...gungserfordernis des § 1906 Absatz 4 BGB auf nicht unterge- brachte..., ...Untergebrach- ten gemäß § 1906 BGB ergangen sind, dürfte jedoch..., ... 75 6) Götz in Palandt, BGB, Kommentar, 77. Auflage...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gefordert wird eine Regulierung des kommerziellen Family-Influencings über das Jugendarbeitsschutzgesetz mit klaren Schutzmechanismen vor Kindeswohlgefährdung, einschließlich Mindestalter für Einwilligungen und rechtlicher Absicherung der Kinder.
- Bereitgestellt von: Deutsches Kinderhilfwerk e.V. am 28.11.2025
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Adressatenkreis:
-
15.09.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 1626 Abs. 1, 1627 S. 1 BGB 17 b) Kindeswohlgefährdung, § 1666 BGB 18 c) Recht am eigenen..., ...39 Staudinger/Lettmaier, BGB, § 1626 Rn. 245. 40 Dürig..., ...§ 1626 Abs. 1, 1627 S. 1 BGB Die elterliche Sorge, ..., .... 1, 1789 Abs. 2 S. 3, 4 BGB oder bei Gefährdung des..., ... 2 BGB ist ein Einvernehmen zwischen..., ...Eltern aus § 1626 Abs. 2 BGB, das Kind in den Prozess..., ...der Anwendung des § 1666 BGB von Bedeutung. 42 BVerfGE..., ...43 MüKoBGB-Huber, § 1631 BGB Rn. 2 44 Diesbezüglich..., ... einzugreifen.47 § 1666 BGB ist somit Ausfluss dieses..., ...2018, 599 Rn. 16 50 BeckOK BGB-Veit, 71. Ed., § 1666 BGB..., .... § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB im Regelfall solche, die..., ... Sinne von § 1666 Abs. 3 BGB in Betracht kommen. Auch..., ...Regelungen wie etwa § 1666 BGB. Doch auch § 1666 BGB, ..., ...lit. a), §§ 1626, 1629 BGB). Hier stellt sich jedoch..., ...ist (§ 1687 Abs. 1 S. 1 BGB), sodass zwingend eine ..., ... ist, vgl. § 1626 Abs. 2 BGB. Sobald der beschränkt ..., ..., § 1626 BGB Rn. 103. 47 Alter schon..., .... 1 Nr. 1, Abs. 2, 181 BGB erfährt, wonach bei der..., ...gung im Sinne von § 1809 BGB eingesetzt werden, wäre...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energiedienstleitungen (Contracting) und andere Energieeffizienzmaßnahmen fördern
In der europäischen EED wurde der Grundsatz „Efficiency First“ verankert und muss nun national umgesetzt werden. Im Energiedienstleistungsgesetz sind folgernd ambitionierte Vorgaben und Handlungsmöglichkeiten für die umsetzenden Energiedienstleister festzuschreiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wohngebäudebestand gleichbehandeln (§559 BGB und § 556c BGB i.V.m. der..., ... umlegen können (§ 559 BGB, Modernisierungsumlage)..., ...Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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27.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, • rückzahlbar während..., ... S. 2, § 500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung § 490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD: ..., ...Kündigungsrecht, §§ 489 Abs. 1, 490 BGB. • Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...Kündigungsrecht, § 489 Abs. 1 BGB Titel der Veranstaltung..., ...möglich § 490 Abs. 2 S. 1 BGB und § 500 Abs. 2 S. 2 BGB. Art. 25 Abs. 2 MCD: Die..., ...Interesse (§ 490 Abs. 2 S. 2 BGB): − Kreditnehmer verkauft..., .... aber auch § 492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 § 7 Abs. 2..., ...informiert werden, § 493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. Art...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
-
27.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, • rückzahlbar während..., ... S. 2, § 500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung § 490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD..., ...Kündigungsrecht, §§ 489 Abs. 1, 490 BGB. • Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...Kündigungsrecht, § 489 Abs. 1 BGB Titel der Veranstaltung..., ...möglich § 490 Abs. 2 S. 1 BGB und § 500 Abs. 2 S. 2 BGB. Art. 25 Abs. 2 MCD: Die..., ...Interesse (§ 490 Abs. 2 S. 2 BGB): − Kreditnehmer verkauft..., .... aber auch § 492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 § 7 Abs. 2..., ...informiert werden, § 493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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27.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, • rückzahlbar während..., ... S. 2, § 500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung § 490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD..., ...Kündigungsrecht, §§ 489 Abs. 1, 490 BGB. • Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...Kündigungsrecht, § 489 Abs. 1 BGB Titel der Veranstaltung..., ...möglich § 490 Abs. 2 S. 1 BGB und § 500 Abs. 2 S. 2 BGB. Art. 25 Abs. 2 MCD: Die..., ...Interesse (§ 490 Abs. 2 S. 2 BGB): − Kreditnehmer verkauft..., .... aber auch § 492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 § 7 Abs. 2..., ...informiert werden, § 493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Sozialstaates
Rechtsvereinfachung Beschleunigung des Vollzugs und Verfahrensvereinfachungen Notwendige Verbesserungen im bestehenden Leistungssystem Verbesserung der Transparenz Zusammenlegung von Sozialleistungen Verbesserung von Erwerbsanreizen Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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16.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vaterschaft (§ 1600 Absatz 2 BGB-E) für über 18-jährige ..., ...leiblichen Vater (§ 1600 BGB-E) Die Neuregelung der..., ... Kindern (§1600 Absatz 2 BGB-E) und minderjährigen Kindern..., ...Vaterschaft über § 1626a BGB das Sorgerecht für das..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BGB-E) oder zu einem früheren..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB-E) oder sich der leibliche..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB-E). Unabhängig von diesen..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGB-E). Ist keine dieser vier..., ...gemäß § 1600 Abs. 3 Satz 3 BGB-E eine Kindeswohlprüfung..., ...Vater. Gemäß § 1599 Abs. 2 BGB-E wirkt die Anfechtung ..., ...nach § 1600 Abs. 3 Satz 3 BGB-E ermöglicht. Exkurs: ..., ... wenn ein Vater (oder im BGB-E „Mann“) für das Kind ..., ...geltenden § 1600 Absatz 3 BGB wird gesetzlich vermutet..., ...Entwurf mit §1600 Absatz 2 BGB-E vor, dass die Anfechtung..., ...Regelung des § 1600 Absatz 2 BGB-E soll laut Begründung ..., ... § 1600b Abs. 4 Satz 3 BGB-E die Anfechtungsfrist ..., ...1600b Absatz 4 Satz 3 und 4 BGB-E durch den Wegfall einer..., ...derzeitigen § 1599 Absatz 2 BGB von der Notwendigkeit..., ...entwickelt diese durch § 1595a BGB-E zu einer Anerkennung ..., ...neugefassten § 1596 Absatz 4 BGB-E selbst und nicht nur ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
-
27.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • •Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, §489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB.489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB...., ...Entschädigung, §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, ..., ...2 S. 2, §500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung 500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung §490 Abs. 2 S. 3 BGB).490 Abs. 2 S. 3 BGB). ..., ...Kündigungsrecht, §§489 Abs. 1, 490 BGB.489 Abs. 1, 490 BGB. •..., ...489 Abs. 1 BGB489 Abs. 1 BGB Titel der Veranstaltung..., ...möglich §490 Abs. 2 S. 1 BGB 490 Abs. 2 S. 1 BGB und und §500 Abs. 2 S. 2 BGB.500 Abs. 2 S. 2 BGB. Art..., ...Interesse (§490 Abs. 2 S. 2 BGB):490 Abs. 2 S. 2 BGB): ..., ...s. aber auch §492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 §7 Abs. 2 ..., ...informiert werden, §493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR.493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. Art...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz beim Bauträgervertragsrecht
Ziel ist es, den Verbraucherschutz - insbesondere der Schutz vor Insolvenz - beim Bauträgervertragsrecht für Verbraucher-Erwerber:innen durch Einführung einer Rückabwicklungssicherheit und die Wiedereinführung des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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12.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Schriftform in § 650h BGB ab. Das Schriftformerfordernis..., ...der Schriftform in § 650h BGB auf Textform? Der BSB ..., ...gemäß § 648 Satz 2 und 3 BGB weiterhin eine Vergütung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Patientenrechtegesetzes muss verbessert werden, vor allem zum besseren Schutz der Verbraucher:innen vor dem Verkauf von Selbstzahlerleistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen, IGeL) und Stärkung der Position von Patient:innen bei Verdacht auf Behandlungsfehler.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
-
04.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... wird. In § 630g Abs. 2 BGB heißt es derzeit noch, ..., ...Patientenakte aus § 630g BGB und des Rechts auf Kopie..., ...bisher geltenden § 630g BGB ist das Urteil des Europäischen..., .... Hierdurch soll § 630g BGB in Einklang mit dem europäischen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz beim Bauträgervertragsrecht
Ziel ist es, den Verbraucherschutz - insbesondere der Schutz vor Insolvenz - beim Bauträgervertragsrecht für Verbraucher-Erwerber:innen durch Einführung einer Rückabwicklungssicherheit und die Wiedereinführung des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Richterrecht basierend auf § 314 BGB) auch für Bau-trägerverträge..., ...allerdings im § 650t Abs. 2 BGB geregelt, dass der § 648a BGB hier keine Anwendung findet..., ... § 648a im § 650t Abs. 2 BGB gestrichen werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
-
17.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1. Umstellen nach § 556c BGB im Wohngebäudebestand ermöglichen..., ...ausgerichtet ist. Die i.V.m. §556c BGB geforderte Kostenneutralität...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge
Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge (mit Blick auf den bereits mehr als ausreichenden Schutzrahmen für Verbraucher).
- Bereitgestellt von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. am 08.10.2024
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Adressatenkreis:
-
24.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...darüber hinaus § 675 Abs. 3 BGB eingefügt, mit dem solche..., ...eine Ergänzung des § 312c BGB um die folgenden Absätze..., ...Fernabsatzverträge im Sinne des § 312c BGB. Die Betätigungslösung ..., ...Pflichtangaben nach § 312d Abs. 1 BGB zur Verfügung zu stellen..., ...Dokumentationspflicht aus § 312f Abs. 2 S. 1 BGB durch Art. 8 Abs. 7 Verbraucherrechte-RL..., ... 123 Abs. 1 i.V.m. § 143 BGB begründen. Ein in den Anwendungsbereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung EU-RL 2014/31/EU (i.R. BEG IV): eBon ermöglichen, auch bei Wiegevorgang Obst und Gemüse
Die Richtlinie 2014/31 EU (Anhang I Nr. 14 Absatz 4 Wort "ausgedruckt" ("printed")): verhindert, dass Kunden den Kassenbon in digitaler und nicht in ausgedruckter Form erhalten, wenn ein gewogener Artikel mit verkauft wurde. Anhang I Nr. 14 der Richtlinie sieht vor, dass „alle Angaben über sämtliche Vorgänge deutlich, unmissverständlich und übersichtlich auf einem Bon oder Etikett für den Kunden ausgedruckt werden“ müssen. Es sollte genügen, dass der Kunde einen digitalen Nachweis über den Wiegevorgang erhält, der analog zu einem ausgedruckten physischen Kassenbon sämtliche relevanten Informationen enthält.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...? BMWSB Kurzbezeichnung BGB Betroffene Paragraphen..., ...Schriftformerfordernis in §§ 550, 578 BGB Welche Belastung wird..., ...Die Streichung des § 550 BGB aus dem Katalog des § 578 Abs. 1 BGB ist daher uneingeschränkt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung DAC7 / Plattformen-Steuertransparenzgesetz (i.R. BEG IV)
Kommunikationshandbuch DAC7 unter Ziffer 2.6 Vorgaben zu Steueridentifikationsmerkmalen. Die bundeseinheitliche Steuernummer (bestimmtes Format) ist manuell umzurechnen, da sie von den Finanzämtern generell nicht mitgeteilt wird. Diesen Aufwand muss entweder der Marktplatzbetreiber selbst vornehmen oder der Händler, da er vom Marktplatzbetreiber aufgefordert ist, das Format zu nutzen. Es wäre ressourcenschonender, wenn die Finanzverwaltungen der Länder diese Nummer den Steuerpflichtigen standardisiert übermitteln würden.
- Bereitgestellt von: Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KG am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...? BMWSB Kurzbezeichnung BGB Betroffene Paragraphen..., ...Schriftformerfordernis in §§ 550, 578 BGB Welche Belastung wird..., ...Die Streichung des § 550 BGB aus dem Katalog des § 578 Abs. 1 BGB ist daher uneingeschränkt...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche)
Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung ein (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S...., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung einer gesetzlichen Vermutung, wonach nicht sicherheitsrelevante Normen keine anerkannten Regeln der Technik sind, wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 27.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bauvertragsrechts. § 650a BGB definiert den Bauvertrag..., ...Die Regelungen des § 650a BGB schlagen deshalb auf alle..., ...Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) und den Bauträgervertrag (§ 650v BGB). Hinzukommt, dass der ..., ...Rechtsbegriffe des § 633 Abs. 2 BGB. Das kann prinzipiell zu..., ...Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gleichgestellt, sofern ..., ...im Sinne des § 633 Abs. 2 BGB ist. Diese unterschiedlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche).
Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S...., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche)
Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S...., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV
Als Bitkom fordern wir den kontinuierlichen Bürokratieabbau durch die Digitalisierung von (Verwaltungs-)Prozessen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative der Bundesregierung, Bürokratiekosten zu mindern. Der Gesetzentwurf weist jedoch eine Reihe von Schwächen auf. Wir setzen uns vor allem dafür ein, Schriftformerfordernisse abzubauen, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden und den automatisierten Datenaustausch zwischen Behörden voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...elektronischen Form (§ 126a BGB) ermöglicht werden. Schnellere..., ...weiteren Absatz im §312ff. BGB: §312 [XYZ] Vertragsänderungen..., ...Verbraucherverträgen der § 312ff. BGB gewählt, statt einer negativen..., ...etwa in den §§ 308 oder 309 BGB. Hintergrund ist, dass ..., ...AGB-Inhaltskontrolle nach § 307 BGB ist, da das Anpassungsrecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der djb kritisiert den vorgelegten Referentenentwurf aus verfassungsrechtlicher und familienrechtlicher Perspektive und lehnt ihn deshalb ab. Der Entwurf bringt ein nicht gerechtfertigtes Misstrauen gegenüber allen Familien zum Ausdruck, in denen zwischen der Mutter und dem Anerkennenden ein vom Referentenentwurf sogenanntes „Aufenthaltsrechtsgefälle“ besteht und beide nicht verheiratet sind. Sie werden pauschal der Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde zur Vaterschaftsanerkennung unterworfen. Sie sind jedoch keine Familien „zweiter Klasse“ und können sich insbesondere auch auf den Schutz des Art. 6 GG und das Willkürverbot berufen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vaterschaft (§ 1592 Nr. 2 BGB) vom Gesetzgeber aus familienpolitischen..., ...Vaterschaft (§§ 1706, 1709 BGB a.F.) abgeschafft wurde..., ...Mittel: Vollzug von § 1597a BGB wirksamer gestalten Die..., ... den Vollzug von § 1597a BGB wirksamer zu gestalten...., ...Vollzugsprobleme, wie sie dem § 1597a BGB zugeschrieben werden, kein..., ...ihre Pflichten aus § 1597a BGB zu erfüllen, sowie ggf...., ...jedoch, dass die in § 1600 IV BGB unnötig weit gefassten ..., ...bisherigen § 1595 Abs. 1 BGB entnommene Legaldefinition...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Ausweitung des Gewährleistungsrechts
Keine Ausweitung des Gewährleistungsrechts des gesamten Produkts um weitere 12 Monate bei Nachbesserung. Ausschließliche Anwendung auf Neuwaren.
- Bereitgestellt von: Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V. am 19.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5923
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
-
BT-Drs. 21/5923
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Sie bei der anstehenden BGB-Umsetzung des Rechts auf..., ...verlängert (§ 475e Absatz 5 BGB-E) – und zwar auf das gesamte..., ...Konkret: § 475e Absatz 5 BGB sollte um einen Satz 2 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
Anpassung des Gesetzesentwurfs im Sinne der Streichung der starren Frist für "Überlassung zum vorübergehenden Gebrauch" sowie Anpassung der Regelungen zur Berechnung des Möblierungszuschlags hinsichtlich der besseren Berücksichtigung von Instandhaltung und Anschaffungskosten.
- Bereitgestellt von: Wunderflats GmbH am 23.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... vom § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB einführen will, ist er ..., ...wie Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB) oder Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB). 8. Die Festlegung einer..., ...Sinne vom § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB sind am Maßstab von Art..., ...Sinne von § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB (dazu unter II) vor. ..., ... zur Mietpreisbremse im BGB auch das möblierte Wohnen..., ...ein neuer § 556d Abs. 1a BGB bestimmen: „Bei Wohnraum..., .... 4 Vgl. § 556g Abs. 1b BGB-E. 5 Art. 1 Nr. 5 des ..., ...nach § 556d Abs. 1 Satz 1 BGB der folgenden Absatz 1a..., ...8 Nach § 556g Absatz 1a BGB soll der folgenden Absatz..., ... von § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu konkretisieren, indem..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB in der Praxis vereinfacht..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB nur berufen können, wenn..., ...mietrechtlichen Normen im BGB an diese Vorgaben halten..., ..., die gemäß § 535 Abs. 2 BGB gegen ein Entgelt erbracht..., ...Wucher gemäß § 138 Abs. 2 BGB oder Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB. Die Formulierung einer..., ... neue § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB, wonach auf Wohnraum, ..., ...i.S.d. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB liege nur bis zu einer ..., ... (§ 138 Abs. 1 BGB) begegnet werden. 3) Regelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der WärmeLV zum besseren Schutz von Mieter:innen vor überhöhten Wärmelieferkosten
Das Vorhaben bezweckt, Mieter:innen besser vor überhöhten Kosten bei der Wärmelieferung zu schützen. Künftig sollen alle gewerblichen Wärmelieferungen bei vermietetem Wohnraum der WärmeLV unterstellt werden, die verbindliche Vorgaben für die Gestaltung von Wärmelieferverträgen enthalten und einen besseren Schutz vor hohen Wärmelieferkosten gewährleisten soll.
- Bereitgestellt von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...AVBFernwärmeV) auch der § 556c BGB und die Wärmeliefer-verordnung..., ...Kostenneutralität (§ 556c BGB) regelt, dass Vermieter..., ... nur durch das in § 556c BGB und der WärmeLV verankerte..., ... 2013 eingeführte § 556c BGB sowie die Wärmelieferverordnung..., ...Zeitpunkt der Umstellung (§ 556c BGB) greift. Zudem zeigt dieser..., ...Wärmelieferverordnung und § 556c BGB: Mieter:innen besser schützen..., ...der WärmeLV und dem § 556c BGB zu unterstellen. Hierfür..., ...Das bedeutet, der § 556c BGB und die WärmeLV greifen..., ...Voraussetzungen des § 556c BGB (Gebot der Kostenneutralität..., ... frei wählen. Der § 556c BGB muss auch für die Umstellung..., ...Wortlaut in § 556c Abs. 1 BGB ist entsprechend zu erweitern..., ...556c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB können Mieter:innen verpflichtet..., ...WärmeLV in § 556c Abs. 3 BGB umfasst aktuell nur Regelungen..., ...nach § 556c Abs. 1 und 2 BGB zu erlassen. 20 Aktuell..., ...Kostenvergleichsrechnung nach § 556c BGB, Eigene Darstellung DMB...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung nachlassgerichtlicher Verfahren
Beschleunigung nachlassgerichtlicher Verfahren durch punktuelle Gesetzesanpassungen, die ohne tiefere Eingriffe in das bestehende Regelungsgefüge kurzfristig umsetzbar wären; im Einzelnen Entlastung der Nachlassgerichte bei Erbausschlagungen durch stärkere Einbindung der Notariate, Reduzierung des Ermittlungsaufwandes der Nachlassgerichte bei Testamentseröffnung, Beschleunigung der Erteilung von Erbscheinen in unstreitigen Fällen sowie eine schnellere Verfügbarkeit von Informationen und Nachweisen für Beteiligte und Gerichte durch das „Once Only“ Prinzip und flächendeckende Digitalisierung der Nachlassakten sowie Gewährung elektronischer Akteneinsicht
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nachlassgericht (§ 1945 Abs. 1 Hs. 1 BGB). Die Erklärung ist zur..., ...abzugeben (§ 1945 Abs. 1 Hs. 2 BGB). Letzteres erfordert in..., ...(§ 129 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB); die Form der öffentlichen..., ...Erklärung ersetzt (§ 129 Abs. 4 BGB). Zur Entgegennahme ..., ... nunmehr in § 130 Abs. 2 BGB geregelt, dass eine notariell..., ...Nachlassgericht (§ 130 Abs. 4 BGB) – eine öffentlich beglaubigte..., ...Fristversäumung sollte § 1945 Abs. 1 BGB dahingehend geändert werden..., ...Dafür sollte § 1945 Abs. 1 BGB durch einen Satz 2 wie ..., ...zu geben. Über § 2368 BGB gilt die Regelung auch ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche)
Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S..., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der 3. Verbraucherkreditrichtlinie (CCD3)
Wir regen an, die Muster-Widerrufsbelehrung beizubehalten, die Änderungen zu § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG nachzuschärfen, im Sinne einer echten Digitalisierung, sowohl für Darlehensverträge als auch Darlehensvermittlungsverträge nur die Willenserklärung des Verbrauchers unter ein entsprechendes Textformerfordernis zu stellen und die Formerfordernisse für den Darlehensgeber bzw. Darlehensvermittler gänzlich aufzuheben, § 30 Abs. 2 BDSG nachzuschärfen. Zudem erbitten wir um Unterstützung der Bundesregierung auf EU-Ebene bezüglich der in Art. 46 (2) der CCD3 niedergelegten Prüfpflicht der EU-Kommission.
- Bereitgestellt von: Digital Lending Association e.V. am 21.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 492 Abs. 9 S. 1 und 2 BGB Ein Allgemein- Verbraucherdarlehensvertrag..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG Die für die Kreditwürdigkeitsprüfung..., ...Darlehensvermittlungsverträgen § 655b Abs. 1 BGB Ebenso wie der Darlehensvertrag...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche).
Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S..., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche)
Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S...., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Das Petita bestehen im Aufzeigen von Spielraum bei der anstehenden Richtlinienumsetzung: - harmonisierte, praxisgerechte Umsetzung in Koordination mit der RL 2023/2225/EU - bes. Berücksichtigung des Subsidiaritäts- und Rechtssicherheitsgedanken der RL 2023/2673/EU - Schaffung von gesetzl. Mustern und sog. Gesetzlichkeitsfiktion - Regelung analog Art. 229 § 38 Abs. 3 EGBGB für Immo-FörderdarlehensV - Breite Interpretation der Regelung der Erlöschensregelung des Art. 16b Abs. 1 UAbs. 2 S. 3 RL 2023/2673/EU - Rechtssichere Gestaltung Widerrufsbutton ohne matielll-rechtliche Determination der Ausübung dieses Rechts sowie Klarstellung Anwendungsbereich - Abschaffung Widerrufsrecht (Finanzdienstleistungen) beim AußergeschäftsraumV; hilfsweise Schaffung sozialpolitischer Ausnahmen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Immobiliarförderdarlehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarförderdarlehen..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösenden..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wünschenswerte...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Immobiliarförderdar-lehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., ...z. B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarför-derdarlehen..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösen-den..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wün-schenswerte...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Die Petita bestehen im Aufzeigen von Spielraum bei der anstehenden Richtlinienumsetzung: - harmonisierte, praxisgerechte Umsetzung in Koordination mit der RL 2023/2225/EU - bes. Berücksichtigung des Subsidiaritäts- und Rechtssicherheitsgedanken der RL 2023/2673/EU - Schaffung von gesetzl. Mustern und sog. Gesetzlichkeitsfiktion - Regelung analog Art. 229 § 38 Abs. 3 EGBGB für Immo-FörderdarlehensV - Breite Interpretation der Regelung der Erlöschensregelung des Art. 16b Abs. 1 UAbs. 2 S. 3 RL 2023/2673/EU - Rechtssichere Gestaltung Widerrufsbutton ohne matielll-rechtliche Determination der Ausübung dieses Rechts sowie Klarstellung Anwendungsbereich - Abschaffung Widerrufsrecht (Finanzdienstleistungen) beim AußergeschäftsraumV; hilfsweise Schaffung sozialpolitischer Ausnahmen
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Immobiliarförderdarlehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarförderdarlehen..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösenden..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wünschenswerte...
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sollte im Hinblick auf die überarbeiteten Vorgaben zum Widerrufsrecht sparten- und vertriebsartübergreifend im VVG erfolgen. Das muss insbesondere auch für die Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts nach einem Jahr bei fehlerhafter Erteilung der (zusätzlichen) Verbraucherinformationen gelten. Daneben wird auch eine Klarstellung im Hinblick auf die Implementierung einer Schaltfläche für den Widerruf angeregt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 07.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Bezugnahme auf § 356a BGB dahingehend präzisiert..., ...Widerrufsfunktion gem. § 356a BGB aufmerksam zu machen, sollte..., ..., wie bislang, nach dem BGB. Durch die Vereinheitlichung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Immobiliarförderdarlehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarförderdarlehen..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösenden..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wünschenswerte...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Immobiliarförderdarlehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarförderdarlehen..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösenden..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wünschenswerte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Fernabsatzrichtlinie / Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts
Der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung und den mit ihr verbundenen rechtlichen Wirkungen kommt in der Praxis eine immense Bedeutung zu. Vor allem bei den langlaufenden Versicherungsverträgen wird dadurch ein erhebliches Mehr an Rechtssicherheit sowohl zugunsten von Unternehmen als auch von Kunden gewährt und Streitigkeiten vorgebeugt. Mit Blick hierauf ist es wichtig, den Inhalt des Musters an die vorgesehenen Änderungen der gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 19.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Bezugnahme auf § 356a BGB dahingehend präzisiert..., ...Widerrufsfunktion gem. § 356a BGB aufmerksam zu machen, sollte..., ..., wie bislang, nach dem BGB. Durch die Vereinheitlichung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft ab. Es fehlt eine gesetzgeberische Begründung für den Bedarf, da bestehende Rechtsinstrumente bereits die wesentlichen Inhalte abdecken. Die Module „Vertretung, Fürsorge und gemeinsame Lebensgestaltung“ (Module 1–3) enthalten Regelungen, die durch Vollmachten realisierbar sind, während Modul 4 „Zugewinngemeinschaft“ steuerliche Nachteile mit sich bringt. Das Notariatserfordernis stellt eine unnötige Hürde dar. Da keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet werden, entsteht für die Beteiligten eine trügerische Sicherheit. Der DAV sieht zudem eine fehlende Einordnung des Instituts in das bestehende Familien- und Erbrecht und fordert eine klare Abgrenzung zu bestehenden Rechtsformen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausgleichsforderung nach § 1378 BGB nicht zum Erwerb im Sinne..., ...Ausgleichsforderung nach § 1378 Abs. 1 BGB und die Zahlungen hierauf..., ...Forderung, eben § 1378 Abs. 1 BGB, zugrunde liegt; es wird..., ..., der nach § 1378 Abs. 1 BGB zur Hälfte dem anderen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um der Mietpreisbremse mehr Geltung zu verschaffen, den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen zu erweitern und so Mietende finanziell zu entlasten. Mietende sollen auch durch die Regulierung der Indexmieten und Einführung der Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgesehene vereinfachte..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB von den dort genannten ..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB nur berufen können, wenn..., ...einem neuen § 556d Absatz 2 BGB ausdrücklich geregelt werden..., ...einem neuen § 556g Absatz 1b BGB verpflichtet werden, den..., ... Sanierungen Laut § 559 BGB dürfen Vermietende die ..., ...Gebäudemodernisierungsgesetzes Laut § 559 BGB ist eine Mieterhöhung ausgeschlossen..., ...sollte auch im Mietrecht des BGB konsequent umgesetzt werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schriftformerleichterung im Gesellschaftsrecht
Wir sprechen uns bei § 108 Abs. 3 AktG und § 35 Abs. 1, 2 SEAG für eine Formerleichterung von der Schriftform auf die Textform im Sinne von § 126b BGB aus. Das Formerfordernis sollte jedoch nicht ganz aufgegeben werden. Ferner regen wir an, weitere Schriftformerfordernisse zu prüfen. Das Schriftformerfordernis im Rahmen des § 122 AktG sollte dagegen aus unser Sicht erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 19.08.2024
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...strenge Schriftform des § 126 BGB erforderlich ist, so muss..., ...Textform im Sinne von § 126b BGB aus, das Formerfordernis..., ...Textform im Sinne von § 126b BGB sollte auch bei § 35 Abs...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband spricht sich gegen eine überschießende Umsetzung der geänderten Richtlinie 2011/83/EU im Hinblick auf Außergeschäftsraumverträge über Finanzdienstleistungen aus. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sollten die gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster beibehalten werden. Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen setzen wir uns für eine Änderung der Verbraucherrechte-Richtlinie im Hinblick auf ein europäisches Widerrufsbelehrungsmuster oder zumindest für eine Öffnungsklausel für nationale Widerrufsbelehrungsmuster ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außergeschäftsraumverträgen nach § 312b BGB über Finanzdienstleistungen..., ...Fernabsatzverträge i.S.d. § 312c Abs. 1 BGB entsprechend den Vorgaben..., ...Außergeschäftsraumverträge i.S.d. § 312b Abs. 1 BGB für Finanzdienstleistungen..., ...Außergeschäftsraumverträge i.S.d. § 312b Abs. 1 BGB für Finanzdienstleistungen..., ...Widerrufsbelehrungsmuster nach § 312d Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 246b § 1 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
donum vitae begrüßt, dass der Anspruch des Kindes gegenüber seinen Eltern auf Information über seine Abstammung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gestärkt werden soll (§ 1619 BGB-E). Außerdem wird unterstützt, dass Kinder ein eigenes Recht auf Umgang mit Großeltern, Geschwistern sowie mit anderen Bezugspersonen und leiblichen, nicht rechtlichen Elternteilen erhalten sollen, sofern dies ihrem Wohl dient (§ 1688 BGB-E). Die beiden geplanten Regelungen können sich auch auf das System der vertraulichen Geburt auswirken. Beim Verfahren der vertraulichen Geburt übernehmen die Beraterinnen in den Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen eine Schlüsselrolle. Entscheidet sich die Frau für eine vertrauliche Geburt, organisieren die Beraterinnen das gesamte Verfahren.
- Bereitgestellt von: donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V. am 15.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...abgesichert werden soll (§ 1619 BGB-E). donum vitae unterstützt..., ...ihrem Wohl dient (§ 1688 BGB-E). Diese beiden geplanten...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherdarlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB). Dortige Erleichterungen..., ...einer Änderung des § 492 BGB, keine Erwähnung im neuen..., ...Verbraucherdarlehen (§ 492 BGB) hinweisen: Das deutsche..., ... 126 Abs. 3, 126a Abs. 1 BGB die qualifizierte elektronische..., ...sollte die in § 492 Abs. 1 BGB erforderliche Schriftform..., ...Sollzinssatzes (vgl. § 493 Abs. 3 BGB i.V.m. § 492 Abs. 5 BGB..., ... gilt nach § 309 Nr. 12b BGB, wonach die Empfangsbestätigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Verband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Kreditbankenverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... 3 | § 365b Abs. 2 S. 5 BGB-neu) 8 1.2 Widerrufsinformation..., ...Artikel 1 Nr. 8 | § 491 Abs. 2 BGB-neu) 13 3 Digitaler Kredit..., ...10 b | § 492 Abs. 1 S. 1 BGB-neu) 14 4 Produktbündelung..., ...Artikel 1 Nr. 11 | § 492a BGB-neu – zu Artikel 10 | §..., ...1 Nr. 17 | § 497a Abs. 1 BGB-neu) 22 III Anmerkungen..., .... 3 | § 365b Abs. 2 S. 5 BGB-neu) Petitum des ..., ...sieht in § 365b Abs. 2 S. 5 BGB-neu für den Widerruf von..., ...Artikel 1 Nr. 8 | § 491 Abs. 2 BGB-neu) Petitum des ..., ...10 b | § 492 Abs. 1 S. 1 BGB-neu) Petitum des ..., ... BGB) zu-gunsten der digitalfreundlichen Textform (§ 126b BGB) abgeschafft werden soll..., ... Gemäß § 492 Abs. 1 S. 1 BGB-neu soll es künftig zur..., ...Text-form im Sinne des § 126b BGB eingehalten wird. Als..., ...§ 126 Abs. 3 i.V.m. 126a BGB). Diese ist aber technisch..., ...Artikel 1 Nr. 11 | § 492a BGB-neu – zu Artikel 10 | §..., ...1 Nr. 17 | § 497a Abs. 1 BGB-neu) Petitum des ..., ...künftig gemäß § 497a Abs. 1 BGB-neu dazu verpflichtet sein..., ...Umsetzung des § 497a Abs. 1 BGB-neu im besten Sinne des..., ...Bezug auf § 505a Abs. 1 S. 3 BGB-neu auf unsere vorherigen..., ... sind im Wesentlichen im BGB geregelt (§§ 490 ff. BGB...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...lehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarför..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösen..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wün...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...lehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarför..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösen..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wün...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen am Regierungsentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, Kabinettsbeschluss 13.05.2026) im parlamentarischen Verfahren: (1) Anhebung der Bio-Treppe in § 43 Abs. 1 GModG auf 80 Prozent ab 2042 und 100 Prozent ab 2045; Ausdehnung der Bio-Treppe ab 2045 auf alle Öl- und Gasbestandsheizungen. (2) Streichung der Begrenzung auf 30 Prozent Brennstoffanteil in § 5a Abs. 3 Nr. 3 KostAufG. (3) 70-Prozent-Pauschale für Erhaltungsanteile bei § 43-Heizungen in § 559c BGB. (4) Mindest-Wärmepumpenanteil von 50 Prozent der Jahresheizarbeit für Hybridheizungen in § 43 Abs. 4 GModG. (5) Erweiterung der Vorbildfunktion in § 4 GModG auf behördlich oder sozial genutzte Gebäude. (6) Einschränkung der Wahlfreiheit in § 42 GModG für Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... hatte mit § 559e Abs. 2 BGB eine Pauschale eingeführt..., ...vereinfachte Verfahren nach § 559c BGB. Bei einer Modernisierung..., ... 6 Nr. 2 RegE auf § 559c BGB mit einer höheren Pauschale...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
Die Möglichkeit zur Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen im ambulanten Bereich wird begrüßt, allerdings werden notwendige Rahmenbedingungen eingefordert.
- Bereitgestellt von: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz am 30.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzbuches) Nummer 2 (§ 1827 BGB) Wir begrüßen es, dass..., ...Artikel 1 Nummer 3 (§ 1828 BGB) Die gesetzliche Verankerung..., ...Artikel 1 Nummer 4 (§ 1832 BGB) Es wird begrüßt, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG
Der bpa begrüßt die Intention des Gesetzgebers, Erleichterungen für Unternehmende im Rahmen des VSBG zu ermöglichen und unnötige Bürokratie abzubauen. Daher ist die in dem Referentenentwurf vorgesehene Entbürokratisierung ausdrücklich als richtiger Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Verbraucherstreitbeilegungsverfahrens zu begrüßen. Insbesondere der Wegfall der Kostenlast für die vollständig obsiegenden Unternehmenden sowie die Reduzierungen der Informationspflichten, die in der Vergangenheit nicht selten zu Abmahnungen von Unternehmenden führten, sind grundsätzlich positiv hervorzuheben, wenn auch einzelne Punkte aus Sicht des bpa noch verbesserungsbedürftig sind.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereichs des § 356 BGB Sowohl Verträge nach ..., ...Anwendungsbereich des § 356 BGB (Widerrufsrecht) ausgenom-men..., ...Wider-rufsrechts nach § 356 Abs. 4 BGB und Erklärung zum Beginn..., ...Verbraucher gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit kündigen kann..., ...Anwendungsbereich des § 356 BGB auszunehmen. Änderungsvorschlag § 312g Abs. 2 BGB wird um folgende Ausnahme...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Verbraucherkreditrichtlinie
Es wird gefordert, dass der Kauf auf Rechnung erhalten bleibt und die Vorgaben in einem angemessenen Verhältnis stehen. Es soll eine rechtssichere Anwendung der Vorschriften für Online-Händler gewährleistet werden. Es soll klargestellt werden, dass Marktplätze und Plattformen, die die Zahlungsabwicklung für Händler übernehmen, die über sie Verkäufe tätigen, nicht als "Dritte" i.S. des Art. 2 Abs. 2h) der RL gelten. Gleiches soll in Bezug auf organisatorisch oder gesellschaftlich in die Händlergruppe integrierte Zahlungsanbieter, die unternehmensintern Zahlungsabwicklungen durchführen, gelten. Ebenso sollen Factoring-Anbieter nicht als "Dritte" gelten. Die vollständige Nutzung der Ausnahmemöglichkeiten für den Kauf auf Rechnung soll ausgeschöpft werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 29.07.2025
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... anpassen (§ 506 Abs. 1 BGB-neu) Die Unterscheidung..., .... 1 S. 2 Nr. 4 und S. 3 BGB-neu erlaubt Nicht-KMU-Händlern..., ...Globalzessionen (§§ 398 ff. BGB) zu Sicherungszwecken ..., ...1 S. 2 Ziffer 4 und S. 3 BGB-neu aus, insbesondere für..., ...Einschränkungen in § 506 Abs. 1 S. 3 BGB-neu vor (Anpassungsvorschläge..., ...Sinne von § 312l Absatz 4 BGB, wenn der Vertrag über..., ...Sinne von § 312l Absatz 3 BGB zustande kommt, sowie mit..., ...insbesondere § 505b Abs. 2 BGB- neu) Kreditwürdigkeitsprüfungen..., ...des § 506 Abs. 1 Satz 3 BGB-neu viele Anbieter von ..., ...Eigentumsvorbehalt) formal unter § 506 BGB-neu fällt, ist der Warnhinweis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines deutschen Recht auf Reparaturs
Ziel ist die 1:1 Umsetzung der europäischen Richtlinie. Dabei werden vor allem Hersteller verpflich-tet defekte Geräte auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu einem angemessenen Preis und in einer angemessenen Dauer zu reparieren, wenn das Gerät bereits innerhalb der Ökodesign-Verordnung Reparaturanforderungen erfüllen muss. Zudem wird bei einer Reparatur innerhalb der Gewährleistungsfrist die Gewährleistungsfrist um 12 Monate verlängert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband reicht konkrete Änderungsvorschläge für den Gesetzesentwurf ein und fordert weite-re Schritte sowohl auf europäischer Ebene als auch im Warenkaufrecht, um Reparieren für Verbrau-cher:innen im Alltag einfacher, schneller und bezahlbarer zu machen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 10.03.2026
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Adressatenkreis:
-
13.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der vzbv: • § 479b (3) BGB-E muss an die Formulierung..., ...aufgeführt werden • § 479c (1) BGB-E muss entsprechend des..., ...Begründung zu § 475 Absatz 6 BGB-E aufgeführt werden. Verbraucherzentrale..., ...Entgelt “ aus § 479b Absatz 3 BGB-E des Referentenentwurfs..., ...informieren hat (§ 475 Absatz 4 BGB-E). Auch begrüßt der vzbv..., ...durchzuführen (§ 475 Absatz 6 BGB-E). Gleichzeitig sieht..., ...Nacherfüllung gemäß § 439 BGB die Reparatur statt der..., ...Verjährungsfrist gemäß § 475e Absatz 5 BGB-E einmalig um weitere zwölf..., ...abschrecken. Nach § 439 Abs. 4 BGB haben Unternehmer das Recht..., ...Begründung zu § 475 Absatz 6 BGB-E ist angeführt, dass es..., ...Begründung zu § 475 Absatz 6 BGB-E aufgeführt bleiben. ..., ...Begründung zu § 475 Absatz 6 BGB-E aufgeführt werden. 4.4..., ...von § 434 Absatz 3 Satz 2 BGB ausmachen. Die Vorschrift..., ... § 476 Absatz 1, Satz 2 BGB, dass beim Verbrauchsgüterkauf..., ...führen, dass § 434 Absatz 3 BGB-E in der Praxis vermehrt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns gegen eine überschießende Umsetzung der geänderten Richtlinie 2011/83/EU im Hinblick auf Außergeschäftsraumverträge über Finanzdienstleistungen aus. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sollten die gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster beibehalten werden. Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen setzen wir uns für eine Änderung der Verbraucherrechte-RL im Hinblick auf ein europäisches Widerrufsbelehrungsmuster oder zumindest für eine Öffnungsklausel für nationale Widerrufsbelehrungsmuster ein.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 27.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außergeschäftsraumverträgen nach § 312b BGB über Finanzdienstleistungen..., ...Fernabsatzverträge i.S.d. § 312c Abs. 1 BGB entsprechend den Vorgaben..., ...Außergeschäftsraumverträge i.S.d. § 312b Abs. 1 BGB für Finanzdienstleistungen..., ...Außergeschäftsraumverträge i.S.d. § 312b Abs. 1 BGB für Finanzdienstleistungen..., ...Widerrufsbelehrungsmuster nach § 312d Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 246b § 1 ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Verband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Kreditbankenverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.10.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...deutsches Recht (zu § 492 Abs. 1 BGB-neu, Einführung der Textform..., ...Papier (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB). Zwar steht mit der qualifizierten..., ...§ 126 Abs. 3 i.V.m. 126a BGB). Diese ist aber technisch..., ...Verzögerungen via Textform (§ 126b BGB) abge-schlossen werden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen zur Ausgestaltung der elektronischen Widerrufsfunktion im Verbrauchervertragsrecht
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur elektronischen Widerrufsfunktion. Ziel ist die Klärung des verpflichteten Unternehmenskreises, die Vermeidung unnötiger Buttons bei nicht widerrufbaren Verträgen sowie die Festlegung, dass die Funktion im geschützten Login-Bereich platziert wird. So sollen Rechtsunsicherheiten und Missbrauchsrisiken verhindert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Vorschlag aus § 356a BGB n. F. zur Einführung einer..., ...jedoch nach § 356 Abs. 5 BGB so abgeschlossen werden..., ...nach der in § 356a Abs. 1 BGB n. F. geplanten gesetzlichen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen zur Ausgestaltung der elektronischen Widerrufsfunktion im Verbrauchervertragsrecht
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur elektronischen Widerrufsfunktion. Ziel ist die Klärung des verpflichteten Unternehmenskreises, die Vermeidung unnötiger Buttons bei nicht widerrufbaren Verträgen sowie die Festlegung, dass die Funktion im geschützten Login-Bereich platziert wird. So sollen Rechtsunsicherheiten und Missbrauchsrisiken verhindert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ihr Vorschlag aus § 356a BGB n. F. zur Einführung einer..., ...jedoch nach § 356 Abs. 5 BGB so abgeschlossen werden..., ...nach der in § 356a Abs. 1 BGB n. F. geplanten gesetzlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein "Viertes Bürokratieentlastungsgesetz"
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines befreienden IFRS-Einzelabschlusses in Deutschlan und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherdarlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB). Dortige Erleichterungen..., ...einer Änderung des § 492 BGB, keine Erwähnung im neuen..., ...Verbraucherdarlehen (§ 492 BGB) hinweisen: Das deutsche..., ... 126 Abs. 3, 126a Abs. 1 BGB die qualifizierte elektronische..., ...sollte die in § 492 Abs. 1 BGB erforderliche Schriftform..., ...Sollzinssatzes (vgl. § 493 Abs. 3 BGB i.V.m. § 492 Abs. 5 BGB..., ... gilt nach § 309 Nr. 12b BGB, wonach die Empfangsbestätigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung soll dazu bewegt werden, sich auf Europäischer Ebene mit Blick auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr für einen Ansatz einzusetzen, der die unternehmerische Vertragsfreiheit wahrt und mit dem in Deutschland bestehenden System der Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen vereinbar ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in AGB (vgl. § 308 Nr.1a BGB); hier ist wegen der extremen..., ...vgl. § 310 Abs. 1a Nr. 2 BGB) denkbar. Sonstige Elemente..., ...Deutschland § 308 Nr. 1a BGB). Jedenfalls sollte die..., ... derzeit in das deutsche BGB umgesetzte Zahlungsverzugsrichtlinie..., ...(vgl. § 271a Abs. 1 S. 1 BGB) auf AGB- wie individualvertraglich...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbständigen
Der Bundesverband setzt sich für Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbständigen ein, u.a. durch eine klare Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit (SGB IV / BGB) bzw. durch die Abgrenzung von Dienst-/Werkverträge zu Arbeitsverträgen. Dazu gehört auch die Modernierung des Statusfeststellungsverfahrens nach §7a SGB IV.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V. am 18.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Allerdings sind gemäß § 613 BGB Dienstleistungen im Zweifel..., ...nach den Grundsätzen des BGB zu erbringen – einschließlich...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Neuregelungen zur Bekämpfung von missbräuchlichen Vaterschaften zu Lasten der Kinder/Familien
Mit den Gesetzesänderungen sollen die bestehenden Regelungen geändert werden, die verhindern sollen, dass Männer eine Vaterschaft missbräuchlich anerkennen, um Kindern die deutsche Staatsangehörigkeit oder dem Kind und einem Elternteil ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen. Besteht zwischen den Elternteilen ein Statusgefälle, soll für das Wirksamwerden einer (vorgeburtlichen) Vaterschaftsanerkennung und eine Eintragung ins Geburtsregister eine Zustimmung der Ausländerbehörde zwingend sein, sofern nicht biologische Vaterschaft durch Gentest nachgewiesen wird. Die Frist für einen möglichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes wird verlängert. Diese Gesetzesänderungen sollen verhindert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verschaffen (vgl. §1597a Abs. 1 BGB, § 85a Abs. 3 AufenthG-GE..., ...Jahre möglich (§ 1598 Abs. 2 BGB-GE), selbst wenn die Betroffenen..., ...Vater-schaftsanerkennung nach § 1594 Abs. 4 BGB in der Praxis erschweren..., ...Personenstandregister § 1592 Abs. 1 Nr. 2 BGB regelt die Anerkennung ..., ...verheirateten Eltern. Gem. § 1595 BGB muss die Mutter zustimmen..., ...Standesamt zu übersenden. § 1597a BGB sieht bisher vor, dass ..., ...worden ist (§ 1597a Abs. 2 BGB). Mit der Neuregelung wird..., ... des § 1600 Abs. 2 und 3 BGB. Allerdings sind diese ..., ... Anders als gem. § 1597a BGB soll das Prüfverfahren ..., ...Vaterschaftsanerkennung führen (§ 1598 Abs. 2 BGB-GE). Die Vaterschaftsanerkennung..., ...mitzuteilen. In § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB-GE ist klarzustellen, dass..., ...Gem. § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB-GE sind die Zustimmung ..., ... gem. § 1598 Abs. 2 S. 1 BGB-GE wirksam, auch wenn die...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV
Als Bitkom fordern wir den kontinuierlichen Bürokratieabbau durch die Digitalisierung von (Verwaltungs-)Prozessen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative der Bundesregierung, Bürokratiekosten zu mindern. Der Gesetzentwurf weist jedoch eine Reihe von Schwächen auf. Wir setzen uns vor allem dafür ein, Schriftformerfordernisse abzubauen, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden und den automatisierten Datenaustausch zwischen Behörden voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nutzung der Textform (§ 126b BGB) im Nachweisgesetz zulassen..., ...Signaturen i. S. d. § 126a BGB erweist sich nur dann als..., ...der Textform nach § 126b BGB unter Voraussetzung eines..., ...elektronischen Form (§ 126a BGB) könnte der Arbeitsvertragsschluss..., ... (§ 109 GewO sowie § 630 BGB) Befristung von Arbeitsverträgen..., ...Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB) Begründung eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages..., ...eine Änderung des § 126 ff. BGB vereinfacht und digitalisiert..., ...Unternehmen i. S. d. § 14 BGB die Textform als Regelfall...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Angemessene Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCDII-Umsetzungsgesetz)
Wir sprechen uns für eine angemessene Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie im Rahmen des CCDII-Umsetzungsgesetzes aus und setzen uns dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Bereitgestellt von: Volkswagen Financial Services AG am 25.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nr. 10 b) // § 492 Abs. 1 BGB VerbKrRL-UmsG) Bevor..., ... 1 Nr. 10b, § 492 Abs. 1 BGB des Entwurfes des VerbKrRL-UmsG..., ...neue § 492 Abs. 1 Satz 1 BGB sieht vor, dass Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge..., ...b) // § 356b Abs. 2 S. 5 BGB VerbKrRL-UmsG) Mit Art..., ... § 356 b Absatz 2 Satz 5 BGB VerbKrRL wird Art. 26 Absatz..., ...gemäß § 356b Absatz 1a des BGB, den der Darlehensnehmer..., ...18 // §§ 497a, 498 Abs. 1 BGB // Art. 2 Nr. 4 // Art....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Wahlfreiheit bei mit neuen genomischen Techniken hergestellten Pflanzen
Beeinflussung der Meinung der Bundesregierung zur Haltung im EU-Gesetzgebungsverfahren zur Regelung von Pflanzen, die mit sogenannter neuer Gentechnik (NGT) hergestellt wurden. Auch für NGT der Kategorie 1 soll eine Kennzeichnung entlang der gesamten Herstellungskette aufrechterhalten werden. Für alle NGT sollen verbindliche Koexistenzmaßnahmen verankert werden. Bei Antragsstellung auf Import- oder Anbauzulassung für NGT soll der Antragsteller verpflichtet werden ein Nachweisverfahren, Referenzmaterial und Detailinformationen über die genetische Veränderung bereit zu stellen. Nur so kann die Wahlfreiheit für Unternehmen und Verbraucher:innen gesichert werden.
- Bereitgestellt von: Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. am 25.06.2025
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Adressatenkreis:
-
14.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2 8 § 434 Abs. 2 Nr. 1 BGB für Kaufverträge, § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB für Werkverträge. 9 § 434 Abs. 2 Nr. 2 BGB für Kaufverträge, § 633..., ...Grüneberg, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 280 ..., ...Grüneberg, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 280 ..., ... Kohler, in: Staudinger, BGB, Um- welthaftungsrecht..., ...an Grundstücken in § 906 BGB konzipiert. Danach hat..., ... 5 Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., ... in: Hau/Poseck, BeckOK BGB, 71. Ed. 2024, §823 Rn...., ...8 Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., ...9 Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., .... Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., .... Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., ...3 Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., ...6 Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., ... § 3 Rn. 3 und BGB § 823 Rn. 1068. Dokumentnummer..., ...67 Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., ... Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2024, § 823 Rn..., ... Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2024, § 823 Rn..., ... Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2024, § 823...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Recht auf Reparatur wirksam umsetzen
Der Referentenentwurf setzt die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren um.
- Bereitgestellt von: Runder Tisch Reparatur am 09.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Besonderer Teil Zu § 479b BGB-E – Reparaturverpflichtung..., ...auf Zellebene. Zu § 479e BGB-E – Unzulässige Handlungen..., ...etabliert werden. Zu § 479f BGB-E – Prüfpflichten für Online-Plattformen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der djb fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf zurückzuziehen und stattdessen Lösungen zu entwickeln, die den Schutz des Familienrechts für alle Familien sicherstellen und keine neuen strukturellen Diskriminierungen schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in § 1592 Nr. 1 und Nr. 2 BGB ist es, einem Kind zum ..., ...der Mutter (§ 1592 Nr. 1 BGB) oder, wenn die Mutter ..., ...Vaterschaftsanerkennung (§ 1592 Nr. 2 BGB). Die Vaterschaftsanerkennung..., ...lang möglich (§ 1598 Abs. 2 BGB-E), selbst wenn die Betroffenen..., ... den Vollzug von § 1597a BGB wirksamer zu gestalten ..., ...Vollzugsprobleme, wie sie dem § 1597a BGB zugeschrieben werden, sind..., ...ihre Pflichten aus § 1597a BGB zu erfüllen, wären vor ..., ...1601, § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB gesteigert unterhaltspflichtig..., ...Ausnahmen s. § 1598 Abs. 1 BGB. Unwirksamkeitsgründe sind...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuererleichterungen für das Ehrenamt und Erleichterungen im Zuwendungsrecht
Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine- und verbände zur Bewältigung dieser aktuellen Aufgaben an einigen Stellen klarzustellen und notwendigen Optimierungsbedarf aufzuzeigen, haben wir das Positionspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erstellt. Das Papier ist ein Ergebnis unserer bundesweiten „Arbeitsgruppe Gemeinnützigkeit“, die sich aus fachkundigen Spezialist*innen unserer Mitgliedsorganisationen und Steuerexpert*innen rekrutiert. Ziel der Interessensvertretung ist es, Änderungen u.a. im Umsatzsteuer-, im Einkommenssteuerrecht oder in der Abgabenordnung anzuregen. Das Papier wurde 2025 aktualisiert und um Vorschläge für ein Verbesserungen und Erleichterungen im Zuwendungsrecht ergänzt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 05.01.2026
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Adressatenkreis:
-
25.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tätigkeit im Sport ab. Die im BGB verankerte und an die maximale..., ...Haftungsbegrenzung im Ehrenamt § 31 a BGB Ein zusätzliches Argument..., ...gemäß § 31 a Absatz 1 Satz 1 BGB von ehrenamtlich Tätigen..., ...Vergütungsgrenze in § 31 a f. BGB auf den kumulierten Betrag..., ...Vergütungsgrenze von 3.300 EUR in § 31a BGB des Gesetzesentwurfs der..., ...für Tätigkeiten nach § 31b BGB (Wahrnehmung von satzungsmäßigen..., ...Haftungsprivileg nach § 31a BGB bis 3.300 EUR zu erhalten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit durch Einführung des "Gebäudetyps E"
Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik ist derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Um Bauen individueller zu machen, braucht es mehr Rechtssicherheit für die am Bau beteiligten Verkehrskreise.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 10.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 1 Nr. 2: Dem § 650a (BGB) wird folgender Absatz ..., ...Artikel 1 Nr. 4: Nach § 650n (BGB) wird folgendes Kapitel..., ...Neuregelung in § 650o Absatz 2 BGB-E unterstützen wir ausdrücklich..., ...Neuregelung in § 650o Absatz 3 BGB-E halten wir in dieser ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Impulse für Wachstum und Wohlstand
Der Bankenverband setzt sich dafür ein, die Investitionsbedingungen in Deutschland zu verbessern, um damit das Wirtschaftswachstum nachhaltig zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts zu stärken. Konkret schlägt er Anpassungen in folgenden Handlungsfeldern vor: 1. Bankenregulierung überprüfen, Komplexität reduzieren; 2. International vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sicherstellen; 3. Kapitalmarktunion ausbauen und Verbriefungsmarkt stärken; 4. Kreditkosten für Kunden senken; 5. Private Altersvorsorge reformieren und Finanzbildung stärken; 6. Chancen der Digitalisierung im Finanzbereich nutzen; 7. Wirtschafts- und Finanzstandort steuerlich attraktiver machen; 8. ESG-Anforderungen zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels anpassen
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 04.12.2025
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Empfangsbestätigungen (§ 309 Nr. 12 BGB) 11 Schaffung eines rechtssicheren..., ... 492 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB (n. F.); Art. 229 EGBGB..., ...• In § 492 Abs. 1 Satz 2 BGB n. F. sollte gesetzlich..., ...dass die nach § 492 Abs. 2 BGB bereitzustellende Abschrift..., ...Empfangsbestätigungen (§ 309 Nr. 12 BGB) Regelung: • § 309 Nr. 12 BGB Dadurch hervorgerufene..., ...geforderten Reform des § 492 BGB. Eine Harmonisierung beider..., ... Regelung: • §§ 305 ff. BGB, § 675g BGB. Dadurch hervorgerufene..., ...Lösung“ (Ergänzung von § 675g BGB) würde der aktuellen Misere..., ...im AGB-Recht, §§ 305 ff. BGB) wäre hilfreich. Vorschlag § 675g Absatz 3 BGB: • „1 Eine Vereinbarung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Versorgungsqualität von Patient:innen
Der vorliegende Referentenentwurf enthält Verschärfungen der NRW-Systematik im Hinblick auf Kooperationen, die möglicherweise zu einer Verschlechterung und Gefährdung der Herzinfarktversorgung in Deutschland führen könnten. Zugunsten der Umsetzbarkeit im Klinikalltag und des Erhalts einer guten Notfallversorgung in Ballungsgebieten, wie im ländlichen Raum, wurden Vorschläge formuliert.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...darlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB). Dortige Erleichterungen..., ...einer Änderung des § 492 BGB, keine Erwähnung im neuen..., ...Verbraucherdarlehen (§ 492 BGB) hinweisen: Das..., ... 126 Abs. 3, 126a Abs. 1 BGB die qualifizierte elekt..., ...sollte die in § 492 Abs. 1 BGB erforderliche Schriftform..., ...Sollzinssatzes (vgl. § 493 Abs. 3 BGB i.V.m. § 492 Abs. 5 BGB..., ...gilt nach § 309 Nr. 12b BGB, wonach die Empfangsbestätigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherdarlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB). Dortige Erleichterungen..., ...einer Änderung des § 492 BGB, keine Erwähnung im neuen..., ...Verbraucherdarlehen (§ 492 BGB) hinweisen: Das deutsche..., ... 126 Abs. 3, 126a Abs. 1 BGB die qualifizierte elekt-ronische..., ...sollte die in § 492 Abs. 1 BGB erforderliche Schriftform..., ...Sollzinssatzes (vgl. § 493 Abs. 3 BGB i.V.m. § 492 Abs. 5 BGB..., ... gilt nach § 309 Nr. 12b BGB, wonach die Empfangsbestätigung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucher-darlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB). Dortige Erleichterungen..., ...einer Änderung des § 492 BGB, keine Erwähnung im neuen..., ...Verbraucherdarlehen (§ 492 BGB) hinweisen: Das deutsche..., ... 126 Abs. 3, 126a Abs. 1 BGB die qualifizierte elekt-ronische..., ...sollte die in § 492 Abs. 1 BGB erforderliche Schriftform..., ...Sollzinssatzes (vgl. § 493 Abs. 3 BGB i.V.m. § 492 Abs. 5 BGB..., ... gilt nach § 309 Nr. 12b BGB, wonach die Empfangsbestätigung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...darlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB). Dortige Erleichterungen..., ...einer Änderung des § 492 BGB, keine Erwähnung im neuen..., ...Verbraucherdarlehen (§ 492 BGB) hinweisen: Das..., ... 126 Abs. 3, 126a Abs. 1 BGB die qualifizierte elekt..., ...sollte die in § 492 Abs. 1 BGB erforderliche Schriftform..., ...Sollzinssatzes (vgl. § 493 Abs. 3 BGB i.V.m. § 492 Abs. 5 BGB..., ...gilt nach § 309 Nr. 12b BGB, wonach die Empfangsbestätigung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucher-darlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB). Dortige Erleichterungen..., ...einer Änderung des § 492 BGB, keine Erwähnung im neuen..., ...Verbraucherdarlehen (§ 492 BGB) hinweisen: Das deutsche..., ... 126 Abs. 3, 126a Abs. 1 BGB die qualifizierte elekt-ronische..., ...sollte die in § 492 Abs. 1 BGB erforderliche Schriftform..., ...Sollzinssatzes (vgl. § 493 Abs. 3 BGB i.V.m. § 492 Abs. 5 BGB..., ... gilt nach § 309 Nr. 12b BGB, wonach die Empfangsbestätigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD)
Der VDA unterstützt die verbraucherfreundliche Umsetzung der CCD und setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus setzt sich der VDA dafür ein, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 15.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... 10 b) // § 492 Abs. 1 BGB VerbKrRL-UmsG) Bevor wir..., ... 1 Nr. 10b, § 492 Abs. 1 BGB des Entwurfes des VerbKrRL-UmsG..., ...neue § 492 Abs. 1 Satz 1 BGB sieht vor, dass Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge..., ...b) // § 356b Abs. 2 S. 5 BGB VerbKrRL-UmsG) Mit Art..., ... § 356 b Absatz 2 Satz 5 BGB VerbKrRL wird Art. 26 Absatz..., ...gemäß § 356b Absatz 1a des BGB, den der Darlehensnehmer..., ... // §§ 497a, 498 Abs. 1 BGB // Art. 2 Nr. 4 // Art....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern bei der nationalen Umsetzung der CSRD
Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Deliktsrecht nach § 823 BGB in Betracht. Ein Durchgriff..., ... eine Haftung nach § 826 BGB ist ebenso nicht ausgeschlossen..., ...deliktische Ansprüche (§§ 823 ff. BGB) in Be-tracht. (19) ..., ...gegenüber Dritten nach § 826 BGB wird die Haftung diskutiert...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mobilisierung von nachrichtenlosen Vermögenswerte zur Schaffung eines Social Impact Fonds
Gegenstand der Interessenvertretung ist die rechtliche Regelung zur Nutzung nachrichtenloser Vermögen. Ziel ist es, im Rahmen der Gesetzgebung sicherzustellen, dass die bisher ungenutzten Mittel systematisch mobilisiert und für gemeinwohlorientierte Zwecke verfügbar gemacht werden können. Dabei soll insbesondere die Schaffung klarer Verfahren und Strukturen für die Erfassung, Verwaltung und zweckgebundene Verwendung dieser Vermögenswerte berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt steht die Etablierung eines rechtlichen Rahmens, der die gezielte Zuführung der nachrichtenlosen Vermögen zur Finanzierung gemeinwohlorientierter Projekte, wie im Rahmen der Initiative Zukunftsmilliarden vorgesehen, ermöglicht.
- Bereitgestellt von: Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 299/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener -
BT-Drs. 20/1534
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener -
BT-Drs. 21/1396
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
-
BR-Drs. 299/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nicht fremd (vgl. § 951 BGB) 4. Interessengerechte..., ...Fristbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB) Schritt 10: Der Berechtigte..., ...tragenden Grundprinzipien des BGB Umgang mit Pflichten ..., ...Verjährung eines Rechts im BGB absolut unüblich Verjährungseinrede..., ...Erbrecht des Fiskus" § 1936 BGB analog, Staat erbt den ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des AGB-Änderungsmechanismus
Bei der Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die DKB bestrebt, ihren Kund*innen Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und einen bürokratiearmen Prozess zu bieten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Kreditbank AG am 01.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beispiel in Ergänzung von § 311 BGB, statt einer negativen ..., ...etwa in den §§ 308 oder 309 BGB. Dem Verbraucherschutz ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung auf Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäudetyp-E-Gesetz) 1. Zu §650a (3) BGB: Die klärende Definition..., ...Ergänzung in § 650 a Abs. 3 BGB vor: "Es wird vermutet..., ...sind.“ 2. Zu §650o (1) BGB: Bauunternehmen geben..., ... 3. Zu §650o (3) Nr. 2 BGB: Das Gesetz sollte ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der klimaschutzorientierten Transformation in der Wärmelieferverordnung
In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (WärmeLV) i.V.m. § 556c BGB. Die Regelungen sollen..., ... (siehe §§ 559 und 559e BGB) auf die gewerbliche Wärmelieferung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts
Mit Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts will das BMJ die Elternnautonomie stärken. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führen kann, insb. bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie etwa in Fällen häuslicher Gewalt. Eine gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab, wie auch eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge. Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV. Insgesamt darf eine weitreichende Autonomie der Eltern, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln, jedoch nicht Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...schon gibt es gem. § 1687 b BGB die Möglichkeit der Einräumung..., ...Abänderungsverfahren nach § 1696 Abs. 1 BGB erfolgen. Voraussetzung..., ...nach § 1626a Abs. 3 S. 1 BGB. Diese Regelungen sollen..., ...Buches 4 (Familienrecht) des BGB, der die gesetzlichen Regelungen..., ...sollte daher im Titel 5 des BGB, der die gesetzlichen Regelungen..., ...diese nach § 1684 Abs. 3 S.3 BGB erst angeordnet werden,..., ...Aus der in § 1684 Abs. 2 BGB normierten Verpflichtung..., ...1684 Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB). Bewertung: Für einen..., ...Regelvermutung des § 1626 Abs. 3 S.1 BGB dahingehend, dass der Umgang..., ...Regelvermutung des § 1626 Abs. 3 S. 1 BGB eine Vermutung dahingehend..., ...Umgang gem. § 1685 Abs. 1 BGB, wenn der Um-gang dem Kindeswohl..., ...(derzeit § 1696 Absatz 1 BGB) soll neu gefasst werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein setzt sich gegenüber dem Deutschen Gesetzgeber dafür ein, dass dieser die verbleibenden Spielräume bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853 (Produkthaftungsrichtlinie) im Interesse größtmöglicher Rechtssicherheit ausnutzt. Er setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung insbesondere unter größtmöglicher Wahrung der deutschen Schadensersatzsystematik erfolgt und die in seinen Stellungnahmen DAV-Stellungnahme Nr. 71/22, vgl. ferner Nr. 11/22). geäußerten Kritikpunkte berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4297
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
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BT-Drs. 21/4297
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...grobe Fahrlässigkeit (§ 521 BGB). Die produkthaftungsrechtliche..., ...Hemmungstatbestände nach § 204 BGB entsprechend gelten. Besser..., ...umgesetzt wurden, etwa § 477 BGB (RL 1999/44/EG), § 280 Abs. 1 S. 2 BGB (RL 93/13/EWG), § 630h BGB (RL 2011/24/EU). Die Beweislastverteilung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes und einer Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat mit Mail vom 12. Mai 2026 ausgewählten Verbänden den „Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich“ sowie den „Entwurf einer Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich“ zugeleitet, mit denen Bürokratie im Verkehrsbereich reduziert werden soll.
- Bereitgestellt von: Allianz pro Schiene e.V. am 08.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Punkten: 1. Änderung des BGB, Wegfall der Tarifgenehmigungspflicht..., ...Gesetzbuch (§ 305a Nr. 1 BGB) (Art. 1 des Gesetzentwurfs..., ...Formulierung für § 305a Nr. 1 BGB vor: „Auch ohne Einhaltung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Anpassung des AGB-Änderungsmechanismus
Ziel ist, durch eine gesetzliche Regelung angemessene Anpassungen von Bedingungen und Preisen bei laufenden Dauerschuldverhältnissen im Verbraucher-Massengeschäft rechtssicher zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: ING-DiBa AG am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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05.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beispiel in Ergänzung von § 311 BGB, statt einer negativen ..., ...etwa in den §§ 308 oder 309 BGB. Dem Verbraucherschutz ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Insgesamt erkennen wir in dem Gesetz wertvolle Impulse für eine zukunftsfähige Pflege. Um das volle Potenzial auszuschöpfen, empfehlen wir jedoch eine konsequente Weiterentwicklung in den Bereichen Digitalisierung, Prävention und interprofessioneller Zusammenarbeit – mit starker Einbindung der akademischen Pflege.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz Pflegekompetenzgesetz PKG
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Adressatenkreis:
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16.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir haben uns für die Vereinfachung der Bedingungen für Balkonsolar eingesetzt, die auch gekommen sind.
- Bereitgestellt von: Klimaschutz im Bundestag e. V. am 22.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vereinheitlichung von WEG und BGB dienlich ist und gewährt..., ...Vereinheitlichung von WEG und BGB aufgrund Tendenz einer ..., ...Steckersolargerätes aufgrund § 242 BGB tendenziell eher gestattet..., ...hier den Anspruch WEG und BGB zu harmonisieren. ..., ...lediglich die Änderungen im BGB und WEG thematisiert, unsere...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zum Gebäudetyp E
Wir begrüßen die Initiative des Bundesjustizministeriums, Erleichterungen für das Bauwesen zu schaffen und mit dem Gebäudetyp E die Schwierigkeiten lösen zu wollen, die sich regelmäßig aus der geschuldeten Bauleistung in Bezug auf die anerkannten Regeln der Technik ergeben. Wir halten den Entwurf für nicht konkret genug. Wir befürchten, dass die Zielsetzung des einfacheren und damit kostengünstigeren Bauens nicht erreicht werden wird. Wir vermuten, dass durch ein Gesetz in der vorliegenden Fassung die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten noch weiter zunehmen könnte. Ein potentielles Risiko des Gebäude-Typ-E-Gesetzes wird in der Regelung des §650o Abs. 2 gesehen, wonach fachkundige Unternehmer in Beschaffenheitsvereinbarungen nicht über Abweichungen von aRdT aufklären müssen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 19.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Formulierung in §650a Abs. 3 (BGB): „Es wird vermutet, dass..., ...sollte für §650a Abs. 3 (BGB) folgende Formulierung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mieterschutz stärken und Wohnungsverluste verhindern
Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) begrüßen wir insbesondere Regelungen zur Schonfristzahlung, zur Begrenzung von Indexmieten sowie zu Möblierungszuschlägen als wichtige Beiträge zur Prävention von Wohnungsverlusten. Zugleich fordern wir die Ausgestaltung der Schonfristregelung, die Begrenzung von Kurzzeitvermietung sowie die Anwendung der Mietpreisbremse. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung des Mieterschutzes und die Vermeidung von Wohnungslosigkeit.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 23.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Kündigung (§ 573 Abs. 4 BGB) Die geplante Übertragung..., ... 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 BGB. Somit wäre es eine sinnvolle..., ...Indexmieterhöhungen (§ 557b Abs. 4 BGB) Die geplante Kappungsgrenze..., ... Abs. 1a, § 556g Abs. 1b BGB) Die Regelungen zur ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Stellungnahme zu dem Referentenentwurf aus verwaltungsgerichtlicher und ausländerrechtlicher Sicht
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. am 19.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... zu § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB a.F. (BVerfG, Beschluss..., ...bei § 1600 Abs. 3 Satz 2 BGB Anleihe genommen zu werden..., ...von § 1600 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit der Mutter des Kindes..., ...Sinne des § 1597a Abs. 1 BGB gezielt gerade zu dem Zweck..., ...sollte § 1598 Abs. 1 Satz 2 BGB-E aus Gründen der Klarstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen Regelungen des Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV gehen für die baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie nicht weit genug. Für einen wirksamen Beitrag zur Entlastung der Unternehmen und zur Digitalisierung müssen weitere bürokratische Hürden bei der Arbeitsvertragsgestaltung beseitigt werden. Hierzu muss die Textform endlich weitestgehend die alte Schriftform ersetzen.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
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Adressatenkreis:
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01.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gesetzliche Regelung in § 630 BGB derzeit, dass Arbeitszeugnisse..., ...Schriftform bei Zeugnis § 630 BGB, § 109 Gewerbeordnung ..., ...Arbeitszeugnissen (§ 630 BGB, § 109 Gewerbeordnung) ..., ... eine Änderung von § 623 BGB sinnvoll und geboten. ..., ...Eine Neufassung des § 623 BGB sollte mit folgendem Wortlaut...
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Zu Regelungsvorhaben: