Stellungnahmen/Gutachten
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449 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (449)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Mutterschutz für Selbständige soll reformiert werden, um finanzielle Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit zu schaffen. Wir fordern eine Steuerfinanzierung als vorrangige Option. Alternativ sind Versicherungsmodelle denkbar, die eine flexible, bedarfsgerechte Absicherung ermöglichen. Ein Umlagesystem analog zur U2-Umlage lehnen wir ab. Zudem setzen wir uns dafür ein, Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Mutterschutzzeit zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 23.07.2026
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abbau von bürokratischen Hürden und praxisfernen Anforderungen in der Substitution
Die BÄK begrüßt die geplante Einführung der elektronischen Verschreibung von Betäubungsmitteln und fordert deren zügige Umsetzung ohne weitere Verzögerungen. Die Überarbeitung BtMVV, insbesondere im Bereich der Substitution, wird grundsätzlich unterstützt. Gleichzeitig fordert die BÄK, die Neufassung für einen Bürokratieabbau und den Abbau praxisferner Vorgaben zu nutzen sowie keine neuen Hürden für die Versorgung zu schaffen. Zudem setzt sie sich für eine einheitliche Verwendung der Funktionsbezeichnungen im Rettungsdienst nach DIN 13050 ein und weist auf Regelungslücken bei der Versorgung mit Arzneimitteln, die unter das BTMG fallen, im tagesklinischen, aufsuchenden und vollstationären Krankenhausbereich sowie im Rahmen von Belastungserprobungen hin.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 21.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zur Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Qualifizierte Dolmetscher & Übersetzer sind in unterschiedlichsten Situationen, in denen Menschen in Deutschland mit dem Staat (oder viceversa) in Kontakt kommen, für die rechtssichere und rechtewahrende Kommunikation unerlässlich. Nur in den wenigsten Fällen haben Menschen, die (noch) nicht/nicht mehr ausreichend Deutsch sprechen, einen Anspruch darauf (zB §17 AsylG, §§7, 8 ProstG). Wenn Ämter und Behörden Dolmetscher & Übersetzer beauftragen, so werden sie in diesen Verwaltungsverfahren nach JVEG bezahlt. Statt §8 JVEG anzuwenden ist meist ein Rahmenvertrag nach §14 JVEG Voraussetzung, um überhaupt erstmals beauftragt zu werden. §14 JVEG sieht zwar eine Ober-, aber keine Untergrenze vor; überwiegend werden "Dumpinghonorare" gezahlt, teils als Entschädigung für (vermeintliche) Ehrenamtler
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 21.07.2026
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Adressatenkreis:
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17.07.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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21.07.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung und Einordung der Luftrettung im Bereich der Kritischen Infrastruktur.
- Bereitgestellt von: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH am 17.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (KritisV)
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Adressatenkreis:
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16.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Kürzungen im Recht der Eingliederungshilfe
Keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, Keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Schärfung des Nachranggrundsatzes, keine Deckelung bei der Budgetassistenz, keine Deckelung bei der Finanzierung von Tariflöhnen, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - keine Teilrechtsverordnung, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, kein anlassloses Prüfrecht im SGB IX erforderlich, Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung erhalten, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, einheitliche Bedarfsermittlung regeln
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer Nachhaltigkeitsstrategie für das deutsche Gesundheitswesen
Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie als zentrale Voraussetzung für die dringend erforderliche Transformation hin zu einem nachhaltigen, klimaneutralen Gesundheitswesen. Das Eckpunktepapier benennt wichtige Handlungsfelder und enthält einen Fahrplan zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Forderung nach Schaffung entsprechender Governance-Strukturen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 15.07.2026
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Adressatenkreis:
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03.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung einer fairen Vergütung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGA)
Die derzeit geltende Preisfindung bei DiGA führt in vielen Fällen zu einer Unterfinanzierung des Produktes und macht den DiGA Markt zunehmend unattraktiv. Der vfa setzt sich daher für eine differenzierte Preisgestaltung ein, die stärker Parameter der Versorgung wie den therapeutischen Nutzen oder die Prävalenz in den Fokus nimmt. Die Nutzungen von bürokratischen und wenig aussagekräftigen Erfolgsmessungen wird als Mittel zur Preisgestaltung abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
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Adressatenkreis:
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19.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der präventiven Ausrichtung des Gesundheitssystems
Der vfa setzt sich dafür ein das bisher auf die Intervention konzentrierte Gesundheitssystem verstärkt präventiv auszurichten. Neben klassischen verhältnispräventiven Maßnahmen zählt hierzu auch die umfassende Sekundärprävention im Rahmen von geeigneten Screening Programmen und die frühzeitige medikamentöse Therapie zur Vermeidung von Folgeerkrankungen. Um letztere, insbesondere im Kontext von Adipositas für gesetzlich Versicherte leisten zu können, ist der vfa für eine Reformierung des sogenannten Lifestyleparagraphen (§ 34 SGB V).
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
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Adressatenkreis:
-
20.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Die Mitgliedsunternehmen des vfa sind u.a. bei Regelungen zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Abschlag für Impfstoffe mit Patent- und Unterlagenschutz, Änderungen beim Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Praxisbesonderheiten und Wirtschaftlichkeit, Abschaffung der Leitplanken, Verordnungssteuerung für Patentarzneimittel, Wegfall des Kombinationsabschlages sowie die Erweiterung der DiGA-Rahmenvereinbarung betroffen. Der vfa setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung. Außerdem weist der vfa auf die Notwendigkeit von verlässlichen Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland hin.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
22.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Die Mitgliedsunternehmen des vfa sind u.a. bei Regelungen zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Abschlag für Impfstoffe mit Patent- und Unterlagenschutz, Änderungen beim Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Praxisbesonderheiten und Wirtschaftlichkeit, Abschaffung der Leitplanken, Verordnungssteuerung für Patentarzneimittel, Wegfall des Kombinationsabschlages sowie die Erweiterung der DiGA-Rahmenvereinbarung betroffen. Der vfa setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung. Außerdem weist der vfa auf die Notwendigkeit von verlässlichen Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland hin.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
24.06.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Die Mitgliedsunternehmen des vfa sind u.a. bei Regelungen zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Abschlag für Impfstoffe mit Patent- und Unterlagenschutz, Änderungen beim Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Praxisbesonderheiten und Wirtschaftlichkeit, Abschaffung der Leitplanken, Verordnungssteuerung für Patentarzneimittel, Wegfall des Kombinationsabschlages sowie die Erweiterung der DiGA-Rahmenvereinbarung betroffen. Der vfa setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung. Außerdem weist der vfa auf die Notwendigkeit von verlässlichen Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland hin.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Die Mitgliedsunternehmen des vfa sind u.a. bei Regelungen zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Abschlag für Impfstoffe mit Patent- und Unterlagenschutz, Änderungen beim Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Praxisbesonderheiten und Wirtschaftlichkeit, Abschaffung der Leitplanken, Verordnungssteuerung für Patentarzneimittel, Wegfall des Kombinationsabschlages sowie die Erweiterung der DiGA-Rahmenvereinbarung betroffen. Der vfa setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung. Außerdem weist der vfa auf die Notwendigkeit von verlässlichen Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland hin.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
NUB im Krankenhaus - keine Änderung im Rahmen GKV-BStabG
Verhinderung der Ausweitung des bislang auf Hochrisikomethoden begrenzte § 137h SGB V auf sämtliche Erstanfragen für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) mit dem Ziel, den frühen Innovationszugang im stationären Bereich und die Qualität der Versorgung nicht zu gefährden.
- Bereitgestellt von: Medtronic GmbH am 14.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7016
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2036 - Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund...
-
BT-Drs. 21/7016
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mehrsprachige Kommunikation bei Modernisierung des Kindschaftsrechts berücksichtigen
Damit die Rechte aller Kinder in Deutschland gewahrt werden können, darf es für sie und ihre Sorgeberechtigten keine Sprachbarrieren geben. Außerdem dürfen Kinder nicht zum Dolmetschen und Übersetzen gezwungen sein, weil es im Einwanderungsland Deutschland kein funktionierendes System für qualifizierte Sprachmittlung gibt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Medikamentenmitgabe in Entlasssituationen in der KJPP
Die DGKJP setzt sich dafür ein, dass die Versorgung mit Medikamenten in Entlasssituationen sowie im Rahmen teilstationärer Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sichergestellt ist.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 08.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zur Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV - Beitragsstabilisierungsgesetzt
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist das aktuelle Reformpaket der Bundesregierung. Es zielt darauf ab, Finanzdefizite der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen und Beiträge zu stabilisieren.
- Bereitgestellt von: Sonova Retail Deutschland GmbH am 02.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns dafür aus, dass §221a Absatz 2 VAG-E Krankenversicherungsverträge des Vz 02 der Anlage 1 zur BerVersV in der Sicherungssystematik erfasst werden. Für Verträge mit langfristiger Bindung/Kalkulation nach Art der Lebensversicherung ist eine Regelung zur Vertragsfortführung/Bestandslösung notwendig. Wir setzen uns für Informationspflichten für VN ein. Mit Abgabe der Mitteilung nach § 133 Absatz 1 SAGV-E sollte der Versicherer individuell in Textform über die Mitteilung, Rechtsfolgen, Leistungsbeschränkungen und Handlungsoptionen informieren. Zusätzlich sollte ein Sonderkündigungsrecht bei Abgabe der Mitteilung bestehen Wir fordern die Schließung der Regelungslücke bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr oder hilfsweise eine Informations- und Beratungspflicht.
- Bereitgestellt von: Bund der Versicherten e. V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für eine zukunftsfähige nationale und europäische Strategie der Kultur und Kreativwirtschaft
Der VAUNET – Verband Privater Medien unterstützt die „Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland“ (k3d), die die Interessen der Kreativbranche fördert. Ziel ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW), besonders durch Entwicklung einer nationalen Gesamtstrategie. Dazu wurde ein Positionspapier entwickelt, dessen Inhalte und Forderungen im Rahmen einer Anhörung am 22. April im Ausschuss für Kultur- und Medien durch Vertreter von k3d eingebracht wurden. Das Papier erläutert die Branche und befasst sich mit notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit zur GKV Beitragssatzstabilisierung
Steuerzuschuss für Beiträge Bürgergeldbeziehende; Erhöhung der Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuer für Prävention; keine Abkehr von den Tariftreueregelungen Pflege, Krankenhaus sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen; keine Belastungen Versicherten durch Erhöhung Zuzahlungen und Kürzungen Krankengeld; Reform der Minijobs statt Abschaffung Familienmitversicherung; Sicherung der Finanzierungsgrundlage für freigemeinnützige und tarifgebundene kirchliche Krankenhäuser; Bürokratieabbau stationäre Versorgung; bedarfsgerechte Personalbemessung für die Pflege im Krankenhaus
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Pharma- und Medizintechnikdialog
Mit dem Pharma- und Medizintechnikdialog kommt die Bundesregierung mit relevanten Akteuren aus Industrie, Verbänden, Wissenschaft, Selbstverwaltung, Gewerkschaften, Patientenvertretungen und Bundesoberbehörden in den Austausch. Ziel ist es, aktuelle Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen in Forschung über die Produktion bis zur Versorgung zu identifizieren und gemeinsam tragfähige Lösungen mit den ebenfalls betroffenen Ressorts zu erarbeiten. Der vfa möchte mit dazu beitragen, Maßnahmen zu entwickeln, mit denen die Rahmenbedingungen für die forschenden Pharmaunternehmen in Deutschland verbessert werden können.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzen in der GKV stabil aufstellen
Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzen in der GKV stabil aufstellen
Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzen in der GKV stabil aufstellen
Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzen in der GKV stabil aufstellen
Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von wirksamen Strukturreformen in der GKV
Fresenius setzt sich im Rahmen des GKV-Sparpakets für eine zielgenaue Stabilisierung der GKV-Finanzen ein. Im Fokus stehen der Abbau struktureller Ineffizienzen (insbesondere an den Sektorengrenzen), Bürokratieentlastung sowie der Einsatz von Digitalisierung und KI. Gleichzeitig sollten Regulierungen stärker evidenzbasiert ausgestaltet und Leistungserbringern ausreichend wirtschaftliche Handlungsspielräume eingeräumt werden. Zudem setzt sich Fresenius für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der europäischen Produktionsbasis ein. Im Arzneimittelbereich wird eine differenzierte Ausgestaltung von Sparmaßnahmen angestrebt. Konkret wird eine Ausnahme von Arzneimitteln zur parenteralen Ernährung vom Herstellerabschlag angestrebt.
- Bereitgestellt von: Fresenius SE & Co. KGaA am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von wirksamen Strukturreformen in der GKV
Fresenius setzt sich im Rahmen des GKV-Sparpakets für eine zielgenaue Stabilisierung der GKV-Finanzen ein. Im Fokus stehen der Abbau struktureller Ineffizienzen (insbesondere an den Sektorengrenzen), Bürokratieentlastung sowie der Einsatz von Digitalisierung und KI. Gleichzeitig sollten Regulierungen stärker evidenzbasiert ausgestaltet und Leistungserbringern ausreichend wirtschaftliche Handlungsspielräume eingeräumt werden. Zudem setzt sich Fresenius für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der europäischen Produktionsbasis ein. Im Arzneimittelbereich wird eine differenzierte Ausgestaltung von Sparmaßnahmen angestrebt. Konkret wird eine Ausnahme von Arzneimitteln zur parenteralen Ernährung vom Herstellerabschlag angestrebt.
- Bereitgestellt von: Fresenius SE & Co. KGaA am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es handelt sich um die Offenlegungspflicht von Herstellern und Leistungserbringern in Bezug auf die gewährten Rabatte auf Hilfsmittel, für die ein Festbetrag im neuen § 36 SGB V festgesetzt oder angepasst werden soll.
- Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzentwurfs
§71 und §87d Sicherung der flächendeckenden, qualitätsgesicherten ambulanten Versorgung durch entsprechende Berücksichtigung der Vergütungen Rücknahme der individuellen Zusatzbelastungen der Patient*innen durch Zuzahlungen, fehlende Kostenübernahmen für Mobilität, Nicht-Erstattung von Präventionsleistungen und Vorsorgeuntersuchungen
- Bereitgestellt von: Deutsche Aidshilfe am 29.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreform zielführend überarbeiten
Die vorgesehenen Änderungen gehen nicht weit genug und beseitigen die bestehenden Konstruktionsfehler nicht. Die weiteren Ausnahmeregelungen bei den Qualitätsvorgaben und die Streichung von Erreichbarkeitsvorgaben werden abgelehnt. Sie beinhalten die Gefahr, dass die Planungen im Zuge der Reform nicht mit dem Zielbild von bedarfsgerechten und effizienten Strukturen vollzogen und Qualitätsmängel sich dadurch verstetigen werden. Mit Blick auf den vorherrschenden Fachkräftemangel muss eine Zentralisierung der Krankenhausversorgung das Ziel sein, die durch weitergehende Ausnahmeregelungen nicht ausgehebelt werden darf. Echte Nachbesserungen an der Krankenhausreform fehlen, z.B. die Einführung einer bedarfsorientierten und fallzahlunabhängigen Vorhaltefinanzierung auf Basis von Planfallzahlen.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Generationengerechte und nachhaltige Finanzierung der GKV sicherstellen
Eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung der GKV ist erforderlich, um die Lohnzusatzkosten zu begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten. Eine Ausweitung von Beiträgen und Leistungen im Umlageverfahren ist nicht generationengerecht.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung müssen die Berechtigung erhalten, unabhängig von einer Einwilligung der Versicherten eine Krankenversicherungsnummer (KVNR) zu vergeben und für die Services der Telematikinfrastruktur zu nutzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Elektronische Übermittlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen
Grundsätzlich müssen sämtliche Prozesse zur Meldung von Krankenversicherungsbeiträgen im Interesse von Bürokratieabbau digital und praxistauglich ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
eHealth-Versorgung der Privatversicherten sicherstellen
Es müssen die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Nutzung der digitalen Infrastruktur durch Privatpatienten geschaffen werden. Eine zu errichtende Digitalagentur soll - zumindest für Versicherten-Anwendungen - keine konkreten, anwendungsbezogenen Vorgaben machen. Neue Funktionen wie die E-Überweisung sollten so konzipiert werden, dass sie auch bei Privatversicherten genutzt werden können. Zudem sollte die Umsetzung von grundlegenden Prozesskomponenten (wie u.a. das Ausstellen von E-Rezepten, der Zugriff und die Befüllung der elektronischen Patientenakte) in Primärsystemen der Leistungserbringer verbindlich geregelt werden, so dass diese auch für privat Versicherte funktionieren.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist, bei der Umsetzung von Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eine einseitige finanzielle Belastung grundversorgender Fachärztinnen und Fachärzte zu vermeiden. Insbesondere sollen die Auswirkungen einer Rücknahme von TSVG-Regelungen und der Pauschale fachärztliche Grundversorgung auf die ambulante fachärztliche Versorgung berücksichtigt werden. Ziel ist der Erhalt zusätzlicher Sprechstunden, offener Sprechstunden und dringend benötigter fachärztlicher Terminangebote.
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zugang zu Gesundheitsversorgung für Asylsuchende/Abschaffung der Einschränkungen nach AsylbLG
1. Anspruch auf Gesundheitsleistungen gemäß Leistungskatalog der GKV für Geflüchtete gesetzlich verankern 2. Einführung elektronischer Gesundheitskarte für Geflüchtete in allen Bundesländern 3. Anspruch auf qualifizierte Sprachmittlung gesetzlich verankern 4. EU-Aufnahmerichtlinie flächendeckend und systematisch umsetzen
- Bereitgestellt von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung §218 und Sicherstellung des Zugangs zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen
Die aktuell geltenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch haben aufgrund der Kriminalisierung und der damit einhergehenden Stigmatisierung und des bürokratischen Aufwands insbesondere für benachteiligte und mittellose Schwangere, die die Organisation Ärzte der Welt in ihren Anlaufstellen sieht, negative Auswirkungen auf die Versorgung. Ärzte der Welt setzt sich dafür ein, dass im Bedarfsfall alle Schwangeren in Deutschland Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch haben.
- Bereitgestellt von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
-
BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Menschen ohne Krankenversicherung sind auf Notfallbehandlungen angewiesen. Hilfesuchende werden in Notaufnahmen jedoch immer wieder abgewiesen, selbst vor einer Ersteinschätzung. Sprachbarrieren und fehlende Sprachmittlung verschärfen die Situation. Ein Hauptproblem liegt in der unzureichenden praktischen Anwendbarkeit der Nothelferregelung nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII. Krankenhäuser müssen die Hilfebedürftigkeit nachweisen, erhalten oft nur begrenzte Erstattungen und tragen hohe Verluste. Die Nothelfer-Paragrafen müssen so überarbeitet werden, dass Krankenhäuser ihre Ansprüche durchsetzen können. Erstattungen sollen den gesamten Behandlungszeitraum umfassen, und die Hilfebedürftigkeit in Notfällen zugunsten der Krankenhäuser vermutet werden.
- Bereitgestellt von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Menschen ohne Krankenversicherung sind auf Notfallbehandlungen angewiesen. Hilfesuchende werden in Notaufnahmen jedoch immer wieder abgewiesen, selbst vor einer Ersteinschätzung. Sprachbarrieren und fehlende Sprachmittlung verschärfen die Situation. Ein Hauptproblem liegt in der unzureichenden praktischen Anwendbarkeit der Nothelferregelung nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII. Krankenhäuser müssen die Hilfebedürftigkeit nachweisen, erhalten oft nur begrenzte Erstattungen und tragen hohe Verluste. Die Nothelfer-Paragrafen müssen so überarbeitet werden, dass Krankenhäuser ihre Ansprüche durchsetzen können. Erstattungen sollen den gesamten Behandlungszeitraum umfassen, und die Hilfebedürftigkeit in Notfällen zugunsten der Krankenhäuser vermutet werden.
- Bereitgestellt von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Menschen ohne Krankenversicherung sind auf Notfallbehandlungen angewiesen. Hilfesuchende werden in Notaufnahmen jedoch immer wieder abgewiesen, selbst vor einer Ersteinschätzung. Sprachbarrieren und fehlende Sprachmittlung verschärfen die Situation. Ein Hauptproblem liegt in der unzureichenden praktischen Anwendbarkeit der Nothelferregelung nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII. Krankenhäuser müssen die Hilfebedürftigkeit nachweisen, erhalten oft nur begrenzte Erstattungen und tragen hohe Verluste. Die Nothelfer-Paragrafen müssen so überarbeitet werden, dass Krankenhäuser ihre Ansprüche durchsetzen können. Erstattungen sollen den gesamten Behandlungszeitraum umfassen, und die Hilfebedürftigkeit in Notfällen zugunsten der Krankenhäuser vermutet werden.
- Bereitgestellt von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Pharmaindustrie wirbt um Sonderregelungen mit deutlichen Einschränkungen des Wettbewerbs für den Markt biosimilarer Arzneimittel. Um die Arzneimittelversorgung bezahlbar zu halten, müssen jedoch bestehende Wirtschaftlichkeitsreserven zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung gehoben werden. So soll sichergestellt werden, dass Versicherte weiterhin unmittelbaren Zugang zu neuen Arzneimitteln haben und gleichzeitig die Beitragszahlenden nicht weiter durch steigende Beitragssätze belastet werden. Es soll von Regelungen, die den Wettbewerb und die Nutzung von Rabattverträgen für den Bereich der Biosimilars einschränken, Abstand genommen werden. Stattdessen sollten die Möglichkeiten der Marktwirtschaft und des damit verbundenen Wettbewerbs genutzt werden, um die GKV zu stabilisieren.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 26.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze anpassen
Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit und Beitragssatzstabilität der GKV durch ausgabenseitige und einnahmenseitige Maßnahmen, die sich prinzipiell an der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik und am evidenzbasierten Nutzen ausrichten. Daneben erfolgen weitere Schritte, um die Einnahmeseite zu stärken. Ein signifikanter Beitrag der Beitragszahler zu Haushaltskonsolidierung ist ebenfalls vorgesehen.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 26.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze anpassen
Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit und Beitragssatzstabilität der GKV durch ausgabenseitige und einnahmenseitige Maßnahmen, die sich prinzipiell an der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik und am evidenzbasierten Nutzen ausrichten. Daneben erfolgen weitere Schritte, um die Einnahmeseite zu stärken. Ein signifikanter Beitrag der Beitragszahler zu Haushaltskonsolidierung ist ebenfalls vorgesehen.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 26.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Stabilisierung der GKV
Die Bundesregierung will die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig sichern und zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende vermeiden. Wichtig dafür sind strukturelle Reformen, die langfristig das System stärken und es besser machen. Die vorliegenden Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben. Die Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben werden. Pharma Deutschland setzt sich dafür ein, dass hier entsprechende Änderungen herbeigeführt werden.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 26.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Diverse Maßnahmen im SGB V sollen den Beitragssatz in der GKV kurzfritig stabilisieren. Rückkehr zur einnahmeorientierten Ausgabenpolitik in der GKV
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 26.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der VCA setzt sich im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) gegen die geplante Herausnahme von Cannabisblüten aus der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Ziel ist der Erhalt einer bedarfsgerechten Versorgung schwerwiegend erkrankter Patientinnen und Patienten mit medizinischem Cannabis über qualifizierte Apotheken. Der Verband weist insbesondere auf die Bedeutung der ärztlichen Therapiefreiheit, der pharmazeutischen Beratung, der qualitätsgesicherten Abgabe und der unterschiedlichen therapeutischen Funktionen verschiedener Darreichungsformen hin. Aus Sicht des VCA darf eine Kostendämpfung im GKV-System nicht dazu führen, dass etablierte Therapieoptionen faktisch aus der Versorgung verdrängt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung der Vergütungssteigerung und der Festzuschüsse Änderungen im Bereich KFO
Der VDZI fordert, den Rechtsrahmen für Praxislabore zur Herstellung von Zahnersatz in investorengetragenen MVZ einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Keine Absenkung der Vergütungssteigerung für die Jahre 2027 bis 2029. Kein Fachzahnarztvorbehalt für den Zugang zur KFO-Versorgung. Keine Absenkung der Festzuschüsse. Beteiligung an der Bildung von Leistungskomplexen in der KFO-Versorgung
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband (VDZI) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Statusfeststellungsverfahrens
Der VPLT setzt sich für die Anpassung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV ein, um eine höhere Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Soloselbstständigen in der Veranstaltungswirtschaft zu gewährleisten. Die aktuelle Anwendungspraxis der Deutschen Rentenversicherung führt in diesem Zusammenhang zu erheblicher Rechtsunsicherheit, erhöhtem Verwaltungsaufwand und Wettbewerbsnachteilen sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer.
- Bereitgestellt von: VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragsstabilisierung: Digitalisierung als Schlüssel für Finanzierungssicherheit und Effizienz
Wir als Bitkom fordern Digitalisierung ausdrücklich als Mittel, um Versorgungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Effizienz im Gesundheitssystem zu steigern und lehnen die im Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes vorgeschlagenen Regelungen zu DiGA und ePA ab.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der bpa lehnt die Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die (um einen Prozentpunkt abgesenkte) Grundlohnsummensteigerung für die Haushaltshilfe, die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege in aller Entschiedenheit ab! Angemessene Gehaltssteigerungen müssen auch zukünftig unabhängig von der Grundlohnsummensteigerung refinanziert werden, damit die Einrichtungen die notwendige Flexibilität bei der Personal-sicherung bei zunehmender Personalmangelsituation insgesamt erhalten!
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 19.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer Nachhaltigkeitsstrategie für das deutsche Gesundheitswesen
Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie als zentrale Voraussetzung für die dringend erforderliche Transformation hin zu einem nachhaltigen, klimaneutralen Gesundheitswesen. Das Eckpunktepapier benennt wichtige Handlungsfelder und enthält einen Fahrplan zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Forderung nach Schaffung entsprechender Governance-Strukturen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 19.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aussprache gegen die geplante Anhebung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags für geringfügig Beschäftigte Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Die vorgesehene Erhöhung würde insbesondere die Pressezustellung erheblich belasten, die strukturell auf Minijobs angewiesen ist, und könnte die flächendeckende Versorgung mit Presseprodukten gefährden. Angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen und der verfassungsrechtlich geschützten Bedeutung der Presse fordern die Verbände, auf die Maßnahme in der vorgesehenen Form zu verzichten und branchenspezifische Besonderheiten stärker zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 19.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungspolitische Steuerung der Reformen zur GKV-Finanzierung
Die Bundesärztekammer fordert, die Reformen zur GKV-Finanzierung nicht nur fiskalisch, sondern auch ausdrücklich versorgungspolitisch präzise zu steuern und die im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen dementsprechend zu überarbeiten. Ergänzend fordert die BÄK die vollständige Steuerfinanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger, ein Monitoring der Gesetzesfolgen, den Abbau von Bürokratie sowie eine Wende in der Präventionspolitik.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 19.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungspolitische Steuerung der Reformen zur GKV-Finanzierung
Die Bundesärztekammer fordert, die Reformen zur GKV-Finanzierung nicht nur fiskalisch, sondern auch ausdrücklich versorgungspolitisch präzise zu steuern und die im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen dementsprechend zu überarbeiten. Ergänzend fordert die BÄK die vollständige Steuerfinanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger, ein Monitoring der Gesetzesfolgen, den Abbau von Bürokratie sowie eine Wende in der Präventionspolitik.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 19.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Den kleinteiligen und überzogenen Regularien zur Fortbildungspflicht für Ärzte entgegenwirken.
Das Früherkennungsprogramm für Lungenkrebs basiert auf der Lungen-krebsfrüherkennungsverordnung (LuKrFrühErkV) des Bundesumweltministeriums (BMUV) und der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) des G-BA. Die KFE-RL regelt für die beteiligten Ärztinnen und Ärzte Fortbildungspflichten. Im Auftrag des Vorstands des Bundesärztekammer appelliert der Präsident an die Ministerin, überzogenen und kleinteiligen Regularien zur Fortbildungspflicht in Bezug auf bestimmte Leistungen entgegenzuwirken.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 19.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12535
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12363 - Früherkennung und Versorgung von chronischen Lungen- und Atemwegserkrankungen
-
BT-Drs. 20/12535
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der GKV-Erstattung von Cannabisblüten nach § 31 Abs. 6 SGB V
Der BDCan setzt sich gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung von Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V ein. Ziel ist die Beibehaltung der GKV-Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten für schwerwiegend erkrankte Versicherte, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und andere Therapieoptionen nicht ausreichen oder nicht vertragen werden. Der BDCan fordert, dass die Therapieentscheidung patient:innenorientiert und ärztlich begründet erhalten bleibt und ein faktischer Ausschluss inhalativer Therapieoptionen vermieden wird.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) am 18.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der GKV-Erstattung von Cannabisblüten nach § 31 Abs. 6 SGB V
Der BDCan setzt sich gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung von Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V ein. Ziel ist die Beibehaltung der GKV-Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten für schwerwiegend erkrankte Versicherte, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und andere Therapieoptionen nicht ausreichen oder nicht vertragen werden. Der BDCan fordert, dass die Therapieentscheidung patient:innenorientiert und ärztlich begründet erhalten bleibt und ein faktischer Ausschluss inhalativer Therapieoptionen vermieden wird.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) am 18.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Stabilisierung der GKV
Die Bundesregierung will die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig sichern und zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende vermeiden. Wichtig dafür sind strukturelle Reformen, die langfristig das System stärken und es besser machen. Die vorliegenden Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben. Die Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben werden. Pharma Deutschland setzt sich dafür ein, dass hier entsprechende Änderungen herbeigeführt werden.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 18.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit zur GKV Beitragssatzstabilisierung
Steuerzuschuss für Beiträge Bürgergeldbeziehende; Erhöhung der Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuer für Prävention; keine Abkehr von den Tariftreueregelungen Pflege, Krankenhaus sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen; keine Belastungen Versicherten durch Erhöhung Zuzahlungen und Kürzungen Krankengeld; Reform der Minijobs statt Abschaffung Familienmitversicherung; Sicherung der Finanzierungsgrundlage für freigemeinnützige und tarifgebundene kirchliche Krankenhäuser; Bürokratieabbau stationäre Versorgung; bedarfsgerechte Personalbemessung für die Pflege im Krankenhaus
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 15.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
08.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Medizinregistergesetzes für bessere Nutzungsmöglichkeiten von Registerdaten
Die BÄK unterstützt das Ziel des Referentenentwurfs, die Nutzungsmöglichkeiten von Daten aus Medizinregistern zu verbessern und eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Hervorzuheben ist aus Sicht der BÄK die Bedeutung der Ethikkommissionen, die mit der inhaltlichen Prüfung der Registerprotokolle einen wesentlichen Beitrag zugunsten hoher Qualitätsstandards leisten. Hier sollten Doppelprüfungen durch das geplante Zentrum von Medizinregistern vermieden werden. Auch auf Bundesrecht errichtete Register sollten zur Qualifizierung ein Ethikvotum einholen. Die geplante Widerspruchsmöglichkeit für Patienten zur Datenverarbeitung sollte insbesondere auch für das Transplantationsregister gelten. Weitere Vorschläge betreffen Detailverbesserungen für Formulierungen z. B. zum Erhebungszweck.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 12.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eine hochwertige Patientenversorgung braucht gut aus- und weitergebildete Ärztinnen und Ärzte. Die geplante Krankenhausstrukturreform und die zunehmende Verschiebung des Leistungsgeschehens in den ambulanten Bereich haben unmittelbaren Einfluss auf die Struktur der ärztlichen Weiterbildung. Damit diese auch in Zukunft sichergestellt werden kann, muss die Weiterbildung nicht nur sektorenübergreifend gedacht, sondern auch angemessen finanziert werden.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 12.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung der Benachteiliung durch Selbstzahlerprinzip bei der Abgabe von Arzneimitteln
Eine wohnortnahe, verlässliche Versorgung ist für Patienten unverzichtbar – besonders für chronisch erkrankte, pflegebedürftige und ältere Menschen. Doch der vorliegende Referentenentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz erweitert die Kompetenzen von Apotheken in Bereiche, die bislang der ärztlichen Heilkunde vorbehalten sind. So werden ärztliche Aufgaben schrittweise in den Apothekenbereich verlagert, ohne dass hierfür verbindliche Qualitätsstandards und Dokumentationspflichten festgelegt werden. Zudem sollen die Kompetenzen der Apotheker erweitert, während ihre bisherigen Aufgaben an weniger qualifizierte Apothekenmitarbeiter abgegeben werden. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht dieses Vorgehen kritisch, weil viele Details ungeklärt bleiben.
- Bereitgestellt von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 11.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der bpa fordert umfassende Änderungen beim PNOG. Lohn- und Vergütungssteigerungen über der Grundlohnsummensteigerung müssen auch zukünftig refinanziert werden. Mit der geplanten Pflegebegleitung wird ein Irrweg beschritten werden. Die vorgesehenen Änderungen bei der Dynamisierung sind eine Mogelpackung. Die Zusammenlegung von Ansprüchen als vermeintliche Vereinfachung ist in Wahrheit eine versteckte Leistungskürzung für die Pflegebedürftigen Das geplante Sachleistungsbudgets darf nicht dazu führen, dass bewährte ambulante Leistungen faktisch entfallen. Der bpa begrüßt das Förderprogramm zur Digitalisierung; auch vollstationäre Einrichtungen müssen förderfähig sein Der bpa begrüßt die vorgesehenen Transformationsstellenanteile in vollstationären Pflegeeinrichtungen ausdrücklich.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung Pflegeneuordnungsgesetz PNOG
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer nachhaltigen GKV-Finanzierung
Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist wegen des demografischen Wandels, des medizinischen Fortschritts sowie zuletzt auch hohen Inflationsraten bei gleichzeitig stagnierenden Einnahmen unter Druck. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag eine Dynamisierung der staatlichen Zuschüsse und eine Entlastung der GKV-Finanzen von versicherungsfremden Leistungen vereinbart, diese bisher aber nicht umgesetzt. Ziel muss es sein, mit einer strukturellen Finanzreform die GKV-Finanzen nachhaltig zukunftsfit zu machen und auf Eingriffe ins GKV-Leistungsspektrum für Patient:innen zu verzichten. Dies gilt auch für einseitige Kosteneinsparungen im Arzneimittelbereich wie beim GKV-FinstG, das bereits die Verfügbarkeit von Arzneimittelinnovationen in Deutschland einschränkte.
- Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 08.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer nachhaltigen GKV-Finanzierung
Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist wegen des demografischen Wandels, des medizinischen Fortschritts sowie zuletzt auch hohen Inflationsraten bei gleichzeitig stagnierenden Einnahmen unter Druck. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag eine Dynamisierung der staatlichen Zuschüsse und eine Entlastung der GKV-Finanzen von versicherungsfremden Leistungen vereinbart, diese bisher aber nicht umgesetzt. Ziel muss es sein, mit einer strukturellen Finanzreform die GKV-Finanzen nachhaltig zukunftsfit zu machen und auf Eingriffe ins GKV-Leistungsspektrum für Patient:innen zu verzichten. Dies gilt auch für einseitige Kosteneinsparungen im Arzneimittelbereich wie beim GKV-FinstG, das bereits die Verfügbarkeit von Arzneimittelinnovationen in Deutschland einschränkte.
- Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 08.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Die vorgesehenen Sparmaßnahmen bei innovativen Arzneimitteln sind überproportional hoch im Vgl. zu ihrem Kostenanteil, insb. problematisch aufgrund ihres systemverändernden Charakters sind: - Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags - Verschärfung der Preis-Mengen-Regelungen in AMNOG-Preisverhandlungen - Verordnungssteuerung über Rabattverträge für Patentarzneimittel Sie stehen im Widerspruch zum AMNOG-Konzept wertbasierter Preise und höhlen dieses vollends aus. Die Dynamisierung des Herstellerabschlags bedeutet den Beginn einer Medikation nach Kassenlage, sie droht Deutschland vom künftigen medizinischen Fortschritt abzuschneiden und verschlechtert Deutschlands Position im globalen Wettbewerb um die Wachstumsbranche Pharma. Deshalb müssen die Maßnahmen gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 08.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Die vorgesehenen Sparmaßnahmen bei innovativen Arzneimitteln sind überproportional hoch im Vgl. zu ihrem Kostenanteil, insb. problematisch aufgrund ihres systemverändernden Charakters sind: - Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags - Verschärfung der Preis-Mengen-Regelungen in AMNOG-Preisverhandlungen - Verordnungssteuerung über Rabattverträge für Patentarzneimittel Sie stehen im Widerspruch zum AMNOG-Konzept wertbasierter Preise und höhlen dieses vollends aus. Die Dynamisierung des Herstellerabschlags bedeutet den Beginn einer Medikation nach Kassenlage, sie droht Deutschland vom künftigen medizinischen Fortschritt abzuschneiden und verschlechtert Deutschlands Position im globalen Wettbewerb um die Wachstumsbranche Pharma. Deshalb müssen die Maßnahmen gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 08.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Die vorgesehenen Sparmaßnahmen bei innovativen Arzneimitteln sind überproportional hoch im Vgl. zu ihrem Kostenanteil, insb. problematisch aufgrund ihres systemverändernden Charakters sind: - Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags - Verschärfung der Preis-Mengen-Regelungen in AMNOG-Preisverhandlungen - Verordnungssteuerung über Rabattverträge für Patentarzneimittel Sie stehen im Widerspruch zum AMNOG-Konzept wertbasierter Preise und höhlen dieses vollends aus. Die Dynamisierung des Herstellerabschlags bedeutet den Beginn einer Medikation nach Kassenlage, sie droht Deutschland vom künftigen medizinischen Fortschritt abzuschneiden und verschlechtert Deutschlands Position im globalen Wettbewerb um die Wachstumsbranche Pharma. Deshalb müssen die Maßnahmen gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 08.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Präqualifizierung durch Entbürokratisierung
Augenoptiker müssen sich präqualifizieren, um Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Deutsche Akkreditierungsstelle schreibt den voh ihr akkreditierten PQ-Stellen u. a. vor, dass betriebe innerhalb des fünfjähriger Geltungsdauer ihres Präqualifizierungszertifikats zweimal - und damit im Schnitt alle 20 Monate - anlasslos zu überwachen sind. Nachdem der Umfang der zur Präqualifizierung beizubringenden Unterlagen in einem ersten schritt bereits reduziert wurde, muss der bürokratische Aufwand des Verfahrens an sich entschlackt und insb. von dieser Auflage befreit werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 05.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der VPKA wendet sich gegen die Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll eine sogenannte Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden. Damit sollen in den nächsten Jahren Einsparungen in Milliardenhöhe erzielt werden, um so die erwartete Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Mit seinen Aktivitäten möchte der VPKA eine Abschwächung der Sparmaßnahmen erzielen. Um „Beinfreiheit“ für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken zu erhalten und wirksame Kostenentlastungen zu erzielen, fordern wir die Streichung von starren Struktur- und Personalvorgaben durch Gesetze sowie Richtlinien des G-BA wie z.B. Streichung der PPUG, der PPP-RL, der Psych-Personalnachweise sowie die Rückeingliederung der Pflegebudgets in die DRG’s.
- Bereitgestellt von: Verband der Privatkrankenanstalten In Bayern e.V. am 02.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Darstellung der Auswirkungen des Gesetzentwurfes auf ambulante die nephrologische Versorgung. Hervorhebung der Bedeutung der Prävention.
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Nephrologinnen und Nephrologen in Deutschland (DN) e.V. am 01.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitalgesetz - Einführung elektronischer Patentenakte
Mit dem Digitalgesetz wird die ePA für alle Patienten auf den Weg gebracht. Der Informationsaustausch zwischen medizinischen Einrichtungen, den Heilberufen und den Pflegefachkräften kann wesentlich erleichtert werden. Der Verband weist gemeinsam mit weiteren Verbänden als Partner der Rahmenvereinbarung nach § 134 Abs. 4 und 5 SGB V darauf hin, die vorgesehene obligatorische Erfolgsmessung mit ihren Fristen aufzuheben und den Vertragspartnern die Möglichkeit zu geben, gemeinsam einen Weg für eine Umsetzung zu entwickeln.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Stabilisierung der GKV
Die Bundesregierung will die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig sichern und zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende vermeiden. Wichtig dafür sind strukturelle Reformen, die langfristig das System stärken und es besser machen. Die vorliegenden Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben. Die Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben werden. Pharma Deutschland setzt sich dafür ein, dass hier entsprechende Änderungen herbeigeführt werden.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 26.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Stabilisierung der GKV
Die Bundesregierung will die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig sichern und zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende vermeiden. Wichtig dafür sind strukturelle Reformen, die langfristig das System stärken und es besser machen. Die vorliegenden Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben. Die Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben werden. Pharma Deutschland setzt sich dafür ein, dass hier entsprechende Änderungen herbeigeführt werden.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 26.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stabilisierung der Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Zweitmeinungsverfahren: Erweiterung der Aufgaben des G-BA in § 27b Abs. 2 SGB V beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern: Aufnahme von Ausnahmetatbeständen in § 242 SGB V für den Personenkreis der nach § 62 SGB V als chronisch krank eingestuften Versicherten sowie für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen Teilarbeitsunfähigkeit: Vorrangstellung von Verfahren zur Wiedereingliederung sowie BEM Ablehnung: Erhöhung der Zuschläge (§ 61 SGB V), Impfstoffabschlag (§ 130e SGB V), Rabattverträge (§ 130e SGB V)
- Bereitgestellt von: Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. am 22.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
bedarfsgerechte Patientensteuerung in einem verbindlichen Primärarztsystem
Mit der geplanten Einführung eines Primärarztsystems rückt die Frage nach einer modernen und tragfähigen Patientensteuerung in den Mittelpunkt. Eine pauschale Hausarztzentrierung greift dabei zu kurz. Gefragt ist ein differenziertes Konzept, das die Realität der Versorgung abbildet, hausärztliche und fachärztliche Expertise verknüpft und digitale Ersteinschätzung konsequent nutzt. Nur so lassen sich Patientenpfade effizient lenken, ambulante Strukturen stärken und die Qualität sichern.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 22.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Internistische Forderungen für ein zukunftsfestes Gesundheitssystem in Deutschland
Demografischer Wandel und Fachkräftemangel verändern die Gesundheitsversorgung grundlegend. Ohne einen politischen Kurswechsel drohen nicht nur Versorgungsengpässe, sondern auch ein Vertrauensverlust. Versorgungssicherheit gelingt, wenn Evidenz zählt, ambulante und stationäre Kapazitäten regional vernetzt geplant werden und Patientinnen und Patienten zielgerichtet gesteuert werden. Dafür sind klare Prioritäten, transparente Kommunikation und kurzfristig mutige Entscheidungen mit langfristigem Horizont erforderlich.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 22.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der demografische Wandel stellt die medizinische und pflegerische Versorgung älterer Menschen vor große Herausforderungen. Um die Lebensqualität und Autonomie im Alter zu sichern, muss die Altersmedizin stärker in den Fokus gesundheitspolitischer Entscheidungen rücken. Dafür braucht es auch eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über die Herausforderungen des Alterns. Hierbei kommt Internistinnen und Internisten eine zentrale Rolle zu.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 22.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze anpassen
Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit und Beitragssatzstabilität der GKV durch ausgabenseitige und einnahmenseitige Maßnahmen, die sich prinzipiell an der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik und am evidenzbasierten Nutzen ausrichten. Daneben erfolgen weitere Schritte, um die Einnahmeseite zu stärken. Ein signifikanter Beitrag der Beitragszahler zu Haushaltskonsolidierung ist ebenfalls vorgesehen.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 20.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ambulante fachärztliche Versorgung (ASV) der Endometriose
Gemäß § 116b SGB V umfasst die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Erkrankungen, die eine besondere Qualifikation, interdisziplinäre Zusammenarbeit und spezifische Ausstattung erfordern. Endometriose erfüllt diese Kriterien eindeutig. Um die Versorgung der Betroffenen strukturiert weiterzuentwickeln, empfehlen wir daher, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Einrichtung einer ASV für Endometriose zu beauftragen.
- Bereitgestellt von: Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V. am 15.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit zur GKV Beitragssatzstabilisierung
Steuerzuschuss für Beiträge Bürgergeldbeziehende; Erhöhung der Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuer für Prävention; keine Abkehr von den Tariftreueregelungen Pflege, Krankenhaus sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen; keine Belastungen Versicherten durch Erhöhung Zuzahlungen und Kürzungen Krankengeld; Reform der Minijobs statt Abschaffung Familienmitversicherung; Sicherung der Finanzierungsgrundlage für freigemeinnützige und tarifgebundene kirchliche Krankenhäuser; Bürokratieabbau stationäre Versorgung; bedarfsgerechte Personalbemessung für die Pflege im Krankenhaus
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 13.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit zur GKV Beitragssatzstabilisierung
Steuerzuschuss für Beiträge Bürgergeldbeziehende; Erhöhung der Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuer für Prävention; keine Abkehr von den Tariftreueregelungen Pflege, Krankenhaus sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen; keine Belastungen Versicherten durch Erhöhung Zuzahlungen und Kürzungen Krankengeld; Reform der Minijobs statt Abschaffung Familienmitversicherung; Sicherung der Finanzierungsgrundlage für freigemeinnützige und tarifgebundene kirchliche Krankenhäuser; Bürokratieabbau stationäre Versorgung; bedarfsgerechte Personalbemessung für die Pflege im Krankenhaus
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 08.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Stabilisierung der GKV
Die Bundesregierung will die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig sichern und zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende vermeiden. Wichtig dafür sind strukturelle Reformen, die langfristig das System stärken und es besser machen. Die vorliegenden Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben. Die Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben werden. Pharma Deutschland setzt sich dafür ein, dass hier entsprechende Änderungen herbeigeführt werden.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 06.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Stabilisierung der GKV
Die Bundesregierung will die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig sichern und zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende vermeiden. Wichtig dafür sind strukturelle Reformen, die langfristig das System stärken und es besser machen. Die vorliegenden Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben. Die Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben werden. Pharma Deutschland setzt sich dafür ein, dass hier entsprechende Änderungen herbeigeführt werden.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 06.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Stabilisierung der GKV
Die Bundesregierung will die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig sichern und zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende vermeiden. Wichtig dafür sind strukturelle Reformen, die langfristig das System stärken und es besser machen. Die vorliegenden Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben. Die Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben werden. Pharma Deutschland setzt sich dafür ein, dass hier entsprechende Änderungen herbeigeführt werden.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 06.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Stabilisierung der GKV
Die Bundesregierung will die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig sichern und zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende vermeiden. Wichtig dafür sind strukturelle Reformen, die langfristig das System stärken und es besser machen. Die vorliegenden Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben. Die Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben werden. Pharma Deutschland setzt sich dafür ein, dass hier entsprechende Änderungen herbeigeführt werden.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 06.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BKK DV stellt in seinem Format "Unter der Lupe" die GKV-Finanzergebnisse dar. Es gibt im Drei-Monats-Rhythmus einen Überblick über die jeweils aktuelle Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der verschiedenen Kassenarten. In jeder Ausgabe analysieren wir darüber hinaus ein bestimmtes, gerade besonders im Fokus bzw. in der politischen Debatte stehendes Thema im Zusammenhang mit den GKV-Finanzen oder dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA).
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 05.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BKK DV stellt in seinem Format "Unter der Lupe" die GKV-Finanzergebnisse dar. Es gibt im Drei-Monats-Rhythmus einen Überblick über die jeweils aktuelle Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der verschiedenen Kassenarten. In jeder Ausgabe analysieren wir darüber hinaus ein bestimmtes, gerade besonders im Fokus bzw. in der politischen Debatte stehendes Thema im Zusammenhang mit den GKV-Finanzen oder dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA).
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 05.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: