Stellungnahmen/Gutachten
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22.082 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.082)
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten, um die Einführung eines Amortisationskontos für Übertragungsnetzentgelte sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen gewährleisten
Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung von Transparenzpflichten im Kontext des Schutzes kritischer Infrastrukturen.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung -
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des Tabaksteuergesetz
Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes sieht eine Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen vermeiden. Die Änderung sollten in moderater, planbarer Größenordnung folgen. Zudem sollten die Preisabstände zwischen den Produktkategorien erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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29.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der MiFiD II i.R.d. Retail Investment Strategy
Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Regeln für das Wertpapiergeschäft, u.a. durch - Beibehaltung der Wahlfreiheit zwischen provisioniertem und nicht-provisioniertem Wertpapiergeschäft - Vermeidung von preisregulierenden Maßnahmen - Vermeidung einer reinen Kostenfokussierung und Berücksichtigung der Qualität der Produkte und Dienstleistungen - Vermeidung teurer bürokratischer Pflichten, die keinen Mehrwert für die Kunden erzeugen - Abbau des bestehenden Information Overload statt nochmaliger Erweiterung der Informationspflichten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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29.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der PRIIPS-VO i.R.d. Retail Investment Strategy
Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der neuen Regeln für das Wertpapiergeschäft, u.a. durch - Verbesserung der gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung der Informationsblätter (PRIIPs-KIDs), um die viel kritisierten PRIIPs-KIDs nachhaltig zu verbessern - Beibehaltung des Ansatzes, dass das PRIIPs-KID ein kurzes und prägnantes Informationsdokument bleibt - Harmonisierung der Vorgaben mit anderen wertpapierrechtlichen Vorgaben - Vermeidung eines Information Overload durch die klare Vorgabe, dass die Anleger das PRIIPs-KID (nur) vor ihren Anlageentscheidungen erhalten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
29.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Verschuldenserfordernisses bei der Vorteilabschöpfung nach § 34 GWB
Wir sprechen uns für eine Beibehaltung des Verschuldens als Voraussetzung für die Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB aus.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
22.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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26.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Gesetz über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG)
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Adressatenkreis:
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15.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regionale Steuerung im Rahmen des Strom-Versorgungs- und - Kapazitätengesetzes
Ziel ist eine ausgewogene regionale Verteilung der Kraftwerkskapazitäten im Rahmen des Stromversorgungssicherheits- und -kapazitätengesetzes. Neben dem erfoderlichen Südbonus, der im Sinne der Versorgungssicherheit zwei Drittel der Kapazitäten in den netztechnischen Süden lenkt, sollte ein ergänzender Mechanismus diskutiert werden, der gewährleistet, dass das verbleibende Drittel verlässlich im netztechnischen Norden und damit in Mittel‑, Ost- und Norddeutschland realisiert wird. Eine solche Ausgestaltung wäre erforderlich, um Netzstabilität, Versorgungssicherheit sowie industrielle Wertschöpfung und wirtschaftliche Stabilität in den betroffenen Regionen nachhaltig zu sichern.
- Bereitgestellt von: VNG AG am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unsere Branche generiert Einsparungen aufgrund europäischer Preisdifferenzen. Zusätzliche Abschläge können daher ausschließlich aus den verbleibenden Preisdifferenzen finanziert werden. Eine Dynamisierung des Herstellerrabattes mit einem jährlich neu festzulegenden nachgelagerten Ausgleich des Deltas zwischen Soll- und Ist-Ausgaben des Vorjahres führen zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko. Die geplante Möglichkeit (exklusive) Rabattverträge für Gruppen „vergleichbarer Patentarzneimittel festlegen zu können, ist für Importeure nicht kalkulierbar und daher abzulehnen.Die verpflichtende Preis-Mengen-Regelung verschiebt die Verhandlungsmacht eindeutig zugunsten der Kostenträger und belastet die pharmazeutischen Unternehmen, die bei Rx-Präparaten die Absatzmenge nicht zu verantworten haben.
- Bereitgestellt von: Die Arzneimittel-Importeure e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Rahmenbedingungen für Investitionen in PtX- und Wasserstoffprojekte
Bessere finanzielle Ausstattung bestehender Instrumente zum Hochlauf grüner PtX-Produkte, insbesondere H2Global und European Hydrogen Bank (Auction as a Service) Entwicklung weiterer Maßnahmen, die insbesondere die Anreize und Finanzierungsperspektiven für die Produktion, den Transport und die Anwendung setzen.
- Bereitgestellt von: Power to X Allianz (PtX Allianz) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
11.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung
Schutz von Medienhäusern nud Redaktionen vor zu weitreichenden Befugnissen hinsichtlich Durchsuchungen und Beschlagnahmungen
- Bereitgestellt von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4089
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz - PWTG)
-
BT-Drs. 21/4089
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.03.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen im Schutz für Journalist*innen vor digitaler Gewalt
Das Digitale Dienste Gesetz sollte Medienschaffende als zu schützende Berufsgruppe berücksichtigen. Dafür sind Verbesserungen beim Verständnis von digitaler Gewalt, der Sicherung von Anonymität im Internet sowie der richterlich angeordneten Accountsperren vonnöten. RSF setzt sich für die effektive Umsetzung der Rolle des inländischen Zustellungsbevollmächtigten ein.
- Bereitgestellt von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026.
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung der digitalen Schnittstelle für Buchführungsdaten in Außenprüfungen.
Der DiskE für eine VO (DSFinVBV) berücksichtigt die Besonderheiten der Bankbuchführung (z.B. Halbsatz-buchungsverfahren, Besonderheiten im Zahlungsverkehr, keine Debitoren/Kreditoreneinteilung, Sammelbuchungen etc.) nur unzureichend. Ziel unserer Bemühungen ist die Vereinbarkeit der VO-Vorgaben mit unseren IT-Systemen hinsichtlich der Bereitstellung und des Mappings von Daten im Rahmen der Außenprüfung.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Korrektur GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Änderung am Referentenentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz durch Ansprache des für das Klinikum Frankfurt (Oder) zuständigen Bundestagsabgeordneten
- Bereitgestellt von: Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffnetz - Transformation der Gasnetze ermöglichen
Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einlassungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht.
- Bereitgestellt von: schwaben netz gmbh am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026.
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung der digitalen Schnittstelle für Buchführungsdaten in Außenprüfungen.
Der DiskE für eine VO (DSFinVBV) berücksichtigt die Besonderheiten der Bankbuchführung (z.B. Halbsatz-buchungsverfahren, Besonderheiten im Zahlungsverkehr, keine Debitoren/Kreditoreneinteilung, Sammelbuchungen etc.) nur unzureichend. Ziel unserer Bemühungen ist die Vereinbarkeit der VO-Vorgaben mit unseren IT-Systemen hinsichtlich der Bereitstellung und des Mappings von Daten im Rahmen der Außenprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Betrugsprävention in der Biokraft-NachV/BioSt-NachV
- Beibehaltung der im Ref. Entwurf notierten Streichung des § 17 BioSt-NachV. - Betrug mit Nachhaltigkeitszertifikaten ist Betrug am Klimaschutz und sollte als solcher als Umweltstraftat eingestuft werden. - Zertifizierungsstellen sollen ihre Akkreditierung in einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren erneuern - Die zuständige Behörde soll bei begründetem Verdacht, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikates nach § 21 nicht mehr erfüllt sind, entweder bestimmen, dass Kontrollen in kürzeren Abständen durchgeführt werden müssen oder diese auch selbst durchführen. - Die Anzahl repräsentativer Stichproben sollte konkretisiert werden - Einführung verpflichtender Sperr-/Beobachtungslisten
- Bereitgestellt von: Initiative Klimabetrug Stoppen am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Betrugsprävention in der Biokraft-NachV/BioSt-NachV
- Beibehaltung der im Ref. Entwurf notierten Streichung des § 17 BioSt-NachV. - Betrug mit Nachhaltigkeitszertifikaten ist Betrug am Klimaschutz und sollte als solcher als Umweltstraftat eingestuft werden. - Zertifizierungsstellen sollen ihre Akkreditierung in einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren erneuern - Die zuständige Behörde soll bei begründetem Verdacht, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikates nach § 21 nicht mehr erfüllt sind, entweder bestimmen, dass Kontrollen in kürzeren Abständen durchgeführt werden müssen oder diese auch selbst durchführen. - Die Anzahl repräsentativer Stichproben sollte konkretisiert werden - Einführung verpflichtender Sperr-/Beobachtungslisten
- Bereitgestellt von: Initiative Klimabetrug Stoppen am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
RED III Umsetzung & Weiterentwicklung der THG-Quote
Forderungen der Initiative Klimabetrug Stoppen: - Inkrafttreten 2026 darf nicht gefährdet werden - Witness-Audits jährlich und stichprobenartig auch bei Anfallstellen - Anhebung der Quote 2027: Erneuten Einbruch verhindern - Vertrauensschutz reformieren: Beweislast umkehren - Registrierungspflicht für Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe - Obligatorische Registrierung für Auditoren - Kein „Nachhaltigkeitsnachweis-Tausch“ mit Nicht-EU-Ware“ - Mehr Informationszugriff für BLE - Schlupfloch im Flugsektor stopfen - Härtere Sanktionen für Betrug - Trennscharfe Rohstoff-Definition in BLE-Codemasse-Liste
- Bereitgestellt von: Initiative Klimabetrug Stoppen am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
RED III Umsetzung & Weiterentwicklung der THG-Quote
Forderungen der Initiative Klimabetrug Stoppen: - Inkrafttreten 2026 darf nicht gefährdet werden - Witness-Audits jährlich und stichprobenartig auch bei Anfallstellen - Anhebung der Quote 2027: Erneuten Einbruch verhindern - Vertrauensschutz reformieren: Beweislast umkehren - Registrierungspflicht für Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe - Obligatorische Registrierung für Auditoren - Kein „Nachhaltigkeitsnachweis-Tausch“ mit Nicht-EU-Ware“ - Mehr Informationszugriff für BLE - Schlupfloch im Flugsektor stopfen - Härtere Sanktionen für Betrug - Trennscharfe Rohstoff-Definition in BLE-Codemasse-Liste
- Bereitgestellt von: Initiative Klimabetrug Stoppen am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Betrugsprävention in der Biokraft-NachV/BioSt-NachV
- Beibehaltung der im Ref. Entwurf notierten Streichung des § 17 BioSt-NachV. - Betrug mit Nachhaltigkeitszertifikaten ist Betrug am Klimaschutz und sollte als solcher als Umweltstraftat eingestuft werden. - Zertifizierungsstellen sollen ihre Akkreditierung in einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren erneuern - Die zuständige Behörde soll bei begründetem Verdacht, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikates nach § 21 nicht mehr erfüllt sind, entweder bestimmen, dass Kontrollen in kürzeren Abständen durchgeführt werden müssen oder diese auch selbst durchführen. - Die Anzahl repräsentativer Stichproben sollte konkretisiert werden - Einführung verpflichtender Sperr-/Beobachtungslisten
- Bereitgestellt von: Initiative Klimabetrug Stoppen am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der EU-Finanzmarktregulierung im Rahmen der EU Simplification Agenda
Das MISP umfasst Änderungen an mehreren Finanzmarktregulierungen, darunter MiFID/MiFIR, EMIR und SFTR. Wir streben an, dass die Überarbeitung dieser Regelwerke genutzt wird, um die EU-Finanzmarktregulierung zu vereinfachen, die Belastungen für nichtfinanzielle Energieunternehmen zu reduzieren und so Europas Wettbewerbsfähigkeit und Energiewende zu unterstützen (Positionspapier an das BMF).
- Bereitgestellt von: RWE am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Die unterzeichnenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbünde mit Schwerpunkt in der Notfallmedizin, in Digitalisierung, Medizinischer Informatik, Register- und Versorgungsforschung begrüßen den vorliegenden Kabinettsentwurf zur Reform der Notfallversorgung vom 22. April 2026. Der Kabinettsentwurf setzt zentrale, seit Jahren fachlich begründete und aus der Versorgungspraxis geforderte Reformelemente um: die digitale Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 in einem Gesundheitsleitsystem, den Aufbau Integrierter Notfallzentren (INZ), eine qualifizierte und softwarebasierte Ersteinschätzung, digitale Fallübergaben, den Versorgungskapazitätennachweis sowie die Neuordnung der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Bereitgestellt von: AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Die unterzeichnenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbünde mit Schwerpunkt in der Notfallmedizin, in Digitalisierung, Medizinischer Informatik, Register- und Versorgungsforschung begrüßen den vorliegenden Kabinettsentwurf zur Reform der Notfallversorgung vom 22. April 2026. Der Kabinettsentwurf setzt zentrale, seit Jahren fachlich begründete und aus der Versorgungspraxis geforderte Reformelemente um: die digitale Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 in einem Gesundheitsleitsystem, den Aufbau Integrierter Notfallzentren (INZ), eine qualifizierte und softwarebasierte Ersteinschätzung, digitale Fallübergaben, den Versorgungskapazitätennachweis sowie die Neuordnung der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Bereitgestellt von: AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung des Referentenentwurfs eines GeDiG
Zur Änderung des SGB V sehen wir es als wichtig an, konsequent die Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und Innovation zu erleichtern und gleichzeitig rechtliche Klarheit sowie praktikable Umsetzungsbedingungen zu schaffen.
- Bereitgestellt von: AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines Medizinregistergesetzes
Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz stellt einen wichtigen ersten Schritt dar und bietet viele gute Ansätze zur Stärkung der Arbeit der Register. Es braucht klarere und praxistaugliche Regelungen, unionsrechtskonforme und wissenschaftlich notwendige Nutzungsmöglichkeiten, abgestufte Interoperabilitätsanforderungen sowie vor allem eine tragfähige Finanzierungs- und Governance-Struktur, damit das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Registerlandschaft tatsächlich erreicht werden kann. Das Registergesetz soll gerade für die Patient*innen im Bereich der Akut-, Intensiv- und Notfallmedizin eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Einschluss von Patienten, die Verlinkbarkeit der Daten und die Unterstützungs- und Begleitstrukturen für Register verbessern.
- Bereitgestellt von: AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
-
BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Verordnung (EU) 2017/745 sowie die Verordnung (EU) 2017/746 wurden eingeführt, um Patientensicherheit zu erhöhen, Innovation zu fördern und einheitliche Standards im europäischen Binnenmarkt zu schaffen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die aktuellen Regelungen in wesentlichen Punkten ihr Ziel verfehlen und stattdessen neue Hürden errichten – insb. für die translationale Forschung in der Universitätsmedizin und für die akademische Verbundforschung und für die Anwendung in der medizinischen Versorgung. In der Interessenvertretung sollen daher Möglichkeiten aufgezeigt werden, um die regulatorischen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln – hin zu einem System, das Patientensicherheit mit Innovationsfähigkeit und Forschungsfreiheit in Einklang bringt.
- Bereitgestellt von: AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EmpCo-Richtlinie
Mit Umsetzung der EmpCo-Richtlinie wird eine Auslobung von Produkten als "biologisch", "ökologisch", etc. voraussichtlich nicht mehr möglich sein, wenn für diese Produkte keine eindeutigen Zertifizierungskriterien und Zertifizierungsstellen vorliegen. Sodann müssen für derartige Produkte Regelungen geschaffen werden, um eine entsprechende Bewerbung weiterhin zu ermöglichen. Auch sieht die Richtlinie derzeit weder die Möglichkeit einer Abverkaufsfrist für Produkte, die bereits vor Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes in Verkehr gebracht worden sind, vor, noch besteht die Möglichkeit weiterer Erläuterungen allgemeiner Umweltaussagen mittels QR-Codes.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Garten (IVG) e. V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Implementierung begleitender Verbrauchsseitiger Maßnahmen i.S. des FlexBG
Der zunehmende Ausbau der Erneuerbaren Energien bewirkt eine erhebliche Steigerung des Bedarfs an gesicherter Leistung sowie an Flexibilitätsoptionen im Stromsystem, um zeitliche Ungleichgewichte zwischen Stromerzeugung und -verbrauch ausgleichen zu kön-nen. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Bericht zum Energiewende-Monitoring vom 15. September 2025 empfiehlt vor diesem Hintergrund den Ausbau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten und die Erhöhung von Flexibilitäten durch den Zubau von Stromspeichern. Entsprechend setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in den Schlüsselmaßnahmen zum Monitoringbericht auf Ausschreibungen für flexible Grundlastkraftwerke und auf die Erhöhung von Nachfrageflexibilität im Stromsystem.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Geneh-migungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Soweit sie Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer sind, sollte der zulässige Gesellschafterkreis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch um genossenschaftliche Prüfungsverbände erweitert werden.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.01.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des EEG im Sinne der Energiegenossenschaften (Einzelthemen)
Folgende Anpassungen im Sinne der Energiegenossenschaften sollen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen - Gebäude-Photovoltaik muss zentrale Säule der Energiewende bleiben - Erneuerbaren-Ausbau konsequent vorantreiben und Planungssicherheit schaffen - Bürgerbeteiligung sichern, kleine Anlagen stärken - EE-Ausbauziele erreichen
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des EEG im Sinne der Energiegenossenschaften (Einzelthemen)
Folgende Anpassungen im Sinne der Energiegenossenschaften sollen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen - Gebäude-Photovoltaik muss zentrale Säule der Energiewende bleiben - Erneuerbaren-Ausbau konsequent vorantreiben und Planungssicherheit schaffen - Bürgerbeteiligung sichern, kleine Anlagen stärken - EE-Ausbauziele erreichen
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des EnWG im Sinne der Energiegenossenschaften (Einzelthemen)
Mit Blick auf das Betätigungsfeld von Energiegenossenschaften sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden: - Anpassung der "Kundenanlage" - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des EnWG im Sinne der Energiegenossenschaften (Einzelthemen)
Mit Blick auf das Betätigungsfeld von Energiegenossenschaften sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden: - Anpassung der "Kundenanlage" - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung und Stärkung des BMZ-Instruments der Sozialstrukturförderung
Der Haushaltstitel der Sozialstrukturförderung (SSF: „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Sozialstruktur“) ist ein bewährtes Instrument des BMZ. Über die SSF werden wichtige sozialstrukturpolitische Transformationsprozesse in Ländern des Globalen Südens angeschoben. Zielsetzung ist, volatile Mittelzuweisungen oder dauerhafte Kürzungen dieses Haushaltstitels zu vermeiden bzw. diesen Haushaltstitel zu stärken.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/7800
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
-
BT-Drs. 20/7800
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Konkrete Vorschläge für eine ambitionierte Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland. Vorschläge beziehen sich auf Kreis der potenziell Beteiligten, Regelungen zu Digitlaisierung und Messung, Finanzierung und praktische Umsetzung sowie die Zeitschiene einer Neuregelung. Ferner Bestärkung der Absicht zur Einrichtung einer zentralen Internetplattform für die Abwicklung der Netzzugangs und Skizze der Anforderungen an die Plattform.
- Bereitgestellt von: Germanwatch am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
26.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Konkrete Vorschläge für eine ambitionierte Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland. Vorschläge beziehen sich auf Kreis der potenziell Beteiligten, Regelungen zu Digitlaisierung und Messung, Finanzierung und praktische Umsetzung sowie die Zeitschiene einer Neuregelung. Ferner Bestärkung der Absicht zur Einrichtung einer zentralen Internetplattform für die Abwicklung der Netzzugangs und Skizze der Anforderungen an die Plattform.
- Bereitgestellt von: Germanwatch am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Artikel 29 Absatz 12 der EU-Verpackungsverordnung
Ausgestaltung der delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission nach Artikel 29 Absatz 12 der EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation) zur Poolbildung bei der Erfüllung von Mehrweggetränkequoten.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung des EU CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) und Ausweitung auf Downstream Produkte
Die Europäische Kommission ist nach EU-Verordnung 2023/956 dazu verpflichtet, einen Bericht über die mögliche Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf komplexe Güter (Downstream Products) zu erstellen und evtl. einen Regulierungsentwurf vorzulegen. Als betroffene Branche unterstützt der FWI Bestrebungen, Handwerkzeuge in den Anwendungsbereich des CO2-Grenzausgleichmechanismus einzubeziehen. Zudem plädieren wir für eine praxisgerechte Vereinfachung des Meldeverfahrens.
- Bereitgestellt von: Fachverband Werkzeugindustrie e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung des Offshore-Wind-Ausbaus und der dazu gehörenden Netzinfrastruktur in der AWZ
Der geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
TERRE DES FEMMES unterstützt weltweit Frauenrechtsorganisationen. Der internationale Einsatz folgt dem Motto: Menschenrechte sind Frauenrechte – weltweit! Das Recht auf Freiheit von allen Formen von Gewalt und Diskriminierung ist der Kern und das Ziel der internationalen Zusammenarbeit.
- Bereitgestellt von: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt und Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen zur Förderung demokratischer Teilhabe, zur Prävention von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen im Bereich der Demokratieförderung.
- Bereitgestellt von: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
TERRE DES FEMMES unterstützt weltweit Frauenrechtsorganisationen. Der internationale Einsatz folgt dem Motto: Menschenrechte sind Frauenrechte – weltweit! Das Recht auf Freiheit von allen Formen von Gewalt und Diskriminierung ist der Kern und das Ziel der internationalen Zusammenarbeit.
- Bereitgestellt von: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe im Bundeshaushalt 2027
Erhalt und Stärkung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe im Bundeshaushalt 2027. Ziel der Interessenvertretung ist es, Kürzungen in diesen Bereichen zu verhindern und die finanziellen Rahmenbedingungen für internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zu stärken.
- Bereitgestellt von: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung von Wettbewerb und Versorgungssicherheit bei Biosimilars
Fresenius setzt sich im Rahmen des ApoVWG für eine Ausgestaltung des Biosimilarmarkts ein, die nachhaltigen Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern sichert und damit dauerhaft stabile Preise sowie eine verlässliche Versorgung gewährleistet. Ziel ist es, Marktverengungen und einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden. Hierzu befürwortet Fresenius Open-House-Modelle und spricht sich gegen exklusive Rabattverträge der Krankenkassen aus.
- Bereitgestellt von: Fresenius SE & Co. KGaA am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 299/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BR-Drs. 299/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Cloud-Nutzung im Gesundheitswesen
Klarstellung und Weiterentwicklung der sozial- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Cloud-Infrastrukturen im Gesundheitswesen, insbesondere durch Anpassung von § 393 SGB V. Ziel ist die Schaffung bundesweit einheitlicher, rechtssicherer Vorgaben für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Cloud-Umgebungen, einschließlich konsistenter Regelungen zu internationalen Datentransfers sowie klar definierter technischer und organisatorischer Schutzanforderungen.
- Bereitgestellt von: Fresenius SE & Co. KGaA am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von wirksamen Strukturreformen in der GKV
Fresenius setzt sich im Rahmen des GKV-Sparpakets für eine zielgenaue Stabilisierung der GKV-Finanzen ein. Im Fokus stehen der Abbau struktureller Ineffizienzen (insbesondere an den Sektorengrenzen), Bürokratieentlastung sowie der Einsatz von Digitalisierung und KI. Gleichzeitig sollten Regulierungen stärker evidenzbasiert ausgestaltet und Leistungserbringern ausreichend wirtschaftliche Handlungsspielräume eingeräumt werden. Zudem setzt sich Fresenius für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der europäischen Produktionsbasis ein. Im Arzneimittelbereich wird eine differenzierte Ausgestaltung von Sparmaßnahmen angestrebt. Konkret wird eine Ausnahme von Arzneimitteln zur parenteralen Ernährung vom Herstellerabschlag angestrebt.
- Bereitgestellt von: Fresenius SE & Co. KGaA am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von wirksamen Strukturreformen in der GKV
Fresenius setzt sich im Rahmen des GKV-Sparpakets für eine zielgenaue Stabilisierung der GKV-Finanzen ein. Im Fokus stehen der Abbau struktureller Ineffizienzen (insbesondere an den Sektorengrenzen), Bürokratieentlastung sowie der Einsatz von Digitalisierung und KI. Gleichzeitig sollten Regulierungen stärker evidenzbasiert ausgestaltet und Leistungserbringern ausreichend wirtschaftliche Handlungsspielräume eingeräumt werden. Zudem setzt sich Fresenius für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der europäischen Produktionsbasis ein. Im Arzneimittelbereich wird eine differenzierte Ausgestaltung von Sparmaßnahmen angestrebt. Konkret wird eine Ausnahme von Arzneimitteln zur parenteralen Ernährung vom Herstellerabschlag angestrebt.
- Bereitgestellt von: Fresenius SE & Co. KGaA am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Antibiotika - Grundpfeiler der öffentlichen Gesundheit
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Produktion von essentiellen Antibiotika und deren Verfügbarkeit in der EU
- Bereitgestellt von: Bayer AG am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten u. digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
Erweiterung der Zugriffsrechte für Betribesärzte bei der elektronischen Patientenakte (Opt-out-Regelung) mit Erweiterung der inhaltlichen (über Impfdokumentation hinaus) und zeitlichen Nutzung (90 Tage wie andere Leistungserbringer).
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin u. Umweltmdizin (DGAUM) e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf einer Verordnung zur Ãnderung der Abwasserverordnung
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des zweiten Referentenentwurfs einer Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (AbwV) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Angestrebt werden insbesondere eine Beschränkung der Anhänge 27 und 23 auf eine 1:1-Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen, die Herausnahme von Schrottplätzen ohne Schredder und Nicht-IED-Anlagen aus dem Anwendungsbereich, realistische Übergangs-, Mess- und Betreiberpflichten, eine Öffnungsklausel für Indirekteinleitungen sowie praxistaugliche Ausnahmen für Baustellen- und Aufbereitungsbereiche.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und zur Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der neuen EU-Vorschriften für die Verbringung von Abfällen (Verordnung (EU) 2024/1157)
Ziel des Regelungsvorhabens ist die nationale Durchführung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen. Hierzu soll das bisherige Abfallverbringungsgesetz abgelöst und das deutsche Abfallverbringungsrecht an die neuen europäischen Vorgaben angepasst werden. Die Interessenvertretung zielt auf eine praxistaugliche Ausgestaltung der nationalen Vollzugs-, Zuständigkeits-, Verfahrens-, Kontroll- und Sanktionsregelungen, insbesondere mit Blick auf rechtssichere, effiziente und mittelstandsgerechte Verfahren für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen und Sekundärrohstoffen.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
02.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Ausgestaltung und Entlastung bei der DSFinVBV
Die unverhältnismäßige Durchbrechung der Beweiskraft der Buchführung und die Eröffnung der Schätzungsbefugnis beim Verstoß gegen die Vorgaben der DSFinVBV (§§ 158 Abs. 2 Nr. 2 und 162 Abs. 2 Satz 2 AO) sollte in einem Gesetzgebungsverfahren gestrichen werden; zumindest sollte eine Konkretisierung der Schätzungsbefugnis in der DSFinVBV erfolgen. Die Anwendung der DSFinVBV sollte auf bilanzierende Betriebe und auf die steuerliche Buchführung im Hauptbuch beschränkt werden. Für sog. Altsysteme sollte eine Härtefallregelung und für einen Übergangszeitraum eine Erprobungsregelung eingeführt werden. Mehrfache Bereitstellungen von identischen Daten über verschiedene Datenschnittstellen sollten vermieden werden. Vor einer Beschlussfassung sollte die Verordnung einem Praxistest unterzogen werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einkommensteuerreform: Erhalt und Verbesserung der transparenten Besteuerung für Personenunternehmen
Personenunternehmen müssen ein wirkungsgleiches steuerliches Entlastungssignal wie Kapitalgesellschaften bei der Körperschaftsteuersenkung erhalten. Konkret sollen die Besteuerung nicht entnommener Gewinne (§ 34a EStG) nachgebessert und das Optionsmodell (§ 1a KStG) praxisgerecht verbessert werden. Ziel ist die Stärkung der Belastungsneutralität zwischen transparenter Besteuerung von Personenunternehmen und der Körperschaftsbesteuerung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus sollen bestehende steuerliche Nachteile der Option (z. B. Wegfall der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG, Lock-in-Effekte, eingeschränkte Verlustverrechnung und Aufdeckung stiller Reserven) beseitigt bzw. deutlich reduziert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einkommensteuerreform: Erhalt und Verbesserung der transparenten Besteuerung für Personenunternehmen
Personenunternehmen müssen ein wirkungsgleiches steuerliches Entlastungssignal wie Kapitalgesellschaften bei der Körperschaftsteuersenkung erhalten. Konkret sollen die Besteuerung nicht entnommener Gewinne (§ 34a EStG) nachgebessert und das Optionsmodell (§ 1a KStG) praxisgerecht verbessert werden. Ziel ist die Stärkung der Belastungsneutralität zwischen transparenter Besteuerung von Personenunternehmen und der Körperschaftsbesteuerung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus sollen bestehende steuerliche Nachteile der Option (z. B. Wegfall der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG, Lock-in-Effekte, eingeschränkte Verlustverrechnung und Aufdeckung stiller Reserven) beseitigt bzw. deutlich reduziert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die in § 15 Abs. 4 S. 1 AGG-RefE vorgesehene Verlängerung der Präklusionsfrist von bisher zwei auf zukünftig vier Monate schafft neue Rechtsunsicherheiten für die Handwerksbetriebe und ist daher abzulehnen. Die gemäß § 27a AGG-RefE vorgesehene Schlichtungsstelle muss organisatorisch von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) getrennt werden, um deren fachliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Der Schlichtungsvorschlag der Schlichtungsstelle (vgl. § 27a Abs. 5 AGG-RefE) muss für die beteiligten Parteien unverbindlich sein.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMBFSFJ): Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen finanziellen Entlastungen (vgl. § 1 Abs. 7 ArbPlSchG-E) bei Reservedienstleistungen, die zeitlich von längerer Dauer sind, sind nicht ausreichend und müssen nachgebessert werden. Der Grundsatz, Reservedienstleistungen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers durchzuführen, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Das vorgesehene Anhörungsrecht der Arbeitgeber vor Erlass eines Heranziehungsbescheides gemäß § 16 Abs. 1 ResG-E ist nicht ausreichend. Arbeitgeber sollten künftig umfassend in die Entscheidungsprozesse und das Verfahren der Unabkömmlichstellung (vgl. § 11 ResG-E) eingebunden werden. Die Systemrelevanz des Handwerks für Wirtschaft und Gesellschaft in Krisenzeiten sollte stärker berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung empfiehlt, die Versorgungsleistung und personellen Ressourcen der Psychotherapeut*innen stärker in den Fokus zu nehmen. Hierzu sollen die Befugnisse der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im SGB V erweitert werden um die Überweisungsbefugnis und die Befugnis, AU-Bescheinigungen auszustellen.
- Bereitgestellt von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung
- Erweiterung auf ambulante Bereiche: Integration von Standards insbesondere zum PVS-Wechsel, in künftigen Verordnungs-Novellen das Potential der Digitalisierung für psychotherapeutische Praxen auszuschöpfen. - Förderung: Schaffen von Finanzhilfen für Praxen zur Umsetzung sinnvoller Schritte der Digitalisierung in der ambulanten Medizin und Psychotherapie. - Beteiligung der DPtV: Einbinden von Fachvertretern in die Governance Strukturen (§ 13 GIGV), um praxisnahe Lösungen zu sichern.
- Bereitgestellt von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5713
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/5401 - Digital integrierte Versorgungsplattformen, Telemedizin und Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen - Erkenntnisse der Bundesregierung, regulatorische Einordnung sowie Schlussfolgerungen für Telematikinfrastruktur bzw. elektronische Patientenakte, Datenschutz und Informationstechnik-Sicherheit
-
BT-Drs. 21/5713
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die gesetzlichen Anpassungen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung und der Vergütungssystematik sollen verhindert um die hohe Qualität der psychotherapeutischen Versorgung langfristig zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten und Digitale Innovation im Gesundheitswesen (GEDIG)
- freier und direkter Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung - digitale Zugangswege unterstützend und nicht verpflichtend - erhöhter Schutz der Daten aus psychotherapeutischen Behandlungen - Berücksichtigung der Psychotherapeut*innen bei den Regelungen zur E-Überweisung - Sicherstellung eines hohen Datenschutzes für Patient*innen - digitales Antrags- und Gutachterverfahren - stabile, sichere und einfache Systeme
- Bereitgestellt von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
PPAs zwischen EEG und Netzanschlusspaket
Mit der Reform des EEG und dem Netzanschlusspaket werden grundlegende Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien überarbeitet (z.B. Netzanschluss, Förderung, Gewinnabschöpfung). Diese Änderungen haben auch auf ungeförderte Anlagen starke Auswirkungen, die drohen, die Liquidität des PPA-Marktes zu beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: Shell Deutschland GmbH am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Redispatch PPA-gerecht ausgestalten
Die aktuellen Regelungen für Redispatch schaffen systemische Nachteile für PPA-Projekte. Dadurch erfolgt zwar eine monetäre Entschädigung bei Redispatch, die Grünstromeigenschaft des abgeregelten Stroms geht jedoch verloren und kann nicht mehr vermarktet werden. Dies sollte geändert werden.
- Bereitgestellt von: Shell Deutschland GmbH am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verordnung der EU-Kommission über den 28. Rechtsrahmen für Unternehmen (28. Regime)
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft durch Schaffung eines international wettbewerbsfähigen optionalen einheitlichen europäischen Rechtsrahmens ("28 Regime") für eine europäische Gesellschaft mit begrenzter Haftung als ein Baustein der Savings and Investment Union (SIU).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rolle privater Akteure in der Globalen Gesundheit
Global Policy Forum Europe setzt sich dafür ein, dass die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit privaten Akteuren in der globalen Gesundheit sorgfältig geprüft und gestaltet wird, damit sie tatsächlich eine nachhaltige Wirkung insbesondere für die ärmsten und marginalisierten Bevölkerungsgruppen weltweit entfaltet.
- Bereitgestellt von: Global Policy Forum Europe e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Internationaler Pandemievertrag der WHO - TRIPS-Waiver und PABS-Mechanismus
Gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen setzt sich Global Policy Forum Europe gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass ein robuster, verbindlicher und gerechter PABS-Mechanismus im Rahmen des Pandemievertrags der WHO geschaffen wird. Konkret bitten wir die Bundesregierung, die EU-Position dahingehend zu beeinflussen, jedes Ergebnis abzulehnen, das den Zugang zu Krankheitserregern von einem verbindlichen Vorteilsausgleich trennt. Stattdessen sollte auf ein transparentes PABS-System hingearbeitet werden, das einen gerechten Zugang zu medizinischen Produkten durch vertraglich festgesetzte und durchsetzbare Verpflichtungen sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Global Policy Forum Europe e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme der Kalkindustrie in den Industriestrompreis sowie Verbesserung der Rahmenbedingungen
Der BVK setzt sich dafür ein, dass die Kalkindustrie in den Anwendungsbereich des Industriestrompreises aufgenommen wird. Dazu wurde ein iunabhngiges Gutachten angefertigt, dass den erforderlichen Nachweis bringt. Der BVK wirbt dafür, dass sich die Bundesregierung im Rahmen des CISAF für die Aufnahme weiterer Sektoren, u. a. die Kalkindustrie, und das Gutachten bei der EU-Kommission zur Genehmigung einreicht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Redispatch PPA-gerecht ausgestalten
Die aktuellen Regelungen für Redispatch schaffen systemische Nachteile für PPA-Projekte. Dadurch erfolgt zwar eine monetäre Entschädigung bei Redispatch, die Grünstromeigenschaft des abgeregelten Stroms geht jedoch verloren und kann nicht mehr vermarktet werden. Dies sollte geändert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Shell Holding GmbH am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
PPAs zwischen EEG und Netzanschlusspaket
Mit der Reform des EEG und dem Netzanschlusspaket werden grundlegende Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien überarbeitet (z.B. Netzanschluss, Förderung, Gewinnabschöpfung). Diese Änderungen haben auch auf ungeförderte Anlagen starke Auswirkungen, die drohen, die Liquidität des PPA-Marktes zu beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Shell Holding GmbH am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für die Salzgitter AG ist die ausreichende Verfügbarkeit von Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Preisen eine wichtige Voraussetzung für die Dekarbonisierungsziele des „IPCEI Wasserstoff“-geförderten Transformationsprojektes SALCOS®. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Kostenlücke durch angebots- und nachfrageseitige Maßnahmen zu schließen, den Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur zu ermöglichen und verbleibende Risiken für erste Wasserstoff-Lieferverträge zu schließen.
- Bereitgestellt von: Salzgitter AG (Holding) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Grenzausgleich CBAM praktikabel und effektiv gestalten
Die EU führt mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ein System ein, das Klimaschutz und Marktmechanismen verbinden soll, um Carbon Leakage zu verhindern. Ziel der Interessenvertretung ist es, einen reibungslosen Übergang für Unternehmen durch längere Fristen und flexiblere Regelungen zu gewährleisten, bürokratische Hürden durch eine Anpassung der Bagatellgrenze abzubauen, die Wettbewerbsfähigkeit durch den Schutz von Exporten zu fördern und den CBAM auf weitere Sektoren auszudehnen, um potenzielle Emissionsquellen umfassend abzudecken.
- Bereitgestellt von: Salzgitter AG (Holding) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Etablierung von Leitmärkten für klimafreundlichen Stahl
Ein zentraler Baustein einer nachhaltigen und resilienten heimischen Stahlindustrie ist die Etablierung von Leitmärkten. Mithilfe politischer Marktanreize sollen die Nachfrage nach CO2-reduzierten Stahlprodukten verlässlich gestärkt werden, bis sie sich in voller Breite in den Absatzmärkten durchgesetzt haben. Viele Ansätze sind bereits vorhanden: Gutschriften für den Einsatz CO2-reduzierten Stahls „Made-in-EU“ bei den Auto-Flottengrenzwerten oder die Ausrichtung der öffentlichen Vergabe auf Nachhaltigkeit und Resilienz. Entscheidend ist nun die richtige Ausgestaltung und Umsetzung. Standards wie der Low Emission Steel Standard (LESS) erleichtern die Nachweisführung von Nachhaltigkeitskriterien und sollten in Produktverordnungen und Vergabeverfahren direkt verwendet werden.
- Bereitgestellt von: Salzgitter AG (Holding) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BPI setzt sich im Rahmen des Entwurfs des GeDIG für einen rechtssicheren, schnellen, diskriminierungsfreien und bürokratiearmen Zugang zu Gesundheitsdaten für Forschung, Entwicklung, Versorgungsevaluation, klinische Studien, Real-World-Evidence-Analysen und digitale Innovationen ein. Ziel ist insbesondere die praxistaugliche Umsetzung der EHDS-Sekundärnutzung durch ein echtes One-Stop-Shop-Verfahren, verbindliche Fristen, standardisierte digitale Antrags-, Prüf- und Entscheidungsprozesse, transparente Gebühren sowie leistungsfähige sichere Verarbeitungsumgebungen. Der BPI fordert zudem klare Vorgaben zur Forschungskennziffer, Pseudonymisierung, Anonymisierung, Datenverknüpfung, Qualitätssicherung und zum Schutz geistigen Eigentums sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einbeziehung von Fischereierzeugnissen russischen Ursprungs in das 21. EU-Sanktionspaket
Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung gegen die Einbeziehung von Fischereierzeugnissen russischen Ursprungs in das 21. EU-Sanktionspaket ohne ausreichende Folgenabschätzung, Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen. Ziel ist der Schutz der Versorgungssicherheit, der Preisstabilität und der Importstrukturen der deutschen Fischwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Deutsches Tiefkühlinstitut e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Verordnung Wiederherstellung der Natur
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur wird in nationales Recht umgesetzt. Hierbei ist ein zentrales Element der Nationale Wiederherstellungsplan (NWP). Das BMUKN hat einen ersten Entwurf für den NWP vorgelegt und hierzu eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Aus Sicht des VKS sollte der NWP insbesondere die in der EU-Verordnung vorgesehenen Spielräume nutzen sowie bei der Festlegung von Maßnahmen Regional- und Raumplanungen berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: VKS - Verband der Kali- und Salzindustrie e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung
Der Eintrag bezieht sich nicht auf den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, das eine Verschiebung der Anwendung des Gesetzes auf den 1.3.26 vorsieht, sondern auf die in der BT-Drs. 21/555 verabschiedete Entschließung des Bundestages zur Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außer-Haus-Verpflegung. Das dti spricht sich gegen eine solche Ausweitung aus.
- Bereitgestellt von: Deutsches Tiefkühlinstitut e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/327 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Umsetzung der EU-Verordnung 2023/1115 für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Bei der Umsetzung der EUDR sollte eine praxisnahe Anwendung, insbesondere für KMU, gewährleistet werden. Dazu gehören die Klärung entscheidender Anwendungsfragen, die Schaffung aller technischen Voraussetzungen bei der Umsetzung der Verordnung, die Minimierung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen sowie gezielte regulatorische Erleichterungen. Gleichzeitig muss den betroffenen Marktteilnehmern ausreichend Zeit bleiben, um die betriebsinternen Vorbereitungen zu treffen und die regelkonforme Umsetzung sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Tiefkühlinstitut e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Abwicklung der Umsatzsteuer im Massenverfahren und sich daraus ergebende Fragestellungen sind für die Unternehmen der Automobilindustrie von hoher Relevanz. Die Unternehmen führen die Umsatzsteuer für den Staat ab und sind mit komplexen Regelungen sowie weitreichenden Dokumentations- und Nachprüfungsanforderungen konfrontiert. Dies führt zu Zweifelsfragen, administrativen Belastungen und steuerlichen Risiken für die Unternehmen. Der VDA setzt sich dafür ein, die umsatzsteuerlichen Anforderungen und Verfahren zu vereinfachen und praxisgerecht auszugestalten. Ansatzpunkte hierfür sind u.a. Digitalisierung, Bürokratieabbau und die konsequente Berücksichtigung der Belange der Unternehmen. Aktuelle Herausforderungen bestehen u.a. bzgl. der nationalen Umsetzung der E-Rechnungspflicht.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Gartenzaun-Prinzip: Schutz des Eigenverbrauchs bei Redispatch
Thematisiert wurde die Weiterentwicklung des Redispatch-Rechtsrahmens mit Blick auf den Schutz des Eigenverbrauchs kleiner Erneuerbare-Energien-Anlagen unter 100 kW. Das sog. Gartenzaun-Prinzip wurde als möglicher Ansatz zur klarstellenden regulatorischen Berücksichtigung dezentraler Erzeugungsstrukturen im bestehenden Rechtsrahmen, insbesondere im Zusammenhang mit Netzsicherheitsmaßnahmen, dargestellt.
- Bereitgestellt von: Bayernwerk AG am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es handelt sich um die Offenlegungspflicht von Herstellern und Leistungserbringern in Bezug auf die gewährten Rabatte auf Hilfsmittel, für die ein Festbetrag im neuen § 36 SGB V festgesetzt oder angepasst werden soll.
- Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im weiteren Ressortabstimmungsprozess sollte auf eine Ausgestaltung des Vorhabens hingewirkt werden, die mit den Zielen der Bundesregierung zur Stärkung der heimischen Rohstoffversorgung und zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinbar ist.
- Bereitgestellt von: VKS - Verband der Kali- und Salzindustrie e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
-
Adressatenkreis:
-
15.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im weiteren Ressortabstimmungsprozess sollte auf eine Ausgestaltung des Vorhabens hingewirkt werden, die mit den Zielen der Bundesregierung zur Stärkung der heimischen Rohstoffversorgung und zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinbar ist.
- Bereitgestellt von: VKS - Verband der Kali- und Salzindustrie e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
-
Adressatenkreis:
-
22.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen in Politik und Gesellschaft
TERRE DES FEMMES setzt sich im Rahmen des Regelungsvorhabens für die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen in Politik und Gesellschaft ein. Ziel der Interessenvertretung ist es, rechtliche und politische Rahmenbedingungen zu unterstützen, die die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen stärken und bestehende Benachteiligungen abbauen.
- Bereitgestellt von: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
TERRE DES FEMMES unterstützt weltweit Frauenrechtsorganisationen. Der internationale Einsatz folgt dem Motto: Menschenrechte sind Frauenrechte – weltweit! Das Recht auf Freiheit von allen Formen von Gewalt und Diskriminierung ist der Kern und das Ziel der internationalen Zusammenarbeit.
- Bereitgestellt von: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
TERRE DES FEMMES unterstützt weltweit Frauenrechtsorganisationen. Der internationale Einsatz folgt dem Motto: Menschenrechte sind Frauenrechte – weltweit! Das Recht auf Freiheit von allen Formen von Gewalt und Diskriminierung ist der Kern und das Ziel der internationalen Zusammenarbeit.
- Bereitgestellt von: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: