Regelungsvorhaben
Ausnahmen vom erhöhten Herstellerrabatt im Rahmen des GKV-BStabG (Standortklausel)
Angegeben von:
BioMarin Deutschland GmbH (R000641)
am
29.09.2026
Beschreibung:
Die im BStabG vorgesehene Standortklausel soll weitere Ausnahmen vom erhöhten Herstellerrabatt definieren. Die derzeitigen Ausnahmekriterien sind strukturell nicht auf die besonderen Entwicklungs- und Herstellungsbedingungen von Orphan Drugs zugeschnitten. Aufgrund kleiner Patientenpopulationen, begrenzter Studiengrößen und hochspezialisierter Herstellungsprozesse können OMP-Hersteller diese Kriterien strukturell kaum erfüllen. BioMarin setzt sich dafür ein, dass Orphan Drugs im Rahmen der Standortklausel als eigenständige, ausnahmefähige Kategorie anerkannt werden, auf Basis der europäischen Orphan-Designation als klar definierter und administrativ etablierter Grundlage.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.09.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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