Regelungsvorhaben
Keine Kürzungen im Recht der Eingliederungshilfe
Angegeben von:
Bundesvereinigung Lebenshilfe (R004143)
am
17.07.2026
Beschreibung:
Keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, Keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Schärfung des Nachranggrundsatzes, keine Deckelung bei der Budgetassistenz, keine Deckelung bei der Finanzierung von Tariflöhnen, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - keine Teilrechtsverordnung, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, kein anlassloses Prüfrecht im SGB IX erforderlich, Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung erhalten, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, einheitliche Bedarfsermittlung regeln
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
- Schulische Bildung [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
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SG2607170007 (PDF - 18 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 09.07.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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