Regelungsvorhaben
Systemgerechte Finanzierung der Notfallversorgung ermöglichen
Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815)
am
14.01.2025
Beschreibung:
Leistungen können in der PKV nur dann finanziert und entsprechend kalkuliert werden, wenn sie einem Behandlungsfall zugeordnet werden können. Pauschale Finanzierungen, zumal der vertragsärztlichen Versorgung, sind nicht möglich.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.09.2026 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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