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Fachverband Werkzeugindustrie e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000795
- Ersteintrag: 22.02.2022
- Letzte Änderung: 27.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 31.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Elberfelder Straße 7742853 RemscheidDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49219143833
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E-Mail-Adressen:
- fwi@werkzeug.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2320.001 bis 30.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,20
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Christoph Köppchen
- Stefan Horst
- Thomas Holland-Letz
- Thomas Glockseisen
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Gesamtzahl der Mitglieder:
142 Mitglieder am 31.12.2023, davon:
- 1 natürliche Person
- 141 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- Comité Européen de l'Outillage (European Tool Association CEO)
- Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME)
- Deutsches Institut für Compliance e.V. (DICO)
- Deutsches Institut für Normung (DIN)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (11):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Außenwirtschaft; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Bauwesen und Bauwirtschaft; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Fachverband Werkzeugindustrie e.V. (FWI) ist die verbandliche Organisation der Werkzeughersteller in Deutschland und somit die zentrale Interessenvertretung für Unternehmen der Branche. Der FWI setzt sich für offene Märkte sowie einen fairen und freien Handel auf der Grundlage klarer und verlässlicher Regeln ein. Die deutsche Werkzeugindustrie ist in zunehmendem Maße von neuen gesetzgeberischen Maßnahmen betroffen. Diese bedeuten oftmals eine große bürokratische Belastung der mittelständisch geprägten Branche und können zu Nachteilen im globalen Wettbewerb führen. Der FWI erachtet es daher als Priorität, die Interessen der deutschen Werkzeugindustrie proaktiv in einem offenen und konstruktiven Dialog mit der Politik zu vertreten. Hierzu erstellt der Verband Stellungnahmen, organisiert u.a. Dialogformate wie Messerundgänge für politische Entscheidungsträger und Geprächsrunden mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags.
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EU CO2-Grenzausgleichmechanismus
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Beschreibung:
Die Europäische Kommission ist nach EU-Verordnung 2023/956 dazu verpflichtet, einen Bericht über die mögliche Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf komplexe Güter (Downstream Products) zu erstellen und evtl. einen Regulierungsentwurf vorzulegen. Als betroffene Branche unterstützt der FWI Bestrebungen, Handwerkzeuge in den Anwendungsbereich des CO2-Grenzausgleichmechanismus einzubeziehen.
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Interessenbereiche:
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Entwurf zur EU-Bauproduktenverordnung
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Beschreibung:
Der FWI setzt sich für die praxisgerechte Ausgestaltung und Umsetzung der vorgeschlagenen EU-Bauproduktenverordnung ein (Vorschlag der EU-Kommission COM (2022) 144).
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Bürokratieentlastung (BEG IV)
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Beschreibung:
Die aktuellen Ziele des Gesetzentwurfes zur Bürokratieentlastung (BEG IV) gehen nicht weit genug und sollten deutlich ambitionierter ausgestaltet werden. Viele der vorliegenden Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau würden auch für unsere Branche eine erhebliche Erleichterung darstellen und sollten Teil eines Gesetzes sein, das spürbaren Bürokratieabbau verspricht.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Entfristung der Stromsteuerbefreiung
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Beschreibung:
Die Energiekosten sind eine relevante Kalkulationsgröße für jede Investitionsentscheidung mittelständischer Unternehmen. Zu erwartende Preissteigerungen oder auch nur Unsicherheiten darüber belasten positive Standortentscheidungen, die auf globalisierten Märkten dann eher zugunsten anderer Länder getroffen werden. Daher werden stabile Signale für wirksame Energiekostensenkungen gefordert, konkret die Entfristung der Stromsteuerbefreiung, die aktuell bis 2028 läuft.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.06.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Berichtspflichten Lieferkettengesetz
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Beschreibung:
Unterstützung des von Bundesminister Robert Habeck angeregten Vorschlags, die Berichtspflicht aus dem deutschen Lieferkettengesetz bis zur Inkraftsetzung der europäischen Richtlinie auszusetzen, um in der Praxis vorkommende Unsicherheiten zur Rechtslage bis dahin zu vermeiden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
980.001 bis 990.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23