Regelungsvorhaben
Mehr finanzielle Entlastung für Reservistendienste und stärkere Berücksichtigung der Systemrelevanz des Handwerks
Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
30.06.2026
Beschreibung:
Die vorgesehenen finanziellen Entlastungen (vgl. § 1 Abs. 7 ArbPlSchG-E) bei Reservedienstleistungen, die zeitlich von längerer Dauer sind, sind nicht ausreichend und müssen nachgebessert werden. Der Grundsatz, Reservedienstleistungen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers durchzuführen, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Das vorgesehene Anhörungsrecht der Arbeitgeber vor Erlass eines Heranziehungsbescheides gemäß § 16 Abs. 1 ResG-E ist nicht ausreichend. Arbeitgeber sollten künftig umfassend in die Entscheidungsprozesse und das Verfahren der Unabkömmlichstellung (vgl. § 11 ResG-E) eingebunden werden. Die Systemrelevanz des Handwerks für Wirtschaft und Gesellschaft in Krisenzeiten sollte stärker berücksichtigt werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.05.2026 Federführendes Ministerium: BMVg [alle RV hierzu]
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.06.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
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