Regelungsvorhaben

Extrabudgetäre Vergütung von Schwangerenvorsorge und oKFE Zervixkarzinom erhalten

Angegeben von:
Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (R002554) am 22.10.2026

Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist, die bisherige extrabudgetäre Vergütung der Schwangerenvorsorge und des organisierten Krebsfrüherkennungsprogramms (oKFE) „Zervixkarzinom“ aufrechtzuerhalten. Bei der Umsetzung der Vergütungsregelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sollen beide Leistungsbereiche von einer Budgetierung ausgenommen werden. Insbesondere soll die Möglichkeit entsprechender Ausnahmen durch den Bewertungsausschuss genutzt werden, um eine verlässliche, flächendeckende und qualitätsgesicherte Vorsorge und Früherkennung sicherzustellen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 256/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2610220029 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 15.09.2026 an:

Nach oben blättern