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Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten (BAGFA e.V.)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R005932
- Ersteintrag: 28.04.2023
- Letzte Änderung: 24.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 24.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Hugo-Junkers-Straße 360386 Frankfurt a.M.Deutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49697680060
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E-Mail-Adressen:
- mail@bagfa.com
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,11
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Bernd Brenner
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Gesamtzahl der Mitglieder:
32 Mitglieder am 14.06.2024, davon:
- 2 natürliche Personen
- 30 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- DVR
- Moving Roadsafety Association e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Fahrlehrerausbildung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Mitwirkung bei der Weiterentwicklung aller, die Ausbildung, Fortbildung und Prüfung von Fahrlehrern betreffenden Fragen. Die Fahrlehrerausbildung ist eine, wenn nicht sogar die wichtigste Säule der Fahrausbildung. Die professionelle Fahrausbildung wiederum ist eine der wichtigsten Säulen der Verkehrssicherheit in Deutschland. Die Regelungen der Fahrlehrer- aber auch der Fahrausbildung unterliegen einem stetigen Wandel aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Digitalisierung. Die BAGFA e.V. besitzt eine große Expertise in allen Bereichen der Verkehrssicherheit durch die bei den Mitgliedern beschäftigten Verkehrspädagogen, Verkehrsjuristen und Ingenieure der Kfz-Technik. Diese Expertise möchte sie in allen Reformprozessen zur Fahrlehrer- und Fahrausbildung einbringen.
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Reform Fahrausbildung (OFSA II), Reform Fahrlehrerausbildung
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Beschreibung:
Novellierung der Fahrausbildung OFSA II Die Fahrausbildung soll reformiert werden. Insbesonder soll die Möglichkeit gegeben weden den Unterricht auch synchron-online anzubieten, asynchrones e-learning soll integriert werden, Lernstandskontrollen sollen implementiert werden.Der Einsatz von Simulatoren soll geregelt werden.. Die Ausbildung wird in Kompetenzbereiche eingeteilt. Ausbildungsverläufe sollen vorgegeben werden. Die Fahrlehrerausbildung soll entsprechend angepasst werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu];
- Fahrlehrerausbildung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406140007 (PDF - 48 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23