Regelungsvorhaben
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Angegeben von:
AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin (R005767)
am
30.06.2026
Beschreibung:
Die unterzeichnenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbünde mit Schwerpunkt
in der Notfallmedizin, in Digitalisierung, Medizinischer Informatik, Register- und
Versorgungsforschung begrüßen den vorliegenden Kabinettsentwurf zur Reform der
Notfallversorgung vom 22. April 2026.
Der Kabinettsentwurf setzt zentrale, seit Jahren fachlich begründete und aus der
Versorgungspraxis geforderte Reformelemente um: die digitale Vernetzung der Rufnummern
112 und 116117 in einem Gesundheitsleitsystem, den Aufbau Integrierter Notfallzentren (INZ),
eine qualifizierte und softwarebasierte Ersteinschätzung, digitale Fallübergaben, den
Versorgungskapazitätennachweis sowie die Neuordnung der medizinischen Notfallrettung als
Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2214 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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SG2606280007 (PDF - 16 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.12.2025 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.04.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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