Regelungsvorhaben
Extrabudgetäre Vergütung von Schwangerenvorsorge und oKFE Zervixkarzinom erhalten
Angegeben von:
Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (R002554)
am
22.10.2026
Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist, die bisherige extrabudgetäre Vergütung der Schwangerenvorsorge und des organisierten Krebsfrüherkennungsprogramms (oKFE) „Zervixkarzinom“ aufrechtzuerhalten. Bei der Umsetzung der Vergütungsregelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sollen beide Leistungsbereiche von einer Budgetierung ausgenommen werden. Insbesondere soll die Möglichkeit entsprechender Ausnahmen durch den Bewertungsausschuss genutzt werden, um eine verlässliche, flächendeckende und qualitätsgesicherte Vorsorge und Früherkennung sicherzustellen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 256/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.09.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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