Regelungsvorhaben

Schaffung eines Medizinregistergesetzes

Angegeben von:
AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin (R005767) am 10.06.2024

Beschreibung:
Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz stellt einen wichtigen ersten Schritt dar und bietet viele gute Ansätze zur Stärkung der Arbeit der Register. Es braucht klarere und praxistaugliche Regelungen, unionsrechtskonforme und wissenschaftlich notwendige Nutzungsmöglichkeiten, abgestufte Interoperabilitätsanforderungen sowie vor allem eine tragfähige Finanzierungs- und Governance-Struktur, damit das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Registerlandschaft tatsächlich erreicht werden kann. Das Registergesetz soll gerade für die Patient*innen im Bereich der Akut-, Intensiv- und Notfallmedizin eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Einschluss von Patienten, die Verlinkbarkeit der Daten und die Unterstützungs- und Begleitstrukturen für Register verbessern.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/5922 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606280011 (PDF - 20 Seiten)

    Adressatenkreis:

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