Regelungsvorhaben
Der DAV regt an, den Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form nicht anzunehmen.
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
22.12.2025
Beschreibung:
Der DAV anerkennt, dass der Schutz von Amts- und Mandatsträger:innen ein berechtigtes Anliegen darstellt. Der vorgelegte Gesetzesentwurf geht jedoch mit seinem § 106a StGB-E über das erforderliche Maß hinaus.
Der DAV ist der Auffassung, dass der Norm verfassungsrechtliche Bedenken begegnen, da sie teils sozialadäquate Alltagsverhaltensweisen kriminalisiert und unbestimmte Tatvarianten enthält.
Aus diesen Gründen ist nach Ansicht des DAV der vorliegende Entwurf nicht geeignet, das erklärte Ziel eines wirksamen, aber verhältnismäßigen Schutzes von Amts- und Mandatsträger:innen zu erreichen.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2737 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Kandidatinnen und Kandidaten und deren Helferinnen und Helfern
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Politisches Leben, Parteien [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
-
SG2512220026 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.12.2025 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-