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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001184
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 26.08.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Tannenwaldallee 661348 Bad HomburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496172121531
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E-Mail-Adressen:
- grossmann@wettbewerbszentrale.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptstadtrepräsentanz:
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Adresse
Büro BerlinNürnberger Straße 4910789 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +49303265656
- E-Mail-Adresse: berlin@wettbewerbszentrale.de
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Adresse
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2330.001 bis 40.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,09
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Ulrike Gillner
- Jennifer Beal
- Dr. Reiner Münker
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Gesamtzahl der Mitglieder:
1.872 Mitglieder am 31.12.2023, davon:
- 15 natürliche Personen
- 1.857 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (3):
- Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V.
- Wissenschaftliche Gesellschaft für Lebensmittelrecht e.V. (WGfL)
- GRUR Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
EU-Gesetzgebung; Zivilrecht; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Als Selbstkontrollorgan der deutschen Wirtschaft für fairen Wettbewerb ist die Wettbewerbszentrale dort im Bereich der Interessenvertretung selbst aktiv, wo Fragen des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes und der gewerblichen Wirtschaft betroffen sind. Zu den relevanten Themen gehören alle Aspekte des Lauterkeits-, Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht, insbesondere Informations- und Kennzeichnungspflichten, unlautere geschäftliche Handlungen, Haftungsfragen und Fragen der Rechtsdurchsetzung einschließlich Sanktionen. Die Wettbewerbszentrale vertritt keinerlei Brancheninteressen, sondern nimmt nur zur Funktionsfähigkeit rechtlicher Normen und den praktischen Auswirkungen geplanter Gesetzgebungsaktivitäten im Bereich Verbraucher- und Wettbewerbsschutz Stellung. Im Zuge dessen veranstaltet die Wettbewerbszentrale beispielsweise die jährlich stattfindende Jahrestagung, zu der gegebenenfalls auch Vertreterinnen und Vertreter von Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen Stellungnahmen zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
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Werbung mit Umweltbezug - Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (sog. EmpCo-RL)
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Beschreibung:
Mit der sog. EmpCo-RL werden künftig u.a. bestimmte umweltbezogene Angaben per se in der Werbung verboten. Außerdem sollen Verbraucher mehr Informationen über Umweltauswirkungen erhalten, um bessere Kaufentscheidungen treffen zu können. Die Umsetzung in nationales Recht steht noch aus. Die Wettbewerbszentrale würde diesbezüglich eine schlanke 1:1 Umsetzung der Richtlinie begrüßen, um zusätzliche Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Werbung mit Umweltbezug - Green Claims Richtlinie
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Beschreibung:
Die geplante Green Claims RL COM(2023) 166 final sieht zur Verhinderung von Greenwashing eine strenge Regulierung von freiwilligen Umweltaussagen vor. Unternehmen, die mit Umweltaussagen werben, müssen künftig ein Zertifizierungsverfahren bei einer akkreditierten Prüfstelle durchlaufen. Auch Sanktionen bei Verstößen sind vorgesehen. Die Wettbewerbszentrale sieht den Paradigmenwechsel durch die geplante Vorab-Zertifizierung von Umweltaussagen kritisch. Irreführende und intransparente Umweltaussagen sind bereits nach der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) verboten. Es stellt sich die Frage nach der Erforderlichkeit der vorgeschlagenen Regelungen. Auch der BGH betont die strengen Anforderungen an Werbung mit Umweltbezug (BGH, Urteil vom 27.06.2024, Az. I ZR 98/23).
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Fitness Check der EU-Kommission zur Digitale Fairness
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Beschreibung:
Mit der Eignungsprüfung des EU Verbraucherrechts zur digitalen Fairness werden drei Richtlinien überprüft, z. B. im Hinblick auf angemessene Regulierung von „Dark Patterns“, Personalisierungspraktiken, Influencer-Marketing, Vertragsauflösung, Abonnementverträge überprüft werden. Auch geht es darum, ob die aktuellen Regelungen zur Vermarktung von Waren mit digitalem Inhalt (z.B. in Videospielen) angemessen sind. Die Wettbewerbszentrale setzt sich aufgrund ihrer Praxiserfahrung dafür ein, dass Doppelregelungen und unnötige Informationspflichten vermieden werden sollten. Aus ihrer Sicht können etwa manipulative bzw. irreführende Websites/App-Designs aufgrund des Irreführungsverbots geahndet werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Digital Services Act (DSA)
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Beschreibung:
Der DSA regelt die Verantwortlichkeit von Plattformen. So wird z.B. der Umgang mit illegalen Inhalten geregelt, welche Pflichten Betreiber von Online-Marktplätzen haben und unter welchen Umständen personalisierte Werbung angezeigt werden darf. Die zivilrechtliche Durchsetzung des Verbraucherschutz-, Lauterkeits- und Datenschutzrechts durch Private trägt maßgeblich zur Rechtsfortbildung in der EU bei. Dieses so genannte Private Enforcement kann gleichermaßen durch anspruchsbefugte Verbände wie die Wettbewerbszentrale, andere Wettbewerbsverbände, Verbraucherzentralen, private Unternehmen oder auch Privatpersonen erfolgen. Es ist zu erwarten, dass der privaten Rechtsdurchsetzung für den DSA eine größere Bedeutung als behördlichen Maßnahmen zukommen wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Neues Paket zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) für Q 3 2024 angekündigt
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Beschreibung:
Neues Paket zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) für Q 3 2024 angekündigt Einführung einer behördlichen Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften anstelle oder als Ergänzung der bestehenden funktionierenden privatrechtlichen Rechtsdurchsetzung wird von der Wirtschaft wie vom Verbraucherschutz abgelehnt.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Private Rechtsdurchsetzung im Wettbewerbs-/Verbraucherschutzrecht
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Beschreibung:
Bei Verstößen gegen UWG- und Verbraucherschutzvorschriften wird die Wettbewerbszentrale i.d.R. im Wege der gesetzlich vorgesehenen Abmahnung tätig, um das rechtswidrige Verhalten eines Unternehmers schnell, effektiv und außergerichtlich abzustellen. Sofern eine gütliche Einigung nicht erzielt werden kann, nutzt sie das Instrument der Unterlassungsklage. Dieses effektive und seit Jahrzehnten sehr gut funktionierende System des Private Enforcements darf aus Sicht der Wettbewerbszentrale nicht beeinträchtigt werden. Eine funktionsfähige private Rechtsdurchsetzung dient dem fairen Wettbewerb zum Nutzen von Mitbewerbern, Verbrauchern und der Allgemeinheit. Die Wettbewerbszentrale finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
2.490.001 bis 2.500.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23