Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (112)
-
- Angegeben von: pro familia Bundesverband e. V. am 12.08.2026
- Beschreibung: In § 11 Abs. 6 SGB V sollen Verhütungsmittel als freiwillige Zusatzleistung der Kassen genannt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Pflegemanagement e.V. am 31.07.2026
- Beschreibung: Trotz GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die pflegerische Versorgung sichergestellt werden
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 30.07.2026
- Beschreibung: Der bvkm fordert, die Festbetrags-Regelung für Hilfsmittel nachzubessern, Zuzahlungen in der bisherigen Höhe beizubehalten, die Versorgung mit Inkontinenzhilfen sicherzustellen, § 33 Abs. 5c SGB V nachzuschärfen, um Menschen mit Behinderung schneller mit Hilfsmitteln zu versorgen und die Versorgungslücke für Menschen mit einem hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege zu schließen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 29.07.2026
- Beschreibung: Im Rahmen des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenkassen hat die Bundesregierung beschlossen, die Beitragsbemessungsgrenze um einmalig außerordentlich 300 Euro pro Monat zu erhöhen. Dies führt zu einem weiteren Anstieg der Lohnzusatzkosten bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern. BMW spricht sich gegen weitere Mehrbelastungen für die Wirtschaft im Rahmen der Sozialreformen aus. Vielmehr müssen die Sozialreformen erhebliche Entlastungen bei den Sozialversicherungskosten bringen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Insulet Germany GmbH am 28.07.2026
- Beschreibung: Das GKV BSG enthält Regelungsvorschläge zur Kürzung der Erstattungsbeträge der GKV für Hilfsmittel, zur Begrenzung der zukünftigen Erhöhung der Erstattungsbeträge sowie zur Änderung der Vorgaben zur Festlegung von Festbeträgen. Die Interessenvertretung erfolgt mit dem Ziel der Verhinderung dieser Regelungen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - Drucksache 21/6130 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung -
BT-Drs. 21/7016
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2036 - Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund...
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. am 27.07.2026
- Beschreibung: Unterstützung des Ziels einer wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung durch Rabattverträge. Im onkologischen Bereich wird gefordert, dass gruppenbezogene Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel nur bei tatsächlicher medizinischer Austauschbarkeit möglich sind. Hierfür sind gesetzlich verbindliche und präzise Kriterien erforderlich, insbesondere hinsichtlich Wirksamkeit, Toxizität, Zulassungsbestimmungen, Biomarkeranforderungen, Applikationsform, Kombinationstherapien und indikationsspezifischer Anwendungsbedingungen, um eine qualitätsgesicherte Patientenversorgung sicherzustellen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde am 23.07.2026
- Beschreibung: Die DGPPN spricht sich dagegen aus, die Versorgung vom medizinischen Bedarf zu entkoppeln und an der Grundlohnrate zu orientieren. Sie wirbt für die vollumfängliche Finanzierung des PPP-RL-Personals, den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der extrabudgetärer Vergütung für Leistungen im Rahmen der KSVPsych-RL und der kooperativen neurologisch-psychiatrischen Heimversorgung. Sie fordert langfristige Strukturreformen, darunter die Einführung von Globalbudgets als Optionsmodell und die Entwicklung sozialmedizinischer Schwerpunktpraxen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: innn.it e.V: am 21.07.2026
- Beschreibung: innn.it e.V. setzt sich gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verankerte Pflicht ein, wonach Arbeitnehmerinnen ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, bei gleichzeitiger Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Kritikpunkte: Die Regelung schafft zusätzliche Bürokratie und höhere Auslastung in Haus- und Kinderarztpraxen, ohne belegtes Problem – Deutschland liegt beim krankheitsbedingten Arbeitszeitausfall im EU-Mittelfeld. Ein Teil des Anstiegs der Krankmeldungen seit 2022 ist auf die vollständigere Erfassung durch die elektronische AU-Bescheinigung zurückzuführen, nicht auf mehr Krankheitsfälle. Besonders belastet: Menschen mit chronischen Erkrankungen, für die ein Praxisbesuch an akuten Tagen kaum möglich ist.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Berliner Krankenhausgesellschaft am 17.07.2026
- Beschreibung: Die Berliner MdB wurden per Mail aufgefordert, sich vor der Verabschiedung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes für Nachbesserungen einzusetzen. Hintergrund sind drohende finanzielle Belastungen der Berliner Krankenhäuser von rund 450 Mio. Euro im Jahr 2027, zusätzliche Bürokratie und ein steigendes Insolvenzrisiko. Dies gefährdet Arbeitsplätze, die Versorgungsqualität und die Umsetzung der Krankenhausreform. Gefordert wurden die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund, Bürokratieabbau, die Refinanzierung von Tarifsteigerungen, eine kostendeckende Vergütung, die Sicherung des Pflegebudgets sowie der Verzicht auf höhere Prüfquoten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
- Angegeben von: Bayerischer Brauerbund e. V. am 09.07.2026
- Beschreibung: Der Bayerische Brauerbund wehrt sich gegen die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke. Gerade bayerische Brauereien waren und sind seit jeher auch Hersteller von Erfrischungsgetränken. Eine Zuckersteuer, deren gesundheitspolitische Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist, würde diese Betriebe empfindlich treffen – gerade in zeiten, in denen diese Brauereien durch eine Ausweitung des Erfrischungsgetränkeangebotes dem stark rückläufigen Biermarkt zu begegnen und ihre Existenz zu sichern versuchen. Die Unternehmen haben auf zentrale Aussagen im Koalitionsvertrag zur Steuerpolitik vertraut. Sie brauchen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Planungssicherheit und Verlässlichkeit.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V. am 08.07.2026
- Beschreibung: Für den Heilmittelbereich werden insbesondere die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung zusätzlich zu einem Abschlag von 1 % für die Jahre 2027 bis 2029 sowie die Abschaffung der versorgungsbezogenen Pauschale im Rahmen der Blankoverordnung durch den SHV kritisch bewertet. Die Analyse des dem Referentenentwurf zugrundeliegenden Berichts der FinanzKommission Gesundheit zeigt, dass sowohl die Problembeschreibung als auch die abgeleiteten Maßnahmen in wesentlichen Punkten nicht tragfähig sind und bei einer Umsetzung zu einer strukturell unausgewogenen Belastung des Heilmittelbereichs führen würden. Die Politik sollte bei der Bewertung der Maßnahmen deshalb die Versorgungsrealität im Blick behalten und heute schon bestehende Ungleichgewichte nicht zusätzlich verstärken.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V. am 03.07.2026
- Beschreibung: Ablehnung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes Der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes bedeutet für die Thüringer Krankenhäuser als auch für die Krankenhäuser bundesweit existenzielle Einschnitte. Erlöse sollen durch erhebliche Preisabsenkungen reduziert werden, ohne dass kostentreibende Struktur- und Bürokratievorgaben abgebaut werden. Zudem werden gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltekosten nicht mehr refinanziert. Für die Thüringer Krankenhäuser summieren sich die erwarteten Erlöseinbußen im Jahr 2027 auf ca. 212 Millionen Euro.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: BKK Landesverband Bayern am 02.07.2026
- Beschreibung: Umsetzung einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik sowie die Entrichtung auskömmlicher GKV-Beiträge von Bürgergeldbeziehenden durch den Bund zur Eindämmung des Finanzdefizits der GKV und folglich zur Vermeidung weitere Beitragssatzsteigerungen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: MigräneLiga e.V. Deutschland am 02.07.2026
- Beschreibung: Die vorgesehene Änderung des § 130 e SGB V betrifft die Versorgung von Migräne-Patienten mit Medikamenten aus dem Bereich der CGRP Antikörper oder Antagonisten. Die MigräneLiga setzt sich dafür ein, dass trotz Kostenersparnis die Versorgung der Patienten nicht erschwert wird.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG am 02.07.2026
- Beschreibung: Als forschendes Pharmaunternehmen ist GSK von Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes betroffen, insbesondere in Bezug auf Herstellerabschläge, Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Verordnungssteuerung sowie weitere Mechanismen der Arzneimittelpreisbildung und -erstattung. GSK setzt sich für verlässliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, eine nutzenbasierte Preisfindung sowie Planungssicherheit für Forschung, Entwicklung und die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Arzneimitteln ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: Asklepios Klinik Weißenfels am 02.07.2026
- Beschreibung: Deshalb bitte ich Sie mit Nachdruck, sich auf Bundesebene für eine Nachverhandlung dieses Gesetzes einzusetzen, im Interesse der Patientinnen und Patienten Ihres Wahlkreises / Ihrer Region sowie der Klinikbeschäftigten. Es braucht jetzt politische Korrekturen, bevor aus finanziellem Druck ein flächendeckender, ungeordneter Strukturabbau entsteht. Analog zu unserem Appell an die Länderpolitik fordern wir konkrete Nachbesserungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz:
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Werter GmbH am 01.07.2026
- Beschreibung: Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) soll die Beitragsstabilität der GKV für 2027 sicherstellen und verlangt von allen Beteiligten in seinem Entwurf Beiträge zur Kostenreduktion. Damit die damit verbundenen Belastungen der Pharmaindustrie nicht die Ziele des Koalitionsvertrages sowie des Pharma- und Medizintechnikdialog konterkarieren, setzen wir uns politisch für Anpassungen ein. Diese betreffen insbesondere den dynamischen Herstellerabschlag, die Anpassung von Preis-Mengen Regelungen sowie Rabattverträge für patentgeschützte Produkte.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: ViiV Healthcare GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Als auf HIV spezialisiertes biopharmazeutisches Unternehmen ist ViiV Healthcare von Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes betroffen, insbesondere in Bezug auf Herstellerabschläge, Preisbildungs- und Erstattungsmechanismen sowie weitere Instrumente der Arzneimittelversorgung. ViiV Healthcare setzt sich für verlässliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, eine nutzenbasierte Preisfindung sowie langfristige Planungssicherheit für Forschung, Entwicklung und den Zugang von Patientinnen und Patienten zu innovativen Therapien ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Asklepios Kliniken Brandenburg GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Dringende Appelle schriftlich an Bundestagsabgeordnete zur Nachverhandlung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes zur Vermeidung einer realen Gefährdung der Patientenversorgung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Kernkritik ist die vorgesehene Überführung bisher extrabudgetär vergüteter Leistungen in MGV. Gerade stationsersetzende Eingriffe benötigen verlässliche extrabudgetäre Finanzierung, weil sie hohe Vorhalte- und Investitionskosten auslösen und zugleich teurere stationäre Versorgung vermeiden oder ersetzen. Eine Budgetierung dieser Leistungen würde nicht Überversorgung abbauen, sondern den Ausbau effizienter ambulanter Strukturen bremsen. Weitere Kritikpunkte betreffen die ersatzlose Rückführung der TSVG-bezogenen Terminvergütungen in die MGV sowie den Degressionsabschlag in der hausärztlichen bzw. hausarztzentrierten Versorgung. Leistungen mit klarem Ambulantisierungs-, Präventions-, Qualitäts- oder Zugangssteuerungseffekt müssen planbar finanziert bleiben.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Die gesetzlichen Anpassungen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung und der Vergütungssystematik sollen verhindert um die hohe Qualität der psychotherapeutischen Versorgung langfristig zu erhalten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA am 30.06.2026
- Beschreibung: Interessenvertretung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Ziel der Interessenvertretung ist es, die Auswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen auf die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Beitragsentwicklung sowie die Versorgungssicherheit darzustellen und sachgerechte Rahmenbedingungen für Versicherte, Arbeitgeber, Krankenkassen und Leistungserbringer zu erreichen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: LOGO Deutschland Selbstständige in der Logopädie e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: (1) Verzicht auf die Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung im Heilmittelbereich; (2) Verzicht auf die vorgesehene Erhöhung und automatische Dynamisierung der Patientenzuzahlungen im Heilmittelbereich; (3) Verzicht auf das gesetzliche Verbot versorgungsbezogener Pauschalen in der Blankoversorgung. Hilfsweise: bei Grundlohnsummenanbindung Streichung des zusätzlichen Abschlags von 1 Prozentpunkt, Befristung auf drei Jahre und verbindliche Evaluation; bei Zuzahlungen Streichung des 10-Prozent-Aufschlags im Heilmittelbereich und Korrektur der Systematik zugunsten von Patientinnen und Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf; bei Pauschalen Abwarten der vorgesehenen Evaluation nach vier Jahren vor jeder gesetzlichen Streichung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene dynamische Herstellerabschlag trifft Hersteller von Orphan Drugs strukturell unverhältnismäßig. Aufgrund langer Entwicklungszyklen, kleiner Patientenpopulationen und hoher Investitionsrisiken ist eine Dynamisierung des Abschlags wirtschaftlich nicht tragfähig und gefährdet Forschungs- und Versorgungsentscheidungen. BioMarin setzt sich für die Streichung der Dynamisierung sowie für eine realistische Ausgestaltung des Standortbonus ein, insbesondere durch eine Entweder-oder-Regelung bei den Zugangsvoraussetzungen und eine Absenkung der Forschungsschwelle für Orphan Drugs auf 3 %.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Die im BStabG vorgesehene Preis-Mengen-Regelung mit gesetzlichem Fallback-Mechanismus ab dem dritten Jahr nach Markteinführung sowie das Sonderkündigungsrecht für bestehende AMNOG-Erstattungsbeträge seit November 2022 sind für nicht-onkologische Orphan Drugs strukturell ungeeignet. Volumenbasierte Preismechanismen setzen eine Nachfragedynamik voraus, die bei Seltenen Erkrankungen nicht existiert. Rückwirkende Eingriffe in abgeschlossene Vereinbarungen untergraben die Verlässlichkeit des AMNOG-Rahmens und gefährden die Bereitschaft zur Markteinführung neuer Therapien in Deutschland. BioMarin fordert die Ausnahme nicht-onkologischer Orphan Drugs vom Fallback-Mechanismus sowie die vollständige Streichung des Sonderkündigungsrechts.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Janssen-Cilag GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Wertbeitrag (Versorgung und Standort von Arzneimitteln), Auswirkungen eines dynamischen Herstellerabschlages auf Versorgung und Standortparameter; Auswirkungen der Einführung von Rabattverträgen im patentgeschützten Arzneimittelmarkt, Wirkungen einer Preis-Volumen Regelung. Planbarer Herstellerabschlag, Anerkennung des Wertes von patentgeschützten Arzneimitteln; keine zusätzlichen Belastungen bei Einsatz einer Therapie auf Grund des Volumens.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
- Beschreibung: Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
- Angegeben von: Coca-Cola Europacific Partners Deutschland am 29.06.2026
- Beschreibung: Politischer Dialog für verhältnismäßigen Rechtsrahmen zur möglichen Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Gegenstand ist das im Gesetzentwurf erwähnte Vorhaben, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Ziel der Interessenvertretung: die nicht evidenzbasierte Einschätzung sowie Unverhältnismäßigkeit möglicher neuer rechtlicher Regelungen. Zugleich wird auf den geltenden Koalitionsvertrag verwiesen, da das Vorhaben über die vorgesehenen Formulierungen hinausgehen. Es soll dargelegt werden, dass diskriminierende, einseitig auf bestimmte Inhaltsstoffe, Zutaten oder Lebensmittelgruppen abstellende Regulierungen weder zielführend noch geeignet sind, gesundheitspolitische Ziele nachhaltig zu erreichen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Asklepios Nordseeklinik Westerland GmbH am 26.06.2026
- Beschreibung: Appell zur Nachverhandlung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes aufgrund des Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 12.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) am 25.06.2026
- Beschreibung: Der VCA setzt sich im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) gegen die geplante Herausnahme von Cannabisblüten aus der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Ziel ist der Erhalt einer bedarfsgerechten Versorgung schwerwiegend erkrankter Patientinnen und Patienten mit medizinischem Cannabis über qualifizierte Apotheken. Der Verband weist insbesondere auf die Bedeutung der ärztlichen Therapiefreiheit, der pharmazeutischen Beratung, der qualitätsgesicherten Abgabe und der unterschiedlichen therapeutischen Funktionen verschiedener Darreichungsformen hin. Aus Sicht des VCA darf eine Kostendämpfung im GKV-System nicht dazu führen, dass etablierte Therapieoptionen faktisch aus der Versorgung verdrängt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Bei den gesetzlichen Krankenkassen sollen Kosten gesenkt werden. Unter anderem sollen die Werbeausgaben der Krankenkassen halbiert werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Coca-Cola GmbH am 23.06.2026
- Beschreibung: Politischer Dialog für einen verhältnismäßigen Rechtsrahmen zur möglichen Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Gegenstand ist das im GKV Beitragsstabilisierungsgesetz genannte Vorhaben, ab 2028 eine solche Abgabe einzuführen. Ziel der Interessenvertretung ist es, auf die fehlende Evidenzbasis sowie die Unverhältnismäßigkeit möglicher neuer Regelungen hinzuweisen und zugleich auf den geltenden Koalitionsvertrag zu verweisen, da das Vorhaben darüber hinausgeht. Zudem wird dargelegt, dass diskriminierende oder einseitig auf bestimmte Inhaltsstoffe, oder Lebensmittelgruppen zielende nicht geeignet sind, gesundheitspolitische Ziele nachhaltig zu erreichen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: GAIA am 23.06.2026
- Beschreibung: Anpassung des geplanten Mengenrabatts bei DiGA.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Hufelandgesellschaft e. V. Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin am 23.06.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht den vollständigen Ausschluss von Leistungen und Arzneimitteln der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin aus der GKV vor. Der Gesetzentwurf sieht ferner das Verbot an die Krankenkassen vor, Leistungen und Arzneimittel der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin als freiwillige Satzungsleistungen zu erstatten (§ 11 Abs. 6). Als Folgeänderungen sieht der Gesetzentwurf die Streichung von Gewährleistungen einer therapeutischen Vielfalt vor, die bisher im SGB V enthalten waren. § 34 Abs. 1 S. 3; § 34 Abs. 3 S. 2, § 92 Abs. 3a SGB V).
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Asklepios Klinik Pasewalk GmbH am 19.06.2026
- Beschreibung: Änderungen am Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz durch Ansprache des für die Asklepios Klinik Pasewalk zuständigen Bundestagsabgeordneten
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: GE HealthCare am 19.06.2026
- Beschreibung: Beim Regelungsvorhaben geht es um die finanzielle Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Notwendigkeit kurzfristiger Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze.Dazu werden maßgebliche Kürzungen im Bereich insbesondere der ambulanten fachärztlichen Versorgung vorgeschlagen. Ziel der Einflussnahme ist die Abmilderung von Kürzungen in diesem Sektor, um insbesondere Fachärztinnen und Fachärzten aus sachkostenintenstiven Fachdisziplinen weiterhin notwendige finanzielle Spielräume für versorgungsrelevante Investitionen zu ermöglichen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
- Angegeben von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 18.06.2026
- Beschreibung: Die geplante Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen wird abgelehnt. Leistungen nach Terminvermittlung oder in offenen Sprechstunden sollen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Die Stellungnahme bezweifelt die Aussage, dass diese Vergütungen keinen spürbaren Einfluss auf die Versorgung gehabt hätten. Es wird erwartet, dass sich der Zugang zur ambulanten Versorgung dadurch verschlechtert. Die verbliebenen extrabudgetären Leistungen sollen künftig über neue Gesamtvergütungen finanziert werden. Die Begründung des Gesetzes, dadurch angebotsinduzierte Nachfrage einzudämmen, wird zurückgewiesen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Berufsverband Deutscher Oralchirurgen BDO e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Sanity Group GmbH am 18.06.2026
- Beschreibung: Die Interessenvertretung betrifft die im Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Änderungen zur Erstattungsfähigkeit von Medizinalcannabis. Ziel ist der Erhalt der Kostenübernahme von medizinischen Cannabisblüten durch die gesetzliche Krankenversicherung. Aus Sicht der Sanity Group sollte die Versorgung weiterhin auf medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Therapieentscheidung beruhen. Dabei wird die Annahme hinterfragt, dass Cannabisblüten grundsätzlich durch Extrakte oder andere cannabisbasierte Arzneimittel ersetzt werden können. Im Mittelpunkt stehen eine evidenzbasierte Bewertung der Versorgungsrealität sowie möglicher Auswirkungen auf Therapieerfolge, Versorgungssicherheit und gesundheitsökonomische Effekte.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin am 17.06.2026
- Beschreibung: Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sollen Maßnahmen ergriffen werden, die voraussichtlich konkrete Auswirkungen auf die Pläne zur Einführung eines Primärversorgungssystems haben. Auf diese Aspekte weist die DEGAM entsprechend hin.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bauerfeind AG am 17.06.2026
- Beschreibung: Aufklärung über die Folgen einer pauschalen 3% Kürzung im Bereich der Hilfsmittel als Gefahr der Unwirtschaftlichkeit von Gesundheitswirtschaft in Deutschland.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Vitos gemeinnützige GmbH am 16.06.2026
- Beschreibung: Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro. Ziel der Einflussnahmen/Forderungen zur Anpassung: Vollumfängliche Finanzierung des PPP-RL Personals („Tarifrate“) Beibehaltung des 90 % Niveaus der Mindestanforderungen über den 01.01.2027 hinaus Umgehende Aussetzung der Sanktionen im Rahmen der PPP-RL
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 16.06.2026
- Beschreibung: Innovationsfreundliche und verlässliche Rahmenbedingungen für die Pharmaindustrie und den Standort Deutschland erhalten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 16.06.2026
- Beschreibung: Takeda ist u.a. bei der Regelung zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags betroffen. Takeda setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: Bayerischer Apothekerverband e.V. am 15.06.2026
- Beschreibung: Änderung / Streichung bezüglich der unbefristeten Erhöhung des Kassenabschlags von derzeit 1,77 € auf 2,07 €
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH am 15.06.2026
- Beschreibung: Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht unter Druck. Es bedarf nachhaltiger und ausgewogener Lösungen für kurz- bis langfristige Stabilität, die u.a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen über ein innovationsfreundliches Erstattungsumfeld, langfristige Planbarkeit, nutzenbasierte Preisbildung und schnellen Zugang zu innovativen Therapien sicherstellt sowie langfristige Investitionen am Standort Deutschland ermöglicht.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 10.06.2026
- Beschreibung: Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass die Begrenzung der Punktwerte und der Gesamtvergütungen auf ein angemesseneres Maß zurückgestuft werden. Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass die geplante Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts ausnahmslos gestrichen wird. Die Bundeszahnärztekammer stimmt der Rückführung der Festzuschüsse für Zahnersatz auf das vor dem TSVG bis Oktober 2020 herrschende Niveau zu.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: Solventum Germany GmbH am 09.06.2026
- Beschreibung: Das GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz verfolgt nachvollziehbare Kostenziele, greift jedoch mit pauschalen Preisregulierungen in zentrale Bereiche der Medizintechnik ein und birgt Risiken für Innovation, Versorgungssicherheit. Positiv ist die erweiterte Definition von Verbandmitteln, die moderne Wundversorgung und medizinischen Fortschritt abbildet. Zusätzliche Preisrestriktionen konterkarieren jedoch diesen Ansatz. Im Dentalbereich könnten regulatorische Einschränkungen unbeabsichtigte Versorgungslücken verstärken. Erforderlich sind differenzierte, qualitäts- und innovationsorientierte Lösungen, die Versorgung, Wirtschaftlichkeit und Fortschritt ausgewogen sichern.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 05.06.2026
- Beschreibung: Sicherung und Särkung der Diabetesversorgung bei der Reform der Gesetzlichen Krankenkassen und Entlastung von Menschen mit Diabetes
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 02.06.2026
- Beschreibung: Der BPI lehnt die Einführung von Rabattverträgen und Ausschreibungen für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung nach § 130e SGB V-E ab. Preis- und Ausschreibungslogiken des Generikamarktes dürfen nicht auf den Patentmarkt übertragen werden. Ziel ist der Erhalt der nutzenorientierten AMNOG-Preisbildung, der ärztlichen Therapiefreiheit, der Versorgungskontinuität, therapeutischer Vielfalt und eines einheitlichen Versorgungsstandards.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 02.06.2026
- Beschreibung: Der BPI setzt sich für den Erhalt angemessener Vergütungsregeln für Digitale Gesundheitsanwendungen nach § 134 SGB V ein. Mengenbezogene Abschläge, zusätzliche Höchstbeträge und gesetzliche Auffang-Höchstbeträge werden abgelehnt. DiGA sind evidenzbasierte Medizinprodukte; ihre Vergütung muss Entwicklungs-, Evidenz-, Zulassungs-, Qualitäts- und Folgekosten berücksichtigen und darf erfolgreiche Versorgung nicht durch zusätzliche Abschläge sanktionieren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 02.06.2026
- Beschreibung: Der BPI setzt sich dafür ein, Weiterentwicklungen bekannter Wirkstoffe und versorgungsrelevante patentfreie Arzneimittel rechtssicher abzusichern. Die gesamtmarktbezogene Neujustierung des erweiterten Preismoratoriums sowie pauschale Abschläge ohne tatsächlichen Wettbewerbsdruck werden abgelehnt. Preisregeln müssen Innovationen mit bekannten Wirkstoffen, neue Darreichungsformen, neue Anwendungsgebiete und solitäre Marktstellungen angemessen berücksichtigen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Ipsen Pharma GmbH am 02.01.2026
- Beschreibung: Forschende Pharmaunternehmen wie Ipsen sind mit ihren Investitionen in Erforschung und Entwicklung innovativer Arzneimittel zentral für die Gesundheitserhaltung der Bevölkerung. Voraussetzung für die Sicherstellung einer am medizinischen Fortschritt orientierten Arzneimittelversorgung ist die finanziellen Stabilität der GKV bei gleichzeitiger Gewährleistung verlässlicher und planbarer Rahmenbedingungen bei Preisbildung und Erstattung neuer Arzneimittel. Ipsen setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur finanziellen Stabilisierung der GKV ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 28.03.2025
- Beschreibung: Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (10):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Abschaffung des Abschlags auf Kombinationstherapien, insbesondere durch Streichung des § 130e SGB V und Anpassungen in § 35a SGB V, um Doppelrabattierungen, Fehlzuordnungen, Rechtsunsicherheit und bürokratische Belastungen zu vermeiden und Kombinationstherapien weiterhin sachgerecht im AMNOG-Verhandlungsverfahren zu berücksichtigen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BPI setzt sich dafür ein, neue Therapieoptionen im AMNOG sachgerecht zu bewerten und ihren Versorgungsbeitrag angemessen zu honorieren. Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes lehnt der BPI verschärfte Preis-Mengen-Regelungen mit gesetzlicher Auffanglösung sowie die Streichung bundesweiter Praxisbesonderheiten ab. Versorgungserfolg darf nicht automatisch mit zusätzlichem Preisdruck sanktioniert werden. Zudem sollte die anwendungsbegleitende Datenerhebung nach § 35a Abs. 3b SGB V ausgesetzt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Streichung gesetzlicher Zwangsrabatte für Arzneimittel aus dem SGB V, insbesondere zur Stärkung einer nutzenbasierten Preisbildung, zur Verbesserung verlässlicher Erstattungsbedingungen und zur Sicherung eines frühen Zugangs zu innovativen Arzneimitteln in Deutschland.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Revision des Abschlags auf Kombinationstherapien
Aktiv vom 25.06.2024 bis 20.08.2026
- Angegeben von: UCB Pharma GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Um weiterhin Patient:innen den Zugang zu Schrittinnovationen zu ermöglichen und um Bürokratie sowie Rechtsstreitigkei¬ten zu vermeiden, soll der mit dem GKV-FinStG eingeführte Abschlag auf Kombinationstherapien revidiert werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband (VDZI) am 18.06.2024
- Beschreibung: Der VDZI fordert, den Rechtsrahmen für Praxislabore zur Herstellung von Zahnersatz in investorengetragenen MVZ einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Keine Absenkung der Vergütungssteigerung für die Jahre 2027 bis 2029. Kein Fachzahnarztvorbehalt für den Zugang zur KFO-Versorgung. Keine Absenkung der Festzuschüsse. Beteiligung an der Bildung von Leistungskomplexen in der KFO-Versorgung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG am 10.08.2026
- Beschreibung: Das Ziel der Einflussnahme ist die Sicherstellung, dass die Einführung einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nur auf Basis belastbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Die Selbstverpflichtungen der Branche tragen bereits zu einer wirksamen Zuckerreduktion bei.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
- Beschreibung: Um die Finanzierungsgrundlagen der GKV zukunftssicher aufzustellen und die Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft zu stabilisieren, hat die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) am 30. März 2026 umfassende Empfehlungen ausgesprochen. Die Empfehlungen sollen das hohe Ausgabenwachstum ohne Einschränkungen der Versorgungsqualität senken und die vorhandenen Mittel effizienter einsetzen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Aktionsbündnis Psychotherapie e.V. am 24.07.2026
- Beschreibung: Interessenvertretung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Ziel ist die Einflussnahme auf die im Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Änderungsanträge, insbesondere auf Regelungen zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Der Verein setzt sich dafür ein, dass die bestehenden gesetzlichen Vergütungsregelungen für zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen erhalten bleiben bzw. entsprechende Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren überprüft, angepasst oder nicht beschlossen werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: innn.it e.V: am 21.07.2026
- Beschreibung: innn.it e.V. wendet sich gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen. Kritisiert wird, dass die Reform vorrangig zulasten von Versicherten und Krankenhausbeschäftigten gehe, statt strukturelle Ursachen der GKV-Finanzierungslücke solidarisch zu adressieren. Forderungen: Solidarische Finanzierung statt Mehrbelastung, u. a. durch Einbeziehung aller Einkommensarten und Anhebung bzw. Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Abschaffung des DRG-Fallpauschalensystems zugunsten bedarfsorientierter Krankenhausfinanzierung. Verbindliche Personalschlüssel für alle Berufsgruppen im Krankenhaus. Erhalt wohnortnaher Krankenhausstrukturen, keine Schließungen aus wirtschaftlichen Gründen. https://innn.it/gesundheitssystemretten
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Pro Generika e.V. am 21.07.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass für den Fall der Setzung des vorgesehenen dynamischen Herstellerabschlags durch einen erhöhten festen Abschlag die für die Biosimilars vorgesehene Ausnahme vom dynamischen Herstellerabschlag für den festen Abschlag übernommen werden soll. Des Weiteren fordern wir, dass die Erweiterung des Preismoratoriums auf Ausnahmefälle beschränkt werden soll. Die Verlängerung des Preismoratorium soll nicht für Generika gelten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 09.07.2026
- Beschreibung: Darstellung relevanter Rahmenbedingungen für eine wirkungsvolle Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Softdrinks
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 08.07.2026
- Beschreibung: Anpassung des Fachzahnarztvorbehalts für Kieferorthopädie sowie Änderung der Regelung zur Dynamisierung beim Herstellerabschlag (§ 28 SGB V und § 130a SGB V)
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
-
- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. am 06.07.2026
- Beschreibung: Effizienzsteigerungen anstatt Sparmaßnahmen eine Rücknahme der geplanten Budgetierung im ambulanten Bereich die Finanzierung der politisch gewollten Ambulantisierung statt ihrer wirtschaftlichen Schwächung einen wirksamen Bürokratieabbau in Krankenhäusern und Praxen transparente und nachvollziehbare Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes Planungssicherheit für Investitionen in ambulante und sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen, die vollständige Bundesfinanzierung versicherungsfremder Leistungen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband für Bildung im Rettungswesen e.V. am 06.07.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Anpassung des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch die rechtliche Verankerung des Rettungsdienstes als Bestandteil der außerklinischen Akutversorgung sowie die Berücksichtigung von Ausbildungs , Fortbildungs und Qualifizierungsstrukturen in der Finanzierungssystematik. Angestrebt werden die Erweiterung gesetzlicher Regelungen um rettungsdienstliche Vorhaltung, Versorgungskomponenten und Bildungsstrukturen, die verpflichtende Durchführung einer umfassenden Folgenabschätzung einschließlich Auswirkungen auf Ausbildungskapazitäten sowie die Sicherstellung, dass Vergütungsregelungen die Finanzierungsgrundlage für Ausbildung, Qualitätssicherung und Personalentwicklung dauerhaft gewährleisten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) am 02.07.2026
- Beschreibung: Sicherung der ambulanten Strukturen – Einführung eines Schutzraum für die Schmerzmedizin. Flächendeckender Ausbau - Es benötigt wohnortnahe, interdisziplinäre, schmerzmedizinische Behandlungsangebote. Förderung der Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie - Einführung einer verlässlichen und bundesweiten Weiterbildungsförderung der Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie. Einführung einer schmerzmedizinischen Bedarfsplanung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: CSL Behring am 02.07.2026
- Beschreibung: Die Beitragssatzstabilisierungsvorhaben sollen der Versorgungssicherheit und Aufrechterhaltung von Verfügbarkeit sowie strategisch relevanten Produktionskapazitäten in Deutschland nicht zuwiderlaufen. Eine ausgewogene Ausgestaltung darf die industrielle Basis in Deutschland nicht schädigen. Besonders bei Blutplasmapräparaten und kritischen Arzneimitteln sind pauschale Kosteneinsparungen besonders dramatisch und sollten daher darauf keine Anwendung finden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Sonova Retail Deutschland GmbH am 02.07.2026
- Beschreibung: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist das aktuelle Reformpaket der Bundesregierung. Es zielt darauf ab, Finanzdefizite der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen und Beiträge zu stabilisieren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD) am 01.07.2026
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, um vorgesehene finanzielle Kürzungen im Krankenhausbereich abzuwenden, die Finanzierung spezialisierter Einrichtungen mit besonderen Versorgungsstrukturen, insbesondere für chronisch kranke Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, anzupassen und die Sicherstellung tarifgerechter Entlohnung in Krankenhäusern zu gewährleisten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Thüringer Apothekerverband e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung war es, zusätzliche finanzielle Belastungen öffentlicher Apotheken im Rahmen der Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen zu vermeiden. Im Mittelpunkt standen die Sicherung einer wirtschaftlich tragfähigen Arzneimittelversorgung, die Vermeidung unverhältnismäßiger Eingriffe in die Apothekenvergütung sowie die Berücksichtigung der besonderen Rolle öffentlicher Apotheken für die flächendeckende Versorgung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Jahrzehnt der Lunge e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Berücksichtigung verbesserte Früherkennung von chronischen Lungen- und Atemwegserkrankungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung der allgemeine Gesundheitsuntersuchung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Weleda A.G. Schwäbisch Gmünd, Zweigniederlassung der Weleda A.G. Arlesheim/Schweiz am 30.06.2026
- Beschreibung: Sicherstellung der Versorgung mit anthroposophischen und homöopathischen Arzneimitteln und Leistungen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Verzicht auf einseitige Belastung der Versicherten, keine Aufweichung der Tarifrefinanzierung in Pflege und Rehabilitation, Einnahmenseite stärken
Aktiv vom 30.06.2026 bis 06.07.2026
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Der Kabinettsentwurf zum GKV-BStabG stellt das umfangreichste Stabilisierungspaket für die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahrzehnten dar. Der Paritätische fordert vor allem die Beibehaltung der Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Rehabilitation und in Krankenhäusern (§ 132a, 132l SGB V), den Verzicht auf eine einseitige Belastung der Versicherten bei Zuzahlungen (§ 61 SGB V), Festzuschüssen für Zahnersatz (§ 55 SGB V) und lehnt die Ausweitung des Festbetragssystems bei Hilfsmitteln (§ 36 SGB V) ab. Er fordert die Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags in der Arzneimittelherstellung (§ 130a SGB V) und fordert eine breite solidarische Neuaufstellung der Einnahmenseite der GKV.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2026
- Beschreibung: Die BWKG fordert die nachfolgenden Änderungen am Gesetzesentwurf: - Keine Absenkung der Grundlohnentwicklung um 1% - Streichung der geplanten Erhöhung der Prüfquoten des MD sowie der Schwellenwerte (§ 275c Absatz 2 SGB V) - Bürokratiearme Ausgestaltung der Personalvorgaben in der Krankenhauspflege, Abschaffung des Pflegepersonalquotienten und Aufhebung weiterer Personalbemessungsregelungen (§§ 137i SGB V ff.) Zudem fordert die BWKG einen Strukturorientierter Zuschlag (§ 8 Abs. 13 neu KHEntgG) in das Gesetz aufzunehmen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
- Angegeben von: Campact e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Änderung des Gesetzes im Hinblick auf die Übernahme der regelmäßigen Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung für alle Versicherten durch die Krankenkassen sowie eine stärkere Beteiligung der Pharma-Industrie an der Beitragssatzstabilisierung, v.a. durch eine stärkere Regulierung der Medikamentenpreisbildung. Mehr unter: https://aktion.campact.de/arbeit-und-soziales/warken-hautkrebsvorsorge-muss-kassenleistung-bleiben/teilnehmen/
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Asklepios Kliniken Hamburg GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Interessenvertretung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Ziel der Interessenvertretung ist es, die Auswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen auf die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Beitragsentwicklung sowie die Versorgungssicherheit darzustellen und sachgerechte Rahmenbedingungen für Versicherte, Arbeitgeber, Krankenkassen und Leistungserbringer zu erreichen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Lebensmittelverband Deutschland am 30.06.2026
- Beschreibung: GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Verhinderung einer Zuckersteuer/Zuckerabgabe
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Änderung am Referentenentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz durch Ansprache des für das Klinikum Frankfurt (Oder) zuständigen Bundestagsabgeordneten
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Wir versorgen Deutschland am 30.06.2026
- Beschreibung: Es handelt sich um die Offenlegungspflicht von Herstellern und Leistungserbringern in Bezug auf die gewährten Rabatte auf Hilfsmittel, für die ein Festbetrag im neuen § 36 SGB V festgesetzt oder angepasst werden soll.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Asklepios Psychiatrie Niedersachsen GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Nachverhandlung und Änderung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes mit Blick auf die Finanzierung der Krankenhäuser. Hierzu sollen insbesondere die vorgesehenen Kürzungen und Begrenzungen der Krankenhausbudgets überarbeitet, der Rechnungszuschlag verlängert, das Pflegebudget gesichert, die vollständige Tarifrefinanzierung gewährleistet, der Fixkostendegressionsabschlag abgeschafft, bürokratische Personalvorgaben angepasst sowie die Rahmenbedingungen der Krankenhausreform und der Investitionsfinanzierung entsprechend nachgebessert werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Fresenius SE & Co. KGaA am 29.06.2026
- Beschreibung: Fresenius setzt sich im Rahmen des GKV-Sparpakets für eine zielgenaue Stabilisierung der GKV-Finanzen ein. Im Fokus stehen der Abbau struktureller Ineffizienzen (insbesondere an den Sektorengrenzen), Bürokratieentlastung sowie der Einsatz von Digitalisierung und KI. Gleichzeitig sollten Regulierungen stärker evidenzbasiert ausgestaltet und Leistungserbringern ausreichend wirtschaftliche Handlungsspielräume eingeräumt werden. Zudem setzt sich Fresenius für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der europäischen Produktionsbasis ein. Im Arzneimittelbereich wird eine differenzierte Ausgestaltung von Sparmaßnahmen angestrebt. Konkret wird eine Ausnahme von Arzneimitteln zur parenteralen Ernährung vom Herstellerabschlag angestrebt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Die im BStabG geplante Ausschreibungsmöglichkeit für Krankenkassen bei therapeutisch vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln ist im Bereich der Orphan Drugs strukturell nicht anwendbar. In Märkten mit sehr kleinen Patientenpopulationen fehlt die Grundvoraussetzung von echtem Wettbewerb für ein funktionierendes Ausschreibungsmodell. Selektive Rabattverträge können dazu führen, dass Patient:innen mit Seltenen Erkrankungen je nach Kassenzugehörigkeit keinen Zugang zur einzigen verfügbaren Therapie haben. BioMarin fordert, dass nicht-onkologische Orphan Drugs ausdrücklich und dauerhaft vom Anwendungsbereich jedes Ausschreibungsmechanismus ausgenommen werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: argenx Germany GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) soll die Beitragsstabilität der GKV für 2027 sicherstellen und verlangt von allen Beteiligten in seinem Entwurf Beiträge zur Kostenreduktion. Damit die damit verbundenen Belastungen der Pharmaindustrie nicht die Ziele des Koalitionsvertrages sowie des Pharma- und Medizintechnikdialog konterkarieren, setzen wir uns politisch für Anpassungen ein. Diese betreffen insbesondere den dynamischen Herstellerabschlag und die Anpassung von Preis-Mengen Regelungen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
- Beschreibung: Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
-
- Angegeben von: Fresenius Kabi AG am 25.06.2026
- Beschreibung: Fresenius setzt sich im Rahmen des GKV-Sparpakets für eine zielgenaue Stabilisierung der GKV-Finanzen ein. Im Fokus stehen der Abbau struktureller Ineffizienzen (insbesondere an den Sektorengrenzen), Bürokratieentlastung sowie der Einsatz von Digitalisierung und KI. Gleichzeitig sollten Regulierungen stärker evidenzbasiert ausgestaltet und Leistungserbringern ausreichend wirtschaftliche Handlungsspielräume eingeräumt werden. Zudem setzt sich Fresenius für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der europäischen Produktionsbasis ein. Im Arzneimittelbereich wird eine differenzierte Ausgestaltung von Sparmaßnahmen angestrebt. Konkret wird eine Ausnahme von Arzneimitteln zur parenteralen Ernährung vom Herstellerabschlag angestrebt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Beschreibung: Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 19.06.2026
- Beschreibung: Der bpa lehnt die Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die (um einen Prozentpunkt abgesenkte) Grundlohnsummensteigerung für die Haushaltshilfe, die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege in aller Entschiedenheit ab! Angemessene Gehaltssteigerungen müssen auch zukünftig unabhängig von der Grundlohnsummensteigerung refinanziert werden, damit die Einrichtungen die notwendige Flexibilität bei der Personal-sicherung bei zunehmender Personalmangelsituation insgesamt erhalten!
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 19.06.2026
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung des Gesetzentwurfs zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung in zentralen Punkten. Hierzu zählen insbesondere die Modifikation der vorgesehenen Kürzung des Innovationsfonds, die Beibehaltung der aktuellen Prüfquoten des Medizinischen Dienstes, die Ausgestaltung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens unter Evaluationsvorbehalt sowie die Berücksichtigung weiterer Reformempfehlungen zur Ausgabensteuerung und Finanzierung innerhalb der GKV.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - Drucksache 21/6130 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
- Angegeben von: Klinikverbund Hessen e. V. am 19.06.2026
- Beschreibung: Vorhaben zur Einsparungen, insbesondere im Bereich der Krankenhausversorgung durch Begrenzung der Budgetsteigerungen, Begrenzung der Steigerungen des Pflegebudgets, Einführung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens, Erweiterung der Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst, Einführung von Kurzzeit-Fallpauschalen und Erweiterung der Fallzusammenführung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
- Angegeben von: Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) am 18.06.2026
- Beschreibung: Der BDCan setzt sich gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung von Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V ein. Ziel ist die Beibehaltung der GKV-Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten für schwerwiegend erkrankte Versicherte, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und andere Therapieoptionen nicht ausreichen oder nicht vertragen werden. Der BDCan fordert, dass die Therapieentscheidung patient:innenorientiert und ärztlich begründet erhalten bleibt und ein faktischer Ausschluss inhalativer Therapieoptionen vermieden wird.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Aurora Europe GmbH am 18.06.2026
- Beschreibung: Teil des Gesetzentwurfes ist die Streichung der Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten durch die GKV. Ziel ist es hier Alternativen zur Streichung zu finden, die Einsparungen ermöglichen, ohne Patient:innen von ihrer Therapie auszuschließen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 17.06.2026
- Beschreibung: Sicherung der Versorgung mindestens durch konsequente Umsetzung der beschlossenen Ausnahme vom dynamischen Herstellerabschlag für Arzneimittel mit versorgungskritischen Wirkstoffen: Begrüßung und Beibehaltung dieser gesetzlichen Ausnahme vom geplanten dynamischen Herstellerabschlag. Reduzierung des allgemeinen Herstellerabschlages für Blutplasmapräparate auf max. 4 Prozent, um der besonderen und versorgungskritischen Stellung dieser Präparate Rechnung zu tragen. Kein erweitertes Preismoratorium für sämtliche Immunglobuline: Ausnahme sämtlicher Immunglobuline vom erweiterten Preismoratorium durch Streichung der zeitlichen Begrenzung auf Zulassungen nach dem 31. Dezember 2018.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Fachkrankenhäuser (BAG Psychiatrie) am 16.06.2026
- Beschreibung: Vollumfängliche Finanzierung des PPP-RL Personals („Tarifrate“) Beibehaltung des 90 % Niveaus der Mindestanforderungen über den 01.01.2027 hinaus Umgehende Aussetzung der Sanktionen im Rahmen der PPP-RL
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 16.06.2026
- Beschreibung: Takeda forscht und vertreibt Arzneimittel im Bereich Seltene Leiden (Orphan Drugs). Die geplanten Anpassungen der ANMOG Leitplanken würde die Versorgung vulnerabler Patientengruppen gefährden und die Arzneimittelversorgung beeinflussen. Wir setzen uns daher für die Revision der AMNOG-Leitplanken ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: SNPC GmbH am 15.06.2026
- Beschreibung: Die Gesundheitswirtschaft zählt zu den tragenden Säulen der deutschen Volkswirtschaft und sichert Wertschöpfung, Beschäftigung und Versorgungssicherheit. SNPC setzt sich dafür ein, die wirtschafts- und standortpolitischen Rahmenbedingungen für forschende und produzierende Unternehmen der Gesundheitswirtschaft zu stärken. Im Mittelpunkt stehen verlässliche Investitions- und Planungsbedingungen, der Erhalt von Produktions- und Forschungskapazitäten in Deutschland sowie wettbewerbsfähige regulatorische Bedingungen im europäischen Vergleich.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: Fachklinikum Wiesen GmbH am 09.06.2026
- Beschreibung: Änderungen am Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz durch Ansprache des für die Fachklinikum Wiesen GmbH zuständigen Bundestagsabgeordneten
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 08.06.2026
- Beschreibung: Die vorgesehenen Sparmaßnahmen bei innovativen Arzneimitteln sind überproportional hoch im Vgl. zu ihrem Kostenanteil, insb. problematisch aufgrund ihres systemverändernden Charakters sind: - Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags - Verschärfung der Preis-Mengen-Regelungen in AMNOG-Preisverhandlungen - Verordnungssteuerung über Rabattverträge für Patentarzneimittel Sie stehen im Widerspruch zum AMNOG-Konzept wertbasierter Preise und höhlen dieses vollends aus. Die Dynamisierung des Herstellerabschlags bedeutet den Beginn einer Medikation nach Kassenlage, sie droht Deutschland vom künftigen medizinischen Fortschritt abzuschneiden und verschlechtert Deutschlands Position im globalen Wettbewerb um die Wachstumsbranche Pharma. Deshalb müssen die Maßnahmen gestrichen werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
- Angegeben von: Verband der Privatkrankenanstalten In Bayern e.V. am 02.06.2026
- Beschreibung: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll eine sogenannte Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden. Damit sollen in den nächsten Jahren Einsparungen in Milliardenhöhe erzielt werden, um so die erwartete Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Mit seinen Aktivitäten möchte der VPKA eine Abschwächung der Sparmaßnahmen erzielen. Um „Beinfreiheit“ für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken zu erhalten und wirksame Kostenentlastungen zu erzielen, fordern wir die Streichung von starren Struktur- und Personalvorgaben durch Gesetze sowie Richtlinien des G-BA wie z.B. Streichung der PPUG, der PPP-RL, der Psych-Personalnachweise sowie die Rückeingliederung der Pflegebudgets in die DRG’s.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):