Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (103)
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- Angegeben von: Herstellerverband Haus & Garten e.V. am 09.01.2026
- Beschreibung: Umsetzung der Empowering-Consumer-Richtlinie in nationales Recht. Gemeinsam mit weiteren Verbänden der Konsumgüterindustrie setzen wir uns für eine Verlängerung der Abverkaufsfristen für bereits in Verkehr gebrachte Produkte ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Regierungsentwurf eines Dritten Gesetztes zur Änderung des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb
- Angegeben von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken. (EU) 2024/825
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: 16 Wirtschaftsverbände wenden sich in einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesregierung, um über einen Bedarf an Übergangsfristen und Abverkaufsmöglichkeiten mit Blick auf die Anwendung der "Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel" zu informieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. am 02.10.2025
- Beschreibung: Soweit Nachhaltigkeitssiegel zugleich Gewährleistungsmarken sind, wurde für bereits genutzte Gewährleistungsmarken kein Bestandsschutz oder eine Ausnahmer von der Zertifizierungspflicht vorgesehen. Unklar ist auch, ob Gewährleistungsmarken, die als Nachhaltigkeitssiegel dienen, künftig noch ohne Zertifizierung des Vergabesystems eintragungsfähig sind. Insoweit hält der DDV es für unbedingt erforderlich, dass die Bundesregierung bei der EU Kommissionauf eine praxisgerechte Klärung hinwirkt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2025
- Beschreibung: Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (EmpCo-Richtlinie) ohne weitere zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft oder Verzögerungen in nationales Recht überführt werden. Ausdehnung auf B2B-Geschäfte verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 30.09.2025
- Beschreibung: Auflösen regulatorischer Widersprüche im Zuge der deutschen Umsetzung in das UWG. Wir fordern nachdrücklich dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass sowohl die EU-Öko-Verordnung 2018/848 als auch darüber hinausgehende Standards ausdrücklich als anerkannte hervorragende Umweltleistungen im UWG verankert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Umweltleistungen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft auch künftig gesetzlich abgesichert sind und wirksam kommuniziert werden können. Darüber hinaus sprechen wir uns für angemessene Übergangsfristen aus, um eine unnötige Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden. Ebenso ist sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitssiegel unabhängig von ihrem markenrechtlichen Schutzstatus diskriminierungsfrei behandelt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e. V. am 22.09.2025
- Beschreibung: Aus Sicht der Tourismuswirtschaft ist es von besonderer Bedeutung, dass die neuen Regelungen praxisgerecht, rechtssicher und verhältnismäßig ausgestaltet werden (siehe Stellungnahme).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der RL sollten beachtet werden: Die Umsetzung der RL ist für die Luftfahrtbranche mit erheblichen Herausforderungen verbunden. 1. Die Umsetzung der RL erschwert es erheblich, Nachhaltigkeitsinitiativen und -angebote – etwa Investitionen in SAF oder emissionsärmere Flottenmodernisierungen – verständlich und sichtbar zu kommunizieren. Dies wirkt dem Ziel, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern, entgegen. 2. Während heimische Airlines den neuen restriktiven Vorgaben unterliegen, können nicht-europäische Airlines ihre Angebote weiterhin uneingeschränkt vermarkten. Dies führt zu einer spürbaren Wettbewerbsverzerrung zulasten europäischer Akteure.3. Die mit der RL einhergehende zusätzlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten führen zu erheblichem administrativem Mehraufwand.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 27.08.2025
- Beschreibung: Level-Playing-Field auf EU-Binnenmarkt wiederherstellen: E-Commerce-Plattformen aus Drittstaaten untergraben zunehmend den fairen Wettbewerb in der EU, indem Akteure, die sich an die geltenden Regeln halten, benachteiligt werden. Der ZVEI fordert konsequente Nutzung und Durchsetzung des bestehenden Rechtsrahmens, Schließen gesetzgeberischer Lücken, Verbesserung der Koordination auf EU-Ebene
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb soll die Richtlinie 2024/825 (EmpCo-RL) in deutsches Recht umgesetzt werden. Es sollte dort eine angemessene Aufbrauchfrist für Lebensmittel und Verbrauchsgüter gewährt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: IVSH Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. am 19.08.2025
- Beschreibung: Anpassungen UWG / hier: nationale Umsetzung EmpCo
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 15.08.2025
- Beschreibung: Kernforderungen des BVMW zu diesem Regelungsvorhaben sind: - Definitionen weiten - Verzicht auf Gold-Plating - Anforderungen an Umweltaussagen leistbar gestalten - Einführung von Übergangs- und Bagatellgrenzen für KMU
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 30.07.2025
- Beschreibung: Mit dem Entwurf werden die das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb betreffenden Vorschriften der EmpCo-RL 1:1 in nationales Recht umgesetzt. Die hierin enthaltenen Reglungen führen nach Ansicht von Pharma Deutschland bereits zu nicht erforderlichen Regulierungen. Dies widerspricht dem überall geforderten Ziel der Entbürokratisierung. Irreführende Aussagen sind bereits jetzt verboten. Unsere Mindestforderung lautet daher, dass die Umsetzung ins deutsche Recht nicht über die Regelung des europäischen Rechts hinausgehen darf.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 25.07.2025
- Beschreibung: Zielgruppenspezifische Erleichterungen (z.B. Schwellenwerte) in den finalen Gesetzestext einbringen. Etablierte und nachweislich funktionierende Nachhaltigkeitssiegel insbesondere der Energiebranche in die Regulierung mit aufnehmen. Die Einführung vereinfachter Konformitätsverfahren auf Basis europäischer harmonisierter Standards, am besten mit „Konformitätsvermutung“ für KMU. Finanzielle Förderprogramme, Leitfäden und Tools, die speziell KMU bei der Nachweisführung unterstützen, sinnvoll. Differenzierte Prüfanforderungen wären sinnvoll, die für „einfachen Werbeaussagen“ auch einfachere Anforderungen regeln. Bei komplexen Produkt-Claims oder Unternehmens-Claims wären höhere Anforderungen zu stellen. Die Ausweitung von Übergangsfristen für die Umsetzung bei KMU erwägenswert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 24.07.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 24.07.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Verhinderung des unlauteren Wettbewerbs im Bereich umweltfreundlicher und nachhaltiger Fondsprodukte
- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 23.07.2025
- Beschreibung: Wir unterstützen das zentrale Ziel des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, nachhaltige Konsummuster zu stärken und einen fairen Wettbewerb im Bereich umweltfreundlicher und nachhaltiger Produkte europaweit durch eine 1:1 Umsetzung der Vorgaben der Richtline (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie) zu gewährleisten. Unter Berücksichtigung der bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen zur Nachhaltigkeit setzen wir uns für eine klare rechtliche Abgrenzung ein, sodass die zivilrechtlichen Anforderungen an Umweltaussagen durch die regulatorischen Vorgaben für nachhaltige Finanzprodukte begrenzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Initiative Tierwohl GmbH am 11.07.2025
- Beschreibung: Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb soll die Richtlinie 2024/825 (EmpCo-RL) in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit der Umsetzung werden konkrete Anforderungen an die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegel gestellt. Die Interessenvertretung ist auf die Klärung offener Rechtsfragen im Zusammenhang mit (a) der Verwendung sogenannter "Metasiegel" und (b) der Überprüfung durch Dritte ausgerichtet.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 01.04.2025
- Beschreibung: Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorgaben aus der EmpCo-Richtlinie (2024/825); Aufnahme eines Auskunftsanspruch gegen die Anbieter gefälschter Bewertungen im Hinblick auf deren Kunden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (28. Februar 2024): Stärker Präzisierung hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich kommerzieller Kommunikation. Möglichst 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Der ZAW unterstützt sinnvolle Regelungen, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 10.10.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die EU-Richtlinie 2024/825 ambitioniert deutlich vor Ablauf der Umsetzungsfrist in nationales Recht umgesetzt wird. Ziel ist ein Verbot von irreführender Werbung mit Begriffen wie "klimaneutral" und "CO2-neutral", wenn diese auf der Kompensation von Emissionen und dem Zertifikate-Handel beruhen. Weiter fordern wir ein Verbot auch von Werbung mit Klimaneutralität in der Richtlinie zu verankern, die sich auf das ganze Unternehmen bezieht, wenn diese auf der Kompensation von Treibhausgasen beruht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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EU-Green Claims Richtlinie
Aktiv vom 28.06.2024 bis 22.12.2025
- Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir begleiten den EU-Gesetzgebungsprozess auf nationaler Ebene in Deutschland und unterstützen das Ziel des Kommissionsvorschlags, umweltbezogene Angaben EU-weit verlässlich, vergleichbar und überprüfbar zu machen und die Verbraucher vor Greenwashing zu schützen. Wir unterstützen Anforderungen, die klare und ehrgeizige Schwellenwerte für umweltbezogene Angaben festlegen, da diese zur Stärkung des Verbrauchervertrauens und zur Belohnung von Investitionen in umweltfreundlichere Geschäftspraktiken beitragen. Wir plädieren für strenge Anforderungen an Klimakompensationsansprüche, einschließlich der Forderung, dass das Unternehmen signifikante Reduktionen nachweisen muss und dass der Kohlenstoffabbau nur auf Restemissionen angerechnet wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen sollte 1:1 erfolgen und Rechtsklarheit beim Begriff "Umweltaussage" schaffen. Zudem sollte, soweit der von den Anbietern zu entwickelnde Umsetzungsplan für beworbene Umweltleistungen von einem unabhängigen externen Sachverständigen zu überprüfen sind, klargestellt werden, dass diese Prüfung auch durch die Abschlussprüfer erfolgen kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Gemeinsam mit weiteren Verbänden der deutschen Wirtschaft nimmt der DBB zu den maßgeblich durch EU-Recht veranlassten Änderungen des UWG Stellung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 438/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BR-Drs. 438/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Eine Allianz von Wirtschaftsverbänden wendet sich an die Regierungsfraktionen, um auf die besonderen Probleme und wirtschaftlichen Belastungen hinzuweisen, die sich aus der fehlenden Übergangsregelung der "Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel" für die Unternehmen ergeben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ÖKO-TEST AG am 01.12.2025
- Beschreibung: Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb soll die Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie) in nationales Recht überführt werden. Ziel ist die Diskussion um und ggf. eine Klarstellung der Einstufung von redaktionellen, testbasierten Siegeln im Rahmen der Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 20.11.2025
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für eine rechts- und praxissichere Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in das UWG ein. Er fordert Klarstellungen in der Gesetzesbegründung zur zulässigen Nutzung etablierter Begriffe wie „Ökostrom“, „Grünstrom“ oder „Biogas“ auf Basis anerkannter Herkunftsnachweise. Ferner lehnt der BDEW die Gleichbehandlung gesetzlich vorgeschriebener Berichte mit Werbung ab und fordert eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen und bürokratischen Belastungen durch Nachweispflichten und mögliche Rebranding-Prozesse. Die Nutzung von Firmennamen mit Umweltbezug soll weiterhin rechtssicher möglich sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hans-Jürgen Thies am 19.11.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass Marken und Logos unabhängiger Umweltverbände nicht automatisch als Nachhaltigkeitssiegel qualifiziert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 438/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BR-Drs. 438/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Hans-Jürgen Thies
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- Angegeben von: Bernd Westphal am 19.11.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass Marken und Logos unabhängiger Umweltverbände nicht automatisch als Nachhaltigkeitssiegel qualifiziert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 438/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BR-Drs. 438/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Bernd Westphal
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 19.11.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass Marken und Logos unabhängiger Umweltverbände nicht automatisch als Nachhaltigkeitssiegel qualifiziert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 438/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BR-Drs. 438/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (8):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 13.10.2025
- Beschreibung: In der derzeitigen Ausgestaltung des Entwurfs sieht der BVK in Teilen erhebliche praktische Herausforderungen für Vermittlerbetriebe. Diese müssen im Alltag eine Vielzahl europäischer und nationaler Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen. Neue Anforderungen dürfen daher nicht zu weiterer Bürokratisierung, Regulierung oder zu Rechtsunsicherheiten führen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
- Beschreibung: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie durch das 3. UWG-ÄndG. Ziel ist die Vermeidung von Doppelregulierung durch Überschneidungen mit der CSRD, die Schaffung rechtssicherer und enger gefasster Begriffsdefinitionen sowie die Sicherstellung verhältnismäßiger Sanktionen. Zudem geht es um die Abgrenzung zu den Regelungen der Green Claims Directive.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 24.09.2025
- Beschreibung: Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen wird deutlich verbessert. Zentrale Aspekte fallen allerdings hinter die EU-Richtlinie zurück, die dem Entwurf zu Grunde liegt, beziehungsweise sind noch unzureichend geregelt. Wir fordern eine Ergänzung durch die geplanten Regelungen der Green Claims Directive, insbesondere eine Vorab-Prüfung von Werbaussagen mit Umweltvorteilen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Bereitstellung einer öffentlich einsehbaren Übersicht staatlich festgesetzter Nachhaltigkeitssiegel.
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 09.09.2025
- Beschreibung: Es ist insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen nicht ohne Weiteres möglich, rechtssicher festzustellen, ob bestimmte Nachhaltigkeitssiegel von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Nötig ist eine öffentliche und transparente Positivliste, die von der Bundesregierung erstellt und auf einer ihrer Webseiten einsehbar ist. In dieser Liste sollten sämtliche Nachhaltigkeitssiegel aufgezählt werden, die im Sinne von Nr. 2a des Anhangs zum UWG-E als von staatlichen Stellen festgesetzt anzusehen sind. Damit einhergehen sollte auch eine Verpflichtung staatlicher Stellen zur Meldung an die Bundesregierung, sofern sie an der Vergabe von Nachhaltigkeitssiegeln beteiligt sind. Der Referentenentwurf ist entsprechend nachzubessern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb soll die Richtlinie 2024/825 (EmpCo-RL) in deutsches Recht umgesetzt werden. Es sollte dort ermöglicht werden, mit allgemeinen Umweltaussagen für Bio-zertifizierte Produkte zu werben, auch in Zusammenhang mit den Markenzeichen der Bio-Verbände; außerdem sollte eine angemessene Aufbrauchfrist zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung gewährt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 15.08.2025
- Beschreibung: Konkretisierung einzelner Begriffe, keine überschießende Umsetzung, Abverkaufsmöglichkeit einräumen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der EmpCo-RL in dtsch. Recht sollen Marken und Logos von unabhängigen Umweltverbänden nicht automatisch auch Nachhaltigkeitssiegel darstellen. Es bestünde die Gefahr, dass jegliche Art von öffentlicher Kommunikation mit Logos der Umwelt-NGOs auf dem Produkt durch Unternehmen und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Umweltverbänden unmöglich gemacht und diesen Organisationen die wirtschaftliche Grundlage für die Verfolgung ihrer anerkannten Zielsetzungen entzogen würde.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 01.08.2025
- Beschreibung: Aus Sicht gastgewerblicher Betriebe und Unternehmen ist es von besonderer Bedeutung, dass die neuen Regelungen praxisgerecht, rechtssicher und verhältnismäßig ausgestaltet werden (siehe Stellungnahme).
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.07.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 28.07.2025
- Beschreibung: Aufgrund der neuen Regeln zum Nachhaltigkeitsiegel sehen sich Umwelt-NGOs mit der Problematik konfrontiert, dass entsprechend der unklaren Definition von Nachhaltigkeitssiegeln jegliche Art von öffentlicher Kommunikation mit Logos der Umwelt-NGOs auf dem Produkt bzw. am PoS durch das neue per-se-Verbot des Anhangs zum UWG-E Z 2a praktisch unmöglich gemacht wird. Wir regen daher an, in der Gesetzesbegründung klarzustellen, dass Marken und Logos von unabhängigen Umweltverbänden nicht automatisch auch Nachhaltigkeitssiegel darstellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 25.07.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begiff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 24.07.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.07.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 18.07.2025
- Beschreibung: Bitkom fordert in seiner Verbraucheragenda 2025-2030 die Einführung einer lauterkeitsrechtlichen Auskunftspflicht gegen Anbieter von Rezensionen, die auch die Pflicht zu Angaben über die Käufer der Fake-Bewertungen beinhaltet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Mit der Richtlinie sollen Unternehmen jede umweltbezogene Aussage, mit der sie werben wollen, aufwendig wissenschaftlich belegen und ex-ante von einer Prüfstelle zertifizieren lassen, Durch die Richtlinie drohen Überregulierung, hohe Risiken und Kosten für die Unternehmen sowie neue bürokratische Anforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bioland e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Ermöglichung der Werbung mit allgemeinen Umweltaussagen für Bio-zertifizierte Produkte sowie in Zusammenhang mit den Markenzeichen der Bio-Verbände; Bestimmung einer Aufbrauchfrist zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 10.06.2025
- Beschreibung: Der DBB unterstützt sinnvolle Regelungen, wenn damit verhindert werden kann, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie, umgesetzt im UWG, bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Die geplante Green-Claims-Richtlinie droht für Unternehmen eine kaum zu bewältigende Hürde an Bürokratie zu schaffen – mit schwerwiegenden Konsequenzen für Wirtschaft, Innovation und die Meinungsfreiheit. In einem gemeinsamen Schreiben warnen zahlreiche Verbände daher vor der Einführung eines Vorabprüfungsverfahrens für Umweltaussagen und fordern die Bundesregierung auf, sich für eine Aussetzung des Trilogs auf EU-Ebene einzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 31.03.2025
- Beschreibung: Regelungen zur Werbung mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln, zur Bewerbung von Produkten mit CO2-Kompensationaussage, zur frühzeitigen Obsoleszenz von Produkten, zur Begrenzung von manipulativen Designs („Dark Pattern“) auf Online-Schnittstellen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, die Änderungen im UWG nach sich ziehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Es sollen sinnvolle Regelungen unterstützt werden, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Gemeinsam mit einer Reihe anderer Verbände stimmt der BDI dem Vorschlag ausdrücklich zu. Insbesondere begrüßen wir, dass der Entwurf nahezu eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben vorsieht und auf zusätzliche Regelungen verzichtet. Zusätzliche Regelungen, die über die europäischen Anforderungen hinausgehen, führen zu unnötiger Komplexität und erschweren den fristgerechten Umsetzungsprozess. Dies lehnen wir ab. Wir begrüßen hingegen, dass weiterhin aus gutem Grund auf die Effizienz der bewährten privaten Rechtsdurchsetzung vertraut wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Der DBB unterstützt sinnvolle Regelungen, wenn damit verhindert werden kann, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie, umgesetzt im UWG, bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Die geplante Green-Claims-Richtlinie droht für Unternehmen eine kaum zu bewältigende Hürde an Bürokratie zu schaffen – mit schwerwiegenden Konsequenzen für Wirtschaft, Innovation und die Meinungsfreiheit. In einem gemeinsamen Schreiben warnen zahlreiche Verbände daher vor der Einführung eines Vorabprüfungsverfahrens für Umweltaussagen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller am 07.11.2024
- Beschreibung: Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2024/825 am 26. März 2024 werden Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel in der Europäischen Union explizit wettbewerbsrechtlich geregelt. So schafft dieser Rechtsakt neue Legaldefinitionen für den Bereich der Umweltkommunikation und erweitert die schwarze Liste an stets unterlauteren Geschäftspraktiken in Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie). Diese Änderungen müssen bis zum 27. März 2026 in das deutsche Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Eingang finden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
- Beschreibung: Mit der sog. EmpCo-RL werden künftig u.a. bestimmte umweltbezogene Angaben per se in der Werbung verboten. Außerdem sollen Verbraucher mehr Informationen über Umweltauswirkungen erhalten, um bessere Kaufentscheidungen treffen zu können. Die Umsetzung in nationales Recht steht noch aus. Die Wettbewerbszentrale würde diesbezüglich eine schlanke 1:1 Umsetzung der Richtlinie begrüßen, um zusätzliche Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
- Beschreibung: Die geplante Green Claims RL COM(2023) 166 final sieht zur Verhinderung von Greenwashing eine strenge Regulierung von freiwilligen Umweltaussagen vor. Unternehmen, die mit Umweltaussagen werben, müssen künftig ein Zertifizierungsverfahren bei einer akkreditierten Prüfstelle durchlaufen. Auch Sanktionen bei Verstößen sind vorgesehen. Die Wettbewerbszentrale sieht den Paradigmenwechsel durch die geplante Vorab-Zertifizierung von Umweltaussagen kritisch. Irreführende und intransparente Umweltaussagen sind bereits nach der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) verboten. Es stellt sich die Frage nach der Erforderlichkeit der vorgeschlagenen Regelungen. Auch der BGH betont die strengen Anforderungen an Werbung mit Umweltbezug (BGH, Urteil vom 27.06.2024, Az. I ZR 98/23).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Neue Regelungen sollen in dem neuen Vorschlag für eine Richtlinie über Umweltaussagen/Green Claims COM(2023) 166 final aufgenommen werden, dass anerkannte Verbraucherschutzorganisationen aus dem Anwendungsbereich der Green-Claims-Richtlinie ausgenommen werden und dass ein vereinfachtes Prüfverfahren ermöglicht wird – insbesondere für den Fall, dass Verbraucherschutzorganisationen im Anwendungsbereich der Verordnung bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Neufassung der Bereichsausnahmen im Wettbewerbsrecht zur Erleichterung von Medienkooperationen. Ziel ist die Einführung eines §30 c GWB für Kooperationen von Medienunternehmen entsprechend der Regelung für die Presse in §30 b GWB.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Miele & Cie. KG am 25.06.2024
- Beschreibung: Einführung von Mindestanforderungen an die Begründung und Kommunikation umweltbezogener Angaben; Ziel ist es, Greenwashing vorzubeugen, Verbrauchern größere Klarheit zu geben und Unternehmen, die echte Anstrengungen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit ihrer Produkte unternehmen, zu unterstützen. Aus Mieles Perspektive sollte jede Art von Green Claim durch eine geeignete, zuverlässige und überprüfbare Methode gestützt werden. Die Bewertung sollte solide sein und auf anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem neuesten Stand der Technik beruhen. Nach Möglichkeit sollten bereits bestehende, anerkannte Standards genutzt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom fordert eine Änderung der EU-Green Claims Richtlinie hinsichtlich des ungeeigneten Erlaubnisvorbehalts für Umweltaussagen und plädiert für eine Anpassung der Überprüfung von Umweltaussagen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Einführung eines Einwilligungsvorbehalts bei unbestellten Hausbesuchen soll verhindert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Es fehlt eine gesetzliche Klarstellung, dass wettbewerbliche Abmahnungen bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausgeschlossen sind. Die Sanktionsregelungen der DS-GVO sind unserer Ansicht nach abschließend und stellen keine Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 3a UWG dar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 184/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht
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BR-Drs. 184/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. am 24.04.2024
- Beschreibung: Der DDV setzt sich für eine klare wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Spendenwerbung ein. Ziel ist es, eine Gesetzesänderung zu erwirken, die klarstellt, dass Spendenwerbung durch gemeinnützige Organisationen nicht dem UWG unterfällt und Spendenwerbung durch wirtschaftlich tätige Unternehmen keine geschäftliche Handlung im Sinne des UWG darstellt, sofern der altruistische Zweck im Vordergrund steht und insbesondere kein Bezug zu Produkten oder Leistungen des Unternehmens hergestellt wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DFL Deutsche Fußball Liga e.V. am 29.12.2025
- Beschreibung: Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, den Ticketzweitmarkt für Sport- und Kulturveranstaltungen stärker zu regulieren, um Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen Verkaufspraktiken zu schützen und Veranstalter besser in die Lage zu versetzen, sich gegen unlauteres Verhalten von Ticketspekulanten zur Wehr zu setzen. Gemeinsam mit anderen Sport- und Kulturveranstaltern setzt sich die DFL dafür ein, dass dieses Vorhaben zügig in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wird.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Society Of Music Merchants e. V. (SOMM) - Organisation der Musikinstrumenten- und Musikequipmentbranche am 05.12.2025
- Beschreibung: Ziel unseres Vorhabens ist die Schaffung bzw. Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen, damit Online-Direktimporteure und Plattformen aus Drittstaaten – wie etwa TEMU – denselben Verbraucherschutz-, Produktsicherheits- und Compliance-Pflichten unterliegen wie europäische Unternehmen. Dazu soll der Rechtsrahmen für Marktüberwachung, Produktsicherheit und Plattformverantwortung so ausgestaltet werden, dass ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU benannt wird und gleiche Voraussetzungen für den Marktzugang gelten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH am 15.09.2025
- Beschreibung: Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, den Ticketzweitmarkt für Sport- und Kulturveranstaltungen stärker zu regulieren, um Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen Verkaufspraktiken zu schützen und Veranstalter besser in die Lage zu versetzen, sich gegen unlauteres Verhalten von Ticketspekulanten zur Wehr zu setzen. Gemeinsam mit anderen Sport- und Kulturveranstaltern setzt sich die DFL dafür ein, dass dieses Vorhaben zügig in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wird.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: GEPA Gesellschaft zur Förderung der Partnerschaft mit der Dritten Welt mbH am 23.05.2025
- Beschreibung: Koalitionsvertrag "Verantwortung für Deutschland" von Mai 2025. Thema EZ: es braucht eine starke und unabhängige deutsche Entwicklungspolitik, die faire Handelsbeziehungen in das Zentrum ihrer Politik stellt. Thema LKG: als Fair Handels-Unternehmen plädieren wir ausdrücklich für die Beibehaltung des deutschen Lieferkettengesetzes und die zügige Einführung eines starken Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes auf europäischer Ebene. Thema Wettbewerbsrecht: wir brauchen ein stärkeres Wettbewerbsrecht, das Bundeskartellamt soll z.B. auch missbrauchsunabhängig Sektoruntersuchungen durchführen können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: SAP SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Aussetzung und Revidierung des EU Data Act als Abhilfe gegen überregulatorische und wettbewerbsbenachteilige Regelungen für Deutschland und die EU, das betrifft insbesondere, aber nicht nur die Regelungen des Data Act zum “Cloud Switching” und zum “B2B Data Sharing”.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, Verbraucher:innen auf Social-Media-Plattformen besser vor unzulässiger Gesundheitswerbung zu schützen, indem - angelehnt an das französische "Influencer-Gesetz" - retuschierte Bilder gekennzeichnet werden und von außerhalb der EU werbende Unternehmen einen gesetzlichen Vertreter in Deutschland benennen müssen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Interessen des kooperierenden Mittelstands sollen bei der anstehenden 12. GWB-Novelle sowie bei der vor dem Hintergrund der Green Claims Directive zu erwartenden UWG-Novelle angemessen berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Möglichkeit eines Direktvertriebs für Glasfaseranschlussverträge erhalten bleibt. Voraussetzung für eigenwirtschaftlich finanzierte Ausbauprojekte ist, dass sich im Vorfeld eines geplanten Ausbaus ein Mindestanteil der Haushalte für einen Glasfaseranschluss entscheiden. Diese sog. Vorvermarktungsquote wird ganz wesentlich über eine Vermarktung vor Ort im direkten Gespräch mit den EigentümerInnen erreicht. Ohne diese Art der Vermarktung wäre das Erreichen der Vorvermarktungsquote in vielen Fällen unmöglich. Dies würde dazu führen, dass der dringend notwendige und politisch gewünschte flächendeckende Glasfaserausbau nicht realisiert werden kann. Ein Einwilligungs-Vorbehalt wäre ein De-facto-Verbot dieses Vertriebswegs.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sixt SE am 12.06.2024
- Beschreibung: SIXT setzt sich für eine faire Betrachtung privater und öffentlicher Akteure im Mobilitätsmix ein. Wenn es um das Teilen von Daten zur Fahrzeugauslastung etc. geht, müssen wettbewerbliche Erwägungen berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13954
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
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BT-Drs. 20/13954
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Fußball-Bund am 25.08.2025
- Beschreibung: Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, den Ticketzweitmarkt für Sport- und Kulturveranstaltungen stärker zu regulieren, um Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen Verkaufspraktiken zu schützen und Veranstalter besser in die Lage zu versetzen, sich gegen unlauteres Verhalten von Ticketspekulanten zur Wehr zu setzen. Gemeinsam mit anderen Sport- und Kulturveranstaltern setzt sich der DFB dafür ein, dass dieses Vorhaben zügig in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wird.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 24.10.2024
- Beschreibung: Mehr Pflichten für Ticketbörsen zum Schutz der Verbraucher
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Bekämpfung des Missbrauchs von Online-Ticketbörsen - Verbesserung des Verbraucherschutzes und Schaffung fairer Marktbedingungen
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BT-Drs. 20/13293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
- Beschreibung: Mit der Eignungsprüfung des EU Verbraucherrechts zur digitalen Fairness werden drei Richtlinien überprüft, z. B. im Hinblick auf angemessene Regulierung von „Dark Patterns“, Personalisierungspraktiken, Influencer-Marketing, Vertragsauflösung, Abonnementverträge überprüft werden. Auch geht es darum, ob die aktuellen Regelungen zur Vermarktung von Waren mit digitalem Inhalt (z.B. in Videospielen) angemessen sind. Die Wettbewerbszentrale setzt sich aufgrund ihrer Praxiserfahrung dafür ein, dass Doppelregelungen und unnötige Informationspflichten vermieden werden sollten. Aus ihrer Sicht können etwa manipulative bzw. irreführende Websites/App-Designs aufgrund des Irreführungsverbots geahndet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
- Beschreibung: Bei Verstößen gegen UWG- und Verbraucherschutzvorschriften wird die Wettbewerbszentrale i.d.R. im Wege der gesetzlich vorgesehenen Abmahnung tätig, um das rechtswidrige Verhalten eines Unternehmers schnell, effektiv und außergerichtlich abzustellen. Sofern eine gütliche Einigung nicht erzielt werden kann, nutzt sie das Instrument der Unterlassungsklage. Dieses effektive und seit Jahrzehnten sehr gut funktionierende System des Private Enforcements darf aus Sicht der Wettbewerbszentrale nicht beeinträchtigt werden. Eine funktionsfähige private Rechtsdurchsetzung dient dem fairen Wettbewerb zum Nutzen von Mitbewerbern, Verbrauchern und der Allgemeinheit. Die Wettbewerbszentrale finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 06.08.2024
- Beschreibung: Verbraucherfreundliche Novellierung der betroffenen Richtlinien, Verbraucherfreundliche Anpassung an die Digitalisierung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Nach der Green Claims Verordnung müssen künftig ausdrückliche Umweltaussagen ausführlich begründet, nachgewiesen und durch akkreditierte Stellen zertifiziert werden. Dadurch soll die Transparenz von Umweltaussagen gewährleistet werden. Unternehmen müssen vor dem Tätigen einer Umweltaussage bei einer Prüfstelle einen Ex-ante Antrag auf Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung stellen. Der Verband spricht sich gegen die Einführung einer geplanten Vorabkontrolle aus, da es in Deutschland durch das UWG und HWG seit Jahrzehnten ein gut funktionierendes System der Kontrolle gibt, besonders über den Wettbewerb selbst oder befugte Verbände.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Neues Paket zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) für Q 3 2024 angekündigt Einführung einer behördlichen Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften anstelle oder als Ergänzung der bestehenden funktionierenden privatrechtlichen Rechtsdurchsetzung wird von der Wirtschaft wie vom Verbraucherschutz abgelehnt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die EU-Kommission evaluiert derzeit, inwieweit das europäische Verbraucherrecht (UGP-RL, VRRL, AGB-RL) den Herausforderungen der Digitalisierung gewappnet ist, und wird mit einem Digital Fair-ness Act (DFA) Veränderungen herbeiführen. Der vzbv setzt sich für eine verbraucherfreundliche Novellierung der betroffenen Richtlinien und ggf. Regulierung weiterer Gesetze auf europäischer und nationaler Ebene ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Vodafone GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Verhinderung der Neuregulierung des Haustürvertriebs, insbesondere für den TK-Sektor
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vorwerk SE & Co. KG am 23.05.2024
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme ist es hauptsächlich, ein weitreichendes Verbot persönlicher Kundenwerbung für Verträge außerhalb von Geschäftsräumen zu verhindern. Weiterhin sollten keine unterschiedlich langen Widerrufsfristen eingeführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 20.11.2024
- Beschreibung: Im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes drängt der BVDW auf die Ausgestaltung einer praxisnahen und effektiven Verbraucherschutzregulierung im digitalen Raum - sowohl für Verbraucher*innen als auch für Unternehmen. Es Bedarf keiner neuen Gesetze in diesem Bereich, statdessen sollten bestehende gesetziche Verpflichtungen konsequenter und praxisnäher um- und durchgesetzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche vor Alkohol- und Nikotin-Marketing schützt
Aktiv vom 23.09.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Health Care Plus UG am 23.09.2024
- Beschreibung: 1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring.2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen.3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte.4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen).Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: game - Verband der deutschen Games-Branche am 11.09.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns ein für sachgerechte und verhältnismäßige Regeln beim Thema In-Game-Käufe und Lootboxen. In unserer Stellungnahme zum Entschließungsantrag von SPD und Grünen (Drs. 19/4263) zeigen wir auf, dass zentrale Forderungen des Antrags bereits geltendem Recht entsprechen, bspw. durch die USK-Alterskennzeichnung, das Jugendschutzgesetz und geltende Verbraucherschutzvorgaben. Wir warnen vor einer Gleichsetzung von Lootboxen mit Glücksspiel, da dies weder fachlich noch rechtlich haltbar ist. Zusätzliche Regulierung birgt Risiken für Rechtssicherheit und Standortattraktivität.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe zur gemeinsamen Ausrichtung des Europäischen Rates zum Entwurf einer EU-Antidiskriminierungsrichtline Kurzposition der Wirtschaft
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Verbraucher:innen vor Vertragsfallen und den damit verbundenen Kosten schützen
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt und Entwicklung (BLUE 21) e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: 1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring. 2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen. 3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte. 4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen). Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf für eine ePrivacy-Verordnung (ePrivacy-VO) soll die Richtlinie von 2002 (2002/58/EG) zum Schutz der elektronischen Kommunikation modernisieren. Er birgt viele Risiken für die Wirtschaft, verhindert Innovationen und führt dadurch zu einem Wettbewerbsnachteil für den Standort Europa. Viele Sachverhalte, die durch die ePrivacy-VO geregelt werden sollen, sind bereits durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erfasst. Eine zusätzliche sektorspezifische Regelung für den Telekommunikationsbereich ist daher überflüssig. Zumindest darf die ePrivacy-VO keine schärferen Regelungen enthalten als die DS-GVO.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 30.05.2024
- Beschreibung: 1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring. 2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen. 3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte. 4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen). Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 23.07.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie soll es nicht zur ungewollten Benachteiligung von Händlern und Inkassodienstleistern kommen: Händler sollen nicht versehentlich in die Rolle von Darlehensgebern im Sinne der Richtlinie geraten und Inkassodienstleister sollen nicht in die Gefahr geraten, dass sie wegen Verstößen gegen das UWG, die der Auftraggeber zu verantworten hat, zusätzlich selbst verantwortlich gemacht werden können. Schließlich fordert der BDIU, den unbestimmten Rechtsbegriff "Nachsicht" zu konkretisieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Angemessene Regulierung des Verbraucherkreditrechts bei Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
- Angegeben von: Otto GmbH & Co. KGaA am 24.06.2024
- Beschreibung: Bei Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie sollten insbesondere das Privileg der Absatzfinanzierung weitestmöglich aufrechterhalten werden, der Rechnungs- und Ratenkauf erhalten bleiben sowie die Besonderheiten des E-Commerce berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Abwehr von Änderungen im Arbeitsgerichtsgesetz, der Zivilprozessordnung, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Unterlassungsklagengesetzes (keine Möglichkeiten von Sammelklagen und Verbandsklagen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2024
- Beschreibung: Die im Apothekenreformgesetz geplante Zulassung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne belastet einseitig den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel. Hier muss der Gesetzgeber eine gemeinsame Lösung mit Apotheken und Großhandel finden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (11):
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- Angegeben von: Die Wirtschaftsauskunfteien e. V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Verbesserung des Referentenentwurfes, im Sinne einer besseren Berücksichtigung des Kreditrisikos.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Dipl.-Kfm.Univ. Adalberto Vasconcelos de Araújo am 24.06.2025
- Beschreibung: Unpersönlichkeit in den Bezieh. zw Konsumenten und Lieferanten ist normal, das heißt, der Lieferant kann einen Vertrag abschließen, der Millionen von Verbrauchern (=V.) jeden Alters gleichzeitig erreicht, ohne Rücksicht auf die Individualität jedes einzelnen V..Wenn jedoch V. Probleme mit einer jur. Person hat, wird es für V. kompliziert/teuer. Für V. ist es oft schwierig und kostspielig, Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Verletzungen ihrer V.Rechte zu klären oder zu verfolgen.Die Durchsetzung von V.Rechten auf Individuumsebene ist oft mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden, was die Rechte jeden V. extrem schwächt. Mit einem kostenfreien Rechtsschutzmechanismus sollen Verbraucher in die Lage verstezt werden, Verstöße gg V.Rechte effektiv zu lösen (u.a. Beweislastumkehr).
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 06.12.2024
- Beschreibung: Ein fairer Wettbewerb erfordert die Einhaltung gleicher Vorschriften und Verpflichtungen für alle Marktteilnehmer. Dazu braucht es ein einheitliches europäisches Level Playing Field, das nur durch konsequente Umsetzung des geltenden Rechts auf europäischer und Bundesebene gewährleistet werden kann. Produkt-, Verbraucher und Lauterbarkeitsrecht müssen von allen Marktteilnehmern eingehalten, die EU-Zollreform (Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze) umgesetzt und Vollzugsdefizite zur Schaffung von Transparenz angezeigt werden. Der Ausbau personeller Kapazitäten in den Zoll- und Marktüberwachungsbehörden ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung geltender Vorschriften.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Der HDE setzt sich dafür ein, dass der Kauf auf Rechnung und die Möglichkeiten der Absatzfinanzierung weitestgehend erhalten bleiben. Hierfür sollen im Rahmen der Richtlinienumsetzung bürokratiearme Regelungen geschaffen werden. Verschärfungen über die EU-Vorgaben hinaus werden abgelehnt, Öffnungsklauseln, die zu Erleichterungen im Sinne des Einzelhandels führen, sollen genutzt werden. Das Bündelungsverbot nach § 7 Abs. 5a VVG soll wieder abgeschafft werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Christ Capital GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Ein fairer Wettbewerb erfordert die Einhaltung gleicher Vorschriften und Verpflichtungen für alle Marktteilnehmer. Dazu braucht es ein einheitliches europäisches Level Playing Field, das nur durch konsequente Umsetzung des geltenden Rechts auf europäischer und Bundesebene gewährleistet werden kann. Produkt-, Verbraucher und Lauterbarkeitsrecht müssen von allen Marktteilnehmern eingehalten, die EU-Zollreform (Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze) umgesetzt und Vollzugsdefizite zur Schaffung von Transparenz angezeigt werden. Der Ausbau personeller Kapazitäten in den Zoll- und Marktüberwachungsbehörden ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung geltender Vorschriften.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 07.05.2025
- Beschreibung: Ein fairer Wettbewerb erfordert die Einhaltung gleicher Vorschriften und Verpflichtungen für alle Marktteilnehmer. Dazu braucht es ein einheitliches europäisches Level Playing Field, das nur durch konsequente Umsetzung des geltenden Rechts auf europäischer und Bundesebene gewährleistet werden kann. Produkt-, Verbraucher und Lauterbarkeitsrecht müssen von allen Marktteilnehmern eingehalten, die EU-Zollreform (Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze) umgesetzt und Vollzugsdefizite zur Schaffung von Transparenz angezeigt werden. Der Ausbau personeller Kapazitäten in den Zoll- und Marktüberwachungsbehörden ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung geltender Vorschriften.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):