Regelungsvorhaben

Unterstützung des VSAAG beschränkt au den Regelungskomplex zur Sicherungseinrichtung für Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen

Angegeben von:
Bund der Versicherten e. V. (R003297) am 30.06.2026

Beschreibung:
Wir sprechen uns dafür aus, dass §221a Absatz 2 VAG-E Krankenversicherungsverträge des Vz 02 der Anlage 1 zur BerVersV in der Sicherungssystematik erfasst werden. Für Verträge mit langfristiger Bindung/Kalkulation nach Art der Lebensversicherung ist eine Regelung zur Vertragsfortführung/Bestandslösung notwendig. Wir setzen uns für Informationspflichten für VN ein. Mit Abgabe der Mitteilung nach § 133 Absatz 1 SAGV-E sollte der Versicherer individuell in Textform über die Mitteilung, Rechtsfolgen, Leistungsbeschränkungen und Handlungsoptionen informieren. Zusätzlich sollte ein Sonderkündigungsrecht bei Abgabe der Mitteilung bestehen Wir fordern die Schließung der Regelungslücke bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr oder hilfsweise eine Informations- und Beratungspflicht.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Entwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 10.02.2026 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (8)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2604130002 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 10.03.2026 an:

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