Stellungnahmen/Gutachten
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1.501 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.501)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
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Adressatenkreis:
-
08.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision der AMNOG-Leitplanken
Ziel ist die Streichung bzw. grundlegende Revision der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten AMNOG-Leitplanken und die Rückkehr zu einer flexiblen, nutzenbasierten Preisbildung, die therapeutische Mehrwerte, Schrittinnovationen und den Zusatznutzen innovativer Arzneimittel angemessen berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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13.01.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision des Abschlags auf Kombinationstherapien
Ziel ist die Abschaffung des Abschlags auf Kombinationstherapien, insbesondere durch Streichung des § 130e SGB V und Anpassungen in § 35a SGB V, um Doppelrabattierungen, Fehlzuordnungen, Rechtsunsicherheit und bürokratische Belastungen zu vermeiden und Kombinationstherapien weiterhin sachgerecht im AMNOG-Verhandlungsverfahren zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Revision des Abschlags auf Kombinationstherapien
Ziel ist die Abschaffung des Abschlags auf Kombinationstherapien, insbesondere durch Streichung des § 130e SGB V und Anpassungen in § 35a SGB V, um Doppelrabattierungen, Fehlzuordnungen, Rechtsunsicherheit und bürokratische Belastungen zu vermeiden und Kombinationstherapien weiterhin sachgerecht im AMNOG-Verhandlungsverfahren zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versorgung mit Orphan Drugs sicherstellen
Ziel ist der Erhalt und die Weiterentwicklung der Orphan-Drug-Regelung im AMNOG, insbesondere durch Anerkennung der besonderen Evidenzsituation bei seltenen Erkrankungen, angemessene Abbildung des Zusatznutzens, Vermeidung zusätzlicher Marktzugangshürden und Sicherung eines frühen Zugangs zu hochspezialisierten Therapien für Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 25.06.2026
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Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf zum GKV-BStabG stellt das umfangreichste Stabilisierungspaket für die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahrzehnten dar. Der Paritätische fordert vor allem die Beibehaltung der Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Rehabilitation und in Krankenhäusern (§ 132a, 132l SGB V), den Verzicht auf eine einseitige Belastung der Versicherten bei Zuzahlungen (§ 61 SGB V), Festzuschüssen für Zahnersatz (§ 55 SGB V) und Krankengeld (§ 44-51 SGB V) und lehnt die Ausweitung des Festbetragssystems bei Hilfsmitteln (§ 36 SGB V) ab. Er begrüßt die Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags in der Arzneimittelherstellung (§ 130a SGB V) und fordert eine breite solidarische Neuaufstellung der Einnahmenseite der GKV.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strukturelle Einbindung Hebammen in die Notfallversorgung und den Rettungsdienst
Der DHV hält eine Reform der Notfallversorgung für sinnvoll und bringt sich in die Reformvorhaben mit für die Geburtshilfe notwendigen Maßnahmen ein: 1. Bundesweite Vorgaben für die flächendeckende Integration von Hebammen in Rettungsdienste bei Einsätzen mit geburtshilflichem Bezug zur Verbesserung der Qualität und Wahrung der Hinzuziehungspflicht 2. Geburtshilfe/Hebammen in Integrierten Notfallzentren (INZ) - Personelle Einbindung von Hebammen als Teil der Mindestbesetzung des INZ verpflichtend sicherstellen - Hebammen, Hebammenpraxen und Geburtshäuser als Kooperationspartner einbinden. Dazu braucht es die Registrierung aktiver Hebammen. 3. Einbindung Hebammen in aufsuchenden Dienst KVen 4. Einbindung Hebammenexpertise für Ersteinschätzungsstellen und digitale Ersttriage-Tools
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auskömmliche Finanzierung von Geburtshilfe, Hebammen und Prävention durch GKV sichern
Mit den geplanten Sparvorhaben ist Hebammenhilfe im klinischen und ambulanten Sektor stark gefährdet: 1. Die ausschließliche Bindung der Vertragsverhandlungen an die Grundlohnrate (+ Absenkung um 1%) trifft Hebammen doppelt. Es braucht eine funktionierende Selbstverwaltungsstruktur (verbindliche Regelungen zur Maßgeblichkeit in §134a) 2. Die Deckelung des Pflegebudgets würde in der klinischen Geburtshilfe zu einem massiven Qualitätsabbau führen. Beides sollte gestrichen werden. Hebammenarbeit ist kein Kostentreiber, sondern gesundheitsökonomisch kosteneffizient. Potentiale bei Gesundheitsförderung/Prävention sollten genutzt werden. Vulnerable Gruppen werden im Vorhaben überproportional belastet, Maßnahmen zur Einkommenssteigerung des GKV ausgespart. Nachbesserungen sind erforderlich.
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
18.06.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Elektronische Patientenakte an Bedürfnissen und Nutzen der Verbraucher:innen ausrichten
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die ePA ermöglicht, dass Patient:innen selbst entscheiden können, welche Ärzt:innen welche Diagnosen und Therapiemaßnahmen einsehen können. Zudem sollte nach Einführung der ePA eine zeitnahe und unabhängige Evaluation erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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20.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Transparenzgesetz, KHVVG, Wissenschaftsgesetz, weitere Gesetzesvorhaben des BMG
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) Konstruktive Verbesserungsvorschläge im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) Konstruktive Verbesserungsvorschläge im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung Lebendorganspende-Reform Konstruktive Verbesserungsvorschläge im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) Konstruktive Verbesserungsvorschläge im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung Medizinforschungsgesetz Konstruktive Verbesserungsvorschläge im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung Krankenhaustransparenzgesetz Konstruktive Verbesserungsvorschläge im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
-
17.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung der Vergütungssteigerung und der Festzuschüsse Änderungen im Bereich KFO
Der VDZI fordert, den Rechtsrahmen für Praxislabore zur Herstellung von Zahnersatz in investorengetragenen MVZ einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Keine Absenkung der Vergütungssteigerung für die Jahre 2027 bis 2029. Kein Fachzahnarztvorbehalt für den Zugang zur KFO-Versorgung. Keine Absenkung der Festzuschüsse. Beteiligung an der Bildung von Leistungskomplexen in der KFO-Versorgung
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband (VDZI) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kritik an der Verschiebung der eVO-Pflicht auf 2030
Die Verschiebung der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Verordnung (eVO) auf 2030 wird scharf kritisiert, da Gesundheitshandwerke trotz hoher Vorleistungen weiter von der TI ausgeschlossen bleiben und Wettbewerbsnachteile entstehen. Der erfolgreiche eVO-Pilot zeigt die Umsetzbarkeit – freiwillige Nutzung und schnelle Spezifikationen werden gefordert. KIM als Pflichtanwendung wird begrüßt, erfordert aber die zügige Einbindung aller Leistungserbringer. Zudem fehlen ePA-Zugriffsrechte, was effiziente Versorgung erschwert. Positiv sind eGK-Zugriff und digitale Patientenrechnung, jedoch fehlen einheitliche, kostenfreie Schnittstellen. Insgesamt werden verbindliche Fristen, Finanzierung, Gleichstellung und praxistaugliche Umsetzung gefordert.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der bpa lehnt die Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die (um einen Prozentpunkt abgesenkte) Grundlohnsummensteigerung für die Haushaltshilfe, die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege in aller Entschiedenheit ab! Angemessene Gehaltssteigerungen müssen auch zukünftig unabhängig von der Grundlohnsummensteigerung refinanziert werden, damit die Einrichtungen die notwendige Flexibilität bei der Personal-sicherung bei zunehmender Personalmangelsituation insgesamt erhalten!
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 19.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Lifestyleparagraphen in §34 SGB V
§ 34 SGB V soll dergestalt angepasst werden, dass Arzneimittel zur Gewichtsreduktion und gegen Alopecia Areata (Kreisrunder Haarausfall) erstattungsfähig sind.
- Bereitgestellt von: Lilly Deutschland GmbH am 19.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Snke Holding SE setzt sich für eine patientenzentrierte, interoperable und datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsdaten im Rahmen des EHDS ein. Die Stellungnahme empfiehlt ein einheitliches Datencockpit für Einwilligungen und Widersprüche sowie die Einrichtung einer zentralen Vertrauensstelle anstelle zusätzlicher Register- und Kennziffernstrukturen.
- Bereitgestellt von: Snke Holding SE am 19.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Änderung von § 130a Abs. 8 SGB V, damit Ausschreibungen erst ab ausreichender Anbieterzahl zulässig sind, Mehrfachvergaben verbindlich vorgesehen werden und der Pharmastandort Europa sowie Lieferkettenresilienz bei der Vergabe berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 18.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Sicherung der Versorgung mit patentfreien Arzneimitteln durch neue sozialrechtliche Vorgaben für Rabattverträge, insbesondere durch Ausschreibungsverbote für kritische Arzneimittel, zwingende Mehrfachvergabe, Berücksichtigung von Produktionsstandort und Lieferkettenresilienz, Anpassung bestehender Rabattverträge, Begrenzung von Marktkonzentration und Stärkung resilienter Versorgungsketten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 18.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versorgung mit Orphan Drugs sicherstellen
Ziel ist der Erhalt und die Weiterentwicklung der Orphan-Drug-Regelung im AMNOG, insbesondere durch Anerkennung der besonderen Evidenzsituation bei seltenen Erkrankungen, angemessene Abbildung des Zusatznutzens, Vermeidung zusätzlicher Marktzugangshürden und Sicherung eines frühen Zugangs zu hochspezialisierten Therapien für Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 18.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die geplanten Änderungen im §133 SGB V so auszugestalten, dass durch Aufnahme eines ausdrücklichen Ausnahmetatbestandes für die Luftrettung eine vom starren Grundlohndeckel abweichende Vergütungsentwicklung erlaubt wird.
- Bereitgestellt von: ADAC Luftrettung gGmbH am 10.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
08.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
AbbVie ist u.a. bei Regelungen zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Änderungen beim Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Praxisbesonderheiten und Wirtschaftlichkeit, Abschaffung der Leitplanken, Verordnungssteuerung für Patentarzneimittel, sowie Wegfall des Kombinationsabschlages betroffen. AbbVie setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung ein. Außerdem weist AbbVie auf die Notwendigkeit von verlässlichen Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland hin.
- Bereitgestellt von: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG am 09.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
21.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer nachhaltigen GKV-Finanzierung
Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist wegen des demografischen Wandels, des medizinischen Fortschritts sowie zuletzt auch hohen Inflationsraten bei gleichzeitig stagnierenden Einnahmen unter Druck. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag eine Dynamisierung der staatlichen Zuschüsse und eine Entlastung der GKV-Finanzen von versicherungsfremden Leistungen vereinbart, diese bisher aber nicht umgesetzt. Ziel muss es sein, mit einer strukturellen Finanzreform die GKV-Finanzen nachhaltig zukunftsfit zu machen und auf Eingriffe ins GKV-Leistungsspektrum für Patient:innen zu verzichten. Dies gilt auch für einseitige Kosteneinsparungen im Arzneimittelbereich wie beim GKV-FinstG, das bereits die Verfügbarkeit von Arzneimittelinnovationen in Deutschland einschränkte.
- Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 08.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer nachhaltigen GKV-Finanzierung
Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist wegen des demografischen Wandels, des medizinischen Fortschritts sowie zuletzt auch hohen Inflationsraten bei gleichzeitig stagnierenden Einnahmen unter Druck. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag eine Dynamisierung der staatlichen Zuschüsse und eine Entlastung der GKV-Finanzen von versicherungsfremden Leistungen vereinbart, diese bisher aber nicht umgesetzt. Ziel muss es sein, mit einer strukturellen Finanzreform die GKV-Finanzen nachhaltig zukunftsfit zu machen und auf Eingriffe ins GKV-Leistungsspektrum für Patient:innen zu verzichten. Dies gilt auch für einseitige Kosteneinsparungen im Arzneimittelbereich wie beim GKV-FinstG, das bereits die Verfügbarkeit von Arzneimittelinnovationen in Deutschland einschränkte.
- Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 08.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Die vorgesehenen Sparmaßnahmen bei innovativen Arzneimitteln sind überproportional hoch im Vgl. zu ihrem Kostenanteil, insb. problematisch aufgrund ihres systemverändernden Charakters sind: - Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags - Verschärfung der Preis-Mengen-Regelungen in AMNOG-Preisverhandlungen - Verordnungssteuerung über Rabattverträge für Patentarzneimittel Sie stehen im Widerspruch zum AMNOG-Konzept wertbasierter Preise und höhlen dieses vollends aus. Die Dynamisierung des Herstellerabschlags bedeutet den Beginn einer Medikation nach Kassenlage, sie droht Deutschland vom künftigen medizinischen Fortschritt abzuschneiden und verschlechtert Deutschlands Position im globalen Wettbewerb um die Wachstumsbranche Pharma. Deshalb müssen die Maßnahmen gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 08.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die geplanten Änderungen im §133 SGB V so auszugestalten, dass durch Aufnahme eines ausdrücklichen Ausnahmetatbestandes für die Luftrettung eine vom starren Grundlohndeckel abweichende Vergütungsentwicklung erlaubt wird.
- Bereitgestellt von: ADAC Luftrettung gGmbH am 08.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Kompetenz der gemeinsamen Selbstverwaltung für Festlegung des Leistungsumfangs
Keine Ermächtigung des BMG, mit Zustimmung des Bundesrates Gesundheitsuntersuchungen zu Lasten der Krankenkassen zu bestimmen entgegen des Wirtschaftlichkeitsgebots ohne ausreichende Evidenzgrundlage, unabhängig der Eigenverantwortung der Versicherten oder gegen Richtlinien und Entscheidungen des G-BA Beibehaltung der ausschließlichen Kompetenz der gemeinsamen Selbstverwaltung, in einem gehörigen Verfahren auf Grundlage von Evidenz den Leistungsumfang, die Anforderungen an die Durchführungen der Untersuchung und die Höhe der Vergütung festzulegen Reduzierung Regelungen zum Verfahren für Ausgestaltung der Richtlinien des G-BA
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 05.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die geplanten Änderungen im §133 SGB V so auszugestalten, dass durch Aufnahme eines ausdrücklichen Ausnahmetatbestandes für die Luftrettung eine vom starren Grundlohndeckel abweichende Vergütungsentwicklung erlaubt wird.
- Bereitgestellt von: ADAC Luftrettung gGmbH am 04.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die geplanten Änderungen im §133 SGB V so auszugestalten, dass durch Aufnahme eines ausdrücklichen Ausnahmetatbestandes für die Luftrettung eine vom starren Grundlohndeckel abweichende Vergütungsentwicklung erlaubt wird.
- Bereitgestellt von: ADAC Luftrettung gGmbH am 04.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (GKV-BStabG)
Anlässlich der Diskussion über die Vergütung für schnelle Facharzttermine mahnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) das geschaffene Erfolgsmodell des TSVG beizubehalten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 03.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (GKV-BStabG)
Anlässlich der Diskussion über die Vergütung für schnelle Facharzttermine mahnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) das geschaffene Erfolgsmodell des TSVG beizubehalten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 03.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (GKV-BStabG)
Anlässlich der Diskussion über die Vergütung für schnelle Facharzttermine mahnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) das geschaffene Erfolgsmodell des TSVG beizubehalten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 03.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung des Gesetzesentwurfes zur Reform der Notfallversorgung: Aufnahme des Fachgebietes der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie als relevante Fachabteilung in die Notfallversorgung von akut psychisch und psychosomatisch Erkrankter telemedizinische Anbindung von Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizinund Psychotherapie an das INZ bei Standorten, die keine Fachabteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aufweisen
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 03.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme der geplanten Behandlungsbegrenzung auf Fachzahnärzte Kieferorthopädie
Rücknahme der geplanten Begrenzung kieferorthopädischer Behandlungen in der GKV auf ausschließlich Fachzahnärzte für Kieferorthopädie
- Bereitgestellt von: Gesellschaft Master of Science Kieferorthopädie e.V. (GMSCKFO) am 02.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung einer Dynamisierung des Herstellerabschlages für pharmazeutische Unternehmen
Die Bundesregierung schlägt vor, den Herstellerabschlag für pharmazeutische Unternehmen ab 2027 zu dynamisieren. Die ATSE setzt sich dafür ein, dass es nicht zu einer Dynamisierung des Herstellerabschlags kommt, sondern dieser weiterhin bei 7% festgesetzt bleibt, sofern es nicht zu einer vollständigen Streichung kommt.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Therapie Seltene Erkrankungen (ATSE) am 28.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (9):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgung von Stoffwechselkrankheiten
Diabetes und Adipositas sollten als Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen anerkannt und deren Prävention, Diagnostik und Therapie verbessert werden. Ferner soll der gesetzliche Rahmen für Disease Management Programme reformiert werden, um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten. Es sollte ergänzt werden, dass alle in DMPs umfassten Therapiebausteine auch Teil des GKV-Leistungskatalogs sind.
- Bereitgestellt von: Lilly Deutschland GmbH am 27.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
bedarfsgerechte Patientensteuerung in einem verbindlichen Primärarztsystem
Mit der geplanten Einführung eines Primärarztsystems rückt die Frage nach einer modernen und tragfähigen Patientensteuerung in den Mittelpunkt. Eine pauschale Hausarztzentrierung greift dabei zu kurz. Gefragt ist ein differenziertes Konzept, das die Realität der Versorgung abbildet, hausärztliche und fachärztliche Expertise verknüpft und digitale Ersteinschätzung konsequent nutzt. Nur so lassen sich Patientenpfade effizient lenken, ambulante Strukturen stärken und die Qualität sichern.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 22.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Psychiatrie und Psychotherapie am Allgemeinkrankenhaus innerhalb der Krankenhausreform
Die Einflussnahme soll zum Ziel haben, dass Psychiatrie und Psychotherapie als Teil der Krankenhausbehandlung im Rahmen der Krankenhausreform beachtet und insbesondere die Behandlung von Patient:innen, die vor schweren Verläufen psychischer Störungen betroffen sind nicht vergessen wird. Wir treten für Globalbudgets im Rahmen der psychiatrischen Krankenhausbehandlung ein und focussieren auf die wohnortnahe engmaschige Zusammenarbeit zwischen somatischen Disziplinen und sprechender Medizin. Diese Aspekte müssen in der Reform bedacht werden, sodass sich die Behandlungsqualität für die Betroffenen nicht durch veränderte Krankenhausstrukturen verschlechtert.
- Bereitgestellt von: ackpa am 11.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Kompromisse beim Bundes-Klinikatlas
Transparency Deutschland spricht sich dagegen aus, das Transparenzverzeichnis für Krankenhäuser („Bundes-Klinikatlas“) zukünftig vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) betreiben zu lassen. Da der G-BA von einflussreichen Interessenverbänden getragen wird, steht zu befürchten, dass die Aussagekraft des Klinikatlas durch entsprechende Interessenskonflikte stark beeinträchtigt wird. Stattdessen sollte ein unabhängiger Betreiber gefunden oder eingerichtet werden, z.B. ein „Institut für Transparenzverzeichnisse im Gesundheitswesen.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 10.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4527
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/2512, 21/3056 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/2707 - Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren - Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen
-
BT-Drs. 21/4527
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Gesetz zur Sicherung der Beitragsstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Bereitgestellt von: Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. am 08.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
28.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Gesetz zur Sicherung der Beitragsstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Bereitgestellt von: Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. am 08.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BKK DV stellt in seinem Format "Unter der Lupe" die GKV-Finanzergebnisse dar. Es gibt im Drei-Monats-Rhythmus einen Überblick über die jeweils aktuelle Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der verschiedenen Kassenarten. In jeder Ausgabe analysieren wir darüber hinaus ein bestimmtes, gerade besonders im Fokus bzw. in der politischen Debatte stehendes Thema im Zusammenhang mit den GKV-Finanzen oder dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA).
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 05.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der strahlentherapeutischen Versorgung in der GKV
Der Entwutf sieht die Streichung der außerbudgetären Abrechung für strahlentherapeutische Leistungen vor. Dadurch würde der ambulanten Versorgung durch Niedergelassene die wirtschatlioche Grundlage entzogen und die Versorgung von insb. Krebs-Erkrankten stark eingeschränkt. Die entsprechende Änderung von §87a SGB V soll überarbeitet werden.
- Bereitgestellt von: ALP - Advanced Level Politics GmbH am 05.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der strahlentherapeutischen Versorgung in der GKV
Der Entwutf sieht die Streichung der außerbudgetären Abrechung für strahlentherapeutische Leistungen vor. Dadurch würde der ambulanten Versorgung durch Niedergelassene die wirtschatlioche Grundlage entzogen und die Versorgung von insb. Krebs-Erkrankten stark eingeschränkt. Die entsprechende Änderung von §87a SGB V soll überarbeitet werden.
- Bereitgestellt von: ALP - Advanced Level Politics GmbH am 05.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forschende Pharmaunternehmen wie Ipsen sind mit ihren Investitionen in Erforschung und Entwicklung innovativer Arzneimittel zentral für die Gesundheitserhaltung der Bevölkerung. Voraussetzung für die Sicherstellung einer am medizinischen Fortschritt orientierten Arzneimittelversorgung ist die finanziellen Stabilität der GKV bei gleichzeitiger Gewährleistung verlässlicher und planbarer Rahmenbedingungen bei Preisbildung und Erstattung neuer Arzneimittel. Ipsen setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur finanziellen Stabilisierung der GKV ein.
- Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 04.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme der geplanten Behandlungsbegrenzung auf Fachzahnärzte Kieferorthopädie
Rücknahme der geplanten Begrenzung kieferorthopädischer Behandlungen in der GKV auf ausschließlich Fachzahnärzte für Kieferorthopädie
- Bereitgestellt von: Gesellschaft Master of Science Kieferorthopädie e.V. (GMSCKFO) am 02.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Arzneimittelversorgungssicherheit: drei Versorgungslagen - drei Maßnahmen
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung verschiedener Erstattungs- und Steuerungsinstrumente im SGB V zur Stabilisierung der Versorgung mit Generika. Vorgesehen sind insbesondere Regelungen zur temporären Anpassung oder Aussetzung von Festbeträgen bei versorgungskritischen Arzneimitteln, Anpassungen der Vorgaben für Rabattverträge zur Förderung von Mehrpartnermodellen und Open-House-Verträgen sowie gesetzliche Grundlagen für gezielte Preis- und Vergütungsanpassungen bei instabiler Versorgungslage. Zudem sollen wirtschaftliche und administrative Markteintrittsbarrieren für Generikaanbieter reduziert werden. Die Maßnahmen sollen insbesondere bei offiziell festgestellten Versorgungsengpässen und instabilen Versorgungslagen Anwendung finden.
- Bereitgestellt von: Pro Generika e.V. am 29.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Medizinische Versorgung von Früh- und Reifgeborenen sicherstellen
Gesetzlicher Anpassungs- und Klarstellungsbedarf zur Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene
- Bereitgestellt von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 28.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme der geplanten Behandlungsbegrenzung auf Fachzahnärzte Kieferorthopädie
Rücknahme der geplanten Begrenzung kieferorthopädischer Behandlungen in der GKV auf ausschließlich Fachzahnärzte für Kieferorthopädie
- Bereitgestellt von: Gesellschaft Master of Science Kieferorthopädie e.V. (GMSCKFO) am 28.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
21.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
02.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer nachhaltigen GKV-Finanzierung
Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist angesichts u.a. des demografischen Wandels unter Druck. AstraZeneca setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der GKV ein. Auf diese Weise soll u.a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: AstraZeneca GmbH am 27.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Rückschritte in der Früherkennung und Diagnostik der chronischen Nierenkrankheit
Überarbeitet werden sollten die geplante Einengung von Früherkennungsuntersuchungen auf „Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie deren Risiken und Begleit- und Folgeerkrankungen“ und Anteile der begleitenden Gesetzesbegründung, da hier relevante Aspekte außer Acht gelassen werden und somit ein falscher Eindruck entsteht. Insbesondere sollte die Darstellung gestrichen werden, die suggeriert, dass Laboruntersuchungen des Urins generell für eine Früherkennung ungeeignet sind. Dies hat die Finanzkommission Gesundheit in ihrem Bericht vom 30. März 2026 auf Seite 153 so auch nicht dargestellt. Vielmehr kritisiert die Finanzkommission Gesundheit die anlasslose Untersuchung des Urins mit einem unselektiven Harnstreifentest auf Eiweiß, Glucose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 22.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf zum GKV-BStabG stellt das umfangreichste Stabilisierungspaket für die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahrzehnten dar. Der Paritätische fordert vor allem die Beibehaltung der Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Rehabilitation und in Krankenhäusern (§ 132a, 132l SGB V), den Verzicht auf eine einseitige Belastung der Versicherten bei Zuzahlungen (§ 61 SGB V), Festzuschüssen für Zahnersatz (§ 55 SGB V) und Krankengeld (§ 44-51 SGB V) und lehnt die Ausweitung des Festbetragssystems bei Hilfsmitteln (§ 36 SGB V) ab. Er begrüßt die Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags in der Arzneimittelherstellung (§ 130a SGB V) und fordert eine breite solidarische Neuaufstellung der Einnahmenseite der GKV.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Luftrettung beim BStabG
Berücksichtigung der Luftrettung und Sicherstellung einer weiterhin tragfähigen Finanzierung der luftgebundenen Notfallversorgung in Deutschland
- Bereitgestellt von: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH am 20.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.
- Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 02.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Prävention stärken & neue Therapieansätze nutzen: Wie lässt sich die Adipositas
Ziel ist eine sektorübergreifende und interdisziplinäre Strategie zur Eindämmung der Adipositas-Epidemie in Deutschland. Empfohlen wir ein übergeordneter Präventionsansatz und dessen Kombination mit gezielten Therapieansätzen. Konkret werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: die Einführung einer nationalen, ressortübergreifenden Adipositas-Präventionsinitiative von Bund und Ländern, die Besteuerung zucker- und fetthaltiger Lebensmittel und Getränke bei gleichzeitiger Senkung der Mehrwertsteuer auf gesunde Lebensmittel, eine stärkere Regulierung von Lebensmittelwerbung insbesondere gegenüber Kindern sowie verbindliche Standards für gesunde Gemeinschaftsverpflegung in Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus wird eine Anpassung von § 34 Abs. 1 SGB V.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 02.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des AMNOG Verfahrens für innovative und neuartige Therapien
Verbesserung der Rahmenbedingungen im ANMOG Verfahren
- Bereitgestellt von: ViiV Healthcare GmbH am 01.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
DiGA: Nutzerfreundlichen Rezepteinlöseweg schaffen
Patient:innen müssen bislang noch zu lange auf ihre DiGA-Verordnung warten und einen komplizierten Prozess durchlaufen. Diesen wollen wir beschleunigen und patientenzentriert aufsetzen.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG)
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des AMNOG Verfahrens für innovative und neuartige Therapien
Reform des AMNOG-Verfahrens zur Sicherstellung des nationalen und regionalen Zugangs zu HIV-Innovationen
- Bereitgestellt von: HIV-Kooperation am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Insgesamt erkennen wir in dem Gesetz wertvolle Impulse für eine zukunftsfähige Pflege. Um das volle Potenzial auszuschöpfen, empfehlen wir jedoch eine konsequente Weiterentwicklung in den Bereichen Digitalisierung, Prävention und interprofessioneller Zusammenarbeit – mit starker Einbindung der akademischen Pflege.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz Pflegekompetenzgesetz PKG
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungsverbesserungen für Menschen mit Demenz
Die Versorgung von Menschen mit Demenz stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Es braucht dringend einen ganzheitlichen Blick, der Forschung, Prävention und innovative Therapiekonzepte von Anfang an mitdenkt. Für die neue Legislaturperiode möchten wir auf zentrale Themen aufmerksam machen, die für die Förderung neuartiger Therapieoptionen und die Vorbereitung unseres Versorgungssystems auf kommende Innovationen wesentlich sind. Dies muss im Rahmen der Überarbeitung der Nationalen Demenzstrategie berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Dialogforum Demenz am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Primärversorgungssystem - Vorrang für die digitale medizinische Ersteinschätzung
Das BMG plant die Einführung eines verpflichtenden Primäsversorgungssystems. Der BVHNO setzt sich dafür ein, dass in einem solchen System einer digitalen medizinischen Ersteinschätzung grundsätzlich der Vorrang gegeben wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (GKV-BStabG)
Anlässlich der Diskussion über die Vergütung für schnelle Facharzttermine mahnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) das geschaffene Erfolgsmodell des TSVG beizubehalten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einlösen von E-Rezepten mittels GesundheitsID und PoPP Mobil
Ermöglichung technischer Möglichkeiten, die auf Grundlage der GesundheitsID und PoPP Mobil einen niederschwelligen, verlustfreien, volldigitalen und gleichberechtigten Einlöseweg für elektronische Verordnungen bei Apotheken ermöglicht
- Bereitgestellt von: European Association of E-Pharmacies (EAEP) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Pharmaindustrie wirbt um Sonderregelungen mit deutlichen Einschränkungen des Wettbewerbs für den Markt biosimilarer Arzneimittel. Um die Arzneimittelversorgung bezahlbar zu halten, müssen jedoch bestehende Wirtschaftlichkeitsreserven zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung gehoben werden. So soll sichergestellt werden, dass Versicherte weiterhin unmittelbaren Zugang zu neuen Arzneimitteln haben und gleichzeitig die Beitragszahlenden nicht weiter durch steigende Beitragssätze belastet werden. Es soll von Regelungen, die den Wettbewerb und die Nutzung von Rabattverträgen für den Bereich der Biosimilars einschränken, Abstand genommen werden. Stattdessen sollten die Möglichkeiten der Marktwirtschaft und des damit verbundenen Wettbewerbs genutzt werden, um die GKV zu stabilisieren.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG
Das KHAG konkretisiert und ergänzt durch das KHVVG eingeführte Regelungen in der Gesundheitsversorgung. Die DKG verfolgt hier das Ziel, sicherzustellen, dass das Gesetzesvorhaben der Sicherstellung der erforderlichen Krankenhausversorgung gerecht wird, insbesondere durch Modifikationen an den Regelungen zum Klinikatlas sowie der sachgerechten Weiterentwicklung der Regelungen zum Leistungsgruppensystem, etc.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer nachhaltigen GKV-Finanzierung
Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist angesichts u.a. des demografischen Wandels unter Druck. MSD setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der GKV ein. Auf diese Weise soll u.a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 25.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Suizidprävention, Nationale Koordinierungsstelle zur Suizidprävention
Stärkung der Suizidprävention durch konkrete Maßnahmen; Informations- und Aufklärungskampagnen zur Tod; Koordination der Suizidprävention zwischen Bund, Ländern und lokalen und regionalen Netzwerken der Suizidprävention; Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung; Prävention von assistiertem Suizid; Sicherstellung der Finanzierung niedrigschwelliger psycho-sozialer Beratungs- und Krisendienste (auch Online wie z.B. [U25]); Forschung zu Todesursachen; Einführung eines Suizidregisters; Maßnahmen zur effektiven Methodenrestriktion
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14987
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention
-
BT-Drs. 20/14987
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich für eine konsequente Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und eine praxistaugliche Weiterentwicklung der TI ein. Ziel ist ein offener und diskriminierungsfreier Zugang zur TI für Leistungserbringer und ihre Technikpartner, eine technologieoffene Zugangsarchitektur sowie eine stärkere Ausrichtung an Anwendungen mit unmittelbarem Mehrwert im Versorgungsalltag. Gefordert werden insb. die Reduzierung der Medienbrüche, der Abbau vn Doppelstrukturen und eine stabile Refinanzierung, ferner die bessere Nutzbarkeit von KIM und TI-Messenger für die unverzügliche interprofessionelle Kommunikation, die schrittweise Einführung der eVO sowie perspektivisch die Einbindung in die ePA für die ärztliche Abnahme sowie weiterer Leistungsprüfungen bspw. durch den MD.
- Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 24.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Impfprävention
MSD setzt sich dafür ein, die Versorgung mit Schutzimpfungen zu verbessern und den rechtlichen Anspruch der Versicherten auf Schutzimpfungen zu erfüllen. Zu diesem Zweck hebt MSD ungenutzte Potenziale bei der Digitalisierung hervor, fordert den Ausbau niedrigschwelliger Impfangebote und macht konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung und Stärkung der STIKO.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 24.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Generationengerechte und nachhaltige Finanzierung der GKV sicherstellen
Eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung der GKV ist erforderlich, um die Lohnzusatzkosten zu begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten. Eine Ausweitung von Beiträgen und Leistungen im Umlageverfahren ist nicht generationengerecht.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 17.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zur finanziellen Entlastung krebskranker Privatversicherter sollte die PKV in die Hilfstaxe einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 17.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Digital-Gesetz und entsprechende nachgelagerte Verordnungen bilden das konzeptionelle bzw. technologische Fundament eines ganzheitlichen digitalen Gesundheitswesens. Die Fortentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie als Kernelelement für eine digitale Gesundheitsversorgung ist dabei ein Fokusthema des vfa. Es wird darauf hingewirkt, dass die ePA durch die strukturierte Erfassung und die KI-gestützte Auswertung der Daten zu einer verbesserten Versorgung beitragen kann. Dazu gehört die Etablierung des FHIR Standards genauso, wie die Einbindung externer zertifizierter Quellen und die Nutzung der KI-Readiness der ePA.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 13.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Elektronische Patientenakte an Bedürfnissen und Nutzen der Verbraucher:innen ausrichten
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die ePA ermöglicht, dass Patient:innen selbst entscheiden können, welche Ärzt:innen welche Diagnosen und Therapiemaßnahmen einsehen können. Zudem sollte nach Einführung der ePA eine zeitnahe und unabhängige Evaluation erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 10.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
17.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eine Neuordnung der Notfallversorgungsstrukturen einschließlich einer angemessenen Zugangssteuerung der Hilfesuchenden mit entsprechender Finanzierung der Strukturen und unter Berücksichtigung personeller Möglichkeiten wird begrüßt. Die Realisierung von integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) ist nicht flächendeckend 1:1 analog zu integrierten Notfallzentren (INZ) möglich. Eine telemedizinische Anbindung ist daher unverzichtbar.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) am 10.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des Einlöseprozesses für das DiGA-E-Rezept
Das E-Rezept für Digitale Gesundheitsanwendungen ist in Vorbereitung. Die Herstellerverbände schlagen eine praxistaugliche Lösung vor, die gesetzeskonform, nutzerfreundlich und technisch realisierbar ist und auf einer Multi-Kanal-Strategie für die Einlösung beruht. Zentrale Elemente dieser Lösung sind: Ergänzung der für Medikamente vorgesehenen Lösung PoPP (Proof of Patient Presence) für das DiGA-E-Rezept; Nutzung der etablierten Infrastruktur (85 % Reichweite) der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Verbindung mit NFC-fähigen Smartphones; Ermöglichen einer direkten Einlösung in der DiGA; Versorgung vor Abrechnung - die gematik wird zur neutralen Prüfstelle, aus dem bisherigen Freischaltcode der Kassen wird ein Abrechnungscode.
- Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 13.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kardiometabolische Erkrankungen zählen in Deutschland zu den führenden Gesundheits- und Versorgungsherausforderungen. Die Amgen GmbH setzt sich für gesetzgeberische Maßnahmen ein, die eine frühzeitige Erkennung und gezielte Behandlung kardiometabolischer Risikofaktoren ermöglichen. Ziel ist die Einführung standardisierter Vorsorgezeitpunkte sowie einer umfassenden Risikobewertung, um Versorgungslücken zu schließen und die Krankheitslast zu senken.
- Bereitgestellt von: Amgen GmbH am 12.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kardiometabolische Erkrankungen zählen in Deutschland zu den führenden Gesundheits- und Versorgungsherausforderungen. Die Amgen GmbH setzt sich für gesetzgeberische Maßnahmen ein, die eine frühzeitige Erkennung und gezielte Behandlung kardiometabolischer Risikofaktoren ermöglichen. Ziel ist die Einführung standardisierter Vorsorgezeitpunkte sowie einer umfassenden Risikobewertung, um Versorgungslücken zu schließen und die Krankheitslast zu senken.
- Bereitgestellt von: Amgen GmbH am 12.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung der automatischen Substitution von Biopharmazeutika
Die Amgen GmbH setzt sich für eine gesetzliche Aufhebung der automatischen Substitution biologischer Arzneimittel in Apotheken ein. Der bestehende Preiswettbewerb erzielt bereits relevante Einsparungen. Eine zusätzliche Substitution untergräbt die Therapiesicherheit, erhöht den Versorgungsdruck und gefährdet die Marktvielfalt – mit potenziellen Risiken für die Versorgungssicherheit in diesem sensiblen Bereich.
- Bereitgestellt von: Amgen GmbH am 12.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6871
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG)
-
BT-Drs. 20/6871
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Medizin-Register-Gesetzes
Die Amgen GmbH setzt sich dafür ein, dass Registerdaten angemessen für die Nutzenbewertung berücksichtigt werden, für eine allgemeine Sekundärnutzung und den Zugang dazu, für die Implementierung eines Forschungsdatenpseudonyms und die Möglichkeiten der Verknüpfung von Registerdaten mit der ePA und Datensätzen aus weiteren Quellen.
- Bereitgestellt von: Amgen GmbH am 12.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Orphan Drug-Regelung im AMNOG
Amgen setzt sich für den Erhalt der im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) verankerten Sonderregelung für Orphan Drugs (§ 35a SGB V) ein. Sie gewährleistet eine hohe Verfügbarkeit innovativer Therapien für seltene Erkrankungen in Deutschland. Forderungen nach einer vollständigen Gleichstellung mit dem regulären Nutzenbewertungsverfahren verkennen die besonderen Rahmenbedingungen im Bereich seltener Erkrankungen und gefährden die Versorgungslage.
- Bereitgestellt von: Amgen GmbH am 12.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Festbetrags-Systems für Hilfsmittel
Der Gesetzgeber sollte die Sehhilfen aus dem Sachleistungskatalog nehmen und die Krankenkassen dazu verpflichten, einen Festzuschuss zu zahlen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 10.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung der Telematikinfrastrukur unter Einbindung der Leistungserbringer im Gesundheitshandwerk
Die geforderte Einbindung in die Telematikinfrastruktur umfasst auch Lese- und Schreibrechte für die ePA, in der die Datenzentralisiert werden sollte (keine Steuerung durch eVO). Dabei ist die gesetzlich vorgesehene Übernahme der Kosten für die Anbindung der Leistungserbringer an die Telematik-Infrastrukturdurch die Krankenkassen konsequent durchzusetzen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 10.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regulatorischer Rahmen für Medizinregister und deren Datennutzung (MedRegG)
Ziel der Interessenvertretung ist es, auf eine Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens hinzuwirken, die eine sichere, qualitativ hochwertige und patientenzentrierte Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung ermöglicht. Im Fokus stehen die Ausgestaltung von Einwilligungs- und Widerspruchsregelungen, der Schutz der informationellen Selbstbestimmung, datenschutzkonforme Registerstrukturen sowie Anforderungen an Interoperabilität, Standardisierung und Datensicherheit. Darüber hinaus werden Fragen der Register-Governance, der kontrollierten Datennutzung und der Anbindung an bestehende digitale Infrastrukturen im Gesundheitswesen adressiert.
- Bereitgestellt von: Snke Holding SE am 06.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erstattungsperspektiven für Medizinprodukte öffnen
Entwicklungsdynamik für KI-gestützte Medizinprodukte durch Aussicht auf Erstattung für neue Anwendungsformen wachrufen und bereits vorhandene international gängige Anwen-dungen zum Einsatz bringen, die derzeit an den deutschen Erstattungsregeln scheitern; Anpassungsfähiges Vergütungssystem schaffen, z. B. Qualitätssteigerung vorhandener Pro-zesse beim Einsatz assistierender KI attraktiv machen.
- Bereitgestellt von: Medtronic GmbH am 05.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgung mit innovativen Therapien
Weiterentwicklung des AMNOG hinsichtlich Orphan Drugs und ATMPs (Advanced Therapy Medicinal Products) mit dem Ziel der Verbesserung der Gesundheitsversorgung in diesen Bereichen, um Patientinnen und Patienten weiterhin den schnellen und umfassenden Zugang zu entsprechenden Therapien zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Pharmainitiative Bayern am 20.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/460
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gutachten 2025 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege - Preise innovativer Arzneimittel in einem lernenden Gesundheitssystem
-
BT-Drs. 21/460
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hebammen als Teil der Primärversorgung gesetzlich etablieren
Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hebammen als Teil der Primärversorgung gesetzlich etablieren
Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hebammen als Teil der Primärversorgung gesetzlich etablieren
Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versorgung mit Orphan Drugs sicherstellen
Die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen erfordert spezialisierte Versorgungspfade sowie einen schnellen Zugang zu neuen Therapieansätzen. In den letzten Jahren wurden sowohl spezielle Versorgungsstrukturen in Form des Zentrenansatzes geschaffen als auch Fördersysteme für Orphan Drugs etabliert. Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf: Es gilt flächendeckend koordinierte, vernetzte und digitalisierte Versorgungstrukturen zu gewährleisten sowie den Förderansatz für Orphan Drugs im AMNOG zu stärken. Ipsen setzt sich u.a. für eine generelle Streichung der Umsatzschwelle, zumindest für eine Revision ihrer Absenkung bei gleichzeitig sachgerechter Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises ein, da diese die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen gefährdet.
- Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 02.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strukturelle Verbesserung der Schlaganfallnachsorge
Im Vergleich zur exzellenten Akutversorgung des Schlaganfalls bestehen hierzulande im Bereich der Schlaganfallnachsorge Tendenzen der Unter- und Fehlversorgung. Besonders gravierend ist dies in der oft unzureichenden Versorgung von Schlaganfallpatient*innen mit assoziierter spastischer Bewegungsstörung. Ipsen setzt sich für die Umsetzung struktureller Lösungsansätze durch Politik und Selbstverwaltung ein. Dazu zählen u.a. die flächendeckende Etablierung integrierter Versorgungsstrukturen zur Gewährleistung einer multidisziplinären, interprofessionellen und sektorenübergreifenden Schlaganfallnachsorge, die Implementierung eines nachsorgenden Überleitungs- und Entlassmanagements, sowie die Überführung des Patientenlotsen-Konzepts in die Regelversorgung.
- Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 02.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forschende Pharmaunternehmen wie Ipsen sind mit ihren Investitionen in Erforschung und Entwicklung innovativer Arzneimittel zentral für die Gesundheitserhaltung der Bevölkerung. Voraussetzung für die Sicherstellung einer am medizinischen Fortschritt orientierten Arzneimittelversorgung ist die finanziellen Stabilität der GKV bei gleichzeitiger Gewährleistung verlässlicher und planbarer Rahmenbedingungen bei Preisbildung und Erstattung neuer Arzneimittel. Ipsen setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur finanziellen Stabilisierung der GKV ein.
- Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 02.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Preismoratorium und gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel nach § 130a Absatz 4 SGB V
Die Rahmenbedingungen der Preisbildung in der GKV sind überwiegend fast 20, in Teilen gar über 30 Jahre alt und müssen aus Sicht von Pharma Deutschland vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation regelhaft hinterfragt und entsprechend nachjustiert werden. Dabei gilt es, insbesondere die Faktoren Standort, Lieferfähigkeit und Innovation aus Sicht der Versorgung zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 02.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung der Brustkrebsversorgung vorantreiben
Um die Versorgung von Patient:innen zu verbessern müssen u.a. wirksame Behandlungen und dazugehörige diagnostische Verfahren schnell angewendet, erwartbar vergütet, und zeitnah in Leitlinien aufgenommen werden. Wichtig ist auch eine Anpassung des AMNOG, so müssen sich die Bewertungs- und Erstattungskriterien an der wissenschaftlichen Realität der modernen Onkologie orientieren. Um die klinische Forschung in Deutschland weiter zu stärken, sollten verbleibenden Hürden konsequent abgebaut und Verfahren weiter beschleunigt werden. Zudem gilt es das Berufsbild der Physician Assistants weiter zu stärken, damit diese unter ärztlicher Aufsicht medizinische Aufgaben übernehmen und so die Durchführung klinischer Studien effizienter gestalten können.
- Bereitgestellt von: AstraZeneca GmbH am 02.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der zahnärztlichen Versorgung durch iMVZ
Im Vorfedl des Gesetzentwurfes wurde die regionale Beschränkung für zahnmedizinsche iMVZ diksutiert und soll ggf. im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens umgesetzt werden. Ziel der Interessenvertretung ist, dass eine solche regionale Beschränkung nicht stattfindet.
- Bereitgestellt von: ALP - Advanced Level Politics GmbH am 31.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Medizinregistergesetz (MRG) zur Modernisierung der deutschen Registerlandschaft
Der Bitkom fordert, dass alle Medizinregister – unabhängig von Sondergesetzen – langfristig in ein gemeinsames Qualitäts- und Transparenzsystem unter dem MRG integriert werden. Dafür braucht es klare Anreize für Registerbetreibende eine Qualifizierung anzustreben, sowie klar definierte, praxistaugliche Qualitätskriterien. Die künftigen Datennutzer (öffentliche und private Forschung) sollen systematisch in Governance und Ausgestaltung der Kriterien eingebunden werden. Das ZMR am BfArM soll als gut ausgestatteter Service-Partner agieren – nicht als zusätzliche Genehmigungsbehörde. Bitkom fordert klare Fristen, digitale Standards, abgestimmte Prozesse und eine enge Verzahnung mit FDZ und DACO, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: