Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (124)
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- Angegeben von: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 19.06.2024
- Beschreibung: Umstellung von der täglichen Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG auf eine Wochenarbeitszeit wie in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 30.04.2024
- Beschreibung: Das BMAS strebt eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) an, die eine taggleiche, digitale Erfassung von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit durch den Arbeitgebenden vorsieht. Das Arbeitszeitgesetz ist gegenüber der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) als höherrangig anzusehen. Die MiLoAufzV ermöglicht das Sollzeitmodell in der Zustellung. Daher setzt sich der BVDA für eine Übernahme dieser Regelung in das neue ArbZG ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
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- Angegeben von: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG am 30.06.2025
- Beschreibung: Umstellung von der täglichen Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG auf eine Wochenarbeitszeit mit in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehenen Berücksichtigung moderner Arbeitsformen wie "blended“ vacation" oder "workations".
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) am 24.06.2025
- Beschreibung: Umstellung von der täglichen Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG auf eine Wochenarbeitszeit mit in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehen. Berücksichtigung moderner Arbeitsformen wie „Blended Travel“ oder „Workation“.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BASF SE am 01.10.2025
- Beschreibung: Wir setzen und dafür ein, die tägliche Höchstarbeitszeit im ArbZG durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Sinne der EUArbeitszeitrechtrichtlinie zu ersetzen und Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit weiterhin zu ermöglichen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 16.07.2024
- Beschreibung: Wir treten ein für eine Wochen- statt Tageshöchstgrenze (vgl. EU-RL 2003/88/EG): Hilfreich wäre, die zulässige Höchstarbeitszeit auf Basis einer Woche zu ermitteln (48/60 Std.), ohne gesetzlich vorzugeben, wie viele Stunden/Tag höchstens gearbeitet werden können. Dann würden Einschränkungen nur noch aus der Mindestruhezeit folgen. Für die Ruhezeit nach § 5 II bietet das ArbZG eine Flexibilisierung etwa für (humanmedizinische) Krankenhäuser, die für Tierärzte nicht gilt. Auch hier sind laut EU-RL Flexibilisierungen durchaus zulässig. Wenig hilfreich sind derzeit allenfalls mögliche, einzelfallbezogene (je Arbeitsstätte separat) Ausnahmegenehmigungen, vgl. § 7 V ArbZG). Sie führen zu Wettbewerbsverzerrungen. Da deutschlandweit eine Problematik besteht, reichen punktuelle Lockerungen nicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
- Beschreibung: Der DF fordert: - an den täglichen Höchstarbeitszeiten und den geltenden Ruhezeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie festzuhalten. - durch Gewährung kurzfristiger Time-outs (Vereinbarkeitspausen) die Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz zu ergänzen, wobei die geltenden gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden müssen. - den Anspruch auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) unabhängig von der Unternehmensgröße auszugestalten. - einen echten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer*innen in Teilzeit zu schaffen. - die Verkürzung der Vollzeitarbeit - keine finanziellen Anreize zur Verlängerung der Arbeitszeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Nach § 10 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen erlaubt, sich in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Herstellung, dem Austragen oder Ausfahren von Konditoreiwaren und an diesem Tag zum Verkauf kommenden Bäckereiwaren zu beschäftigen. Die Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sollten auf acht Stunden ausgeweitet werden – und zwar unmittelbar kraft Gesetzes, unabhängig von einem Tarifvertrag, so wie es im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart ist. Nämlich, den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung um das Bäckereihandwerk zu erweitern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist es Arbeitnehmern ..., ...beschäftigen. § 10 Abs. 3 ArbZG nicht mehr ausreichend..., ... sich die im § 10 Abs.3 ArbZG formulierte 3-Stunden..., ...Vorschrift des § 10 Abs. 3 ArbZG. Wir sehen hierin einen..., ... Der jetzige § 10 Abs.3 ArbZG wurde im Jahr 1996 in ..., ...wiederholt Verstöße gegen das ArbZG festgestellt worden. Die..., ...Änderung von § 10 Abs.3 ArbZG vornehmen: Die Arbeitszeiten...
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- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: In 2022 hat das BAG den Gesetzgeber aufgefordert, die Vorgaben des EuGHs umzusetzen und im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Umsetzung zur Arbeitszeiterfassung zu regeln. Tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer muss elektronisch erfasst werden. Im April 2023 wurde ein sog. Referentenentwurf des BMAS bekannt, der einige Gestaltungsmöglichkeiten nach der EU -Richtlinie nicht zuließ. Bis heute hat die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Lediglich ein Antrag der Opposition dokumentiert den Sachstand. Ford fordert eine klare, rechtssichere Regelung im Rahmen eines Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung vorzulegen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6909
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Arbeitszeiterfassung bürokratiearm ausgestalten - Mehr flexibles Arbeiten ermöglichen
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BT-Drs. 20/6909
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 27.06.2024
- Beschreibung: Zentrale Forderung ist nicht die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens in § 3 ArbZG, sind keine neuen Gesetze zur Teilzeit oder Wahlarbeitszeit. Vielmehr wird eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit gefordert; weg von der täglichen Betrachtungsweise, hin zu einer wöchentlichen. Auch stehen flexible Lösungen für Wochenend- und Schichtarbeit sowie die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Branchen und Betriebe im Fokus. Das fordert der CCV darum bundesweit: Eine flexible Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtungsweise. Eine einheitliche Regelung der Sonn- und Feiertagsarbeit, welche Mitarbeiter- und Kundenwünschen gleichermaßen gerecht wird. Hingegen keine Erhöhung des Arbeitszeitvolumens.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 21.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, den durch die europäischen Direktiven gegebenen Gestaltungsspielraum zum Vorteil für Beschäftigte und Unternehmen zu nutzen, ohne dass die Arbeitnehmerschutzfunktion des deutschen Arbeitszeitgesetzes eingeschränkt wird
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4277
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. Oktober 2022 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/4277
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... von Beschäftigten § 3 ArbZG sieht heute starre Höchstarbeitszeiten..., ...verpflichtenden Ruhezeiten gemäß § 5 ArbZG ist damit die Flexibilität..., ...die über den in § 3 S. 2 ArbZG vorgesehenen Ausgleichszeitraum..., ...Ruhezeit kommt nach § 5 Abs. 2 ArbZG nur in ganz bestimmten..., ...Ruhezeit gemäß § 7 Abs. 2 ArbZG durch eine tarifliche ..., ...der Gesetzgeber über § 7 ArbZG auch bisher zumindest ..., ...Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 ArbZG momentan Ausnahmeregelungen..., ...bei der Regelung in § 7 ArbZG bleibt der deutsche Gesetzgeber..., ...dafür muss insbesondere § 7 ArbZG im Sinne der Richtlinie..., ...gesetzlichen Regelung in § 18 ArbZG grundsätzlich im Industriebereich..., ...der Arbeitszeit) sind im ArbZG analog zu den aktuellen...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die derzeitige gesetzliche Beschränkung der täglichen Höchstarbeitszeit sollte im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie in eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgewandelt werden. Ebenso sollte das Arbeitszeitgesetz Tariföffnungsklauseln zur Anpassung von Ruhezeiten zulassen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10387
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Arbeitszeit flexibilisieren - Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien
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BT-Drs. 20/10387
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arbeitszeitgesetz (kurz: ArbZG) entspricht den Vorgaben..., ...Höchstarbeitszeit gemäß § 3 ArbZG im Einklang mit Art...., ... sind. Nach § 10 Abs. 3 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an..., ...Verständnis des § 10 Abs. 3 ArbZG seit langem kritisiert..., ...Regelung des § 10 Abs. 3 ArbZG ist deswegen dringend ..., .... 12, § 7 Abs. .2 Nr. 2 ArbZG). Von den erleichterten...
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- Angegeben von: ADAC Luftrettung gGmbH am 06.11.2025
- Beschreibung: Die Luftrettung bildet eine tragende Säule der Notfallversorgung in Deutschland – insbesondere für die Versorgung besonders komplexer und zeitkritischer Fälle sowie im ländlichen Raum. Bestehende Regelungslücken im Bereich der täglichen Höchstarbeitszeit und der Arbeitnehmerüberlassung können jedoch zu Versorgungslücken im Luftrettungsdienst führen, sollte der Gesetzgeber hier nicht korrigierend eingreifen. Dabei geht es nicht um Arbeitszeitverlängerungen „um jeden Preis“, sondern um praxisnahe Regelungen, die Rechtssicherheit für Betreiber und Personal schaffen. Es gilt die Arbeits- und Ruhezeiten für Hubschrauberpersonal im Luftrettungsdienst zu harmonisieren sowie die Arbeitnehmerüberlassung an die Bedürfnisse im Rettungsdienst anzupassen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Arbeitszeitgesetztes (ArbZG) oder der 2. Durchführungsverordnung..., ...unterliegen damit gem. § 20 ArbZG i.V.m. § 1 Abs. 1 der ..., ...die als lex specialis zum ArbZG gilt. Im 8. Abschnitt ..., ...mit der Folge, dass das ArbZG mit einer täglich zulässigen..., ... Stunden gilt, § 3 S. 2 ArbZG . • Die beiden Vorschriften..., ... ist. Daher sind die im ArbZG bereits angelegten Möglichkeiten..., ...„Opt-Out“ (§§ 7 Abs. 2a ArbZG i.V.m. § 7 Abs. 7 ArbZG..., ...Notarzt nach § 5 Abs. 1 ArbZG (§ 5 Abs. 2 und 3 ArbZG..., ... beispielsweise in § 20 ArbZG. Der bestehende § 20 ArbZG..., ... erweitert: § 20 S.2 ArbZG n. F. Beschäftigung in..., ...dargestellt, eine Änderung des ArbZG wäre demgegenüber jedoch..., ...Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG durch eine wöchentliche..., ...eine Neufassung von § 3 ArbZG möglich: § 3 ArbZG ..., ...(z. B. Opt-out gem. § 7 ArbZG) bleibt wegen der nicht..., ...Ausnahmetatbestände von § 18 ArbZG würde zu einer Nichtanwendbarkeit..., ...führen: § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG n. F. Nichtanwendung des..., ...Bewilligung nach § 15 Abs. 2 ArbZG o Der Weg, bei den jeweils..., ...Bewilligungen nach § 15 Abs. 2 ArbZG zu beantragen, ist diesseits..., ...Bundesregierung gem. § 7 Abs. 6 ArbZG o Von der Möglichkeit..., ... Abs. 1 oder § 7 Abs. 2 ArbZG zulässt, wurde bisher ...
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Anpassungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes und Erlass von Bundesverordnungen auf Grundlage dieses Gesetzes mit dem Ziel größerer Flexibilität
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Dafür muss insbesondere § 7 ArbZG im Sinne der Richtlinie..., ...Angestellte und Chefärzte (§ 18 ArbZG). Die vbw fordert ..., ...bietet § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) ArbZG. Hierbei handelt es sich..., ...in § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) ArbZG nachgedacht werden, für..., ...bietet § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG. Diese Vorschrift ..., ...Bußgeldvorschrift in § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG muss abgeschafft oder ..., ... dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet, die über..., ...erhalten In § 13 Abs. 1 und 2 ArbZG ist eine Ermächtigung ..., ...nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 c) ArbZG (aus Gründen des Gemeinwohls..., ...fertiggestellt werden. Das ArbZG erlaubt aber nicht einmal..., ...Ausnahmetatbestand. In § 10 ArbZG muss zumindest ein Ausnahmetatbestand...
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
- Beschreibung: Eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung (Unterschreitungsmöglichkeiten, Ausgleichsmöglichkeiten etc.) trägt internationalen, digitalisierten Arbeitsumfeldern Rechnung und verbessert Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
- Beschreibung: Eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung (Unterschreitungsmöglichkeiten, Ausgleichsmöglichkeiten etc.) trägt internationalen, digitalisierten Arbeitsumfeldern Rechnung und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch des Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...derzeitige Regelung in § 5 ArbZG zur elfstündigen Ruhezeit...
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Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Aktiv vom 27.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge einer Novellierung des Arbeitszeitgesetzes befürwortet die BMW Group eine grundlegende Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Rahmen der Europäischen Vorgaben. Konkret bedeutet dies die Schaffung von größeren Flexibilitätsspielräumen bei der Arbeitszeit durch die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstgrenze und Anpassungen bei den Ruhezeiten. Eine mögliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung sollte die gelebte betriebliche Praxis berücksichtigten und die bestehenden Gestaltungsspielräume nutzen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beschäftigte darf nach § 5 Abs. 1 ArbZG die Arbeit frühestens ...
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- Angegeben von: Verband der Zigarettenpapier verarbeitenden Industrie e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Es werden Probleme aus dem Mittelstand skizziert, die aus dem Bereich der EU-Verpackungsregulierung bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass nationale Alleingänge binnenmarktschädlich sind. Zudem wird auf die gleichwertige Förderung von mechanischem und chemischem Recycling hingewiesen, die von Seiten der Unterzeichneten präferiert wird. Ein weiteres Petitum ist die zu unterlassene pauschale Diskriminierung von Kunststoffverpackungen, da die Funktionalität ausschlaggebend sein muss. Der Verband für wettbewerbsfähige Strom- und Gaspreise für die Industrie aus. Es werden konkrete Beispiele genannt, die belegen, dass Investitionen in die eigene Bildung förderungsschädlich sind. Hier wird das Petitum nach vorn getragen, dass bildungswillige Menschen zu fördern sind.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... nach § 3 S. 1 und S. 2 ArbZG. Es gibt bei unseren...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 10.04.2024
- Beschreibung: Sammlung von Vorschlägen zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland, u. a. Eigenkapitalfinanzierung und Aktienmärkte (moderne Dividendenbesteuerung, Zulässigkeit von Naked Warrants, Kein Nachrang von Gesellschafterdarlehen und Anwendbarkeit des Kleinbeteiligtenprivilegs, Erleichterungen für Investition in deutsche börsennotierte Unternehmen, Anpassung von Vollstreckungsrecht), Steuerrecht (Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften sowie Totalverlusten und Wiederaufnahme, Einführung einer Umsatzsteuerfreiheit bei Konsortialkrediten, Wettbewerbsfähige Hinzugbesteuerung, Sicherstellung der steuerlichen Abziehbarkeit der Bankenabgabe als Betriebsausgabe, etc.), Bankregulierung/Finanzaufsicht, Arbeitsrecht/Sozialrecht/Immigrationsrecht.
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- AktG [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- KStG 1977 [alle RV hierzu]
- InsO [alle RV hierzu]
- WpÜG [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- eWpG [alle RV hierzu]
- KryptoFAV [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- GwG 2017 [alle RV hierzu]
- AO 1977 [alle RV hierzu]
- ArbZG [alle RV hierzu]
- KSchG [alle RV hierzu]
- AÜG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Betroffene Norm: §§ 3,4,5 ArbZG Problem/Belastung: -..., ...10-Stunden-Regel des § 3 ArbZG berücksichtigt nicht die..., ...Ruhepausenregelung in § 4 ArbZG. Die Arbeit in internationalen..., ...Ruhezeitregelung in § 5 ArbZG. Lösung/Entlastung: - § 3 ArbZG (Regelung der maximalen..., ...ausgeglichen wird. - § 4 ArbZG (Regelung der Ruhepausen..., ...kann. - § 5 Abs. 2 und 3 ArbZG (Regelung der Ruhezeiten...
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
- Beschreibung: Die IT-Netzanbindung soll durch einen deutschlandweiten Vertrag für alle Unternehmensstandorte mit einem Anbieter möglich gemacht werden, um bürokratischen Aufwand und Komplexität zu reduzieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr..., ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
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Verbesserung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes
Aktiv vom 10.12.2024 bis 10.12.2025
- Angegeben von: ADAC Luftrettung gGmbH am 10.12.2024
- Beschreibung: Die Patientensteuerung in der Notfallversorgung verbessern; Eine zukunftsweisende Neugestaltung der Notfallversorgung setzt eine enge (digitale) Vernetzung aller Beteiligten der Rettungskette voraus; Die bestehenden und künftigen Leitstellen müssen digital vernetzt werden; Die Sicherstellung einer 24/7-telemedizinischen Versorgung kann einen wichtigen Beitrag zu einer effizienteren medizinischen Versorgung für Hilfesuchende leisten; Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für medizinisches Personal im Rettungsdienst; Arbeitszeitrechtliche Anpassung des fliegerischen Personals und dem ärztlichen Personal in der Luftrettung; Länderübergreifende Planung und Koordination der Luftrettungsmittel; Gesetzliches Festhalten einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dies verkompliziert ..., ...erreichen. Alternativ könnte im ArbZG eine im dringenden öffentlichen..., ...Luftrettungsdienst eine längere, von § 3 ArbZG abweichende, tägliche ...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Das kirchliche Arbeitsrecht soll in seiner derzeitigen Form beibehalten werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...„Die Nichtanwendung des ArbZG auf den gesamten liturgischen..., ...sind.“ § 18 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG regelt die Nichtanwendung..., ... Anwendungsbereich des ArbZG aufgrund der geltenden..., ...den Anwendungsbereich des ArbZG. • Ver.di: „Zudem insgesamt...
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
- Beschreibung: Die IT-Netzanbindung soll durch deutschlandweiten Vertrag für alle Unternehmensstandorte mit einem Anbieter möglich gemacht werden, um bürokratischen Aufwand und Komplexität zu reduzieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
- Beschreibung: Mit Blick auf die Stromsteuer und die Schaffung von Ladeinfrastruktur hat ALDI Vorschläge erarbeitet, um Bürokratie abzubauen und digitale Lösungen zu schaffen (Schaffung einer Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Stromsteueranmeldungen, Einführung einer digitalen Akte für den Steuerpflichtigen, Rechtsanspruch auf ein zentral zuständiges Hauptzollamt bei Unternehmensgruppen, einheitliche Verfahren für die Schaffung von Ladeinfrastruktur).
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
- Beschreibung: Oftmals ergeben sich Doppelerhebungen, da Behörden und Datenquellen nicht ausreichend genug untereinander vernetzt sind. Dadurch ergeben sich vermeidbare bürokratische Lasten. Für die öffentliche Statistik sollten primär bereits erhobene Daten genutzt werden (z.B. aus amtlicher Preisstatistik). Steuerliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sollten im Zuge der Digitalisierung verkürzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
- Beschreibung: Schaffung einer „Opt-out“-Möglichkeit für Kund:innen bei der Bonpflicht. Aktuell wird ein Großteil der Kassenbons sofort nach dem Druck vernichtet. Die Pflicht sollte dann nicht bestehen, wenn die Kund:innen aktiv auf den Beleg verzichten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
-
- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
- Beschreibung: Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten mit sich, die erheblich über die bisherigen gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne darüberhinausgehende Regelungen ist anzustreben, um die bürokratischen Aufwände möglichst gering zu halten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
- Beschreibung: Mit Blick auf die Stromsteuer und die Schaffung von Ladeinfrastruktur hat ALDI Vorschläge erarbeitet, um Bürokratie abzubauen und digitale Lösungen zu schaffen (Schaffung einer Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Stromsteueranmeldungen, Einführung einer digitalen Akte für den Steuerpflichtigen, Rechtsanspruch auf ein zentral zuständiges Hauptzollamt bei Unternehmensgruppen, Einheitliche Verfahren für die Schaffung von Ladeinfrastruktur).
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
- Beschreibung: Oftmals ergeben sich Doppelerhebungen, da Behörden und Datenquellen nicht ausreichend genug untereinander vernetzt sind. Dadurch ergeben sich vermeidbare bürokratische Lasten. Für die öffentliche Statistik sollen primär bereits erhobene Daten genutzt werden (z.B. aus amtlicher Preisstatistik). Steuerliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sollten im Zuge der Digitalisierung verkürzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
- Beschreibung: Schaffung einer „Opt-out“-Möglichkeit für den Kunden bei der Bonpflicht. Aktuell wird Großteil der Kassenbons sofort nach dem Druck vernichtet. Die Pflicht sollte dann nicht bestehen, wenn Kunde aktiv auf den Beleg verzichtet.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
- Beschreibung: Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten mit sich, die erheblich über die bisherigen gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne darüberhinausgehende Regelungen ist anzustreben, um die bürokratischen Aufwände möglichst gering zu halten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
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Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.09.2024
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sein, das von einer werktäglichen..., ...Problem: Gem. § 3 Satz 1 ArbZG darf die werktägliche ..., ...Sie kann gem. § 3 Satz 2 ArbZG auf bis zu zehn Stunden..., ...gestalten, indem in § 3 ArbZG auf eine wöchentliche ..., ...gestalten Problem: § 5 ArbZG sieht vor, dass die Arbeitnehmer..., ...Ausnahmemöglichkeit in § 7 Abs. 3 Nr. 3 ArbZG, wonach die Ruhezeit per..., ...15, 16 BEEG; §7, Abs. 7 ArbZG; §623 BGB Beschreibung...
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- Angegeben von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 05.02.2025
- Beschreibung: Der Mindestlohn sollte zukünftig alleinig durch die unabhängige Mindestlohnkommission festgesetzt werden, ohne dass die Bundespolitik dem vorgreift.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
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- Angegeben von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 30.04.2024
- Beschreibung: Ein im Februar 2023 erstmalig aus dem BMEL bekannt gewordener Entwurf für ein KLWG sieht weitreichende Werbeverbote für rund 70 Prozent der Lebensmittel vor. Die auch nach verschiedenen Überarbeitungen durch das BMEL weiterhin enthaltenen, teils sehr allgemein gehaltenen Formulierungen für betroffene Formate wie „Presseprodukte oder andere gedruckte Veröffentlichungen“ können demnach auch kostenlose Wochenzeitungen einschließen. Der BVDA setzt sich dafür ein, dass das geplante Gesetz an die moderateren Formulierungen aus dem aktuellen Koalitionsvertrag angelehnt wird, in dem es heißt: „An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben.“
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
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- Angegeben von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 30.04.2024
- Beschreibung: Der BVDA fordert die Beibehaltung des aktuellen Opt-out-Aufklebersystems für Haushaltswerbung, da ein Opt-in-System mit der Pressefreiheit kollidieren kann und die wirtschaftliche Grundlage von kostenlosem Journalismus gefährdet.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
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- Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.08.2025
- Beschreibung: Der DSLV lehnt das Vorhaben ab, da eine höhere Tarifbindung nicht durch Regulierungen, sondern nur durch moderne und praxistaugliche Tarifverträge erreicht werden kann. Die Nach- und Hinweispflichten müssen so weit wie möglich reduziert werden und deren Erfüllung auch digital möglich sein. Die Nachunternehmerhaftung ist nicht erforderlich. Das Gesetz darf zudem nicht zu einer Verdrängung von Haustarifverträgen führen. Zudem muss das Gesetz rechtssicher vorgeben, welcher regionale Flächentarif im Zweifelsfall repräsentativ ist und dessen Auswahl darf nicht zur Verdrängung anderer Tarifverträge führen. Im Sinne einer kooperativen Sozialpartnerschaft sollte der Antrag zur Festlegung verbindlicher Tarifbedingungen nur von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam gestellt werden dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sowie des Strafgesetzbuches...
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- Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 20.11.2024
- Beschreibung: Der DSLV lehnt das Tariftreuegesetz grundsätzlich ab. Im vorliegenden Entwurf plädiert der DSLV dafür, Lieferleistungen von der Nachunternehmerhaftung (§ 3 Abs. 2 BTTG) auszunehmen, da Tariftreue hier unverhältnismäßig ist. Zusätzlich sollten die Nachweispflichten (§ 9 Abs. 1 BTTG) begrenzt werden, um parallele Bürokratie zu vermeiden. Ebenfalls bedarf es aufgrund der bestehenden Haftungsregeln keiner Nachunternehmerhaftung (§ 11 BTTG). Weitergehend plädiert der DSLV dafür, die vorgesehenen Rechtsverordnungen an höhere Anforderungen und eine angemessene Beteiligung der Tarifpartner zu knüpfen, sowie die Voraussetzungen für die Online-Betriebsratswahlen möglichst niederschwellig anzusetzen. Die Einstufung der Behinderung von Betriebsratsarbeit oder -wahlen als Offizialdelikt ist abzulehnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...) Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sowie des Strafgesetzbuches...
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- Angegeben von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 30.04.2024
- Beschreibung: Der BVDA fordert, dass die im aktuellen Koaltionsvertrag festgeschriebene Förderung der flächendeckenden Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen umgesetzt wird.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
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- Angegeben von: Pfizer Manufacturing Deutschland GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Optimierung Produktionsbedingungen in Deutschland: Die aktuelle Fülle an bürokratischen Anforderungen und Doppelstrukturen bremst Innovationen und Investitionen. Pfizer setzt sich daher ein für den Abbau von Bürokratie in den Bereichen: Versand und Export von hergestellten Arzneimitteln, Arbeitsrecht, Technische Regeln für Arbeitsstätten, Prüfung von Produktions- und Kontrollschritten durch eine sachkundige Person (Qualified Person), Genehmigungsverfahren und Ausstellung bzw. Verlängerung der Herstellerlaubnis.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 10 Stunden (§ 3 Satz 2 ArbZG). Dazwischen sind Ruhezeiten...
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- Angegeben von: Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. (BWSI) am 23.12.2025
- Beschreibung: Schaffung von mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen durch die Ermöglichung einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Ziel ist es, den Anforderungen moderner Arbeitsprozesse und individueller Lebensmodelle gerecht zu werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS) am 23.12.2025
- Beschreibung: Schaffung von mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen durch die Ermöglichung einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Ziel ist es, den Anforderungen moderner Arbeitsprozesse und individueller Lebensmodelle gerecht zu werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Live Musik Kommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. am 08.10.2025
- Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen, flexibilisierung des Jugendarbeitschutzgesetzes in Anlehnung an die Gastronomie. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, dass es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Christ Capital GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-) Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht in einer modernen, digitalen Arbeitswelt weder den Anforderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch denen der Arbeitgeber. Dies trifft insbesondere auf die mittelständischen Bauwirtschaft zu, die für ihre Baumaßnahmen flexiblere Arbeitszeitmodelle benötigt. Wir setzen uns daher für eine Flexibilisierung in Richtung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ein, so wie es die europäischen Arbeitszeitrichtlinie auch vorsieht und zulässt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14255
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes (Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz - ArbZFlexG)
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BT-Drs. 20/14255
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Der BDZV hat sich in dem Brief an den Bundesminister der Justiz gegen die digitale Arbeitszeiterfassung gewandt. Die Änderung nimmt den Beschäftigten die Möglichkeit, in Vertrauensarbeitszeit zu arbeiten. Die elektronische Zeiterfassung widerspricht der betrieblichen Praxis und den verfassungsrechtlichen Grundsätzen, was sich besonders bei Redakteuren und Zustellern zeigt, die ihre Arbeitszeit frei gestalten und oft mobil tätig sind. Zwar sieht der Gesetzesentwurf Abweichungen vor, diese sind jedoch auf eine tarifvertragliche Öffnungsklausel reduziert, was den Grundrechtsschutz der autonom arbeitenden Journalisten sowie der tendenzgeschützten Presseverlage in Frage stellt. Auch lässt der Entwurf die Regelungen der MiLoAufzV für mobile Tätigkeiten wie die Pressezustellung ins Leere laufen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11651
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Arbeitszeiterfassung - Aktueller Stand und Umsetzungszeitplan
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BT-Drs. 20/11651
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Personalmanager e.V. am 05.06.2025
- Beschreibung: Regelungsvorhaben: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und an-derer Vorschriften Der BPM bezweckt zu den Themen Pflicht zur elektronischen Erfassung am Tag der Erbringung, Zielgruppe, Fortbestand der Vertrauensarbeitszeit, Tarifbindung und Bußgeldbewährung eine Änderung im Vergleich zum RefE herbeizuführen. So soll die Bußgeldhöhe angepasst werden, Ausnahme auch für Unternehmen ohne Tarifbindung möglich sein, eine Anpassung der Ruhe- und Höchstarbeitszeit vorgenommen werden, eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen auf Angestellte mit einem Bruttogehalt über der BBG und eine freie Wahl bei der Aufzeichnungsform.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.04.2025
- Beschreibung: Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit durch eine Harmonisierung einer nationalen Gesetzgebung und der europäischen Arbeitszeitrichtlinie
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
- Beschreibung: Um den Wohlstand Deutschlands nachhaltig zu sichern, braucht der Mittelstand aus Sicht des BVMW ein modernes, praxisnahes und bürokratiearmes Arbeitszeitgesetz mit flexiblen Rahmenbedingungen. In seinem Positionspapier zu einer Reform des Arbeitszeitgesetzes zeigt der BVMW Kernforderungen des Mittelstands auf: - Ehrenamtliche Tätigkeiten von Arbeitszeit ausnehmen - Wochenarbeitszeit statt starrer Tagesarbeitszeit - Monats- und Jahresarbeitszeitkonten einführen - Vertrauensarbeitszeit fördern - Ausnahmen für Neugründungen zulassen - Nichtanwendungsbereich des Gesetzes klarer definieren - Keine verpflichtende Vier-Tage-Woche - Lange Übergangsfristen regeln
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 09.12.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-) Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: SAP SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge einer Novellierung des Arbeitszeitgesetzes befürwortet SAP eine grundlegende Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Rahmen der Europäischen Vorgaben. Konkret bedeutet dies die Schaffung von größeren Flexibilitätsspielräumen bei der Arbeitszeit durch die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstgrenze und Anpassungen bei den Ruhezeiten. Zudem ist die praxisgerechte Umsetzung unter Ermöglichung der Beibehaltung flexibler und etablierter Arbeitszeitmodelle, insbesondere Vertrauensarbeit wichtig. Eine mögliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung sollte die gelebte betriebliche Praxis berücksichtigten und die bestehenden Gestaltungsspielräume nutzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allianz der Chancen am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Allianz der Chancen setzt sich für eine zeitgemäße Regelung im Arbeitszeitgesetz ein, die nicht über den Rahmen des europäischen Rechts hinausgeht und die betriebliche Praxis unterstützt. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in Deutschland ist eine wettbewerbsfähige und praxistaugliche Regelung, die moderne Lebens- und Arbeitsumstände abbildet wichtig. Tarifliche Öffnung muss dabei Vereinbarungen eines flexiblen und vertrauensbasierten Arbeitssystems ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Im Arbeitszeitgesetz sowie im Jugendarbeitsschutzgesetz werden in Folge der Entscheidungen des EuGH und des BAG Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung geregelt. Der Arbeitgeber soll verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der beschäftigten Jugendlichen jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Umsetzung einer praktikablen Lösung für die besonderen Anforderungen in der Bauwirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik am 26.06.2024
- Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, das es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage. Wir setzen uns dafür ein, dass das Arbeitszeitgesetz in diesem Sinne überarbeitet wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Flexibilisierung der Arbeitszeitgesetzgebung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 05.06.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Personalmanager e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Regelungsvorhaben: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und an-derer Vorschriften Der BPM bezweckt zu den Themen Pflicht zur elektronischen Erfassung am Tag der Erbringung, Zielgruppe, Fortbestand der Vertrauensarbeitszeit, Tarifbindung und Bußgeldbewährung eine Änderung im Vergleich zum RefE herbeizuführen. So soll die Bußgeldhöhe angepasst werden, Ausnahme auch für Unternehmen ohne Tarifbindung möglich sein, eine Anpassung der Ruhe- und Höchstarbeitszeit vorgenommen werden, eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen auf Angestellte mit einem Bruttogehalt über der BBG und eine freue Wahl bei der Aufzeichnungsform.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft am 17.06.2024
- Beschreibung: Arbeitszeiterfassung und Dokumentation in derzeitiger Form beibehalten. Die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen sind schon jetzt verpflichtet, die Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Entsprechenden Systeme, seien es elektronische oder schriftliche, sind dort bereits seit langem etabliert.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen BDU e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz soll gemäß koalitionsvertrag novelliert werden. Ziel aus Sicht des BDU muss es sein, mehr Flexibilität von Beschäftigten zu erreichen, unter Beachtung der Anforderungen des Arbeitsschutzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
- Beschreibung: Flexiblere Handhabung der Höchstarbeitszeit um den tierärztlichen Notdienst zu gewährleisten und der Aufgabe von tierärztlichen Kliniken entgegenzutreten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk am 21.03.2024
- Beschreibung: Es geht um die Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Hier ist im ersten Referentenentwurf vorgesehen, dass auch mitarbeitende Familienangehörige (Eltern, Geschwister, Kinder) die Arbeitszeiten erfassen sollen. Dies ist vollkommen sinnfrei, da gerade in familiengeführten Betrieben die angestellten Familienangehörigen aushelfen, wann immer es notwendig ist. Wenn dies nur noch in der Grenze von 8 Stunden möglich sein soll, dann wird dies zu Problemen bei Betriebsabläufen führen. Weiterhin fehlt im Referentenentwurf eine flexible Wochenarbeitszeit. Diese haben andere EU-Staaten bereits eingeführt. Die Herausforderungen des demografischen Wandels in Deutschland, werden wir nicht mit einer starren 40-Stunden-Woche oder gar weniger begegnen können. Flexibilität ist oberste Maxime.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) am 13.03.2024
- Beschreibung: Der Unternehmerverband Handwerk NRW spricht sich gegen Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus, die Arbeitgeber zu neuen Pflichten bei der Arbeitszeiterfassung verpflichten. Danach sollen künftig generell Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufgezeichnet werden. Im Handwerk mit seiner dezentralen Betriebsstruktur und häufig auswärtigen Tätigkeiten sind besondere Probleme bei der Umsetzung von digitalen Arbeitszeitaufzeichnungen zu erwarten, die vom Gesetzgeber bei der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes zu berücksichtigen sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 22.12.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Schaustellerbund e.V. fordert gemeinsam mit 28 Verbänden, zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen für eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Forum Demokratische Linke 21 e.V. am 28.11.2025
- Beschreibung: Um eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Leben und Beruf und mehr Souveränität über die eigene Zeit zu schaffen, setzen wir uns für eine Arbeitszeitverkürzung ein. Mit einer Viertage-Woche (32 Stunden) tragen wir zu einer höheren Zufriedenheit bei und reduzieren Risiken für die psychische und physische Gesundheit. Dies muss bei vollem Lohn- und Personalausgleich umgesetzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Aus Sicht der Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg muss die Arbeitszeit deutlich flexibilisiert werden, insbesondere um in Zeiten des Fachkräftemangels die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhöhen. Dafür fordern wir in unserem Positionspapier die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit anstatt der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit sowie eine Flexibilisierung der Ruhezeit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 04.11.2025
- Beschreibung: Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass § 21 Absatz 1a Arbeitsschutzgesetz wieder abgeschafft wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Hochschulen e.V. am 03.07.2025
- Beschreibung: Bei der möglicherweise anstehenden, in der 20. Legislatur nicht abgeschlossenen Anpassung der Regelung der Arbeitszeiterfassung aufgrund des BAG-Beschlusses vom 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 -, sind die Regelungen für Professorinnen und Professoren, die in den jeweiligen Landeshochschul- und Landesbeamtengesetzen gelten, auch auf die Lehrenden an Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft anzuwenden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 24.06.2025
- Beschreibung: Änderung der täglichen/wöchentlichen Arbeitszeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Systemgastronomie e.V. am 24.06.2025
- Beschreibung: Umstellung der Tageshöchstarbeitszeit auf die Wochenhöchstarbeitszeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 26.05.2025
- Beschreibung: Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der heutigen Arbeitswelt und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden - Anhebung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden, flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 07.05.2025
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Die restriktiven Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes schränken insb. KMU ein, den Wünschen der Arbeitnehmer*innen entgegenzukommen. Wir regen daher eine behutsame Novellierung des Arbeitszeitgesetzes an. Wir fordern: Wochenarbeitszeit, gelegentliche Ausweitung Höchstarbeitszeit, Reduzierung der Mindestruhezeit, keine Reform, die sich auf tarifliche Öffnungsklauseln beschränkt. Gerade im Mittelstand sind Tarifverträge historisch und gegenwärtig fremd und werden es aller Voraussicht nach auch künftig sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
- Beschreibung: Das deutsche Arbeitszeitrecht muss flexibler, d. h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestaltet werden. Alle Möglichkeiten der Flexibilisierung, die die europäischen Vorgaben zulassen, müssen genutzt werden, z. B. eine Wochenhöchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Das Arbeitszeitrecht muss alle europarechtlich zulässigen Möglichkeiten der Flexibilisierung nutzen, insbesondere muss der Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit erfolgen. Auch eine eventuelle Regulierung der Arbeitszeiterfassung muss die europarechtlichen Freiräume nutzen und z. B. solche Beschäftigte ausnehmen, die ihre Arbeitszeiten selbst gestalten können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 13.03.2025
- Beschreibung: Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes im Sinne der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 09.01.2025
- Beschreibung: Ziel des Wirtschaftsrates: Die Arbeitszeit soll durch Fokussierung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit statt eine tägliche Höchstarbeitszeit flexibilisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 09.12.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 09.12.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Siemens AG am 13.08.2024
- Beschreibung: Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch der Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einführung eines Rechtsrahmens für mobiles Arbeiten
Aktiv vom 01.07.2024 bis 19.12.2025
- Angegeben von: ZVC Germany GmbH am 01.07.2024
- Beschreibung: Bis heute gibt es in Deutschland kein umfassendes Gesetz, das mobile Arbeit (oder Homeoffice, hybrides Arbeiten, etc.) als reguläre Alternative zur Arbeit im Büro oder klassischer Telearbeit anerkennt. Wir setzen uns für einen Rechtsrahmen ein, der die Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen würdigt und mobile Arbeit unbürokratisch ermöglicht. Darüber hinaus streben wir eine Anpassung des europäischen Rechtsrahmens an, um mobile Arbeit europaweit zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Arbeitszeitrecht muss modernisiert werden und durch mehr Flexibilität, z.B. durch den Wechsel von einer täglichen auf eine Wochenhöchstarbeitszeit, den veränderten Realitäten Rechnung tragen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AGA Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Ermöglichung von Vertrauensarbeitszeit
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in hessischen Call- und Contactcentern durch das BVerwG 2014 droht aufgrund des Rechtsstaatsprinzips und identischer Regelungen in den einzelnen Bundesländern seit geraumer Zeit ein bundesweites Verbot. Bestehende Aufträge könnten nicht mehr durchgeführt werden, was zu Umsatzverlusten führen und Arbeitsplätze bedrohen würde. In weiten Teilen Europas und angrenzenden Ländern ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen problemlos möglich. Diese ausländische Konkurrenz würde ersatzweise den deutschen Markt bedienen. Wettbewerbsnachteile für den Standort Deutschland wären die Folge. Vor allem Teilzeitbeschäftigte und Studierende könnten die flexiblen Arbeitszeiten und Zuschläge nicht mehr nutzen. Der CCV setzt sich für den Erhalt ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die Betrachtung der Arbeitszeit von einer täglichen zu einer wöchentlichen Betrachtung geändert wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist auf eine Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie der EU in Deutschland hinzuwirken, nach der die Wochen- und nicht die Tagesarbeitszeit maßgeblich ist. Dies würde für die Agenturen erhebliche Spielräume bei der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeiten mit sich bringen und den für Projekt-getriebene Geschäftsmodelle wie Agenturen volatilen Anfall von Arbeitsumfängen besser gerecht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) am 20.06.2024
- Beschreibung: Der dbv fordert eine bundeseinheitliche Regelung für die Möglichkeit der Sonntagsöffnung durch eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Dafür muss die Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Bundesarbeitszeitgesetz auf alle Bibliotheken ausgeweitet werden. Für Bibliotheken soll damit lediglich die Möglichkeit, aber kein Zwang bestehen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Weitere Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/sonntagsoeffnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Gutachten zum geplanten Gesetz zur Arbeitszeiterfassung: Forderung Arbeitszeiterfassung im Medienbereich angemessen gestalten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Die Vorgaben des Arbeitsgesetzes und geplanten Vorhaben, insbesondere die Bedingungen der Arbeitszeiterfassung und Arbeitszeitgestaltung bringen für Arbeitsfelder der Individual- und Erlebnispädagogik große Herausforderungen mit sich. Außerschulische Bildungsangebote und individualpädagogische Projekte zeichnen sich in hohem Maße dadurch aus, dass sie eine intensive Beziehungsarbeit sowie eine kontinuierliche Betreuung aufweisen. Dies ist nur mit den flexiblen Rahmenbedingungen dieser Formate möglich. Damit die pädagogischen Angebote in ihrer Qualität sowie der Schutz von Arbeitnehmer:innen gewährleistet werden können, sollen die vorhandenen und geplanten Regelungen pädagogische Arbeitsfelder in ihren Besonderheiten berücksichtigen (mit z.B. Ausnahmeregelungen, mehr Flexibilität).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten (BAGFA e.V.) am 24.06.2024
- Beschreibung: Novellierung der Fahrausbildung OFSA II Die Fahrausbildung soll reformiert werden. Insbesonder soll die Möglichkeit gegeben weden den Unterricht auch synchron-online anzubieten, asynchrones e-learning soll integriert werden, Lernstandskontrollen sollen implementiert werden.Der Einsatz von Simulatoren soll geregelt werden.. Die Ausbildung wird in Kompetenzbereiche eingeteilt. Ausbildungsverläufe sollen vorgegeben werden. Die Fahrlehrerausbildung soll entsprechend angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sozialvorschriften gemäß AETR, ArbZG, VO (EG) Nr. 561/2006 ..., ...Sozialvorschriften gemäß ArbZG, FPersG, FPersV, BOKraft..., ...Sozialvorschriften für KOM gemäß ArbZG, FPersG, FPersV, BOKraft...
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- Angegeben von: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. am 17.10.2024
- Beschreibung: Anstelle einer bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit soll zukünftig eine wöchentliche oder monatliche Arbeitszeitgrenze zugebilligt werden, um mehr Flexibilität und eine bessere Erfüllung der spezifischen Bedürfnisse der Branche zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11490
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/10387 - Arbeitszeit flexibilisieren - Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien
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BT-Drs. 20/11490
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Miller & Meier Consulting GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Bis heute gibt es in Deutschland kein umfassendes Gesetz, das mobile Arbeit (oder Homeoffice, hybrides Arbeiten, etc.) als reguläre Alternative zur Arbeit im Büro oder klassischer Telearbeit anerkennt. Wir setzen uns für einen Rechtsrahmen ein, der die Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen würdigt und mobile Arbeit unbürokratisch ermöglicht. Darüber hinaus streben wir eine Anpassung des europäischen Rechtsrahmens an, um mobile Arbeit europaweit zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DRV fordert eine Überprüfung und Überarbeitung der bestehenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben sowie das Ausschöpfen europarechtlicher Gestaltungsspielräume für praxisnahe, bürokratiearme und flexible Arbeitsbedingungen. Dazu gehören unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Arbeitszeitflexibilisierung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die Anerkennung der Tarifautonomie oder die geringfügige Beschäftigung bei Saisonarbeitsverhältnissen sowie eine schlanke Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Abwehr von Änderungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes und des Entgeltfortzahlungsgesetzes (kein Nachholen von Feiertagen, die auf einen arbeitsfreien Tag fallen)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Forum Veranstaltungswirtschaft (FVAW) am 11.03.2024
- Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen, flexibilisierung des Jugendarbeitschutzgesetzes in Anlehnung an die Gastronomie. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, dass es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH am 08.07.2025
- Beschreibung: Regelungen wie das Arbeitszeitgesetz und die Arbeitnehmerüberlassung betreffen auch die Luftrettung. Eine praktikable Vereinbarkeit mit den Anforderungen des Luftrechtes und der Mission Menschenleben zu retten ist das Ziel.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Interessenvertretung 50Plus e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Wir haben im Moment einen "Arbeitnehmermarkt" und einen "nicht wahrgenommen Arbeitsmarkt 50Plus". Mit unser zukünftigen Zertifizierung "Generationenfreundlichen Unternehmen" wollen wir erreichen, dass die Unternehmen auch die Gruppe der "Lebenskenner" (Menschen über 50 Jahre) bei der Suche nach Arbeitskräften mit berücksichtigen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Einführung eines Rechtsrahmens für mobiles Arbeiten
Aktiv vom 06.06.2024 bis 23.09.2025
- Angegeben von: Modern Work Alliance am 06.06.2024
- Beschreibung: Bis heute gibt es in Deutschland kein umfassendes Gesetz, das mobile Arbeit (oder Homeoffice, hybrides Arbeiten, etc.) als reguläre Alternative zur Arbeit im Büro oder klassischer Telearbeit anerkennt. Wir setzen uns für einen Rechtsrahmen ein, der die Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen würdigt und mobile Arbeit unbürokratisch ermöglicht. Darüber hinaus streben wir eine Anpassung des europäischen Rechtsrahmens an, um mobile Arbeit europaweit zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Bürokratieabbau für mittelständisches Kfz-Gewerbe
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...fordern eine Änderung des § 3 ArbZG. Der ZDK schließt sich...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 10.10.2025
- Beschreibung: Der VKU setzt sich dafür ein, dass in der Kommunalwirtschaft auch in Zukunft ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen, um die Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Dabei tritt der VKU insbesondere ein für Flexibilisierung der Arbeitszeiten und Arbeitsorte, Erleichterung von Fachkräfteeinwanderung, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, Weitere Verbesserung der Bedingungen für die Arbeit nach Renteneintritt.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 24.07.2025
- Beschreibung: Bürokratieabbau stärken – Wettbewerbsfähigkeit der Tiergesundheitsbranche und die gesundheitliche Versorung der Tiere durch Entlastungsmassnahmen sichern
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Tankstellen-Interessenverband e.V. am 12.06.2025
- Beschreibung: Kartellrechtliches Vorgehen gegen Shop-Einkaufsbedingungen für Tankstellenbetreiber (Vorgaben durch Mineralölgesellschaften). Mindestlohnkommission soll weiterhin Mindestlohn ohne politische Vorgaben festsetzen, Neuregelungen der Arbeitszeit sollen flexibel und unbürokratisch sein.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Die BVEO fordert eine Überprüfung und Überarbeitung der bestehenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben sowie das Ausschöpfen europarechtlicher Gestaltungsspielräume für praxisnahe, bürokratiearme und flexible Arbeitsbedingungen. Dazu gehören unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Arbeitszeitflexibilisierung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die Anerkennung der Tarifautonomie, eine schlanke Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung oder die geringfügige Beschäftigung bei Saisonarbeitsverhältnissen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf einer Regelung zur Änderung des Rechts der kurzfristigen Beschäftigung (§ 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Es soll Transparenz und Rechtssicherheit für Verbraucher:innen hergestellt werden, indem die häusliche 24-Stunden-Betreuung als eigenständige Versorgungsform neben der ambulanten und stationären Pflege rechtlich klar geregelt wird. Dabei müssen qualitative Mindeststandards für diese Betreungsform festgelegt, fachliche Anforderungen für Vermittlungsagenturen definiert und sie in das SGB XI integriert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):