Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605190016 (PDF - 12 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Betrugsprävention in der Biokraft-NachV/BioSt-NachV

- Beibehaltung der im Ref. Entwurf notierten Streichung des § 17 BioSt-NachV. - Betrug mit Nachhaltigkeitszertifikaten ist Betrug am Klimaschutz und sollte als solcher als Umweltstraftat eingestuft werden. - Zertifizierungsstellen sollen ihre Akkreditierung in einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren erneuern - Die zuständige Behörde soll bei begründetem Verdacht, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikates nach § 21 nicht mehr erfüllt sind, entweder bestimmen, dass Kontrollen in kürzeren Abständen durchgeführt werden müssen oder diese auch selbst durchführen. - Die Anzahl repräsentativer Stichproben sollte konkretisiert werden - Einführung verpflichtender Sperr-/Beobachtungslisten

Bereitgestellt von:
Initiative Klimabetrug Stoppen (R007206) am 30.06.2026

Adressatenkreis:

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