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Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik
Juristische Person des Privatrechts gem. § 85 Handwerksordnung (HWO)
- Registernummer: R003413
- Ersteintrag: 14.03.2022
- Letzte Änderung: 29.01.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 26.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Reinoldistr. 7-944135 DortmundDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492315570500
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E-Mail-Adressen:
- info@biv-ot.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2330.001 bis 40.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,50
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (12):
- Albin Mayer
- Kirsten Abel
- Matthias Bauche
- Joachim Glotz
- Lars Grun
- Lars Jäger
- Thomas Münch
- Andreas Rulitschka
- Michael Schäfer
- Petra Menkel
- Dr. Dajana Mohr
- Alf Reuter
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Gesamtzahl der Mitglieder:
14 Mitglieder am 26.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV) e. V.
- Wir versorgen Deutschland e.V.
- Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.
- Unternehmerverband Deutsches Handwerk e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (7):
EU-Gesetzgebung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Handwerk
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik vertritt die Interessen von Sanitätshäusern, orthopädietechnischen Werkstätten und anderen Betrieben, die die Versorgung der Bevölkerung mit Hilfsmitteln sicherstellen. Der Bundesinnungsverband hat die Aufgaben, die Interessen des Handwerks der Orthopädietechnik wahrzunehmen, die ihm angeschlossenen Landesinnungsverbände und Handwerksinnungen und Fachverbände in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen, sowie den Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, sowie ihnen auf Verlangen Gutachten zu erstatten.
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Reform des Vertragswesens im Hilfsmittelbereich
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Beschreibung:
Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel der Einführung übergreifender Leitverträge für jeden Versorgungsbereich, die Kostenträger und maßgebliche Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandeln. Ziel ist dabei u.a. mehr Transparenz und reduzierte Bürokratie. Die Leitverträge sollen Leistungsumfänge sowie Ergebnisqualität definieren und einheitliche, überprüfbare Standards für eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung – ausgerichtet am Primat einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden, wohnortnahen Versorgungsstruktur und einer starken Selbstverwaltung setzen. Hierzu soll der betreffende Paragraf 127 SGB V entsprechend überarbeitet werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Entlastung der Sonderanfertiger in der Gesundheitswirtschaft durch Anpassung der Pflichten aus der MDR
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Beschreibung:
Orthopädie-Techniker, deren Produkte den indiv. Sonderanfertigungen der RiKl I unterfallen, werden bspw. durch die Notwendigkeit von Gebrauchsanweisungen in Papierform erheblich belastet, obgleich die Patientensicherheit durch die Vorgaben der MDR u. der DurchführungsVO nicht erhöht wird. Der Prozess der Fortschreibung des Risikomanagementsystems für Sonderanfertiger ist ferner zu aufwendig u. kaum umsetzbar. Im Rahmen eines neuen Verfahrens sollte zudem die Weiterentwicklung von Fertigungstechniken oder verwendeten Materialien betrachtet sowie der Markt nach Abgabe der Produkte überwacht werden. Die bislang vorgesehene klinische Bewertung d.d. Hersteller nach Maßgabe des Art. 61 u. der Anforderungen aus Anhang XVI ist mangels Vergleichsgruppe für Sonderanfertiger nicht praktikabel.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.07.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Anpassung Entwurf GVSG zur Beschleunigung von Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen im Interesse der Patienten u. Leistungserbringer
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Beschreibung:
Der Kabinettsentwurf eines GVSG bedarf an verschiedenen Stellen einer Überarbeitung. Dies betrifft die Ausweitung der Genehmigungsfunktion von Hilfsmittelverordnungen bei sozialpädiatrischen Zentren auf weitere Bereiche, die TI-Anbindung sämtlicher Hilfsmittelleistungserbringer durch eine neue Befugnisnorm, das Erfordernis einer einheitlichen Plattform für elektronische Kostenvoranschläge, die Gleichbehandlung von Leistungserbringern bei gesetzlicher Zuzahlung zur Vermeidung von Inkassorisiken für Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich, die Anerkennung digitaler Unterschriften der Versicherten bei der Beratungsdokumentation und die Verschlankung der Dokumentationspflichten im Allgemeinen unter Änderung der Öffnungsklausel.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.07.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Versendet am 30.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Anpassungen der Regelungen rund um den Anschluss der Gesundheitshandwerke an die Telematikinfrastruktur
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Beschreibung:
Die Verwaltung von Patientendaten inkl. der Schnittstellen zu den Leistungserbringern u. Kostenträgern sollte ausschließlich auf einer zentralen, nicht-kommerziellen Plattform der Gematik vorgesehen werden. Drittanbieter-Apps für das eRezept u. die ePA sind abzulehnen. Versicherte müssen auf die eRezept-App der Gematik über die eGK mit PIN zugreifen können. Lese- u. Schreibrechte für die ePA müssen auch den Gesundheitshandwerken eingeräumt werden. Ferner soll für die Erteilung von eBA für fachliche Leiter/innen aus Nichtmeisterbetrieben eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Vorgeschlagen wird dazu die Verbindung der sog. Präqualifizierungsdatenbank des GKV-Spitzenverbandes mit dem elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR). Änderungen des Digital-Gesetzes angestrebt.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Bürokratische und finanzielle Entlastung der Gesundheitshandwerke für einen fairen Wettbewerb
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Beschreibung:
Das deutsche Gesundheitssystem wird in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen stehen. Die Gesundheitshandwerke machen sich für die Entbürokratisierung, Digitalisierung und einen fairen Wettbewerb zwischen allen Leistungserbringern in der Versorgung mit Gesundheitsleistungen bei Erhaltung hoher Qualitätsstandards stark. Dazu zählen auch die Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen auf Augenhöhe.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.09.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
2.250.001 bis 2.260.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (3):
- Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik
- Landesinnung für Orthopädie-Technik Baden-Württemberg
- Innung für Orthopädie-Technik Niedersachsen/Bremen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23