Regelungsvorhaben

Keine Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung

Angegeben von:
Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik (R003413) am 07.10.2026

Beschreibung:
Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung in einem Omnibus-Verfahren. In diesem Gesetz sollen auch Folgeregelungen zum GKV-BStabG getroffen werden. Änderungsantrag 5 der Ausschussdrucksache 21(14)207 sieht neben der begrüßenswerten Neufassung des § 127 Abs. 1b einen - gänzlich neuen - § 127 Abs. 1c SGB V vor zur Wiedereinführung der Möglichkeit, Verträge über die Hilfsmittelversorgung im Wege der Ausschreibung zu schließen. Die geplante Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung ist ab- zulehnen. Dem Änderungsantrag darf seitens des Bundesgesundheitsministers und der Bundesregierung nicht entsprochen werden.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2610070030 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

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