Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609080010 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Systemgerechte Finanzierung der Notfallversorgung ermöglichen

Leistungen können in der PKV nur dann finanziert und entsprechend kalkuliert werden, wenn sie einem Behandlungsfall zugeordnet werden können. Pauschale Finanzierungen, zumal der vertragsärztlichen Versorgung, sind nicht möglich.

Bereitgestellt von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815) am 08.09.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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