Regelungsvorhaben
Gleichstellung von Leistungserbringenden bei der Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung
Angegeben von:
Physio Deutschland - Deutscher Verband für Physiotherapie e. V. (R000126)
am
29.06.2026
Beschreibung:
Ziel ist die Gleichstellung von Leistungserbringenden nach § 124 Abs. 5 SGB V bei der Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung gem. § 125a SGB V.
§ 124 Abs. 5 SGB V soll dahingehend ergänzt werden, so dass neben dem Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V auch der Vertrag nach § 125a Abs. 1 SGB V Anwendung findet.
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.06.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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