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AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R005767
- Ersteintrag: 03.03.2023
- Letzte Änderung: 19.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 10.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Institut für med. InformatikUniklinik RWTH AachenPauwelsstraße 3052057 AachenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493916728186
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E-Mail-Adressen:
- office@aktin.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (9):
- Dr. rer. nat. Wiebke Schirrmeister
- Prof. Dr. med. Sabine Blaschke-Steinbrecher
- Dr. rer. nat. Susanne Drynda
- Dr. med. Dominik Brammen
- Prof. Dr. med. Christian Wrede
- Prof. Dr. med. Martin Kulla
- Prof. Dr. med. Felix Walcher
- Dr. med. Bernadett Erdmann
- Prof. Dr. med. Rainer Röhrig
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Gesamtzahl der Mitglieder:
29 Mitglieder am 01.03.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Digitalisierung; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der gemeinnützige Verein AKTIN e.V. setzt sich für die Verbesserung der Kommunikation- und Informationstechnik (Digitalisierung) in der Intensiv- und Notfallmedizin ein. Ziel des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung in der Notfall-, Akut- und Intensivmedizin durch Optimierung der Datenlage. Um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, führt der AKTIN e.V. Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, erstellt direkte Anschreiben und Positionspapiere, lädt ggf. zu Veranstaltungen und Workshops mit klinischen und wissenschaftlichen Fachexpert*innen ein
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Unterstützung und Optimierung des Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
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Beschreibung:
Bundeseinheitliche gesetzliche Regelung für die Nutzung von Routinedaten aus der akut-, intensiv- und notfallmedizinischen Versorgung. Insbesondere Stärkung der Eigen- und Verbundforschung mit Routinedaten und Restproben. Entbürokratisierung durch Abstimmung der Prozesse mit den Datenschutzaufsichtsbehörden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9046 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Schaffung eines Registergesetzes
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Beschreibung:
Das Registergesetz soll gerade für die Patient*innen im Bereich der Akut-, Intensiv- und Notfallmedizin eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Einschluss von Patienten, die Verlinkbarkeit der Daten und die Unterstützungs- und Begleitstrukturen für Register verbessern.
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Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderung des Medizinforschungsgesetzes
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Beschreibung:
Stärkung der Arzneimittelforschung in Deutschland und Verkürzung der Zeiten bis zur Umsetzung von Studien durch Mustervertragsklauseln. Stärkung der koordinierenden Aufgaben des Arbeitskreises der medizinischen Ethik-Kommissionen. Gegen die Bildung einer spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren und für die Stärkung der nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommissionen. Hier unterstützt AKTIN e.V. die Stellungnahme des Arbeitskreises der medizinischen Ethik-Kommissionen (AKEK) und die gemeinsame Stellungnahme der deutschen Hochschulmedizin, des Netzwerks Universitätsmedizin, der TMF und des Netzwerks der Koordinierungszentren für klinische Studien.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 155/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 416/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Medizinforschungsgesetz -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23