Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606190049
(PDF - 7 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) - Erhalt der GKV-Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten
Der VCA setzt sich im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) gegen die geplante Herausnahme von Cannabisblüten aus der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Ziel ist der Erhalt einer bedarfsgerechten Versorgung schwerwiegend erkrankter Patientinnen und Patienten mit medizinischem Cannabis über qualifizierte Apotheken. Der Verband weist insbesondere auf die Bedeutung der ärztlichen Therapiefreiheit, der pharmazeutischen Beratung, der qualitätsgesicherten Abgabe und der unterschiedlichen therapeutischen Funktionen verschiedener Darreichungsformen hin. Aus Sicht des VCA darf eine Kostendämpfung im GKV-System nicht dazu führen, dass etablierte Therapieoptionen faktisch aus der Versorgung verdrängt werden.
Bereitgestellt von:
Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) (R001959)
am
25.06.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
- Arzneimittel [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Krankenversicherung [alle SG hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle SG hierzu]
- Medizinal-Cannabis und Apotheke