Regelungsvorhaben
Die DKG plädiert für die Weiterentwicklung der retrospektiven statt die Einführung einer prospektiven Qualitätsprüfung.
Angegeben von:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (R001591)
am
09.09.2026
Beschreibung:
Die DKG nimmt Stellung zu dem Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zur Neugestaltung der Qualitätsprüfung nach § 137 Abs. 3 SGB V und lehnt insbesondere eine prospektive Prüfung mit leistungsbeschränkender Wirkung ab. Stattdessen spricht sie sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden retrospektiven Qualitätsprüfung, den Abbau von Doppelprüfungen und nicht evidenzbasierten Anforderungen, eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Rechtsfolgen sowie eine stärkere Transparenz und Bürokratieentlastung aus.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.09.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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