Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512190142
(PDF - 10 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Betrugsprävention in der Biokraft-NachV/BioSt-NachV
- Beibehaltung der im Ref. Entwurf notierten Streichung des § 17 BioSt-NachV. - Betrug mit Nachhaltigkeitszertifikaten ist Betrug am Klimaschutz und sollte als solcher als Umweltstraftat eingestuft werden. - Zertifizierungsstellen sollen ihre Akkreditierung in einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren erneuern - Die zuständige Behörde soll bei begründetem Verdacht, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikates nach § 21 nicht mehr erfüllt sind, entweder bestimmen, dass Kontrollen in kürzeren Abständen durchgeführt werden müssen oder diese auch selbst durchführen. - Die Anzahl repräsentativer Stichproben sollte konkretisiert werden - Einführung verpflichtender Sperr-/Beobachtungslisten
Bereitgestellt von:
Initiative Klimabetrug Stoppen (R007206)
am
30.06.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.08.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.08.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle SG hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]