Regelungsvorhaben

Stärkung der Betrugsprävention in der Biokraft-NachV/BioSt-NachV

Angegeben von:
Initiative Klimabetrug Stoppen (R007206) am 30.06.2026

Beschreibung:
- Beibehaltung der im Ref. Entwurf notierten Streichung des § 17 BioSt-NachV. - Betrug mit Nachhaltigkeitszertifikaten ist Betrug am Klimaschutz und sollte als solcher als Umweltstraftat eingestuft werden. - Zertifizierungsstellen sollen ihre Akkreditierung in einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren erneuern - Die zuständige Behörde soll bei begründetem Verdacht, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikates nach § 21 nicht mehr erfüllt sind, entweder bestimmen, dass Kontrollen in kürzeren Abständen durchgeführt werden müssen oder diese auch selbst durchführen. - Die Anzahl repräsentativer Stichproben sollte konkretisiert werden - Einführung verpflichtender Sperr-/Beobachtungslisten

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (3)

  1. SG2512190142 (PDF - 10 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 29.08.2025 an:

      • Bundestag

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

  2. SG2605190004 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 07.05.2026 an:

  3. SG2605190016 (PDF - 12 Seiten)

    Adressatenkreis:

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