- Registernummer: R006475
- Ersteintrag: 07.02.2024
- Letzte Änderung: 01.07.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 01.07.2026
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bundesforum VormundschaftPoststr. 4669115 HeidelbergDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496221603978
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E-Mail-Adressen:
- info@vormundschaft.net
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/251 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,20
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Ruth Seyboldt
- Jana Schrempp
- Dr. Miriam Fritsche
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Gesamtzahl der Mitglieder:
278 Mitglieder am 01.07.2026, davon:
- 160 natürliche Personen
- 118 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (3):
- AGJ - Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe
- IGfH - Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen
- DFGT - Deutscher Familiengerichtstag
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Kinder- und Jugendpolitik; Öffentliches Recht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Wir werben fachpolitisch für eine verbesserte Wahrnehmung von Kindern und Jugendlichen unter Vormundschaft und die Förderung der Qualitätsentwicklung in der Vormundschaft/Pflegschaft und der Kooperation zwischen Vormundschaft, Hilfen zur Erziehung, Jugendämtern und Anderen.
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Verbesserte Statistik, örtliche Zuständigkeit und Fallzahlen für die Vormundschaft
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Beschreibung:
In die Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit soll als Kriterium Wille und Wohl des Kindes einfließen (§ 87c SGB VIII). In der Statistik sollen die vier Vormundschaftstypen künftig erfasst werden sowie unter anderem Fluchthintergrund und evtl. weitere Merkmale der betroffenen Kinder und Jugendlichen (§ 99 Abs. 4 SGB VIII). Die Fallzahlen für die Amtsvormundschaft sollten auf ein Wert von 30 Fällen pro VZÄ reduziert werden, um den Kindern und Jugendlichen gerecht werden zu können (§ 55 Abs. 2 SGB VIII).
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.03.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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BMFSFJ
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 90.001 bis 100.000 EuroZukeV – Zukunft des Ehrenamts in Vormundschaft und Kinder- und Jugendhilfe Baustein 1 - Stand des Aufbaus von Strukturen zur Zusammenarbeit zwischen Behörde, Fachstellen und ehrenamtlicher Vormundschaft Baustein 2 - Transfer der Erfahrungen in der Vormundschaft auf andere Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe Baustein 3 - Entwicklung von Hinweisen zur Zusammenarbeit von Familiengerichten, Jugendämtern, Vormund:innen
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Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
30.001 bis 40.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25