Stellungnahmen/Gutachten
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442 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StGB"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (442)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV spricht sich gegen die Ausweitung des §86a StGB auf den schulischen Bereich aus.
Der DAV teilt die Sorge um das Erstarken extremistischer Tendenzen in Schulen, lehnt aber die Erweiterung des Tatbestandes des §86a StGB auf den schulischen Bereich ab. Das Strafrecht darf aufgrund des Ultima-ratio-Grundsatzes nicht Ersatz für fehlende präventive Maßnahmen wie Jugendarbeit und politische Bildung sein. Es sollten daher ausschließlich erzieherische Maßnahmen nach dem Schulrecht und die der Jugendhilfe hinzugezogen werden. Gegebenenfalls kann hier sorgfältig geprüft werden, ob der Maßnahmenkatalog des Schulrechts erweitert werden muss.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 39/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur strafrechtlichen Ahndung extremistischer Kennzeichen im schulischen Bereich (§ 86a StGB)
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BR-Drs. 39/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erweiterung des §86a Abs. 1 Nr. 1 StGB auf das nicht öffentliche..., ... des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB um die Variante „in einer..., ...dem Schutzzweck des § 86a StGB, d.h. dem Schutz des demokratischen..., ...geplante Ausweitung des § 86a StGB würde zudem seiner Eigenschaft..., ...Verwenden“ (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 StGB) wird zutreffend verneint..., ... Deliktsnatur von § 86a StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt..., ...eine Filterfunktion: § 86a StGB soll verhindern, dass die..., ...nach § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar sein. Neben der..., ...vertritt die Auffassung, § 86a StGB sei hier „auch im Lichte..., ...Versammlungen im Sinne des § 86a StGB darstellen dürfte. Eine..., ...eine Anwendung des § 86a StGB auch nach der im Referentenentwurf..., ...andere Strafvorschriften des StGB. 3. (Jugend-)Strafrecht..., ... Tatbestandes des § 86a StGB ab. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sympathiewerbung für Terrorismus ins StGB aufnehmen
Die Formulierung in § 129a Abs. 5 StGB soll durch einen weiteren Satz wie folgt ergänzt werden: Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung wirbt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht nach §§ 86, 86a strafbar ist; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend. Der § 140 StGB soll durch einen neuen Abs. 2 wie folgt ergänzt werden: Ebenso wird bestraft, wer eine der in § 138 Absatz 2 genannten rechtswidrigen Taten in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, verherrlicht oder rechtfertigt; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend.
- Bereitgestellt von: WerteInitiative e.V. am 29.04.2026
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Adressatenkreis:
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28.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 129a Abs. 5 StGB (Sympathiewerbung Terror..., ...Formulierung des § 129a Abs. 5 StGB abzuändern und in § 140 StGB einen Absatz 2 zu ergänzen..., ...Seitdem lautet § 129a Abs. 5 StGB: POSITIONSPAPIER Zur ..., ...) und § 140 StGB (Belohnung und Billigung..., ...Änderung von § 129a Abs. 5 StGB (Sympathiewerbung Terror..., ...www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129a.html Gesetz zur..., ...Fassung von § 129a Abs. 5 StGB greift erst dann ein, wenn..., ...Änderung von § 129a Abs. 5 StGB (Sympathiewerbung Terror..., ...Gewalttaten (§§ 89a, 129a StGB). Der Verweis auf § 86 Abs. 4 StGB sorgt überdies dafür, dass..., ... von § 129a Abs. 5 StGB (Sympathiewerbung Terror..., ...Änderung von § 129a Abs. 5 StGB (Sympathiewerbung Terror..., ... des § 129a Abs.5 StGB Wer eine in Absatz 1, ..., ...Aktuelle Fassung des § 140 StGB Vorgeschlagene Ergänzung..., ...bereits gem. §§ 86, 86a StGB strafbar ist (das wird ..., ...könnte man auf § 86 Abs. 4 StGB verweisen, der insoweit..., ...an demjenigen des § 86a StGB an, zumal dieser ja als..., ...der Aufbau dann an § 140 StGB in der aktuellen Fassung..., ...Regelung in § 86 Abs. 4 StGB Bezug genommen werden....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Strafrechts - Streichung des Paragrafen 265a StGB
§265a StGB muss aus dem Strafrecht gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Offene Tore e.V. am 24.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14257
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafrechts
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BT-Drs. 20/14257
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von § 265a Abs. 1 Var. 3 StGB zwingend erforderlich ..., ...von § 265a Abs. 1 Var. 3 StGB ausreichend, dass eine ..., ...Tatbestandsvarianten von § 265a Abs. 1 StGB keiner weiteren Handlung..., ...Konsequenzen haben. Nach § 265a StGB verurteilt werden weit ..., ... wiederholt nach § 265a StGB straffällig, wobei sie ..., ...Verurteilungen nach § 265a StGB im Jahr 2018 etwa 14 ..., ...Verurteilungen wegen § 265a StGB zurückgegangen sind,7 stützt..., ...Ersatzfreiheitsstrafen (§ 47 Abs. 2 StGB) umgewandelt werden. ..., ...Verurteilungen nach § 265a StGB fast ein Viertel aller ..., ...Menschen wegen § 265a StGB inhaftiert,10 wobei es ..., ...handelt. Die in § 47 Abs. 1 StGB verankerte Vorgabe des ..., ...130.000 Fälle des § 265a StGB. Das sind über 4 % der ..., ...Varianten des § 265a Abs. 1 StGB (98,5 %). Im Jahr 2021 ..., ... Straftat nach § 265a StGB verurteilt, das entspricht..., ...einer Streichung von § 265a StGB findet große Zustimmung..., ...von § 265a Sb. 1 Var. 3 StGB zu beseitigen. 2. Dringlichkeit..., ...zwei Beamten. von § 265a StGB?, abrufbar unter: https..., ...Verurteilungen nach § 265a StGB bzw. die Verhängung von..., ...Verfolgung von § 265a StGB?, abrufbar unter: https..., ...von § 265a Abs. 1 Var. 3 StGB einen großen Schritt ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 108e StGB zur Mandatsträgerbestechung als Reaktion auf die Maskenaffäre verbessern
Korruptionsskandale wie die Masken- und die Aserbaidschanaffäre haben die Schwachstellen des bisherigen Rechts zur Mandatsträgerbestechung offengelegt. Die entgeltliche Vertretung von Interessen ist zwar bereits nach geltendem Recht gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt. Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit sind damit aber selbst dann nicht von § 108e StGB erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... dass es mit § 108f neu StGB allein nicht getan ist...., ... der Gesetzgeber § 108e StGB unangetastet, so führte..., ...Bezug auf die von § 108e StGB einbezogenen kommunalen..., ...Mandatsträger (Abs. 3 Nr. 1 StGB). Wird § 108e StGB nicht..., ...Nachbesserungen § 108f neu StGB 1. Die Struktur des § 108f neu StGB sollte an jene des § 108e StGB angeglichen werden (I.2.1..., ... StGB auf Vorteile immaterieller..., ...Verhältnis zu § 108f neu StGB bestehenden Inkohärenz ist § 108e StGB von einem Verbrechen zu..., ...Bewertung des § 108f neu StGB I.1. Zielsetzung des § 108f neu StGB wird erreicht Ausweislich..., ...Tatbestand des § 108f neu StGB im Einzelnen I.2.1 Im Verhältnis zu § 108e StGB unterschiedliche Struktur..., ... Gesetzgeber § 108f neu StGB anders strukturieren will..., ..., verzichtet § 108f neu StGB Abs. 1 zunächst auf die..., ...Novellierung des § 108e StGB. Damals setzten sich die..., ... StGB (vgl. Absatz 3 Nr. 1) sind..., ...Novellierung des § 108e StGB (BT-Drs. 18/476) war im..., ...Rn. 40 ff.; SK-StGB-Sinn, 9. Aufl. 2019, § ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gefordert werden über das Eckpunktepapier zur Modernisierung des StGB hinausgehende Anpassungen: - Teile der dem Tatbestand des § 142 StGB unterfallenden Sachverhaltsalternativen sollten dem Ordnungswidrigkeitenrecht zugeordnet werden, - der 13. Abschnitt des StGB in seiner Gesamtheit einer Überprüfung unterzogen, - neben der Aufhebung von § 217 StGB auch § 216 StGB reformiert werden, - eine inhaltliche Neubefassung mit den Vorschriften über die Tötungsdelikte stattfinden, - das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisiert und auch nicht dem Ordnungswidrigkeitenrecht zugeordnet werden, - eine Reformierung der Qualifikation der besonders schweren Brandstiftung erfolgen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...• der 13. Abschnitt des StGB in seiner Gesamtheit einer..., ...der Aufhebung von § 217 StGB auch § 216 StGB reformiert..., ...gemäß § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB erfolgen. Im Einzelnen..., ...Modernisierung des § 142 StGB, die allerdings nicht weit..., ...dem Tatbestand des § 142 StGB derzeit unterfallenden ..., ...Personen bereits über § 323c StGB in der Regel sanktioniert..., .... Im Rahmen des § 69 StGB müsste entsprechend die..., ...– und nicht auf das dem StGB systemfremde „wissen können..., ...wäre dem Sinn des § 142 StGB – Sicherung zivilrechtlicher..., ... genommen: • § 184f StGB soll entkriminalisiert ..., ...werden (S. 2); • zu § 184b StGB wird angemerkt, dass hier..., ...die Herausnahme aus dem StGB gefordert. Nota bene..., ...Zusammenhang mit § 184b StGB jene Reform rückgängig ..., ...die Vorschrift des § 184b StGB und die Mindeststrafrahmen..., ...der Vorschrift des § 184l StGB kritisiert wurde , hat ..., ...einer Aufhebung des § 217 StGB werden die sich stellenden..., ...Anwendungsbereich des § 216 StGB. Insbesondere ist nicht..., ...ist daher ebenfalls § 216 StGB. Erforderlich sind zudem..., ...Verweis von § 306a Abs. 2 StGB auf den Grundkatalog des..., ...Doppelverweisung bis in § 306 StGB aufgehoben werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung von StGB §202a ff "Hackerparagraph" im Sinne der Rechtssicherheit von Penetrationstests
Die in den letzten Jahren in Kraft getretenen Cyber-Security-Regelungen wie die UNECE R 155 (Cyber Security Management-Systeme) oder der Cyber Resilience Act fordern von Fahrzeugherstellern zur Identifikation von Sicherheitslücken die Durchführung von Penetrationstests. Speziell wenn mit der Durchführung dieser Tests externe Fachfirmen beauftragt werden, können sich diese nach aktueller Rechtslage nach dem seit 2007 gültigen StGB §202a ff strafbar machen. Zu der vom BMJ angekündigten und bereits im Koalitionsvertrag enthaltenen Änderung des StGB §202a ff möchte der VDA nun im Sinne seiner Mitglieder Stellung nehmen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 23.08.2024
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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12.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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23.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...IT-Systemen. 1 § 202a StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de..., ...Risiken birgt: • § 202a StGB: Unberechtigter Datenzugriff • § 202b StGB: Unberechtigtes Abfangen von Daten • § 202c StGB: Vorbereitung einer unerlaubten..., ...nach § 202a oder § 202b StGB • § 303a ff. StGB4 :..., ...Risikofeldes steht dabei § 202a StGB. Nach § 202a Abs. 1 StGB..., ...Behebung hat. 4 § 303a StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de..., ...Anpassungen der §§ 202a ff. StGB beinhalten soll. Ein Eckpunktepa..., ...von Tests gemäß § 202c StGB nicht strafbar sein. Hierbei..., ...Zugangssicherung im Sinne des § 202a StGB gilt. Dies gilt insbesondere...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelung der §§ 218, 219 StGB
Beibehaltung der Regelungen des § 218a und 219 im StGB, gleichermaßen Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes im Schwangerschaftskonflikt. Beratungspflicht erhalten. Frauen- und familienfördernde Maßnahmen verbessern.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 11.02.2025
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Adressatenkreis:
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04.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftatbestand im § 218 StGB erhalten. Im Schwangerschaftskonfliktgesetz..., ...Die Tatsache, dass § 218 StGB (neu) Schwangerschaftsabbrüche..., ...Regelungen in §§ 218, 219 StGB wirksam auch das Selbstbestimmungsrecht..., ...Verurteilungen gemäß § 218 StGB (jährlich unter 10, seit..., ...Strafbarkeit aus dem § 218 StGB herausgenommen wird. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform § 218 StGB - Schwangerschaftsabbrüche
Die Diakonie Deutschland bringt ihre Position bei einer Reform der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs ein.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.01.2025
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausgestaltung des § 232a Abs. 6 StGB nicht ausreichend sei. ..., ...Strafbarkeit nach § 232a Abs. 6 StGB ist es dabei, dass der ..., ...Gemäß § 261 Abs. 1 S. 1 StGB handelt es sich bei der..., ...Einziehung gemäß § 261 Abs. 10 StGB. Nachdem erst 2021 der ..., ...gewährleistet: So wird gemäß § 180a StGB die Ausbeutung von Prostituierten..., ... bestraft. Gemäß § 181a StGB wird Zuhälterei mit Freiheitsstrafe..., ...nachzugehen, ist gemäß § 184f StGB, die jugendgefährdende Prostitution gemäß § 184g StGB, strafbewehrt. Menschenhandel..., ...gemäß § 232 und § 232a StGB zwingend mit Freiheitsstrafe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der §§185 ff StGB und §33 KunstUrhG als relative Antragsdelikte
Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Antragsdelikte (§§185 ff. StGB, §33 KunstUrhG) 2. Reform..., ...Antragsdelikte (§§185 ff. StGB, §33 KunstUrhG) Ehrenamtliche..., ...Inhalten gemäß § 11 Abs. 3 StGB zu knüpfen. HateAid spricht..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung des Schutzbereichs in den §§ 46 Abs. 2 S. 2 und 116 StGB für einen besseren Schutz von Mitarbeitenden im Betriebsdienst des ÖPV.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 05.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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26.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zu Art. 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-Neu sowie in den neu geschaffenen Tatbestand § 116 StGB-Neu begrüßen. 2. Im Einzelnen..., ...Änderung § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB) (Seite 23) „Von einer..., ...Ergänzungsvorschlag zu § 116 StGB-Neu um eine Nummer 3 in..., ... des § 116 Abs. 2 Nr. 2 StGB wäre als Folgeänderung zu § 116 Abs. 1 StGB wie folgt zu fassen: „..., ... von § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-Neu soll der erhöhte Unrechtsgehalt..., ... von § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-Neu, regen wir die Erweiterung des § 116 StGB-Neu an. Mit einer sol-chen..., ...Straftaten nach den §§ 113 ff. StGB aufgenommen. Diese Personale..., ...Hilfspersonal im § 115 Abs. 3 StGB umgesetzt ist, stellt einen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens
Der Gesetzentwurf stellt die besondere Schutzbedürftigkeit von Personen in den Vordergrund, die im Dienste des Gemeinwohls stehen, darunter zahlreiche Ehrenamtliche. Durch Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) soll die besondere Verwerflichkeit von Gewalt gegen Personen, die für das Gemeinwohl tätig sind, herausgestellt und so ein rechtspolitisches Signal zur Stärkung des Schutzes dieser Personengruppen gesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 28.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
28.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Strafgesetzbuches (StGB) bei Taten gegen Rettungskräfte..., ... Einzelregelungen § 46 StGB RefE Die Johanniter-Unfall-Hilfe..., ...berücksichtigend kann. § 116 StGB RefE Die Johanniter-Unfall-Hilfe..., ...Straftatbestände der §§ 185, 223 ff. StGB u.a. tatbestandlich ebenso..., ...abgedeckt sind, stellt § 116 StGB RefE die Taten unter relevante..., ...Gesetzesbegründung zu § 116 StGB Ref-E fehlen neben Krankenpflegerinnen..., ...gegen den in § 116 Abs. 1 StGB RefE genannten Personenkreis..., ...Begründung zu § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB RefE, dass mit der Aufnahme..., ...gegen den in § 116 Abs. 1 StGB RefE genannten Personenkreis..., ...der Begründung zu § 116 StGB RefE den spezifischen Unrechtsgehalt..., ...Personenkreis des § 116 Abs. 1 StGB-RefE weisen aufgrund ihrer..., ... Tatvorwürfe nach § 116 StGB führen. Dies gilt sowohl...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 218 aus StGB entfernen/Abschaffung Beratungspflicht/Recht auf Beratung
Der § 218 soll aus dem Strafgesetzbuch entfernt werden. Es wird die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nach gesundheitsförderlichen, verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten gefordert. Es wird gefordert, noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Beratung und Abstimmung im Bundestag vorzulegen. Dieser soll auch die Abschaffung der Beratungspflicht beinhalten und statt dessen soll das Recht auf Beratung gesichert und ausgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Evangelische Frauen in Deutschland e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
-
18.06.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Sie sehen den § 218ff StGB als wesentlichen Teil des..., ...bestreiten lässt: Der § 218 StGB ist kein guter Kompromiss...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV erkennt erhebliche verfassungsrechtlich bedenkliche Ausweitungen und Verschärfungen des Einziehungsrechts in den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Vermögensabschöpfung. Dies gilt im Übrigen ebenso für die im Koalitionsvertrag festgehaltene Verschärfung des § 76a Abs. 4 StGB, die eine vollständige Einführung einer Beweislastumkehr vorsieht. Mit Blick auf eine Nachjustierung des geltenden Rechts ist vielmehr erforderlich und geboten, das bislang ungeklärte Verhältnis von Steuerrecht und strafrechtlicher Einziehung zu klären und eine doppelte Abschöpfung zu beseitigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereich des § 76a StGB für die Einziehung von ..., ...111f StPO sowie des § 73c StGB anzupassen sei, um trotz..., ...eine Anpassung des § 73a StGB gefordert, so dass auch..., ... Herkunft (§ 76a Abs. 4 StGB), mithin die Einführung..., ...73 ff. vor den §§ 74 ff. StGB Gemäß dem BLA-Bericht..., ... die §§ 73 bis 73e StGB einer Einziehung nach § 74 Abs. 2 StGB, auch in Verbindung mit den §§ 74a und 74c StGB, vorgehen. In Anlehnung..., ... Einziehung gemäß § 73a StGB auf jede rechtswidrige ..., ... ist erneut, dass § 73a StGB die Einziehung solcher ..., ...Neuregelungen der §§ 73e StGB, §§ 421, 495 g StPO ..., ...sind (§ 73e Abs. 1 S. 2 StGB). Entsprechend ergänzte..., .... 2 StGB auch dann für besonders..., ...StGB in Betracht kommt, die ..., ...räumliche Anwendbarkeit des StGB nach §§ 3ff. StGB voraussetzt..., ...den Vorschlag eins § 7a StGB-E ab. Die Überlegung..., ... § 76a StGB Gemäß dem BLA-Bericht..., ...§ 76b Abs. 1 StGB wurde die Verjährung für..., ... 73b Abs. 1 S. 1 Nr. 2b StGB eingezogen werden kann,..., ... S. Nr. 2b StGB nur dann auf einen Strafverteidiger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für die Beibehaltung der §§ 218, 218a StGB ein.
Eine Expertenkommission der Bundesregierung hat im April 2024 einen Bericht vorgelegt, nach dem der frühe Schwangerschaftsabbruch in Deutschland legalisiert werden soll und die Verschiebung des rechtmäßigen Abbruchs bis zur extrauterinen Lebensfähigkeit des Embryos für Ermessenssache des Gesetzgebers gehalten wird. Das Ziel unseres Regelungsvorhaben ist den § 218 StGB zu erhalten und zusätzlich Unterstützungs- und Beratungsangebote für schwangere Frauen im Konflikt zu verbessern. Außerdem spricht sich das Regelungsvorhaben gegen die Verschiebung des straffreien Abbruchs in die mittlere Schwangerschaftsperiode sowie für die Freiheit der ärztlichen Gewissensentscheidung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche aus.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM) am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Die §§ 218, 218a StGB in ihrer jetzigen Form ..., ...der Gesetzeslage zu § 218 StGB ein wichtiges Anliegen,..., ... Beibehaltung des § 218 StGB sowie die Stärkung staatlicher..., ...Deutschland aktuell gültige § 218 StGB berücksichtigt die Tatsache..., ... Beibehaltung von § 218 StGB. Obwohl wir es ethisch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung bestehender strafrechtlicher Regelungen: §§ 211-213 StGB
Vorgeschlagen wird, für die Differenzierung zwischen Mord, Totschlag und einem minder schweren Fall der Tötung auf die rechtlich begründete Verantwortungszurechnung für die Tat und den Tatkontext zu setzen. Demnach soll die Differenzierung einer Zurechnung nach Verantwortungssphären folgen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorsätzlichen Tötung (§ 211 StGB); die Qualifizierung zum Mord (§ 212 StGB) erfolgt auf objektiver..., ...bestehen bleiben (§ 213 StGB [Minder schwerer Fall des..., ...von der Fassung des § 211 StGB mit seinen emotional und..., ...des Mordparagrafen (§ 211 StGB) sollte (nur) noch zwischen „Tötung“ (§ 212 StGB, Strafrahmen: Freiheitsstrafe..., ...Fall der Tötung“ (§ 213 StGB, Strafrahmen: Freiheitsstrafe..., ...Entwurf zum Schweizerischen StGB (Stooß) angeknüpft – und..., ...Strafgesetzbuch (aktuell) (StGB) § 211 Mord (1) Der Mörder...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV regt an, den Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form nicht anzunehmen.
Der DAV anerkennt, dass der Schutz von Amts- und Mandatsträger:innen ein berechtigtes Anliegen darstellt. Der vorgelegte Gesetzesentwurf geht jedoch mit seinem § 106a StGB-E über das erforderliche Maß hinaus. Der DAV ist der Auffassung, dass der Norm verfassungsrechtliche Bedenken begegnen, da sie teils sozialadäquate Alltagsverhaltensweisen kriminalisiert und unbestimmte Tatvarianten enthält. Aus diesen Gründen ist nach Ansicht des DAV der vorliegende Entwurf nicht geeignet, das erklärte Ziel eines wirksamen, aber verhältnismäßigen Schutzes von Amts- und Mandatsträger:innen zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2737
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Kandidatinnen und Kandidaten und deren Helferinnen und Helfern
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BT-Drs. 21/2737
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 130, 185 ff., 240, 241 StGB). Durch den Entwurf ..., ...Ergänzung der §§ 105 und 106 StGB-E insbesondere durch die..., .... Zudem soll mit § 106a StGB-E ein neuer Tatbestand ..., ...sämtliche Taten nach § 106a StGB-E und jene nach § 105 und § 106 StGB begründet werden, soweit..., ...Taten nach § 105 und § 106 StGB-E begründet, wenn sich ..., ...insbesondere §§ 238, 240, 241 StGB). Es erfolgt zudem eine..., ...Engagement durch § 106a StGB-E nicht geschützt sind,..., ...der Tatbestand des § 106a StGB-E leerlaufen. Denn es ist..., ...der geplante § 106a Nr. 6 StGB-E noch kritischer zu sehen. Bei § 238 StGB ist der Oberbegriff für..., ... des § 238 Abs. 1 Nr. 8 StGB. Die Frage der Bestimmtheit..., .... Auch bei § 238 Abs. 1 StGB weichen die Verhaltens-weisen..., ...Handlung“. Auch § 106a StGB-E verknüpft den übrigen..., ... 1 und Nr. 2 des § 106a StGB-E „noch sozialadäquater..., ...fest zustellen. § 106a StGB-E wäre damit zunächst (..., ... anwendbar, da § 106a StGB-E insoweit – selbstverständlich..., ...Hintergrund als bei § 106a StGB-E. Zunächst geht es dort..., ...Bei dem geplanten § 106a StGB-E ist dies anders: Es liegt..., ...jedoch mit seinem § 106a StGB-E über das erforderliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme die beabsichtigte Streichung des §184f StGB (Ausübung der verbotenen Prostitution), welche einer früheren Forderung des DAV entspricht. Im Zuge dieser Entkriminalisierung regt er zudem die Aufhebung des §184g StGB (Jugendgefährdende Prostitution) an. Der DAV betrachtet es auch als nachvollziehbar, dass die betroffenen Straftatbestände übersichtlicher gestaltet werden sollen, sieht aber noch Anpassungsbedarf bei einzelnen Tatbeständen. Der DAV begrüßt, dass der Entwurf keine Einführung des „nordischen Modells“ – Kriminalisierung des Kaufs sexueller Dienstleistungen – vorsieht. Jenes Modell ist aufgrund seiner negativer Konsequenzen (Verschiebung ins Dunkelfeld, Wegfall von Schutz- und Beratungsmöglichkeiten) abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gerade im 13. Abschnitt des StGB ist immer wieder zu bemängeln..., ...die Streichung des § 184f StGB in Angriff genommen werden..., ...Anwaltvereins bzgl. § 184g StGB). Weitere Aspekte seien..., ...in Sperrbezirken, § 184f StGB. Zuletzt in seiner Stellungnahme..., ...der Vorschrift des § 184f StGB stark gemacht. Ihre Daseinsberechtigung..., ...Tatsache, dass bei iRd § 184f StGB verhängten Geldstrafen ..., ...Nachbarvorschrift, § 184g StGB, aufzuheben, wonach Personen..., ... geltenden §§ 181, 232a StGB, mit Freier:innen. Denn..., ...Zwangsprostitution (§ 232a StGB in der geltenden Fassung) in § 179 StGB-E. Dass bei dem Grundtatbestand..., ... iRd § 179 Abs. 1 Nr. 2 StGB-E, entsprechend dem aktuell..., ...geltenden § 232a Abs. 1 Nr. 2 StGB, nicht-prostitutive sexuelle..., ...iRd § 179 Abs. 1 2. Var. StGB-E (entsprechend der 2. Var. in § 232a Abs. 1 StGB; Änderungen sind insoweit..., ...Schutzaltersgrenze zum einen dem StGB fremd ist, es sich zum ..., ...Vorfeldstrafbarkeit iRd § 179 Abs. 7 StGB-E gesehen, die als Reaktion..., ...Sinnvoll ist, dass iRd § 181 StGB-E in Abs. 3 an dem bislang in § 232a Abs. 6 S. 3 StGB vorgesehenen Strafaufhebungsgrund...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens. Ziel der Einflussnahme ist die Ausgestaltung der vorgesehenen Änderungen der §§ 46, 113 ff. und die Einführung des § 116 StGB. Dabei geht es insbesondere um die Erweiterung des geschützten Personenkreises auf Angehörige der Heilberufe und deren Mitarbeitende sowie um Klarstellungen zu Strafrahmen, Tatbestandsmerkmalen und strafzumessungsrelevanten Auswirkungen bei Angriffen auf Personen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben.
- Bereitgestellt von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 28.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
28.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schutzbereich der §§ 113, 114 StGB auf Ärztinnen/Ärzte und..., ...Strafzumessungsnorm (§ 46 StGB) zu ergänzen, werden seitens..., ...3 § 46 und Nr. 12 § 116 StGB-neu Die Ergänzung in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB-neu, dass hinsichtlich ..., ... Neuregelungen in § 116 StGB-neu zum Widerstand gegen..., ...Personen (vgl. §§ 113, 114 StGB) um Ärztinnen/Ärzte und..., ...bislang in § 115 Abs. 3 StGB aufgeführten Hilfeleistenden..., ...bewertet (vgl. § 116 Abs. 1, 2 StGB-neu). Ihre Ansprechpartner...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV unterstützt die Gesetzesentwürfe zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein
Der DAV unterstützt die Streichung des § 265a StGB, insbesondere ohne eine Umwidmung des Tatbestandes als Ordnungswidrigkeit, ausdrücklich. Nach Ansicht des DAV handelt es sich bei dem Fahren ohne Fahrschein um Bagatellunrecht. Eine Sanktionierung ist mit dem Ultima-Ratio-Prinzip im Strafrecht nicht vereinbar. Die wirtschaftlichen Interessen der Verkehrsbetriebe werden durch das Zivilrecht ausreichend geschützt. Zudem führt § 265a StGB zu sozioökonomischer Ungleichbehandlung und Diskriminierung durch Strafrecht. Der DAV befürwortet die Entkriminalisierung auch aus Gründen der Entlastung der Justiz, sowohl in zeitlicher wie auch finanzieller Hinsicht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1757
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein -
BT-Drs. 21/2722
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren
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BT-Drs. 21/1757
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.02.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...durch Streichung des § 265a StGB im Strafgesetzbuch. Beide..., ...ersatzlosen Streichung des § 265a StGB – insbesondere ohne eine..., ...die Streichung von § 265a StGB, wie auch von anderen Tatbeständen..., ...die Einführung des § 265a StGB lag also nicht in drängenden..., ...Wirtschaftslenkung“; § 265a StGB sollte als Teil eines „..., ...Gemäß § 265a Abs. 1 Var. 3 StGB ist das Fahren ohne Fahrschein..., ... die anderen von § 265a StGB erfassten Verhaltensweisen..., ...durch Strafrecht § 265a StGB ist – neben anderen Normen..., ...Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB. Es ist kein Zufall..., ...Person, die wegen § 265a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV hält die Umstufung des § 189 StGB von einem absoluten hin zu einem relativen Antragsdelikt für nicht überzeugend. Der Regelungsbedarf ist durch die Begründung nicht belegt und auch im Übrigen nicht ersichtlich. Im Ergebnis könnte die Neuregelung dazu führen, gegen den Willen der Angehörigen des Verstorbenen für diese belastenden Ermittlungsverfahren zu ermöglichen. Die vorgesehenen Regelungen würden zudem zu Wertungswidersprüchen bei der prozessualen Ausgestaltung des strafrechtlichen Ehrschutzes führen. Die Schaffung einer Strafantragsberechtigung für den ehemaligen Dienstherrn des oder der Verstorbenen ist ebenfalls nicht erforderlich, begegnet aber nicht in gleicher Weise Bedenken.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3067
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
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BT-Drs. 21/3067
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Tat den in § 77 Abs. 2 StGB bezeichneten Angehörigen..., ...Ergänzung der §§ 194 Abs. 3 StGB, 77a Abs. 1 StGB eingeräumt..., ... Straftaten gemäß § 189 StGB können zu einer erheblichen..., ...1143; Lackner/Kühl-Heger, StGB, 31. Aufl. 2025, § 189 ..., ...unklar ist, ob durch § 189 StGB ein Individual- oder ein..., ...Matt/Renzikowski-Gaede, StGB, 2. Aufl., § 189 Rn. 1)..., ... zustimmen (so auch: NK-StGB-Kargl, 6. Aufl. 2023, §..., ...2. Zu § 194 Abs. 2 S. 3 StGB-E a) Begründung des ..., ... Nach § 194 Abs. 2 S. 2 StGB soll der folgende Satz ..., ...von Straftaten nach § 189 StGB: In der Regel werden die..., ...von Straftaten nach § 189 StGB ist, sondern sich dieses..., ... 2 StGB eine enge Ausnahme, nach..., ...gemäß § 194 Abs. 1 S. 4 StGB auf die in § 77 Abs. 2 StGB bezeichneten Angehörigen..., ...Taten nach den §§ 185 ff. StGB kommen. Letztlich würden..., ... Verleumdung nach § 187 StGB, für die eine Höchststrafe..., ...3. Zu § 194 Abs. 3 S. 3 StGB-E Zweiter Bestandteil..., ...Ergänzung des § 77a Abs. 1 StGB ist insoweit lediglich ..., ... durch Taten nach § 189 StGB könne jedenfalls mittelbar..., ...die Umstufung des § 189 StGB von einem absoluten hin...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für den besseren Schutz von Mitarbeitenden im Betriebsdienst des ÖPV Erweiterung des Schutzbereichs in den §§ 46 Abs. 2 und 115 StGB.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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16.10.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 46 Abs. 2 StGB soll der erhöhte Unrechtsgehalt..., ...Ergänzungsvorschlag § 115 StGB um einen Absatz 4 mit folgendem..., ...Gesetzesbegründung von § 46 Abs. 2 StGB, regen wir die Erweiterung des § 115 StGB an. Mit einer solchen Ergänzung..., ...Straftaten nach den §§ 113 ff. StGB aufgenommen. Diese Personale..., ...Hilfspersonal im § 115 Abs. 3 StGB umgesetzt ist, stellt einen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
Am 02.07.2024 hat die Fraktion CDU/CSU einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) vorgelegten. Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.08.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes..., ... Zusammenhang mit § 211 StGB Der Entwurf sieht die..., ...Beweggründen (§ 211 Var. 3 StGB) eingestuft werden.[8] ..., ...Begehung gem. § 211 Var. 4 StGB denkbar, wenn sich die ..., ... Zusammenhang mit § 224 StGB Darüber hinaus lehnt..., ...2. Änderungen des § 223 StGB Der djb lehnt auch die..., ...von drei Monaten in § 223 StGB-E ab. § 223 Abs. 1 StGB..., ... Tatbegehung nach § 177 StGB als Qualifikationsmerkmal..., ..., so § 177 Abs. 7 Nr. 4 StGB-E. Nach der derzeitigen..., ...Ausgestaltung des § 177 StGB sind gemeinschaftliche ..., ... Abs. Abs. 6 S. 2 Nr. 2 StGB eine Freiheitsstrafe nicht..., ...§ 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB neben § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 2 StGB anwendbar, der eine Mindestfreiheitsstrafe..., ...nach den §§ 176 bis 178 StGB erfasst, verfassungs-, ..., ...fünf Jahre in § 238 Abs. 1 StGB-E ab. Die Probleme bei ..., ... 2 S. 2 Nr. 8 und Nr. 9 StGB-E Auch die Einführung..., ...§ 238 Abs. 2 S. 2 Nr. 8 StGB-E soll als Regelbeispiel..., ...§ 238 Abs. 2 S. 2 Nr. 9 StGB-E soll als Regelbeispiel..., ...eine Änderung des § 238 StGB erfolgen soll. Soweit der..., ...gem. § 68b Abs. 1 Nr. 12 StGB gerichtlich angeordnet ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV lehnt den der Bundesregierung zugeleiteten Gesetzesentwurf des Bundesrats ab, welcher in den §§ 177 Abs. 8 und 250 Abs. 2 StGB einen neuen Mindeststrafrahmen beim Einsatz von K.O.-Tropfen o.ä. bei Raub- und Sexualdelikten vorsieht. In Fällen des heimlichen Beibringens von Sedativa zur Ermöglichung von Raub- und Sexualdelikten sind bereits jetzt tat- und schuldangemessene Sanktionsmöglichkeiten vorhanden, wie auch vom BGH in seinem Beschluss vom 08.10.2024 (5 StR 382/24) deutlich gemacht wurde. Es bedarf somit keiner ausdrücklichen Regelung jener Fallkonstellationen. Eine solche Regelung würde auch an der Dunkelziffer und den Nachweis-Problemen nichts ändern. Vordringlich sind aus Sicht des DAV stattdessen stärkere Maßnahmen der Prävention und der Sensibilisierung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 128/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten
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BR-Drs. 128/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.06.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesentwurf iRd § 250 Abs. 2 StGB sowie des § 177 Abs. 8 StGB Qualifikationstatbestände..., ... des § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Begehung der Körperverletzung..., ...schuldangemessenen Strafe iRd § 177 StGB kommen können (vgl. hierzu..., ...Vorschrift des § 177 Abs. 7 StGB sieht eine (Mindest-)Freiheitsstrafe..., ...Höchstgrenze (§ 38 Abs. 2 StGB; iRd minder schweren Falles iSd § 177 Abs. 9 StGB wird für die Qualifikationen..., ...des § 177 Abs. 8 Nr. 2b StGB (Herbeiführung einer konkreten..., ... dass es sich bei § 177 StGB seit der überstürzten Gesetzesänderung..., ...den Ausführungen zu § 177 StGB gilt Gleiches für den Raubtatbestand..., ...des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB (parallel zu § 177 Abs. 7 Nr. 2 StGB: Beisichführen eines Mittels..., ...überwinden) und Abs. 2 Nr. 3b StGB (Herbeiführen einer Todesgefahr..., ... zu § 177 Abs. 8 Nr. 2b StGB) bereits vorgesehen sind..., ...Strafgesetzbuch iRd §§ 177 oder 250 StGB nichts. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prostitutionsschutz / Schutz vor Menschenhandel
Die Diakonie begrüßt, die Menschenhandelsstrafbestände neu zu systematisieren, um Probleme der Rechtsanwendung zu verringern. Kritisch bewertet wird die Neuregelung des § 179 StGB-E Zwangsprostitution, der aus dem sachlichen Zusammenhang des Menschenhandels herausgelöst und dem Sexualstrafrecht zugeordnet wird.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
26.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tatbestand des bisherigen § 232 StGB insbesondere in Bezug auf..., ...Zuhälterei gemäß § 181a StGB zugrunde gelegt wurde. ..., ...Rechtsnormen im Einzelnen: § 179 StGB-E „Zwangsprostitution“:..., ...der Neuregelung des §179 StGB–E „Zwangsprostitution..., ...kontraindiziert ist. §180 StGB-E „Ausbeutung bei der Prostitution..., ...leisten. §§181 / 232a StGB-E: Ziel des Gesetzentwurfs..., ...Regelungsbereich des 232a StGB–E „Inanspruchnahmen von..., ... wurde und mit dem §181 StGB-E „Inanspruchnahme sexueller..., ...höhere Strafrahmen im §181 StGB-E gegenüber dem §232a StGB– E, womit eine Rangfolge..., ... Streichung des § 184f StGB – Ausübung der verbotenen..., ...überfällige Streichung des § 184f StGB und die damit einhergehende..., ...Streichung des § 184f StGB unter anderem damit, dass..., ...bislang in § 232a Abs. 3 StGB als Verbrechen eingestuften..., ...wurde, durch § 179 Abs. 1 StGB-E zum Vergehen, die Nebenklagerechte..., ...bislang in § 232a Abs. 3 StGB als Verbrechen eingestuften..., ...wurde, durch § 179 Abs. 1 StGB-E zum Vergehen, die Nebenklagerechte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau der Hilfen für Opfer von Menschenhandel - Schulung von Ermittlungsbehörden/Justiz
Für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 müssen eine bessere Schulung von Ermittlungsbehörden/Justiz finanziert werden. Ein Ausbau der Beratung und Unterstützung der Betroffenen ist für die Umsetzung der Richtlinie sowie für die Effektivität der Strafverfolgung von zentraler Bedeutung. Daher ist ein deutlicher Ausbau der Unterstützungsangebote für die Opfer nötig. Es muss eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger_innen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, unabhängig von der Aussagebereitschaft in einem Ermittlungsverfahren eingeführt werden. Die Strafbarkeit von Arbeitsausbeutung sollte ins StGB überführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tatbestände der §§ 180 bis 182 StGB sowie der §§ 232 bis 233a StGB vor. Der Deutsche Caritasverband..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB-E), die Ausbeutung bei ..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StGB-E) und die Zwangsehe (§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 StGB-E) umfassen. Die Ausbeutung..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StGB-E sollte klar geregelt ..., ... 6 Mit Blick auf § 237 StGB und § 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 StGB-E wäre es wünschenswert..., ..., in § 232 Abs. 2 Nr. 4 StGB-E auf-geführt. Auch das..., ...Zwangsprostitution (§ 232a Abs. 6 StGB). Mit dem neuen 232a StGB-E..., ...Men-schenhandels (§ 232a StGB-E) wird vom DCV, IN VIA..., ... der Zwangsarbeit (232b StGB-E), der Arbeitsausbeutung (§ 233 Abs. 1 StGB-E) und anderweitiger Ausbeutung (§ 233 Abs. 2 StGB-E) werden umgestaltet und..., ...entfällt. Der neue § 232b StGB-E stellt unter Strafe, ..., ...nachgehen (§ 232b Abs. 2 StGB-E). Der neue Tatbestand des § 233 Abs. 1 StGB-E stellt die ausbeuterische..., ...präzisiert, dass § 176e StGB nicht erfasst ist. Neu ..., ... auch i.V.m. mit Abs. 2 StGB-E, und § 232 Abs. 1 S. ..., ... S. 2 Nr. 1 und 5 bis 7 StGB-E, sofern das Opfer zum...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau der Hilfen für Opfer von Menschenhandel - Schulung von Ermittlungsbehörden / Justiz
Für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 müssen eine bessere Schulung von Ermittlungsbehörden / Justiz finanziert werden. Ein Ausbau der Beratung und Unterstützung der Betroffenen ist für die Umsetzung der Richtlinie sowie für die Effektivität der Strafverfolgung von zentraler Bedeutung. Daher ist ein deutlicher Ausbau der Unterstützungsangebote für die Opfer nötig. Es muss eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU Bürger:innen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, unabhängig von der Aussagebereitschaft in einem Ermittlungsverfahren eingeführt werden. Die Strafbarkeit von Arbeitsausbeutung sollte ins StGB überführt werden.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 16.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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26.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tatbestände der §§ 180 bis 182 StGB sowie der §§ 232 bis 233a StGB vor. Der Deutsche Caritasverband..., ...Strafvorschriften §§ 232 ff. StGB durch das KFN von 2021 ..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB-E), die Ausbeutung bei ..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StGB-E sollte klar geregelt ..., .... Mit Blick auf § 237 StGB und § 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 StGB-E wäre es wünschenswert..., ...werden im neuen § 232 Abs. 2 STGB-E definiert. Neu hinzu ..., ..., in § 232 Abs. 2 Nr. 4 StGB-E aufgeführt. Auch das ..., ...Zwangsprostitution (§ 232a Abs. 6 StGB). Mit dem neuen 232a StGB-E..., ...Menschenhandels (§ 232a StGB-E) wird vom DCV, IN VIA..., ... der Zwangsarbeit (232b StGB-E), der Arbeitsausbeutung (§ 233 Abs. 1 StGB-E) und anderweitiger Ausbeutung (§ 233 Abs. 2 StGB-E) werden umgestaltet und..., ...entfällt. Der neue § 232b StGB-E stellt unter Strafe, ..., ...nachgehen (§ 232b Abs. 2 StGB-E). Der neue Tatbestand des § 233 Abs. 1 StGB-E stellt die ausbeuterische..., ...präzisiert, dass § 176e StGB nicht erfasst ist. Neu ..., ...auch i.V.m. mit Abs. 2 StGB-E, und § 232 Abs. 1 S. ..., ... S. 2 Nr. 1 und 5 bis 7 StGB-E, sofern das Opfer zum...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV spricht sich gegen die geplante Strafverschärfung bei Angriffen auf Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte und weitere dem Gemeinwohl dienende Personen aus. Stattdessen fordert er gezielte präventive Maßnahmen und eine konsequente Strafverfolgung, um den Schutz dieser Berufsgruppen nachhaltig zu gewährleisten. Die vorgeschlagenen Änderungen im Strafgesetzbuch seien nicht erforderlich und hätten keine nachweisbare Wirkung. Der DAV plädiert dafür, die bestehenden Regelungen beizubehalten und die Ursachen der zunehmenden Gewalt gegen Einsatzkräfte auf anderen Wegen anzugehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bestehenden § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB, durch welche zunächst ..., ...der § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB um ein Regelbeispiel für..., ...die in den §§ 113 – 115 StGB betreffenden Personen zu..., ..., zwei Vorschriften des StGB anzupassen. Zunächst soll der § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB ergänzt werden. Diese Ergänzung..., ...Ergänzung des § 113 Abs. 2 StGB um ein weiteres Regelbeispiel..., ...Personenkreises der §§ 113, 114 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB a. Regelungsbedürftigkeit..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB geht über eine bloße Signalwirkung..., ...Tatbeständen der §§ 113, 114, 115 StGB aufgrund des § 46 Abs. 3 StGB ausscheidet. Der Grundgedanke..., ...in den §§ 113, 114, 115 StGB genannte Personengruppe..., ...Mindeststrafe des § 114 StGB ist nicht nur höher als..., ...Mindeststrafe der §§ 113, 114, 115 StGB. c. Bestimmtheitsgebot..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB würde zudem den Ermessensspielraum..., ...Ergänzung des § 113 Abs. 2 StGB Nicht nur die ansteigenden..., ...schweren Fälle des § 113 StGB dürfte jedoch in der Praxis...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV hatte sich bereits zum Gesetzesentwurf des Bundesrats (BT-Drs. 21/551) mit Stellungnahme 22/2025 ablehnend geäußert. Der vorliegende Referentenentwurf, in welchem die Qualifikation (noch) weiter gefasst wird, wird ebenfalls kritisch gesehen. Es besteht keine Notwendigkeit für eine Erweiterung der Qualifikation. Dem strafrechtlichen Unwert und Schuldgehalt der Verwendung von K.o.-Tropfen kann – wie auch der BGH betont – adäquat im Rahmen der Strafzumessung Rechnung getragen werden; tat- und schuldangemessene Strafen sind bereits jetzt möglich. Der DAV regt stattdessen an, einen Schwerpunkt auf mehr und effektivere Präventionsarbeit zu legen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Qualifikation des § 177 StGB – dort Abs. 8 – und § 250 StGB – dort Abs. 2 – aufzunehmen..., ...jeweils – in § 177 Abs. 8 StGB sowie § 250 Abs. 2 StGB..., ...K.-o.-Mitteln iRd § 177 StGB erfasst die Änderung auch..., ...§ 177 Abs. 7 als auch 8 StGB dieselbe ist und die Tatgerichte..., ...Vergewaltigung iSd § 177 Abs. 6 StGB intendiert sein muss und..., ... 177 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB. Dies sollte bei sämtlichen..., ... bei § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB) – es ist insofern keine..., ... auf § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB Bezug genommen wird, überzeugt..., ...§ 224 Absatz 1 Nummer 1 StGB (‚Gift und andere gesundheitsschädliche..., ...Selbstbestimmung (13. Abschnitt des StGB) bzw. Eigentum (19. Abschnitt des StGB) die bestimmenden Rechtsgüter..., ...unter Verweis auf § 224 StGB). Wenn in der Begründung..., ... iRd § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfassten weiteren, denkbaren..., ...tatbestandsmäßig iRd § 177 und § 250 StGB sein sollen: Bakterien,..., ... iRd § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB, beschränkt sich – auch...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Strafgesetzbuchs
Bezug des § 235 StGB zum Familienrecht
- Bereitgestellt von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 13.11.2024
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Adressatenkreis:
-
24.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beabsichtigte Änderung des § 235 StGB (Entziehung Minderjähriger..., ...hinweisen. Bezug des § 235 StGB zum Familienrecht Kinder..., ...Auslandsbezug des § 235 StGB anzugleichen. Er hat jedoch..., ...Regelungen des § 235 Nr. 2 StGB anzupassen und - die Tatbestandsausnahme...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 108e StGB zur Mandatsträgerbestechung als Reaktion auf die Maskenaffäre verbessern
Korruptionsskandale wie die Masken- und die Aserbaidschanaffäre haben die Schwachstellen des bisherigen Rechts zur Mandatsträgerbestechung offengelegt. Die entgeltliche Vertretung von Interessen ist zwar bereits nach geltendem Recht gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt. Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit sind damit aber selbst dann nicht von § 108e StGB erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ver-abschiedet; mit dem neuen § 108f StGB wurde die missbräuchliche..., ...Korruptionstatbestandes in §108e StGB und Angleichung der Anforderungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV bezweifelt, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet ist, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus. Dazu gehören insbesondere verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie der Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte. Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
29.01.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Volksverhetzung (§ 130 StGB), insbesondere durch die..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB Die vorgesehene Ergänzung..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB hat nach Auffassung des..., ...Katalog des § 46 Absatz 2 StGB ist nicht abschließend,..., ...Delikten der §§ 113 bis 115 StGB (und auch dem vorgesehenen..., ...Delikten wie Nötigung (§ 240 StGB) oder Körperverletzung (§ 223 StGB) deutlich erhöhte Strafandrohungen..., ... und die des § 113 StGB auf drei Monate Freiheitsstrafe..., ...Geldstrafe ist bei § 113 StGB damit grundsätzlich nicht..., ...die Neuregelung des § 114 StGB, der künftig bereits für..., ...voraussetzt, wie sie etwa § 223 StGB oder erst recht § 224 StGB..., ...schwere Fälle des § 114 StGB mit einem Strafrahmen von..., ... sich zudem, dass § 114 StGB nicht selten in Situationen..., ...4. Einführung des § 116 StGB Die Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB Die im Referentenentwurf..., ... Rechtsfolgen des § 130 StGB, insbesondere durch die..., ...Anordnung der in § 45 Abs. 2 StGB geregelten Nebenfolgen,..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB, insbesondere den Entzug...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV bezweifelt, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet ist, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus. Dazu gehören insbesondere verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie der Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte. Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Volksverhetzung (§ 130 StGB), insbesondere durch die..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB Die vorgesehene Ergänzung..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB hat nach Auffassung des..., ...Katalog des § 46 Absatz 2 StGB ist nicht abschließend,..., ...Delikten der §§ 113 bis 115 StGB (und auch dem vorgesehenen..., ...Delikten wie Nötigung (§ 240 StGB) oder Körperverletzung (§ 223 StGB) deutlich erhöhte Strafandrohungen..., ... und die des § 113 StGB auf drei Monate Freiheitsstrafe..., ...Geldstrafe ist bei § 113 StGB damit grundsätzlich nicht..., ...die Neuregelung des § 114 StGB, der künftig bereits für..., ...voraussetzt, wie sie etwa § 223 StGB oder erst recht § 224 StGB..., ...schwere Fälle des § 114 StGB mit einem Strafrahmen von..., ... sich zudem, dass § 114 StGB nicht selten in Situationen..., ...4. Einführung des § 116 StGB Die Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB Die im Referentenentwurf..., ... Rechtsfolgen des § 130 StGB, insbesondere durch die..., ...Anordnung der in § 45 Abs. 2 StGB geregelten Nebenfolgen,..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB, insbesondere den Entzug...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ehrenamtlich tätige Personen ebenso wie Amts-, Mandats- oder sonstige Berufsträger, die in verschiedenen Bereichen Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen wahrnehmen, sollen vor Übergriffen besser geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung des § 46 Abs. 2 StGB ein (A.) und führen sodann zu § 113 Abs. 2 StGB-E aus (B.). A. Zur Änderung des § 46 Abs. 2 StGB Zunächst handelt es sich..., ...Änderung des § 46 Abs. 2 StGB greift damit – ohne dass..., ...Anforderungen des § 46 Abs. 1 StGB. Da die Auf-zählung in ..., ...Formulierung des § 46 Abs. 2 StGB-E mit dem Wort „auch“ zum..., ... Gehalt des § 46 Abs. 1 StGB in den Abs. 2 des § 46 ..., ...Wortlaut des § 46 Abs. 2 StGB-E und seine neue Systematik..., ...Neufassung des § 46 Abs. 2 StGB hält er für dringend geboten..., ...Ände-rung des § 113 Abs. 2 StGB ab. Einer solchen Ergänzung..., ...Ergänzung des § 113 Abs. 2 StGB den Regelbeispielen des..., ... nach § 224 Abs.1 Nr. 3 StGB gegeben sein dürfte. Die..., ... Abs.1, 224 Abs.1 Nr. 3 StGB wäre zu schreiben: §§ 113..., ...§ 113 Abs. 2 StGB-E soll nach der Gesetzesbegründung..., ...schwerer Fall des § 113 StGB ausgestaltet. Zwar verweist § 114 Abs. 2 StGB auf ebenjene besonders ..., ... dem § 113 Abs. 2 Nr. 3 StGB-E die Strafzumessung nur des § 113 Abs. 1 StGB bestimmt. Die Folge: Die..., ... bedrohten § 114 Abs. 1 StGB zu be-reinigen. Es drohen..., ...Abs. 2, 113 Abs. 2 Nr. 3 StGB-E rechtfertigen eine neue...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Ziel ist eine präzisere, vollzugstaugliche und verhältnismäßige Ausgestaltung der neuen und geänderten Umweltstraftatbestände (insb. §§ 324 ff., 327a, 330 StGB-E), eine Begrenzung der Versuchsstrafbarkeit, eine sachgerechte Ausgestaltung der Verbandsgeldbußen (§ 30 OWiG-E) sowie die Verankerung klarer KMU-spezifischer Entlastungs- und Übergangsregelungen, ohne über die EU-Mindestvorgaben hinauszugehen.
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 12.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Qualifikationsmerkmale in § 330 StGB-E; statische Verweisung..., ...Betroffene Normen: §§ 324–330 StGB-E; § 327a StGB-E; § 328 Abs. 3 Nr. 1 StGB-E; § 30 OWiG-E. Konkrete..., ...pauschale Ausdehnung. § 327a StGB-E: Fokussierung auf vorsätzliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verkehrsunfallflucht mit Sachschäden zukünftig als Ordnungswidrigkeit ahnden
Der ADAC setzt sich dafür ein, dass § 142 StGB auf Unfälle mit Personenschäden beschränkt wird. Bei reinen Sachschäden soll eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit erfolgen und als alternative zur ausschließlichen Wartepflicht eine Meldestelle und eine allgemeine Meldepflicht eingeführt werden. Möglichkeit der tätigen Reue im Ordnungswidrigkeitenrecht.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 27.12.2024
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Adressatenkreis:
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11.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...möglichen Änderung des § 142 StGB – Herabstufung der Unfallflucht..., ...möglichen Änderung des § 142 StGB Der ADAC e.V. ist ein ..., ... Beschränkung des § 142 StGB auf Unfallfluchten nach..., ...Nebenfolgen der §§69, 69a StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis..., ...möglichen Änderung des § 142 StGB 2/3 23.05.2023 2. Ahndung..., ...möglichen Änderung des § 142 StGB 3/3 23.05.2023 kein Offizialdelikt..., ...Sachschaden eine Straftat im StGB bleibt oder zukünftig eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV teilt das Anliegen, den Persönlichkeitsrechtsschutz im digitalen Raum auch durch Strafrecht zu stärken, und begrüßt insbesondere die Bündelung sexualisierter Bildaufnahmedelikte in einem eigenständigen Tatbestand des Kernstrafrechts. Gleichwohl gibt der Entwurf in seinem strafrechtlichen Teil auch Anlass zu Kritik. An manchen Stellen ist seine expansive Tendenz unverhältnismäßig. Auch in zivilrechtlicher Hinsicht begegnet der Gesetzentwurf einigen Bedenken. Insbesondere betrifft dies die weitreichende Nutzung von Vorratsdaten, die Definition der „Rechtsverletzung“ sowie die problematische Ausgestaltung der Accountsperre. Bedenken bestehen auch gegen die Prozessführungsbefugnis zivilgesellschaftlicher Organisationen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 22.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 4. § 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB-E (sexualisierte Deepfakes..., ...Recht über § 42 BDSG, § 238 StGB sowie §§ 202a, 202b StGB..., ... im Verhältnis zu § 238 StGB zu schärfen. 6. Bei ..., ...erreicht 8. §§ 126a, 166 StGB sowie § 33 KUG sollten ..., ...Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 StGB sowie im Nebenstrafrecht..., ...184k Abs. 1 Nrn. 1 und 2 StGB-E), hat die Konzentration..., ... Zu § 184k Abs. 1 Nr. 3 StGB-E Erheblichen Bedenken..., ...zur Auslegung auf § 184i StGB und die hierzu von der ..., ...Rolle (vgl. § 11 Abs. 3 StGB). Kurzum: Die bloße ..., ... (§§ 187, 201a Absatz 2 StGB, § 33 KunstUrhG) erfasst..., ... in § 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB-E das Zugänglichmachen ..., ..., insbesondere zu § 187 StGB, § 201a Abs. 2 StGB und § 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB-E, kann in der Praxis zu..., ...§§ 202a, 202b und § 238 StGB. Der Mehrwert der Norm ..., ...Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 StGB-E, deren Erfüllung sich..., ...Konkurrenzlage zwischen § 184k StGB-E, § 201a StGB, § 201b StGB-E, §§ 184 ff. StGB und ..., ... § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB) und des § 201b StGB-E ..., ... 126a StGB stellt das gefährdende ..., ... Einbeziehung von § 166 StGB steht daher bereits im ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 73/25, dass der Entwurf die EU-Richtlinie vielerorts schonend umsetzt und von dem verfügbaren Freiraum Gebrauch macht. Es ist aber zweifelhaft, ob die Definition des „Ökosystems“ im Entwurf aus strafrechtlicher Sicht als taugliches Kriterium für einen handhabbaren Straftatbestand dienen kann. Zudem empfiehlt der DAV, die in §§324 ff. StGB-E vorausgesetzte „erhebliche Schädigung“ im Gesetz zu definieren. Ferner sollte nach Auffassung des DAV das Recht des Beschuldigten auf Mitwirkung an der Auswahl von Sachverständigen in §73 StPO geregelt werden und mit einem Beweisverwertungsverbot für den Fall des Verstoßes gegen diese Verfahrensvorschrift verbunden werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- StGB [alle SG hierzu]
- OWiG 1968 [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- BJagdG [alle SG hierzu]
- BWildSchV [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- AbfVerbrG 2007 [alle SG hierzu]
- PflSchG 2012 [alle SG hierzu]
- ChemG [alle SG hierzu]
- ChemSanktionsV [alle SG hierzu]
- ChemOzonSchichtV [alle SG hierzu]
- ChemKlimaschutzV [alle SG hierzu]
- ChemVerbotsV 2017 [alle SG hierzu]
- ChemBiozidDV [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafgesetzbuches (§§ 324 bis 330d StGB) sollen – bis auf § 330a StGB – geändert werden. Gleiches..., ... §§ 309, 311, 312, 314a StGB. Als neuer Tatbestand soll § 327a StGB eingeführt werden, der ..., ...die §§ 324, 324a und 325 StGB „koppelt“. Mit Verweis ..., ...die §§ 324, 324a und 325 StGB beschränkt – z. B. wie ..., ...vom Tatbestand des § 324 StGB (Gewässerverunreinigung) und des § 324a StGB (Bodenverunreinigung) erfasst..., ...Luftverunreinigung (§ 325 StGB) und das Verursachen von Lärm (§ 325a StGB) wird die Privilegierung..., ...des § 330d Abs. 1 Nr. 5 StGB (Drohung, Bestechung oder..., ... des Strafgesetzbuches (StGB), Ordnungswidrigkeitengesetzes..., ...insbesondere der §§ 324 ff. StGB vornehmlich als „Eignungsdelikte..., ...in §§ 324a, 325 und 326 StGB-E. § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E definiert das „Ökosystem..., ...übernimmt § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E die in Erwägungsgrund..., ...von der in § 326 Abs. 1 StGB beschriebenen Gefährlichkeit..., ... des § 330 Abs. 1 Nr. 1 StGB gegeben ist, nicht auf..., ...Grundtatbestände der §§ 324 ff. StGB-E eine „erhebliche Schädigung..., ...Qualifikationstatbestand des § 330 Abs. 2 StGB-E weitere unbestimmte Rechtsbegriffe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen im strafrechtlichen Umgang mit K.-o.-Mittel und sexualisierte Gewalt
Der djb hat ein Policy Paper zum strafrechtlichen Umgang mit der Verabreichung von bewusstseinsverändernden Mitteln, wie beispielsweise K.-o.-Mitteln, im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen veröffentlicht. In seinem Policy Paper zeigt der djb auf, wie solche Taten strafrechtlich eingeordnet werden und wo diesbezüglich noch Regelungslücken bestehen. Der djb weist dabei auf ein Phänomen erschreckenden Ausmaßes hin: Die Verabreichung von K.-o.-Mitteln, um sexualisierte Gewalt zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fällen findet § 177 Abs. 2 StGB Anwendung. § 177 Abs. 2 StGB stellt Verhaltensweisen..., ...kann (§ 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB) und Fälle, in denen die..., .... 8 Nr. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe..., ...verwendet. § 177 Abs. 8 StGB erfasst die Verwendung ..., ...vergleichbar, wie § 224 StGB veranschaulicht, der den..., .... v. § 177 Abs. 7 Nr. 3 StGB oder in die Gefahr des ..., ... Betroffenen ist § 201a StGB, welcher das unbefugte ..., ...dass § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht greift. Dies ist ..., ... gelöst hat. 3. § 184a StGB Auch § 184a S. 1 1. Alt. StGB, der das Verbreiten gewaltpornographischer..., ... und 184c StGB zeigen sich deutliche rechtliche..., ... 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB mit Freiheitsstrafe von..., ...nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB in Betracht. Auch eine ..., ... StGB erfasst nicht das spezifische..., .... v. § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB bewertet wird, wenn die..., .... 5 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 2 StGB) oder wenn ihr dies im ..., .... V. § 138 StGB, Nichtanzeige geplanter..., ... Abs. 1 StGB ist vor diesem Hintergrund..., ..., StGB § 177 Rn. 15; Lackner/Kühl...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verschärfung strafrechtliche Regelung zum Schuttz von dem Gemeinwohl dienenden Personen
Ausweitung des Schutzes strafrechtlicher Vorschriften auf alle Personen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben einschließlich ehrenamtlicher Tätigkeiten, Stärkung der Ermittlungsbehörden, keine Änderung beim Familienachzug, beim Ausweisungsrecht, Abwägung zwischen Gefahrenabwehr und Bleiberechtsinteressen wahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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30.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Das Strafgesetzbuch (StGB) trägt durch eigene Vorschriften..., ...Einzelnen I. Änderungen im StGB § 46 StGB: Strafzumessung..., ...die nach § 113 und § 114 StGB strafbar sind, erhöht werden..., ... Erhöhung wird in § 115 StGB-E und im neuen § 116 StGB-E..., ... sollte daher statt das StGB erneut „nachzuschärfen“..., ...angegangen werden. § 116 StGB (Geschützter Personenkreis) § 116 Abs. 1 Nr. 1 StGB soll die bisher gem. 115..., ...Begründung für § 115 Abs. 3 StGB war, dass die dort Genannten..., ...Regelung in § 116 Abs. 1 Nr. 1 StGB-E herausgenom-men, da sie..., ...neuen § 116 Abs. 1 Nr. 2 StGB-E subsumiert werden können. § 116 Abs. 1 Nr. 2 StGB-E stellt Angriffe auf Angehörige..., ...sich § 116 Abs. 1 Nr. 2 StGB-E damit, dass Angehörige..., ...wie in § 116 Abs. 1 Nr. 1 StGB-E Tätigkeiten, bei denen..., ...Die Überschrift des § 116 StGB-E legt nahe, dass alle ..., ...in § 116 Absatz 1 Nr. 1 StGB ein „insbesondere“ einzufü-gen..., ...neue Tatbestand des § 116 StGB-E soll auch im Rahmen der..., ...nach den §§ 113 bis 116 StGB-E ergänzt werden. Diese..., ...Strafrahmens in § 113 ff. StGB und der inhaltlichen Ausweitung in § 116 StGB in Kombination mit den ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts Israels
Wir schlagen vor, öffentliche Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israels bzw. das öffentliche Leugnen des Existenzrechts des Staates Israels zum Gegenstand eines speziellen Straftatbestandes zu machen. Ferner schlagen wir die Einordnung des neuen Tatbestandes im systematischen Gesamtrahmen des § 130 StGB bzw. der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung vor.
- Bereitgestellt von: WerteInitiative e.V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 227/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel
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BR-Drs. 227/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zuschnitt (§§ 86a, 140 StGB einerseits, § 130 Abs. 1 StGB andererseits) subsumiert..., ... Gesamtrahmen des § 130 StGB bzw. der Straftaten gegen..., ...vorgeschlagenen § 130 Abs. 4 StGB allgemeiner zu fassen,..., ...Strafzumessung nach § 46 Abs. 2 S. 2 StGB angemessen würdigen. Eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Strafgesetzbuches zum Schutz von dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten
Die Diakonie Deutschland begrüßt das Anliegen, gemeinwohlorientierte Tätigkeiten zu schützen, hälteine weitere Strafrechtsverschärfung hierbei jedoch für nicht zielführend.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...berücksichtigt werden (§ 46 StGB). Das Herausbilden von ..., ...beeinträchtigen (§ 46 Abs. 2 StGB-E), eine Ausweitung des..., ...106 Abs. 1 Nr. 2 d und e StGB-E) sowie höhere Strafrahmen..., ...gleichstehen (§§ 113 bis 115 StGB-E). Besonders schwere..., ...werden können (§ 114 Abs. 2 StGB-E). Der besondere strafrechtliche..., ...Gehilfen ausgeweitet (§ 116 StGB-E). Bei Verurteilungen ..., ...verschärft werden (§ 130 Abs. 9 StGB-E). Soweit entsprechende..., ...Anwendungsbereich von § 46 Abs. 2 StGB-E Die Diakonie Deutschland..., ...Tätigkeit“ in § 46 Abs. 2 StGB-E davon aus, dass diese..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB. 3.2 Keine Sanktionierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prostitutionsschutz / Schutz vor Menschenhandel
Die Diakonie begrüßt, die Menschenhandelsstrafbestände neu zu systematisieren, um Probleme der Rechtsanwendung zu verringern. Kritisch bewertet wird die Neuregelung des § 179 StGB-E Zwangsprostitution, der aus dem sachlichen Zusammenhang des Menschenhandels herausgelöst und dem Sexualstrafrecht zugeordnet wird.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.01.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausgestaltung des § 232a Abs. 6 StGB nicht ausreichend sei. ..., ...Strafbarkeit nach § 232a Abs. 6 StGB ist es dabei, dass der ..., ...Gemäß § 261 Abs. 1 S. 1 StGB handelt es sich bei der..., ...Einziehung gemäß § 261 Abs. 10 StGB. Nachdem erst 2021 der ..., ...gewährleistet: So wird gemäß § 180a StGB die Ausbeutung von Prostituierten..., ... bestraft. Gemäß § 181a StGB wird Zuhälterei mit Freiheitsstrafe..., ...nachzugehen, ist gemäß § 184f StGB, die jugendgefährdende Prostitution gemäß § 184g StGB, strafbewehrt. Menschenhandel..., ...gemäß § 232 und § 232a StGB zwingend mit Freiheitsstrafe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Strafrechts zur Umsetzung der RL über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 11.04.2024 die RL (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der RL 2008/99/EG und 2009/123/EG beschlossen (ABl. L, 2024/1203). Mit der Richtlinie sollen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mindestvorschriften für die Definition von Umweltstraftaten und für die Verhängung von Strafen zum Schutz der Umwelt festgelegt werden. So soll eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der EU gewährleistet und Umweltkriminalität wirksamer verhindert und verfolgt werden. Ziel der Tätigkeit zu diesem konkreten Regelungsvorhaben ist es, auf eine möglichst vollständige Umsetzung der Richtlinie im Interesse des Schutzes von Umwelt- und Gemeinwohlbelangen hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Green Legal Impact Germany e.V. am 03.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sowohl das Kernstrafrecht (StGB) als auch die Vielzahl ..., ... 330d Absatz 1 Nummer 2 StGB-E zu würdigen. Die Begründung..., ...Qualifikation in § 330 Absatz 2 StGB-E. Er setzt voraus, dass..., ...Strafvorschrift außerhalb des § 330 StGB zu verankern (Gutachten..., ...Regelbeispiel (§ 330 Abs. 1 StGB) und den bestehenden Qualifikationen (§ 330 Abs. 2 StGB) abweichenden Deliktstypus..., ...Fassung des § 330d Absatz 1 StGB-E oder systematischer im Allgemeinen Teil des StGB (§ 11 Abs. 1 StGB-E) zu..., ... 330d Absatz 1 Nummer 2 StGB-E) bietet einen entscheidenden..., ...den Legaldefinitionen des StGB zu verankern, um die strafrechtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen Neuerungen im Vermögensermittlungsgesetz–VErmiG-E bedeuten einen Paradigmenwechsel des Einziehungsrechts, da zum einen losgelöst von den strafrechtlichen Voraussetzungen der Einziehungsmöglichkeiten auf rein verwaltungsrechtlicher Ebene (zusätzlich) ein eigenständiges Einziehungsrecht ermöglicht wird, das vor allem unterhalb d. strafrechtlich relevanten Schwelle eines Anfangsverdachts greifen soll; zum anderen wird der Anwendungsbereich der §§ 435 StPO sowie § 76a Abs. 4 StGB in verfassungsrechtlich bedenklichem Maß ausgeweitet. Gegen solche, aus der strafrechtlichen Einziehung ausgelagerte Einziehungsmöglichkeiten bestehen verfassungs- und europarechtliche Einwände, welche die Beweislastumkehr, die unscharfe Begrifflichkeiten sowie die Umgehung des Strafrechts betreffen
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte bzw. zum Referentenentwurf zu Ermittlungen mit verdächtigen Vermögensgegenständen
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Adressatenkreis:
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03.07.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach den Regelungen des StGB und der StPO einbezogen..., ...der Reform 2017 mit § 73e StGB klargestellt wurde, dass..., ...sind (§ 73e Abs. 1 S. 2 StGB). Entsprechend ergänzte..., ...abweichend von § 2 Abs. 5 StGB der neue § 73e Abs. 1 S. 2 StGB auch dann für besonders..., ... des § 74b StGB) – ausdrücklich kein Strafcharakter..., ...Tatobjekten nach §§ 74, 74c StGB in Betracht, nicht aber..., ...§ 76b Abs. 1 StGB wurde die Verjährung für..., ...9.3.2021 gilt § 76a Abs. 4 StGB auch in den Fällen, in ..., ...Tat nach § 11 Nr. 5 des StGB herrührt. Es soll ein..., ... sich nach den zu § 261 StGB erarbeiteten Grundsätze..., ...Herrührens in § 261 Abs. 1 StGB zu verstehen ist. Eine ..., ...Eine Orientierung an § 261 StGB, wie hier beabsichtigt,..., ...Verfahren nach § 76 Abs. 4 StGB oder § 31a Abs. 1 bis 3..., ... in § 76a Abs. 4 Satz 3 StGB genannten Straftat nicht..., ... nach § 76a Abs. 4 S. 3 StGB sowie andererseits die ..., ... die bisherige in § 76a StGB geregelte Beschränkung ..., ... Denn mit § 76a Abs. 4 StGB ist eine selbständige, ..., ...auf alle Straften aus dem StGB und dem Nebenstrafrecht..., ...der aktuelle § 76a Abs. 4 StGB unterliegt gewichtigen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vertretung von Kinderinteressen in allen relevanten Bereichen
Einflussnahme auf die betreffenden Gesetze durch Beratung und Stellungnahmen
- Bereitgestellt von: Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V. am 07.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen -
BT-Drs. 20/10540
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte -
BT-Drs. 20/11419
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/10540, 20/10817, 20/11044 Nr. 1.3 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte -
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von Kindern gemäß § 176 StGB ist im Jahr 2021 zu Recht..., ... Tatbestand von § 184 b StGB in diesem Kontext ebenfalls..., ... beseitigen, ohne §184b StGB zu einem Vergehen herabstufen..., ...Alternative könnte bei § 184b StGB z. B. auch darin bestehen..., ...aussehen: Strafgesetzbuch (StGB) § 184b Verbreitung,..., ...strafbar im Sinne von § 176 StGB sind, von, an oder vor ..., ... Hierbei könnte § 184b StGB um einen Absatz ergänzt..., ...Gesetzestext (analog etwa zu § 249 StGB) explizit ein neu gestalteter..., ... Unterschied von § 212a StGB zu § 212 StGB bei dem Verbrechen..., ... "Menschenraubs" (§ 234 StGB), des "Erpresserischen Menschenraubs"(§ 239a StGB), der "Geiselnahme" (§239b StGB), der "schweren Körperverletzung" (§ 226 StGB), und des „schweren Bandendiebstahls" (§ 244 StGB) sowie des "Schweren Raubes" (§ 250 StGB). Durch eine Übertragung..., ...Strafandrohung von § 184b StGB konstruktiv befördern und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Befürwortung der Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes von Angehörigen der Gesundheitsberufe
Befürwortung der Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes von Angehörigen der Gesundheitsberufe, insbesondere auf Ebene der Strafzumessung und durch Schaffung eines eigenen Tatbestandes. Forderung nach effizienter Strafverfolgung.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 09.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
30.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 3 - § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-E ........................, ...Artikel 1 Nummer 12 - § 116 StGB-E ........................, ... 3 - § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-E A) Beabsichtigte Neuregelung..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-E dahingehend vor, dass..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB ist ein wichtiger Bestandteil..., ...geplanten Neuregelung des § 116 StGB-E, die nur körperliche ..., ...Artikel 1 Nummer 12 - § 116 StGB-E A) Beabsichtigte Neuregelung Mit dem § 116 StGB-E soll ein neuer Straftatbestand...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die missbräuchliche Nutzung von Drohnen über kritischer Infrastruktur als Straftat in das StGB aufgenommen wird, sodass eine Legalitätsverpflichtung für Strafverfolgungsbehörden entsteht.
- Bereitgestellt von: RWE am 06.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Zwar fühlt man sich im..., ...würde. • Nötigung (§ 240 StGB): Wer eine Drohne über ..., ...öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB): Es wäre naheliegend, ..., ... und Luftverkehr (§ 315 StGB) / Gefährlicher Eingriff..., ... Straßenverkehr (§ 315b StGB): Hier hat die Polizei ..., ...Nachstellung/Stalking (§ 238 StGB): Das Verfolgen von Personen..., ...Körperverletzung (§ 223 StGB), schwere Körperverletzung (§ 224 StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Kommt es zu Körperverletzung..., ...Sachbeschädigung nach § 303 StGB erfüllen. Eine praxistaugliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der djb begrüßt, dass sich das BMJV mit diesem Entwurf der strafrechtlichen Regelungslücke in Bezug auf sogenanntes Spiking, die „Verabreichung von K.-o.-Tropfen“, annimmt, fordert jedoch weitere flankiere Maßnahmen zur umfassenden und effektiven strafrechtlichen Erfassung dieser Handlungen. Es bräuchte jetzt zusätzlich mehr Forschung zum tatsächlichen Ausmaß von Spiking, eine bessere Schulung von Polizei, Justiz und medizinischem Personal sowie verbindliche Standards für schnelle toxikologische Untersuchungen und die vertrauliche Spurensicherung. Wichtig ist außerdem, dass die Kosten dafür bundesweit zuverlässig von den Krankenkassen übernommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/551
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten
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BT-Drs. 21/551
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Übergriffs (§ 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB) und des Raubes (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB), die derzeit die Verwendung..., ... des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB einstufte.[3] Die im..., ...201a Abs. 1 Nr. 1 und 2, 4 StGB. Darüber hinaus sollte ..., ...Abs. 1 und § 201a Abs. 1 StGB in einem einheitlichen,..., ...denen der §§ 184b, 184c StGB zu harmonisieren. ..., ...Erweiterung des § 138 Abs. 1 StGB welche die Nichtanzeige..., ...Abs. 5, 7 und 8 sowie 178 StGB unter Strafe stellt. ..., ... des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB erforderlich. Dieser regelt..., ... des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB vorzunehmen. Die in § 177 Abs. 6 StGB normierte Vergewaltigung..., ...Übergriff in § 177 Abs. 1 und 2 StGB ist ein Vergehen, eine ..., ...Grunddelikts gem. § 78 Abs. 4 StGB, womit in diesen Fällen..., ... gem. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB gilt. Eine Änderung der..., ...12.12.2025). [8] Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 177 ..., ...“ vollständig aus § 177 StGB zu streichen. [10] Vgl...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zustimmung zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Einsatzkräften
Den Änderungsvorschlägen wird zugestimmt, damit Einsatzkräfte sowie Personen, welche sonstige dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten ausüben, wie Ärztinnen und Ärzte, besser geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 22.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2 - § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-E 4 Artikel 1 Nummer 6 - § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB-E 4 3. Ergänzende Maßnahmen..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB. Danach ist es bei der ..., ...Notsituationen, wie sie § 115 Abs. 3 StGB voraussetzt, sondern auch..., ... in § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB an die dringenden gesellschaftlichen..., ... 2 - § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-E Die Ergänzung des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB ist ein wichtiger Bestandteil..., ...Notsituationen, wie sie § 115 Abs. 3 StGB voraussetzt, sondern auch..., ...6 - § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB-E Ebenso ist es vor dem..., ...Überfälle, auf die in §§ 113 StGB und § 115 StGB genannten..., ...in § 113 Absatz 2 Satz 2 StGB unterstreicht dies und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des Computerstrafrechts
Die Strafbarkeitsausnahme für sog. "Ethical Hacker" geht nach Ansicht des ADAC e. V. nicht weit genug. Bei Nachforschung zum Zweck der Aufdeckung von Datenschutzverstößen, besteht weiterhin ein Strafbarkeitsrisiko. Es bedarf einer Erweiterung der geplanten Tatbestandsausnahmen zum Schutz von Personen, die Datenschutzverstöße aufdecken.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...könnten, etwa von § 202a StGB (Ausspähen von Daten), § 202b StGB (Abfangen von Daten) oder § 303a StGB (Datenveränderung). Dieses..., ...Vorschriften des § 202a StGB, § 202b StGB und § 303a StGB sollten um eine Tatbestandsausnahme...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Die EU hat direkt vor Ostern 2024 ein neues Umweltstrafrecht verabschiedet - u.a. wird darin Naturzerstörung "vergleichbar mit Ökozid" als besonders schweres Verbrechen anerkannt. Deutschland hat ALS EINZIGES LAND nicht dafür gestimmt. Umweltverbrechen generieren pro Jahr Umsätze von mehr als 200 Milliarden € - mit gravierenden Folgen für die menschliche Gesundheit und die Natur. Dem deutschen Umweltstrafrecht steht durch die Neufassung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2008/99/EG) eine deutliche Verschärfung bevor.
- Bereitgestellt von: Stop Ecocide Deutschland am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sowohl das Kernstrafrecht (StGB) als auch die Vielzahl ..., ... 330d Absatz 1 Nummer 2 StGB-E zu würdigen. Die Begründung..., ...Qualifikation in § 330 Absatz 2 StGB-E. Er setzt voraus, dass..., ...Strafvorschrift außerhalb des § 330 StGB zu verankern (Gutachten..., ...Regelbeispiel (§ 330 Abs. 1 StGB) und den bestehenden Qualifikationen (§ 330 Abs. 2 StGB) abweichenden Deliktstypus..., ...Fassung des § 330d Absatz 1 StGB-E oder systematischer im Allgemeinen Teil des StGB (§ 11 Abs. 1 StGB-E) zu..., ... 330d Absatz 1 Nummer 2 StGB-E) bietet einen entscheidenden..., ...den Legaldefinitionen des StGB zu verankern, um die strafrechtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderung zur gesetzlichen Verankerung von "Nur Ja heißt Ja!"
Die aktuelle Rechtslage im Sexualstrafrecht ist defizitär und wird den internationalen Vorgaben, insbesondere der Istanbul-Konvention (IK), nicht gerecht. Anhand von Fallgruppen werden im Folgenden die Widersprüche und Schutzlücken der geltenden Rechtslage dargestellt. Der djb spricht sich statt punktueller Reformen für eine Neuregelung in Form eines „Nur Ja heißt Ja“-Modells aus. Begleitend zu dieser sog. Einverständnislösung, die den Anforderungen von Art. 36 IK gerecht würde, sollte auch die Einführung einer Strafbarkeit des leichtfertigen sexuellen Übergriffs erwogen werden, um weitere Schutzlücken zu schließen. Diese Reform des materiellen Strafrechts sollte von weiteren Maßnahmen begleitet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... I. § 177 Abs. 1 und 2 StGB – derzeitige Rechtslage..., ...2] Nach § 177 Abs. 1 StGB stellt eine sexuelle Handlung..., ...Tatperson.[3] § 177 Abs. 2 StGB enumeriert darüber hinaus..., ...Ausgestaltung des § 177 StGB nicht den völkerrechtlichen..., ... des § 177 Abs. 1 und 2 StGB einige Fallkonstellationen..., ...unter § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB subsumiert werden; so war..., ...regelmäßig § 177 Abs. 1 StGB angewendet, was häufig ..., ... Bezug auf § 177 Abs. 2 StGB stellt das Merkmal des ..., ...Willens i.S.v. § 177 Abs. 1 StGB auch dann aus, wenn sie..., ...29] Dass § 177 Abs. 1 StGB in seiner gegenwärtigen..., ...während § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB Personen schützt, deren..., ... In § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB findet sich bereits nach..., ... des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB. § 177 Abs. 4 StGB erhöht..., ... von § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, aber nicht von Abs. 4 ..., ...wie in § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB zu sehen ist. Für ein „..., ... an (siehe §§ 174a-174c StGB). Darüber hinaus ist zu..., ...§ 261 Abs. 6 und § 306c StGB (Geldwäsche; fahrlässige..., ...bisherigen § 177 Abs. 1 StGB nicht erfasst ist, würde..., ...: Renzikowski, in: MüKo-StGB (2021), § 177 Rn. 48. ..., ... Hörnle, in: LK-StGB (2024), § 177 Rn. 44. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern
Stellungnahme zur Überarbeitung der EU Richtlinie 2011/93/EU – Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern Freiburg, 10.05.2024 – ECPAT begrüßt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie 2011/93/EU ‚zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern‘. Während viele Anpassungen aus kinderrechtlicher Sicht zufriedenstellend sind, gibt es einige Aspekte, bei denen wir noch Verbesserungsbedarf sehen.
- Bereitgestellt von: ECPAT Deutschland e.V. am 07.04.2026
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Adressatenkreis:
-
28.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Prüfung, dass § 11 Abs. 9 StGB diese Formen des Entgelts..., ... 1), § 180a Abs. 1 StGB-E sowie § 181a StGB-E (..., ...Handlungen in §§ 179,179a StGB-E • Gewinnerzielung aus..., ...des eigenständigen § 179a StGB-E, der das Veranlassen ..., ...diesem Fall sollte § 179a StGB-E wie folgt neu gefasst werden: „§ 179a StGB Veranlassen sonstiger sexueller..., ...systematische Einordnung des § 180a StGB-E Für § 180a StGB-E erscheint..., ... von Erwachsenen (§ 180 StGB-E) deutlich unterscheidet..., ...Straftatbestände: Sowohl bei § 179 StGB-E als auch bei § 232 StGB-E..., ... Strafrahmens in § 180a StGB-E auf zehn Jahre für alle..., ...und Absatz 2 des § 181a StGB-E mit dem Zusatz „oder ..., ...StGB und §§ 179 ff. StGB-E enthalten..., ...in den §§ 184b bis 184e StGB verwendete Bezeichnung ..., ...Menschenhandels. 14. § 236 StGB-E Kinderhandel § 236 StGB-E..., ...b. Die bislang in § 236 StGB geregelten Sachverhalte..., ... ECPAT regt an, § 181a StGB-E in den § 100a Abs. 2 ..., ...Vorschriften § 179 a Abs. 3 StGB-E, § 180 a Abs. 2 StGB-E sowie § 181a StGB-E aufzunehmen. Die genannten..., ...Ausbeu-tung (§§ 179–181a StGB-E, §§ 232a–233a StGB-E ..., ...des § 232 Abs. 1 Nr. 1–8 StGB-E und §§ 179 ff. StGB-E...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schutz von Sicherheitsdiensten muss verbessert werden
Neben Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte sollten auch konkret die Sicherheitsdienste explizit genannt und somit auch geschützt werden. Sicherheitsdienstleistungen fallen unter den Begriff des Gemeinwohls.
- Bereitgestellt von: Verband für Sicherheit in der Wirtschaft, Bundesverband e.V. - VSW-Bundesverband am 25.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...etc. im Rechtsrahmen des StGB zu stärken. Wir halten ..., ...den Begründungen zum § 46 StGB die explizite Nennung der..., ... Ein Verweis auf § 115 StGB ist nicht möglich, da Sicherheitsdienste..., ...den Tatbestand des § 115 StGB findet. Berücksichtigung..., ...Tatbestandsauflistung des § 115 StGB aufgenommen, käme ihnen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zustimmung zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Einsatzkräften
Den Änderungsvorschlägen wird zugestimmt, damit Einsatzkräfte sowie Personen, welche sonstige dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten ausüben, wie Ärztinnen und Ärzte, besser geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 08.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB, um die „Eignung der Tat..., ...Tatbestände der §§ 113 bis 115 StGB werden zum einen für besondere..., ...in § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB weiter verstärkt. Die ..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB ist ein wichtiger Bestandteil..., ..., auf die in §§ 113 ff. StGB genannten Personengruppen..., ...in § 113 Absatz 2 Satz 2 StGB unterstreicht dies und...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Faktenpapier "Fahren ohne Fahrschein". Der Unrechtsgehalt des „Erschleichens von Leistungen“ ist so gering, dass es nicht angemessen ist, diese Handlung unter Strafe zu stellen. Die Schadenshöhe ist sehr gering und für das Vorliegen einer Beförderungserschleichung müssen keine Zugangsbarrieren oder -kontrollen überwunden, Fahrscheine gefälscht oder Kontrollpersonen getäuscht werden. Der bloße Anschein, sich ordnungsgemäß zu verhalten, reicht aus. Das Strafrecht als die Ultima Ratio des staatlichen Zwanges hat nur gewichtige Formen schädigenden Sozialverhaltens als Unrechtstatbestände zu sanktionieren.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
-
14.04.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gültiges Ticket gemäß § 265a StGB als Straftat verfolgt ..., ...265a Absatz 1 Variante 3 StGB) durch die Verkehrsbetriebe..., ...Person, die nach § 265a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt..., ...Beförderungserschleichung aus § 265a StGB zu streichen. Keine Verlagerung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Computerstrafrecht modernisieren
Die AG KRITIS fordert eine Modernisierung des Computerstrafrechts. Wir setzen uns für die Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschende ein, insbesondere für jene, die sich ehrenamtlich und aus gemeinnützigem Interesse für die IT-Sicherheit in Deutschland engagieren.
- Bereitgestellt von: AG KRITIS am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.12.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsatzlösung für § 202a und § 202b StGB..........................., ...Klarstellung des § 202c StGB..........................., ...Fehlstellen außerhalb des StGB..........................., ...Hackerparagraphen (§ 202a StGB) wertete. Ebenso zeigt ..., ...Vorsatzlösung für § 202a und § 202b StGB Die beiden Möglichkeiten..., ...geben müsste (vgl. § 263 StGB). Dabei sollte zusätzlich..., ...Taten nach §§ 303a/303b StGB oder durch unbefugtes verbreiten..., ...Klarstellung des § 202c StGB Obwohl uns keine Gerichtsurteile..., ...ein Verstoß nach § 202c StGB Teil der Anklage oder des..., ...Meinung, dass der § 202c StGB zumindest neu formuliert..., ... Die Lesart des § 202c StGB in der Community der IT-Sicherheitsforschenden..., ...Computerstraftaten im Sinne des § 202c StGB ist, legal sein müssten..., ...Klarstellungsbedarf für den § 202c StGB. Auch das Gebot der Normenklarheit..., ...Meldestellen in § 202a (3) Nr 1. StGB-E sollten mindestens die..., ...Fehlstellen außerhalb des StGB Obwohl die vorgeschlagene..., ...Wesensgehalt des neuen § 202a (3) StGB-E als neuen § 5 (4) TDDDG..., ..., analog zu § 202a (3) StGB, eine Ausnahme für das ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sexualisierte Gewalt: Schutzlücken schließen und Gesetze reformieren
Sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern hat vielfältige Erscheinungsformen, die von sexueller Belästigung bis hin zu besonders schwerwiegenden Übergriffen wie einer Vergewaltigung reichen. Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet, ist, dass ihre Ausübung die Grenze zur Intimsphäre Betroffener überschreitet, indem deren Selbstbestimmungsrechte über Sexualität verletzt werden. Trotz der Schwere, die solche Taten haben können, werden die Folgen für die Opfer häufig verharmlost. Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über die Formen, die Auswirkungen und die Schwere von sexualisierter Gewalt erforderlich. Es sind außerdem entsprechende Veränderungen des Strafrechts notwendig.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB eingeschränkten Personen..., ... Das in § 177 Abs. 1 StGB verankerte Erfordernis ..., ....[63] Auch § 177 Abs. 2 StGB bereitet Schwierigkeiten..., ...einschlägigen Normen des StGB sowie § 33 KUG, § 42 Abs..., ..., für die § 201a Abs. 2 StGB das Zugänglichmachen an..., ... 238 Abs. 1 Nr. 3, 126a StGB sowie § 42 BDSG vermögen..., ...sexuelle Belästigung in § 184i StGB normiert. § 184i StGB sieht..., ... Ärgernisses (§ 183a StGB) erfasst. Schutzgut ..., ...Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), von Inhaftierten durch..., ... § 174c StGB könnte – entsprechend des..., ...anbieten. § 174c Abs. 2 StGB kann und sollte seinem ..., ... von der in § 46 Abs. 2 StGB vorgesehenen Möglichkeit..., ... 177 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB dem Verfahren weder mit..., ... Anschauungen: Fischer, StGB, § 183a Rn. 2; Wolters, in: SK-StGB, § 183a, Rn. 1. [92]Fischer, StGB, § 183a Rn. 2a; Weigend..., ...; Renzikowski, in: MüKo-StGB (2021), § 182 Rn. 39. ..., ..., in: Matt/Renzikowski, StGB (2020), § 182 Rn. 18. ..., ... ebenso Wolters, in: SK-StGB (2024), § 182 Rn. 22. ..., ..., in: MüKo-StGB (2021), § 174 Rn. 25 halten...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf digitales Gewaltschutzgesetz
HateAid sieht im vorliegenden Referentenentwurf wichtige Impulse für eine Verbesserung der Rechtsdurchsetzung bei digitaler Gewalt, fordert jedoch auch Nachbesserungen. Vor allem der Schutz gegen nicht einvernehmlich erstellte sexualisierte Deepfakes soll verbessert werden. Des Weiteren soll die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung vereinfacht werden. HateAid verweist auf weiterhin bestehende Schutzlücken: der Tatbestand zur Erfassung sexualisierter Deepfakes darf nicht als Privatklagedelikt ausgestaltet sein. Die Reform von zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen für Daten von Accountinhaber*innen zu begrüßen, aber auch hier besteht Nachbesserungsbedarf, um die Ansprüche möglichst wirkungsvoll und kostengünstig für Betroffene von digitaler Gewalt auszugestalten.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 05.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einführung eines neuen § 184k StGB .........................., ...Einführung eines neuen § 201b StGB..........................., ...Einführung eines neuen § 202e StGB..........................., ...§ 253 StGB) auszuweiten. Hierüber ..., ...§ 253 StGB) auszuweiten. Hierüber ..., ... Anpassungen des § 184k StGB sind ein wichtiger und ..., ...des § 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB-E genannt werden. Zudem..., ...des § 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB-E sollte zudem nicht auf..., ...im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB erstreckt werden, um ..., ... lediglich von § 201b StGB-E und somit außerhalb des..., ... Anders als etwa § 201b StGB-E, der auf den Anschein..., ... in § 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB-E nicht lediglich auf das..., ... a. § 184k Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 201a Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 184b Abs. 3 StGB, § 184c Abs. 1 Nr. 2 StGB sowie § 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB stellen ebenfalls auf Gebrauch..., ...im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB Der Anwendungsbereich ..., ...im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB erstreckt werden. Diese..., ...201b StGB-E ist grundsätzlich zu ..., ... des § 202e StGB-E sollen die Vorgaben des...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
StGB-Änderung, § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
Die BPtK wirbt dafür, dass neben der Strafverfolgung auch Maßnahmen der Information und Aufklärung, Prävention sowie des Kinderschutzes notwendig sind, um Minderjährige vor sexualisierter Gewalt zu schützen und der Entstehung von Bildmaterial mit Inhalten sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige vorzubeugen.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 19.03.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10540
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
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BT-Drs. 20/10540
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Berlin -per E-Mail- StGB-Änderung zu Besitz, Erwerb...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die bis zum 11.12.2024 festgesetzte Regelungs-/Geltungsfrist der TKÜ in dem § 100a Abs. 2 Ziff. 1 lit. j) StPO (BGBl. 2019 I Nr. 46 vom 12.12.2019, S. 2121) sollte nicht verlängert werden
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Strafgesetzbuches (StGB)“ vorgelegt hat, ist diese..., ...Wohnungseinbruchdiebstahl“ nach § 244 Abs. 4 StGB, um den allein es bei dem..., ...Bandendiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und schweren Bandendiebstahl (§ 244a StGB) unterscheidet. Denn die..., ...einer Straftat nach § 244a StGB angenommen werden könne..., ...Bandendiebstahls (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder schweren Bandendiebstahls (§ 244a StGB) vorliegt, der entsprechende..., ...Streichung des § 244 Absatz 4 StGB aus dem Katalog des § 100...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung Gesetz gegen digitale Gewalt
Der Deutsche Juristinnenbund begrüßt, dass der vorliegende Gesetzentwurf digitale Gewalt rechtlich regeln möchte und dabei sowohl die strafrechtlichen Lücken als auch Fragen der Rechtsdurchsetzung adressiert. Damit wird eine langjährige Forderung des djb umgesetzt. In der aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf betont der djb, dass Nachbesserungen erforderlich sind, damit das Gesetz Betroffene wirksam schützt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 29.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Katalog sollte um § 202e StGB-E ergänzt werden. Der neu..., ...ermöglichen. Auch § 232 StGB sollte wie der vom Katalog..., ...bereits erfasste § 176b StGB aufgenommen werden. Denn..., ... 184b Abs. S. 1 Nr. 1b) StGB fallen, wenn das Kind in..., ...Aufzählung In § 184k StGB-E wird aufgezählt, wie ..., ..., § 184c Abs. 1 Nr. 1b) StGB, wenn das Kind oder die..., ... die nicht unter § 184k StGB-E (und § 184b StGB) fallen..., ...Rechtsprechung zu § 184i StGB hinreichend bestimmen.[..., ... § 201b StGB-E hat auch hier als Auffangtatbestand..., ...184k Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB-E: „weibliche Brust” ..., ... In § 184k Abs. 1 Nr. 3 StGB-E wird die Formulierung..., ...des § 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB-E ist erforderlich, dass..., ... d. § 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB-E ist, andererseits ist..., ...des § 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB-E nicht darauf ankommt,..., ... StGB, steht aber in einem deutlichen..., .... 1 Nr. 5, Abs. 2 Nr. 4 StGB erfasst. Anders als im ..., .... 57; Renzikowski, MüKo-StGB, § 184k Rn. 23; Eisele, TK-StGB, § 184k Rn. 21; Noltenius, SK-StGB§ 184k Rn. 21; Bosch, SSW-StGB..., ...184k Rn. 8; Schumann, NK-StGB, § 184k Rn. 11; Seidl /...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung von Verjährungsfristen bei politischen Korruptions- und Einflussdelikten
Um die drohende Verjährung im Aserbaidschan-Prozess abzuwenden, hatte Transparency International Deutschland e.V. in einem juristischen Ideenwettbewerb zu Vorschlägen für kurzfristige Gesetzesänderungen aufgerufen. Zwei erfolgversprechende Vorschläge wurden eingereicht, einer von der Agon Partners Innovation AG, einer von der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung. Transparency hat beide Vorschläge an die Justizministerin und Mitglieder des Deutschen Bundestages weitergeleitet, um so rechtliche Möglichkeiten aufzuzeigen, durch eine kurzfristige Gesetzesänderung das Risiko einer Verjährung auszuschließen.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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15.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...(z. B. in den §§ 78 ff. StGB) und sicherstellen, dass..., ...Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB): Das Strafgesetzbuch ..., ...geändert: 1. In § 78b Abs. 4 StGB wird am Ende ein Punkt ..., ...erfolgt.)* 1. Dem § 78c StGB wird folgender Absatz [..., ...: Dadurch wird die im StGB verankerte Verlängerung..., ... Bestechung (§§ 331 ff. StGB) bzw. einer geschäftlichen..., ...Bestechlichkeit gem. § 108e StGB gegen A. Fischer (6 St ..., ...§ 108e Strafgesetzbuch (StGB) erfolgte, jedoch erachteten..., ...darlegen: Die §§ 78ff. StGB definieren, wann und unter..., ...kann. Wie der § 78 Abs. 3 StGB zeigt, orientieren sich..., ...und 78c (Unterbrechung) StGB zu subsummieren ist. Ob..., ...praevia). Auch stützt das StGB selbst diesen Grundsatz..., ...den §§ 1 und 2 i.V.m. 8 StGB und manifestiert sich daher..., ...das Strafmaß des § 108e StGB angehoben werden würde...., ...gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB seit Tatbeendigung im Jahr..., ...gemäß § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB: Axel Fischer war zum ..., ...anzuwenden 13 Vgl. Ebd. StGB, 71. Aufl., § 78b Rn. 16..., ... die §§ 78b und 78c StGB um weitere Tatbestände ..., ...wodurch § 78b Abs. 1 Nr. StGB einschlägig werden würde..., ...Ergänzung des § 78b Abs. 1 StGB um folgenden Tatbestand...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Gesetzes zum Schwangerschaftsabbruch (Recht auf reproduktive Selbstbestimmung)
Abschaffung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen gem. § 218 ff. StGB
- Bereitgestellt von: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. am 08.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11530
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bericht der Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Kurzbericht) -
BT-Drs. 20/10861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
-
BT-Drs. 20/11530
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Sie sehen den § 218ff StGB als wesentlichen Teil des..., ...bestreiten lässt: Der § 218 StGB ist kein guter Kompromiss...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Formulierungsvorschlag eines Straftatbestands sexualisierende Deepfakes
HateAid spricht sich dafür aus, die Herstellung, Verwendung, Übertragung und Zugänglichmachung von nicht-einvernehmlichen sexualisierenden Deepfakes explizit unter Strafe zu stellen. Ein neuer Straftatbestand könnte durch eine Ergänzung als Absatz (2) – (7) in den § 184 k StGB formuliert werden. HateAid empfiehlt weitere Regelungen zur Ausgestaltung des Straftatbestands: Typische unrechtsverschärfende Erscheinungsformen (Darstellung eines sexuellen Übergriffs) bzw. Begleithandlungen (Doxxing), sollen mit einem erhöhten Strafmaß verbunden werden. Auf eine Sozialadäquanzklausel sollte verzichtet werden. Ausgestaltung der Tat als relatives Antragsdelikt und kein Verweis auf den Privatklageweg.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 06.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Videoinhalt (§ 11 Absatz 3 StGB) computertechnisch so verändert..., ...2) – (7) in den § 184 k StGB einzufügen. Der um diese..., ...Regelung ergänzte neue § 184 k StGB könnte dann wie folgt lauten..., ... ergänzend im § 184 k StGB oder als neuer und eigenständiger § 184 m StGB geregelt werden. Möglich..., ...Rahmen eines neuen § 201 b StGB, sofern persönlichkeitsrechtsverletzende...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Formulierung zur Vermeidung einer unerwünschten Strafbarkeit bei Durchführung einer UVP
- Bereitgestellt von: VKS - Verband der Kali- und Salzindustrie e.V. am 17.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anmerkungen: Zu § 327a StGB-Entwurf – Unerlaubtes Ausführen von Vorhaben § 327a StGB-E (neu) sieht die Einführung..., ...umgesetzt werden. In § 327 a StGB-E heißt es wörtlich: „..., ...Strafbarkeit nach § 327a StGB-E ausgeschlossen - unabhängig..., ...sollte daher in § 327 a StGB-E unbedingt eine Klarstellung..., ...Gesetzesbegründung zu § 327a StGB-E erfolgen. Hierfür würden...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Suizdihilfe weiterhin ermöglichen
Wir setzen uns dafür ein, dass das Grundrecht auf Suizidhilfe (auch: „Sterbehilfe” oder „Freitodbegleitung”) nicht erneut durch den Gesetzgeber kriminalisiert oder eingeschränkt wird, nachdem das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB im Februar als nichtig erklärt und aus dem Strafgesetzbuch gestrichen hat.
- Bereitgestellt von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/904
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung -
BT-Drs. 20/2332
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe -
BT-Drs. 20/2293
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze
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BT-Drs. 20/904
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfassungsbeschwerde gegen den § 217 StGB kam aus unseren Reihen,..., ...nichtig erklärten § 217 StGB im Wortlaut wieder einführen..., ...Werbeverbot à la § 219a StGB ergänzen will. 2. Bei ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schutz von Sicherheitsdiensten muss verbessert werden
Neben Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte sollten auch konkret die Sicherheitsdienste explizit genannt und somit auch geschützt werden. Sicherheitsdienstleistungen fallen unter den Begriff des Gemeinwohls.
- Bereitgestellt von: Verband für Sicherheit in der Wirtschaft, Bundesverband e.V. - VSW-Bundesverband am 02.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...etc. im Rechtsrah-men des StGB zu stärken. Wir halten ..., ...den Begründungen zum § 46 StGB die explizite Nennung der..., ... Ein Verweis auf § 115 StGB ist nicht möglich, da Sicherheitsdienste..., ...den Tatbestand des § 115 StGB findet. Berücksichtigung..., ...Tatbestandsauflistung des § 115 StGB aufgenommen, käme ihnen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung des Umweltstrafrechts
Der VDA setzt sich dafür ein, die Regelungen der neuen Vorschriften des Umweltstrafrechts (§ 325 StGB, § 30 Abs. 2 OWiG), die Unternehmen betreffen, praxisnah umzusetzen. Der VDA stellt fest, dass der nationale Gesetzgeber bei bestimmten Regelungen über das vom europäischen Gesetzgeber geforderte Mindestmaß hinausgeht, dabei jedoch eine Begründung schuldig bleibt. Der VDA regt ferner an, einzelne Regelungen praxisnah umzusetzen, um gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...getroffen haben. 2. § 325 StGB Die geplante Erfassung..., ...strafbare Tathandlung des §325 StGB (Luftverunreinigung) durch..., ...bisherigen §325 Abs. 7 StGB verschiebt Produktkonformitätsfragen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der Nebenklagemöglichkeit bei Gesetzentwurfzur Stärkung der Rechte von Verletzten
Zu begrüßen ist die Beiordnung der Nebenklagevertretung und der psychosozialen Prozessbegleitung auf Fälle häuslicher Gewalt erweitern. Demgegenüber gibt es keine überzeugenden Gründe, die Beiordnung auf Fälle „gravierender“ häuslicher Gewalt zu beschränken, indem „erhebliche” körperliche oder seelische Folgen gefordert werden und nachzuweisen sind. Bund und Länder sind gefordert, dieses Instrument dauerhaft zu stärken, um Frauen und auch Kinder im Strafverfahren wirksam vor sekundärer Viktimisierung zu schützen. Für die Gerichte müssen endlich regelmäßige qualitätsgesicherte Fortbildungen erfolgen, um die psychosoziale Prozessbegleitung als unterstützender Bestandteil des Prozesses abzusichern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nebenklagemöglichkeit in Fällen des § 201a StGB vor, der in zahlreichen..., ...Volksverhetzung nach § 130 StGB, der verhetzenden Beleidigung nach § 192a StGB und der Bedrohung nach § 241 StGB aufgenommen werden sollen..., ...Bildaufnahmen nach § 201a StGB aufzunehmen.[6] Zutreffend..., ...angegriffen, wie es § 201a StGB unter Strafe stellt, liegt..., ...Das Schutzgut des § 201a StGB umfasst den Kerngehalt ..., ...Die Aufnahme des § 201a StGB in den Katalog des § 395..., ...Fällen der §§ 223, 224, 238 StGB sowie § 4 Satz 1 Gewaltschutzgesetz..., ...den §§ 223, 224 und 238 StGB und nach § 4 Satz 1 GewSchG..., ...Nachstellung nach § 238 Abs. 1 StGB sowie der Körperverletzungsdelikte..., ... Tatbestandes des § 223 StGB muss ohnehin bereits eine..., ...der in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB gelisteten diskriminierenden..., ... Aufnahme des § 201a StGB in die Kataloge des § 395..., ...angelehnt an § 46 Abs. 2 S. 2 StGB Streichung des Vorhabens..., ...regt der djb an, § 201a StGB außerdem in den Katalog..., ...Heuchemer in: BeckOK zum StGB, § 201a, Rn. 1. [10]...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
Der bff tritt für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein, also eine Abschaffung des §218 StGB.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
-
14.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...würden. Sie sehen den § 218ff StGB als wesentlichen Teil des..., ...bestreiten lässt: Der § 218 StGB ist kein guter ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der §§185 ff StGB und §33 KunstUrhG als relative Antragsdelikte
Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Greenpeace setzt sich für die Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Umweltstrafrecht ein. Außerdem treten wir für die Ausgestaltung der „Ökozid“-Regelung ein.
- Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 18.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
14.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sowohl das Kernstrafrecht (StGB) als auch die Vielzahl ..., ... 330d Absatz 1 Nummer 2 StGB-E zu würdigen. Die Begründung..., ...Qualifikation in § 330 Absatz 2 StGB-E. Er setzt voraus, dass..., ...Strafvorschrift außerhalb des § 330 StGB zu verankern (Gutachten..., ...Regelbeispiel (§ 330 Abs. 1 StGB) und den bestehenden Qualifikationen (§ 330 Abs. 2 StGB) abweichenden Deliktstypus..., ...Fassung des § 330d Absatz 1 StGB-E oder systematischer im Allgemeinen Teil des StGB (§ 11 Abs. 1 StGB-E) zu..., ... 330d Absatz 1 Nummer 2 StGB-E) bietet einen entscheidenden..., ...den Legaldefinitionen des StGB zu verankern, um die strafrechtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung wird gebeten, bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 202/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt zu präzisieren, ob und welche Ausnahmen für ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung, landwirtschaftliche Tätigkeiten nach guter fachlicher Praxis und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch normale Bewirtschaftung gelten. Weiterhin wird aufgezeigt, dass die vorgesehenen Regelungen zur Strafbarkeit den in der Prüfpraxis auftretenden Fallkonstellationen nur unzureichend gerecht werden und einen Aufwuchs von Regulationsdichte erzeugen, was wiederum dem angekündigten Bürokratieabbau entgegen steht.
- Bereitgestellt von: Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) am 17.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
13.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Strafgesetzbuches (StGB) Das StGB soll um „Ökosystem-Schäden..., ...gelten. § 330 Abs. 2 StGB In alle Tatbestände, die..., ...Ökosystems in § 330 Abs. 2 StGB ist zu unbestimmt. Ebenso..., ...Umweltmedien. § 324 a StGB Gleiches gilt für Regelungen..., ... So regelt z.B. § 324 a StGB, dass, wer unter Verletzung..., ...definiert wird. § 324 StGB Die Erlaubnisfreie Wasserentnahme..., ...ergänzt werden. § 324 a StGB In § 324 a StGB soll nun..., ...Begriffsbestimmung in § 330 d Nr. 4 StGB. Die Pflichten können sich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 218 aus StGB entfernen/Abschaffung Beratungspflicht/Recht auf Beratung
Der § 218 soll aus dem Strafgesetzbuch entfernt werden. Es wird die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nach gesundheitsförderlichen, verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten gefordert. Es wird gefordert, noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Beratung und Abstimmung im Bundestag vorzulegen. Dieser soll auch die Abschaffung der Beratungspflicht beinhalten und statt dessen soll das Recht auf Beratung gesichert und ausgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Evangelische Frauen in Deutschland e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
-
18.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des StGB beinhalten. „Diese Empfehlungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 04.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. ..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ... schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme ..., ... insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anstieg von Ladendiebstählen im Lebensmitteleinzelhandel
Forderung die (Video-) Überwachung zu erleichtern, die zentrale Bearbeitung der Strafverfahren und bundesweite Vernetzung unter den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen sowie Justiz und Strafverfolgungsbehörden personell und technisch zu ertüchtigen.
- Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 17.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mindeststrafe des § 244 Abs.1 StGB ist – wie für den Wohnungseinbruchsdiebstahl..., ...anzuheben. § 244 Abs. 1 StGB sollte mit einer Ziffer..., ...§ 243 Abs. 1 Ziffer 3 StGB kann dann gestrichen werden..., ...Strafmilderung in § 244 Abs. 3 StGB ist komplett zu streichen..., ...Ergänzung des § 244 Abs. 1 StGB mit einer Ziffer 4 stellt..., ...Diebstahl im Sinne des § 244 StGB bewertet und sanktioniert..., ...nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB in der Praxis aus Beweisgründen..., ...neue Strafmaß des § 244 StGB an- gemessen ist. Der ..., ...verschärften Strafrahmen des § 244 StGB n. F. ist daher geboten..., ...Diebstahlsdelik- ten (§ 244 StGB) ist deutlich auf ein Jahr..., ...schwerer Diebstahl (§ 244 StGB) zu bewerten. ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Appell zur rechtlichen Anerkennung psychischer Gewalt
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) macht im Policy Paper deutlich: Psychische Gewalt ist eine weit verbreitete und schwerwiegende Form geschlechtsspezifischer Gewalt, wird jedoch im deutschen Recht nach wie vor unzureichend erfasst und in der Praxis häufig unterschätzt. Der djb fordert den Gesetzgeber deshalb auf, eine strafrechtliche Erfassung psychischer Gewalt zu prüfen sowie den Gewaltbegriff in allen relevanten Rechtsbereichen klar und im Einklang mit der Istanbul-Konvention auszugestalten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des 17. Abschnitts des StGB als „Straftaten gegen die..., ...Unversehrtheit existiert im StGB nicht. Auch gibt es keine..., ...Die Nötigung nach § 240 StGB (und als Sonderfall der..., ...Zwangsheirat nach § 237 StGB) zielen nur auf Teile der..., ... Unversehrtheit wird im StGB sonst allenfalls beiläufig..., ...Tatbestand (§§ 240 und 237 StGB) Der Straftatbestand..., ... sein. Die von § 240 StGB erfasste „Gewalt“ ist im..., ...Drohung im Sinne des § 240 StGB bedarf es einer gewissen..., ...Nötigung ist die in § 237 StGB unter Strafe gestellte ..., ...der Anwendung des § 240 StGB. Der Tatbestand schützt..., ...Nachstellung nach § 238 StGB Charakteristisch für..., ...Nachstellung gemäß § 238 StGB, der an die wiederholte..., ...Beleidigung gemäß § 185 StGB. Darunter wird eine Kundgabe..., ...Drohung im Sinne des § 240 StGB verstanden. Zahlreiche ..., ...Körperverletzung in § 223 StGB.[40] Psychische Gewalt ..., ...gem. § 223 Abs. 1 Var. 2 StGB sollen „rein psychische..., ...einer etwaigen Änderung im StGB. Für die Praxis und ..., ...Lackner/Kühl/Heger § 240 StGB Rn. 4; vgl. auch Çelebi..., ...Pegel § 185 Rn. 9; BeckOK StGB/Valerius § 185 Rn. 25. ..., ...§ 218a II, 218c I Nr. 2 StGB). Die Strafbarkeit knüpft...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung der gegenwärtigen Reformbestrebungen im Umweltstrafrecht in der vorliegenden Form. Geplante Änderung des Strafrechts erzeugt ein unkalkulierbares und verfassungsrechtlich unakzeptables Risiko für die aktive Land- und Waldbewirtschaftung.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 14.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... in § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E. Die vorgeschlagene Definition..., ... in § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E führt auch zu einem grundlegenden..., ...Fassung des § 324a Abs. 1 StGB geht deutlich über Artikel..., ...Beibehaltung des § 324a Abs. 3 StGB auch (leichteste) Fahrlässigkeit..., ...die Regelungen in § 325a StGB sowie § 327 Absätze 2-4 StGB. Die fachlichen Problembereiche..., ...Einführung des neuen § 327a StGB-E, der die verwaltungsrechtswidrige...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen Anpassungen des Computerstrafrechts sind aus Sicht des eco ein Schritt in die richtige Richtung. In Zeiten, in denen sich auch immer mehr Aspekte des öffentlichen Lebens im digitalen Raum abspielen, ist es wichtig, dass dieser entsprechend geschützt ist. Um einen solchen Schutz zu ermöglichen, müssen die entsprechende Personen, die die Sicherheit von IT-Systemen verbessern wollen, in jederlei Hinsicht unterstützt werden. Genau dazu dienen die neuen Regelungen, um IT-Sicherheitsexperten nicht nur vor Strafbarkeit zu schützen, sondern ihnen im Gegenzug Rückhalt durch den Gesetzgeber zu geben.
- Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 15.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbewehrt. Mit dem ..., ...Referentenentwurf: ▪ Zu §202a Absatz 3 StGB: Erlaubte Handlungen Der an den § 202a StGB neu angefügte Absatz 3 ..., ...sind. ▪ Zu §202a Absatz 4 StGB: Erhöhtes Strafmaß für ..., ...Absatz 2 und §303a Absatz 4 StGB: Weitere Anwendungsfälle..., ...geschaffene Absatz 2 in §202b StGB sieht die Anwendung sowohl..., ... ein Verweis in § 202c StGB auf die neu eingeführten..., ...Rechtsprechung bereits für § 202c StGB gelten würden, wäre ein...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Opferschutzes
Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
-
BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes..., ... Zusammenhang mit § 211 StGB Der Entwurf sieht die..., ...Beweggründen (§ 211 Var. 3 StGB) eingestuft werden.[8] ..., ...Begehung gem. § 211 Var. 4 StGB denkbar, wenn sich die ..., ... Zusammenhang mit § 224 StGB Darüber hinaus lehnt..., ...2. Änderungen des § 223 StGB Der djb lehnt auch die..., ...von drei Monaten in § 223 StGB-E ab. § 223 Abs. 1 StGB..., ... Tatbegehung nach § 177 StGB als Qualifikationsmerkmal..., ..., so § 177 Abs. 7 Nr. 4 StGB-E. Nach der derzeitigen..., ...Ausgestaltung des § 177 StGB sind gemeinschaftliche ..., ... Abs. Abs. 6 S. 2 Nr. 2 StGB eine Freiheitsstrafe nicht..., ...§ 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB neben § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 2 StGB anwendbar, der eine Mindestfreiheitsstrafe..., ...nach den §§ 176 bis 178 StGB erfasst, verfassungs-, ..., ...fünf Jahre in § 238 Abs. 1 StGB-E ab. Die Probleme bei ..., ... 2 S. 2 Nr. 8 und Nr. 9 StGB-E Auch die Einführung..., ...§ 238 Abs. 2 S. 2 Nr. 8 StGB-E soll als Regelbeispiel..., ...§ 238 Abs. 2 S. 2 Nr. 9 StGB-E soll als Regelbeispiel..., ...eine Änderung des § 238 StGB erfolgen soll. Soweit der..., ...gem. § 68b Abs. 1 Nr. 12 StGB gerichtlich angeordnet ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Strafrechts zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Das Regelungsvorhaben betrifft den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Ziel ist die Anpassung des deutschen Strafrechts, einschließlich des Strafgesetzbuchs, des Ordnungswidrigkeitenrechts sowie umweltbezogener Nebengesetze. Vorgesehen sind u. a. neue Straftatbestände, erweiterte Versuchsstrafbarkeit, höhere Strafrahmen, Einbeziehung des Begriffs „Ökosystem“, Sanktionen für juristische Personen und Anpassungen bestehender Umweltstraftatbestände.
- Bereitgestellt von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 14.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Sinne von § 329 Abs. 4 StGB-E im Rahmen eines Projekts..., ...Abs. 4 EU-RL), die das StGB nur in der Strafzumessung..., ...bspw. im Rahmen des §222 StGB), während der deutsche..., ...im Rahmen §§ 324a Abs. 3 StGB erfassen möchte. Eine..., ...Einführung des neuen § 327a StGB-E, der die verwaltungsrechtswidrige..., ...Paragraphen §§327, 329, 330 StGB-E, die Änderung des OWiG...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Computerstrafrechts
Wir als Bitkom setzen uns für eine Modernisierung des Computerstrafrechts ein, bei der rechtssichere Verfahren zum Identifizieren und Melden von Sicherheitslücken ermöglicht werden. Dafür erfordert es klare Definitionen, Vorgaben zur Informationsweitergabe sowie präzise Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Urheberrechten. Die neue Bundesregierung sollte die Reform dringend wieder aufgreifen, um sowohl die IT-Sicherheitsforschung als auch die Cybersicherheit in Deutschland zu stärken.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 03.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB nur ein Programm sein..., ...einer Straftat nach § 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder § 202b StGB (Abfangen von Daten) ist..., ... im neuen § 202a Abs. 3 StGB-E. Der Entwurf stellt..., ... sieht in § 202a Abs. 1 StGB-E lediglich eine alternative..., ... soll. Sowohl in § 202c StGB als auch in § 202a Abs. 3 StGB-E fehlen verlässliche..., ... des neuen § 202a (3) StGB zu schaffen, die als neuer...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Appell für bessere Gesetze gegen digitale Gewalt
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) veröffentlicht ein Policy Paper zu digitaler Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Es zeigt auf, was im Strafrecht und Zivilrecht getan werden muss und wie der Zugang zu Recht für Betroffene wirksam werden kann.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... wie Beleidigung (§ 185 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Pornografiedelikte (§§ 184 ff. StGB), Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201a StGB) und das Recht am eigenen..., ...Selbstbestimmung (§ 241 Abs. 1 StGB) erweitert. Minderjährige..., ...Pornografiedelikte in den §§ 184b, 184c StGB geschützt werden. Neben..., ...kommt mit § 201a Abs. 3 StGB das Verbot, eine Bildaufnahme..., ... Betroffenen, durch das StGB und KUG ist unzureichend..., ...vorhandenen Tatbestände in StGB und BDSG keinen ausreichenden..., ...die Tatbestände der § 240 StGB, § 253 STGB, § 202a StGB..., ...Beleidigung erfüllt, sollte § 194 StGB zum Zwecke einer effektiveren..., ... erfassen, müssen § 238 StGB sowie die Normen des 15. Abschnitts des StGB angepasst werden. Auch ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung weiterer Waffenrechtsverschärfungen, die keinen Gewinn für die innere Sicherheit bringen, aber weitere Verbote und bürokratischen Aufwand.
- Bereitgestellt von: Deutscher Jagdverband am 02.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 203/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes - Aufnahme von Nachtzieltechnik
-
BR-Drs. 203/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftaten sind: - § 80a StGB: Aufstacheln zum Verbrechen..., ... - § 84 Absatz 1 bis 3 StGB: Fortführung einer für ..., ..., - § 87 Absatz 1 StGB: § 87 Agententätigkeit ..., ...Sabotage, - § 89 Absatz 1 StGB: Verfassungsfeindliche ..., ... - § 89a Absatz 1 bis 3 StGB: Vorbereitung einer schweren..., ...Gewalttat, - § 89b Absatz 1 StGB: Aufnahme von Beziehungen..., ... - § 89c Absatz 1 und 2 StGB: Terrorismusfinanzierung, 4 - § 91 Absatz 1 StGB: Anleitung zur Begehung..., ..., - § 96 Absatz 2 StGB: Landesverräterische Ausspähung..., ...Unzuverlässigkeit), - § 97b StGB: Verrat in irriger Annahme..., ...illegalen Geheimnisses, - § 98 StGB (soweit nicht ein Fall des § 98 Abs. 2 StGB vorliegt): Landesverräterische..., ...Agententätigkeit, - § 99 Abs. 2 StGB (soweit nicht ein Fall des § 99 Abs. 3 StGB vorliegt): Geheimdienstliche..., ... Fall), - § 100 Abs. 1 StGB i.V.m. § 100 Abs. 4 StGB..., ... Stelle ist, dass § 100 StGB ein Verbrechen ist und ..., ...Abs. 4 gibt es in § 100 StGB dagegen gar nicht), - § 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen, - § 129a Abs. 3 u. 5 StGB, auch i.V.m. § 129b Abs. 1 StGB: Bildung terroristischer...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
- Bereitgestellt von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 10.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zu § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB (Grundsätze der Strafzumessung..., .... Ergänzung in § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte..., ...auch die in § 115 Abs. 3 StGB genannten Hilfeleistenden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden.Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 03.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schutz von Dolmetschern und Übersetzern im Gemeinwesen verankern
Dolmetscher und Übersetzer sichern die Kommunikation mit Menschen, die (noch) nicht/nicht mehr (ausreichend) Deutsch sprechen auch in Konfliktsituationen, z.B. bei Razzien, Verfahren gegen Organisierte Kriminalität, in der Terrorismusabwehr, aber auch bei Kindesentziehung, Kindeswohlgefährdung oder häuslicher Gewalt, oder wenn die Existenz eines Menschen von bestimmten behördlichen Entscheidungen abhängt, z.B. im Asyl-/Aufenthaltsrecht. Sie dolmetschen und übersetzen für Antragsteller, (zu Recht oder Unrecht) Beklagte, Verdächtige, Beschuldigte, Angeschuldigte, Angeklagte, Verurteilte wie für Neben-/Kläger, Opfer und Zeugen. Dabei werden Dolmetscher und Übersetzer auch eingeschüchtert, bedroht oder angegriffen. Wir setzen uns für rechtliche Rahmenbedingungen ein, die sie davor schützen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 26.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Personen, die nach § 115 StGB Vollstreckungsbeamten gleichstehen..., ...für die in § 115 Absatz 3 StGB aufgeführten Hilfeleistenden..., ...einer anderen in §§ 113–115 StGB oder § 116 StGB-E genannten..., ...Ergänzung von § 116 Abs. 1 StGB-E um Sprachmittler: 3....
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung neuer Regelungen zum Umgang mit Deepfakes
Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 06.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Videoinhalt (§ 11 Absatz 3 StGB) computertechnisch so verändert..., ...2) – (7) in den § 184 k StGB einzufügen. Der um diese..., ...Regelung ergänzte neue § 184 k StGB könnte dann wie folgt lauten..., ... ergänzend im § 184 k StGB oder als neuer und eigenständiger § 184 m StGB geregelt werden. Möglich..., ...Rahmen eines neuen § 201 b StGB, sofern persönlichkeitsrechtsverletzende...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung der gegenwärtigen Reformbestrebungen im Umweltstrafrecht in der vorliegenden Form. Geplante Änderung des Strafrechts erzeugt ein unkalkulierbares und verfassungsrechtlich unakzeptables Risiko für die aktive Land- und Waldbewirtschaftung.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 16.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... in § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E. Die vorgeschlagene Definition..., ... in § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E führt auch zu einem grundlegenden..., ...Fassung des § 324a Abs. 1 StGB geht deutlich über Artikel..., ...Beibehaltung des § 324a Abs. 3 StGB auch (leichteste) Fahrlässigkeit..., ...die Regelungen in § 325a StGB sowie § 327 Absätze 2-4 StGB. Die fachlichen Problembereiche..., ...Einführung des neuen § 327a StGB-E, der die verwaltungsrechtswidrige...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die im Richtlinienentwurf vorgesehenen Straftatbestände sowie Tatbestandsmerkmale sind zu weit gefasst Es ist essentiell, dass in den Richtlinienentwurf tatbestandliche Ausschlüsse aufgenommen werden, da in der gegenwärtigen Fassung im Besonderen die legale Rechtsberatung sowie die zivile Seenotrettung kriminalisiert zu werden drohen Konkret gefordert wird eine inhaltliche Bereinigung der Art. 3 Abs. 1, 4 Ziff. E, 5, 6 sowie 9 Ziff. D RLE.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Hilfeleistung, wie etwa dem § 323c StGB in Deutschland jedenfalls..., ...Beistandspflicht gem. § 323c StGB führt im deutschen Recht..., ...Handlungspflicht des § 323c StGB ist bereits im Wortlaut..., ...Faktisch 4 Vgl. Fischer StGB, Vor § 32 Rn. 11. 5 Vgl..., ...Rechtfertigungsebene, etwa über § 34 StGB, ist problematisch, da..., ... etwa im Sinne des § 34 StGB, als ausreichend angesehen..., ...Gefahr im Sinne des § 34 StGB handelt. Auch hier müsste..., ...völkerrechtlichen und gem. § 323c StGB bestehenden Pflichten legalen..., ...Strafrechtsdogmatik gem. § 18 StGB erforderlichen mindestens...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reformen gegen sexualisierte Deepfakes
Mit seinem aktuellen Policy Paper macht der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) deutlich: Nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes sind eine schwerwiegende Form digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt, die im deutschen und europäischen Recht bislang nicht ausreichend adressiert wird. Der djb legt deshalb Vorschläge für notwendige Änderungen im materiellen und prozessualen Recht vor, um nicht zuletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht Betroffener zu schützen und die Gleichberechtigung umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Übergriff i. S. d. § 177 StGB, aber eben auch nicht nur..., ...Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 StGB, 184c Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 StGB. Es fehlt indes an einem..., ...Nr. 3, 184c Abs. 1 Nr. 3 StGB vorgesehen ist.[39] Auch § 201a Abs. 3 StGB greift nicht. Nach dieser..., ...Strafbarkeit gemäß § 202a Abs. 1 StGB (Ausspähen von Daten) in Betracht.[41] § 202a StGB greift allerdings nicht..., ...Zugriff i. S. d. § 202a StGB vorliegt. Neben der ..., ...greift § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB, der unter anderem die ..., ...Verleumdung gem. §§ 185 ff. StGB darstellen, auch wenn sie..., ...Inhalte gem. § 184a Nr. 1 StGB greifen. Dieses setzt voraus..., ...Nicht zuletzt stellt § 184a StGB weder das Herstellen, noch..., ...Datenhehlerei gemäß § 202d StGB, wenn sich eine Person ..., ...verschafft hat.[55] § 126a StGB (Gefährdendes Verbreiten..., ...] § 238 Abs. 1 Nr. 3 b) StGB greift erst, wenn die Tatperson..., ... Reformbedarf im StGB Das nicht einvernehmliche..., ...die Tatbestände der § 240 StGB, § 253 StGB, § 202a StGB..., ...die Tatbestände der § 240 StGB, § 253 StGB, § 202a StGB..., ...235. [46] Vgl. BeckOK StGB/Heuchemer StGB § 201a Rn..., ...989 f.). [48] BeckOK StGB/Ziegler StGB § 184a Rn....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 11. April 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Erset-zung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG beschlossen (ABl. L, 2024/1203, 30.4.2024, Richtlinie). Mit der Richtlinie sollen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mindestvorschriften für die Definition von Umweltstraftaten und für die Verhängung von Strafen zum Schutz der Umwelt festgelegt werden. So soll eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der Europäischen Union gewährleistet und Umweltkriminalität wirksamer verhindert und verfolgt werden. Dieser Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie.
- Bereitgestellt von: Deutscher Angelfischerverband e.V. am 25.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bedenken im Hinblick auf § 1 StGB. Diese Bestimmung verlangt für das StGB eine gesetzliche Fixierung..., ...Tathandlungen (§ 325 Abs. 2 StGB-E u. a.), auch dort, wo...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Schriftformerfordernisses für Strafanträge im Gesetz zur Digitalisierung der Justiz
HateAid setzt sich für eine Abschaffung des Schriftformerfordernisses für den Strafantrag (§ 158 Abs. 2 StPO) ein. Es sollte möglich sein, Strafanträge zur Anzeige von Hasskommentaren und Verletzungen des Rechts am eigenen Bild digital zu stellen. Dabei sollte die zweifelsfreie Identifizierung der Verfasser*innen von Strafanträgen nicht zu sehr betont werden. Die Angabe des vollständigen Namens und die Benennung einer Erreichbarkeit sollten ausreichen. Zudem sollten absolute Antragsdelikte – v. a. Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen – als relative Antragsdelikte ausgestaltet und aus dem Katalog der Privatklagedelikte ausgenommen werden. Auch die Online-Anzeigeformulare sollten verbessert werden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Antragsdelikte (§§185 ff. StGB, §33 KunstUrhG) 2. Reform..., ...Antragsdelikte (§§185 ff. StGB, §33 KunstUrhG) Ehrenamtliche..., ...Inhalten gemäß § 11 Abs. 3 StGB zu knüpfen. HateAid spricht..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zu geplanten Verschärfung der Strafbarkeit von Delikten mit Bezug zu Explosivstoffen
- Der bvpk begrüßt die Änderung zu § 15 SprengG und die Änderung der Tatbestandsvoraussetzung von § 40 Abs. 2 Nr. 1a SprengG. - Auch die Beseitigung von gesetzlichen Widersprüchen durch die Ergänzung der Regelung zur Einziehung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe findet Zustimmung. - Der bvpk spricht sich gegen die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit für die Vergehen des § 40 SprengG aus. - Der bvpk spricht sich gegen eine Einführung der Strafbarkeit der nicht gewerblichen Begehungsformen unerlaubten Lagerns, Verbringens und Überlassens explosionsgefährlicher Stoffe aus. - Der bvpk spricht sich gegen eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse in § 100a StPO aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. am 21.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14040
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze
-
BT-Drs. 20/14040
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Qualifikation § 308 Abs. 3 StGB Referentenentwurf 3 2.2..., ...Qualifikation § 308 Abs. 3 StGB Referentenentwurf Es ist..., ...Gefährdungsdelikt des § 308 StGB einerseits und der Strafandrohung..., ...bisherigen Systematik von § 308 StGB, § 243 ff. StGB und § 40..., ...Qualifikationstatbestands nach § 308 Abs. 3 StGB Referentenentwurf, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Schutzes vor digitaler Gewalt - nicht nur auf der Ebene der Rechtsverfolgung, sondern auch im materiellen Recht
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 19.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... wie § 201a oder § 184k StGB erweitert werden, sowie mit § 201b StGB-E, Verletzung von Persönlichkeitsrechten..., ...täuschende Inhalte, und § 202e StGB-E, unbefugte Überwachung..., ...insbesondere des § 184k StGB-E um die Einbeziehung von..., ...die Einführung des § 202e StGB-E, der die Über-wachung..., ...Anwendungsbereich des § 184k StGB-E insbesondere auf Aufnahmen..., ...Die Ergänzung des § 184k StGB-E zur Erfassung weiterer..., ... das bereits aus § 184i StGB bekannte Tatbestandsmerkmal..., ...zwischen § 184k Nr. 1-3 StGB-E und § 184k Nr. 4 StGB-E..., ...täuschende Inhalte Mit § 201b StGB-E reagiert der Gesetzgeber..., ...wiederzugeben. Auch § 201b StGB-E greift auf unbestimmte..., ...der §§ 238, 240 und 241 StGB erheblichen Schaden anrichten..., ...Kommunikationstechnik § 202e StGB-E befasst sich zu Recht..., .... Die mit § 202e S. 2 StGB-E eingeführte Beschränkung..., ...gültigen Fassung des § 238 StGB aF, die in der aktuellen Fassung des § 238 StGB durch das Abstellen auf..., ...dazu könnte in § 202e S. 2 StGB-E auf die Geeignetheit ..., ...handelt es sich bei § 184k StGB-E aufgrund der Einordnung..., ... §§ 201a, 202b und 202e StGB-E gilt dies jedoch nicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbotsirrtums gem. § 17 StGB und der Frage der Vermeidbarkeit..., ...) anzeigepflichtig nach StGB sind. In der Gesetzesbegründung..., ...Beispielhaft sei § 248a StGB genannt, der Diebstahl ..., ...Normen (z. B. § 259 Abs. 2 StGB Hehlerei, § 263 Abs. 4 StGB Betrug, § 266 StGB Untreue..., ...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. ..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ... schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB.7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
-
Zu Regelungsvorhaben: